Keine neue #Autobahn in Berlins historischer Mitte – das fordert die „Allianz für einen neuen #Mühlendamm“, ein Zusammenschluss von 14 Berliner Verbänden, Vereinen und Initiativen. In Briefen an Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) und Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) plädiert das Bündnis für eine #Umplanung des #Brückenneubaus, der aktuell auf den Vorstellungen der #autogerechten Stadt basiere.
Zu den Unterzeichnern gehören der Berliner Fahrgastverband #IGEB, der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin, der Deutsche Werkbund Berlin, der Fußgängerverband Fuss e.V., das Bürgerforum Berlin, die Gesellschaft Historisches Berlin, das Forum Stadtbild Berlin und der Council for European Urbanism Deutschland …
#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.
Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.
Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …
Berlin gibt dem #Leihradanbieter#Nextbike 7,5 Millionen für den Aufbau seines Netzes. Doch noch fehlen Hunderte #Stationen und #Räder. Berlin. An einigen Punkten stehen sie schon: Fahrräder des Anbieters Nextbike an fest installierten Stationen. Wer aus der U-Bahn kommt, soll sich darauf verlassen können, ab der Haltestelle mit dem Rad weiterfahren zu können.
Das ist die Vorstellung des Senats, der Nextbike 7,5 Millionen Euro in fünf Jahren zahlt, um die Stationen zu errichten und mit seinen Rädern zu bestücken. Doch der Aufbau des mit Landesmitteln geförderten Netzes stockt massiv. Eigentlich sollten schon seit Ende 2018 mehr als 700 Stationen und 5500 Räder des Anbieters auf der Straße sein. Bis heute hat Nextbike jedoch erst 250 Stationen und 2500 Räder im Einsatz. Und der weitere Ausbau zieht …
BVG kündigt Instandsetzung noch in diesem Quartal an.
Ein offenkundiger #Wasserschaden und entsprechende Schmutzstellen am #U-Bahnhof #Paracelsus-Bad haben zuletzt den Verkehrsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beschäftigt. Die SPD-Fraktion fragte nach den Ursachen dafür, dass der gut frequentierte Bahnhof entlang der #U8 an vielen Stellen einen so „verwaschenen“ Eindruck macht.
Ursache gefunden Die BVG betonte einem Bericht der SPD-Fraktion zufolge, dass der Wasserschaden der entsprechenden Fachabteilung bekannt und zuletzt auch umfangreich untersucht worden sei. Als Ursache konnte dabei eine undichte #Dichtungsfuge identifiziert werden, durch die Wasser eindringen kann. Diese Dichtungsfuge war zunächst provisorisch mit einer #Ablaufrinne gesichert worden. Den #Sanierungsaufwand schätzt die BVG als ziemlich umfangreich ein, und die Reparatur wird wohl auch mit Sperrungen …
Als Deutschlands größtes #Infrastrukturprojekt im Verkehrssektor Ende 2017 in Betrieb genommen wurde, schien es das Ende einer Mammutplanung. Zehn Milliarden Euro waren in das Prestigeprojekt geflossen. 25 Jahre hatten Bahn und Bund die #Schnelltrasse zwischen Berlin und #München geplant und gebaut, bevor die Premierenzüge über die #Hochgeschwindigkeitsstrecke donnerten. Vor einem Monat wurde allerdings bekannt, dass in der eigentlich für den Personen- und #Güterverkehr geplanten Strecke ein Systemfehler steckt. Zwar fuhren inzwischen Millionen Fahrgäste in ICEs über die Trasse. Der Güterverkehr aber wurde zum Totalausfall. Kein einziger #Frachtzug nutzte die Strecke.
Nun will die Bahn Konsequenzen ziehen und umbauen. „Die Strecke wird in diesem Jahr so nachgerüstet, dass sie auch für schwerere Güterzüge befahrbar ist“, kündigt ein Sprecher des Staatskonzerns an. Dazu sollen vor allem #Signalpunkte verlegt werden. Da diese an mehreren Stellen mit starker Steigung eingebaut sind, können schwere Güterzüge nicht aus eigener Kraft anfahren, wenn sie dort halten müssen. Deshalb dürfen bislang nur leichte Züge auf der Strecke fahren, deren „Grenzlast“ bei höchstens 1200 Tonnen liegt. Güterzüge sind aber meist schwerer. Sie wiegen in der Regel etwa …
Wir freuen uns, Sie, Ihre Familien und Freunde am 15. März 2019 zu einer unserer vier #Sonderzugfahrten auf der #Stettiner Bahn begrüßen zu dürfen. Eine Dampflok mit 11 Reisezugwagen anlässlich des #175. Jubiläums der Stettiner Bahn lädt Sie zum Mitfahren ein. Steigen Sie ein und erleben Sie eine unvergessliche Fahrt!
Der Sonderzug mit der #Dampflokomotive#03-2155 bietet 500 Fahrgästen einen Sitzplatz. Um möglichst vielen Einwohnern an der Stettiner Bahn eine kostenlose Fahrt zu ermöglichen, wird die Strecke in vier Abschnitte unterteilt und die Fahrt auf jedem der Einzelabschnitte als einzelne Sonderfahrt durchgeführt. Wir bieten Ihnen folgende vier Sonderfahrten an:
Sonderfahrt 1
Berlin-Lichtenberg – Angermünde als D 310
derzeit von verfügbares Fahrkartenkontingent: 464 Plätze
über www.reservix.de
Sonderfahrt 2
Angermünde – Tantow – Stettin Hbf. als D 328
über das Amt Gartz (Oder)
Sonderfahrt 3
Stettin Hbf. – Tantow – Casekow – Passow – Angermünde als E 160
Die Fahrkarten für die kostenlosen Sonderfahrten 1 (D 310) und 4 (E 175) können Sie unter www.reservix.de bestellen. Die kostenlosen Fahrkarten für die Sonderfahrten 2 (D 328) und 3 (E 160) vergibt das Amt Gartz (Oder). Interessenten können sich mit einer E-Mail an info@gartz.de wenden. Die Interessenten werden nach Bestätigung ihrer Anmeldung informiert und können die Tickets ab dem 5. März 2019 in Gartz (Oder) persönlich abholen. Sie sollen vorzugsweise für 1 – 2 Sonderfahrten herausgegeben werden. Kurzfristig verbleibende Restkarten werden im Rahmen der Verfügbarkeit am Bahnsteig ausgegeben.
Fahrpläne für die Sonderzüge
Der verbindliche Fahrplan wird unter www.gartz.de, www.lausitzerdampflokclub.de sowie www.reservix.de veröffentlicht und kann telefonisch unter 03 33 32 77-0 erfragt werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fahrten finden Sie auf www.gartz.de. Bitte informieren Sie sich vor der Abfahrt bei uns telefonisch unter 03 33 32 77-102 oder hier auf dieser Internetseite.
Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Baufortschritt am #BER beschäftigt und sich dabei ausführlich mit den kritischen prüfpflichtigen #Kabelgewerken und der #Brandmeldeanlage auseinandergesetzt. Weitere Themen waren die zu gründende Projektgesellschaft zur Planung des #Terminals 3, die Evaluierung des Aufsichtsrates und der Stand der Vorbereitungen für die operative #Inbetriebnahme des BER (#Projekt-ORAT).
Im Zusammenhang mit dem Baufortschrittsbericht und dem Bericht des TÜV wurde der Aufsichtsrat darüber informiert, dass es bei den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage noch zahlreiche Mängel gibt. Ausführlich wurde die Frage behandelt, ob und in welchem Ausmaß Verzögerungen bei der Fertigstellung dieser Gewerke zu erwarten sind. Die Geschäftsführung berichtete über verbindliche Zusagen der zuständigen Dienstleister über konkrete Fortschritte bis Ende des ersten Quartals. Wenn diese eingehalten werden, dürfte die Terminierung der für den Sommer anstehenden Wirkprinzipprüfungen nicht beeinträchtigt sein. Dass der TÜV als unabhängiger Sachverständiger seine Perspektive auf die letzten Monate der Baufertigstellung berichtet hat, half dem Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang sich ein genaueres Bild von der Situation auf der Baustelle zu machen.
Nach ausführlicher Beschäftigung mit dem Thema Projektgesellschaft für das Terminal 3 gab der Aufsichtsrat der Vorbereitung für eine Projektgesellschaft grünes Licht für den eingeschlagenen Weg und beauftragte die Geschäftsführung, im Mai 2019 entsprechende Verträge zur Gründung der Projektgesellschaft den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat vorzulegen.
Der Aufsichtsrat unterstützt die Geschäftsführung außerdem bei den Erwerbsabsichten für das ILA Gelände in Selchow. Ausschlaggebend dafür waren sowohl die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten von Hallen- und Parkplatzflächen als auch die Sicherung der ILA am Standort Schönefeld über das Jahr 2020 hinaus.
Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat über den Stand der Vorbereitungen der operativen Inbetriebnahme. Im sogenannten Projekt ORAT sind wichtige Prozesse wie die Verteilung der Fluggesellschaften auf die drei Terminals sowie Untersuchungen zum konkreten Umzug des Flugbetriebs von Tegel zum BER gestartet worden.
Zum Thema Langstreckenentwicklung berichtete die Geschäftsführung, dass verschiedene Airlines bei Gesprächen auf der ITB Interesse zur Aufnahme von Langstreckenverbindungen gezeigt haben. Richard Grenell, der US-amerikanische Botschafter, regte während der Präsentation der neuen Berlin-Philadelphia-Verbindung an, zusätzliche Langstreckenverbindung u.a. zwischen Berlin und Washington aufzunehmen.
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich auch mit den Ergebnissen der im Herbst 2018 in Auftrag gegebenen Evaluierung seiner Arbeit. Um festzulegen, welche Hinweise aus der Evaluierung für die eigene Arbeit umgesetzt werden sollen, trifft sich der Aufsichtsrat Ende Mai zu einer zusätzlichen Sitzung.
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir haben uns heute intensiv mit den Kabelgewerken und der Brandmeldeanlage beschäftigt. Hier müssen sich die verantwortlichen Firmen noch kräftig anstrengen, um die versprochenen Termine zu halten. Die Ergebnisse unserer Selbstevaluation haben gezeigt, dass es bei unserer Arbeit als Aufsichtsrat durchaus Verbesserungspotenzial gibt. Wir werden uns die Zeit nehmen, konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu beraten und umzusetzen.“
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Performance der dienstleistenden Firmen ist entscheidend. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden zusammen mit dem TÜV die Arbeiten weiterhin engmaschig und kritisch begleiten. Die Vorbereitungen des Terminals 3 sind auf gutem Wege, die Projektskizze liegt vor und die Projektentwicklung soll noch in diesem Jahr mit der Definition des Zeit- und Kostenrahmens abgeschlossen werden.“
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Twitter: @fbb_corporate
Im Namen des Senats
von Berlin beantworte
ich Ihre Schriftliche Anfrage wie
folgt:
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2018 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
1.2. Wie haben sich diese Zahlen im
Verhältnis zum
Vorjahr 2017 entwickelt?
Zu 1. und 1.2.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Bezirk
2017
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.136
19.274
Friedrichshain-Kreuzberg
12.028
12.210
Lichtenberg
7.771
8.179
Marzahn-Hellersdorf
6.665
6.929
Mitte
20.030
20.235
Neukölln
11.411
11.392
Pankow
11.988
11.827
Reinickendorf
9.949
10.156
Spandau
8.418
8.359
Steglitz-Zehlendorf
11.219
11.061
Tempelhof-Schöneberg
14.753
15.216
Treptow-Köpenick
10.055
9.487
Gesamtergebnis
143.423
144.325
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit #Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.:
Die Daten können der
nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahlder Verkehrsunfälle (VU) mit Personen-schaden nach Bezirk
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
1.796
Friedrichshain-Kreuzberg
1.496
Lichtenberg
807
Marzahn-Hellersdorf
680
Mitte
2.592
Neukölln
1.062
Pankow
1.458
Reinickendorf
965
Spandau
870
Steglitz-Zehlendorf
983
Tempelhof-Schöneberg
1.402
Treptow-Köpenick
1.012
Gesamtergebnis
15.123
(Stand 22.02.2019)
In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 2.1.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahlder VU mitPersonenschaden(Fußgängerinnenbzw.Fußgänger/Radfahrerinnenbzw.Radfahrer)nach Bezirk
NurzuFußGehende
NurRadfah-rende
Zu FußGehendeversusRadfah-rende
2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
198
572
38
808
Friedrichshain-Kreuzberg
172
728
75
975
Lichtenberg
128
300
18
446
Marzahn-Hellersdorf
106
210
10
326
Mitte
305
1.088
108
1.501
Neukölln
172
321
22
515
Pankow
160
620
57
837
Reinickendorf
141
232
19
392
Spandau
141
185
13
339
Steglitz-Zehlendorf
129
326
37
492
Tempelhof-Schöneberg
205
384
33
622
Treptow-Köpenick
131
351
18
500
Gesamtergebnis
1.988
5.317
448
7.753
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund
von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund
von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils
mit Gesamtzahl
sowie für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 3.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahlder VU mitPersonenschaden/Bezirk
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeits-verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
78
130
Friedrichshain-Kreuzberg
73
98
Lichtenberg
31
50
Marzahn-Hellersdorf
13
42
Mitte
117
221
Neukölln
23
47
Pankow
48
121
Reinickendorf
26
67
Spandau
23
63
Steglitz-Zehlendorf
25
73
Tempelhof-Schöneberg
64
99
Treptow-Köpenick
20
92
Gesamtergebnis
541
1.103
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2018 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2018 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 4. und 4.1.:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Verkehrsunfalltote2018nach Bezirk
Radfahrende
Zu FußGehende
Andere
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
1
1
4
Friedrichshain-Kreuzberg
0
4
0
4
Lichtenberg
2
2
0
4
Marzahn-Hellersdorf
0
0
0
0
Mitte
1
1
4
6
Neukölln
0
4
1
5
Pankow
1
1
1
3
Reinickendorf
0
2
3
5
Spandau
1
0
0
1
Steglitz-Zehlendorf
1
2
0
3
Tempelhof-Schöneberg
2
1
1
4
Treptow-Köpenick
1
1
4
6
Gesamtergebnis
11
19
15
45
(Stand 22.02.2019)
Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund
von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte
jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke
aufführen)?
Zu 4.2.:
Die Daten können
der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Anzahlder VU mit Toten2018
/ Bezirk
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeits-verstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
1
Friedrichshain-Kreuzberg
0
0
Lichtenberg
1
0
Marzahn-Hellersdorf
0
0
Mitte
1
2
Neukölln
0
0
Pankow
0
1
Reinickendorf
0
1
Spandau
0
0
Steglitz-Zehlendorf
0
1
Tempelhof-Schöneberg
0
2
Treptow-Köpenick
0
3
Gesamtergebnis
3
11
(Stand 22.02.2019)
4.3 Welche
weiteren Ursachen
führten zu Unfällen mit Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke
aufführen)?
Zu 4.3.:
Die Daten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
UrsachenbeiVU mit Toten 2018 (teilweise Mehrfachnennungen)
Anzahl
Alkoholeinfluss
2
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
1
Benutzung der Fahrbahn
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder
Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem
Verkehr
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
6
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
2
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
4
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
4
Fehler beim
Abbiegen nach links
2
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
5
Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren
1
fehlerhaftes Wechseln des
Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten
des Reißverschlussverfahrens
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B.
ohne genügenden Seitenabstand)
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
1
Gesamtergebnis
41
(Stand 22.02.2019)
Bezirk(Ursachen:teilweiseMehrfachnennungen)
UrsacheAnzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
3
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B.
ohne genügenden Seitenabstand)
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
1
Friedrichshain-Kreuzberg
6
Alkoholeinfluss
1
andere Fehler der zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Lichtenberg
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
2
Fehler beim
Abbiegen nach links
1
Mitte
4
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten
des Reißverschlussverfahrens
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
1
Neukölln
8
Alkoholeinfluss
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an
1
denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt
war
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe
von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach links
1
Pankow
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Reinickendorf
4
Benutzung der Fahrbahn
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren
1
Spandau
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Steglitz-Zehlendorf
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der
Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen
Stellen
1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
1
Tempelhof-Schöneberg
3
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim
Abbiegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Treptow-Köpenick
3
andere Fehler bei Fahrzeugführenden
1
falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Fehler beim
Abbiegen nach rechts
1
Gesamtergebnis
41
(Stand 22.02.2019)
4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen
mit einer Unfallflucht einher?
Zu 4.4.:
Im Jahr 2018 wurden
bei zwei VU mit Getöteten
der Straftatbestand des § 142
StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2018 von der Polizei
registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils
für die einzelnen
Bezirke aufführen)?
Zu 5.:
Die Daten können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Deliktegemäß§ 142 StGB/Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf
4.342
Friedrichshain-Kreuzberg
2.633
Lichtenberg
2.095
Marzahn-Hellersdorf
1.805
Mitte
4.290
Neukölln
2.832
Pankow
2.949
Reinickendorf
2.385
Spandau
2.136
Steglitz-Zehlendorf
2.821
Tempelhof-Schöneberg
3.553
Treptow-Köpenick
2.363
Gesamtergebnis
34.204
(Stand 21.02.2019)
Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden
von der Polizei im Jahr 2018 aufgeklärt?
Zu 5.1.:
Es wurden insgesamt 14.192 Verkehrsunfälle/Delikte aufgeklärt (Stand 21.02.2019).
Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht? Zu 1. und 2.: Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/17372 ausgeführt – dargelegt. Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der Seite 2 von 5 Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es nicht.
Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum Umgang mit den Denkmalen hier getroffen? Zu 3.: Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen, die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung hingewiesen. Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau betroffen sind: a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus & Garten, d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal) f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus- Kinderkrankenhaus i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm) j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung Prellerweg m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof Seite 3 von 5 n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg Sachbegriff: Bahnhof (S) o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz- Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31). Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen. Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“ Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren Entscheidungsbedarf.“ Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis 14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde) wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst: „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.“ „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO 717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“ Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden. Seite 4 von 5 Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den Verlust des Denkmals auferlegt? Zu 4.: Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem Sachverhalt gegeben: „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer 09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus, 1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen. Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“ Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor. Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt. Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich. Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite 5 von 5 malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt? Zu 5.: Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige Bauten dieser Art erhalten. Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892 wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen. Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert: Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung, die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den Zugangstreppen. Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30- 32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin eingemeindet wurde. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Berlin bekommt im Juni 2019 eine neue Langstreckenverbindung. Anlässlich der #ITB Berlin lud #American Airlines zu einer Pressekonferenz ein, auf der die neue #Nonstop-Verbindung von Berlin-Tegel nach #Philadelphia den Medien vorgestellt wurde.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir freuen uns über die neue Langstreckenverbindung. Philadelphia ist das dritte Nordamerikaziel, das nonstop ab Berlin angeflogen wird. Es wird die Hauptstadtregion touristisch und wirtschaftlich weiter stärken. Allein 2018 flogen fast 950.000 Passagiere von Berlin nach Nordamerika und zurück. Gäste aus den USA und Kanada machten fast zehn Prozent der Berliner Hotel-Übernachtungen aus. Mit Blick auf den BER verschafft sich American Airlines bereits heute einen wichtigen Startvorteil: Wenn der neue Flughafen im Oktober 2020 in Betrieb geht, kann die Airline dort eine bereits etablierte Langstreckenverbindung anbieten.“
Cristian Lizana, Regional Sales Manager Central and Eastern Europe, American Airlines: „Die neue Strecke von Berlin nach Philadelphia ergänzt das Langstreckenangebot im deutschen Markt hervorragend. Die Verbindung bietet Passagieren ab Berlin zahlreiche Anschlussflüge innerhalb unseres weitreichenden Netzwerkes zu Reisezielen in Nordamerika, der Karibik, Lateinamerika und Kanada.“
Vom 8. Juni bis 29. September 2019 wird die Strecke viermal wöchentlich geflogen. Ab Berlin geht es dann jeweils dienstags, donnerstags, samstags und sonntags an die US-Ostküste. Start in Tegel ist 10:35 Uhr Ortszeit mit Landung um 13:40 Uhr in Philadelphia. Zurück heben die Flieger jeweils montags, mittwochs, freitags und samstags um 18:15 Uhr ab und landen in Tegel um 8:35 Uhr am nächsten Tag. Zum Einsatz kommt eine Boeing 767-300.
Als größtes Drehkreuz von American Airlines im Nordosten der USA haben Reisende ab Philadelphia zahlreiche Anschlussmöglichkeiten: Bis zu vier Stunden nach Ankunft aus Berlin bietet American Airlines Weiterflüge zu 60 Zielen in den USA und Kanada, darunter Miami, Los Angeles, Boston, Chicago, San Francisco, Orlando, Seattle und Atlanta.
Passagiere, die von Berlin nach Philadelphia fliegen, können einen von 28 Liegesitzen in der Flagship-Business-Klasse mit direktem Zugang zum Gang und weiteren Extras (von den Schlafexperten Casper entworfene Bettwäsche, von Chefköchen inspirierte Menüs und Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung) wählen. Zudem ist der Zutritt zum Admirals Club in PHL inbegriffen. In der Hauptkabine gibt es 177 Sitzplätze. Allen Reisenden steht WLAN an Bord zur Verfügung. Bier sowie Wein werden kostenfrei gereicht.
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Neue Langstreckenverbindung
Auf der ITB Berlin 2019 wurde die neue Nonstop-Verbindung Berlin-Philadelphia vorgestellt. American Airlines bedient die Strecke viermal wöchentlich ab dem 8. Juni. V.l.n.r.: Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Cristian Lizana, Regional Sales Manager Central & Eastern Europe, Tom Lattig, Managing Director EMEA Sales
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