Fahrdienst: Berlkönig fährt weiter durch Berlin, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232201897/Berlkoenig-faehrt-weiter-durch-Berlin.html

Der #Fahrdienst #Berlkönig ist erst einmal weiter auf Berlins Straßen unterwegs – obwohl das Angebot eigentlich schon im vergangenen Jahr mehrfach enden sollte. Man habe den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen #Via – ehemals #ViaVan – Anfang des Jahres erneut verlängert, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage mit. Ein konkretes Enddatum gebe es für den Berlkönig aktuell nicht mehr, heißt es.

Verwiesen wird lediglich auf die bestehende Genehmigung für das Projekt, die noch bis September 2022 gültig sei. Möglich also, dass der Berlkönig nun doch noch deutlich länger als zuletzt angedacht durch die östliche Berliner #Innenstadt fährt – zurzeit allerdings nicht mehr rund um die Uhr, sondern montags bis donnerstags jeweils von 17 Uhr bis 2 Uhr und nur zwischen Freitag, 17 Uhr, und Montag, 2 Uhr, durchgängig.

Knackpunkt des Projekts, weshalb dieses im vergangenen Jahr schon mehrfach vor dem Aus stand, ist die #Finanzierung: Das Land und die rot-rot-grüne Koalition sprachen sich damals dagegen aus, die Kosten zu übernehmen. Zwar zahlen auch die Fahrgäste pro Kilometer, gedeckt werden die anfallenden Kosten dadurch aber nicht. Der Berlkönig wurde daher auch nicht in den #Verkehrsvertrag über die bestellten Leistungen der BVG durch den Senat aufgenommen. Statt des Berlkönigs sind darin andere #On-Demand-Angebote vorgesehen, die statt in der Innenstadt in einem Teil der Außenbezirke …

Werkstätten: Verfall und Nutzung des denkmalgeschützen Betriebsbahnhofs Niederschönhausen Zum Status Quo der Standortprüfung, aus Senat

www.berlin.de

  1. Der im Besitz der #BVG befindliche #Betriebsbahnhof in #Niederschönhausen kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht abgerissen oder umgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung
    und zur Sicherung gegen Einsturz sind der BVG auferlegt worden und welche #Instandhaltungsmaßnahmen werden veranlasst?
    Zu 1.: Die BVG wird in Abstimmung mit der Unteren #Denkmalschutzbehörde das #Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
    das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt.
    Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
    der geforderten #Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
    BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die Untere
    Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
    und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
  2. In welcher Form und in welchem zeitlichen Turnus werden die Maßnahmen oder der Zustand überprüft?
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Begehungen der Gebäude A, B und C im
    zeitlichen Turnus von 3 Monaten stattfinden.
    2
  3. Welche Vorteile ergeben sich in Bezug auf die bauliche Sicherung und den Erhalt des Standorts
    durch das Anbringen einer Gedenk- und Informationstafel zur Geschichte des
    Straßenbahnbetriebsbahnhofs am 3. November 2020?
    Zu 3.: Die Anbringung der #Informationstafel erfolgte auf Anregung der #Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
    oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs.
  4. Nach Ansicht der BVG im Jahr 2015 könne das Gelände nach Freizug der historisch eingelagerten
    Fahrzeuge, wie Busse und Straßenbahnfahrzeuge, für den Verkauf freigegeben werden. Werden nach
    wie vor solche #historischen Fahrzeuge gelagert? Ist der Freizug geplant, wenn ja, für wann?
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass auf der #Liegenschaft keine historischen Fahrzeuge mehr
    gelagert werden. Unabhängig davon wird der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als betriebsnotwendig eingestuft. Bis auf Weiteres
    kann nicht von einem Freizug ausgegangen werden (vgl. Antwort Frage 5).
  5. Wird damit gerechnet, dass die BVG nach der Absage in Bezug auf einen Umbau oder Abriss den
    Standort aufgibt?
    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der
    BVG noch immer als #betriebsnotwendig eingestuft wird. Bis auf Weiteres wird hier nicht
    von einer Änderung ausgegangen. Hintergrund ist der im #Verkehrsvertrag festgelegte
    #Ausbau des Streckennetzes der #Straßenbahn. Damit verbunden ist der Bedarf einer
    verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden. Zur
    Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden Berlins ist der Neubau eines Betriebshofes notwendig. Die Fläche dieses Betriebshofes muss die Aufnahme von 60
    bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit
    Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür ist eine Fläche von rund 100.000 m² erforderlich.
    Die Grundstücke, die der BVG hierfür zur Verfügung gestellt werden können, umfassen jedoch deutlich weniger Fläche. Aus diesem Grund muss der Betriebshof Niederschönhausen als Abstellfläche weiter vorgehalten werden.
  6. Welche Planungen gibt es für den Fall, dass die BVG sich von dem Standort zurückzieht?
    Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich das Unternehmen bis auf Weiteres nicht von diesem
    Standort zurückziehen wird (vgl. Antwort auf die Frage 5).
    Konkrete Planungen gibt es derzeit nicht. Weder eine Inbetriebnahme durch die BVG
    noch eine vollständige Aufgabe des BVG-Betriebsstandortes sind ausgeschlossen.
    Erste Ideen für Nutzungsmöglichkeiten nach Aufgabe des Standorts sollen im Rahmen
    der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Friedhöfe
    Nordend entwickelt und geprüft werden. Nachnutzungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit gilt es u. a. unter den Anforderungen des Denkmalschutzes zu diskutieren.
    Die Konzepterstellung startete im Herbst 2020. Die Fertigstellung der Studie wird im
    Laufe des Jahres 2021 erwartet.
  7. Welche Gefahren in Bezug auf die Bau- und Nutzungssicherheit sieht der Senat für den Fall, dass
    keine Maßnahmen ergriffen werden?
  8. Stimmt der Senat zu, dass das Gelände und die darauf befindlichen Bauten aktuell dem Verfall preisgegeben werden?
    3
    Zu 7. und 8.: Das Verwaltungsgebäude ist akut einsturzgefährdet. Insofern besteht
    Gefahr für Leib und Leben von Passanten bzw. Fahrzeugführenden. Es besteht zudem
    die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines historisch wertvollen Gebäudes,
    das als Denkmal ausgezeichnet ist.
  9. Wurde durch den Senat eine Prüfung zur Problematik der potentiellen Gefährdung Dritter eingeleitet?
    Wenn ja, welche Gefahren für Dritte konnte der Senat feststellen, falls keine Maßnahmen in Bezug auf
    Bau- und Nutzungssicherheit ergriffen werden?
    Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 7 und 8.
  10. Was hat die aktuelle #Standortuntersuchung bisher ergeben?
    Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
  11. Welche weiteren Untersuchungen werden vorgenommen und wann werden sie abgeschlossen?
    Zu 11.: Weitere Untersuchungen sind nicht geplant.
  12. Welche Kosten pro Jahr entstehen dem Land Berlin und der BVG durch den aktuellen Zustand des
    Betriebsbahnhofs?
    Zu 12.: Dem Bezirk Pankow entstehen keine Kosten durch den aktuellen Zustand des
    Betriebsbahnhofs.
    Die BVG teilt mit, dass in den letzten drei Jahren folgende Ausgaben für die Instandhaltung sowie die Unterhaltungsleistungen getätigt wurden:
    2018 714.582,42 EUR
    2019 565.404,72 EUR
    2020 630.954,10 EUR.
  13. Werden die Bürgerinnen und Bürger an zukünftigen Nutzungskonzepten beteiligt?
    Zu 13.: Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen der „Städtebaulichen #Entwicklungskonzeption“ bei der Ideensammlung über die Internetplattform „mein.berlin.de“
    einbezogen. Für die Konkretisierung möglicher Nutzungskonzepte ist zu gegebener
    Zeit ein Prozess anzuschließen, bei dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso Berücksichtigung finden kann.
  14. Wann ist damit zu rechnen, dass die in Mitleidenschaft gezogene Bushaltestelle Dietzgenstraße/Mittelstraße wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt?
    Zu 14: Der Bezirk Pankow teilt mit, dass absehbar nicht damit zu rechnen ist, dass die
    Bushaltestelle an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt.
  15. Ab wann ist die zu dem Thema in Aussicht gestellte Internetseite des BA Pankow https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.437842.php
    aktiv?
    4
    Zu 15.: Die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite befindet sich derzeit in interner Abstimmung und startet zeitnah.
    Berlin, den 24. März 2021
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
    …………………………………………………
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

Straßenbahn: Aktueller Sachstand zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

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1. Was haben die zuständigen Behörden in Bezirk und Land gegenüber der BVG unternommen, damit
der #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen vor weiterem #Verfall gesichert wird?
Zu 1.: Die BVG teilt zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen mit, dass dieser
aktuell noch betrieblich als potenzielle #Aufstellfläche für #Straßenbahnen notwendig ist,
solange der BVG keine anderen Flächen im Nordosten zur Abdeckung der erforderlichen Anforderungen aus dem #Verkehrsvertrag zur Verfügung stehen. Allerdings sind
die Tore der denkmalgeschützten Gebäude zu schmal für eine Nutzung, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Die Hallen können deshalb aktuell nicht mehr genutzt werden. Für die Verwaltungsgebäude gibt es für die BVG ebenfalls keine sinnvolle Nutzungsoption. Eine Teilung des Grundstücks mit der Absicht, das Verwaltungsgebäude als gesondertes Objekt zu verkaufen, ist aus genehmigungsrechtlicher Sicht
nicht möglich.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa/ oberste #Denkmalschutzbehörde hat die
#Sicherung des Straßenbahnbetriebshofs im Sommer 2020 auf die Tagesordnung des
Landesdenkmalrates gesetzt. Der #Landesdenkmalrat hat in seiner Sitzung am
14.08.2020 die BVG als Eigentümerin aufgefordert, die Gebäude entsprechend ihrer
Qualität und Bedeutung zu sichern und zu pflegen und so ihrer Pflicht zur Erhaltung
des Ensembles nachzukommen.
2
Im weiteren Verfahren hat die untere Denkmalschutzbehörde Berlin-Pankow im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin ein förmliches #Sicherungsverfahren
eingeleitet und die #BVG mit Schreiben vom 09.11.2020 zur beabsichtigen #Sicherungsanordnung (#Schutzgerüst und #Schutzdach) angehört.
Lt. dem Bezirksamt Pankow hat die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde am
17.12.2020 mitgeteilt, dass Begehungen mit Gerüstbaufirmen zur Abklärung des erforderlichen Leistungsumfangs stattfanden, Varianten der Einhausungen untersucht
und Kosten ermittelt werden. Weiterhin war seitens der BVG zu klären, ob für die Gebäudeeinhausung eine direkte Vergabe zulässig oder eine öffentliche Ausschreibung
erforderlich ist.
Per E-Mail vom 01.02.2021 übersandte die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde
einen Terminplan, wonach mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bereits begonnen wurde und (nach Ausschreibung, Vergabe, Erstellung der Planung etc.) das
Schutzgerüst vom 11.05.2021 bis 01.06.2021 aufgestellt werden soll.
2. Inwiefern stehen weitere Schritte bevor?
Zu 2.: Die BVG wird in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde das Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt. Entsprechend dem Ablaufplan für
die Einhausung des Verwaltungsgebäudes mit einem Wetterschutzdach sind folgende
Schritte vorgesehen: Die Auftragsvergabe wird am 19.03.2021 abgeschlossen sein;
die weitere Planung ist für den 22.03.-05.04.2021, die Berechnung der Statik vom
06.04.-13.04.2021, die Prüfstatik vom 14.04.-16.04.2021, die Herstellung von Einhausung und Wetterschutzdach für den 11.05.2021 und die Abnahme am 02.06.2021 vorgesehen.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
der geforderten Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die untere
Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
3. Inwiefern gibt es Gespräche zwischen der BVG und den zuständigen Behörden zum
Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen? Inwiefern sind Landesbehörden in diese Gespräche
einbezogen?
Zu 3.: Zwischen dem Bezirk und der BVG fanden mehrere Gespräche statt, in denen
es um die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, um ein in Erarbeitung befindliches
städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Friedhöfe Nordend, einschließlich einer
Perspektive der Entwicklungsachse nördliche Dietzgenstraße, und um Entwicklungsperspektiven der Liegenschaft aus Sicht der BVG ging.
Mit der verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden
und dem Ausbau des Streckennetzes bedarf es einer Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden. Hierzu ist aus Sicht der BVG ein Neubau eines Betriebshofes
notwendig. Die Fläche muss die Aufnahme von 60 bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür
benötigt die BVG nach eigenen Angaben eine Fläche von rund 100.000 Quadratmetern.
3
Seit Mitte 2019 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
Standortuntersuchung für einen neuen Straßenbahnbetriebshof durchgeführt. Die in
der Diskussion befindlichen Standortalternativen sind aufgrund ihrer Größe aus Sicht
der BVG jedoch nicht geeignet, den Flächenbedarf der BVG zu decken, so dass diese
weiterhin an der Nutzung des Betriebshofs Niederschönhausen als Abstellfläche festhält.
4. Inwiefern hat die BVG den Abrissantrag für die Verwaltungsgebäude A und B zurückgenommen??
Zu 4.: Der denkmalrechtliche Abbruchantrag vom 26.02.2018 wurde seitens der BVG
aufgrund von Gesprächen zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Denkmalamt in
Bezug auf den Bedarf der BVG für einen neuen Straßenbahnbetriebshof mit Schreiben
vom 19.08.2020 zurückgenommen.
5. Inwiefern hat das Land die Einweihung der Gedenktafel am 3. November 2020 zum Anlass
genommen, darauf zu drängen, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen als Wahrzeichen
für den Bereich Niederschönhausen / Rosenthal (Nordend) erhalten bleibt?
Zu 5.: Die Einweihung der Informationstafel erfolgte auf Anregung der Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs. Aus Sicht der BVG
hat die Aufstellung der Gedenktafel keinerlei Einfluss auf die Verhandlungen zwischen
dem Land und der BVG.
6. Inwiefern werden die offen stehenden Fenster der Verwaltungsgebäude geschlossen, um die Bauten
vor von außen eindringender Nässe zu schützen? Inwiefern gibt es bereits Schimmelbefall?
Zu 6.: Das Verwaltungsgebäude wurde gutachterlich bewertet. Die vorhandenen
Feuchtigkeitsniederschläge und der Schimmelbefall führen lt. BVG nachhaltig zu einer
Schädigung des Bestandes. Nach Gerüststellung sind auch die Fenster des Verwaltungsgebäudes derart geschlossen, dass keine weiteren Schäden durch Witterungseinflüsse entstehen.
7. Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)? Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A
undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)?
Zu 7.: Das Dach weist größere Fehlstellen auf, weswegen ungehindert Regen und
Schnee ins Gebäude eindringt. Aus diesem Grund wird lt. BVG die Wetterschutzeinhausung geplant.
8. Inwiefern reichen die roten Sicherungsbügel, die am Verwaltungsgebäude befestigt sind, aus, um
das Gebäude vor dem Einsturz zu bewahren?
Zu 8.: Nach Auskunft der BVG wird die Statik des Gebäudes durch ein Ingenieurbüro
im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings überwacht.
Ob die Sicherungsbügel noch längere Zeit den Einsturz verhindern, kann lt. dem Bezirksamt Pankow ohne gutachterliche Einschätzung nicht beantwortet werden. Diese
Bewertung durch Fachleute kann erst nach Aufstellung des erforderlichen Schutzgerüstes erfolgen.
4
9. Welcher Termin ist vorgesehen für die Verlegung des Wartehäuschens der stillgelegten Bushaltestelle und der Sicherung der „provisorischen“ Haltestelle Dietzgenstr. / Mittelstr. (Busse 107 und 124)
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste?
Zu 9.: Die BVG hat mitgeteilt, dass sie lediglich Sondernutzer im öffentlichen Straßenland sei. Das Aufstellen einer Wartehalle bedarf einer Sondernutzungserlaubnis durch
das zuständige Bezirksamt. Diese wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
erteilt. Für die provisorische Haltestelle Dietzgenstr./Mittelstr. wurde im III. Quartal
2020 ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens ist abhängig vom Arbeitsaufkommen des zuständigen Bezirksamts und wird darüber hinaus beeinflusst von den Auswirkungen der Coronapandemie, so dass eine
konkrete Terminangabe nicht möglich ist.
Berlin, den 11. Februar 2021
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenbahn: Kein Kurvenquietschen mehr: Berlins Straßenbahnen erhalten lärmmindernde Ausrüstung, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042683.php

Pressemitteilung vom 20.01.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. Januar 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Schlussbericht „#Lärmminderung #Straßenbahn#Kurvenquietschen verhindern“ beschlossen. Der Bericht beschreibt die sukzessive Aus- und Umrüstung der Berliner #Straßenbahnfahrzeuge mit lärmmindernden Schienen-Schmieranlagen bis Ende 2022.

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. Januar 2020 ist der Senat aufgefordert worden, die BVG zu veranlassen, im #Linienbetrieb vermehrt Straßenbahnfahrzeuge mit einer speziellen geräuschmindernden #Laufflächenkonditionierung – also einer Schmierung der Schienen vom Fahrzeug aus – einzusetzen und diese betriebsfähig zu halten. Das Abgeordnetenhaus hat den Senat zudem um Prüfung gebeten, wie diese Maßnahmen im #Verkehrsvertrag mit der BVG verankert werden können.

Im BVG-Verkehrsvertrag, verhandelt von der Senatsverkehrsverwaltung, wurde sowohl die Ausstattung aller neu beschafften Straßenbahnfahrzeuge mit solchen Anlagen zur Laufflächenkonditionierung als auch ein sukzessiver Umrüstungsprozess für vorhandene Straßenbahnfahrzeuge verbindlich vereinbart.

Mittlerweile sind bereits 106 Fahrzeuge des Straßenbahntyps „Flexity“ mit dieser technischen Anlage ausgestattet und in Betrieb, 2021 kommen weitere 20 Neufahrzeuge hinzu. Ab Anfang 2021 startet die Umrüstung der Bestandsfahrzeuge. Dabei werden zunächst weitere 99 „Flexity“-Fahrzeuge ausgerüstet, ab dem Jahr 2022 erfolgt die Umrüstung der 45 Zweirichtungsfahrzeuge (GTZ). Der gesamte Umstellungsprozess soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

Dadurch ist sichergestellt, dass alle Neufahrzeuge und alle längerfristig im Linienverkehr der BVG eingesetzten Fahrzeuge umgerüstet werden und der Straßenbahnbetrieb somit eine spürbare Lärmminderung erfährt. Zusätzlich gibt der neue Verkehrsvertrag der BVG vor, beim Neubau von Straßenbahnanlagen und bei Sanierungen besonders lärm- und erschütterungsarme Gleisanlagen zu bauen.

Der Senat legt die entsprechende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vor.

S-Bahn: Premiere in der Silvesternacht: Erster neuer Zug der S-Bahn Berlin startet in den Fahrgastbetrieb Baureihe 483/484 auf der S47 unterwegs aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Premiere-in-der-Silvesternacht-Erster-neuer-Zug-der-S-Bahn-Berlin-startet-in-den-Fahrgastbetrieb-5813292

Baureihe #483/484 auf der #S47 unterwegs ⋅ Zehn Vorserienzüge ab Januar im Einsatz ⋅ Mehr Komfort und Platz für Fahrgäste

Das neue Jahr beginnt mit einer Premiere!
Am 1. Januar, um kurz nach Mitternacht, startet der erste Zug der neuen
S-Bahn-Baureihe 483/484 in den #Fahrgastbetrieb.

Berliner*innen und Brandenburger*innen können sich auf nigelnagelneue Züge freuen mit mehr Platz, großen Panoramafenstern, #Klimaanlage, Kameras in allen Wagen, Sprechverbindung zur #Sicherheitszentrale, #Servicesäule für Rollstuhlfahrer*innen, moderner #Fahrgastinformation.

Mit insgesamt sechs Wagen rollt der #Premierenzug (Seriennummern 484-001 und 483-001) in der Silvesternacht am Bahnhof #Schöneweide los. Im Führerstand steuert eine Doppelbesetzung, ein Lokführer und eine Lokführerin, die neue S-Bahn als Linie S47 in Richtung #Spindlersfeld. Im Laufe des Tages verstärken noch zwei weitere Züge der neuen Baureihe den Verkehr auf der Strecke zwischen Spindlersfeld und #Hermannstraße.

S-Bahnchef Peter #Buchner: „Unsere Fahrgäste können sich auf ein völlig neues Fahrgefühl freuen – ein Gleiten auf Schienen. Es sind die komfortabelsten Züge in der langen Geschichte der Berliner S-Bahn. Auf diesen Moment haben wir zusammen mit Siemens und Stadler fünf Jahre hingearbeitet – wir haben die Herstellung, die Tests und die Abnahme der Züge eng begleitet und uns selbst intensiv vorbereitet, unter anderem haben wir Triebfahrzeugführer*innen und Mitarbeiter*innen in der Werkstatt Grünau an der neuen Baureihe ausgebildet.“

Insgesamt zehn Vorserienzüge gehen erstmals ab Neujahr in den Fahrgastbetrieb. Somit können auch Erfahrungen für die #Serienproduktion, die bereits angelaufen ist, gesammelt werden. Grundlage ist der neue #Verkehrsvertrag mit den Ländern Berlin und Brandenburg für die Ringbahn, der ab 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 382 Wagen (21 Zwei-Wagen- und 85 Vier-Wagen-Einheiten) beim #Herstellerkonsortium #Stadler und #Siemens bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen. Sie werden neben der S47 dann auf der S46, S8 und S41/S42 eingesetzt.

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit der neuen Generation von S-Bahnwagen wird Komfort, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit deutlich gesteigert. Das S-Bahn-Fahren wird damit attraktiver und noch barrierefreier. Weitere moderne S-Bahnwagen werden in den kommenden Jahren folgen und es den Fahrgästen erleichtern auf den ÖPNV umzusteigen. Klimaschutz und Verkehrswende werden so beschleunigt.“

Guido #Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Die brandneuen S-Bahn-Züge sind eine gute Nachricht für die Pendlerinnen und Pendler der Hauptstadtregion. Die neue Baureihe ergänzt die S-Bahn-Flotte um zusätzliche Fahrzeuge. Damit schaffen wir mehr Fahrzeugkapazitäten. Das spürt der Kunde. Die Züge sind modern, komfortabler und sicherer. Dies zeigt auch, wie eine Beteiligung von Kunden und Verbänden am Entwicklungsprozess der Fahrzeuge erfolgreich umgesetzt wurde.“

Susanne #Henckel, Chefin Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB): „Die neue S-Bahn wird Berlin nicht nur verkehrstechnisch bereichern, sondern bringt insbesondere den Fahrgästen wesentlich mehr Qualität. Gerade jetzt in der Krisenzeit ist es wichtig Zeichen zu setzen. Mit mehr Platz, Sicherheit und auch Pünktlichkeit macht die neue S-Bahn den ÖPNV im VBB-Land attraktiver und besser. Da fällt das Umsteigen vom Auto leichter und hilft so auch der wichtigen und nötigen Verkehrswende. Gratulation an das Hersteller-Team Siemens / Stadler und natürlich an das gesamte S-Bahn-Team um Peter Buchner!“

Die Neubaufahrzeuge haben eine rund zweijährige Testphase erfolgreich bestanden, darunter folgende Meilensteine:

  • Von Herbst 2018 bis Frühjahr 2020 wurden die Züge im weltweit größten #Testzentrum für Schienenfahrzeuge, im Prüf- und Validationcenter (PCW) von #Siemens Mobility in #Wegberg-Wildenrath (Nordrhein-Westfalen), umfassend erprobt. Dazu zählten beispielsweise Messungen und Typprüfungen zur Entgleisungssicherheit, Bremstests zur Messung der Bremswege und Prüfungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
  • Ein vierteiliger Zug absolvierte ab Herbst 2019 ein 12-wöchiges Testprogramm in der #Klimakammer in #Wien. Im weltweit längsten Klima-Wind-Kanal des Rail Tec Arsenal (RTA) wurden auf Knopfdruck extreme Temperatur- und Wetterverhältnisse erzeugt. Bei Temperaturen von -25 Grad Celsius mit Eis und Schnee bis +45 Grad Celsius und starker Sonneneinstrahlung entstanden realistische Simulationen für Zug und Fahrgäste. So konnte geprüft werden, ob auch bei starkem Schneefall und Vereisung der Stromabnehmer funktionierte, die Türen öffneten und schlossen und die Spaltminderungen zur Überbrückung des Spalts zwischen Zug und Bahnsteig reibungslos ein- und ausfuhren.
  • Seit September 2019 wurden die Vorserienfahrzeuge im Berliner Netz geprüft. Sie absolvierten insgesamt rund 150.000 #Testkilometer und fuhren jeden Winkel des 340 Kilometer langen Streckennetzes ab. Dabei wurden umfangreiche Tests unternommen in Hinblick auf Funktionalität der verschiedenen Komponenten, #Fahrverhalten, #Bremsen, Fahrgasttüren, #Heizung, #Klimaanlage, #Scheibenwischer, Licht, #Zugsicherungssysteme und vieles mehr.
  • Auch die #Ausbildung von bislang 114 Lokführer*innen, die diese Baureihe fahren werden, wurde in den Testmonaten durchgeführt. Denn in der „Neuen“ steckt viel mehr Technik als in den bisherigen Baureihen, und diese müssen die Fahrer*innen kennen.
  • Im Oktober 2020 erfolgte die #Zulassung für den Einsatz im Personenverkehr durch das #Eisenbahnbundesamt.

Jure #Mikolčić, CEO Stadler Deutschland: „Mit den neuen S-Bahnen liefern Stadler und Siemens hochmoderne Fahrzeuge, „made in Berlin“, die genau auf die Anforderungen der Berliner S-Bahn und ihrer Fahrgäste zugeschnitten sind. Der erstmalige Einbau einer Klimaanlange, verbesserte Möglichkeiten zur Gepäckunterbringung sowie die deutliche Verringerung der Lärm-Emissionen sind nur einige Beispiel, welche die Fahrt in den neuen Zügen komfortabler machen und die jeder Fahrgast bemerken wird. Zudem sind Fahrzeuge dank ihres redundanten Antriebsystems deutlich robuster und damit zuverlässiger.“

Albrecht #Neumann, CEO Rolling Stock, Siemens Mobility: „Siemens Mobility und Stadler sind tief verwurzelt in Berlin, und gemeinsam haben wir ein Fahrzeug für die Berliner S-Bahn gebaut, das über Jahrzehnte hinweg mit höchster Zuverlässigkeit funktionieren und der technologischen Spitzenklasse angehören wird. Die neuen Züge vereinigen zukunftsorientierte Technik und Robustheit durch Redundanz mit einem verbesserten Fahrerlebnis und mehr Komfort für die BerlinerInnen.“

Mehr technische Details zu den neuen Zügen gibt es auf der Homepage der S-Bahn Berlin: sbahn.berlin/neuesbahn

Fahrdienst + Bus: Rufbussystem in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue #Verkehrsvertrag für die BVG zu den spezifischen Entgeltparametern für #Rufbusverkehre?
Antwort zu 1:
Der mit der BVG geschlossene Verkehrsvertrag enthält keine verbindlichen Regelungen
zu den Entgeltparametern für Rufbusverkehre, sondern eine Rahmenregelung. In der Anlage 8 des Vertrages wird die Ausgleichsberechnung der gemäß § 15 des Verkehrsvertrages eröffneten Bestellmöglichkeit neuer #Mobilitätsangebote im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) durch den #Aufgabenträger wie folgt beschrieben:
Im Falle einer Bestellung während der Vertragslaufzeit sind für jedes Einsatzgebiet Kostenparameter in einem „Kalkulationsblatt Neue Mobilitätsformen“ zu ergänzen. Die erwarteten Kosten ergeben sich aus dem Produkt der Kostensätze und der entsprechenden
Leistungsmenge für ein Vertragsjahr. Als Abrechnungsparameter sind denkbar:
• Bereitstellungszeiten pro Monat (Angebotsstunden)
• Durchschnittliche Anzahl bereit gehaltener Fahrzeuge pro Angebotsstunde (Fahrzeugstunden)
• Erbrachte Fahrgastfahrten pro Monat (Fahrzeugkilometer).
Auf der Grundlage dieser Rahmenregelung sind die Entgelt- und Kostenparameter im Einzelfall zu spezifizieren.
2
Frage 2:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue Verkehrsvertrag für die BVG zur Einführung von #Rufbusverkehren?
Antwort zu 2:
In dem in den letzten Monaten verhandelten und im Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG werden die Finanzierungsregeln für das Gesamtangebot der
BVG festlegt. In § 15 des Verkehrsvertrags mit der BVG ist geregelt, dass – soweit die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
neue Mobilitätsangebote im Wege von allgemein zugänglichen ÖPNV-Angeboten erproben wollen – hierfür eine Bestellung durch den Aufgabenträger erforderlich ist und der Aufgabenträger den Verkehr bestellen wird, wenn das geplante Angebot den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans entspricht.
Auf dieser Basis können Pilotvorhaben für Rufbusverkehre als Teil des ÖPNV und unter
Berücksichtigung der Standards des ÖPNV vom Land Berlin bei der BVG bestellt und erprobt werden. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs solcher Pilotvorhaben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten solcher Rufbus-Angebote pro Personenkilometer deutlich
höher liegen als bei sonstigen ÖPNV-Angeboten. Insofern dient die Pilotierung auch dazu,
vor einer Ausdehnung auf weitere Gebiete zu ermitteln, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.
Frage 3:
Für welche Gebiete sind derzeit Rufbussysteme geplant?
Frage 4:
Wie ist der Stand der Einführung eines Rufbussystems in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 5:
Welches konkrete Gebiet wird damit erschlossen?
Frage 6:
Welche Kosten werden für die Nutzung anfallen?
Frage 7:
Welche Möglichkeiten für die Buchung werden bestehen?
Frage 8:
Welche Schritte sind für die Umsetzung derzeit noch notwendig?
3
Frage 11:
Welche Betreiber sind für das Rufbussystem vorgesehen?
Frage 12:
Wann ist der Vertragsstart geplant?
Frage 13:
Wie viele und welche Fahrzeuge wird die Flotte umfassen?
Frage 14:
Wie wird der barrierefreie Zugang ermöglicht?
Antwort zu 3 bis 8 und 11 bis 14:
Die BVG hat für die geplante vierjährige Erprobung ab 2021 ein östlich der Innenstadt gelegenes zusammenhängendes Gebiet in aneinander liegenden Teilen von Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vorgeschlagen. Die genauen, straßenscharfe
Gebietszuschnitte, die weiteren Einzelheiten zum Betrieb (Bedien- und Abholzeiten; Fahrzeuganzahl und -kapazität, Antriebsart; Tarif; Barrierefreiheit; Vertrieb) sowie der voraussichtliche Erprobungsbeginn werden in weiteren Abstimmungen mit der BVG festgelegt.
Mit dem Vorliegen eines abgestimmten Erprobungskonzeptes kann der Aufgabenträger
diesen Verkehr bestellen. Nach der Bestellung beabsichtigt die BVG, den Rufbus als On
Demand Angebot auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund können die darüber hinausgehenden Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Welche konkreten Fortschritte wurden seit Beantwortung der Anfrage Drs. 18/21767 erzielt?
Antwort zu 9:
Das in Berlin 2016 eigenwirtschaftlich gestartete, zum DB-Konzern gehörende Unternehmen CleverShuttle hat den Betrieb seines Ridepooling-Dienstes in Berlin ebenso wie in
Dresden und München Ende Juni 2020 eingestellt, so dass keine weitere Erprobung genehmigt werden konnte. Mit dem sogenannten BerlKönig BC erprobt die BVG noch bis
zum Jahresende 2020 in zwei weiteren Rufbusprojekten mit Fördermitteln des Bundes bereits die direkte Anbindung an U- und S-Bahnhöfe aus Umlandgemeinden, aber auch innerhalb Berlins in Heiligensee zum U-Bahnhof Tegel und zu den S-Bahnhöfen Heiligensee
und Schulzendorf. Nach den bisher bekannten Ergebnissen ist allerdings die Resonanz
der Fahrgäste dort ebenso wie im südlich der Stadt gelegenen Gebiet der Gemeinde
Schulzendorf, von dem der BerlKönig BC zum U-Bahnhof Rudow verkehrt, sehr gering.
Frage 10:
Sind Zuschüsse für die Pilotierung eines Rufbussystems vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
4
Antwort zu 10:
Für die Pilotphase hat der Senat einen Zuschuss des Landes von 3 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + barrierefrei: Mobilitätsgarantie bei der BVG 41 Kleinbusse sollen als Ersatzverkehr für kaputte Aufzüge fahren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mobilitaetsgarantie-bei-der-bvg-41-kleinbusse-sollen-als-ersatzverkehr-fuer-kaputte-aufzuege-fahren/26730950.html

2021 soll ein #Fahrdienst starten, damit eingeschränkt mobile Menschen nicht an kaputten BVG-Aufzügen stranden – erst als Test, ab 2023 stadtweit.

Fahrgäste im #Rollstuhl oder mit #Kinderwagen, die fluchend an kaputten Aufzügen stranden, soll es im öffentlichen Nahverkehr Berlins bald nicht mehr geben. Für sie wurde im neuen #Verkehrsvertrag des Landes mit der BVG eine #Mobilitätsgarantie vereinbart, die Ende 2021 zunächst als #Pilotprojekt etabliert werden soll. Ab 2023 soll sie sich dann auf die gesamte Stadt erstrecken – nach dem Willen von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) perspektivisch auch auf S-Bahn und Regionalverkehr der Bahn.

Das Konzept basiert auf einer Flotte von voraussichtlich 41 Kleinbussen mit jeweils mindestens einem Rollstuhlplatz, die von eingeschränkt mobilen Fahrgästen zu Bahnhöfen gerufen werden können, wenn beispielsweise der #Aufzug streikt.

Eine per App oder Anruf erreichbare #Leitstelle soll zunächst zumutbare barrierefreie Alternativen prüfen, wobei 20 Minuten Zeitverlust und zwei Mal Umsteigen als Schmerzgrenze gelten.

Wenn das nicht machbar ist, wird einer der Kleinbusse losgeschickt, der …

S-Bahn: Neue S-Bahnzüge für Berlin und Brandenburg sind startklar Baureihe 483/484 wartet auf ihren Einsatz aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neue-S-Bahnzuege-fuer-Berlin-und-Brandenburg-sind-startklar-5809106

Baureihe #483/484 wartet auf ihren Einsatz ⋅ Premierenfahrt in der Silvesternacht auf der #S47

Heute beginnt der Countdown in ein neues -Bahn-Zeitalter! Zwei Wochen vor #Inbetriebnahme am 1. Januar sind die Züge der neuen Baureihe 483/484 rundum startklar und warten auf ihren Einsatz.

In der Silvesternacht rollt der erste Zug vom Hof und beginnt seinen Dienst auf der S47 zwischen #Spindlersfeld und #Hermannstraße.

Zehn Vorserienzüge (fünf Zwei-Wagen- und fünf Vier-Wagen-Einheiten) gehen in Betrieb. Grundlage ist der neue #Verkehrsvertrag mit den Ländern Berlin und Brandenburg für die Ringbahn, der ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 106 Züge beim #Herstellerkonsortium #Stadler und #Siemens bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen. Sie werden neben der S47 dann auf der S41/S42, S46 und S8 eingesetzt.

Seit September 2019 wurden die ersten zehn Fahrzeuge im Berliner Netz geprüft und haben insgesamt rund 150.000 Testkilometer absolviert – mit Erfolg. Im Oktober 2020 erfolgte die vollumfängliche Zulassung für den Einsatz im Personenverkehr durch das Eisenbahnbundesamt, so dass dem Betriebsstart nichts entgegensteht.

Auf die Fahrgäste wartet nun erlebbar mehr Komfort, Zuverlässigkeit und Sicherheit: mehr Platz, große Panoramafenster, Klimaanlage, Kameras in allen Wagen, moderne Fahrgastinformation.

S-Bahnchef Peter Buchner: „Nach einer rund zweijährigen Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben.“

Jure Mikolčić, CEO Stadler Deutschland: „Seit wir vor fast exakt fünf Jahren im Dezember 2015 die Beauftragung zur Entwicklung, Konstruktion und Bau der neuen S-Bahnen für Berlin bekannt gegeben haben, hat das Konsortium alle Projektschritte erfolgreich absolviert, so dass die ersten hochmodernen S-Bahn-Fahrzeuge der neuen Generation hier aus Berlin pünktlich in Berlin in den Betrieb gehen und den Fahrgästen eine spürbare Verbesserung des Fahrkomforts bringen.“

Albrecht Neumann, CEO Rolling Stock, Siemens Mobility: „Wie vor fünf Jahren versprochen, liefern wir gemeinsam mit Stadler, die neue S-Bahn für Berlin pünktlich, in höchster Qualität und mit modernster Technik. Die neuen Züge für die Berliner S-Bahn sind ein Vorzeigeprojekt für urbane Mobilität. Sie bieten ein verbessertes Fahrerlebnis, mehr Komfort für die Berliner und sind besonders robuste Züge.“

Was Berlins „Neue“ alles zu bieten hat, erfahren Sie in diesem Video auf YouTube. Weitere Details gibt’s auf der Homepage der S-Bahn Berlin.

Fotos der neuen Baureihe finden Sie hier.

BVG: Senat beschließt BVG-Verkehrsvertrag 2020 bis 2035, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030611.php

Pressemitteilung vom 15.12.2020
Aus der Sitzung des Senats am 15. Dezember 2020:

Zentraler Baustein für Berlins #Verkehrswende: modernisierte Wagen, dichtere Takte, #Streckenausbau, #Barrierefreiheit und Einigung zum -Bus-Programm

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Nachträgen zum neuen #Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG AöR) zugestimmt. Der Mantelvertrag dazu war bereits im Juli beschlossen worden und ist seit September in Kraft.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit diesem BVG-Verkehrsvertrag bewegen wir uns in eine neue Dimension: Es ist ein klarer Wachstumsvertrag – und die Unterlegung unseres politischen Anspruchs, die Verkehrswende voranzutreiben. Moderne neue U-Bahnen und Straßenbahnen, ausgebaute Verkehrswege, Taktverdichtungen, deutlich mehr Barrierefreiheit und nicht zuletzt die Einführung klimafreundlicher Busse bis 2030 werden den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin attraktiver als je zuvor machen. Der BVG-Verkehrsvertrag ist der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Qualitätsniveaus für den ÖPNV der Hauptstadt.“

Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt:

Das #Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans.
Der #Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert.
Das #Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malussystem).
Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes #Straßenbahnnetz ausgerichtet.
Erstmals wird eine #Mobilitätsgarantie bei fehlender Barrierefreiheit eingeführt.
Zur #Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart.
Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven #Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde ein Paket „#Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere #Gelenkbusse und auch #Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die #Ladeinfrastruktur.

Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelt hier in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem #VBB ein Umsetzungskonzept, das voraussichtlich Ende 2021 in die einjährige Pilotphase starten wird.

Der neue #BVG-Verkehrsvertrag soll noch in diesem Jahr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Vorstand der BVG unterzeichnet werden.

S-Bahn: Inbetriebnahme Neubaureihe 484/483 der S-Bahn Berlin, aus Senat

Klicke, um auf S18-25748.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Übergänge sieht der Verkehrsvertrag bei den S-Bahn-Linien des #Ringsystem in den neuen
Ringvertrag vor?
Frage 3:
In welchem Zeitraum soll die Umstellung laufen?
Antwort zu 1 und 3:
Im #Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring (#SBR-VV) sind folgende Betriebsstufen (BS)
vorgesehen:
 BS 1: ab 01.01.2021 – Linie #S47
 BS 2: ab 01.07.2022 – zusätzlich Linie #S46
 BS 3: ab 14.10.2022 – zusätzlich Linie #S8
 BS 4: ab 14.04.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Stammzuggruppen)
 BS 5: ab 13.10.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Tageszuggruppen)
2
Ab diesen Terminen entfällt die korrespondierende Leistung im #Interimsvertrag für das
Teilnetz Ring (SBI-VV).
Frage 2:
Trifft es zu, dass zu festgelegten Stichtagen auf den verschiedenen Linien auf #Neubaufahrzeuge umgestellt
wird? Ist ein stichtagsbezogener Übergang zwischen Alt- und Neubaufahrzeugen im Interesse des Senats?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 4:
In welchen Intervallen erfolgt die Auslieferung der Fahrzeugbaureihen 483 und 484?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Neubaufahrzeuge der Baureihe (BR) #483 [Viertelzug] und #484 [Halbzug] werden ab
dem ersten Quartal 2021 kontinuierlich entsprechend der #Fertigungslinie des Herstellers
montiert und anschließend in das Netz der Berliner S-Bahn überführt. Dort finden weitere
Arbeiten zur #Inbetriebsetzung sowie #Probefahrten statt. Nach Vorliegen aller
Voraussetzungen werden die Fahrzeuge vom Hersteller an die S-Bahn zur Abnahme
bereitgestellt. Im Rahmen der Abnahme werden die Fahrzeuge dann eingehend auf einen
vertragskonformen Zustand geprüft. Die Abnahmen erfolgen dann ebenfalls kontinuierlich
bis ins Jahr 2023 hinein.
Jeweils vor Beginn der einzelnen Betriebsstufen stellt sich der Lieferumfang der
Fahrzeuge entsprechend der nachfolgenden Tabelle dar.“
Betriebsstufe (BS) BR
483
BR
484
für BS 1 ab 01.01.21 5 5
für BS 2 ab 01.07.22 16 19
für BS 3 ab 14.10.22 – 7
für BS 4 ab 14.04.23 – 27
für BS 5 ab 13.10.23 – 27
Summe 21 85
Frage 5:
Was passiert mit den übergebenen Neubaufahrzeugen, ehe sie in den Linienbetrieb aufgenommen werden?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nachdem die Fahrzeuge wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben abgenommen
wurden und damit in das Eigentum der S-Bahn übergegangen sind, müssen sie nach
aktuellem Stand an einem geeigneten Standort bis zur Aufnahme des Verkehrs in der
entsprechenden Betriebsstufe abgestellt werden.“
3
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Verantwortung der rechtzeitigen Beschaffung
(#Produktion, #Erprobung, #Abnahme und #Bereitstellung) der erforderlichen #Serienfahrzeuge
gemäß SBR-VV bei der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Ab dem 01.01.2021 sind gemäß
Anhang P des SBR-VV ein #Fahrgastprobebetrieb mit den neuen Fahrzeugen auf der Linie
S47 sowie ergänzende Tests zu diesem Fahrgastprobebetrieb vorgesehen. Erkenntnisse
aus diesen Tests sind in Maßnahmen zu bündeln, die in der Produktion der
Serienfahrzeuge umzusetzen sind. Die Vorserienfahrzeuge (10 Fahrzeuge der ersten
Betriebsstufe) sind an die Konstruktion der Serienfahrzeuge anzupassen. Gegebenenfalls
wird eine #Neuzulassung der Vorserienfahrzeuge erforderlich, die ebenfalls in der
Verantwortung der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Für all diese Aspekte ist es erforderlich,
dass ausreichend Fahrzeuge bei der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung stehen, die nicht
für den Fahrgastbetrieb verplant sind.
Frage 6:
Wenn Fahrzeuge bis zu ihrem jeweiligen Linieneinsatz abgestellt werden, wie lang ist dann die längste
Abstelldauer für ein Fahrzeug?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In Abhängigkeit vom tatsächlichen #Abnahmetermin können sich auch längere
Abstelldauern von bis zu acht Monaten ergeben, sofern die Fahrzeuge nicht vorfristig
genutzt werden.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine verbindliche Aussage zu etwaigen Abstelldauern
einzelner Fahrzeuge derzeit nicht erfolgen kann, da der Fahrgastbetrieb und die
ergänzenden Tests weder begonnen noch abgeschlossen wurden und demzufolge
Auswirkungen auf die Produktion der Serienfahrzeuge sowie etwaige Umbauten der
Vorserienfahrzeuge nicht bekannt sind.
Frage 7:
Sehen die Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH auch einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge
vor, bzw. lassen diese einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge zu? Wenn nicht, würde der Senat hier
nachverhandeln, um vorzeitig Neubaufahrzeuge im Linieneinsatz zu bestellen?
Antwort zu 7:
Der SBR-VV sieht keine entsprechende Regelung vor. Der Senat hat derzeit auch keine
gesicherte Erkenntnis, dass Neufahrzeuge verbindlich vorzeitig für einen Einsatz im
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Zudem müssten dafür auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen durch die Infrastrukturunternehmen der DB AG geschaffen werden. Die
Anstrengungen sind insoweit aktuell darauf gerichtet, die vertraglich vereinbarten
Betriebsstufen abzusichern, insbesondere im Bereich der Bahnstromversorgung. Für
einen noch früheren Einsatz der Neufahrzeuge sieht der Senat derzeit auch deshalb keine
Grundlage.
4
Frage 8:
Wurden zwischen VBB und S-Bahn Berlin GmbH Gespräche geführt für ein alternatives #Einsatzkonzept der
Neubaufahrzeuge (früherer Einsatz der Neubaufahrzeuge auf den Linien im Ringvertrag)? Wenn ja, wie
sieht dieses aus?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bisher keine Gespräche mit dem Ziel
eines früheren Einsatzes der Neufahrzeuge auf den Linien im SBR-VV geführt. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz