Wie bewertet der Senat die Bilanz von 923 neu eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf verbotene #Kraftfahrzeugrennen in 2024?
Zu 1.: Im Jahr 2024 gab es bei der Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin insge- samt 923 #Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB). Durch die Polizei Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 621 Strafer- mittlungsverfahren gemäß § 315d StGB zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Diese resultieren aus aktiven Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, was die vergleichsweise hohe Anzahl der Feststellungen erklärt. Darüber hinaus wurden 153 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst, bei denen gegen mindestens eine beteiligte Person wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ermittelt wurde. Abweichungen zwischen den ermittelten Ver- fahrenszahlen wurden in der Vergangenheit immer wieder festgestellt. Dies hat u. a. den Hin- tergrund, dass in der Statistik der Amts- und Staatsanwaltschaft etwa auch Verfahren erfasst werden, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren an Staats- oder Amtsanwaltschaft übermittelt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn neben einem Geschwindigkeitsverstoß der Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen besteht. Solche Verfahren werden von der Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw.
außer Betrieb genommen worden?
Zu 2.:
Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:
Standort
Artder Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der
Urania
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen
Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)
Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.
Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?
Zu 3.:
Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei potentielle Errichtungsstandorte für automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.
Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich
in Stunden anführen und getrennt
nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?
Zu 4.:
Vor dem Hintergrund, dass valide
statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich
gegenwärtig nicht möglich.
Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 5.:
Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit wird eine intensivierte Auslastung der mobilen
Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung
des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.
Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres
und Sport
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #festinstallierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum Stichtag 31. Dezember 2014? Zu 1.: Im Land Berlin waren am 31. Dezember 2014 an 14 Standorten stationäre Anlagen zur Geschwindig-keitsüberwachung installiert. 2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten? Zu 2.: Die stationären #Überwachungsanlagen sind an folgenden Standorten installiert: – Scharnweber Straße/Antonienstraße, 13405 Berlin – Seestraße 91 – 93, 13347 Berlin – Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin – A 100, Tunnel Ortsteil Britz, 12347 Berlin – Frankfurter Allee 169, 10365 Berlin – Bundesallee/Güntzelstraße, 10717 Berlin – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee, 10439 Ber-lin – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße, 10963 Ber-lin – Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm, 13507 Berlin – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg, 13627 Berlin – Bundesallee/Nachodstraße, 10719 Berlin – Mehringdamm/Bergmannstraße, 10961 Berlin – Innsbrucker Platz, 10827 Berlin 3. Wurden im Jahr 2014 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden zwei digitale stationäre Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindig-keitsüberwachung als Ersatz für zwei analoge Rotlicht-überwachungsanlagen beschafft. Für den jeweiligen Standort betrugen die Errichtungskosten (inkl. MwSt.): – Mehringdamm/Bergmannstraße 117.168,88 Euro – Innsbrucker Platz 129.995,89 Euro 4. Wie hoch waren 2014 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte Gesamtsumme und durchschnittli-che Kosten pro Gerät)? Zu 4.: Für den Betrieb der 14 stationären Geschwin-digkeits- bzw. (kombinierten) Rotlicht- und Geschwin-digkeitsüberwachungsanlagen mussten im Jahr 2014 insgesamt 135.940,64 € durch die Polizei Berlin entrichtet werden. Die Durchschnittskosten pro Anlage betragen ca. 9.710 Euro. 5. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur-den 2014 durch stationäre Geschwindigkeitsmessungsge-räte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Gerät)? Zu 5.: Abschließende Zahlen zur Geschwindigkeits-überwachung im Land Berlin liegen erst im Februar 2015 vor. Im Zeitraum von Januar bis November 2014 wurden im Land Berlin insgesamt 256.123 Geschwindigkeitsver-stöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: – Scharnweber Straße/Antonienstraße 2.567 Verstöße – Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 2.503 Verstöße – Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 3.823 Verstöße – Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 51.180 Verstöße – Bundesallee/Güntzelstraße 8.703 Verstöße – Bundesallee/Nachodstraße 4.057 Verstöße – Seestraße 91 – 93 15.978 Verstöße – Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.169 Verstöße – Schildhornstraße/Gritznerstraße 28.055 Verstöße – Tunnel Ortsteil Britz 106.904 Verstöße – Mehringdamm/Bergmannstraße 1.671 Verstöße – Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 9.832 Verstöße – Frankfurter Allee 169 19.681 Verstöße – Innsbrucker Platz noch im Testbetrieb 6. Wie hoch war 2014 die Gesamtsumme der auf-grund der von stationären Blitzern festgehaltenen Ge-schwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgel-der? Zu 6.: Bei der Erhebung der Einnahmen kann durch die Bußgeldstelle bei den kombinierten Anlagen (Rot-licht- und Geschwindigkeitsüberwachung) keine Tren-nung mehr vorgenommen werden. Die Gesamteinnahmen der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Anlagen belief sich im Jahr 2014 auf 4.736.502 €. Berlin, den 04. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)