#Klima- und #Umweltaktivisten haben zwei Abschnitte der #Autobahn 100 in Berlin #besetzt – in #Treptow und #Neukölln. .Die Berliner Polizei war mit mehreren hundert Beamten im Einsatz und nahm die Personalien vieler Aktivisten auf. 80 Menschen hatten am frühen Sonnabendmorgen in Neukölln ein bereits fast fertiges Stück der #A100 besetzt. Gegen neun Uhr gelang es 250 Menschen in Treptow in eine Art Sandgrube an den Ringbahngleisen zu gelangen. Hier haben bislang technische Schwierigkeiten den Bau der Autobahn unter den Gleisen hindurch verhindert.
Letztlich durften am Nachmittag fast alle Besetzer das Gelände verlassen, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Zuvor hatte es ein stundenlanges Hin und Her gegeben. Gegen 11 Uhr hatte der Chef der Autobahndirektion Nordost, Ronald Normann, als Hausherr den etwa 250 Aktivsten das Angebot gemacht, auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu verzichten, wenn sie friedlich die Baustelle verlassen.
Die Aktivisten forderten, dass die Polizei auf eine Personalienfeststellung verzichtet, was jedoch rechtlich unmöglich sei, wie ein Polizeisprecher sagte. Bestehe der Verdacht eines Rechtsbruchs müssten Personalien aufgenommen werden. Gegen 13 Uhr war die Situation festgefahren, die Besetzer formierten sich zu einem Block und stürmten auf die Polizeiabsperrung zu. Den Beamten gelang es mit Androhung des Schlagstocks, die Menge zu stoppen. Am Nachmittag forderte die Polizei Verstärkung an, um die Menschen einzeln …
Sowohl eine Demo gegen die #A100-Verlängerung als auch die #ADFC-Sternfahrt sind vom Verbot betroffen. Die #Autobahn darf trotzdem benutzt werden. Die Berliner Polizei hat den Veranstaltern der beiden für dieses Wochenende geplanten #Fahrraddemonstration verboten, durch den Britzer #Tunnel der #Stadtautobahn zu fahren. „Das hat #gefahrenabwehrrechtliche Gründe“, sagte ein Polizeisprecher am Freitag: Im Fall einer #Panik stünden nicht ausreichend Fluchtwege zur Verfügung, sodass „eine Vielzahl an Verletzten“ zu befürchten sei.
Betroffen sind sowohl die „Fahrraddemo gegen den Weiterbau der A100 für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt“ am Sonnabend als auch die traditionelle Sternfahrt des ADFC am Sonntag. Bei der gehört die Tour durch den Britzer Tunnel seit Jahren für viele Teilnehmer zu den Hauptattraktionen.
Zu dem Aktionsbündnis mehrerer verkehrs- und umweltpolitischer Organisationen, das gegen den Weiterbau der A100 von Neukölln nach Treptow demonstrieren will, gehört auch der Umweltverband BUND. Der wirft angesichts des Verbotes die Frage auf, ob der Tunnel denn für den Autoverkehr sicher genug sei, wenn er für die Radler für zu gefährlich befunden wurde: Die Polizei habe erklärt, dass es nur fünf Fluchttüren gebe, die im Notfall nicht ausreichen würden und zu eng für Rettungstragen seien.
Der Ausbau des #Fluglärmmessnetzes am #BER ist abgeschlossen. Ab Juni gibt es vier neue Messstellen entlang der #Südbahn. Sie liegen an der Havellandstraße in Zeuthen, An der Fähre in Niederlehme, Am Bauerndamm in Genshagen und an der Straße der Einheit in Groß Machnow. Insgesamt wird der Fluglärm jetzt bei allen Starts und Landungen am BER mit Hilfe von 30 stationären Messstellen dokumentiert. Zusätzlich führt die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen durch.
Alle #Messstellen verfügen über spezielle Mikrofone, die mehrere Meter über dem Boden installiert sind. Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden (siehe Link unten).
Die Messstellen sind unter anderem notwendig für die Erhebung lärmabhängiger Entgelte. Damit möchte die Flughafengesellschaft die Airlines animieren, besonders lärmarme An- und Abflugverfahren zu wählen und so die Anwohnerinnen und Anwohner des BER vom Lärm zu entlasten.
Um das Umland auch weiterhin temporär vom #Fluglärm zu entlasten, wird der Wechselbetrieb der beiden Start- und Landebahnen bis auf Weiteres fortgesetzt. Im Juni finden die Starts und Landungen wieder auf der BER-Südbahn statt.
Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft bemüht sich intensiv darum, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die abwechselnde Nutzung der beiden Start- und Landebahnen seit April trägt wesentlich dazu bei. Mit dem engen Messstellennetz und dem öffentlichen Zugang zu den Daten erzeugen wir eine hohe Transparenz. Das wird dabei helfen, das Thema Lärmschutz auf einer sachlichen Grundlage weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch unser geplantes System der lärmbezogenen Entgelte für die Airlines, mit dem leises Fliegen belohnt wird.“
• Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.
• Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin T +49-30-609170100 pressestelle@berlin-airport.de www.berlin-airport.de
Die Deutsche Bahn (#DB) plant während der #Sommerferien#Bauarbeiten an der #Dresdner Bahn – weshalb sich Nutzer der S-Bahn-Linie #S2 auf dem südlichen Teilabschnitt auf #Ersatzverkehr mit Bussen einstellen müssen. Vom 24. Juni bis zum 9. August fahren zwischen #Südkreuz und #Blankenfelde keine Bahnen, wie der Konzern am Montag mitteilte. Stattdessen sind drei Buslinien geplant, mit denen verschiedene Umsteigepunkte für den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden.
Zwei der Buslinien starten in Blankenfelde und enden am Priesterweg. Die Linie #S2X soll dabei über Mahlow und U-Bahnhof #Alt-Mariendorf fahren, wo in die U-Bahnlinie #U6 umgestiegen werden kann. Die #S2A fährt über Mahlow, Lichtenrade, Marienfelde und Attilastraße. Die dritte Linie, die #S2B, startet in Lichtenrade und fährt über Lankwitz zum Priesterweg. In Lankwitz besteht die Möglichkeit, auf die S-Bahn-Linien S25 und S26 umzusteigen, die zusammen im Zehn-Minuten-Takt unterwegs sind – und weiter Richtung Südkreuz, Friedrichstraße oder Gesundbrunnen fahren.
Im Sommer werden neue Lärmschutzwände aufgebaut Während der Sperrpause im Sommer wird entlang des S-Bahn-Abschnitts an verschiedenen Projekten gearbeitet. Zwischen Attilastraße und Bahnhof Marienfelde sollen etwa #Lärmschutzwände aufgebaut werden, auf der gesamten Strecke wird die Leit- und #Sicherheitstechnik angepasst. Daneben soll unter anderem eine neue #Bahnüberführung am #Schichauweg für Fußgänger und Autos gebaut werden. Am Bahnhof #Lichtenrade ist ebenfalls der Aufbau von Lärmschutzwänden geplant, zugleich soll dort ein Gleis, das während der Bauzeit genutzt wird, in Betrieb genommen und der Anschluss eines Behelfsbahnsteigs hergestellt werden. Weitere Arbeiten sind auch in Mahlow, etwa an mehreren Bahnübergängen …
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) antworteten in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag auf Fragen von Bürgerinnen und Bürger. Diese können sich über die Plattform meinBerlin am Planungsprozess beteiligen.
In Köpenick gibt es viele #Brückenarbeiten In Köpenick sorgen die Bauarbeiten an der #Salvador-Allende-Brücke seit 2019 für Stau. Die Sanierung der #Elsenbrücke wird das im Treptower Norden noch mindestens bis 2028 tun. Der #Ersatzneubau der Langen Brücke soll „deutlich schneller“ gehen, versprach Arne Huhn, #Brückenbauchef der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Mit einer Fertigstellung rechnet er bis 2027. Für den Bau sind 30 Millionen Euro veranschlagt.
Im Juli sollen die Planungsvarianten vorgestellt werden, bis 2022 will man sich für eine entscheiden. Ab 2024 soll die historische Brücke abgerissen werden, die dann 133 Jahre alt sein wird. Ihr Denkmalschutz wurde im Januar 2020 …
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von #Mietfahrzeugen gemeint ist. Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten „#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind, der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549). Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5 Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten 2 „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen. Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2 und 5 des Entwurfs: „§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität (…) (2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden. (…) (5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften reguliert werden.“ Frage 2: Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner Straßengesetz auszutauschen? Antwort zu 2: Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen worden ist. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz regeln möchte, zukommt? Antwort zu 3: Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an 3 Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen Entwicklungen hinreichend gerecht wird. Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat in diese Richtung bereits unternommen? Antwort zu 4: Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant. Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von (gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit. Frage 5: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen Senat erstellt werden können? Antwort zu 5: Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können. 4 Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni
Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben. Berlin, den 02.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz