Straßenbahn: Frische Gleise sind absolut M1 Die Bautrupps der BVG arbeiten in der kommenden Woche an den Straßenbahngleisen der Linie M1., aus BVG

Die Bautrupps der BVG arbeiten in der kommenden Woche an den #Straßenbahngleisen der Linie #M1. Von Dienstag, den 15. September, ca. 4 Uhr bis Sonntag, den 20. September 2020, ca. 7 Uhr können daher im Bereich um die #Breite Straße keine Züge verkehren.

Die Linie #M1 fährt in diesem Zeitraum zwischen Am Kupfergraben und S- und U-Bahnhof Pankow und dann weiter zur #Guyotstraße. Barrierefreie Busse übernehmen den fehlenden Abschnitt zwischen S- und U-Bahnhof Pankow und Schillerstraße bzw. Rosenthal Nord. Die Linie 50 verkehrt nach Plan.

Zu einer #Fahrzeitverlängerung kommt es wegen einer Umleitung stadteinwärts im Bereich Pankow Kirche auch für den Nachtbus #N50. Alle Haltestellen werden aber planmäßig angefahren.

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BVG + Straßenverkehr: BVG will mehr Falschparker abschleppen Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen künftig verstärkt Falschparker abschleppen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6262360-4357821-bvgabschleppwagen-sollen-noch-mehr-zum-e.html

Seit Januar sind dafür eigene #Abschleppfahrzeuge im Einsatz. Nachdem in der vergangenen Woche ein weiterer #Abschleppwagen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geliefert wurde, ist der #BVG-Bestand auf mittlerweile neun gewachsen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Bis einschließlich Juli seien rund 2100 falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt worden plus rund 180 durch einen Dienstleister im Auftrag der BVG.
#Falschparker sind weiterhin ein großes Problem
«Falschparker auf #Busspuren, #Straßenbahngleisen und in #Haltestellenbereichen sind weiterhin ein großes Problem, dem wir mit ausgeweiteten Einsätzen künftig noch gezielter begegnen wollen», sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu der Deutschen Presse-Agentur. Die Gebühren fürs Abschleppen liegen bei 208,33 Euro, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht bei 650,32 Euro.
Eine coronabedingte Pause beim Abschleppen hat es der BVG zufolge nicht gegeben. Dennoch habe sich die Pandemie ausgewirkt: Acht #Schleppwagenfahrer sind zwar fast fertig ausgebildet gewesen, konnten Schwentu zufolge aber keine Führerscheinprüfung ablegen.
BVG schleppt immer mehr selbst ab
«Der Einsatz der BVG-eigenen Abschleppwagen ist im Januar mit ersten Nachtschichten gestartet und wird seitdem kontinuierlich ausgeweitet», sagte Schwentu. «Während zu Beginn des Jahres noch der Großteil der Umsetzungen durch die Polizei …

Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

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1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
2 –
lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
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meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
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16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
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tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenbahn: Begrünung von Straßenbahngleisen Teil 2 (vgl. Drucksache 18 / 19 001), aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern unterscheidet sich der #Gleisaufbau von #Straßenbahngleisen, die begrünt sind, gegenüber dem
herkömmlichen Gleisaufbau, der keine Begrünung zulässt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass Rasengleise in Berlin nur mit Konstruktionen der
„Festen Fahrbahn“ kombiniert werden. Dies bedeutet, dass die Bahnkörpergleise auf
Asphalt- oder Betontragschichten gelagert und fixiert sind. Es kann und muss damit
verhindert werden, dass organische Bestandteile des Rasens mit der Schiene in
Berührung kommen oder sich mit der Gleiskonstruktion vermischen. Herkömmliche
Bahnkörpergleise sind geschottertes Schwellengleis, wie es von der Eisenbahn bekannt
ist. Diese Gleise müssen regelmäßig gestopft und gerichtet werden, wozu ein z.B. auf
Trennfolien oder in Kassetten lagernder Rasen jedes Mal entfernt werden müsste.
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass eine Begrünung von Straßenbahngleisen nur möglich ist, wenn sich das Gleis auf
einem besonderen Bahnkörper befindet, also nicht in #Straßenfahrbahnen liegt?
2
Antwort zu 2:
Ein Straßenbahngleis muss sich auf einem besonderen Bahnkörper befinden, damit eine
Begrünung möglich ist.
Frage 3:
Welche Straßenbahngleise werden in der nächsten Zeit #grundhaft #erneuert (sodass die Möglichkeit besteht,
zu entscheiden, dass sie begrünt werden)?
Frage 4:
Welche dieser Gleise, die in der nächsten Zeit grundhaft erneuert werden, verfügen über einen besonderen
Bahnkörper, liegen also nicht in Straßenfahrbahnen?
Antwort zu 3 und zu 4:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass folgende Strecken mit einem besonderen Bahnkörper
in den nächsten Jahren grundhaft erneuert werden.
2020
#Treskowallee von Dorothea- bis Ehrlichstraße
#Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Seddiner Straße
#Petersburger Straße von Landsberger Allee bis Bersarinplatz
2021
#Berliner Allee von Buschallee bis Indira-Gandhi-Straße
 Treskowallee von Ehrlichstraße bis An der Wuhlheide
2022
#Danziger Straße von Greifswalder Straße bis Landsberger Allee
#Am Steinberg mit Rasengleis
#Oderbruch-/Hohenschönhauser Straße (Neueinrichtung eines besonderen
Bahnkörper geplant)
Frage 5:
Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau mit Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in
einer anderen geeigneten Maßeinheit)?
Frage 6:
Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau ohne Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in
einer anderen geeigneten Maßeinheit)?
Antwort zu 5 und zu 6:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass #Rasengleise mit 800,- € pro Meter und die Schotter-
/Schwellengleise mit 400,- € pro Meter Einfachgleis kalkuliert werden.
3
Frage 7:
Auf welche Fördermittel wird in der Regel zugegriffen, um Gleisanlagen der Straßenbahn zu begrünen?
Antwort zu 7:
Es gibt keine besonderen Fördermittel für Rasengleise. Sowohl der Einbau von
Rasengleisen als auch von Schotter-/Schwellengleisen wird seitens des Landes Berlin mit
Investitionsmitteln finanziert.
Frage 8:
Wer trifft die Entscheidung, dass ein Gleis begrünt wird oder nicht?
Antwort zu 8:
Ob die Umsetzung eines Rasengleises erfolgen soll, wird durch die Verkehrsabteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk, BVG und ggf.
weiteren Akteuren im Einzelfall diskutiert. Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgt eine
Abwägung und bei sonderfinanzierten Projekten durch die Verkehrsverwaltung die
abschließende Entscheidung.
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Neuer Stahl für Johannisthal aus BVG

In der #Haeckelstraße in #Johannisthal arbeitet die BVG ab Montag, 3. Juni, ca. 4:30 Uhr an den #Straßenbahngleisen. Bis zum Betriebsstart am 17. Juni fährt die Linie #60 daher nur zwischen Altes Wasserwerk und S-Bahnhof Schöneweide. Das restliche Stück bis zur Haeckelstraße übernehmen barrierefreie #Busse.

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Straßenbahn + Straßenverkehr: Start des nächsten Bauabschnitts am S-Bahnhof Karlshorst Vom 20. Mai bis 13. Juli gehen die Bauarbeiten an den Straßenbahngleisen in der Treskowallee am S-Bahnhof Karlshorst in die nächste Phase., aus BVG

Vom 20. Mai bis 13. Juli gehen die #Bauarbeiten an den #Straßenbahngleisen in der #Treskowallee am #S-Bahnhof #Karlshorst in die nächste Phase. Die Linien #M17, #27 und #37 sind in dieser Zeit zwischen den Haltestellen #Marksburgstraße und #Treskowallee/Ehrlichstraße unterbrochen. Tagsüber sind zwischen Marksburgstraße und #Hegemeisterweg und nachts zwischen Marksburgstraße und S-Bahnhof Schöneweide/Sterndamm #barrierefreie #Ersatzbusse im Einsatz. Vom 18. bis 20. Mai finden bereits vorbereitende Maßnahmen statt.

Verkehr während der Bauphase:

Die Züge der Linien M17 und 27 werden auf dem südlichen Abschnitt im Tagesverkehr bis zur Haltestelle Blockdammweg/Ehrlichstraße umgeleitet. Da es verkehrsbedingt zu großen Verzögerungen in der Ehrlichstraße kommt, enden beide Linien Montag bis Freitag jeweils zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr bereits an der Haltestelle Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße. Die Linie 21 fährt – soweit es die Verkehrslage zulässt – im 20-Minuten-Takt und bietet Anschluss an den Ersatzverkehr mit Bussen. Allerdings empfiehlt die BVG für die Nachmittage eine Umfahrung mit der S-Bahn zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Karlshorst (über Ostkreuz).

Verkehr während der Vorbereitungen:

Die Vorbereitungen zu den Gleisbauarbeiten starten bereits am Samstag, den 18. Mai und enden in den Morgenstunden des 20. Mais. In dieser Zeit fährt die M17 von Falkenberg über Allee der Kosmonauten/Rhinstraße nur zum Betriebshof Lichtenberg. Die 27 verkehrt auf dem nördlichen Abschnitt zwischen Pasedagplatz und Betriebshof Lichtenberg und auf dem südlichen Abschnitt zwischen Krankenhaus Köpenick und S-Bahnhof Schöneweide. Die Linie 21 fährt vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße nur bis Blockdammweg. Der Bus 365 fährt eine kleine Umleitung über Griechische Allee und Schillerpromenade.

Barrierefreie Busse sind an diesem Wochenende zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Allee der Kosmonauten/Rhinstraße sowie zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Blockdammweg im Einsatz.

Im Anhang finden Sie den Flyer, der derzeit durch unsere Mitarbeiter vor Ort an die Fahrgäste und in den umliegenden Wohngebieten verteilt wird.

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Straßenbahn: Hoch die Ärmel – Wochenende! Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den Straßenbahngleisen in der Marzahner Promenade gearbeitet. aus BVG

Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den #Straßenbahngleisen in der #Marzahner Promenade gearbeitet. An den kommenden Wochenenden 9. – 11. März 2019 und 16. – 18. März 2019, jeweils in der Zeit von zirka 4:30 Uhr bis zirka 1:00 Uhr, wird die Marzahner Promenade für die Gleisbauarbeiten gesperrt.

In dieser Zeit fährt die Straßenbahnlinie #M6 zwischen Riesaer Straße und Jan-Petersen-Straße sowie S Hackescher Markt und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die M6 als Linie #16 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze beziehungsweise Wuhletalstr. weiter.

Die Linie 16 fährt zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und Jan-Petersen-Straße sowie zwischen S+U Frankfurter Allee und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die 16 als Linie M6 zur Riesaer Straße weiter.

Zusätzlich wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen S Marzahn und Jan-Petersen-Straße eingerichtet. 

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Straßenbahn: „Stopfarbeiten“ im Straßenbahn-Gleisbett in der Müggelheimer Straße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1560

Am Wochenende führt die BVG Arbeiten an den #Straßenbahngleisen
in der #Müggelheimer Straße durch. Durch die permanente
Belastung mit tonnenschweren Fahrzeugen können an
den auf Schotter verlegten Gleisen mit der Zeit vertikale oder
horizontale Verschiebungen entstehen, von den Fachleuten
#Gleislagefehler genannt. Mit einer sogenannten #Stopfmaschine
muss der Schotter unter den Schwellen in regelmäßigen Abständen
so bearbeitet werden, dass sich die scharfkantigen
Schottersteine ineinander verkanten und dadurch die Gleise
ihre stabile Lage behalten. Das dient dem Fahrkomfort, senkt
den Verschleiß und erhöht damit die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit
der Infrastruktur.
Die Gleisstopfarbeiten werden am 09. Mai 2015 und 10. Mai
2015, jeweils von 07:00 bis 18:00 Uhr, durchgeführt. Dafür
muss am 09. Mai 2015 der Straßenbahnverkehr in der Müggelheimer
Straße zwischen Amtsstraße und Krankenhaus Köpenick
unterbrochen werden. Am 10. Mai 2015 fahren keine Straßenbahnen
zwischen Amtsstraße und Wendenschloßstraße. In
den gesperrten Abschnitten fahren Busse als #Ersatzverkehr.
Die Linien #27, #62, #67 fahren wie folgt:
27 Weißensee, Pasedagplatz Bahnhofstraße/Lindenstraße
und von dort weiter als Linie 62 zum S Mahlsdorf
62 Wendenschloß Krankenhaus Köpenick (an der Haltestelle
Pablo-Neruda-Straße ist der Umstieg zum Ersatzverkehr in
Richtung Bahnhofstraße/Lindenstraße möglich) sowie
S Mahlsdorf Bahnhofstraße/Lindenstraße und von dort weiter
als Linie 27 nach Weißensee, Pasedagplatz
67 S Schöneweide Mahlsdorf Süd (nur am 09.05.2015)
Es fahren Busse als Ersatzverkehr am 09.05.2015 wie folgt:
27, 67 Krankenhaus Köpenick Bahnhofstraße/Lindenstraße
62 Bahnhofstraße/Lindenstraße Betriebshof Köpenick
Es fahren Busse als Ersatzverkehr am 10.05.2015 wie folgt:
27, 62 Krankenhaus Köpenick Bahnhofstr./Lindenstr.
Die BVG nutzt die Gelegenheit während den geplanten Arbeiten
am Samstag, den 09.05.2015 die notwendigen Baumschnittarbeiten
durchzuführen.