Straßenverkehr: Umbau des Tempelhofer Damms, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Ich nehme in der Anfrage stets auf die vom Bezirksamt der Öffentlichkeit bereitgestellten Foliensätze zu den
Infoveranstaltungen Bezug: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5.
Frage 1:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt beim #Umbau des #Tempelhofer Damms? Was soll sich
ändern, was bleibt gleich und in welchem Zeitraum werden welche Umbauschritte unternommen?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Auf dem Tempelhofer Damm soll auf dem Abschnitt #Alt-Tempelhof bis #Ullsteinstraße eine
geschützte #Radverkehrsanlage gem. Berliner #Mobilitätsgesetz entstehen.
Dafür wird in beiden Richtungen jeweils die 3. Fahrbahnspur – derzeit noch als Spur für
den ruhenden Verkehr genutzt – als geschützte #Radspur eingerichtet. Um den
Anwohnenden und dem anliegenden Gewerbe eine größtmögliche #Kompensation für die
entfallenden #Parkplätze bieten zu können, soll im angrenzenden Gebiet
#Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Für den #Lieferverkehr werden Lieferzonen
auf der jeweils rechten #Fahrspur – vormittags stadtauswärts, nachmittags stadteinwärts –
ausgewiesen. Zusätzlich besteht seit 2020 ein Mikro-Hub mit einem Angebot für die „letzte
Meile“ durch Cargo-Bikes für die Geschäfte.“
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Frage 2:
Welches Konzept verfolgen Senat und Bezirk beim Umbau des Tempelhofer Damms zwischen A100 und
Ullsteinstraße? Wie viele Fahrspuren sollen zukünftig in beide Richtungen vorhanden sein? (Bitte mit
Begründung und Zeitrahmen).
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Es sollen keine Änderungen in der Straßenbreite oder den Bordsteinlagen erfolgen.
Einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind vorgesehen.
Es wird eine neue, geschützte Fahrspur für den Radverkehr entstehen.
In beiden Richtungen bleiben wie bisher zwei Fahrspuren für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) erhalten. Derzeit ist geplant, mit der Einrichtung der geschützten
Radspur im Herbst 2021, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der BVG an der Linie
U6 zu beginnen.“
Frage 3:
Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer
Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits vom Bezirk
bei der Senatsverwaltung beantragt?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße.“
Frage 4:
Ist die Verkehrsrechtliche Anordnung für die geplante Entfernung der Parkspuren entlang des Tempelhofer
Damms zwischen A100 und Ullsteinstraße für die Gesamtstrecke oder für Teilabschnitte bereits von der
Senatsverwaltung erteilt?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„Ja, für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße für die „Strecke“. (Die
Anordnung für die Kreuzungen mit Lichtsignalanlage erfolgt zusammen mit den
verkehrstechnischen Unterlagen der Lichtsignalanlagen).“
Frage 5:
Wie breit sollen neu angelegte Fahrradwege sein? (Bitte mit Begründung).
Frage 6:
Wie viele Fahrspuren werden zukünftig an welchen Abschnitten des Tempelhofer Damms zur Verfügung
stehen? (Bitte mit Begründung).
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Antwort zu 5 und 6:
Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) setzt neue Maßstäbe für die Stärkung des
Radverkehrs. Dabei sollen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen mit einem
erschütterungsarmen, gut befahrbaren Belag in sicherem Abstand zu Kraftfahrzeugen und
ausreichender Breite, die ein Überholen im Radverkehr ermöglichen, errichtet werden. Der
im MobGe BE vorgesehene und im Entwurf befindliche Radverkehrsplan dient der
Konkretisierung der erforderlichen Ausbaustandards für die einzelnen
Radverkehrsanlagen.
Danach werden Radverkehrsanlagen für den Einrichtungsverkehr als Radwege bzw.
geschützte Radfahrstreifen mit folgenden Breitenstandards kategorisiert:
Radschnellverbindungen  3,00 m
Vorrangnetz für den Radverkehr  2,50 m
Basisnetz für den Radverkehr  Regelmaß 2,30 m
Mindestmaß 2,00 m
Frage 7:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat
a) für die anliegenden Gewerbetreibenden und
b) für die Anwohner für den Fall, dass die vom Bezirksamt favorisierte Planung (siehe Infomaterial zur
Veranstaltung am 04.11.2020, insbesondere Planungsprämissen auf Folie 11) umgesetzt wird und damit
dann alle ca. 300 Parkplätze entlang des Tempelhofer Damms im Abschnitt zwischen A100 und
Ullsteinstraße wegfallen sollen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat aufgrund der Zuständigkeit für den ruhenden
Verkehr hierzu wie folgt geantwortet:
„Am Tempelhofer Damm stehen in drei Parkhäusern hinreichend Parkmöglichkeiten zur
Verfügung. Da parallel zur Einrichtung der Radverkehrsanlage im Gebiet
Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird, erhöht sich der Fahrzeugumschlag im Bereich
des ruhenden Verkehrs und die Auffindbarkeit von Parkraum für potentielle Kunden und
Kundinnen. Nach allen Erfahrungen und den vorliegenden Evaluierungen aus anderen
Städten profitiert der Einzelhandel von der sicheren Erreichbarkeit mit Fahrrädern
messbar.
Die Mehrheit der Anwohnenden besitzt keinen privaten PKW. Diese Mehrheit profitiert von
den sicheren Radspuren, der besseren Erreichbarkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs und den besseren Querungsangeboten für den Fußverkehr. Die
Errichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone rund um das betroffene Gebiet bevorzugt
auch die Anwohnenden mit eigenem PKW über die Anwohnervignette. Sie sind damit
gegenüber dem großen Anteil der gebietsfremden Dauerparker bevorteilt. Diese
Parkraumbewirtschaftungszone befindet sich derzeit in der Abstimmung der Gremien und
soll begleitend eingeführt werden.
Zur Belieferung der Geschäfte, siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1“
Frage 8:
Wieso hat der Senat bei Beantwortung von Frage 4 der Anfrage Drs. 18/20435 (bezogen auf die Führung
des Verkehrs am Tempelhofer Damm und Mariendorfer Damm nach der Sanierung) geantwortet, dass in
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Abstimmung mit dem Bezirk je eine Parkspur je Richtung erhalten bleibt, obwohl die Planungsprämisse des
Bezirks lt. Folie 11 des Infomaterials für die Veranstaltung vom 04.11.2020 und auch die Entwurfsplanung lt.
Erörterungstermin vom 03.07.2019 (dort Seite 4) vorsieht, dass durchgängig der ruhende Verkehr im rechten
Fahrbahnstreifen entfernt wird?
Antwort zu 8:
Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20435 bezieht sich ausschließlich auf die Baumaßnahmen
im nördlichen Teil des Tempelhofer Damms zwischen Platz der Luftbrücke und
Borussiastraße. In diesem Abschnitt werden in den nächsten Jahren die Berliner
Wasserbetriebe sowie alle weiteren Leitungsträger sowie die BVG umfangreiche
Baumaßnahmen an ihren Anlagen vornehmen. Hierzu laufen derzeit die koordinierenden
Planungen u.a. auch zur Straßenplanung nach der Wiederherstellung der Straßenflächen.
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden in dem o.g. nördlichen Abschnitt
Parkflächen im Straßenraum für den Erschließungs- sowie Liefer- und
Versorgungsverkehr vorgesehen.
Hier liegt seitens der Fragestellung eine Verwechselung zwischen den beiden
Bauvorhaben Tempelhofer Damm Nord und Süd vor.
Frage 9:
Was wurde in den Jahren 2019 bis 2021 unternommen, um die Bürger in die Planungen mit einzubeziehen?
Welche Impulse wurden dabei gesetzt und in die Planungen aufgenommen? An welcher Stelle regte sich
Protest?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat hierzu wie folgt geantwortet:
„In den Jahren 2019 bis 2021 gab es für den Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und
Ullsteinstraße einen umfangreichen Beteiligungsprozess, der angefangen mit einer
öffentlichen Auftaktveranstaltung, diversen Planungswerkstätten mit einzelnen
Interessengruppen (Handel, Kinder- und Jugendliche, Menschen mit körperlichen
Einschränkungen) einem mehrmals tagenden ehrenamtlichen Leitliniengremium, welches
die Planungsschritte begleitete bis hin zu weiteren öffentlichen
Informationsveranstaltungen mündete. Alle Veranstaltungen wurden dokumentiert und
sind auf der Website des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5
abrufbar. Darüber hinaus wurde der zuständige Ausschuss Straßen, Verkehr, Grün und
Umwelt der der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg ebenso
wie der bezirkliche FahrRat über den Fortgang der Planungsarbeiten informiert.“
Berlin, den 22.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Berliner U-Bahnhof bekommt Fahrstuhl Die BVG sucht endlich die Handwerker, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/berliner-u-bahnhof-bekommt-fahrstuhl-die-bvg-sucht-endlich-die-handwerker/26864036.html

Alle U-Bahnhof sollen #barrierefrei werden. Doch das dauert – das zeigt die #Residenzstraße in Berlin-Reinickendorf. Hier das Update für 2021.

-Bahnhof Residenzstraße: Jetzt geht es los mit dem #Umbau. Alle Berliner U-Bahnhöfe sollen barrierefrei umgebaut werden. Das hört sich einfach an, aber insgesamt geht es um mehr als 160 Fahrstühle, die eingepasst werden müssen, damit auch Menschen, die keine Treppen benutzen können, Zugang zur Untergrundbahn haben.

Zu den Berliner U-Bahnhöfen, über deren Umbau seit Jahren geredet wird, gehört der U-Bahnhof Residenzstraße in Reinickendorf-Ost. Doch der Zeitplan ist schon wieder in Verzug. Darüber hat der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Reinickendorf jetzt berichtet.

Vor einem Jahr, im Januar 2020, hatte der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger, zu dessen Wahlkreis das Einzugsgebiet dieses U-Bahnhofs gehört, in einer Schriftlichen Anfrage wissen wollen, wie es weiter geht. Damals gab die BVG als Auskunft: Im 4. Quartal 2021 soll der Aufzug fertig sein.

Jetzt erfolgte ein wichtiger Vorbereitungsschritt: Die Arbeiten zur Erstellung des Aufzugs wurden öffentlich ausgeschrieben. Und da steht in der Terminplanung: „Beginn der Ausführung April 2021“ – „Fertigstellung Oktober …

Straßenverkehr: Stadtplaner: Sie wissen nicht, was sie tun, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230524248/Molkenmarkt-Sie-wissen-nicht-was-sie-tun.html

Beim #Umbau des historischen Stadtkerns erfahre die Geschichte kaum Aufmerksamkeit, sagt Stadtplaner Hans #Stimmann.

Es vergeht kaum ein Tag ohne Ankündigung von Neuigkeiten der für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständigen Senatorin Regine Günther. Die im #Mobilitätsgesetz aus dem Jahr 2018 fixierten Ziele sind hochgesteckt, regeln aber auch Konflikte, die entstehen, wenn die Flächenanforderungen eines Verkehrsmittels mit dem eines anderen kollidieren. Für den Fall sollen die Verkehrsarten des Umweltverbundes – #Fußgänger, #Radfahrer und der #ÖPNV – Vorrang haben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat einen #Kulturkampf über die Gestaltung zukünftiger Mobilität ausgelöst, der die Politiker und Planer beim Senat und in den Bezirken zwingt, über konkurrierende Flächenansprüche in vorhandenen Straßen zu entscheiden.

Ganz anders stellt sich die Frage beim Rückbau des in den 60er-Jahren gebauten #sechsspurigen innerstädtischen Straßenzuges #Leipziger Straße, #Spittelmarkt, #Molkenmarkt, #Alexanderplatz. Platz ist genug vorhanden, denn der #Straßenzug ist in seiner heutigen Dimensionierung Teil der Planung für die vom Autoverkehr frei gehaltenen Räume des Marx-Engels-Platzes, des Marx-Engels-Forums und der Freiflächen zwischen Rathaus und St. Marien.

Nach der Wende wollte der Senat bereits den #Rückbau rund um den Molkenmarkt
Die Planung war, anders als bei West-Berliner Stadtautobahnprojekten, nicht in erster Linie ‚autogerecht’, sondern Teil der #Hauptstadtplanung mit #Staatsrat, Außenministerien, #Palast der Republik und dem ZK der SED. #Verkehrsmengen spielten bei der …

Straßenverkehr: Sperrung der A100: Planung für Umbau des Dreiecks Funkturm, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6306050-4357821-sperrung-der-a100-planung-fuer-umbau-des.html

Wegen Planungsarbeiten für den #Umbau des Autobahndreiecks #Funkturm wird die Berliner #Stadtautobahn 100 zwischen dem Autobahndreieck und der Anschlussstelle Spandauer Damm in der kommenden Woche zweimal gesperrt.

Autofahrer müssen den Abschnitt in den Nächten von Montag auf Dienstag (28. auf 29. September) und von Dienstag auf Mittwoch (29. auf 30. September) jeweils von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr umfahren. Das Dreieck Funkturm in Charlottenburg ist in den 60er Jahren gebaut worden und heute überlastet und marode. Es gilt als das bundesweit am stärksten belastete #Autobahndreieck und soll neu angelegt werden. Baubeginn soll frühestens 2023 sein, wie es auf der Internetseite heißt.
Es wird eine Umleitung eingerichtet, wie die …

Mobilität + Radverkehr + ÖPNV: Verkehrssenatorin Günther über autofreie Kieze „So wie es ist, kann es ganz sicher nicht bleiben“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrssenatorin-guenther-ueber-autofreie-kieze-so-wie-es-ist-kann-es-ganz-sicher-nicht-bleiben/26119874.html

Regine #Günther glaubt nicht, dass sich die Stadt zu langsam verändert. Sie will aber auch das Tempo erhöhen: Für E-Autos soll es bald 2000 Ladesäulen geben.

Regine Günther (Grüne) ist Senatorin für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz in Berlin. Sie ist auch Mitglied im Aufsichtsrat der BVG. Bevor sie Senatorin wurde, war sie Direktorin für Klimaschutz und Energie und später Generaldirektorin für Politik und Klima bei der Umweltstiftung WWF.

Frau Günther, Sie sind als Verkehrssenatorin gewählt worden, um die #Verkehrswende umzusetzen. Es gibt seit zwei Jahren ein #Mobilitätsgesetz. Warum ist trotzdem bisher so wenig passiert?
Schauen wir doch auf die Fakten. Ich nehme mal nur den #Nahverkehr: Wir haben die größte -Bahn-Ausschreibung, die es je in Berlin gab, mit einem Volumen von rund acht Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wir haben jetzt einen #BVG-Verkehrsvertrag, der jährliche Investitionen von 800 Millionen Euro statt wie bisher 300 Millionen vorsieht.

In der Metropolregion treiben wir das milliardenschwere Projekt #i2030 für bessere Pendler-Infrastruktur voran: bis zu 180 Kilometer neue Schienenverbindungen, allein 36 neue oder erneuerte Bahnhöfe in Berlin. Wir haben in Deutschlands größter Bus-Flotte den kompletten Umstieg von Diesel- auf E-Busse begonnen. Diese Liste ließe sich fortführen – und das ist nur der #ÖPNV. Unser Mobilitätsgesetz ist das modernste verkehrspolitische Gesetz in Deutschland. Was wir noch nicht geschafft haben, ist der vollständige #Umbau einer Stadt, deren #Verkehrspolitik in dien vergangenen 70 Jahren …

Straßenverkehr: „EINE DRASTISCHE VERBESSERUNG“ Neue Deges-Pläne zum Umbau des AD Funkturm stoßen auf breite Zustimmung, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/charlottenburg/c-verkehr/neue-deges-plaene-zum-umbau-des-ad-funkturm-stossen-auf-breite-zustimmung_a267943

Der #Bürgerprotest hat etwas bewirkt, die #Deges hat eine Alternative zur bisherigen Vorzugsvariante für den #Umbau des maroden #Autobahndreiecks #Funkturm entwickelt. Sie wurde einerseits wohlwollend, andererseits kritisch zur Kenntnis genommen. Die Berliner Woche hat die Stimmen zur „Variante 4 d“, zur „Variante für die Stadt“, eingesammelt.

Oliver Schruoffeneger, bündnisgrüner Baustadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, sagte in der Anhörung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses am 13. Mai: „Wir begrüßen grundsätzlich die neue Variante. Die Deges hat damit auf die deutlichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft und des Bezirksamtes reagiert. Die neue Variante 4 d stellt für uns die Basis für eine akzeptable Lösung dar. Neben einer Reduzierung der Belastungen für die Wohnsiedlungen gegenüber der ursprünglichen Planung bietet sich nun auch die Möglichkeit, sinnvolle Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer auf den anliegenden Stadtstraßen zu schaffen.“ Schruoffeneger machte aber auch klar, dass es noch einige Fragen zu klären seien. Entsprechende Verbesserungsvorschläge und Forderungen habe man bereits der …

Bahnhöfe: S-Bahnhof Wilhelmshagen – Verzögerungen der Umbaumaßnahmen: Ursachen und Lösungen, aus Senat

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Frage 1:
Welchen ursprünglichen Zeitplan gab es für den #Umbau des S-Bahnhofs #Wilhelmshagen?
Antwort zu 1:
Der Baubeginn war am 31.07.2017 und der ursprünglich geplante Termin zur
Inbetriebnahme der 01.06.2018
Frage 2:
Wann wurde der Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (#ZiE) für die gewählte innovative Bauweise beim
Eisenbahnbundesamt gestellt und wann erfolgte die Erteilung?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der erste Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (ZiE) wurde am 04.10.2017 gestellt. Er
wurde am 23.08.2018 zurückgezogen, weil in der vorliegenden Form keine zeitnahe
Genehmigung in Aussicht gestellt wurde. Auf Grund der technischen Komplexität wurde
nach Überarbeitung der Unterlagen und Einholung zusätzlicher Gutachten der zweite
2
Antrag auf ZiE am 23.04.2019 erneut eingereicht. Die ZiE wurde am 18.09.2019 durch das
EBA erteilt.“
Frage 3:
Wann wurden die hierfür erforderlichen Gutachten zu 2. in Auftrag gegeben? Hätte der Antrag nicht deutlich
früher, als bereits während der Baumaßnahme gestellt werden müssen? Welcher Schaden ist aus diesen
Verzögerungen entstanden und wer haftet hierfür?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Am 19.10.2017 wurde erstmalig das für die ZiE erforderliche Gutachten beauftragt. Es
waren im Verlauf der Bearbeitung der ZiE insgesamt fünf Gutachter eingebunden. Zu
Beginn der Baumaßnahme war man davon ausgegangen, dass nur eine
unternehmensinterne Genehmigung (#UiG), die durch die DB selbst erteilt wird, für die
gewählte Bauweise erforderlich ist. Im Rahmen der Bearbeitung der UiG wurde festgelegt,
dass eine ZiE beim Eisenbahnbundesamt (EBA) zu beantragen ist. Die aus der
Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten werden derzeit noch ermittelt“.
Frage 4:
Welche Anstrengungen hat der Berliner Senat – spätestens seit der Drucksache 18/17425 vom 08.01.2019 –
gegenüber der Deutschen Bahn AG, -Bahn Berlin GmbH, BVG und dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) unternommen, nach den bekannten massiven Einschränkungen für die Bahnfahrer
Alternativen und Erleichterungen für sämtliche S-Bahnnutzer zu ermöglichen?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen (Shuttle o.Ä.) zur Entlastung und Entschädigungen (z.B. AB-Tarif ab bzw. bis
Erkner, auch unter Nutzung des Regionalverkehrs) wird es wann für wen geben?
Antwort zu 4 und 5:
Es wurden bei der DB AG Sachstände und Zeitpläne angefordert und eine
schnellstmögliche Fertigstellung erbeten. Grundsätzlich ist die Station Wilhelmshagen in
Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn betrieben. Die Hauptanbindung aus
Wilhelmshagen ist über eine temporäre Fußgängerbrücke grundsätzlich sichergestellt. Eine
barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie #S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie #161 angebunden werden.
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Station Wilhelmshagen ist in Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn Berlin bedient.
Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von Fahralternativen.
