#2700 #bvg #ubahn im #deutschentechnikmuseum #berlin

View on Instagram https://instagr.am/p/CPvwTQ5nYsE/

Mobilität: Bundesweiter Protesttag gegen Autobahnbau Hunderte Klimaaktivisten besetzen Berliner A100-Baustelle – zahlreiche Festnahmen, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/bundesweiter-protesttag-gegen-autobahnbau-hunderte-klimaaktivisten-besetzen-berliner-a100-baustelle-zahlreiche-festnahmen/27258420.html

#Klima- und #Umweltaktivisten haben zwei Abschnitte der #Autobahn 100 in Berlin #besetzt – in #Treptow und #Neukölln. .Die Berliner Polizei war mit mehreren hundert Beamten im Einsatz und nahm die Personalien vieler Aktivisten auf. 80 Menschen hatten am frühen Sonnabendmorgen in Neukölln ein bereits fast fertiges Stück der #A100 besetzt. Gegen neun Uhr gelang es 250 Menschen in Treptow in eine Art Sandgrube an den Ringbahngleisen zu gelangen. Hier haben bislang technische Schwierigkeiten den Bau der Autobahn unter den Gleisen hindurch verhindert.

Letztlich durften am Nachmittag fast alle Besetzer das Gelände verlassen, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Zuvor hatte es ein stundenlanges Hin und Her gegeben. Gegen 11 Uhr hatte der Chef der Autobahndirektion Nordost, Ronald Normann, als Hausherr den etwa 250 Aktivsten das Angebot gemacht, auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu verzichten, wenn sie friedlich die Baustelle verlassen.

Die Aktivisten forderten, dass die Polizei auf eine Personalienfeststellung verzichtet, was jedoch rechtlich unmöglich sei, wie ein Polizeisprecher sagte. Bestehe der Verdacht eines Rechtsbruchs müssten Personalien aufgenommen werden. Gegen 13 Uhr war die Situation festgefahren, die Besetzer formierten sich zu einem Block und stürmten auf die Polizeiabsperrung zu. Den Beamten gelang es mit Androhung des Schlagstocks, die Menge zu stoppen. Am Nachmittag forderte die Polizei Verstärkung an, um die Menschen einzeln …

#scania #4617 #gelenkbus der #bvg am #wilhelmsruherdamm

View on Instagram https://instagr.am/p/CPtLyiBHlEu/

Radverkehr: Fahrrad-Demos in Berlin Polizei verbietet Radrouten durch den Autobahntunnel – wegen Sicherheitsbedenken, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrrad-demos-in-berlin-polizei-verbietet-radrouten-durch-den-autobahntunnel-wegen-sicherheitsbedenken/27256008.html

Sowohl eine Demo gegen die #A100-Verlängerung als auch die #ADFC-Sternfahrt sind vom Verbot betroffen. Die #Autobahn darf trotzdem benutzt werden.
Die Berliner Polizei hat den Veranstaltern der beiden für dieses Wochenende geplanten #Fahrraddemonstration verboten, durch den Britzer #Tunnel der #Stadtautobahn zu fahren. „Das hat #gefahrenabwehrrechtliche Gründe“, sagte ein Polizeisprecher am Freitag: Im Fall einer #Panik stünden nicht ausreichend Fluchtwege zur Verfügung, sodass „eine Vielzahl an Verletzten“ zu befürchten sei.

Betroffen sind sowohl die „Fahrraddemo gegen den Weiterbau der A100 für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt“ am Sonnabend als auch die traditionelle Sternfahrt des ADFC am Sonntag. Bei der gehört die Tour durch den Britzer Tunnel seit Jahren für viele Teilnehmer zu den Hauptattraktionen.

Zu dem Aktionsbündnis mehrerer verkehrs- und umweltpolitischer Organisationen, das gegen den Weiterbau der A100 von Neukölln nach Treptow demonstrieren will, gehört auch der Umweltverband BUND. Der wirft angesichts des Verbotes die Frage auf, ob der Tunnel denn für den Autoverkehr sicher genug sei, wenn er für die Radler für zu gefährlich befunden wurde: Die Polizei habe erklärt, dass es nur fünf Fluchttüren gebe, die im Notfall nicht ausreichen würden und zu eng für Rettungstragen seien.

Diese Argumente halte man für wenig plausibel, sagte Björn Obmann vom BUND dem Tagesspiegel. Beim täglichen Autoverkehr sei die …

Flughäfen: Messnetz komplett Seit Juni wird der BER-Fluglärm an 30 Messstellen dokumentiert, aus FBB

Der Ausbau des #Fluglärmmessnetzes am #BER ist abgeschlossen. Ab Juni gibt es vier neue Messstellen entlang der #Südbahn. Sie liegen an der Havellandstraße in Zeuthen, An der Fähre in Niederlehme, Am Bauerndamm in Genshagen und an der Straße der Einheit in Groß Machnow. Insgesamt wird der Fluglärm jetzt bei allen Starts und Landungen am BER mit Hilfe von 30 stationären Messstellen dokumentiert. Zusätzlich führt die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen durch.

Alle #Messstellen verfügen über spezielle Mikrofone, die mehrere Meter über dem Boden installiert sind. Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden (siehe Link unten).

Die Messstellen sind unter anderem notwendig für die Erhebung lärmabhängiger Entgelte. Damit möchte die Flughafengesellschaft die Airlines animieren, besonders lärmarme An- und Abflugverfahren zu wählen und so die Anwohnerinnen und Anwohner des BER vom Lärm zu entlasten.

Um das Umland auch weiterhin temporär vom #Fluglärm zu entlasten, wird der Wechselbetrieb der beiden Start- und Landebahnen bis auf Weiteres fortgesetzt. Im Juni finden die Starts und Landungen wieder auf der BER-Südbahn statt.

Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft bemüht sich intensiv darum, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die abwechselnde Nutzung der beiden Start- und Landebahnen seit April trägt wesentlich dazu bei. Mit dem engen Messstellennetz und dem öffentlichen Zugang zu den Daten erzeugen wir eine hohe Transparenz. Das wird dabei helfen, das Thema Lärmschutz auf einer sachlichen Grundlage weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch unser geplantes System der lärmbezogenen Entgelte für die Airlines, mit dem leises Fliegen belohnt wird.“

• Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.

• Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

S-Bahn Berlin: Abschnitt der S2 in den Ferien gesperrt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232421933/Abschnitt-der-S-Bahn-Linie-S2-in-den-Ferien-gesperrt.html

Die Deutsche Bahn (#DB) plant während der #Sommerferien #Bauarbeiten an der #Dresdner Bahn – weshalb sich Nutzer der S-Bahn-Linie #S2 auf dem südlichen Teilabschnitt auf #Ersatzverkehr mit Bussen einstellen müssen. Vom 24. Juni bis zum 9. August fahren zwischen #Südkreuz und #Blankenfelde keine Bahnen, wie der Konzern am Montag mitteilte. Stattdessen sind drei Buslinien geplant, mit denen verschiedene Umsteigepunkte für den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden.

Zwei der Buslinien starten in Blankenfelde und enden am Priesterweg. Die Linie #S2X soll dabei über Mahlow und U-Bahnhof #Alt-Mariendorf fahren, wo in die U-Bahnlinie #U6 umgestiegen werden kann. Die #S2A fährt über Mahlow, Lichtenrade, Marienfelde und Attilastraße. Die dritte Linie, die #S2B, startet in Lichtenrade und fährt über Lankwitz zum Priesterweg. In Lankwitz besteht die Möglichkeit, auf die S-Bahn-Linien S25 und S26 umzusteigen, die zusammen im Zehn-Minuten-Takt unterwegs sind – und weiter Richtung Südkreuz, Friedrichstraße oder Gesundbrunnen fahren.

Im Sommer werden neue Lärmschutzwände aufgebaut
Während der Sperrpause im Sommer wird entlang des S-Bahn-Abschnitts an verschiedenen Projekten gearbeitet. Zwischen Attilastraße und Bahnhof Marienfelde sollen etwa #Lärmschutzwände aufgebaut werden, auf der gesamten Strecke wird die Leit- und #Sicherheitstechnik angepasst. Daneben soll unter anderem eine neue #Bahnüberführung am #Schichauweg für Fußgänger und Autos gebaut werden. Am Bahnhof #Lichtenrade ist ebenfalls der Aufbau von Lärmschutzwänden geplant, zugleich soll dort ein Gleis, das während der Bauzeit genutzt wird, in Betrieb genommen und der Anschluss eines Behelfsbahnsteigs hergestellt werden. Weitere Arbeiten sind auch in Mahlow, etwa an mehreren Bahnübergängen …

#u-bahn #2701 im #technikmuseumberlin

from Instagram: https://instagr.am/p/CPqtt5UHmUL/

Straßenbahn + Straßenverkehr: Neubau der Langen Brücke in Köpenick soll 2024 beginnen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/treptow-koepenick/article232448909/Neubau-der-Langen-Bruecke-in-Koepenick-soll-2024-beginnen.html

Die #Lange Brücke in #Köpenick ist so desolat, dass sie schon aus drei Brücken besteht. Nun sind die Planungen für den #Neubau gestartet.

Die Planungen für den Neubau der Langen #Brücke in Köpenick haben begonnen. Das #Bauwerk über der #Dahme verbindet die #Altstadt mit den westlichen Stadtvierteln #Köllnische Vorstadt und #Spindlersfeld.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) antworteten in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag auf Fragen von Bürgerinnen und Bürger. Diese können sich über die Plattform meinBerlin am Planungsprozess beteiligen.

In Köpenick gibt es viele #Brückenarbeiten
In Köpenick sorgen die Bauarbeiten an der #Salvador-Allende-Brücke seit 2019 für Stau. Die Sanierung der #Elsenbrücke wird das im Treptower Norden noch mindestens bis 2028 tun. Der #Ersatzneubau der Langen Brücke soll „deutlich schneller“ gehen, versprach Arne Huhn, #Brückenbauchef der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Mit einer Fertigstellung rechnet er bis 2027. Für den Bau sind 30 Millionen Euro veranschlagt.

Im Juli sollen die Planungsvarianten vorgestellt werden, bis 2022 will man sich für eine entscheiden. Ab 2024 soll die historische Brücke abgerissen werden, die dann 133 Jahre alt sein wird. Ihr Denkmalschutz wurde im Januar 2020 …

Mobilität: Wie wirkt sich das Berliner Straßengesetz auf die „neue Mobilität“ aus?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese
Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber?
Antwort zu 1:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der
aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung
straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten
von #Mietfahrzeugen gemeint ist.
Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“
und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf
Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten
„#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind,
der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549).
Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens
für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung
des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto
zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von
Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5
Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser
Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten
2
„Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie
Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen.
Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des
Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2
und 5 des Entwurfs:
„§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität
(…)
(2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum
stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte
Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden.
(…)
(5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen
auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung
oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften
reguliert werden.“
Frage 2:
Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern
der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner
Straßengesetz auszutauschen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von
Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der
angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin
anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen
worden ist.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich
lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch
den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz
regeln möchte, zukommt?
Antwort zu 3:
Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der
Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche
Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem
Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten
Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver
rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an
3
Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen
Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in
rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende
Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen
Entwicklungen hinreichend gerecht wird.
Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten
Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den
berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat
in diese Richtung bereits unternommen?
Antwort zu 4:
Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für
gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird
aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die
Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus
ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung
des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant.
Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von
Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von
(gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung
aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen
Senat erstellt werden können?
Antwort zu 5:
Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die
Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren
sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das
Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und
umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner
Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren
Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen
schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden
Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können.
4
Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die
Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni

  1. Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an
    dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben.
    Berlin, den 02.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

#3379 der #bvg ein #doppeldecker

from Instagram: https://instagr.am/p/CPoRmjDHTOZ/