Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100, aus Senat

19.12.2024

Frage 1:

Wie gestaltet sich die #Zusammenarbeit zwischen der Berliner Verkehrsverwaltung und der #Autobahn GmbH des Bundes hinsichtlich der #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts der #A100? Wer ist für was zuständig?

Antwort zu 1:

Die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich hierzu in einem regelmäßigen konstruktiven Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Für die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.

Frage 2:

Von welchen #Gesamtkosten für Planung, Bau und Inbetriebnahme des 16. BA der A100 geht die Autobahn GmbH derzeit aus?

Antwort zu 2:

Die Autobahn GmbH des Bundes geht derzeit von #Projektkosten von rd. 720 Mio. € aus.

Frage 3:

In welchem Zeitraum bzw. an welchen konkreten Datum wird der 16. Bauabschnitt der A100 in Betrieb genommen?

Antwort zu 3:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der #Bundesautobahn A 100 wird gegen Ende des 1. Halbjahres 2025 erfolgen. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.“

Frage 3.1:

Inwieweit wird bei der Inbetriebnahme auf den #Bauzustand der #Elsenbrücke Rücksicht genommen? Wird die Inbetriebnahme der Autobahn mit der Inbetriebnahme des Westteils der Elsenbrücke gekoppelt?

Antwort zu 3.1:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 wird den Bauzustand des westlichen Überbaus der Elsenbrücke berücksichtigend vor dessen erfolgen.“

Frage 3.2:

Welche verkehrlichen Untersuchungen und Maßnahmen sind geplant, falls die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und die Inbetriebnahme des westlichen Überbaus der Elsenbrücke nicht gleichzeitig möglich sind?

Antwort zu 3.2:

Bezüglich erforderlicher Maßnahmen befinden sich die Autobahn GmbH des Bundes im Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.

Frage 3.3:

Ist für diesen Fall ein #Verkehrskonzept beauftragt worden? Falls ja, was umfasst die Leistungsbeschreibung und welche Frist gilt für die Leistungserbringung? Bis wann sollen möglicherweise empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden?

Frage 3.3:

Falls verkehrliche Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abwicklung der Verkehre rund um die AS Treptower Park in der Zwischenzeit zwischen Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und des Westteils der Elsenbrücke nicht in ausreichender Qualität möglich ist, besteht dann die Möglichkeit, dass die Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Fertigstellung des Westteils der Elsenbrücke zurückgestellt wird?

Antwort zu 3.3 und 3.3:

Die Fragen 3.3 und 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Bauliche und verkehrliche Maßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes gewährleisten, dass die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 entsprechend den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt.“

Frage 4:

Wird es, wie im #Planfeststellungsverfahren zugesagt, eine koordinierte #LSA-Schaltung für den Straßenzug Stralauer Allee/Markgrafendamm bis zum Knoten Elsenstraße/Am Treptower Park – AS Treptower Park (A100) geben?

Frage 4.1:

Wie wird sichergestellt, dass die damals unterstellte Kapazität im #Verkehrsraum (6 Fahrstreifen über die Elsenbrücke) dauerhaft zur Verfügung steht?

Frage 4.2:

Sollte die #Kapazität nicht zur Verfügung stehen, welche Auswirkungen hat das auf den koordinierten  Verkehrsstrom? Kann unter diesen Umständen die Koordinierung des Verkehrsstroms funktionieren bzw. macht eine Koordinierung dann überhaupt Sinn?

Antwort zu 4, 4.1 und 4.2:

Die Fragen 4, 4.1 und 4.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

#Lichtsignalanlagen sollen grundsätzlich untereinander koordiniert werden. Dies ist auch gerade dann sinnvoll, wenn vorhandene Kapazitäten im Verkehrsraum durch bauzeitliche Einschränkungen nicht ausreichend sein sollten, um den Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Knotenpunkten zu gewährleisten und eine gegenseitige Überstauung zu vermeiden. Mit Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elsenbrücke werden die erforderlichen Kapazitäten dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zur zeitlichen Überbrückung von laufenden Planungsprozessen und damit verbundenen Entscheidungsgrundlagen werden die Verkehrskapazitäten mit dem westlichen Überbau der Elsenbrücke und den bestehenden Behelfsbrücken abgedeckt.

Frage 5:

Werden bei den koordinierten LSA-Schaltungen die Fußgänger*innen die Elsenstraße an allen Querungen weiterhin in einem Zuge queren können? Wenn nicht, wie wird das gerechtfertigt?

Antwort zu 5: Ja.

Frage 6:

Werden die zur Zeit bestehenden #Busspuren und #Radstreifen auch mit IBN des 16. Bauabschnitts bestehen bleiben? Wenn nicht, was wird geändert?

Antwort zu 6: Ja.

Frage 7:

Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen an den weiteren zuführenden Straßen (Puschkinallee, südlicher Teil der Elsenstraße) werden mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 geändert?

Antwort zu 7:

Die Straße Am Treptower Park wird zukünftig zwischen #Bouchéstraße und Elsenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Die Kreuzung Am Treptower Park / Bouchéstraße wird an die neue Verkehrsführung baulich und signaltechnisch angepasst.

Frage 8:

Gibt es bezüglich des #Autobahnanschluss #Sonnenallee aktuelle Verkehrsuntersuchungen oder gilt weiterhin der Stand von 2009 aus dem Planfeststellungsverfahren? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Frage 8.1:

Wenn zu 8 nein, ist der Anschluss Sonnenallee in die oben nachgefragte Verkehrsuntersuchung (Frage 3.3) mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8 und 8.1:

Die Fragen 8 und 8.1 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Ergebnisse der dem geltenden Baurecht zugrundeliegenden Verkehrsuntersuchung sind in komprimierter Form im öffentlich verfügbaren Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 100 einsehbar.“

Zum Untersuchungsraum des Verkehrskonzepts wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/14414 vom 23.01.2023 verwiesen.

Berlin, den 18.12.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung  für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21054.pdf

Berlins neue Ampeln: Schlauer schalten mit KI?, aus Senat

19.09.2024

Frage 1:

An welchen konkreten Standorten ist künftig der Einsatz von #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Kombination mit #Wärmebildtechnologie vorgesehen? (Aufstellung erbeten.)

Frage 2:

Wo und in welchem Zeitraum sollen in diesem Zusammenhang in den kommenden Wochen und Monaten entsprechende Projekte in Betrieb gehen? (Aufstellung erbeten.)

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M10 wieder in den Takt bringen, aus Senat

17.09.2024

Frage 1:

Welche #Durchschnittgeschwindigkeit erreichte die #Straßenbahnlinie #M10 auf ihrem Streckenverlauf seit 2020, bei welcher #Umlaufzeit und mit wie vielen #Fahrzeugen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)

Antwort zu 1:

Die Entwicklung der Durchschnittsgeschwindigkeit und Umlaufzeit der Linie M10 sowie die Anzahl der benötigten Fahrzeuge zwischen den Endhaltestellen stellen sich nach Auskunft der BVG wie folgt dar:

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Straßenverkehr: Grundhafte Erneuerung der Petersburger Straße, aus Senat

05.09.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1482741.php

Am Montag, dem 16.09.2024, beginnt mit der Einrichtung der bauzeitlichen #Verkehrsführung das Bauvorhaben zur Erneuerung der #Petersburger Straße. Diese Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen #Bersarinplatz und #Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an den signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Die #Ausbaustrecke endet im Bereich des Anschlusses der Petersburger Straße nördlich des Bersarinplatzes. Die Petersburger Straße, ein Teilabschnitt der #Bundesstraße B96a, ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes Berlins und hat eine maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen.

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Straßenverkehr: Und plötzlich konnten Ampeln errichtet werden, aus Senat

09.08.2024

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Trotz entsprechenden Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick, trotz zahlreicher schriftlicher Anfragen des Abgeordneten Lars Düsterhöft und trotz Protesten der Anwohnenden lehnte die Senatsverwaltung bisher alle vorgebrachten Vorschläge für zusätzliche #Lichtsignalanlagen an den Ecken An der Wuhlheide / Firlstraße, An der Wuhlheide / Rathenaustraße und An der Wuhlheide / Steffelbauerstraße ab. Der Bezirk sah sich zudem trotz Zusagen nicht in der Lage, #Gehwegvorstreckungen baulich herzurichten, um die #Querungsmöglichkeiten und #Sichtbeziehungen zu verbessern. Nun, da die BVG einen #Schienenersatzverkehr eingerichtet hat, konnten innerhalb kürzester Zeit gleich zwei #Behelfslichtsignalanlagen errichtet werden.

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Straßenbahn: Wie werden die Straßenbahnen M4, M5, M6, M8, M13 und M17 schneller?, aus Senat

01.07.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Die #Straßenbahnen der Linien #M4, #M5, #M6, #M8, #M13 und #M17 haben mit hohen Fahrgastzahlen eine große Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr, sind aber wegen häufiger #Zeitverluste an manchen Straßenabschnitten und #Lichtsignalanlagen (#LSA) hinsichtlich ihrer #Durchschnittsgeschwindigkeit langsamer geworden.

Frage 1:

Wie haben sich nach Informationen der BVG bei den Linien M4, M5, M6, M8, M13 und M17 Durchschnittsgeschwindigkeit, #Umlaufzeit zwischen den Endhaltestellen, #Taktfrequenz in der Hauptverkehrszeit, sowie die Zahl benötigter Fahrzeuge entwickelt? (Bitte die Werte auflisten für die Jahre 2017, 2019, 2021, 2023)

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Straßenverkehr: Erneuerung der Berliner Allee (B2), aus Senat

25.01.2024

Frage 1:
Welche konkreten Faktoren führen zur #Feststellung, dass #Baumaßnahmen auf der #Berliner Allee frühestens ab #2026 erfolgen können? (Vgl. hierzu Stellungnahme von SenMVKU in der Sitzung des #Ausschusses für #Mobilität und #Verkehr am 04.10.2023)
Antwort zu 1:
Der genannte #Zeitraum ergibt sich aus der Erarbeitung der notwendigen #Planungsunterlagen und versteht sich als #frühestmöglicher #Baubeginn, soweit die Planungen ohne Verzögerungen abgeschlossen werden können.

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Fahrplanwechsel 2023, aus Senat

22.11.2023

Frage 1: Welche #Angebotsänderungen der BVG finden zum Jahreswechsel statt? Frage 2: Trifft es zu, dass es zum Jahreswechsel fast keine Neuerungen geben wird? Welche Gründe führt die BVG hierzu an?

Antwort zu 1 und 2: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf den #Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 und nicht auf den Jahreswechsel bezieht.2 Auf Grund der aktuellen #Personalsituation im Betriebsbereich #Bus kann die BVG die eingegangenen Vertragspflichten weiterhin nicht vollständig erfüllen. Nach Auskunft der BVG ist zur Vermeidung ungeplanter Ausfälle eine weitere Anpassung und #Reduzierung der Bus-Fahrpläne um 3,5 Prozentpunkte auf insgesamt 6 Prozent notwendig. Die genauen Maßnahmen der temporären #Leistungsreduzierung der BVG werden derzeit abgestimmt.

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Barrierefreiheit in Berlin – auch für mobilitätseingeschränkte Personen, aus Senat

07.06.2023

Frage 1:

Wie viele Menschen mit einer #anerkannten #Gebehinderung (Merkzeichen „ G“), wie viele mit einer #außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“ ) und wie viele #blinde und #sehbehinderte Menschen (Merkzeichen „ Bl“ bzw. „ TBl“ ) leben nach Kenntnis des Senats in Berlin (bzw. haben von Berliner Behörden zum aktuellen Zeitpunkt entsprechende Nachweise ausgestellt bekommen)? (Aufstellung nach Merkzeichen erbeten.)

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Straßenbahn: Vorrangschaltungen für die Berliner Straßenbahn (II), aus Senat

08.02.2023

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass #Straßenbahn-Vorrang dann vorliegt, wenn der Phasenzyklus der #Lichtsignalanlage bei #Annäherung einer #Straßenbahn für den kreuzenden Kfz-, Rad- und Fußverkehr unterbrochen
wird und die Straßenbahn, ohne zu halten oder abzubremsen, #freie Fahrt bekommt?
Frage 2:
Falls Frage 1 nicht mit Ja beantwortet wird, wie definiert der Senat „Vorrang für die Straßenbahn“ an #LSA, warum legt er nicht das in Frage 1 genannte Kriterium zugrunde und worauf beruft er sich dabei?

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