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- Wie viele offene bzw. unbesetzte #Planstellen gibt es aktuell bei der BVG im Fahrdienst einschließlich
#Werkstätten? (bitte aufgeschlüsselt nach Betriebsbereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn angeben)
Zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit:
Der Bedarf wird abhängig von der erwarteten Leistungsmenge ermittelt und geplant.
Gleichzeitig beinhaltet er einen geplanten Krankenstand. Dieser wurde im letzten
Jahr deutlich überschritten, so dass in Summe 140 Fahrerinnen und Fahrer mehr als
geplant benötigt werden, um die IST-Krankenstände aufzufangen. Die BVG haben
aktuell 119 Fahrerinnen und Fahrer mehr als im Plan. Ein flexibler Einsatz von
Busfahrerinnen und Busfahrern als U-Bahnfahrerin und U-Bahnfahrer ist nicht ohne
entsprechende Kenntnisse und eine mehrmonatige Ausbildung am Fahrzeug
möglich.
Der Personalbedarf in den Werkstätten wurde von 2017 auf 2018 um 45 Stellen von
1.457 auf 1.502 Stellen erhöht.
Betriebsbereich Omnibus Straßenbahn U-Bahn Summe
Fahrerinnen und Fahrer +111 +15 -7 +119
Technik/Werkstätten -29 -3 +8 -24 - Gibt es Flächen im Eigentum der BVG, die für die Erweiterung der #Werkstattkapazitäten genutzt
werden können? (bitte aufschlüsseln nach Betriebsbereichen und Standorten)
- 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit:
Bus: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität) - Betriebshof Indira-Gandhi-Straße
U-Bahn: (Erweiterung der Werkstattkapazität unter Verlust von Aufstellgleisen) - Betriebswerkstatt Friedrichsfelde
- Betriebswerkstatt Grunewald
- Betriebswerkstatt Britz
Straßenbahn: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität) - Betriebshof Weißensee
- Ist geplant zur Erweiterung von Werkstattkapazitäten Grund und Boden anzukaufen oder wird
dieser vom Land Berlin zur Verfügung gestellt?
Zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit:
Für die bis 2030 notwendige Erweiterung der Werkstattkapazitäten aller
Betriebsbereiche müssen Flächen an die BVG übergehen. Für jeden Betriebsbereich
ist das erforderliche Potenzial ermittelt worden und die dafür benötigten Flächen
wurden identifiziert. Erste Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzw.
zuständigen Behörden sind eingeleitet worden.
Berlin, den 28.Februar 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe