Werkstätten: Werkstätten bei der BVG, aus Senat

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  1. Wie viele offene bzw. unbesetzte #Planstellen gibt es aktuell bei der BVG im Fahrdienst einschließlich
    #Werkstätten? (bitte aufgeschlüsselt nach Betriebsbereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn angeben)
    Zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Der Bedarf wird abhängig von der erwarteten Leistungsmenge ermittelt und geplant.
    Gleichzeitig beinhaltet er einen geplanten Krankenstand. Dieser wurde im letzten
    Jahr deutlich überschritten, so dass in Summe 140 Fahrerinnen und Fahrer mehr als
    geplant benötigt werden, um die IST-Krankenstände aufzufangen. Die BVG haben
    aktuell 119 Fahrerinnen und Fahrer mehr als im Plan. Ein flexibler Einsatz von
    Busfahrerinnen und Busfahrern als U-Bahnfahrerin und U-Bahnfahrer ist nicht ohne
    entsprechende Kenntnisse und eine mehrmonatige Ausbildung am Fahrzeug
    möglich.
    Der Personalbedarf in den Werkstätten wurde von 2017 auf 2018 um 45 Stellen von
    1.457 auf 1.502 Stellen erhöht.
    Betriebsbereich Omnibus Straßenbahn U-Bahn Summe
    Fahrerinnen und Fahrer +111 +15 -7 +119
    Technik/Werkstätten -29 -3 +8 -24
  2. Gibt es Flächen im Eigentum der BVG, die für die Erweiterung der #Werkstattkapazitäten genutzt
    werden können? (bitte aufschlüsseln nach Betriebsbereichen und Standorten)
  • 2 –
    Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Bus: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
  • Betriebshof Indira-Gandhi-Straße
    U-Bahn: (Erweiterung der Werkstattkapazität unter Verlust von Aufstellgleisen)
  • Betriebswerkstatt Friedrichsfelde
  • Betriebswerkstatt Grunewald
  • Betriebswerkstatt Britz
    Straßenbahn: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
  • Betriebshof Weißensee
  1. Ist geplant zur Erweiterung von Werkstattkapazitäten Grund und Boden anzukaufen oder wird
    dieser vom Land Berlin zur Verfügung gestellt?
    Zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Für die bis 2030 notwendige Erweiterung der Werkstattkapazitäten aller
    Betriebsbereiche müssen Flächen an die BVG übergehen. Für jeden Betriebsbereich
    ist das erforderliche Potenzial ermittelt worden und die dafür benötigten Flächen
    wurden identifiziert. Erste Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzw.
    zuständigen Behörden sind eingeleitet worden.
    Berlin, den 28.Februar 2019
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
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    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe