U-Bahn: BVG: Diese U-Bahn-Baustellen sorgen für Einschränkungen, aus BVG

https://www.morgenpost.de/berlin/article233755953/Neue-Baustellen-bei-der-Berliner-U-Bahn.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) führen im November auf mehreren U-Bahn-Strecken #Bauarbeiten durch, weshalb Fahrgäste mit Einschränkungen rechnen müssen. Betroffen sind die Linien #U6 und #U7, auf der Linie #U5 dauern die bereits im Oktober begonnenen Arbeiten weiter an.

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U-Bahn: Gleis geht’s hin und her Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern auf der U-Bahnlinie U6 …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern auf der U-Bahnlinie #U6 zwischen den Bahnhöfen Platz der #Luftbrücke und #Alt-Tempelhof insgesamt drei #Weichen und das #Aufstellgleis. Während der Arbeiten von Donnerstag, den 4. November 2021 zirka 03:30 Uhr bis Sonntag, den 14. November 2021 steht jeweils nur ein Gleis zur Verfügung, sodass die U-Bahnlinie U6 zwischen den Bahnhöfen Platz der Luftbrücke und Alt-Tempelhof im #12-Minuten-Takt #pendelt

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Zwei Baustellen gleiszeitig, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe arbeiten in der Woche vom Montag, den 27. September 2021, bis Sonntag, den 3. Oktober 2021, gleich an zwei Stellen an den Gleisen im #Straßenbahnnetz der Linien #M1, #M4 und #12.

Im Bereich #Friedrich-Engel-Str./Rispenweg werden Weichenteile und Weichenschwellen getauscht sowie Deckenschlussarbeiten durchgeführt. Die Linie M1 fährt zwischen Hackescher Markt und #Schillerstraße. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen wird zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord eingerichtet. Ankunft der Busse ist direkt am #Pastor-Niemöller-Platz, die Abfahrt in der Waldstraße, ca. 300 Meter entfernt.

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U-Bahn: Bindungsphase auf der U6 Bereits seit April 2021 erneuert die BVG zwischen S+U-Bahnhof Tempelhof und U-Bahnhof Alt-Mariendorf, aus BVG

Bereits seit April 2021 erneuert die BVG zwischen S+U-Bahnhof #Tempelhof und -Bahnhof #Alt-Mariendorf auf der #U6 die Gleisanlagen. Die erste Bauphase wurde Ende Juni 2021 bereits fertig gestellt.

In der zweiten #Bauphase von Mittwoch, den 11. August bis Donnerstag, den 7. Oktober 2021 wird nun eine zusätzliche #Gleisverbindung im Bereich des U-Bahnhofs Alt-Tempelhof eingebaut. Dadurch können mehr Möglichkeiten zum Gleiswechsel geschaffen und gleichzeitig das Einsetzen von Ersatzverkehrsbussen bei Baumaßnahmen verringert werden.

Die Linie U6 fährt zwischen U-Bahnhof #Alt-Tegel und S+U-Bahnhof Tempelhof. Zwischen den Bahnhöfen Tempelhof und Alt-Mariendorf ist ein #Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen eingerichtet. Alternativ können die Buslinien #M76 und #X76 genutzt werden.

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme testet die BVG übrigens ein neues Format der Fahrgastinformation: das naviTV auf YouTube. Das neue Video zur zweiten Bauphase ist hier verfügbar.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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allg. + U-Bahn: 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Die Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet
der Senat seine Antwort?
Antwort zu 1:
Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von
2
dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese
Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel
in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von
Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer
#Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den
jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal
beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen
Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019-
2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen
Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl.
Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a.
als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die
Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe
zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Nahverkehrsplans ein.
Frage 2:
Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen?
Antwort zu 2:
Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein
Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan
dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen
wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz
aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen
bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des
sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen
insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der
#Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet
sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des
Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde
bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert.
3
Frage 4:
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV
angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht
wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um
gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen?
Antwort zu 4:
Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die
Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur
Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für
die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die
Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie
N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw.
Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl.
des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße
(Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der
Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108)
inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie
der Roedernstraße.
Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der
topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit
mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere
östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG
aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus
Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht
innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden
ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb
der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt.
Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung
eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll
möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten
Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den
Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a.
die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben
genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und
der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant.
Frage 5:
Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit
Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im
Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen
Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)?
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Antwort zu 5:
Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im
Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG
über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat
darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als
Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die
Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst.
Reinickendorf
· 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220
zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab
05:30 Uhr bis 23:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30
Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr)
· 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U
Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr)
Treptow-Köpenick
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8-
Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr
bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #163 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #363 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00
Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
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· 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis
18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum
(neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr)
Marzahn-Hellersdorf
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16
(neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398
(neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab
10:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
Frage 6:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf
Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen.
Frage 7:
Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 7:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen.
Frage 8:
Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und
Außenbezirk)?
Antwort zu 8:
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen.
6
Frage 9:
Wie und warum bewertet der Senat
a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn?
b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel?
c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER?
d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord?
e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel?
Frage 10:
Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren?
Antwort zu 9 und 10:
Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23
ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur
Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen
BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der
Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden
Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen
der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der
Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt
werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der
#Wirtschaftlichkeit.
Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im
Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist.
Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen:
· Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000
Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung:
erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die
Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten
Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere
ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und
der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner
Gebiet wäre nicht zielführend.
· Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu
40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa
die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine
genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten.
· Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich
kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke
Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher
Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die
Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im
Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat
nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden
worden.
· Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000
Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit
(Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des
Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung
7
von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem
Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige
Anbindung der Urban Tech Republic.
Frage 11:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 11:
Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen,
Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die
Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten
historischen Busse.
Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123
U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste
ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist
im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit
gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind.
Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die
Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht
sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben
an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet
werden.
Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020).
Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen.
Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten
Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen
vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen
kompensiert.
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit
das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien
Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst
entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der
ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit
ausgedehnt werden.
Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine
Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und
Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene
nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen
zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines
Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden
ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen
Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung
8
zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach
Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im
Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die
durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche
Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant
(aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 12:
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die
Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern
der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die
Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422.
Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für
den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen
Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten
Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im
Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die
Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung
der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem
ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der
Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in
Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen
Mehraufwand verursacht.
Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den
Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen:
· U-Bf. Oskar-Helene-Heim
· U-Bf. Freie Universität (Thielplatz)
· U-Bf. Podbielskiallee
· U-Bf. Parchimer Allee
· U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz
· U-Bf. Karl-Marx-Straße
· U-Bf. Blissestraße
· U-Bf. Adenauerplatz
· U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz
· U-Bf. Halemweg
· U-Bf. Rüdesheimer Platz
· U-Bf. Kurfürstenstraße
· U-Bf. Viktoria-Luise-Platz
· U-Bf. Zwickauer Damm
· U-Bf. Nauener Platz
9
· U-Bf. Schlossstraße
· U-Bf. Eisenacher Straße
· U-Bf. Spichernstraße (U3)
· U-Bf. Spichernstraße (U9)
· U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant:
Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme
Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
10
Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein
barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller
Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca.
200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor.
Frage 13:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 13:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein
bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen
sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit
2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und
nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen
und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket
kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat
gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige
Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches
gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr
nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich
ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes
auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen
berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und
XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs
entstehen können, abzumildern.
Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige
Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls
attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen.
Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel
für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des
ÖPNV-Systems finanzieren zu können.
Frage 14:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 20. Juli 2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin IV Rückfragen zur Drs. 18/26558, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden
Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat?
Frage 3:
Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit
welchem Realisierungshorizont?
Antwort zu 1 und 3:
Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die
insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der
Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin
keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen
#Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der
Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen
Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg
gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird
(siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als
Fördervoraussetzung erfüllt ist.
2
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die
Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische
Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit
welchem Ergebnis?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG,
#Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung
sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die
Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der
Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land
Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der
#Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der
derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des
zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen
werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des
GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter
Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren
fortzuschreiben.
Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und
Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und
„Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden
sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt
angemeldet werden.
Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der
BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die
Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der
Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet
werden.
Frage 4:
In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant?
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Antwort zu 4:
Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes
stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die
insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz,
des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus
der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von
U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden
Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß
der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden
Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen
Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf
Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten
Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 29.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Ab in die Ferien – Mit Bus und Bahn zum BER – umweltfreundlich, schnell und preisgünstig!, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/ab-in-die-ferien-mit-bus-bahn-zum-ber/

Die Ferien beginnen und damit auch das Reisefieber.

Nachdem nun die Reiseeinschränkungen überwiegend aufgehoben wurden, zieht es die Berliner*innen und Brandenburger*innen wieder in die weite Welt. Viele werden zum ersten Mal vom neuen #Flughafen #BER abheben. Wer stressfrei in den Urlaub starten möchte, sollte die umfangreichen #ÖPNV-Verbindungen zum Flughafen nutzen.

Das Angebot des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist vielfältig und bringt Fahrgäste aus allen Regionen des Verbundgebiets zum BER und von dort nach Hause – egal ob mit der S-Bahn, Regionalbahn, dem neuen #Flughafen-Express (#FEX), dem #Bus oder dem #Nachtbus!

Der gesamte #Flugverkehr erfolgt aktuell ausschließlich vom #Terminal 1.

Der BER ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln und aus allen Richtungen des VBB-Landes angebunden. Konkret bedeutet das:

mit der Bahn:

Der BER (Terminal 1-2) ist mit dem neuen Flughafen-Express (FEX), Regionalzügen, S-Bahnen sowie einigen IC-Verbindungen und Busverbindungen von Berlin, Potsdam und dem Umland angebunden.

  • Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem BER Terminal 1-2 fährt der Flughafen-Express (FEX) von morgens bis abends im Halbstundentakt. Die Züge benötigen dafür etwa 30 Minuten und halten zusätzlich auch in Berlin Gesundbrunnen und am Bahnhof Ostkreuz. Zusammen mit den Linien RE7 und RB14 bestehen somit tagsüber viermal in der Stunde schnelle Verbindungen zwischen Berlin Hauptbahnhof bzw. Ostkreuz und dem BER Terminal 1-2.
  • Die Linien #RE7, #RB14 und #RB22 bieten darüber hinaus auch von Potsdam, Königs Wusterhausen, Nauen und Wünsdorf-Waldstadt stündliche Direktverbindungen zum BER Terminal 1-2.
  • Die S-Bahn-Linien #S9 und #S45 fahren jeweils im 20-Minuten-Takt bis zum Terminal 1-2 und bilden somit einen 10-Minuten-Takt.

Die Intercity-Linie Rostock-Berlin-Dresden hält alle zwei Stunden am Flughafen BER Terminal 1-2 und bindet somit den BER an das deutsche Fernverkehrsnetz an. Die Züge halten auch in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain und können ab dort zum VBB-Tarif genutzt werden.

Aufgrund von Baumaßnahmen können sich zeitweise Änderungen an den Fahrplänen ergeben. Die VBB-Fahrauskunft und die VBB App Bus&Bahn gibt für die Fahrgäste jeweils die beste Auskunft vor der Anreise zum Flughafen.

mit dem Bus:

Der Busverkehr bietet eine attraktive Ergänzung zum Schienenverkehr auf dem Weg zum Flughafen.

  • Alle 10 Minuten können Fahrgäste die Expressbus-Linien #X7 und #X71 vom U-Bahnhof #Rudow (#U7) zum BER nutzen. Die neue Linie X71 kommt dabei alle 20 Minuten aus #Alt-Mariendorf (#U6), ab Rudow fahren beide Linien auf derselben Strecke.
  • Die Buslinie #743 fährt von Lichtenrade (S2) über Großziethen stündlich zum BER.
  • Die Buslinie #600 ist vom S-Bahnhof Mahlow zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert, dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Die Buslinie #720 ist von S Blankenfelde zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert. Dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Montags bis freitags kann stündlich die Buslinie #621 aus Teltow zum Bahnhof Ludwigsfelde-Struveshof genutzt werden, dort besteht direkter Anschluss zur RB22 zum Flughafen BER – Terminal 1-2
     
  • #PlusBus:
    Der PlusBus ist ein Erfolgsmodell: Busse im Stundentakt, direkte Anschlüsse zur Bahn und regelmäßige Fahrten am Wochenende auch im Umland. Bereits 32 Linien in 11 Landkreisen wurden umgesetzt. Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien (735 und 736) von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER.
    Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlussbeziehungen zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen BER (Terminal 1-2).
  • Nachtbus:
    Auch am späten Abend und nachts können Fahrgäste aus Berlin mit den Nachtbusverbindungen N7 (Spandau/Rudow – Flughafen), N7X (Zoologischer Garten – Flughafen) und N60 (Alexanderplatz – Flughafen) anreisen. Aus Richtung Dahme-Spreewald fährt die Linie N36 von Mittenwalde über Königs Wusterhausen zum BER.

Weitere Informationen

Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: www.vbb.de und www.vbb.de/BER

Bahnhöfe: Berlins Bausünden : Abrissbirne Berlin: Die schrecklichsten Berliner U-Bahnhöfe, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wochenende/abrissbirne-berlin-die-schrecklichsten-berliner-u-bahnhoefe-li.165202

Auch unter der Erde lauern in Berlin #Bausünden – hier möchte man nicht begraben sein. Wir präsentieren Berliner -Bahnhöfe des Grauens.

-Bahnhof #Kurt-Schumacher-Platz – Fliegen als Flucht
Lange Zeit war die #U6 meine Startrampe in den Urlaub, in die Erholung, in die Endlich-raus-aus-Berlin-Wochen des Jahres. In rund 25 Minuten brachte sie mich meiner Erholungsdestination näher, vorher durchfuhr sie die immer unschöner werdenden Stadtteile von Mitte über Wedding bis zum Reinickendorfer Kurt-Schumacher-Platz. Hier musste ich in den Bus steigen, um zum #Flughafen #Tegel zu gelangen, und hier war erst mal Schluss mit Urlaubsfeeling und Vorfreude.

Hatte ich meine Rollkoffer über zu schmale Treppchen und durch zu enge Gänge gewuchtet, reihte ich mich vor dem U-Bahnhof ein, um mit den anderen Wartenden so schnell wie möglich in den #Flughafenbus zu steigen: Bonjour #Tristesse! Eine Viertelstunde Wartezeit am Kurt-Schumacher-Platz war so ziemlich das Letzte, was man noch einmal erleben wollte, bevor man am Flughafen eincheckte.

Der Platz, im Volksmund angeblich voller Zuneigung „#Kutschi“ genannt, ist eine lieblos gestaltete #Betonplatte, an deren Kante die Menschen sehnlichst der Ankunft öffentlicher Verkehrsmittel entgegenbibbern. Im Winter blasen Wind und Regen hart und eisig über die Platte, Möglichkeiten zum Unterstand gibt es kaum. Im Sommer versengt einem die Sonne das Gesicht, Schatten sucht man vergebens. Um einen herum brettert der Verkehr, der Platz ist einer der befahrensten Verkehrsknotenpunkte …

S-Bahn Berlin: Abschnitt der S2 in den Ferien gesperrt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232421933/Abschnitt-der-S-Bahn-Linie-S2-in-den-Ferien-gesperrt.html

Die Deutsche Bahn (#DB) plant während der #Sommerferien #Bauarbeiten an der #Dresdner Bahn – weshalb sich Nutzer der S-Bahn-Linie #S2 auf dem südlichen Teilabschnitt auf #Ersatzverkehr mit Bussen einstellen müssen. Vom 24. Juni bis zum 9. August fahren zwischen #Südkreuz und #Blankenfelde keine Bahnen, wie der Konzern am Montag mitteilte. Stattdessen sind drei Buslinien geplant, mit denen verschiedene Umsteigepunkte für den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden.

Zwei der Buslinien starten in Blankenfelde und enden am Priesterweg. Die Linie #S2X soll dabei über Mahlow und U-Bahnhof #Alt-Mariendorf fahren, wo in die U-Bahnlinie #U6 umgestiegen werden kann. Die #S2A fährt über Mahlow, Lichtenrade, Marienfelde und Attilastraße. Die dritte Linie, die #S2B, startet in Lichtenrade und fährt über Lankwitz zum Priesterweg. In Lankwitz besteht die Möglichkeit, auf die S-Bahn-Linien S25 und S26 umzusteigen, die zusammen im Zehn-Minuten-Takt unterwegs sind – und weiter Richtung Südkreuz, Friedrichstraße oder Gesundbrunnen fahren.

Im Sommer werden neue Lärmschutzwände aufgebaut
Während der Sperrpause im Sommer wird entlang des S-Bahn-Abschnitts an verschiedenen Projekten gearbeitet. Zwischen Attilastraße und Bahnhof Marienfelde sollen etwa #Lärmschutzwände aufgebaut werden, auf der gesamten Strecke wird die Leit- und #Sicherheitstechnik angepasst. Daneben soll unter anderem eine neue #Bahnüberführung am #Schichauweg für Fußgänger und Autos gebaut werden. Am Bahnhof #Lichtenrade ist ebenfalls der Aufbau von Lärmschutzwänden geplant, zugleich soll dort ein Gleis, das während der Bauzeit genutzt wird, in Betrieb genommen und der Anschluss eines Behelfsbahnsteigs hergestellt werden. Weitere Arbeiten sind auch in Mahlow, etwa an mehreren Bahnübergängen …

allg: U6 und S25 werden saniert – In Tegel droht ein Verkehrschaos, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article232310871/U6-und-S25-werden-saniert-In-Tegel-droht-ein-Verkehrschaos.html

#U6, #S25, und #A111 müssen saniert werden. Eine Überschneidung scheint kaum vermeidbar. Das Chaos in Tegel ist vorprogrammiert.

Die #Strecke der U-Bahnlinie 6, die der S25 sowie die #Autobahn 111: Sie alle müssen saniert werden, um die #Mobilität auf Schienen und Straßen zu verbessern. Diesen November starten die ersten Arbeiten an der U6-Strecke. Obwohl sich alle Verantwortlichen permanent absprechen, ist eine Überschneidung der Baumaßnahmen immer wahrscheinlicher. Das bedeutet: Chaos.

Fest steht: Auf alle Verkehrsteilnehmer werden heftige verkehrliche Einschränkungen wie Sperrungen, Umleitungen und die damit verbundenden Staus zukommen. Und das bei einem Straßennetz, das ohnehin schon angespannt ist. Wie die zuständige Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU) in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mitteilte, sei der Bezirk in engem Austausch mit den Verantwortlichen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn sowie der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Vorausgegangen war eine Anfrage der AfD-Fraktion zum aktuellen Stand der großen Verkehrsprojekte in Reinickendorf.

22 Monate dauert die #Streckensanierung der U6
Losgehen wird es im November 2021 mit den Vorbereitungen für die #Sanierung der Strecke der U6 zwischen den Haltestellen #Alt-Tegel und #Kurt-Schumacher-Platz. Ganz genau steht auf dem Plan: Die Brücken-, Damm- Gleis- und Trogsanierung, der Ersatzneubau der #Seidelstraßenbrücke, die Grundinstandsetzung der Bahnhöfe #Borsigwerke, #Holzhauser Straße (diese werden auch barrierefrei ausgebaut) und des Bahnhofs #Scharnweberstraße. Der Bahnhof Otisstraße wird zu Teilen …