Die Neugestaltung der südlichen Vorplätze am Bahnhof #Ostkreuz ist abgeschlossen. Berlins meist frequentierter #Umsteigebahnhof ist nun von Süden aus deutlich besser erreichbar.
Die barrierefreien Vorplätze, die den Bahnhof mit dem #Rudolfkiez und der #Rummelsburger Bucht verbinden, wurden durch das landeseigene Unternehmen Grün Berlin fertig ausgebaut. Ab September beginnt Grün Berlin dann mit den Arbeiten in einem zweiten Bauabschnitt zur Verbesserung der städtebaulichen Anbindung der #Victoriastadt und des #Travekiezes.
#Verrostete#Boote und #Kähne am #Spreeufer, von ihren Besitzern offensichtlich zurückgelassen, sehen nicht nur hässlich aus. Sie stellen auch eine #Umweltgefahr dar. Die Bergung ist jedoch oft ein langwieriger Prozess, denn die Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Standort. Zudem scheitern die Behörden immer wieder, die Halter zu ermitteln und zu belangen.
Im wasserreichsten Bezirk Treptow-Köpenick drängt die CDU aktuell auf die Beseitigung von #Schrottbooten. Für die kommende Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung diesen Donnerstag stellte die Fraktion einen Antrag, in dem sie ein „Ende mit dem Behördenpingpong“ sowie „Umweltschutz vor Zuständigkeitsgerangel“ fordert.
Die BVG geht mit großen Schritten in Richtung Zukunft und gibt den Startschuss für die Planung und den Bau eines neuen Betriebshofes für #Elektrobusse. Nach einem erfolgreichen #Vergabeverfahren konnte nun der Zuschlag für den #Neubau an der #Säntisstraße erteilt werden. Dieser Schritt ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die gesamte #Busflotte bis zum Jahr 2030 auf #Elektroantrieb umzustellen.
Frage 1: Welche Überlegungen gibt es bezüglich der Einrichtung einer #Busverbindung der #Halbinsel#Stralau an die #Rummelsburger#Bucht? Frage 2: Wird aktuell und perspektivisch ein Bedarf für eine solche Busverbindung gesehen? Frage 3: Welche Möglichkeiten gibt es für die Einrichtung einer solchen Busverbindung und welche #Voraussetzungen sind dafür erforderlich?
Zuwachs für Deutschlands größte #Elektrobusflotte: Die Berliner Verkehrsbetriebe schließen eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen, elektrisch betriebenen #Gelenkbussen. Am 8. Dezember hatte der Aufsichtsrat des Landesunternehmens die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die vergaberechtliche Wartefrist abgelaufen ist, konnte jetzt offiziell der Zuschlag an den bestbietenden Hersteller #Solaris erteilt werden. Dieser beinhaltet auch direkt die Bestellung der ersten 50 Elektro-Gelenkbusse. Das erste Fahrzeug wird bereits Ende 2024 in Berlin erwartet, die restlichen 49 dann im Jahr darauf. Weitere Abrufe aus der #Rahmenvereinbarung sind möglich.
Das Abgeordnetenhaus (AGH) von Berlin hat den Antrag „Das Wasser und die #Ufer gehören Berlin“ (per Konsensliste) verabschiedet. Der Senat wird darin aufgefordert, Leitlinien zu entwickeln, wie die Ufer der Berliner Gewässer für die Allgemeinheit und die Stadtnatur geöffnet und freigehalten werden können. Der Antrag wurde von Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, initiiert.
Frage 1: Welcher Zeitplan besteht für die geplante #Seesanierung? Antwort zu 1: Die Sanierung des #Rummelsburger Sees findet im Bereich des Westufers auf sechs bis sieben Prozent der Seefläche statt. Die Bauausführung des temporären Verbaus in der #Uferlinie wurde vergeben. Die Ausführung ist in 2021 bis 2022 vorgesehen. Zudem läuft die Ausschreibung für die weitere Planung der #Gesamtsanierung am #Westufer. Geplant ist die Ausführung der Ausbaggerung und Auffüllung ab 2023/2024. Frage 2: Wie wirkt sich ein untergehendes/untergegangenes #Boot auf die Wasser- und Sedimentqualität des Sees aus? Antwort zu 2: Eine Bewertung von Risiken kann nicht pauschal abgegeben werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. Ein maßgebliches Risiko stellt in der #Freizeitschifffahrt die Freisetzung von Kraft- und Schmierstoffen dar. Sollte eine #Leckage auftreten, können geringe Freisetzungsmengen bereits erhebliche ökologische Folgen nach sich ziehen. In derartigen Fällen werden in der Regel #Abwehrmaßnahmen wie das Setzen von #Ölsperren und das Einbringen von #Ölbindemittel eingeleitet. 2 Frage 3: Mit welchen zeitlichen Verzögerungen und technischen Hürden rechnet der Senat aufgrund von sinkenden oder bereits gesunkenen Booten? Antwort zu 3: Aufgrund von Unterwasserhindernissen hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel den Rummelsburger See mit Schifffahrtspolizeilicher Anordnung 37/2021 seit dem 19.02.2021 für die Schifffahrt gesperrt. Der Senat steht im Austausch mit dem WSA Spree-Havel, um die unverzichtbare wasserseitige Zufahrt zum Sanierungsgebiet zu ermöglichen. Angestrebt wird weiter die Ausführung der geplanten Ausführungsleistungen ohne Verzögerung. Frage 4: Ist die Bergung der Boote/Schiffskörper in dem zu sanierenden Bereich geplant? Antwort zu 4: Die Sanierung des Westufers umfasst den Aushub von stark belasteten Sedimenten und die anschließende Wiederauffüllung mit unbelastetem mineralischen Substrat. Sollten beim Aushub Unterwasserhindernisse/Störkörper gefunden werden, werden diese aufgenommen und fachgemäß entsorgt. Frage 5: Sieht der Senat die ungefilterte Einleitung aus dem Ruschegraben (aus Marzahn-Hellersdorf und Hohenschönhausen kommend) als zulässig und aus Umweltsicht für unschädlich an? Wenn nein, was wird dagegen unternommen? Antwort zu 5: Die Einleitung von belastetem Regenwasser z.B. von stark befahrenen Verkehrsflächen in die Regenwasserkanalisation bzw. direkt in Gewässer entspricht nicht den Anforderungen der Regelwerke. Das Problem der Belastung der Gewässer durch Regenwasser ist erkannt. Vor dem Hintergrund der sehr hohen Kosten und des Platzbedarfes kann dies nur sukzessive umgesetzt werden und stößt auch in praktischer Hinsicht auf Grenzen. Der Senat ist daher bemüht ein Programm aufzulegen, um die Umsetzung von Regenwasserbehandlungsmaßnahmen kontinuierlich voran zu treiben. Aktuell wirdein Bauprogramm Trennsystem vorbereitet. Nach Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen im Mischsystem sind verstärkt Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung aus dem bestehenden Kanalnetz des Trennsystems zu planen und umzusetzen. Dafür ist die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel notwendig. Insgemsat ist aufgrund des umfangreichen Handlungsbedarfs in Berlin eine Priorisierung erforderlich. Diese erfolgt zum einen immissionsorientiert über eine Priorisierung der Gewässer und zum anderen über die Identifikation von Hauptbelastungsquellen. Für die Teileinzugsgebiete der so identifizierten prioritären Belastungsquellen werden in der Folge Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung erstellt und geeignete Maßnahmen unter anderem in Abhängigkeit der vorhandenen Flächenpotenziale geplant und umgesetzt. Zu den prioritären Einzugsgebieten gehören der Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben und der Ruschegraben, die in den Rummelsburger See einleiten. Zudem 3 verfolgt der Senat zusätzlich die Zielstellung, dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung auch im Trennsystem umzusetzen, um auch so die stoffliche und hydraulische Belastung von Gewässern sukzessive zu reduzieren. Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #RUMMELSBURGER LANDSTR. / RUMMELSBURGER STR.
5
36
34
24
99
MINNA-TODENHAGEN-STR. ohne Nummer
0
5
2
9
16
Gesamt
5
118
79
80
282
(Stand vom 26. Januar 2021)
* 21. – 31. Dezember 2017
Die Anzahl der Verunglückten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Verunglückte/ Örtlichkeit / Unfallfolgen
Jahr
2017*
2018
2019
2020
Gesamt
Minna-Todenhagen-Str.(einschließlichBrücke)
5
9
6
11
31
getötet
0
0
0
0
0
schwerverletzt
0
3
0
2
5
leichtverletzt
5
6
6
9
26
Gesamt
5
9
6
11
31
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
In der Gesamtschau ist die Verkehrsunfalllage in der Minna-Todenhagen-Straße, unter Berücksichtigung der Unfallursachen sowie -folgen für einen derart stark fre- quentierten Straßenzug, der nördlich und südlich zudem auf noch stärker befahrende Verkehrsachsen trifft, unauffällig.
Wie clustern sich die aufgetretenen Unfälle und welche Arten von Gegensteuerung hat es dies- bezüglich schon gegeben?
Zu 2.:
Die Differenzierung nach Unfalltyp und #Unfallschwere ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sach- schaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
1
0
0
1
alle übrigen VU
2
108
72
70
252
sonstiger Unfall unter dem Einfluss berau- schender Mittel
0
1
2
0
3
Gesamt
5
118
79
80
282
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsunfalllage in diesem Bereich insgesamt un- auffällig ist, wurden lediglich an der Kreuzung Minna-Todenhagen-Straße / Nalepa- straße verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch- geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 3.
Ist der Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße ein Unfall Hot-Spot in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und/oder schwere der Unfälle?
Zu 3.:
Nein, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Im Jahr 2018 wurden aufgrund gestiege- ner Unfallzahlen in Höhe der Minna-Todenhagen-Straße / Nalepastraße Verände- rungen an der dortigen Fahrbahnmarkierung vorgenommen. In der Folge war ein Rückgang der Unfälle zu verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen in diesem Bereich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Unfälle/ Örtlichkeit /Unfallschwere(Kategorie)
Jahr
2017*
2018
2019
2020
Gesamt
Minna-Todenhagen-Str./ Nalepastr.
0
35
4
8
47
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
0
1
0
1
2
Unfall mit Leichtverletzten
0
0
0
2
2
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahr- bereit (auch unter Alkohol)
0
1
0
0
1
alle übrigen VU
0
33
4
5
42
sonstiger Unfall unter dem Einfluss be- rauschender Mittel
0
0
0
0
0
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
Aufgrund der Gefällestrecke von der Minna-Todenhagen-Brücke werden im Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten größtenteils nicht Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um an der Kreuzung einen stationären Blitzer einzu- richten?
Zu 4.:
Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnis- sen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.
Bei zehn gezielten Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. November 2020 wurden in der Minna-Todenhagen-Straße keine signifikan- ten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Vor diesem Hintergrund und der in seiner Gesamtschau unauffälligen Unfalllage wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Minna- Todenhagen-Straße derzeit nicht vorgesehen.
Bushaltestellen mit Haltestellenbuchten waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Straße nicht Im Anhörungsverfahren der Planfeststellung wurde ausgeführt, dass diese jederzeit bei einer entsprechenden Anforderung umgesetzt werden können. Besteht der Bedarf nach solchen Haltestellenbuchten oder soll der Bus weiterhin auf jeweils einer Fahr- spur auf der Gefällestrecke der Minna-Todenhagen-Brücke zum Halten kommen?
Zu 5.:
Die BVG hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Minna- Todenhagen-Straße keine Haltestellenlage eingebracht. Erst nach der Planfeststel- lung wurden Haltestellenbedarfe gemeldet, die aber wegen der fortgeschrittenen
Planung und der erfolgten Planfeststellung nur sehr schwierig zu integrieren waren, die jetzige Haltestelle ist daher eine Kompromisslösung. Neue Planungen der BVG für eine Haltestellenbucht liegen nicht vor.
Warum wurde entgegen den Planfeststellungsunterlagen das Tempo 30 in der Nalepastraße zwischen Mentelinstraße und Minna-Todenhagen-Straße bisher noch nicht angeordnet?
Zu 6.:
Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepa- straße wurde – anders als es dargestellt wird – mit der Planfeststellung nicht vorge- sehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungs- bereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf einer Seite (S. 43) des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem fest- gestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Ge- schwindigkeitsbeschränkung geht.
Über wie viele km #Uferwände verfügt das Land Berlin insgesamt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken auflisten.)
Antwort zu 1:
Der #Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, obliegt die Unterhaltung von rund 900 Unterhaltungsabschnitten (landeseigener Ufer an Gewässern 1. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 140 km. Darin enthalten sind Uferwände mit einer Gesamtlänge von rund 59 km.
Bei den fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Uferabschnitte nicht vergleichbar erfasst, somit ist eine Zuordnung zu Bezirken nicht darstellbar.
Die Gesamtlänge der #Ufer der fließenden #Gewässer 2. Ordnung beträgt ca. 840 km. Davon sind rund 1/3 befestigt.
Frage 2:
Wer trägt die bauaufsichtliche Verantwortung für den Zustand der Uferwände in Berlin? In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?
Antwort zu 2:
Die Uferwände in der Zuständigkeit und der Baulast des Landes Berlin werden gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) Nr. 10 Punkt 11 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau bauaufsichtlich verantwortet.
Frage 3:
In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?
Antwort zu 3:
Die Zustandsprüfung erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau einmal im Jahr.
Frage 4:
Gibt es neben der „#Uferwand #Schillingbrücke“ weitere Uferwand-Abschnitte, die aus heutiger Sicht dringend sanierungsbedürftig sind? Wenn ja, welche? (Bitte tabellarisch auflisten nach Bezeichnung, Ort bzw. Bezirk, Länge, Kosten.)
Antwort zu 4:
Mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind die #Uferbefestigungen gemäß untenstehender Tabelle dringend sanierungsbedürftig.
Die Tabelle basiert aus Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Gewässerverlauf mit der kilometrierten Abschnittsbezeichnung. Die Ufernamen werden zugeordnet.
„Rechtes/linkes Ufer“ (RU / LU) meint in Fließrichtung gesehen rechts/links. Die Spree- Oder-Wasserstraße (hier: Spree) fließt aus östlicher Richtung (Köpenick) nach Westen (Spandau). Der Neuköllner Schifffahrtskanal fließt von Süden (Wasserstraßenkreuz Teltowkanal / Britzer Verbindungskanal) nach Norden (Mündung in den #Landwehrkanal).
Lfd
.
Nr.
Gewässer
Ufer-Bezeichnung
Bezirk
Uferlänge[km]
Kosten[Mio.EUR]
Hinweis
1
Spree-Oder- Wasserstraße km 7.5 bis 8.0 rechtes Ufer
*Wegen des laufenden Vergabeverfahrens wird auf die Angabe verzichtet.
Frage 5:
Wie viele Brücken im Land Berlin liegen auf Uferwänden auf? (Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl pro Bezirk.)
Frage 6:
Uferwände unter Brücken haben besondere Lasten zu tragen. Werden Uferwände unterhalb von Brückenkonstruktionen einer besonderen regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wenn ja, in welchem Turnus und von wem?
Antwort zu 5 und 6:
Grundsätzlich sind Uferwände und Brücken getrennte Bauwerke. Soweit Brückenbauteile die Uferbefestigung bilden, sind sie konstruktiver Bestandteil der Brücke.
Frage 7:
Wie hoch ist der Sanierungs- und #Investitionsstau insgesamt bei den Berliner Uferwänden? Frage 8:
Gibt es einen Sanierungs- und #Investitionsplan für die Berliner Uferwände? Wenn ja, über welchen Zeitraum?
Antwort zu 7 und 8:
Ja, über 20 Jahre. Die geplanten Maßnahmen lassen sich im Grundsatz in folgende Bereiche einteilen:
Wie hoch waren die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten 10 Jahren?
Antwort zu 9:
Die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten zehn Jahren aus Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau betragen etwa 40 Mio. Euro.
Hinzu kommen Kosten, die der Bund und sonstige Dritte für Uferwände in deren Zuständigkeit getragen haben.
Frage 10:
Welche genauen Abschnitte wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte tabellarisch auflisten nach Ort/Bezirk, Länge Investitionskosten.)
Frage 1:
Besteht aktuell eine Planung zur #Schließung des fehlenden Teilstückes zwischen den beiden Wanderwegen #Osthafen und #Rummelsburger Bucht an der #Elsenbrücke?
a) Falls ja, welche Behörden sind bzw. wurden daran beteiligt?
b) Falls nein, wieso nicht?
Frage 2:
Sofern eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollte, in welchem Planungsstand
befindet sich diese und welche zeitlichen Perspektiven bestehen hinsichtlich Bau und Fertigstellung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Schließung der besagten #Lücke des #Spreeweges an der Elsenbrücke (Lücke 01-12
des Spreeweges) ist erklärtes Ziel des Senats und ist im Rahmen der 20 grünen #Hauptwege als weitere Optimierung der Streckenführung vorgesehen. Die konkrete
Planung und Umsetzung hängt wesentlich von einer möglichen Führung des Weges unter
den #Brückenbauwerken der #Elsenbrücke sowie der #Bahnbrücke ab und erfordert damit
einen erheblichen Abstimmungs- und #Genehmigungsaufwand u.a. mit dem Wasser- und
2 #Schifffahrtsamt des Bundes (#WSA) und der #Wasserbehörde des Landes Berlins. Die
Spree ist eine #Bundeswasserstraße und in dem Bereich der Bahnquerung bereits
eingeschränkt und somit der verfügbare #Schifffahrtraum erheblich reduziert. Daher wurde
die konkrete Planung des Teilstücks zunächst zurückgestellt, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass es sich um ein vergleichsweise kurzes Teilstück handelt und der derzeit
erforderliche „Umweg“ über den Gehweg entlang der Straße daher zumutbar ist.
Frage 3:
Bestehen seitens des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Initiativen, die die Schließung des fehlenden
Teilstückes zum Inhalt haben?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teil hierzu mit:
„Eine entsprechende Initiative ist nicht bekannt.“
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Nutzen einer möglichen Schließung des Teilstückes?
Antwort zu 4:
Die Schließung von Lücken im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege von Berlin ist ein
erklärtes Ziel des Senats und soll auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Die Schließung des konkret genannten Teilstücks (Lücke 01-12 des Spreeweges) wird als
langfristiges Planungsziel eingestuft, da eine zeitnahe Umsetzung nicht realisiert werden
kann (siehe auch Antwort 1).
Berlin, den 18.11.2020
In Vertretung
Stefan Tido
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz