U-Bahn: Tunnelpflege und Weichenteiltausch Die Bauarbeiten im U-Bahntunnel zwischen Wittenbergplatz und Nollendorfplatz gehen in die nächste Phase, aus BVG

Die #Bauarbeiten im U-Bahntunnel zwischen #Wittenbergplatz und #Nollendorfplatz gehen in die nächste Phase. Nachdem die #Weichen und #Gleise erneuert wurden, ist nun noch der #Tunnel von innen dran. Auf dem 175 Meter langen Streckenabschnitt unter der Kleiststraße wird zwischen dem 10. März und 6. Juni sowie zwischen dem 30. Juni und 12. Dezember 2019 der Beton instand gesetzt. Betroffen ist hier die U1. In anderer und kürzerer Mission wird auch auf der U8 gebaut. 

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste auf der Linie #U1 so gering wie möglich zu halten, wird ausschließlich in den Nachtstunden vor Wochentagen gearbeitet. Das heißt, der Verkehr auf dieser Linie wird sonntags bis donnerstags (außer vor Feiertagen) jeweils von 22 Uhr bis 0.30 Uhr zwischen den Bahnhöfen Uhlandstraße und Gleisdreieck eingestellt.

Die Linien #U2 und #U3 können als Umfahrung genutzt werden. Die U2 fährt wie gewohnt und die U3, die im Spätverkehr eigentlich nur noch bis Nollendorfplatz fährt, wird auf der Strecke der U2 bis zum Gleisdreieck verlängert. Der U-Bahnhof Kurfürstenstraße kann daher in den betroffenen Abendstunden nicht angefahren werden. Weitere Alternativen sind die Buslinien M19 und M29, die eine direkte Verbindung zwischen U-Bahnhof Wittenbergplatz und U-Bahnhof Uhlandstraße bieten.

Ebenfalls ab dem 10. März, allerdings nur bis zum 14. März, werden nachts auf der Linie #U8 Weichenteile ausgetauscht. Zwischen 22 und 0.30 Uhr ist der Zugverkehr zwischen S- und U-Bahnhof #Wittenau und U-Bahnhof #Paracelsus-Bad eingestellt. Zwischen beiden Bahnhöfen fahren zu dieser Zeit Busse als #Ersatzverkehr.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2018, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie oft mussten 2018 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die #Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung, unterteilt nach Unfällen, hohem #Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen, auflisten.

Frage 1.1:

Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?

Antwort zu 1 und 1.1:

Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:

  Sperrungen des Tunnel Ortsteil Britz – TOB
      Jahr       Unfall     hohes Verkehrsauf- kommen       Sonstige kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung)     Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   7 Nord/ 4 Süd 22 Nord/ 2 Süd 25 Nord/ 12 Süd/ 2 Voll   481 Nord/ 46 Süd 214 Nord / 182 Süd
  2013   4 Nord/ 5 Süd 37 Nord/ 5 Süd 10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll   479 Nord/ 33 Süd 217 Nord / 196 Süd
  2014   5 Nord/ 6 Süd 44 Nord / 7 Süd 15 Nord/ 12 Süd/ 1 Voll   508 Nord / 32 Süd 287 Nord / 210 Süd
  2015   8 Nord/ 5 Süd 18 Nord / 8 Süd 13 Nord/ 15 Süd/ 1 Voll   464 Nord / 18 Süd 280 Nord / 176 Süd
  2016   11 Nord/ 7 Süd 13 Nord / 1 Süd 12 Nord/ 17 Süd/ 2 Voll   559 Nord / 11 Süd 185 Nord / 195 Süd
  2017   2 Nord/ 4 Süd 4 Nord / 5 Süd 6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll   270 Nord / 19 Süd 122 Nord / 106 Süd
  2018   1 Nord / 6 Süd 19 Nord / 8 Süd   10 Nord / 16 Süd   686 Nord / 9 Süd 157 Nord / 171 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen der Tunnel auf der BAB A 113 Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH)
  Jahr   Unfall hohes Verkehrsauf- kommen   Sonstige   Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   8 Nord/ 0 Süd 0 Nord/ 0 Süd 76 Nord/ 64 Süd/ 1 Voll   296 Nord/ 232 Süd
  2013   3 Nord/ 2 Süd 0 Nord/ 0 Süd 137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll   247 Nord/ 219 Süd
  2014   1 Nord/ 1 Süd 0 Nord/ 0 Süd 68 Nord/  13 Süd/ 0 Voll   184 Nord/ 177 Süd
  2015   5 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 83 Nord / 16 Süd / 0 Voll   212 Nord / 198 Süd
  2016   5 Nord / 1 Süd 0 Nord / 0 Süd 86 Nord / 53 Süd / 0 Voll   252 Nord / 236 Süd
  2017   2 Nord / 1 Süd 0 Nord / 2 Süd 28 Nord / 36 Süd / 0 Voll   217 Nord / 244 Süd
  2018   4 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 17 Nord / 21 Süd / 0 Voll   235 Nord / 237 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden

Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen des Tunnel Flughafen Tegel – TFT
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   3 Nord/ 7 Süd   36 Nord/ 77 Süd   23 Nord/ 4 Süd   nicht erhoben
  2013   8 Nord/ 13 Süd   26 Nord/ 155 Süd   15 Nord/ 17 Süd   nicht erhoben
  2014   4 Nord/ 2 Süd   27 Nord/ 143 Süd   19 Nord/ 11 Süd   nicht erhoben
  2015   15 Nord/ 8 Süd   17 Nord/ 105 Süd   46 Nord/ 24 Süd   100 Nord / 123 Süd
  2016   6 Nord/ 8 Süd   13 Nord/ 47 Süd   52 Nord/ 31 Süd   157 Nord / 154 Süd
  2017   3 Nord/ 6 Süd   4 Nord/ 95 Süd   30 Nord/ 15 Süd   142 Nord/ 114 Süd
  2018   4 Nord / 10 Süd   15 Nord / 25 Süd   41 Nord / 27 Süd   128 Nord / 133 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrungen des Tunnel Tegel Ortskern – TTO
Jahr Unfall hohes Verkehrsauf- kommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen
  2012   1 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 6 Süd   nicht erhoben
  2013   0 Nord/ 0 Süd   0 Nord/ 0 Süd   1 Nord/ 11 Süd   nicht erhoben
  2014   0 Nord/ 2 Süd   0 Nord/ 3 Süd   3 Nord/ 14 Süd   nicht erhoben
  2015   1 Nord / 1 Süd   0 Nord / 1 Süd   15 Nord / 21 Süd   108 Nord / 117 Süd
  2016   0 Nord / 2 Süd   0 Nord / 0 Süd   4 Nord / 13 Süd   98 Nord / 95 Süd
  2017   0 Nord / 0 Süd   0 Nord / 1 Süd   4 Nord / 9 Süd   106 Nord / 114 Süd
  2018   0 Nord / 2 Süd   0 Nord / 0 Süd   4 Nord / 19 Süd   114 Nord / 118 Süd

Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen

  Sperrung Einfahrt Siemensdamm, Zufahrt Antonienstr., TFT hohes VK
  Jahr Siemensdamm Antonienstr. TFT
2012 266 451 36 Nord / 77 Süd
2013 355 455 26 Nord / 155 Süd
  2014   398   409   27 Nord/ 143 Süd
2015 468 403 17 Nord/ 105 Süd
2016 554 452 13 Nord/ 47 Süd
2017 485 456 4 Nord/ 95 Süd
2018 516 448 15 Nord / 25 Süd

Frage 2:

Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?

Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.

Frage 4:

Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?

Antwort zu 4:

Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:

Tunnel Tegel Ortskern (TTO):

Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm

Tunnel Flughafen Tegel (TFT):

Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige BAB A105

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.

In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.

Frage 5:

Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?

Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

Frage 6:

Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern?

Antwort zu 6:

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Kulturzug-Spezial zum Internationalen Frauentag Am Berliner Feiertag von Berlin nach Breslau mit Sonderprogramm, aus VBB

Am Berliner Feiertag von Berlin nach #Breslau mit Sonderprogramm

Am 8. März fährt der #Kulturzug mit einem Frauentags-Sonderprogramm von Berlin über Cottbus nach Breslau (#Wrocław): Dabei lädt die italienische #DJane Sonia Brex zum Tanz. Für Interessierte gibt es ein moderiertes Gespräch zum Thema „Wünsche zum Frauentag“. Außerdem an Bord: ein neues Quiz, die mobile Bibliothek und eine mehrsprachige Begleitung mit Tipps für Wrocław und zur Region. Ein Catering wird im Zug ab der polnischen Grenze gestellt – und es gibt zudem an Bord weitere Überraschungen. Kulturzug-Reisende haben in den Partnerhotels Anspruch auf Sonderpreise (siehe Faltblatt).

Hinfahrt am 8. März:
12.26 Uhr ab Berlin-Lichtenberg – 12.38 Uhr ab Berlin Ostkreuz –
13.49 Uhr ab Cottbus – 14.05 Uhr ab Forst (Lausitz)

Rückfahrten am 8. oder 10. März:
19.27 Uhr ab Breslau am Freitag oder 17.19 Uhr am Sonntag

Der Preis beträgt 19 €, ermäßigt 9,50 €, pro Person und Richtung.

Weiterführende Informationen: vbb.de/kulturzug #kulturzug soniabrex.de

Twitter: @VBB_BerlinBB VBB-Presseinformationen: vbb.de/presse

U-Bahn: U55 pausiert Wegen nötiger Wartungsarbeiten an den Zügen der U55 muss die kurze Linie zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor zeitweise eingestellt werden. aus BVG

Wegen nötiger Wartungsarbeiten an den #Zügen der #U55 muss die kurze Linie zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor zeitweise eingestellt werden. Weil die provisorische #Werkstatt im U55-Tunnel derzeit durch die Bauarbeiten zum #Lückenschluss der U5 belegt ist, können diese Arbeiten nicht vor der kommenden Woche stattfinden.

Die U55 pausiert daher voraussichtlich bis zum 15. März. Fahrgäste können den Abschnitt mit der #S-Bahn umfahren oder auf die Buslinie #TXL umsteigen.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Hoch die Ärmel – Wochenende! Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den Straßenbahngleisen in der Marzahner Promenade gearbeitet. aus BVG

Während viele Berlinerinnen und Berliner am Wochenende die Beine hochlegen, wird bei der BVG fleißig an den #Straßenbahngleisen in der #Marzahner Promenade gearbeitet. An den kommenden Wochenenden 9. – 11. März 2019 und 16. – 18. März 2019, jeweils in der Zeit von zirka 4:30 Uhr bis zirka 1:00 Uhr, wird die Marzahner Promenade für die Gleisbauarbeiten gesperrt.

In dieser Zeit fährt die Straßenbahnlinie #M6 zwischen Riesaer Straße und Jan-Petersen-Straße sowie S Hackescher Markt und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die M6 als Linie #16 nach Ahrensfelde/Stadtgrenze beziehungsweise Wuhletalstr. weiter.

Die Linie 16 fährt zwischen Ahrensfelde/Stadtgrenze und Jan-Petersen-Straße sowie zwischen S+U Frankfurter Allee und S Marzahn. Von Jan-Petersen-Straße fährt die 16 als Linie M6 zur Riesaer Straße weiter.

Zusätzlich wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen zwischen S Marzahn und Jan-Petersen-Straße eingerichtet. 

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin?

Zu 1.:

Der  durch  die  Polizei  Berlin  eingesetzte  Gerätebestand  kann  der  nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

  2018
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 29
Mobile #Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) 21
Mobile #Videonachfahrsysteme (#Videofahrzeuge) 23
#Handlasermessgeräte 56
  • An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?

Zu 2.:

Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:

Standort Art der Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der Urania Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)

Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.

  • Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?

Zu 3.:

Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei                       potentielle                Errichtungsstandorte                  für                automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.

  • Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

Zu 4.:

Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich.

  • Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?

Zu 5.:

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit  wird eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.

Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Werkstätten: Werkstätten bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele offene bzw. unbesetzte #Planstellen gibt es aktuell bei der BVG im Fahrdienst einschließlich
    #Werkstätten? (bitte aufgeschlüsselt nach Betriebsbereichen Bus, Straßenbahn und U-Bahn angeben)
    Zu 1.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Der Bedarf wird abhängig von der erwarteten Leistungsmenge ermittelt und geplant.
    Gleichzeitig beinhaltet er einen geplanten Krankenstand. Dieser wurde im letzten
    Jahr deutlich überschritten, so dass in Summe 140 Fahrerinnen und Fahrer mehr als
    geplant benötigt werden, um die IST-Krankenstände aufzufangen. Die BVG haben
    aktuell 119 Fahrerinnen und Fahrer mehr als im Plan. Ein flexibler Einsatz von
    Busfahrerinnen und Busfahrern als U-Bahnfahrerin und U-Bahnfahrer ist nicht ohne
    entsprechende Kenntnisse und eine mehrmonatige Ausbildung am Fahrzeug
    möglich.
    Der Personalbedarf in den Werkstätten wurde von 2017 auf 2018 um 45 Stellen von
    1.457 auf 1.502 Stellen erhöht.
    Betriebsbereich Omnibus Straßenbahn U-Bahn Summe
    Fahrerinnen und Fahrer +111 +15 -7 +119
    Technik/Werkstätten -29 -3 +8 -24
  2. Gibt es Flächen im Eigentum der BVG, die für die Erweiterung der #Werkstattkapazitäten genutzt
    werden können? (bitte aufschlüsseln nach Betriebsbereichen und Standorten)
  • 2 –
    Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Bus: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
  • Betriebshof Indira-Gandhi-Straße
    U-Bahn: (Erweiterung der Werkstattkapazität unter Verlust von Aufstellgleisen)
  • Betriebswerkstatt Friedrichsfelde
  • Betriebswerkstatt Grunewald
  • Betriebswerkstatt Britz
    Straßenbahn: (Erweiterung der Werkstatt- und Abstellkapazität)
  • Betriebshof Weißensee
  1. Ist geplant zur Erweiterung von Werkstattkapazitäten Grund und Boden anzukaufen oder wird
    dieser vom Land Berlin zur Verfügung gestellt?
    Zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit:
    Für die bis 2030 notwendige Erweiterung der Werkstattkapazitäten aller
    Betriebsbereiche müssen Flächen an die BVG übergehen. Für jeden Betriebsbereich
    ist das erforderliche Potenzial ermittelt worden und die dafür benötigten Flächen
    wurden identifiziert. Erste Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern bzw.
    zuständigen Behörden sind eingeleitet worden.
    Berlin, den 28.Februar 2019
    In Vertretung
    Barbro D r e h e r
    …………………………………………….
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

S-Bahn: S-Bahn will mehr Züge im Berufsverkehr einsetzen Fünf-Minuten-Takt: Nach den Osterferien soll das Angebot auf den Linien S1 und S5 ausgeweitet werden. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216586795/S-Bahn-setzt-mehr-Zuege-im-Berufsverkehr-ein.html

#Pendler im Osten und Süden Berlins können aufatmen. Ab dem 29. April will die #S-Bahn zwischen den Bahnhöfen #Mahlsdorf und Warschauer Straße (Linie #S5) sogenannte #Verstärkerfahrten einsetzen. In der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend fahren die Züge dann statt alle zehn alle fünf Minuten.

Das geht aus der Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) hervor. Wie die Berliner Morgenpost seitens der S-Bahn erfuhr, soll dieser Takt nach den Osterferien auch auf der #S1 zwischen Potsdamer Platz und #Zehlendorf gelten.

Zuletzt war die Bahn-Tochter Mitte 2017 mit diesem Angebot unterwegs, musste dann aber wegen des Mangels an Zügen und Fahrern kürzer treten. Vorhandenes Personal und Fahrzeuge wurden lieber in der Innenstadt eingesetzt, die Außenbezirke hatten …

Fahrplan + VBB: Frauentag: Fahrpläne am neuen Berliner Feiertag aus VBB

Frauentag: Fahrpläne am neuen Berliner Feiertag

Teilweise geänderte #Fahrzeiten und #Mitnahmeregelungen bei Bus und Bahn
Alle #Fahrpläne auf #vbb.de und in der #VBB-App
Der Internationale #Frauentag am 8. März ist in Berlin seit diesem Jahr ein gesetzlicher #Feiertag. Damit ergibt sich die Besonderheit, dass – wie beim Reformationstag – Arbeitstag und Feiertag in Berlin und Brandenburg auseinanderfallen: Denn im Land Brandenburg wird am Frauentag unverändert gearbeitet. Da feiertags in der Regel weniger Menschen Bus und Bahn nutzen, gelten auch veränderte Fahrpläne. S-Bahn und BVG verkehren grundsätzlich nach dem Samstags- #Fahrplan. Für alle Nachtschwärmer fahren S- und U-Bahnen in der Nacht zum Freitag wie am Wochenende durchgehend. Für den Bahn-Regionalverkehr gilt der Fahrplan wie für einen regulären Freitag. Alle Fahrzeiten von VBB, BVG, S-Bahn, DB Regio, ODEG und allen anderen 34 Verkehrsunternehmen sind auf vbb.de oder in der VBB-App abrufbar.

Veränderte Mitnahmereglungen

Am 8. März 2019 können mit der VBB-Umweltkarte im Tarifbereich Berlin AB eine Person ab 14 Jahren und bis zu drei Personen von sechs bis 14 Jahren den ganzen Tag unentgeltlich mitgenommen werden. Kinder unter sechs Jahren fahren stets kostenlos mit.

Im Regionalverkehr gilt der normale Freitags-Fahrplan.

Die S-Bahn fährt grundsätzlich nach dem Samstags-Fahrplan:

Abweichend davon wird auch auf der S8 im Abschnitt Blankenburg – Birkenwerder bereits ab ca. 5 Uhr ein 20-min-Takt angeboten.
Somit fährt die S-Bahn ab etwa 5 Uhr auf allen Umland-Abschnitten im 20-Minuten-Takt (außer Strausberg – Strausberg Nord, dort ab 9 Uhr).
Die 10-Minuten-Takte beginnen später, auf den meisten Linien gegen 7 Uhr. S26 und S85 fahren erst ab 8 Uhr.
Die sonst Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten angebotenen Verlängerungen von Fahrten der S5 nach Hoppegarten und der S8 nach Zeuthen entfallen.
Die BVG fährt am 8. März grundsätzlich ebenfalls nach dem Samstags-Fahrplan, wobei es vereinzelt Anpassungen gibt.

Straßenbahn (BVG)

Linien nach dem Sonn- und Feiertagsfahrplan: M2, M4, M10, 12, 50
Diese Linien verkehren nicht: 16, 18, 37, 67
Bus (allgemein und BVG)

In der Regel werden die aus Brandenburg nach Berlin einfahrenden Umlandlinien – ausgenommen BVG-Linien – nach dem normalen Freitagsfahrplan fahren.

Linien nach Freitags-Fahrplan:
TXL, X7, X9, 109, 118, 128, 136, 161, 184 (nur auf Abschnitt Lichterfelde–Teltow), 236, 259, 263, 316, 318, 337 (nur Frühberufsverkehr), 353, 390, 638, 893
Samstags-Fahrplan mit zusätzlichen Fahrten am Morgen: 137, 369
Reduzierter Samstags-Fahrplan:
M11, M37, M44, M45, X21, X33, X76, 170-172, 237, 240, 247, 282
Diese Linien verkehren nicht: 204, 291, 326, 327, 373, X49
Weiterführende Informationen

vbb.de

vbb.de/app

Twitter: @VBB_BerlinBB

Straßenverkehr: Messstationen zur Luftqualität in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchen Standorten befinden sich in Berlin Messstationen zur Beurteilung der #Luftqualität nach der

  1. BImSchV Anlage 3 und bei welchen handelt es sich um verkehrsbezogene #Probenahmestellen (bitte
    Aufstellung nach Bezirk, Straße, Hausnummer beziehungsweise einer anderen Angabe, aus der ersichtlich
    ist, an welcher konkreten sich die Messstation befindet)?
    Antwort zu 1:
    Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Hier
    sind die Adressen der Messcontainer unterteilt nach Verkehr, städtischer Hintergrund und
    Stadtrand aufgelistet. Zusätzlich sind die Standorte der Stickoxid-Passivsammler-
    Messpunkte aufgeführt.
    Frage 2:
    Inwieweit entsprechen die Messstationen (siehe Frage 1) den Regelungen zur großräumigen Bestimmung
    der Messstationen gemäß Unterpunkt B. 1. der der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte Aufstellung nach
    Messstationen und der Erfüllung der Kriterien B. 1.a), B. 1.b) B.1.c), B.1.e), B.1.f) – also Angabe der
    Entfernungen, inwieweit sind repräsentative Daten gegeben oder nicht, ist eine Repräsentativität für nicht in
    der unmittelbaren Umgebung befindlicher Orte gegeben etc.)?
    Antwort zu 2:
    Die Berliner Messstationen erfüllen die Vorgaben gemäß Unterpunkt B. 1 der Anlage 3 der
  2. Bundes-Immissionsschutzverordnung (#BImSchV).
    2
    Frage 3:
    Inwieweit erfüllen die einzelnen #Messstationen (siehe Frage 1) die Vorgaben zur kleinräumigen
    Ortsbestimmung der #Probenahmestellen gemäß Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte gemäß
    den Unterpunkten der Frage 3 jede einzelne Messstation aufschlüsseln)?
    Antwort zu 3:
    Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr.
    18/13941 sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15704 verwiesen.
    Frage 3a:
    Befindet sich die Probenahmestelle an einer Baufluchtlinie und falls ja, ist sichergestellt, dass die Luft in
    einem Bogen von 270° oder 180° frei strömen kann (bitte den Strömungsgrad angeben) und dass ein
    Abstand von mindestens 0,5 m zum nächsten Gebäude gegeben ist (bitte jeweils den Abstand angeben)?
    Antwort zu 3a:
    Es befindet sich keine der Messstation direkt in der Baufluchtlinie. Die Vorgaben der 39.
    BImSchV hinsichtlich der freien Anströmbarkeit und des Abstandes zum nächsten
    Gebäude werden eingehalten.
    Frage 3b:
    Ist im Umfeld des Messeinlasses der Probenahmestelle ein Hindernis vorhanden und falls ja, worum handelt
    es sich dabei?
    Antwort zu 3b:
    Es sind bei keinem Messcontainer Hindernisse im Umfeld des Messeinlasses vorhanden.
    Frage 3c:
    Welchen Abstand hat die Probenahmestelle zum nächstgelegenen Gebäude, Balkon, Baum oder einem
    anderen Hindernis?
    Antwort zu 3c:
    Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich des Abstandes zum nächsten Gebäude,
    Balkon oder Baum werden eingehalten.
    Frage 3d:
    In welcher Höhe befindet sich der Messeinlass der Probenahmestelle?
    Frage 3e:
    Sofern sich Messeinlässe von Probenahmestellen nicht in einem Bereich zwischen 150 cm und 400 cm über
    dem Boden befinden sollten (Frage 3d): Aus welchen konkreten Gründen ist dies der Fall und welche
    Dokumentationen bestehen hinsichtlich der Abweichungen?
    3
    Antwort zu 3d und 3e:
    Der Messeinlass befindet sich bei allen Messcontainern in einer Höhe zwischen 3 und 4
    Metern.
    Frage 3f:
    Welcher Abstand besteht zwischen der Probenahmestelle und der nächstgelegenen Emissionsquelle?
    Antwort zu 3f:
    Für die Verkehrsstationen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr.
    18/13941 verwiesen. Alle anderen Messstationen sind mindestens 100 Meter von der
    nächstgelegenen Emissionsquelle entfernt. Im Detail sind folgende Emissionsquellen in
    der Nähe der Hintergrund- bzw. Stadtrandcontainer dokumentiert:
     MC010 – Straßenkreuzung ca. 100 m südlich gelegen,
     MC032 – Autobahn ca. 700 m südöstlich gelegen,
     MC171 – Heizkraftwerk Mitte ca. 200 m süd- bis südöstlich gelegen.
    Frage 3g:
    Inwieweit ist bei der Probenahmestelle sichergestellt, dass die Abluftleitung so gelegt ist, dass ein
    Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass ausgeschlossen werden kann?
    Antwort zu 3g:
    Die Abluft wird in allen Containern durch den Containerboden nach draußen geführt. Ein
    Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass, der sich auf dem Dach der Container
    befindet, ist ausgeschlossen.
    Frage 3h:
    Sofern es sich um verkehrsbezogene Probenahmestellen handelt: Handelt es sich jeweils um eine
    Probenahmestelle an einer verkehrsreichen Kreuzung im Sinne der der Anlage 3 zur 39. BImSchV und wie
    weit ist die Entfernung der Probenahmestelle zum Fahrbahnrand?
    Frage 3j:
    Bei welchen Probenahmestellen erfolgte eine nach dem Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV
    erforderliche Dokumentation wegen Abweichung der in dem Abschnitt vorgegebenen Kriterien und aus
    welchem Begründung erfolgten die jeweiligen Abweichungen?
    Antwort zu 3h und 3j:
    Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen.
    4
    Frage 3i:
    Inwieweit sind bei den Probenahmestellen die in der der Anlage 3 zur 39. BImSchV genannten weiteren
    Faktoren (Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der
    Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer
    Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung)
    berücksichtigt und aus welchem jeweiligen Grund erfolgte eine Berücksichtigung?
    Antwort zu 3i:
    Die genannten Faktoren gingen bei der Erstaufstellung der Messcontainer in die
    prinzipielle Planung der Messstellenstandorte ein. So ist beispielsweise der Betrieb eines
    Messcontainers ohne Stromversorgung nicht möglich. Die Festlegung der konkreten
    Standorte erfolgte daher stets in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen vor Ort (also
    beispielsweise mit den zuständigen Bezirksämtern und dem Energieversorger).
    Berlin, den 25.02.2019
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz