In den Platzbereichen der #Schnellerstraße sowie des #Bahnhofsvorplatzes wird der Tunnel bis ca. 1,50 m unter Oberkante Gelände zurückgebaut und danach verfüllt.
„Wenn du zu gute Laune hast, gehst du zum #Bahnhof#Schöneweide“, kommentierte der SPD-Abgeordnete Lars Düsterhöft kürzlich auf seiner Facebook-Seite. In der Tat ist das #Umfeld des Bahnhofs auf der anderen Seite der neuen Gleisschleife der BVG alles andere als ansehnlich. Für den Politiker ist die Situation, die seit Langem unter den Eisenbahnbrücken, aber auch auf dem #Vorplatz herrscht, eine „Beleidigung“ und eine „Zumutung“.
Nach Auskunft der BVG wird der Rückbau der Straßenbahngleise in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick nach Abschluss des gesamten Gleisneubaus erfolgen.
Frage 2:
Wer ist in diesem Rahmen für die Herstellung der Straße nach Herausnahme der Straßenbahngleise zuständig?
Die #Bauarbeiten an der „#Verkehrslösung#Schöneweide“ gehen in eine weitere Bauphase. Am Mittwoch, den 08. November 2023 ist der #Sterndamm von 08:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr in beiden Richtungen zwischen #Michael-Brückner-Straße und #Südostallee für den Kfz-Verkehr #gesperrt. Im Anschluss ist die #Eisenbahnunterführung Sterndamm bis Mitte 2024 Richtung #Johannisthal für den Kfz-Verkehr gesperrt. Von der Südostallee kommend ist das Linksabbiegen in den Sterndamm Richtung B96a Michael-Brückner-Straße ebenfalls nicht möglich.
Umleitungen über die Rixdorfer Straße sind ausgeschildert.
Der #Vorplatz des Bahnhofs #Schöneweide soll zu einem attraktiven Treffpunkt werden. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick kündigt eine gründliche Umgestaltung an.
Man braucht viel Fantasie, um sich den Platz vor dem Eingang zum #Bahnhof Schöneweide als „zentralen Aufenthalts- und Begegnungsraum“ – so die #Zukunftsvision des Bezirksamtes – vorzustellen. Das Areal wird immer mehr zu einer verödeten und leeren #Dreckecke. Das hat auch damit zu tun, dass der Eingang zum Bahnhof wegen des Umbaus seit Jahren verrammelt ist. Auch der Zugang zum #Fußgängertunnel ist abgesperrt. Dort möchte man nur schnell weg, aber garantiert nicht hin.
Frage 1: Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie#Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann? Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der #Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt. Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2. Frage 2: Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 3: Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2 Antwort zu 2 und 3: Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung. Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar. Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar. Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar. Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen? Frage 5: Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Frage 7: Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden? Antwort zu 4, 5 und 7: Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse besteht. Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine 3 private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen. Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich günstigste Lösung aus. Frage 6: Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 2. Frage 8: Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen? Antwort zu 8: Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung, auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk. Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen. Berlin, den 22.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: In welchem Stadium befinden sich die Planungen des Verkehrskonzepts #Schöneweide für die Neugestaltung der #Edison-, #Spree- und #Siemensstraße, um diese Straßen sicherer zu machen und die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen? Antwort zu 1: Seit Herbst letzten Jahres sind nach Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der Stubenrauchbrücke als zwischenzeitliche Lösungen auf der Edison- und Spreestraße #Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens aufgetragen worden. Die Verkehrsführung über die #Stubenrauchbrücke entspricht mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und einem Radfahrstreifen in Richtung Edisonstraße der Zielplanung. Die Behelfsbrücke kann nur noch von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werden. Gegenwärtig werden durch die beauftragten Ingenieurbüros auf Basis aktueller Vermessungsunterlagen die Lagepläne für die Zielplanung erstellt und innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit dem Bezirk und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt. Frage 2: Wie hat sich die Eröffnung der #Minna-Todenhagen-Brücke auf die Verkehrs- und Lärmbelastung in Oberschöneweide – insbesondere auf die in Frage 1 gennannten Straßen – ausgewirkt? Antwort zu 2: Die Minna-Todenhagen-Brücke wurde im Dezember 2017 für den Verkehr freigegeben. Im Juni 2018 und im Oktober 2018 wurden an verschiedenen Knotenpunkten in Ober- und Niederschöneweide Verkehrszählungen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr (12 Stunden) durchgeführt. 2 Im Ergebnis ist belegbar, dass die Verkehrsbelastung in der Edisonstraße (südlich der Straße An der Wuhlheide) von etwa 21.600 Kfz/12 Stunden auf rund 11.000 Kfz/12 Stunden bis 13.000 Kfz/12 Stunden zurückging. Diese Größenordnung der Verkehrsabnahme von ca. 10.000 Kfz /12 Stunden (entspricht rund 13.000 Kfz/24 Stunden werktags) lässt sich auch für die Karlshorster Straße im Bereich der Stubenrauchbrücke nachweisen (von 26.600 Kfz/12 Stunden auf 15.700 Kfz/12 Stunden). Weniger deutlich stellt sich die Verkehrssituation auf dem östlichen Ast zwischen Niederund Oberschöneweide dar. In der #Spreestraße nördlich der #Michael-Brückner-Straße ging die Verkehrsbelastung von rund 5.900 Kfz/12 Stunden auf etwa 4.200 Kfz/12 Stunden zurück. Frage 3: Inwieweit wurden die Ergebnisse der Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Plattform mein.berlin.de und des Ortsteilgespräches vom 13. Februar 2018 in die Planungen einbezogen? Antwort zu 3: Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden alle aufgenommen, katalogisiert, diskutiert und bewertet. Sie sind anschließend in die erneut auf Fachebene geführte Querschnittsdiskussion eingeflossen, ebenso wie die neuen Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz. Frage 4: Wird es eine weitere Anschlussveranstaltung und eine damit verbundene Online-Beteiligung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben? Antwort zu 4: Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Ergebnisse der Untersuchung und die neuen Straßenraumgestaltungen zu informieren. Frage 5: Gibt es einen Termin für den Abbau der Behelfsbrücke neben der Stubenrauchbrücke? Antwort zu 5: Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann ein Zeitpunkt für den Rückbau der Behelfsbrücke z.Zt. nicht benannt werden. Berlin, den 04.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz