Straßenverkehr: Minna-Todenhagen-Straße, aus Senat

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  1. Wie wird die #Verkehrssicherheit auf der neugebauten und im Dezember 2017 eröffneten Straße eingeschätzt?

Zu 1.:

Die #Unfallzahlen dieses Straßenzuges für die Jahre 2017 bis 2020 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verkehrsunfälle / Örtlichkeit / Anzahl Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
#MINNA-TODENHAGEN-BRÜCKE 0 6 4 3 13
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #KÖPENICKER LANDSTR. 0 36 35 36 107
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #NALEPASTR. 0 35 4 8 47
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #RUMMELSBURGER LANDSTR. / RUMMELSBURGER STR.  

5

 

36

 

34

 

24

 

99

MINNA-TODENHAGEN-STR. ohne Nummer 0 5 2 9 16
Gesamt 5 118 79 80 282

(Stand vom 26. Januar 2021)

* 21. – 31. Dezember 2017

Die Anzahl der Verunglückten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verunglückte / Örtlichkeit / Unfallfolgen Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. (einschließlich Brücke) 5 9 6 11 31
getötet 0 0 0 0 0
schwerverletzt 0 3 0 2 5
leichtverletzt 5 6 6 9 26
Gesamt 5 9 6 11 31

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

In der Gesamtschau ist die Verkehrsunfalllage in der Minna-Todenhagen-Straße, unter Berücksichtigung der Unfallursachen sowie -folgen für einen derart stark fre- quentierten Straßenzug, der nördlich und südlich zudem auf noch stärker befahrende Verkehrsachsen trifft, unauffällig.

  1. Wie clustern sich die aufgetretenen Unfälle und welche Arten von Gegensteuerung hat es dies- bezüglich schon gegeben?

Zu 2.:

Die Differenzierung nach Unfalltyp und #Unfallschwere ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verkehrsunfälle / Örtlichkeit / Unfallschwere (Kategorie) Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. (einschließlich Brücke) 5 118 79 80 282
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 0 3 0 2 5
Unfall mit Leichtverletzten 3 5 5 8 21
schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sach- schaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)  

0

 

1

 

0

 

0

 

1

alle übrigen VU 2 108 72 70 252
sonstiger Unfall unter dem Einfluss berau- schender Mittel 0 1 2 0 3
Gesamt 5 118 79 80 282

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsunfalllage in diesem Bereich insgesamt un- auffällig ist, wurden lediglich an der Kreuzung Minna-Todenhagen-Straße / Nalepa- straße verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch- geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 3.

  1. Ist der Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße ein Unfall Hot-Spot in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und/oder schwere der Unfälle?

Zu 3.:

Nein, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Im Jahr 2018 wurden aufgrund gestiege- ner Unfallzahlen in Höhe der Minna-Todenhagen-Straße / Nalepastraße Verände- rungen an der dortigen Fahrbahnmarkierung vorgenommen. In der Folge war ein Rückgang der Unfälle zu verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen in diesem Bereich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Unfälle / Örtlichkeit / Unfallschwere (Kategorie) Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. / Nalepastr. 0 35 4 8 47
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 0 1 0 1 2
Unfall mit Leichtverletzten 0 0 0 2 2
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahr- bereit (auch unter Alkohol)  

0

 

1

 

0

 

0

 

1

alle übrigen VU 0 33 4 5 42
sonstiger Unfall unter dem Einfluss be- rauschender Mittel 0 0 0 0 0

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

  1. Aufgrund der Gefällestrecke von der Minna-Todenhagen-Brücke werden im Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten größtenteils nicht Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um an der Kreuzung einen stationären Blitzer einzu- richten?

Zu 4.:

Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnis- sen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.

Bei zehn gezielten Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. November 2020 wurden in der Minna-Todenhagen-Straße keine signifikan- ten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

Vor diesem Hintergrund und der in seiner Gesamtschau unauffälligen Unfalllage wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Minna- Todenhagen-Straße derzeit nicht vorgesehen.

  1. Bushaltestellen mit Haltestellenbuchten waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Straße nicht Im Anhörungsverfahren der Planfeststellung wurde ausgeführt, dass diese jederzeit bei einer entsprechenden Anforderung umgesetzt werden können. Besteht der Bedarf nach solchen Haltestellenbuchten oder soll der Bus weiterhin auf jeweils einer Fahr- spur auf der Gefällestrecke der Minna-Todenhagen-Brücke zum Halten kommen?

Zu 5.:

Die BVG hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Minna- Todenhagen-Straße keine Haltestellenlage eingebracht. Erst nach der Planfeststel- lung wurden Haltestellenbedarfe gemeldet, die aber wegen der fortgeschrittenen

Planung und der erfolgten Planfeststellung nur sehr schwierig zu integrieren waren, die jetzige Haltestelle ist daher eine Kompromisslösung. Neue Planungen der BVG für eine Haltestellenbucht liegen nicht vor.

  1. Warum wurde entgegen den Planfeststellungsunterlagen das Tempo 30 in der Nalepastraße zwischen Mentelinstraße und Minna-Todenhagen-Straße bisher noch nicht angeordnet?

Zu 6.:

Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepa- straße wurde – anders als es dargestellt wird – mit der Planfeststellung nicht vorge- sehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungs- bereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf einer Seite (S. 43) des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem fest- gestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Ge- schwindigkeitsbeschränkung geht.

 

Berlin, den 05. Februar 2021 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport