Regionalverkehr + S-Bahn: Milliardenprojekt „i2030“ in Berlin und Brandenburg Auf sechs Gleisen sollen Züge zwischen Spandau und Nauen fahren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenprojekt-i2030-in-berlin-und-brandenburg-auf-sechs-gleisen-sollen-zuege-zwischen-spandau-und-nauen-fahren/27244764.html

Sechs Gleise plus #Lärmschutzwand. Klar, dass die Anwohner skeptisch sind und eine zweite #Dresdner Bahn befürchten. Jetzt gab es erste Informationen.

Mehrere Milliarden Euro wollen Berlin und Brandenburg im Rahmen des Investitionsprogramms „#i2030“ in den Ausbau der Eisenbahnstrecken stecken. Das Projekt „West“ ist dabei das größte und komplizierteste: Die 23 Kilometer lange #Bahnverbindung zwischen #Berlin-Spandau und #Nauen.

Heute fahren dort auf zwei Gleisen Regional-, Fern- und Güterzüge. Platz für mehr Verbindungen gibt es nicht, schon jetzt haben die #Regionalzüge keinen gleichmäßigen Takt wie die #S-Bahn, weil sie die Lücken zwischen den #ICE nach Hamburg nutzen müssen.

Deshalb soll auch der Spandauer Bahnhof, der von Anfang an zu gering dimensioniert war, um zwei Gleise wachsen. Zudem entstehen zwei neue S-Bahnhöfe, #Klosterbuschweg und #Nauener Straße. Insgesamt sollen bei i2030 fünf bis sechs Milliarden Euro investiert werden.

Der Korridor nach Nauen sei schon heute „deutlich überlastet“, sagte Hartmut #Reupke von der Berliner Verkehrsverwaltung am Dienstagabend auf einer Online-Informationsrunde des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Doch die Zahl der Pendler …

Potsdam: Sanierung der Trambrücke Tram unterbrochen, Busse umgeleitet, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/sanierung-der-trambruecke-tram-unterbrochen-busse-umgeleitet/27247164.html

#Potsdam – Das Szenario dürfte einigen bekannt vorkommen: Wegen Bauarbeiten an der #Nahverkehrstrasse neben der Langen Brücke werden in Potsdam das #Tramnetz unterbrochen und Busse wochenlang umgeleitet. Los geht es am Freitagabend. Die Arbeiten an der #Trambrücke sollen bis Anfang August 2021 dauern, wie das Rathaus auf PNN-Anfrage mitteilte. Dafür wird das Potsdamer Tramnetz in ein Nord- und ein Südnetz geteilt. Als Ersatz für die Trams fahren Busse.

Zu Beginn gibt es eine Vollsperrung. Betroffen sind die Linien #91, #92, #93, #96 und #99. Von Freitag, dem 4. Juni, um 21 Uhr bis Betriebsschluss in der Nacht zu Montag fahren gar keine Trams über die Brücke. Die zweite Vollsperrung ist laut Rathaus vom 16. Juli bis 18. Juli geplant. In der Zwischenzeit und noch bis 25. Juli wird das Tramnetz täglich ab 21 Uhr unterbrochen.

Dann fahren zwischen Platz der Einheit und Eduard-Claudius-Str.aße/Heinrich-Mann-Allee beziehungsweise Magnus-Zeller-Platz keine Straßenbahnen. Im Nordnetz enden alle Tramlinien am Platz der Einheit. Im Süden fahren die Tram der Linien 91 und 96 von Rehbrücke über Eduard-Claudius-Straße zur Marie-Juchacz-Straße. Wie der Verkehrsbetrieb mitteilte, verkehrt der Ersatzverkehr in Richtung Rehbrücke ab Platz der Einheit/West über Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Lange Brücke, Bahnhofsvorplatz Hauptbahnhof, Friedrich-Engels-Straße und Heinrich-Mann-Allee bis Rehbrücke. Es sei grundsätzlich von verlängerten Reisezeiten und Anschlussverlusten im weiteren Fahrtverlauf …

Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Ostbrandenburg“: Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-ostbrandenburg-die-niederbarnimer-eisenbahn-neb-erhaelt-den-zuschlag/

#Vergabeverfahren „#Netz Ostbrandenburg“: Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag – Mehr Verkehr und alternative Antriebe auf der Schiene

  • Die #NEB betreibt bis Dezember 2036 weiterhin das Netz Ostbrandenburg
  • Erstmals kommen #batterieelektrische Fahrzeuge im Verbundgebiet zum Einsatz
  • #Angebotsausweitung und Reduzierung von Emissionen im Fokus
  • Länder Berlin und Brandenburg stärken weiter die Schiene

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat den Zuschlag im Wettbewerbsverfahren Netz Ostbrandenburg an die NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) erteilt. Das Netz Ostbrandenburg umfasst wie bisher die Linien #RB12, #RB25, #RB26, #RB35, #RB36, #RB54, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63. Das europaweite Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge, Taktverdichtungen und neue Servicestandards deutlich verbessert. Zukünftig kommen auf allen technisch hierfür geeigneten Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2024 vorgesehen.

Mit dem an die NEB erteilten Zuschlag im Netz Ostbrandenburg setzen die Länder Brandenburg und Berlin als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr eine verbesserte Anbindung der Region in der Fläche auf den Regionalbahnlinien in sechs Landkreisen und einer Großstadt im Norden und Osten Brandenburgs um.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Vor allem der Norden und Osten Brandenburgs wird von den dichteren und flexibleren Angeboten sowie besseren Kapazitäten bei den nachgefragten Verbindungen in die polnische Nachbarwojewodschaft Lubuskie profitieren. Damit stärken wir die Region und mit den innovativen Antrieben gleichzeitig den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Zudem können wir nun, wie im Landesnahverkehrsplan vorausgedacht, auf der RB25 nach Werneuchen, der RB26 nach Müncheberg und auf der RB60 zwischen Wriezen und Frankfurt (Oder) den Takt erhöhen. So schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich diese Siedlungsachsen im Berliner Stadtumland zukunftsfähig entwickeln.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:

„Endlich kommen auch im neuen Netz Ostbrandenburg batterieelektrische Züge zum Einsatz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung der Flotte. Aber die Züge sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten mit zusätzlichen Sitzplätzen und dichteren Takten mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Pendlerinnen und Pendler bieten wir damit ein attraktiveres Angebot.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB):

„Es gibt keine Alternative: Die Schiene muss weiter gestärkt werden. Die neuerliche Vergabe des Netzes Ostbrandenburg an die NEB sorgt hier für Kontinuität, Planungssicherheit und mehr Qualität. Mit dem Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Was mich am meisten freut ist, dass nun zukünftig auf mehr Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Verkehrswende und Klimaschutz im Gleichschritt: Ein guter Tag für den ÖPNV in Berlin und Brandenburg.“

Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft mbH:

„Wir freuen uns über den Zuschlag für das Netz Ostbrandenburg und das Vertrauen, das für die Umsetzung dieses besonderen Projekts in die Niederbarnimer Eisenbahn gesetzt wird. Mit dem Einsatz der neuen batterieelektrischen Fahrzeuge und den deutlichen Verbesserungen im Fahrplan- und Serviceangebot können wir zu einer fahrgastorientierten und klimafreundlichen Verkehrswende beitragen. Gemäß unserem Motto „Heimat in Bewegung“ führen wir das Netz Ostbrandenburg für unsere Region in die Zukunft.“

Mehr Angebote und ein attraktiver #Halbstundentakt

Mit dem Netz Ostbrandenburg setzt der VBB den Auftrag der Länder zur Stärkung der Schiene in der Region ab 2024 offensiv fort und erreicht mit dem Zuschlag an die NEB einen weiteren Meilenstein. Es sind dabei zahlreiche Erweiterungen des schon bestehenden Angebotes geplant. Insbesondere sollen dann die Regionalbahnlinien RB25 bis #Werneuchen und RB26 bis #Müncheberg von Montag bis Freitag einen attraktiven Halbstundentakt anbieten und die Linie RB35 um eine Haltestelle bis nach Bad Saarow Süd verlängert werden. Auch Wochenend- und Spätverkehre werden durch neue Angebote spürbar verbessert.

