Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
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    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
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    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
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    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Flughäfen: Von Berlin nach Philadelphia American Airlines baut Langstreckenverbindung auf, aus Berliner Flughäfen

Berlin bekommt im Juni 2019 eine neue Langstreckenverbindung. Anlässlich der #ITB Berlin lud #American Airlines zu einer Pressekonferenz ein, auf der die neue #Nonstop-Verbindung von Berlin-Tegel nach #Philadelphia den Medien vorgestellt wurde.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir freuen uns über die neue Langstreckenverbindung. Philadelphia ist das dritte Nordamerikaziel, das nonstop ab Berlin angeflogen wird. Es wird die Hauptstadtregion touristisch und wirtschaftlich weiter stärken. Allein 2018 flogen fast 950.000 Passagiere von Berlin nach Nordamerika und zurück. Gäste aus den USA und Kanada machten fast zehn Prozent der Berliner Hotel-Übernachtungen aus.
Mit Blick auf den BER verschafft sich American Airlines bereits heute einen wichtigen Startvorteil: Wenn der neue Flughafen im Oktober 2020 in Betrieb geht, kann die Airline dort eine bereits etablierte Langstreckenverbindung anbieten.“

Cristian Lizana, Regional Sales Manager Central and Eastern Europe, American Airlines: „Die neue Strecke von Berlin nach Philadelphia ergänzt das Langstreckenangebot im deutschen Markt hervorragend. Die Verbindung bietet Passagieren ab Berlin zahlreiche Anschlussflüge innerhalb unseres weitreichenden Netzwerkes zu Reisezielen in Nordamerika, der Karibik, Lateinamerika und Kanada.“

Vom 8. Juni bis 29. September 2019 wird die Strecke viermal wöchentlich geflogen. Ab Berlin geht es dann jeweils dienstags, donnerstags, samstags und sonntags an die US-Ostküste. Start in Tegel ist 10:35 Uhr Ortszeit mit Landung um 13:40 Uhr in Philadelphia. Zurück heben die Flieger jeweils montags, mittwochs, freitags und samstags um 18:15 Uhr ab und landen in Tegel um 8:35 Uhr am nächsten Tag. Zum Einsatz kommt eine Boeing 767-300.

Als größtes Drehkreuz von American Airlines im Nordosten der USA haben Reisende ab Philadelphia zahlreiche Anschlussmöglichkeiten: Bis zu vier Stunden nach Ankunft aus Berlin bietet American Airlines Weiterflüge zu 60 Zielen in den USA und Kanada, darunter Miami, Los Angeles, Boston, Chicago, San Francisco, Orlando, Seattle und Atlanta.

Passagiere, die von Berlin nach Philadelphia fliegen, können einen von 28 Liegesitzen in der Flagship-Business-Klasse mit direktem Zugang zum Gang und weiteren Extras (von den Schlafexperten Casper entworfene Bettwäsche, von Chefköchen inspirierte Menüs und Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung) wählen. Zudem ist der Zutritt zum Admirals Club in PHL inbegriffen. In der Hauptkabine gibt es 177 Sitzplätze. Allen Reisenden steht WLAN an Bord zur Verfügung. Bier sowie Wein werden kostenfrei gereicht.

Bildmaterial

Neue Langstreckenverbindung

Auf der ITB Berlin 2019 wurde die neue Nonstop-Verbindung Berlin-Philadelphia vorgestellt. American Airlines bedient die Strecke viermal wöchentlich ab dem 8. Juni. V.l.n.r.: Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Cristian Lizana, Regional Sales Manager Central & Eastern Europe, Tom Lattig, Managing Director EMEA Sales

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
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Twitter: @fbb_corporate

U-Bahn: Tunnelpflege und Weichenteiltausch Die Bauarbeiten im U-Bahntunnel zwischen Wittenbergplatz und Nollendorfplatz gehen in die nächste Phase, aus BVG

Die #Bauarbeiten im U-Bahntunnel zwischen #Wittenbergplatz und #Nollendorfplatz gehen in die nächste Phase. Nachdem die #Weichen und #Gleise erneuert wurden, ist nun noch der #Tunnel von innen dran. Auf dem 175 Meter langen Streckenabschnitt unter der Kleiststraße wird zwischen dem 10. März und 6. Juni sowie zwischen dem 30. Juni und 12. Dezember 2019 der Beton instand gesetzt. Betroffen ist hier die U1. In anderer und kürzerer Mission wird auch auf der U8 gebaut. 

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste auf der Linie #U1 so gering wie möglich zu halten, wird ausschließlich in den Nachtstunden vor Wochentagen gearbeitet. Das heißt, der Verkehr auf dieser Linie wird sonntags bis donnerstags (außer vor Feiertagen) jeweils von 22 Uhr bis 0.30 Uhr zwischen den Bahnhöfen Uhlandstraße und Gleisdreieck eingestellt.

Die Linien #U2 und #U3 können als Umfahrung genutzt werden. Die U2 fährt wie gewohnt und die U3, die im Spätverkehr eigentlich nur noch bis Nollendorfplatz fährt, wird auf der Strecke der U2 bis zum Gleisdreieck verlängert. Der U-Bahnhof Kurfürstenstraße kann daher in den betroffenen Abendstunden nicht angefahren werden. Weitere Alternativen sind die Buslinien M19 und M29, die eine direkte Verbindung zwischen U-Bahnhof Wittenbergplatz und U-Bahnhof Uhlandstraße bieten.

Ebenfalls ab dem 10. März, allerdings nur bis zum 14. März, werden nachts auf der Linie #U8 Weichenteile ausgetauscht. Zwischen 22 und 0.30 Uhr ist der Zugverkehr zwischen S- und U-Bahnhof #Wittenau und U-Bahnhof #Paracelsus-Bad eingestellt. Zwischen beiden Bahnhöfen fahren zu dieser Zeit Busse als #Ersatzverkehr.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2018, aus Senat

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Frage 1:

Wie oft mussten 2018 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die #Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem #Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.

Frage 1.1:

Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?

Antwort zu 1 und 1.1:

Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

  Sperrungen des Tunnel Ortsteil Britz – TOB
      Jahr       Unfall     hohes Verkehrsauf- kommen       Sonstige kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung)     Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   7 Nord/ 4 Süd 22 Nord/ 2 Süd 25 Nord/ 12 Süd/ 2 Voll   481 Nord/ 46 Süd 214 Nord / 182 Süd
  2013   4 Nord/ 5 Süd 37 Nord/ 5 Süd 10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll   479 Nord/ 33 Süd 217 Nord / 196 Süd
  2014   5 Nord/ 6 Süd 44 Nord / 7 Süd 15 Nord/ 12 Süd/ 1 Voll   508 Nord / 32 Süd 287 Nord / 210 Süd
  2015   8 Nord/ 5 Süd 18 Nord / 8 Süd 13 Nord/ 15 Süd/ 1 Voll   464 Nord / 18 Süd 280 Nord / 176 Süd
  2016   11 Nord/ 7 Süd 13 Nord / 1 Süd 12 Nord/ 17 Süd/ 2 Voll   559 Nord / 11 Süd 185 Nord / 195 Süd
  2017   2 Nord/ 4 Süd 4 Nord / 5 Süd 6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll   270 Nord / 19 Süd 122 Nord / 106 Süd
  2018   1 Nord / 6 Süd 19 Nord / 8 Süd   10 Nord / 16 Süd   686 Nord / 9 Süd 157 Nord / 171 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen der Tunnel auf der BAB A 113 Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)
  Jahr   Unfall hohes Verkehrsauf- kommen   Sonstige   Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   8 Nord/ 0 Süd 0 Nord/ 0 Süd 76 Nord/ 64 Süd/ 1 Voll   296 Nord/ 232 Süd
  2013   3 Nord/ 2 Süd 0 Nord/ 0 Süd 137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll   247 Nord/ 219 Süd
  2014   1 Nord/ 1 Süd 0 Nord/ 0 Süd 68 Nord/  13 Süd/ 0 Voll   184 Nord/ 177 Süd
  2015   5 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 83 Nord / 16 Süd / 0 Voll   212 Nord / 198 Süd
  2016   5 Nord / 1 Süd 0 Nord / 0 Süd 86 Nord / 53 Süd / 0 Voll   252 Nord / 236 Süd
  2017   2 Nord / 1 Süd 0 Nord / 2 Süd 28 Nord / 36 Süd / 0 Voll   217 Nord / 244 Süd
  2018   4 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 17 Nord / 21 Süd / 0 Voll   235 Nord / 237 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen des Tunnel Flughafen Tegel – TFT
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   3 Nord/ 7 Süd   36 Nord/ 77 Süd   23 Nord/ 4 Süd   nicht erhoben
  2013   8 Nord/ 13 Süd   26 Nord/ 155 Süd   15 Nord/ 17 Süd   nicht erhoben
  2014   4 Nord/ 2 Süd   27 Nord/ 143 Süd   19 Nord/ 11 Süd   nicht erhoben
  2015   15 Nord/ 8 Süd   17 Nord/ 105 Süd   46 Nord/ 24 Süd   100 Nord / 123 Süd
  2016   6 Nord/ 8 Süd   13 Nord/ 47 Süd   52 Nord/ 31 Süd   157 Nord / 154 Süd
  2017   3 Nord/ 6 Süd   4 Nord/ 95 Süd   30 Nord/ 15 Süd   142 Nord/ 114 Süd
  2018   4 Nord / 10 Süd   15 Nord / 25 Süd   41 Nord / 27 Süd   128 Nord / 133 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen des Tunnel Tegel Ortskern – TTO
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   1 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 6 Süd   nicht erhoben
  2013   0 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 0 Süd   1 Nord/ 11 Süd   nicht erhoben
  2014   0 Nord/ 2 Süd   0 Nord/ 3 Süd   3 Nord/ 14 Süd   nicht erhoben
  2015   1 Nord / 1 Süd   0 Nord / 1 Süd   15 Nord / 21 Süd   108 Nord / 117 Süd
  2016   0 Nord / 2 Süd   0 Nord / 0 Süd   4 Nord / 13 Süd   98 Nord / 95 Süd
  2017   0 Nord / 0 Süd   0 Nord / 1 Süd   4 Nord / 9 Süd   106 Nord / 114 Süd
  2018   0 Nord / 2 Süd   0 Nord / 0 Süd   4 Nord / 19 Süd   114 Nord / 118 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrung Einfahrt Siemensdamm, Zufahrt Antonienstr., TFT hohes VK
  Jahr Siemensdamm Antonienstr. TFT
2012 266 451 36 Nord / 77 Süd
2013 355 455 26 Nord / 155 Süd
  2014   398   409   27 Nord/ 143 Süd
2015 468 403 17 Nord/ 105 Süd
2016 554 452 13 Nord/ 47 Süd
2017 485 456 4 Nord/ 95 Süd
2018 516 448 15 Nord / 25 Süd

Frage 2:

Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

Frage 4:

Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?

Antwort zu 4:

Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige BAB A105

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.

Frage 5:

Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

Frage 6:

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?

Antwort zu 6:

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Kulturzug-Spezial zum Internationalen Frauentag Am Berliner Feiertag von Berlin nach Breslau mit Sonderprogramm, aus VBB

Am Berliner Feiertag von Berlin nach #Breslau mit Sonderprogramm

Am 8. März fährt der #Kulturzug mit einem Frauentags-Sonderprogramm von Berlin über Cottbus nach Breslau (#Wrocław): Dabei lädt die italienische #DJane Sonia Brex zum Tanz. Für Interessierte gibt es ein moderiertes Gespräch zum Thema „Wünsche zum Frauentag“. Außerdem an Bord: ein neues Quiz, die mobile Bibliothek und eine mehrsprachige Begleitung mit Tipps für Wrocław und zur Region. Ein Catering wird im Zug ab der polnischen Grenze gestellt – und es gibt zudem an Bord weitere Überraschungen. Kulturzug-Reisende haben in den Partnerhotels Anspruch auf Sonderpreise (siehe Faltblatt).

Hinfahrt am 8. März:
12.26 Uhr ab Berlin-Lichtenberg – 12.38 Uhr ab Berlin Ostkreuz –
13.49 Uhr ab Cottbus – 14.05 Uhr ab Forst (Lausitz)

Rückfahrten am 8. oder 10. März:
19.27 Uhr ab Breslau am Freitag oder 17.19 Uhr am Sonntag

Der Preis beträgt 19 €, ermäßigt 9,50 €, pro Person und Richtung.

Weiterführende Informationen: vbb.de/kulturzug #kulturzug soniabrex.de

Twitter: @VBB_BerlinBB VBB-Presseinformationen: vbb.de/presse

U-Bahn: U55 pausiert Wegen nötiger Wartungsarbeiten an den Zügen der U55 muss die kurze Linie zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor zeitweise eingestellt werden. aus BVG

Wegen nötiger Wartungsarbeiten an den #Zügen der #U55 muss die kurze Linie zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor zeitweise eingestellt werden. Weil die provisorische #Werkstatt im U55-Tunnel derzeit durch die Bauarbeiten zum #Lückenschluss der U5 belegt ist, können diese Arbeiten nicht vor der kommenden Woche stattfinden.

Die U55 pausiert daher voraussichtlich bis zum 15. März. Fahrgäste können den Abschnitt mit der #S-Bahn umfahren oder auf die Buslinie #TXL umsteigen.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Hoch die Ärmel – Wochenende! Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den Straßenbahngleisen in der Marzahner Promenade gearbeitet. aus BVG

Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den #Straßenbahngleisen in der #Marzahner Promenade gearbeitet. An den kommenden Wochenenden 9. – 11. März 2019 und 16. – 18. März 2019, jeweils in der Zeit von zirka 4:30 Uhr bis zirka 1:00 Uhr, wird die Marzahner Promenade für die Gleisbauarbeiten gesperrt.

In dieser Zeit fährt die Straßenbahnlinie #M6 zwischen Riesaer Straße und Jan-Petersen-Straße sowie S Hackescher Markt und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die M6 als Linie #16 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze beziehungsweise Wuhletalstr. weiter.

Die Linie 16 fährt zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und Jan-Petersen-Straße sowie zwischen S+U Frankfurter Allee und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die 16 als Linie M6 zur Riesaer Straße weiter.

Zusätzlich wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen S Marzahn und Jan-Petersen-Straße eingerichtet. 

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin?

Zu 1.:

Der  durch  die  Polizei  Berlin  eingesetzte  Gerätebestand  kann  der  nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

  2018
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 29
Mobile #Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) 21
Mobile #Videonachfahrsysteme (#Videofahrzeuge) 23
#Handlasermessgeräte 56
  • An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?

Zu 2.:

Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:

Standort Art der Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der Urania Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)

Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.

  • Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?

Zu 3.:

Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei                       potentielle                Errichtungsstandorte                  für                automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.

  • Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

Zu 4.:

Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich.

  • Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?

Zu 5.:

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit  wird eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.

Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Werkstätten: Werkstätten bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele offene bzw. unbesetzte #Planstellen gibt es aktuell bei der BVG im Fahrdienst einschließlich
    #Werkstätten? (bitte aufgeschlüsselt nach Betriebsbereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn angeben)
    Zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Der Bedarf wird abhängig von der erwarteten Leistungsmenge ermittelt und geplant.
    Gleichzeitig beinhaltet er einen geplanten Krankenstand. Dieser wurde im letzten
    Jahr deutlich überschritten, so dass in Summe 140 Fahrerinnen und Fahrer mehr als
    geplant benötigt werden, um die IST-Krankenstände aufzufangen. Die BVG haben
    aktuell 119 Fahrerinnen und Fahrer mehr als im Plan. Ein flexibler Einsatz von
    Busfahrerinnen und Busfahrern als U-Bahnfahrerin und U-Bahnfahrer ist nicht ohne
    entsprechende Kenntnisse und eine mehrmonatige Ausbildung am Fahrzeug
    möglich.
    Der Personalbedarf in den Werkstätten wurde von 2017 auf 2018 um 45 Stellen von
    1.457 auf 1.502 Stellen erhöht.
    Betriebsbereich Omnibus Straßenbahn U-Bahn Summe
    Fahrerinnen und Fahrer +111 +15 -7 +119
    Technik/Werkstätten -29 -3 +8 -24
  2. Gibt es Flächen im Eigentum der BVG, die für die Erweiterung der #Werkstattkapazitäten genutzt
    werden können? (bitte aufschlüsseln nach Betriebsbereichen und Standorten)
  • 2 –
    Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Bus: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
  • Betriebshof Indira-Gandhi-Straße
    U-Bahn: (Erweiterung der Werkstattkapazität unter Verlust von Aufstellgleisen)
  • Betriebswerkstatt Friedrichsfelde
  • Betriebswerkstatt Grunewald
  • Betriebswerkstatt Britz
    Straßenbahn: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
  • Betriebshof Weißensee
  1. Ist geplant zur Erweiterung von Werkstattkapazitäten Grund und Boden anzukaufen oder wird
    dieser vom Land Berlin zur Verfügung gestellt?
    Zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Für die bis 2030 notwendige Erweiterung der Werkstattkapazitäten aller
    Betriebsbereiche müssen Flächen an die BVG übergehen. Für jeden Betriebsbereich
    ist das erforderliche Potenzial ermittelt worden und die dafür benötigten Flächen
    wurden identifiziert. Erste Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzw.
    zuständigen Behörden sind eingeleitet worden.
    Berlin, den 28.Februar 2019
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
    …………………………………………….
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

S-Bahn: S-Bahn will mehr Züge im Berufsverkehr einsetzen Fünf-Minuten-Takt: Nach den Osterferien soll das Angebot auf den Linien S1 und S5 ausgeweitet werden. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216586795/S-Bahn-setzt-mehr-Zuege-im-Berufsverkehr-ein.html

#Pendler im Osten und Süden Berlins können aufatmen. Ab dem 29. April will die #S-Bahn zwischen den Bahnhöfen #Mahlsdorf und Warschauer Straße (Linie #S5) sogenannte #Verstärkerfahrten einsetzen. In der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend fahren die Züge dann statt alle zehn alle fünf Minuten.

Das geht aus der Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) hervor. Wie die Berliner Morgenpost seitens der S-Bahn erfuhr, soll dieser Takt nach den Osterferien auch auf der #S1 zwischen Potsdamer Platz und #Zehlendorf gelten.

Zuletzt war die Bahn-Tochter Mitte 2017 mit diesem Angebot unterwegs, musste dann aber wegen des Mangels an Zügen und Fahrern kürzer treten. Vorhandenes Personal und Fahrzeuge wurden lieber in der Innenstadt eingesetzt, die Außenbezirke hatten …