Bus: Köpenicker Süden: Schlechte Aussichten für neue Buslinie, aus Berliner Morgenpost

09.02.2024

https://www.morgenpost.de/bezirke/treptow-koepenick/article241623036/Koepenicker-Sueden-Schlechte-Aussichten-fuer-neue-Buslinie.html

#Wendenschloß wächst seit Jahren und wird bedingt durch mehrere große #Wohnungsbauvorhaben auch in den kommenden Jahren weiter deutlich #wachsen. Das führt zu großen Herausforderungen beim Verkehr. Das Angebot öffentlicher #Verkehrsmittel muss entsprechend ausgebaut werden. Daran hapert es bis jetzt allerdings.

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Radverkehr: Fahrradparkhaus am Pankower Tor mit bis zu 1700 Plätzen, aus Berliner Morgenpost

21.11.2022

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article236967913/Fahrradparkhaus-am-Pankower-Tor-mit-bis-zu-1700-Plaetzen.html

Berlin reagiert auf miese Bedingungen für #Radfahrer am Bahnhof #Pankow und kündigt #Parkhaus an – es könnte größer werden als gedacht.

Fahrräder nebeneinander und übereinander, dazwischen -Scooter und -Bikes verschiedener #Sharing-Anbieter: Jeder, der sein #Fahrrad am Bahnhof Pankow anschließen will, kennt dieses Chaos. So sehr #Radfahren politisch gewollt ist, so miserable Bedingungen bieten sich an den verdreckten und überfüllten Bügeln rund um den #Garbátyplatz. Selbst die #Doppelstock-Ständer sind spätestens am frühen Vormittag restlos belegt.

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Straßenbahn: Langsam-Fahrstelle auf der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof, aus Senat

Frage 1:
Wurden bei der #Genehmigung der #Straßenbahn-Neubaustrecke #Adlershof durch die #Planfeststellungsbehörde alle
derzeit geplanten #Wohnungsbauvorhaben entlang der Strecke berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Bei dem Vorhaben wurden alle bis zu Beginn der 1. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
(11.06.2018) vorhandenen und genehmigten Wohnungsbauvorhaben sowie die festgesetzten
und die zu Beginn der Auslegung im Verfahren befindlichen #Bebauungspläne berücksichtigt.
Mit Beginn der Auslegung tritt die nach § 28a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
festgelegte Veränderungssperre in Kraft, wonach auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu
ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen
erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.

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