S-Bahn: Beschluss der Vorzugsvariante 12h des 2. Bauabschnittes der neuen S-Bahn-Strecke S21 als Grundlage, aus Senat

19.12.2023

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1397819.php

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für #Mobilität, #Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, die für den 2. #Bauabschnitt der neuen -Bahn #S21 erarbeitete #Vorzugsvariante 12h beschlossen. Damit wird die Grundlage für die Einreichung der #Planfeststellungsunterlagen des 2. Bauabschnitts beim #Eisenbahn-Bundesamt durch die Deutsche Bahn AG geschaffen.

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S-Bahn: Bau der S-Bahn-Linie 21 (City-S-Bahn), aus Senat

24.11.2023

Frage 1: Welche #Trassenvarianten sind im Zusammenhang mit dem Bau der #S21 (#City-S-Bahn) zwischen #Potsdamer Platz und #Hauptbahnhof geprüft worden? Bitte Nennung aller Varianten sowie Untervarianten inklusive Darlegung der geschätzten Kosten und Bauzeiten sowie der Gründe, warum sie verworfen worden sind.

Frage 2: Warum betrachtet der Senat die Variante #12h als #Vorzugsvariante?

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Straßenbahn zum Ostkreuz: Verfahren stockt weiter, aus Berliner Morgenpost

02.11.2023

https://www.morgenpost.de/berlin/article239934710/Strassenbahn-zum-Ostkreuz-Verfahren-stockt-weiter.html

Berlin. Seit mehr als zehn Jahren ist der Neubau einer #Straßenbahnstrecke zum #Ostkreuz in Berlin bereits Thema, schon 2013 wurde die #Vorzugsvariante für den Verlauf der Strecke präsentiert. Doch die weitere Planung des Abschnitts hakt, und wann #Bauarbeiten für die Strecke zwischen #Wühlischplatz und #Marktstraße beginnen können, ist weiter nicht absehbar. Denn Voraussetzung dafür ist ein #Planfeststellungsbeschluss. Das dazugehörige Verfahren dauert bereits seit Jahren an, und auch hier ist unsicher, wann es vorangeht.

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Straßenbahn + Bus: VerkehrlicheErschließung für das neue Wohnquartier Blankenburger Süden, aus Senat

06.10.2023

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Das im Rahmen der Planungen für das Wohnungsbauvorhaben #Blankenburger #Süden erstellte „ #Grundlagenkonzept nachhaltige #Mobilität“ (2020) schlägt für die Erreichung des Zielwerts von 20% #MIV-Wegeanteil eine attraktive Anbindung des neuen Wohnquartiers an die umliegende Rad- und #ÖPNV-Infrastruktur vor.

Das Ergebnis der Prüfung mehrerer Streckenvarianten nach berlinweit einheitlicher Methodik empfiehlt seit 2018 die #Verlängerung der bestehenden #Straßenbahnlinie #M2 bis zum S-Bahnhof Blankenburg zur Anbindung des neuen Wohnquartiers. Seit 2019 liegt auf Basis einer Nutzen-Kosten-Untersuchung mit positivem Ergebnis die verkehrliche Begründung für die ÖPNV-Anbindung des neuen Wohnquartiers Blankenburger Süden mit der Tram vor. Für die Endhaltestelle S #Blankenburg liegt seit 2020 die Machbarkeitsstudie mit einer #Vorzugsvariante vor.

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Bahnhöfe: Grunderneuerung des S-Bahnhofs Nöldnerplatz durch DB AG, aus Senat

Frage 1:
Wann ist der Baubeginn für die geplante #Grunderneuerung und den barrierefreien Ausbau des -Bahnhofs #Nöldnerplatz und welche #Bauzeit wird veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Baumaßnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Nöldnerplatz sollen nach
derzeitiger Planung im Jahr 2027 erfolgen.“
Frage 2:
Welche Maßnahmen werden im Einzelnen im Rahmen der Bauarbeiten realisiert?

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Radverkehr: Von Mitte bis Hönow: Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung „Ost-Route“ veröffentlicht, aus berlin.de

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1080092.php

Bericht aus Sicht der Fachplaner*innen mit derzeitiger #Vorzugsvariante des Streckenverlaufs ist online verfügbar – Planungen werden nun vertieft
Für die #Radschnellverbindung „#Ost-Route“ (von #Tiergarten bis nach #Hellersdorf), eine der bislang elf geplanten Radschnellverbindungen (#RSV), ist heute der Abschlussbericht der #Machbarkeitsuntersuchung veröffentlicht worden. Die Untersuchung ergab, dass die Strecke der RSV 9 rechtlich sowie verkehrstechnisch machbar ist und einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor aufweist. Zusammen mit der „West-Route“, die von Spandau bis nach Tiergarten führt, soll damit auf einer Länge von 38 Kilometern eine der längsten Radschnellverbindungen Deutschlands entstehen – eine neue Querverbindung durch ganz Berlin.

Die derzeitige Vorzugsvariante der „Ost-Route“, also die von den Fachplaner*innen in der Untersuchung am besten bewertete Streckenführung, ist insgesamt 23 Kilometer lang und erstreckt sich vom S-Bahnhof Tiergarten im Bezirk Mitte bis zum U-Bahnhof Hönow am östlichen Stadtrand im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Der erste Streckenabschnitt mit einer Länge von 9,4 Kilometern führt vom S-Bahnhof Tiergarten über die Straße des 17. Juni in Richtung Brandenburger Tor. Die Route verläuft – um Konflikte mit Fußgänger*innen und Berlin-Besuchenden auf dem Pariser Platz zu vermeiden – nicht durch das Brandenburger Tor, sondern umfährt es auf den nächsten Seitenstraßen (Richtung Ost: Behrenstraße, Richtung West: Dorotheenstraße) und führt direkt hinter dem Pariser Platz auf dem Boulevard Unter den Linden weiter. Der Alexanderplatz wird auf zwei Strecken erreicht, eine führt direkt über die Karl-Liebknecht-Straße, die andere über die Spandauer Straße und den Molkenmarkt, dann vereint weiter durch Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee bis zum Abzweig Proskauer Straße. Die Strecke quert den S-Bahn-Ring auf der Eldenaer Straße zwischen den S-Bahnhöfen Frankfurter Allee und Storkower Straße. Der daran angrenzende östliche Teilabschnitt führt in der aktuellen Vorzugsvariante über die Allee der Kosmonauten bis zur Hellersdorfer Straße Richtung Hönow. Gerade auf diesem östlichen Abschnitt sind noch mehrere Varianten zu prüfen.

Diese Streckenführung samt Varianten, die in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt und diskutiert wurden, ist die Arbeitsgrundlage für nun folgende weitere Planungsphasen, Abstimmungen und Beteiligungen bis hin zum Planfeststellungsverfahren.
Die Empfehlungen des Berichts sind daher vorbehaltlich nachfolgender Prüfungen und Planungsschritte zu sehen. Durch fortschreitende Untersuchungstiefe, Abstimmung mit Bezirken und anderen Akteuren sowie Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und zum Genehmigungsprozess kann die Routenführung von der jetzigen Vorzugsvariante abweichen. Das Planfeststellungsverfahren sieht seinerseits eine umfassende Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden und Behörden sowie eine gründliche Abwägung der Interessen vor. Die finalen Routenverläufe stehen erst mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens fest.

Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen wurden auch die Baukosten je nach Variante geschätzt. Die Ergebnisse wurden verglichen, um Empfehlungen für eine mögliche Umsetzung auszusprechen und die planerische Vorzugsvariante zu definieren.

Über Radschnellverbindungen
Berlins Radschnellverbindungen, die strahlenförmig von den Außenbezirken in Richtung Stadtzentrum führen, sollen das Radfahren auch auf längeren Strecken attraktiver machen – etwa für Pendlerinnen und Pendler, die vom Auto auf das Rad umsteigen wollen. Hierbei geht es nicht primär um die Fahrgeschwindigkeit, sondern um optimierte Reisezeiten mit möglichst wenig Stopps. Entlang von Hauptverkehrsstraßen messen Radschnellverbindungen je Fahrtrichtung mindestens drei Meter, sodass Überholen gut und sicher möglich ist. Auf Fahrradstraßen und Sonderwegen sind sie im Zweirichtungsverkehr mindestens vier Meter breit. Radschnellverbindungen sind in der Dämmerung und nachts gut beleuchtet. An Kreuzungen gilt im Regelfall Vorrang für den Radverkehr. Im Zuge der neuen Radschnellverbindungen werden auch neue Fußwege angelegt, die getrennt vom Radweg verlaufen und mindestens 2,5 Meter breit sind. Mit Radschnellverbindungen wird Radfahren sicherer und die Reisezeit kürzer. Nutzen viele Menschen Radschnellverbindungen im Alltag, sind weniger Autos auf den Straßen unterwegs. Die Namen und Nummerierungen der Radschnellverbindungen sind vorerst als Arbeitstitel zu betrachten und können im weiteren Planungsverlauf noch geändert werden.

Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente) – Nachfragen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Trassenführung ist die #Vorzugsvariante?
Frage 2:
Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Untersuchungen zur #Straßenbahnstrecke #Tangente #Pankow#Weißensee konnten
entgegen den Planungen noch nicht vollständig abgeschlossen werden, so dass noch
keine verbindlichen Aussagen möglich sind. Durch die Covid-19-Pandemie sind sowohl
bei den verwaltungsseitig als auch den dienstleistend beteiligten Akteuren Verzögerungen
aufgetreten, die bis heute nachwirken. Diese Verzögerungen entstehen durch die in der
2
Pandemie-Phase ausgefallenen gewohnten Präsenztermine und den dementsprechend
erschwerten Abstimmungsbedarf über andere Formate und Kanäle. Zudem sind die
Verzögerungen durch personelle Engpässe entstanden. Gegenwärtig stehen die
Grundlagenuntersuchungen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Untersuchung
werden ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu
bevorzugende Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese
Untersuchung bildet die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere
Konkretisierung der Planungen. Konkrete Aussagen zu Haltestellenlagen nach
Fahrtrichtung ergeben sich erst in den späteren Planungsschritten (Vor- bzw.
Entwurfsplanung), die nach einem Senatsbeschluss erarbeitet werden. Die
Grundlagenuntersuchungen werden Vorüberlegungen dazu beinhalten.
Frage 4:
Mit welchen Beförderungsgeschwindigkeiten je Variante im Hinblick auf § 26, Abs. 5 MobG1
wurde die
Variantenuntersuchung durchgeführt?
Frage 18:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eingeflossen?
Antwort zu 4 und 18:
Um attraktive Reisezeiten zu gewährleisten, werden die Straßenraumaufteilungen und die
Beeinflussungen der Lichtsignalanlagen (LSA) auf die Anforderungen der
Straßenbahnerfordernisse angepasst, sodass die jeweils geltenden Geschwindigkeiten
des Straßenraumes oder der Trasse genutzt werden können. Konkrete Aussagen sind mit
den Planungsunterlagen aus der Planfeststellung möglich.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die zu berücksichtigenden Geschwindigkeiten
der einzelnen Streckenabschnitte der unterschiedlichen Varianten aufgezeigt. Die
Unterlagen zu dieser Veranstaltung sind in folgendem Dokument unter dem Link:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf, auf Folie 31 abrufbar und ersichtlich.
Frage 5:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug aus der
Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
1
„Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver Reisezeiten wird
dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor dem motorisierten
Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere bei der
Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
3
Antwort zu 5:
Die Begründung der Auswahl und die anschließende Bewertung beziehen sich auf den
vorangegangenen Trassenvergleich und auf die Auswahl der planerisch zu
bevorzugenden Variante. Hierbei wird die anhand der beiden, aber vor allem der 2.
quantitativen Bewertungsstufe ermittelte Bepunktung überprüft und bewertend
beschrieben. Die planerisch zu bevorzugende Variante wird danach auf ihren Nutzen und
die Kosten und damit die Wirtschaftlichkeit untersucht.
Frage 6
Ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inzwischen abgeschlossen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird sie fertig sein?
c. Wenn nein, welchen Stand hat sie?
d. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Frage 7
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als Teil der Grundlagenuntersuchungen ist noch nicht
abgeschlossen. Entgegen dem ursprünglichen Zeitplan ergaben sich Verzögerungen, die
bis heute nachwirken (siehe Antwort zu 1 bis 3)
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der weiteren
Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020 herbeizuführen. Erst nachdem die
Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen weitere Planungsschritte (Vorplanung,
Entwurfsplanung, etc.) und das Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend
bestimmt wird.“
Frage 8
Wer soll worüber beschließen?
4
Frage 9
Ist der für Frühjahr 2020 angekündigte Beschluss inzwischen erfolgt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wann wird er erfolgen?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 8 und 9:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen werden diese dem Senat in Form einer
Senatsvorlage vorgelegt. Der Senat beschließt auf Grundlage dieser Untersuchungen, ob
weitere detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden.
Der für Frühjahr 2020 angekündigte Senatsbeschluss ist noch nicht erfolgt, da es auf
Grund der Covid-19-Pandemie zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess kam. Es wird
angestrebt zeitnah die Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu
erwirken.
Frage 10
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der Straßenbahn-Tangentialstrecke
Pankow-Heinersdorf-Weißensee?
Antwort zu 10:
Derzeit werden die Grundlagenuntersuchungen für diese Straßenbahnstrecke
durchgeführt.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat
sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen
Beteiligungsprozess für die laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen
verschiedenen Schritten wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller Interessierten einzusammeln
und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden jeweils vor den großen, öffentlichen
Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt,
bevor die Informationen über die Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.“
Frage 11
Welche Akteursrunden, Bürger- und/oder Verbandsbeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind wann vor Fertigstellung der Entwurfsplanung
und vor dem Planfeststellungsverfahren vorgesehen?
Frage 12
Wenn keine oder noch nicht bekannt, warum nicht?
Antwort zu 11 und 12:
In der Phase der Grundlagenuntersuchungen haben Beteiligungsveranstaltungen
(Akteursrunde, am 8. Oktober 2018, bei SenUVK, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin,
5
und Bürgerdialog, am 7. November 2018, in der Max-Bill-Schule (OSZ), Gustav-Adolf-Str.
66, 13086 Berlin) stattgefunden. Im Rahmen der folgenden Planungsphasen sind weitere
Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern und Beteiligungsverfahren vorgesehen.
Zum Ablauf des Planungsprozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligungen besteht im
Foliensatz zur Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger vom 07.11.2018 eine
Übersicht auf den Folien 13 und 14. Dieser Foliensatz ist abrufbar unter:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018-
11-05_Strassenbahn_Pankow.pdf.
Frage 13
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 13:
In der ersten Stufe der Variantenbetrachtung wurden die verschiedenen Varianten einer
qualitativen Bewertung unterzogen und entsprechende Bepunktungen vorgenommen. Die
Varianten mit den meisten Punkten wurde in einer zweiten Stufe vertiefend beurteilt,
indem eine quantitative Beurteilung durchgeführt wurde. Die Details können nach der
Veröffentlichung dem Kurzbericht entnommen werden (siehe Antwort zu 1). Zum jetzigen
Zeitpunkt sind die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen und geprüft.
Frage 14
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 14:
Derartige Detailfragen sind den folgenden vertiefenden Planungen vorbehalten.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit dem Ziel einer
städtebaulichen Aufwertung angelegt.“
6
Frage 15
In welchen Abschnitten der Straßenbahnstrecke wird das Ziel der städtebaulichen Aufwertung durch
Umgestaltung des Straßenraums in seiner vollen Breite umgesetzt?
Frage 16
Wenn gar nicht: Warum nicht?
Frage 17
Worin besteht die städtebauliche Aufwertung in den Abschnitten, in denen lediglich eine Gleistrasse in der
vorhandenen Straße eingebaut wird?
Antwort zu 15, 16 und 17:
Die Ausgestaltung der Trassen und der Straßenraumgestaltung sowie -aufteilung sind
Bestandteile der Vor- und Entwurfsplanung, die sich bei positiver Beschlussfassung des
Senats an die Voruntersuchung anschließen.
In der Antwort auf S18 / 21 857 von 19.12.2019 heißt es:
„Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr sich aufgrund der Verbesserung des
ÖPNV-Angebots einstellen könnten.“
Frage 19
Wie viele Umsteiger vom MIV auf die Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Antwort zu 19:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Tangentialverbindung Ost, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur #TVO begonnen?
Antwort zu 1:
Es ist vorgesehen, Ende 2021 / Anfang 2022 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Frage 2:
Welche Antragsunterlagen stehen noch aus, die die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch
verzögern?
Antwort zu 2:
Die Planung der Verkehrsanlage, bestehend aus der Straße, Ingenieurbauwerken,
Entwässerungsanlage, Beleuchtung, etc. befindet sich in unterschiedlichen Stadien.
Während für die Straße bereits die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erstellt wird, steht beispielsweise
die Bearbeitung der Ingenieurbauwerke der Bahn (Brücken der Bahn über die zukünftige
TVO) erst noch bevor. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung zur
Planung dieser Brücken 2019 gekündigt hat und der Senat diese Leistungen ausschreiben
musste, wodurch zeitliche Verschiebungen von ca. 18 Monaten erwartet werden.
Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 –
Genehmigungsplanung zusammengestellt.
Frage 3:
Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der TVO begonnen werden?
2
Antwort zu 3:
Das #Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens 1,5 Jahre in Anspruch
nehmen. Sollte der Beschluss nicht beklagt werden, ist ein Baubeginn ca. 6 bis 12 Monate
nach Bestandskraft denkbar.
Frage 4:
Welche Voraussetzungen müssen dafür bis wann noch geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Voraussetzungen sind die Erstellung der #Genehmigungsplanung (siehe Frage 2) und ein
bestandskräftiger #Planfeststellungsbeschluss (siehe Frage 3) sowie anschließend die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die #Vergabeverfahren.
Frage 5.
Welche Folgen hat die #Vorzugsvariante der geplanten Trasse der TVO für die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner?
Antwort zu 5:
Die Folgen der Planung werden im Rahmen der aktuellen Planung ermittelt.
Frage 6:
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, die geplante Trasse durch einen #Radschnellweg zu begleiten und welche
Mehrkosten entstehen durch die Anordnung eines Radschnellweges im Vergleich zu den ursprünglich
angedachten beiderseitigen normalen Radwegen?
Antwort zu 6:
Die Planung ist immer von der Anordnung einseitiger (östlicher) Nebenanlagen
ausgegangen. Die Breite des Radweges von aktuell 4 m konnte durch Modifikation der
einzelnen Bestandteile in den vorgesehenen Querschnitt integriert werden.
Mehrkosten entstehen nur, wenn separate, niveaufreie Kreuzungen geschaffen werden –
dies ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Frage 7:
Inwiefern sind die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess eingebunden?
Antwort zu 7:
Die Anwohnenden sind im Rahmen von #Bürgerveranstaltungen beteiligt worden, bündeln
ihre Interessen in einem #Planungsbeirat und haben über die Seite www.berlin.de/tvo
Zugang zu allen Informationen rund um das Vorhaben.
3
Frage 8:
Wie oft, mit welcher Beteiligungsquote und welchen Ergebnissen tagte der Planungsbeirat TVO im
vergangenen Jahr? Bitte anwesende Mitglieder und Ergebnisse der einzelnen Tagungstermine darstellen.
Antwort zu 8:
Der Planungsbeirat wird grundsätzlich dann zusammengerufen, wenn wichtige
Themen/Planungsstände bekannt zu machen und zu diskutieren sind. Die bisherigen
Sitzungen sowie die Mitglieder des Planungsbeirates sind im Internet veröffentlicht:
So zuletzt am 26.09.2019.
Im Rahmen der o.g. Besprechung wurde auf die Grundsatztrassierung der
Entwurfsplanung eingegangen. Alle 14 Lagepläne einschließlich Übersichtslageplan
wurden ausführlich erläutert. Die Änderungen, bezogen auf:
· Vorzugsvariante und jetziger Trassierung,
· der Trennung der Nebenanlagen,
wurden erklärt. Von den 10 Bürgerinitiativen waren Vertreterinnen und Vertreter von 7
Initiativen anwesend. Das Protokoll zu der Sitzung sowie die vorgestellten Unterlagen
wurden allen 10 Bürgerinitiativen zugesandt. Für Rückfragen oder weitergehende
Erläuterungen steht das Projektteam TVO immer zur Verfügung.
Das nächste Treffen des Beirats wird voraussichtlich nach Vorliegen der
Lärmschutzplanung erfolgen.
4
Frage 9:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung der TVO?
Antwort zu 9:
Auf Grund des derzeitigen Planungsstandes kann diesbezüglich keine verlässliche
Auskunft gegeben werden – erfahrungsgemäß ist mit einer mindestens sechsjährigen
Bauzeit zu rechnen.
Frage 10:
Welchen Mehrwert hat die TVO nach Ansicht des Senats für die Berlinerinnen und Berliner sowie die
wichtigen Wirtschafsverkehre?
Antwort zu 10:
Ziel des Baus der TVO ist die Bündelung und leistungsfähige Abwicklung des
prognostizierten Verkehrsaufkommens – damit einhergehend die Entlastung der parallelen
Straßenzüge, insbesondere der Köpenicker Straße und der Straße Am Tierpark,
Treskowallee, die Herstellung einer attraktiven Infrastruktur für die Radfahrenden und den
Fußverkehr sowie die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den
#Wirtschaftsverkehr in den Stadträumen Süd-Ost und Nord-Ost mit Anbindungen zur #A113
und #A117, zum Flughafen #BER und zu den Wirtschaftsstandorten in Adlershof und
Marzahn-Hellersdorf.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz