Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin?

Zu 1.:

Der  durch  die  Polizei  Berlin  eingesetzte  Gerätebestand  kann  der  nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

  2018
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 29
Mobile #Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) 21
Mobile #Videonachfahrsysteme (#Videofahrzeuge) 23
#Handlasermessgeräte 56
  • An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?

Zu 2.:

Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:

Standort Art der Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der Urania Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)

Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.

  • Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?

Zu 3.:

Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei                       potentielle                Errichtungsstandorte                  für                automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.

  • Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

Zu 4.:

Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich.

  • Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?

Zu 5.:

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit  wird eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.

Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport