BVG: Outsourcing von Buslinien bei der BVG, aus Senat

16.09.2022

Frage 1:
Wie viele #Bus-Linien der BVG werden aktuell nicht mehr von der BVG selber betrieben (Übersicht der Bus-Linien)?
Antwort zu 1:
Alle #Buslinien, die durch den #Verkehrsvertrag des Landes an die BVG vergeben worden sind, werden weiterhin von der BVG betrieben. Die BVG ist unter anderem Inhaber der #Liniengenehmigung, erhält die Fahrgelderlöse, erstellt die Fahrpläne und überwacht und steuert den #Linienbetrieb durch ihre Leitstelle. Die Erstellung der Fahrleistung und die Bereitstellung der Fahrzeuge erfolgt teilweise durch #Subunternehmer. Die BVG teilt hierzu mit:
„Es werden derzeit 28 Tag- und 16 Nachtlinien teilweise oder komplett durch Subunternehmer gefahren. Das betrifft die folgenden Linien:
106, 114, 118, 124, 133, 161, 164, 168, 175, 184, 204, 218, 234, 275, 284, 312, 316, 318, 320, 322, 324, 326, 334, 349, 363, 369, 380, 395, N12, N18, N23, N34, N35, N39, N53, N61, N62, N68, N69, N84, N91, N95, N96, N97.“
Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf Subunternehmer der BVG bezieht. Darüber hinaus werden #Omnibuslinien, die die #Stadtgrenze Berlins in Brandenburger Landkreise überschreiten, teilweise gemeinsam mit #Busunternehmen des Umlands betrieben.


Frage 2:
Wie viele Bus-Linien der BVG wurden in den letzten 10 Jahren nicht mehr von der BVG selber betrieben (Auflistung
nach Jahr und Bus-Linie)?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die letzte Fremdvergabe von Linienfahrleistungen an Privatunternehmer umfasste die Jahre
2009-2021. In diesem Zeitraum wurde die Leistung auf bis zu 57 Omnibuslinien teilweise oder
komplett fremdvergeben: 106, 108, 112, 114, 118, 136, 140, 161, 162, 163, 164, 168, 175,
179, 184, 204, 218, 234, 246, 263, 275, 283, 284, 334, 349, 363, 369, 371, 377, 380, 390,
395, 744, 893 sowie die Nachtlinien N12, N23, N34, N35, N39, N40, N52, N53, N56, N58,
N61, N62, N64, N68, N69, N77, N84, N88, N90, N91, N95, N96, N97. Nicht inbegriffen sind
hier die Leistungen unserer hundertprozentigen Tochtergesellschaft BT GmbH.“
Frage 3:
Welche Gründe gibt es für das Outsourcing von Bus-Linien der BVG?
Antwort zu 3:
Aus Sicht des Senats liegt, siehe Antwort zu Frage 1, kein Outsourcing von Buslinien vor, da die
BVG weiterhin Inhaber der Liniengenehmigung ist. Es findet ausschließlich eine Fremdvergabe
von #Fahrleistungen inklusive #Fahrzeugbereitstellung statt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Insbesondere hinsichtlich der Omnibusse verfügt die BVG derzeit nicht über die Kapazitäten,
diese Leistungen selbst zu erbringen. Dazu kommt, dass unsere Subunternehmer unter
bestimmten Bedingungen einzelne Leistungen flexibler erbringen können.“
3
Frage 4:
Nach welchen Kriterien werden die Bus-Linien, die outgesourct werden, ausgewählt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Betriebliche und #unternehmerische Gründe sind ausschlaggebend für die Auswahl.“
Frage 5:
Besteht eine #Tarifbindung bei den Fremdfirmen und wenn ja, welche?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Subunternehmer sind bzgl. der Entlohnung Ihrer Mitarbeiter*‘innen ebenfalls an die
Tarifbedingungen des TV-N gebunden.“
Frage 6:
Welche Auswahlkriterien werden bei der Vergabe an die Fremdfirmen angewandt und wie werden diese
gewichtet? Ist dies für jede Bus-Linie gleich oder gibt es Unterschiede?Besteht eine Tarifbindung bei den
Fremdfirmen und wenn ja, welche?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Am stärksten wird das Kriterium Preisgestaltung gewichtet. Aber auch Qualitätskriterien wie
beispielsweise Fahrzeugeinsatz oder Personalkonzept sind relevant. Die Kriterien gelten für die
gesamte Vergabe, nicht einzelne Linien.“
Frage 7:
Für wie lange werden die Verträge mit den Fremdfirmen abgeschlossen? Wie lange sind die aktuellen Laufzeiten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die aktuellen Verträge für die Übernahme von Linienleistungen durch Subunternehmer laufen
bis Ende 2029.“
4
Frage 8:
Ist aktuell oder zukünftig geplant weitere Bus-Linien outzusourcen und wenn ja, welche?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nein.“
Frage 9:
Ist aktuell oder zukünftig geplant, outgesourcte Bus-Linien wieder in Eigenregie zu betreiben und wenn ja, wann
und welche Linien
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Wiederübernahme der kürzlich fremdvergebenen Linien durch die BVG ist derzeit nicht
vorgesehen.
Betriebliche Belange können dazu führen, dass ggf. andere Linien betrieben werden. Das
Volumen bleibt aber bestehen.“
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass die im Verkehrsvertrag geforderten Qualitätskriterien eingehalten werden und die
Busse auch im Fahrgastinformationssystem eingebunden sind?
Antwort zu 10:
Die Qualitätskriterien des Verkehrsvertrags gelten unabhängig davon, ob die Berliner
Verkehrsbetriebe AöR die Fahrleistungen selber durchführt oder die Fahrleistungen an BVGeigene
Tochterunternehmen (BT Berlin Transport GmbH) oder an private Bus- oder
Taxiunternehmen fremd vergibt. Es ist Aufgabe der BVG als Vertragspartner des Landes Berlin,
die vertraglich geforderten und geschuldeten Standards sicherzustellen, in die Verträge mit
den Fremdunternehmen aufzunehmen und deren Einhaltung zu überwachen und
sicherzustellen. Das Land Berlin überwacht seinerseits durch den ÖPNV-Aufgabenträger im
Rahmen des Qualitätscontrollings des Verkehrsvertrags die erbrachten Leistungen der BVG
(unabhängig davon, ob BVG AöR, das BVG-Tochterunternehmen BT Berlin Transport GmbH
oder ein Fremdunternehmen die Fahrleistungen durchführen) und schreitet bei festgestellten
Qualitätsmängeln ein.
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Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Subunternehmer sind vertraglich verpflichtet, die geforderten Qualitätskriterien
einzuhalten.
Zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Betriebes werden auf Grundlage
der Bestimmungen des § 831 BGB und der § 3 BOKraft durch die BVG regelmäßig
Fahrpersonal- und Fahrzeugüberprüfungen durchgeführt.
Festgestellte Beanstandungen werden, unter Einbindung der entsprechenden Fahrpersonale,
den Fremdfirmen mitgeteilt, die dann die notwendigen Korrekturen veranlassen. Aus unserer
Sicht ist eine kontinuierliche Verbesserung der Beförderungsqualität erkennbar.“

Berlin, den 14.09.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de