Die Linie RB60 Eberswalde Hbf – Frankfurt (Oder) soll im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur, u.a. in Seelow (Mark), auch im Abschnitt #Wriezen – Frankfurt (Oder) zu einem Stundentakt verdichtet werden. Die Region Ostbrandenburg wird so ein wesentlich breiteres und vor allem ein überaus flexibleres Schienenangebot bekommen. Auch die #Direktverbindung der RB26 ins Nachbarland #Polen wird durch zusätzliche Fahrten morgens und am Abend aufgewertet. 

Das gesamte Angebot des Netzes Ostbrandenburg erhöht sich gegenüber dem Fahrplan 2020 um fast 30 %.

Mehr Qualität durch alternative Antriebe

Besonders hervorzuheben ist in diesem Netz der Fokus auf alternative Antriebe. Im Netz Ostbrandenburg werden ganz überwiegend neu beschaffte moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen. 

Mit Ausnahme der RB26 werden zukünftig auf allen ausgeschriebenen Linien Fahrzeuge mit Batteriespeicher eingesetzt, die auch die nicht elektrifizierten Linienabschnitte befahren können. Die Batterien werden auf den Abschnitten der Linie mit Oberleitung wieder aufgeladen. Dabei ergeben sich keine Einschränkungen in den Kapazitäten und den Fahrplanzeiten. Auf der RB26 werden in der kommenden Vertragsperiode auch weiterhin Dieseltriebzüge zum Einsatz kommen. Die bundeseigene Infrastruktur, mit langen nicht elektrifizierten Streckenabschnitte auf dieser Linie, lassen ein Aufladen von Batteriezügen derzeit nicht zu. Bei der Vergabe waren ebenfalls Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb möglich. Diese wurden jedoch von keinem Bieter angeboten.

Die Fahrzeugreserve wird gegenüber bisherigen Vergaben deutlich erhöht. Insgesamt werden 42 Fahrzeuge im Netz unterwegs sein, davon 26 batterieelektrische Fahrzeuge vom Typ Siemens Mireo Plus B.

Des Weiteren werden 16 Dieselfahrzeuge vom Typ #PESA #Link eingesetzt, elf Gebrauchtfahrzeuge und fünf Neufahrzeuge. Durch den Einsatz von Fahrzeugen des Typs #Siemens #Mireo Plus B stehen den Fahrgästen auf den betreffenden Linien mehr Sitzplatzkapazitäten als in der Ausschreibung verlangt zur Verfügung. Auf den Linien RB36 und RB60 werden den Fahrgästen 128 Sitzplätzen anstatt der geforderten 70 angeboten. Ebenso werden die Kapazitäten auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 mit 128 Sitzplätzen in Einzeltraktion und 256 Sitzplätzen in #Doppeltraktion erhöht. Bei den PESA-Link-Fahrzeugen betragen die Sitzplatzkapazitäten 120 Sitze bei den gebrauchten und 122 bei den Neufahrzeugen. Die auch schon im Netz Elbe-Spree gesetzten Qualitätsstandards im VBB gelten auch für das Netz Ostbrandenburg, zum Beispiel kostenloses WLAN, zuzüglich eines für mobile Endgeräte nutzbaren dynamischen Informationsportals, eines Service- oder Hilferufs und spezielle Stellplätze für Fahrräder.

Mit dem neu optimierten Netz Ostbrandenburg soll der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) somit langfristig gesichert werden und dadurch höchste Planungssicherheit erhalten. Durch das Favorisieren von Batterie- und Wasserstoffantrieben wird den aktuellen Aktivitäten rund um den Klimawandel und deren Zielen Rechnung getragen. Der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe trägt maßgeblich zur Reduzierung von regionalen Emissionen bei. Es werden jährlich rund 3,8 Mio. Liter Diesel weniger verbraucht. Damit wird jährliche eine Einsparung von rund 10.000 Tonnen lokaler CO2-Emission sowie ein signifikanter Rückgang an Feinstaubemissionen erreicht.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt im Dezember 2024. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt 6,7 Mio. Zugkilometer.

Das künftige Netz Ostbrandenburg

Batterieelektrische Fahrzeuge

RB12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt

RB25 Berlin Ostkreuz – Werneuchen

RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Süd

RB36 Frankfurt (Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen

RB54 (Berlin Gesundbrunnen/Lichtenberg–) Löwenberg (Mark) 
Rheinsberg (Mark)

RB60 Eberswalde – Wriezen – Frankfurt (Oder)

RB61 Schwedt (Oder) – Angermünde

RB62 Angermünde – Prenzlau

RB63 Eberswalde – Joachimsthal

Dieselfahrzeuge: RB26 Berlin Ostkreuz – Müncheberg (Mark) – Kostrzyn

Flughäfen: Passagierzahlen am BER im Mai gestiegen Erste Anzeichen für eine Erholung des Luftverkehrs an den deutschen Flughäfen, aus Berliner Flughäfen

Das #Passagieraufkommen am #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt (#BER) ist im vergangenen Monat angestiegen. Im Mai starteten und landeten rund 362.000 #Fluggäste am BER. Das sind knapp 100.000 mehr als im Vormonat April. Hintergrund sind die Abschwächung der Pandemie in Europa und die Lockerung der Reisebeschränkungen in mehreren Ländern. Vor einem Jahr, im extremen Krisenmonat Mai 2020, wurden 52.000 Passagiere an den damaligen Flughäfen #Schönefeld und #Tegel abgefertigt, im Mai 2019 waren es mehr als 3,2 Millionen Fluggäste. Insgesamt nutzten in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 1,2 Millionen Passagiere den Flughafen BER.

Im vergangenen Monat gab es am BER rund 5.400 #Flugbewegungen, rund 600 mehr als im Vormonat April. Im Mai 2020 starteten und landeten nur rund 2.100 Maschinen in Schönefeld oder Tegel, im Mai 2019 waren es 26.100 Maschinen.

Bei der #Luftfracht wurden im vergangenen Mai nahezu genauso viele Güter umgeschlagen wie im April 2021 – rund 2.200 Tonnen. Im Vorkrisenmonat Mai 2019 waren es 3.100 Tonnen.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es mehren sich die Zeichen dafür, dass der #Flugverkehr langsam wieder in Gang kommt. Ende Mai hatten wir täglich zwischen 10.000 und 18.000 Passagiere. Damit sind wir zwar von einer Normalität noch immer weit entfernt. Doch sinkende Infektionszahlen, die steigende Anzahl der COVID-19-Impfungen und damit verbundene Reise-Erleichterungen führen zu mehr Sicherheit: Mehr Menschen erfüllen sich jetzt ihre Urlaubsträume. Wenn die Passagierzahlen im Sommer und Herbst weiterhin ansteigen, könnten wir die für 2021 prognostizierte Zahl von etwa 10 Millionen Fluggästen erreichen.“

Den #Verkehrsbericht Mai 2021 mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
2
Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Radverkehr: Deutsche Bahn und Jobrad: in 5 Jahren über 40.000 Diensträder, aus Radmarkt

https://radmarkt.de/nachrichten/deutsche-bahn-jobrad-fuenf-jahren-ueber-40000-dienstraeder

Seit 2016 macht das #Firmenrad der Deutschen Bahn AG (#DB) ihre Mitarbeiter mobil. Seitdem sind über 40.000 DB-Firmenräder im Einsatz. Damit ist die Deutsche Bahn nicht nur einer der ersten heimischen Großkonzerne, der #Dienstrad-Leasing in den Vorteilskatalog für die eigene #Belegschaft aufgenommen hat und somit sein #Mobilitätskonzept für #Beschäftigte der Bahn langfristig und nachhaltig ergänzt. Wahrscheinlich ist sie dank dieses attraktiven Leasing-Angebots auch einer der Konzerne, bei dem täglich immer mehr der insgesamt 200.000 (DB-)Beschäftigten aufs Fahrrad setzen.

Mit der DB freut sich auch Kooperationspartner #Jobrad GmbH. Der Freiburger Dienstrad-Leasingpionier organisiert unkompliziert und kostenneutral die Überlassung von Diensträdern und -E-Bikes zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. So reduziert er auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Angestellte und Radhändler auf ein Minimum.
Laut dem Leiter Grundsätze Vergütung, Nebenleistungen und Arbeitszeit bei der Deutschen Bahn AG Lars Hünninghausen war es ihm und …

Radverkehr: Straßenverkehrsordnung : Verkehrsregeln für Radfahrer: Das sind die größten Irrtümer, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/verkehrsregeln-fuer-radfahrer-das-sind-die-groessten-irrtuemer-li.162559

Müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am #Zebrastreifen zwingend? Diese Regeln und Rechte haben viele Radfahrer nicht auf dem Schirm.

Seit dem Beginn der Corona-Krise sind viele Menschen in Berlin von Bus und Bahn auf das Fahrrad umgestiegen. Viele werden auch nach der Pandemie Radler bleiben. Und mit den wärmeren Temperaturen im Juni nutzen viele wieder öfter ihr Zweirad. Anlass genug, um mit einigen populären Verkehrsirrtümern aufzuräumen:

Wenn ein #Radweg da ist, muss der benutzt werden.
Das ist falsch. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.

Auf dem Radweg geht’s auch in die #Gegenrichtung.
Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur …

#technikmuseumberlin #u-bahn #baureihej #1zu1modell

from Instagram: https://instagr.am/p/CPlfrHTngBk/

Regionalverkehr: Voraussetzungen für die Elektrifizierung der Ostbahn bereits heute schaffen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit wird eine #Elektrifizierung der #Ostbahn bei den derzeit für Sommer und Herbst 2021 geplanten
Baumaßnahmen berücksichtigt?
Frage 2:
Inwiefern sind die #Brückenbauarbeiten (Höhe, Dimensionierung etc.) darauf abgestimmt?
Frage 3:
Inwiefern werden bereits die technischen Voraussetzungen für die Elektrifizierung im Rahmen der
#Baumaßnahmen geschaffen?
Antwort zu 1 bis 3:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Es werden keine Baumaßnahmen insbesondere Brückenbauarbeiten im Sommer und
Herbst 2021 im Land Berlin von der DB Netz AG durchgeführt, die Auswirkungen auf eine
spätere Elektrifizierung der Ostbahn haben.
Allgemein wird eine Elektrifizierung der Ostbahn bei der Planung von Maßnahmen bislang
nicht explizit berücksichtigt, da hierzu kein Planungsauftrag und keine
#Finanzierungsvereinbarung vorliegen.“
2
Seitens des Landes Berlin werden unabhängig vom Vorliegen eines konkreten
Planungsauftrages durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich in der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der Planung und Abstimmung von
anstehenden Baumaßnahmen an der Strecke und tangierenden Anlagen die
grundsätzlichen Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke
eingebracht, damit der vorgesehene Streckenausbau nicht verbaut wird.
Frage 4:
Inwiefern profitiert das Vorhaben der Elektrifizierung der RB 26 vom Gesetz zur Investitionsbeschleunigung?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt dazu aus:
„Das im Dezember 2020 in Kraft getretene #Investitionsbeschleunigungsgesetz hat das Ziel,
Planungs- und Genehmigungsverfahren u. a. im Schieneninfrastrukturbereich zu
beschleunigen.
Hierfür wurden mehrere Einzelmaßnahmen insbesondere vom Erfordernis einer
Planfeststellung oder Plangenehmigung befreit, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz – AEG). Eine
dieser Einzelmaßnahmen stellt die Ausstattung einer Bahnstrecke mit einer Oberleitung dar.
Die Regelungen des Landesrechts (z. B. Wasserrecht, Artenschutz) sowie private Belange
(Grundstücksinanspruchnahme, Schall und Erschütterungen) sind weiterhin zu beachten.
Hieraus resultiert, dass bei einer Infrastrukturmaßnahme, welche mit einer Erhöhung der
Streckengeschwindigkeit oder einer Änderung des möglichen Betriebsprogrammes
einhergeht, weiterhin von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens auszugehen
ist. Folglich ist nach aktuellem Stand nur bei reinen Elektrifizierungsmaßnahmen, die ohne
die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit oder die Änderung des möglichen
Betriebsprogrammes durchgeführt werden, eine beschleunigte Planung und Genehmigung
möglich. Für den konkreten Fall der Elektrifizierung der Ostbahn trifft dies voraussichtlich
nicht zu, da wir zur Sicherung einer marktgerechten Infrastruktur die Verbindung der
Elektrifizierung mit begleitenden, kapazitätssteigernden Maßnahmen anstreben würden (z.
B. eine Geschwindigkeitserhöhung oder Herstellung einer Zweigleisigkeit).“
Frage 5:
Seit wann stehen zusätzliche Mittel aus dem GVFG zur Verfügung und ab wann wurden welche Versuche
seitens des Senats unternommen, um die Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen der Mittel aus dem GVFG
zu finanzieren?
Antwort zu 5:
Im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stehen seit 2020 zusätzliche Mittel zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung.
Bei der Ostbahn handelt es sich um eine internationale Schienenverbindung. Daher ist aus
Sicht der Länder Berlin und Brandenburg der vorgesehene Streckenausbau als Maßnahme
in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufzunehmen. Die Anmeldung ist durch beide
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Länder in der Vergangenheit bereits erfolgt. Auch bei der nächsten Fortschreibung des
BVWP werden die Länder daher diese Maßnahme einbringen.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsdelikte in Berlin, aus Senat

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele #polizeiliche #Verfahren zu #Verkehrsdelikten wurden seit Beginn dieser Legislaturperiode eingeleitet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
    Zu 1.: Die Anzahl der aufgrund von #Verkehrsstraftaten polizeilich eingeleiteten Verfahren
    ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

DeliktJahr
Jahr:2016*20172018201920202021**
§ 240 Strafgesetzbuch (StGB)2841.7671.7001.9291.823604
§ 315b StGB1679531.0539421.073279
§ 315c, Abs. 1 Nr. 1 StGB2515418520219458
§ 315c, Abs. 1 Nr. 2 StGB5130534032832592
§ 316 StGB3101.8702.0732.3652.279676
davon Alkohol2871.7031.9202.1852.040563
davon berauschende Mittel23167153180239113
§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)1.3378.9739.3189.75810.3244.184
§§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz8544.6784.4804.6845.3722.055
§ 9 Haftpflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger3526724722023171
§ 267 StGB152784833756977368
§ 22 StVG71490427433640216
§ 315d StGB023290399744234
§ 142 StGB6.25233.30434.35834.91630.4469.113
insgesamt9.53853.56855.30456.93254.42817.950


  1. Stand: 16. Mai 2021
  • ab 27. Oktober 2016
    ** bis 16. Mai 2021
    2
    Die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (VkOWi-Anzeigen) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr2016*20172018201920202021**insgesamt
  VkOWi-An- zeigen  259.485  1.441.853  1.565.124  1.904.046  1.569.551  414.496  7.154.555


  • Stand: 30. April 2021
  • ab 27. Oktober 2016
    ** bis 30. April 2021
  1. Wie viele staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren zu Delikten im Straßenverkehr wurden im gleichen Zeitraum eingeleitet? Wie viele Verfahren wurden wegen Ordnungswidrigkeiten, wie viele wegen Straftaten
    eingeleitet? Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln, insb. §§ 240; 248b; 222; 229; 315b; 315c; 315d;
    323a StGB; §§ 21 – 27 StVG; § 6 PflVersG.
    Zu 2.: Verfahren, die bei den Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts eines Verkehrsdelikts geführt werden, werden im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden durch das Merkmal „VE“ gekennzeichnet.
    Die Anfrage bezieht sich allgemein auf „Verkehrsdelikte in Berlin“. Diese werden vorwiegend durch die Amtsanwaltschaft Berlin verfolgt.
    Zwischen dem 18. September 2016 und dem 18. Mai 2021 wurden bei der Amtsanwaltschaft Berlin insgesamt 191.761 Js-Verfahren (Verfahren gegen bekannte Beschuldigte)
    und 105.249 UJs-Verfahren (Verfahren gegen unbekannte Beschuldigte) eingeleitet sowie 22.593 Verfahren allein wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Die Einzelheiten,
    einschließlich der Anzahl der Verfahren, die davon zumindest auch wegen des Verdachts
    eines der in der Anfrage explizit genannten Straftatbestände eingeleitet wurden, ergeben
    sich aus der Anlage I.
    Zwischen dem 16. September 2016 und dem 18. Mai 2021 wurden bei der Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt 9.003 Js-Verfahren und 565 UJs-Verfahren eingeleitet sowie
    neun Verfahren allein wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Die Einzelheiten, einschließlich der Anzahl der Verfahren, die davon zumindest auch wegen des Verdachts
    eines der in der Anfrage explizit genannten Tatbestände eingeleitet wurden, ergeben sich
    aus der Anlage II.
  2. Wie häufig wurde gegen §§ 4; 5; 6; 8; 9; 10; 12; 14; 26 StVO im beschriebenen Zeitraum zulasten von
    Fahrradfahrerinnen und Fußgängerinnen verstoßen? Wie häufig kam es hierbei zu Personenschäden?
    Zu 3.: Eine statistisch auswertbare Erfassung über die Verkehrsbeteiligungsarten betroffener Personen bei Verstößen gegen die o. g. Vorschriften (VkOwi) erfolgt weder
    durch die Polizei Berlin noch durch die Strafverfolgungsbehörden.
  3. Wie häufig waren Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen unter den Opfern von Verkehrsdelikten im
    beschriebenen Zeitraum? Wie häufig waren Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen unter den Opfern
    von Verkehrsdelikten im beschrieben Zeitraum, unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen? Bitte, soweit möglich, nach Delikten entsprechend Frage 1-2 aufschlüsseln.
    Zu 4.: Hierzu liegen keine statistisch auswertbaren Erfassungen vor.
    3
  4. Wie viele Verfahren wurden im gleichen Zeitraum abgeschlossen? Wie viele der Strafverfolgungen endeten in Verurteilungen, Freisprüchen, Einstellungen nach §§ 170 II; 153; 153a; 154 StPO? Nach welchen
    Delikten wurde verurteilt?
    Zu 5.: Seitens der Amtsanwaltschaft Berlin wurden zwischen dem 16. September 2016
    und dem 18. Mai 2021 durch Einstellung nach §§ 170 Abs. 2, 153, 153a StPO sowie Beschränkungen nach§ 154 StPO insgesamt 125.212 Js-Verfahren und 100.770 UJs-Verfahren erledigt. Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage III.
    Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin waren es insoweit 3.620 Js-Verfahren sowie 467
    UJs-Verfahren. Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage IV.
    Verfahren, die von der Amtsanwaltschaft Berlin geführt wurden, endeten in 662 Fällen
    mit einem Freispruch und in 29.190 Fällen mit einer Verurteilung Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage
    V.
    Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft geführt wurden, endeten in 69 Fällen mit Freisprüchen und in 901 Fällen mit Verurteilungen Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen
    Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage VI.
    Erläuternd wird ausgeführt, dass den genannten Tabellen jeweils zu entnehmen ist, inwieweit zu den jeweiligen Verfahren der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft
    ein Tatverdacht zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Tatbeständen angenommen
    wurde. Es wird dagegen nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst, wegen welcher
    der angeklagten Delikte im Einzelnen eine Verurteilung erfolgte.
  5. Unter Bezugnahme auf Frage 5: Welche Strafen und in welcher Höhe wurden ausgesprochen? Bitte
    nach Delikten aufschlüsseln.
    Zu 6.: Soweit zu einzelnen der angeklagten Personen Verurteilungen aus den im angefragten Zeitraum eingegangenen Verfahren der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft erfasst sind, ergeben sich diese aus den Anlagen VII und VIII, wobei auch hier jeweils angegeben ist, in welchen Verfahren der Verdacht einer der in Frage 2 genannten
    Tatbestände zunächst angenommen wurde. Wegen welcher Delikte die Verurteilung konkret erfolgte, ist dagegen nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.
  6. Wie häufig wurden bei – unter Bezugnahme auf die in Frage 5 genannten – Verurteilungen, Führerscheinsperren nach § 69a StGB ausgesprochen? Bitte nach Delikten aufschlüsseln. In wie vielen Fällen
    wurde die Höchstdauer der zeitigen Sperrfrist i.S.d. § 69a Abs. 1 S. 1 StGB von 5 Jahren angeordnet? In
    wie vielen Fällen wurde die lebenslange Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 2 StGB angeordnet?
    Zu 7.: Die Daten ergeben sich, nach den konkret genannten Delikten aufgeschlüsselt,
    aus den Anlagen IX und X.
  7. Gibt es statistische Erhebungen über die Frage, ob zu einer Führerscheinsperre Verurteilte
    a) ohne Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge führen, wenn ja, in welchem Umfang (wie vor Führerscheinentzug, weniger, mehr)?
    b) nach Wiedererlangung eines Führerscheins häufiger wieder Verkehrsdelikte begehen als die Durchschnittsbevölkerung, wenn ja wie viel häufiger?
    Wenn es keine solche statistischen Erhebungen gibt: Warum nicht?
    4
    Zu 8.: Die angefragten Umstände werden nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.
  8. Wie bewertet der Senat die Höchstdauer für die zeitige Führerscheinsperrfrist nach § 69a Abs. 1 S. 1
    StGB von fünf Jahren? Wäre es der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich, diese zu verlängern?
  9. Wie bewertet der Senat den Katalog der Regelbeispiele gem. § 69 Abs. 2 StGB? Wäre es der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich, diesen um ausgewählte Normen/Delikte zu erweitern?
  10. Wäre es der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich, wenn weitere oder alternative Möglichkeiten der
    Maßregelung, analog der Regelung aus §§ 2a, 2b StVG, geschaffen würden?
    Zu 9. bis 11.: Die Zunahme von Aggressivität im Straßenverkehr wird seitens des Senats
    mit Besorgnis registriert. Aus diesem Grund wird bei der bevorstehenden Frühjahrkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder ein Beschlussvorschlag durch
    das Land Berlin eingebracht, in dem die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden soll, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Mindestsperrzeit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a Abs.1 StGB) bei einer Verurteilung wegen § 315 d StGB („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“) zwei Jahre beträgt.
    Zudem sollen die Justizministerinnen und Justizminister in diesem Beschlussvorschlag
    die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz bitten, den Katalog der Regelbeispiele des § 69 Abs.2 StGB um den Tatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
    im Straßenverkehr zu erweitern.
    Weiterhin sollen die Justizministerinnen und Justizminister die Innenministerkonferenz
    und die Verkehrsministerkonferenz bitten, sich ebenfalls für eine Eindämmung der zunehmenden Aggressivität in Straßenverkehr einzusetzen und im Rahmen der dortigen
    Zuständigkeiten präventive Maßnahmen zu ergreifen.
    Schließlich ist der Senat aktuell bestrebt, eine Entschließung des Bundesrates herbeizuführen. Mit dieser soll der Bundesgesetzgeber dazu aufgefordert werden, einen Gesetzesentwurf hinsichtlich eines zivilrechtlichen Überlassungsverbots hochmotorisierter
    Kraftfahrzeuge an Fahranfängerinnen und Fahranfänger vorzulegen.
  11. Wie häufig unterlagen Kraftfahrzeuge der Einziehung nach § 74 I StGB und §§ 315f, 74a StGB? Standen diese im Eigentum des jew. Täters oder der jew. Täterin?
    Zu 12.: Die angefragten Daten werden nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.
    Berlin, den 31. Mai 2021
    In Vertretung
    Dr. Brückner
    Senatsverwaltung für Justiz,
    Verbraucherschutz und Antidiskriminierung