Erreichbar sind die Mitarbeiter des Kundentelefons unter der Rufnummer 030 297 43 333.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & Bahn-
3
Begleitservice zu beauftragen. Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice.“
Frage 6:
Was wird in welcher Zuständigkeit unternommen und ist dem Senat bekannt, dass Menschen mit
Behinderungen, Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen in Teilen keinerlei Möglichkeit haben,
den Bahnsteig zu erreichen und damit massiv in ihrer Mobilität eingeschränkt sind? Welche Lösungen wurden
hier geprüft und wann ist mit deutlichen Verbesserungen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Für den S-Bahnhof Wilhelmshagen ist vorgesehen, mit der Erneuerung der
Personenunterführung auch zwei Aufzüge (zum Vorplatz und zum S-Bahnsteig)
einzubauen, damit ein barrierefreier Zugang zum S-Bahnsteig vorhanden ist.
Frage 7:
Wie sieht die detaillierte Projektablaufplanung aus? Wer ist hier verantwortlich, welche Abweichungen gibt es
und wie sieht der weitere konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 7:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Bauarbeiten werden am 30.03.2020 wiederaufgenommen. Erste Maßnahme wird der
Rückbau des nördlichen Zugangs sein. Die Inbetriebnahme der Personenunterführung
erfolgt voraussichtlich Ende 02/2021, die beiden Aufzüge werden voraussichtlich Ende
03/2021 in Betrieb genommen.“
Frage 8:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Schallschutzwände hinsichtlich unmittelbarer oder vorstehender
Begrünung sowie via Graffiti wird es geben und inwieweit wird die Anwohnerschaft beteiligt?
Frage 15:
In welchem Bereich wird es welche Lösung in welchem Umfang hinsichtlich einer transparenten und/ oder
teils-transparenten Schallschutzwand geben, um einen Blick auf den und vom Bahnsteig zu haben?
Antwort zu 8 und 15:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Lärmschutzwand wird neben dem Empfangsgebäude Richtung Erkner auf einer Länge
von ca. 16 m in der vollen Höhe von 5 m transparent hergestellt. Eine weitere Gestaltung ist
nicht vorgesehen. Eine unmittelbare Begrünung der Lärmschutzwand ist bei der DB AG
nicht zugelassen, weil die Bauwerke inspizierbar sein müssen.“
4
Frage 9:
Inwieweit kann der Bauprozess durch ein Mehrschichtsystem und Prämienzahlungen für schnellere
Fertigstellung beschleunigt werden?
Antwort zu 9:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der geplante Bauablauf basiert darauf, dass auf der Baustelle täglich 10 – 12 Stunden
gearbeitet wird. Auf Grund der erforderlichen Bautechnologie, der beengten örtlichen
Verhältnisse und der zur Verfügung gestellten Sperrpausen würde ein Mehrschichtbetrieb
zu keiner schnelleren Fertigstellung führen. Bei der Einordnung der Sperrpausen gab es
Ausschlussfristen wegen anderer Baumaßnahmen (u.a. S-Bahnhof Karlshorst und S5).“
Frage 10:
Wie bewerten Senat und Bauträger die Kommunikation mit der Anwohnerschaft in Wilhelmshagen, welche
Verbesserungen wird es geben? In welcher Form und in welchen Abständen wird fortan informiert, nachdem
zuletzt häufige Anfragen notwendig und selbst im Internet monatelang nicht überall aktuelle Informationen zu
finden waren?
Antwort zu 10:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Projektleitung wird gemeinsam mit dem Bürgerverein Wilhelmshagen, dem Bezirksamt
und den Abgeordneten festlegen, welche Formate und Kommunikationsmittel gewählt
werden, um die Information zum Projekt und zum jeweils aktuellen Baugeschehen bis zur
Fertigstellung zu gewährleisten.“
Frage 11:
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Vereinbarung von Sperrpausen mit der DB Netz?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Es sind alle Sperrpausen eingeordnet“
Frage 12:
Ist es zutreffend, dass das Bahnhofsgebäude künftig nur noch über eine 1,9 m breite Treppe zugänglich sein
soll und wird dies für alle Nutzer als ausreichend erachtet?
Frage 13:
Welche Planungen und Möglichkeiten der Positionierung der vorgesehenen Fahrstühle gibt es, um die Breite
zu 12. zu erweitern?
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Antwort zu 12 und 13:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Treppenbreite wurde auf Grund der prognostizierten Reisendenzahlen ermittelt und
geplant. Sie entspricht zwei Gehspuren (eine Gehspur = 80 cm) mit einer Reserve von 30
cm. Die Planung wurde geprüft und freigegeben. Im Planfeststellungsverfahren gab es zur
Treppenbreite und zur Lage der Aufzüge keine Einwände. Aus den genannten Gründen
besteht keine Notwendigkeit, die Breite der Treppe zu vergrößern. Grundsätzlich würde eine
Änderung zu einer Umplanung der Ausführungsunterlagen und einer Planänderung zu
Verzögerungen von mehreren Monaten im Projekt führen.“
Frage 14:
Welche kurzfristigen Maßnahmen – auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherung – wird es hinsichtlich der
von Nutzern als gefährlich beschriebenen provisorischen Treppe (über die Oberleitungen der Bahnstrecke)
geben, witterungsgerecht und geeignet für Menschen, welche nicht gut zu Fuß sind oder Koffer, Rollatoren
u.Ä. mitzuführen haben?
Antwort zu 14:
Eine barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie 161 angebunden werden.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Gewährleistung der Verkehrssicherung für diese Maßnahmen obliegt hier der Baufirma
und wurde in ihrer baulichen Konstruktion auch seit 2017 so betrieben sprich seitens der
DB AG zur Nutzung so freigegeben.“
Frage 16:
Welche Anwohnerbeteiligung zur weiteren Gestaltung wird es geben, auch zu einem Bistro im Gebäude und
etwa des näheren Umfeldes?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Innerhalb des Projektes wird das Zugangsgebäude in Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde (Abstimmung fand am 07.02.2019 statt) wieder denkmalgerecht
aufgebaut. Eine Nachnutzung des Gebäudes durch DB S&S (Deutsche Bahn Station &
Service) ist derzeit nicht vorgesehen. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit einer
Neuvermietung.“
Frage 17:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich von Fahrradstellplätzen und eines öffentlichen WC?
6
Antwort zu 17:
Am S-Bahnhof Wilhelmshagen stehen bereits 106 Fahrradstellplätze zur Verfügung. In der
vor kurzem abgeschlossenen Standort- und Potenzialanalyse zum Fahrradparken für den
S-Bahnhof Wilhelmshagen wurde für das Jahr 2030 ein Bedarf von 215 Fahrradstellplätzen
ermittelt. Des Weiteren ergab die Analyse, dass Flächen für 54 zusätzliche
Fahrradstellplätze vorhanden sind – vorbehaltlich der Flächenfreigabe durch den Bezirk.
Weitere Potenzialflächen, um den Bedarf bis 2030 zu decken, sind noch zu identifizieren
und mit dem Bezirk abzustimmen.
Projektbedingt wurden die vorhandenen Fahrradstellplätze demontiert und sollen zum
Projektabschluss wiedererrichtet werden.
Am Standort S-Bahnhof Wilhelmshagen befindet sich bereits eine öffentliche
Toilettenanlage. Im dritten Quartal 2019 wurde zudem die alte City-Toilette gegen eine neue
barrierefreie Modultoilettenanlage („Berliner Toilette“) ausgetauscht.
Frage 18:
Warum gab es bei der DB-Infoveranstaltung am 26.02.2020 mit knapp 100 Anwohnern keinerlei
Handreichungen oder eine visuelle Präsentation der Pläne und Verfahrensabläufe, weshalb war dieser Termin
zur deutlichen Kritik der Teilnehmer derart schlecht vorbereitet?
Antwort zu 18:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Ende März 2020 findet ein Gespräch zwischen der Projektleitung, dem Bürgerverein
Wilhelmshagen und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zu den in der Infoveranstaltung
aufgeworfenen Fragen und Vorschlägen statt. Die Ergebnisse der Besprechung werden den
Bürgerinnen und Bürgern in Abstimmung mit dem Bürgerverein in Form einer Präsentation
zur Verfügung gestellt.“
Frage 19:
Wann ist mit dem vollständigen Abschluss der Umbaumaßnahmen am S-Bhf. Wilhelmshagen zu rechnen?
Antwort zu 19:
Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im August 2021 abgeschlossen sein.
Berlin, den 13.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Das Autobahndreieck Funkturm soll umgebaut werden. Anwohner in Charlottenburg fürchten, dass sich dadurch Teil des Verkehrs dauerhaft in ihre Wohngebiete verlagert. , aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/berlin-dreieck-funkturm-anwohner-demonstrieren-gegen-umbau-a100-avus.html

Das #Dreieck #Funkturm ist die größte #Engstelle der Berliner #Stadtautobahn. Mehr als 230.000 Fahrzeuge nutzen das Autobahnkreuz täglich. Es ist der wichtigste, innerstädtische #Autobahnknoten, hier treffen der Verkehr von Avus und Stadtautobahn #A100 aufeinander.

Das Problem: Die insgesamt 25 #Brückenbauwerke sind über die Jahre verschlissen und müssen dringend erneuert werden – und das bei laufendem Verkehr. 2023 soll der #Umbau beginnen – er wird sich nach jetzigem Stand mindestens sieben Jahre hinziehen.

Viele Anwohner und Bezirkspolitiker halten die Art der Umsetzung offensichtlich für falsch. Am Samstag wollen sie dagegen protestieren. Der Siedlerverein Eichkamp hat die Demo am Vormittag in der Eichkampstraße angemeldet [umbaudreieckfunkturm.de].

Auftraggeber sind der Bund und das Land Berlin
Verantwortlich für die Planungen und den Bau sind der Bund und das Land …

Bahnhöfe: Sanierung am Bahnhof Zoo soll erst 2027 beendet werden 100 Millionen Euro soll der Umbau des Bahnhofs Zoo kosten, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/unglaubliche-ueberraschungen-bei-den-arbeiten-sanierung-am-bahnhof-zoo-soll-erst-2027-beendet-werden/25544470.html

100 Millionen Euro soll der #Umbau des Bahnhofs #Zoo kosten – statt der geplanten 15 Millionen. Und ein paar Jahre länger dauert es auch.

Vom Tempo der Sanierung her gesehen ist der #Bahnhof Zoo der BER der Deutschen Bahn. Sieben Jahre Verzögerung gibt es mittlerweile. Kleiner Unterschied: Am Zoo fiel das bislang kaum jemandem auf. 2014 hatte die Bahn die #Komplettsanierung des weltbekannten Bahnhofs Zoologischer Garten angekündigt. 15 Millionen Euro sollten investiert werden. Und ein Datum für die Fertigstellung wurde genannt: 2020. Im Jahr 2018 war dann daraus 2022 geworden.

Nun überraschte der Berliner Bahnchef Alexander Kaczmarek mit einem neuen Datum: 2027. Es habe „unglaubliche Überraschungen“ bei den bisherigen Arbeiten gegeben, sagte Kaczmarek. Bei der ersten Instandsetzung der #Weltkriegsschäden habe niemand Zeit gehabt, diese in Plänen einzuzeichnen. So habe man über einer #Zwischendecke vier verschiedene Deckenkonstruktionen gefunden. Kann das die Begründung für sieben Jahre Verzögerung sein?

Auf Anfrage präzisierte die Pressestelle des Konzerns nun den #Bauablauf – und lieferte die nächste Überraschung. „Das Bauvolumen hat einen Wert von rund …

Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

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Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
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Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
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Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
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Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz