Die #Bauarbeiten im U-Bahntunnel zwischen #Wittenbergplatz und #Nollendorfplatz gehen in die nächste Phase. Nachdem die #Weichen und #Gleise erneuert wurden, ist nun noch der #Tunnel von innen dran. Auf dem 175 Meter langen Streckenabschnitt unter der Kleiststraße wird zwischen dem 10. März und 6. Juni sowie zwischen dem 30. Juni und 12. Dezember 2019 der Beton instand gesetzt. Betroffen ist hier die U1. In anderer und kürzerer Mission wird auch auf der U8 gebaut.
Um die Einschränkungen für die Fahrgäste auf der Linie #U1 so gering wie möglich zu halten, wird ausschließlich in den Nachtstunden vor Wochentagen gearbeitet. Das heißt, der Verkehr auf dieser Linie wird sonntags bis donnerstags (außer vor Feiertagen) jeweils von 22 Uhr bis 0.30 Uhr zwischen den Bahnhöfen Uhlandstraße und Gleisdreieck eingestellt.
Die Linien #U2 und #U3 können als Umfahrung genutzt werden. Die U2 fährt wie gewohnt und die U3, die im Spätverkehr eigentlich nur noch bis Nollendorfplatz fährt, wird auf der Strecke der U2 bis zum Gleisdreieck verlängert. Der U-Bahnhof Kurfürstenstraße kann daher in den betroffenen Abendstunden nicht angefahren werden. Weitere Alternativen sind die Buslinien M19 und M29, die eine direkte Verbindung zwischen U-Bahnhof Wittenbergplatz und U-Bahnhof Uhlandstraße bieten.
Ebenfalls ab dem 10. März, allerdings nur bis zum 14. März, werden nachts auf der Linie #U8 Weichenteile ausgetauscht. Zwischen 22 und 0.30 Uhr ist der Zugverkehr zwischen S- und U-Bahnhof #Wittenau und U-Bahnhof #Paracelsus-Bad eingestellt. Zwischen beiden Bahnhöfen fahren zu dieser Zeit Busse als #Ersatzverkehr.
Wie oft mussten 2018 die Berliner #Autobahntunnel#gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die #Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem #Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.
Frage 1.1:
Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?
Antwort zu 1 und 1.1:
Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr
können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
SperrungendesTunnelOrtsteilBritz – TOB
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung)
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
7 Nord/ 4 Süd
22 Nord/
2 Süd
25 Nord/ 12
Süd/
2 Voll
481 Nord/ 46 Süd
214 Nord
/
182 Süd
2013
4 Nord/ 5 Süd
37 Nord/
5 Süd
10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll
479 Nord/ 33 Süd
217 Nord
/
196 Süd
2014
5 Nord/ 6 Süd
44 Nord /
7 Süd
15 Nord/ 12
Süd/
1 Voll
508 Nord
/ 32 Süd
287 Nord
/
210 Süd
2015
8 Nord/ 5 Süd
18 Nord /
8 Süd
13 Nord/
15 Süd/
1 Voll
464 Nord
/ 18 Süd
280 Nord /
176 Süd
2016
11 Nord/
7 Süd
13 Nord /
1 Süd
12 Nord/ 17
Süd/
2 Voll
559 Nord
/ 11 Süd
185 Nord
/
195 Süd
2017
2 Nord/ 4 Süd
4 Nord /
5 Süd
6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll
270 Nord
/ 19 Süd
122 Nord /
106 Süd
2018
1 Nord /
6 Süd
19 Nord /
8 Süd
10 Nord /
16 Süd
686 Nord
/ 9 Süd
157 Nord
/
171 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden
Voll: Beide Fahrtrichtungen
SperrungenderTunnelaufder BAB A 113 Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel
Rudower Höhe (TRH)
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
8 Nord/ 0 Süd
0 Nord/
0 Süd
76 Nord/
64 Süd/ 1 Voll
296 Nord/ 232
Süd
2013
3 Nord/ 2 Süd
0 Nord/
0 Süd
137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll
247 Nord/ 219
Süd
2014
1 Nord/
1 Süd
0 Nord/
0 Süd
68 Nord/ 13 Süd/
0 Voll
184 Nord/ 177
Süd
2015
5 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
83 Nord /
16 Süd / 0 Voll
212 Nord
/ 198 Süd
2016
5 Nord /
1 Süd
0 Nord /
0 Süd
86 Nord /
53 Süd / 0 Voll
252 Nord
/ 236 Süd
2017
2 Nord /
1 Süd
0 Nord /
2 Süd
28 Nord /
36 Süd / 0 Voll
217 Nord
/ 244 Süd
2018
4 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
17 Nord /
21 Süd / 0 Voll
235 Nord
/ 237 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden
Voll: Beide Fahrtrichtungen
SperrungendesTunnelFlughafenTegel– TFT
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
3 Nord/ 7 Süd
36 Nord/
77 Süd
23 Nord/
4 Süd
nicht
erhoben
2013
8 Nord/ 13
Süd
26 Nord/
155 Süd
15 Nord/
17 Süd
nicht
erhoben
2014
4 Nord/
2 Süd
27 Nord/
143 Süd
19 Nord/
11 Süd
nicht
erhoben
2015
15 Nord/ 8 Süd
17 Nord/
105 Süd
46 Nord/
24 Süd
100 Nord
/ 123 Süd
2016
6 Nord/
8 Süd
13 Nord/
47 Süd
52 Nord/
31 Süd
157 Nord
/ 154 Süd
2017
3 Nord/ 6 Süd
4 Nord/ 95
Süd
30 Nord/
15 Süd
142 Nord/ 114
Süd
2018
4 Nord /
10 Süd
15 Nord /
25 Süd
41 Nord /
27 Süd
128 Nord
/ 133 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen
SperrungendesTunnelTegelOrtskern
– TTO
Jahr
Unfall
hohes Verkehrsauf- kommen
Sonstige
Sperrung einzelner Fahrstreifen
2012
1 Nord/ 0 Süd
0 Nord/ 0 Süd
0 Nord/ 6 Süd
nicht
erhoben
2013
0 Nord/ 0 Süd
0 Nord/ 0 Süd
1 Nord/ 11
Süd
nicht
erhoben
2014
0 Nord/ 2 Süd
0 Nord/ 3 Süd
3 Nord/ 14
Süd
nicht
erhoben
2015
1 Nord /
1 Süd
0 Nord /
1 Süd
15 Nord /
21 Süd
108 Nord
/ 117 Süd
2016
0 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
4 Nord /
13 Süd
98 Nord /
95 Süd
2017
0 Nord /
0 Süd
0 Nord /
1 Süd
4 Nord /
9 Süd
106 Nord
/ 114 Süd
2018
0 Nord /
2 Süd
0 Nord /
0 Süd
4 Nord /
19 Süd
114 Nord
/ 118 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen
Gibt es bestimmte
Wochentage und Tageszeiten, in denen
sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen?
Wenn ja, welche
Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels
Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen
des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt
Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen
ist in beiden Fahrtrichtungen
keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner
Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm
– ehemalige BAB A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr.
– Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS
Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon
auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die
genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem
Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in
der Umgebung. Es kommt in
diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den
Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen.
Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen
in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf
der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Nein, es wurden keine neuen
oder veränderten Umleitungsstrecken
dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest
zu vermindern?
Antwort zu 6:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin
hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb
von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.
Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Berliner Feiertag von Berlin nach #Breslau mit Sonderprogramm
Am 8. März fährt der #Kulturzug mit einem Frauentags-Sonderprogramm von Berlin über Cottbus nach Breslau (#Wrocław): Dabei lädt die italienische #DJane Sonia Brex zum Tanz. Für Interessierte gibt es ein moderiertes Gespräch zum Thema „Wünsche zum Frauentag“. Außerdem an Bord: ein neues Quiz, die mobile Bibliothek und eine mehrsprachige Begleitung mit Tipps für Wrocław und zur Region. Ein Catering wird im Zug ab der polnischen Grenze gestellt – und es gibt zudem an Bord weitere Überraschungen. Kulturzug-Reisende haben in den Partnerhotels Anspruch auf Sonderpreise (siehe Faltblatt).
Hinfahrt am 8. März:
12.26 Uhr ab Berlin-Lichtenberg – 12.38 Uhr ab Berlin Ostkreuz –
13.49 Uhr ab Cottbus – 14.05 Uhr ab Forst (Lausitz)
Rückfahrten am 8. oder 10. März:
19.27 Uhr ab Breslau am Freitag oder 17.19 Uhr am Sonntag
Der Preis beträgt 19 €, ermäßigt 9,50 €, pro Person und Richtung.
Wegen nötiger Wartungsarbeiten an den #Zügen der #U55 muss die kurze Linie zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor zeitweise eingestellt werden. Weil die provisorische #Werkstatt im U55-Tunnel derzeit durch die Bauarbeiten zum #Lückenschluss der U5 belegt ist, können diese Arbeiten nicht vor der kommenden Woche stattfinden.
Die U55 pausiert daher voraussichtlich bis zum 15. März. Fahrgäste können den Abschnitt mit der #S-Bahn umfahren oder auf die Buslinie #TXL umsteigen.
Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den #Straßenbahngleisen in der #Marzahner Promenade gearbeitet. An den kommenden Wochenenden 9. – 11. März 2019 und 16. – 18. März 2019, jeweils in der Zeit von zirka 4:30 Uhr bis zirka 1:00 Uhr, wird die Marzahner Promenade für die Gleisbauarbeiten gesperrt.
In dieser Zeit fährt die Straßenbahnlinie #M6 zwischen Riesaer Straße und Jan-Petersen-Straße sowie S Hackescher Markt und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die M6 als Linie #16 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze beziehungsweise Wuhletalstr. weiter.
Die Linie 16 fährt zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und Jan-Petersen-Straße sowie zwischen S+U Frankfurter Allee und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die 16 als Linie M6 zur Riesaer Straße weiter.
Zusätzlich wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen S Marzahn und Jan-Petersen-Straße eingerichtet.
An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw.
außer Betrieb genommen worden?
Zu 2.:
Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:
Standort
Artder Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der
Urania
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße
Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen
Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)
Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.
Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?
Zu 3.:
Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei potentielle Errichtungsstandorte für automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.
Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich
in Stunden anführen und getrennt
nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?
Zu 4.:
Vor dem Hintergrund, dass valide
statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich
gegenwärtig nicht möglich.
Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 5.:
Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit wird eine intensivierte Auslastung der mobilen
Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung
des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.
Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres
und Sport
Wie viele offene bzw. unbesetzte #Planstellen gibt es aktuell bei der BVG im Fahrdienst einschließlich #Werkstätten? (bitte aufgeschlüsselt nach Betriebsbereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn angeben) Zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit: Der Bedarf wird abhängig von der erwarteten Leistungsmenge ermittelt und geplant. Gleichzeitig beinhaltet er einen geplanten Krankenstand. Dieser wurde im letzten Jahr deutlich überschritten, so dass in Summe 140 Fahrerinnen und Fahrer mehr als geplant benötigt werden, um die IST-Krankenstände aufzufangen. Die BVG haben aktuell 119 Fahrerinnen und Fahrer mehr als im Plan. Ein flexibler Einsatz von Busfahrerinnen und Busfahrern als U-Bahnfahrerin und U-Bahnfahrer ist nicht ohne entsprechende Kenntnisse und eine mehrmonatige Ausbildung am Fahrzeug möglich. Der Personalbedarf in den Werkstätten wurde von 2017 auf 2018 um 45 Stellen von 1.457 auf 1.502 Stellen erhöht. Betriebsbereich Omnibus Straßenbahn U-Bahn Summe Fahrerinnen und Fahrer +111 +15 -7 +119 Technik/Werkstätten -29 -3 +8 -24
Gibt es Flächen im Eigentum der BVG, die für die Erweiterung der #Werkstattkapazitäten genutzt werden können? (bitte aufschlüsseln nach Betriebsbereichen und Standorten)
2 –
Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit:
Bus: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
Betriebshof Indira-Gandhi-Straße
U-Bahn: (Erweiterung der Werkstattkapazität unter Verlust von Aufstellgleisen)
Betriebswerkstatt Friedrichsfelde
Betriebswerkstatt Grunewald
Betriebswerkstatt Britz
Straßenbahn: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
Betriebshof Weißensee
Ist geplant zur Erweiterung von Werkstattkapazitäten Grund und Boden anzukaufen oder wird
dieser vom Land Berlin zur Verfügung gestellt?
Zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit:
Für die bis 2030 notwendige Erweiterung der Werkstattkapazitäten aller
Betriebsbereiche müssen Flächen an die BVG übergehen. Für jeden Betriebsbereich
ist das erforderliche Potenzial ermittelt worden und die dafür benötigten Flächen
wurden identifiziert. Erste Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzw.
zuständigen Behörden sind eingeleitet worden.
Berlin, den 28.Februar 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
#Pendler im Osten und Süden Berlins können aufatmen. Ab dem 29. April will die #S-Bahn zwischen den Bahnhöfen #Mahlsdorf und Warschauer Straße (Linie #S5) sogenannte #Verstärkerfahrten einsetzen. In der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend fahren die Züge dann statt alle zehn alle fünf Minuten.
Das geht aus der Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) hervor. Wie die Berliner Morgenpost seitens der S-Bahn erfuhr, soll dieser Takt nach den Osterferien auch auf der #S1 zwischen Potsdamer Platz und #Zehlendorf gelten.
Teilweise geänderte #Fahrzeiten und #Mitnahmeregelungen bei Bus und Bahn Alle #Fahrpläne auf #vbb.de und in der #VBB-App Der Internationale #Frauentag am 8. März ist in Berlin seit diesem Jahr ein gesetzlicher #Feiertag. Damit ergibt sich die Besonderheit, dass – wie beim Reformationstag – Arbeitstag und Feiertag in Berlin und Brandenburg auseinanderfallen: Denn im Land Brandenburg wird am Frauentag unverändert gearbeitet. Da feiertags in der Regel weniger Menschen Bus und Bahn nutzen, gelten auch veränderte Fahrpläne. S-Bahn und BVG verkehren grundsätzlich nach dem Samstags- #Fahrplan. Für alle Nachtschwärmer fahren S- und U-Bahnen in der Nacht zum Freitag wie am Wochenende durchgehend. Für den Bahn-Regionalverkehr gilt der Fahrplan wie für einen regulären Freitag. Alle Fahrzeiten von VBB, BVG, S-Bahn, DB Regio, ODEG und allen anderen 34 Verkehrsunternehmen sind auf vbb.de oder in der VBB-App abrufbar.
Veränderte Mitnahmereglungen
Am 8. März 2019 können mit der VBB-Umweltkarte im Tarifbereich Berlin AB eine Person ab 14 Jahren und bis zu drei Personen von sechs bis 14 Jahren den ganzen Tag unentgeltlich mitgenommen werden. Kinder unter sechs Jahren fahren stets kostenlos mit.
Im Regionalverkehr gilt der normale Freitags-Fahrplan.
Die S-Bahn fährt grundsätzlich nach dem Samstags-Fahrplan:
Abweichend davon wird auch auf der S8 im Abschnitt Blankenburg – Birkenwerder bereits ab ca. 5 Uhr ein 20-min-Takt angeboten.
Somit fährt die S-Bahn ab etwa 5 Uhr auf allen Umland-Abschnitten im 20-Minuten-Takt (außer Strausberg – Strausberg Nord, dort ab 9 Uhr).
Die 10-Minuten-Takte beginnen später, auf den meisten Linien gegen 7 Uhr. S26 und S85 fahren erst ab 8 Uhr.
Die sonst Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten angebotenen Verlängerungen von Fahrten der S5 nach Hoppegarten und der S8 nach Zeuthen entfallen.
Die BVG fährt am 8. März grundsätzlich ebenfalls nach dem Samstags-Fahrplan, wobei es vereinzelt Anpassungen gibt.
Straßenbahn (BVG)
Linien nach dem Sonn- und Feiertagsfahrplan: M2, M4, M10, 12, 50
Diese Linien verkehren nicht: 16, 18, 37, 67
Bus (allgemein und BVG)
In der Regel werden die aus Brandenburg nach Berlin einfahrenden Umlandlinien – ausgenommen BVG-Linien – nach dem normalen Freitagsfahrplan fahren.
Frage 1: An welchen Standorten befinden sich in Berlin Messstationen zur Beurteilung der #Luftqualität nach der
BImSchV Anlage 3 und bei welchen handelt es sich um verkehrsbezogene #Probenahmestellen (bitte Aufstellung nach Bezirk, Straße, Hausnummer beziehungsweise einer anderen Angabe, aus der ersichtlich ist, an welcher konkreten sich die Messstation befindet)? Antwort zu 1: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Hier sind die Adressen der Messcontainer unterteilt nach Verkehr, städtischer Hintergrund und Stadtrand aufgelistet. Zusätzlich sind die Standorte der Stickoxid-Passivsammler- Messpunkte aufgeführt. Frage 2: Inwieweit entsprechen die Messstationen (siehe Frage 1) den Regelungen zur großräumigen Bestimmung der Messstationen gemäß Unterpunkt B. 1. der der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte Aufstellung nach Messstationen und der Erfüllung der Kriterien B. 1.a), B. 1.b) B.1.c), B.1.e), B.1.f) – also Angabe der Entfernungen, inwieweit sind repräsentative Daten gegeben oder nicht, ist eine Repräsentativität für nicht in der unmittelbaren Umgebung befindlicher Orte gegeben etc.)? Antwort zu 2: Die Berliner Messstationen erfüllen die Vorgaben gemäß Unterpunkt B. 1 der Anlage 3 der
Bundes-Immissionsschutzverordnung (#BImSchV). 2 Frage 3: Inwieweit erfüllen die einzelnen #Messstationen (siehe Frage 1) die Vorgaben zur kleinräumigen Ortsbestimmung der #Probenahmestellen gemäß Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte gemäß den Unterpunkten der Frage 3 jede einzelne Messstation aufschlüsseln)? Antwort zu 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15704 verwiesen. Frage 3a: Befindet sich die Probenahmestelle an einer Baufluchtlinie und falls ja, ist sichergestellt, dass die Luft in einem Bogen von 270° oder 180° frei strömen kann (bitte den Strömungsgrad angeben) und dass ein Abstand von mindestens 0,5 m zum nächsten Gebäude gegeben ist (bitte jeweils den Abstand angeben)? Antwort zu 3a: Es befindet sich keine der Messstation direkt in der Baufluchtlinie. Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich der freien Anströmbarkeit und des Abstandes zum nächsten Gebäude werden eingehalten. Frage 3b: Ist im Umfeld des Messeinlasses der Probenahmestelle ein Hindernis vorhanden und falls ja, worum handelt es sich dabei? Antwort zu 3b: Es sind bei keinem Messcontainer Hindernisse im Umfeld des Messeinlasses vorhanden. Frage 3c: Welchen Abstand hat die Probenahmestelle zum nächstgelegenen Gebäude, Balkon, Baum oder einem anderen Hindernis? Antwort zu 3c: Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich des Abstandes zum nächsten Gebäude, Balkon oder Baum werden eingehalten. Frage 3d: In welcher Höhe befindet sich der Messeinlass der Probenahmestelle? Frage 3e: Sofern sich Messeinlässe von Probenahmestellen nicht in einem Bereich zwischen 150 cm und 400 cm über dem Boden befinden sollten (Frage 3d): Aus welchen konkreten Gründen ist dies der Fall und welche Dokumentationen bestehen hinsichtlich der Abweichungen? 3 Antwort zu 3d und 3e: Der Messeinlass befindet sich bei allen Messcontainern in einer Höhe zwischen 3 und 4 Metern. Frage 3f: Welcher Abstand besteht zwischen der Probenahmestelle und der nächstgelegenen Emissionsquelle? Antwort zu 3f: Für die Verkehrsstationen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Alle anderen Messstationen sind mindestens 100 Meter von der nächstgelegenen Emissionsquelle entfernt. Im Detail sind folgende Emissionsquellen in der Nähe der Hintergrund- bzw. Stadtrandcontainer dokumentiert: MC010 – Straßenkreuzung ca. 100 m südlich gelegen, MC032 – Autobahn ca. 700 m südöstlich gelegen, MC171 – Heizkraftwerk Mitte ca. 200 m süd- bis südöstlich gelegen. Frage 3g: Inwieweit ist bei der Probenahmestelle sichergestellt, dass die Abluftleitung so gelegt ist, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass ausgeschlossen werden kann? Antwort zu 3g: Die Abluft wird in allen Containern durch den Containerboden nach draußen geführt. Ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass, der sich auf dem Dach der Container befindet, ist ausgeschlossen. Frage 3h: Sofern es sich um verkehrsbezogene Probenahmestellen handelt: Handelt es sich jeweils um eine Probenahmestelle an einer verkehrsreichen Kreuzung im Sinne der der Anlage 3 zur 39. BImSchV und wie weit ist die Entfernung der Probenahmestelle zum Fahrbahnrand? Frage 3j: Bei welchen Probenahmestellen erfolgte eine nach dem Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV erforderliche Dokumentation wegen Abweichung der in dem Abschnitt vorgegebenen Kriterien und aus welchem Begründung erfolgten die jeweiligen Abweichungen? Antwort zu 3h und 3j: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. 4 Frage 3i: Inwieweit sind bei den Probenahmestellen die in der der Anlage 3 zur 39. BImSchV genannten weiteren Faktoren (Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung) berücksichtigt und aus welchem jeweiligen Grund erfolgte eine Berücksichtigung? Antwort zu 3i: Die genannten Faktoren gingen bei der Erstaufstellung der Messcontainer in die prinzipielle Planung der Messstellenstandorte ein. So ist beispielsweise der Betrieb eines Messcontainers ohne Stromversorgung nicht möglich. Die Festlegung der konkreten Standorte erfolgte daher stets in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen vor Ort (also beispielsweise mit den zuständigen Bezirksämtern und dem Energieversorger). Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz