Der #S-Bahnhof #Friedrichsfelde Ost ist ein wichtiger #Knotenpunkt des Berliner #ÖPNV. Dank der erfolgreich beendeten Baumaßnahmen können die Fahrgäste nun deutlich komfortabler und schneller zwischen Straßen- und S-Bahn umsteigen. Darüber hinaus profitieren die Menschen aus den umliegenden Quartieren von dem bequemen Zugang zum ÖPNV. Auf Barrierefreiheit wurde besonderer Wert gelegt.
Die Attraktivität des ÖPNV steigt, wenn er unkompliziert erreichbar ist und der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln einfach möglich ist. Das Projekt #Rhinstraßenbrücke / S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost realisiert diese Ansprüche an eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Im Zuge der Brückenbauarbeiten wurde gemeinsam mit der BVG auf den Überbauten neue Haltestellen für die #Straßenbahn mit einem neuen Fußweg zum S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost errichtet. Die beiden neuen Treppenanlagen verbessern die Umsteigemöglichkeiten deutlich.
Die Bauarbeiten zum #Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke einschließlich der Arbeiten der Leitungsumverlegungen im Bahnbereich begannen im Sommer 2017. Die alte und geschädigte Brückenkonstruktion musste abgebrochen bzw. zurückgebaut werden.
Durch den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke wird die verkehrliche Anbindung der Gewerbebetriebe der umliegenden Gewerbegebiete bis hin zum Clean Tech Park Marzahn spürbar verbessert. Für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe rund 11,8 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zur Verfügung gestellt.
Insgesamt lagen die Gesamtkosten bei rund 25,7 Millionen Euro, davon Mittel für den ÖPNV in Höhe von 12,5 Millionen von der BVG und 13,2 Millionen Euro für den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke.
Dank der engen Abstimmung zwischen den Bauunternehmen, der #BVG, der DB AG, der verschiedenen Leitungsunternehmen, der bezirklichen Stellen und der zuständigen Senatsverwaltungen konnte das komplexe Projekt unter der Projektleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgreich abgeschlossen werden.
«Die #Schäden, die der stete Wechsel von Plus- und Minustemperaturen verursacht hat, sind nach wie vor auf den #Straßen sichtbar», sagte der Sprecher des Landesbetriebs #Straßenwesen, Steffen Streu. Der Betrieb betreut 2740 Kilometer Bundes- und 5680 Kilometer #Landesstraßen sowie 2082 Kilometer #Radwege in Brandenburg. Ob die Schäden aus dem jüngsten #Winter größer waren als ein Jahr zuvor, ist unklar.
Die Folgen allein durch das #Winterwetter könnten nicht separat betrachtet werden, sagte Streu. «Wir haben immer wieder Schäden durch #Havarien, #Verschleiß, aber auch durch wetterbedingte Einflüsse wie #Frost oder #Hitze.» Dem #Betriebsdienst stünden in diesem Jahr deshalb für alle #Ausbesserungsmaßnahmen 6,8 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich würden zwölf Millionen Euro für unvorhersehbare Maßnahmen eingesetzt, die etwa durch eine Havarie oder #Witterungsschäden entstanden sind. Kälte oder Wärme beschleunigten die Destabilisierung schon verschlissener und beschädigter Fahrbahnoberflächen, erklärte Cornelia Mitschka. Sie ist Sprecherin der Autobahn GmbH des Bundes, die für rund 795 Kilometer Bundesautobahnen in Brandenburg verantwortlich ist. «In den zurückliegenden Tagen traten in Brandenburg einzelne lokale Hitzeschäden an Betonfahrbahnen und an mit Asphalt überbauten Betondecken auf», berichtete sie. Insgesamt habe dies einzelne Stellen auf der A9, A10, A11 und A15 betroffen. Die Schäden seien aber zwischenzeitlich instandgesetzt. Einen merklichen Unterschied zu den Vorjahren gebe es nicht. Der Winter war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes vergleichsweise deutlich zu warm und brachte wenig …
Frage 1 Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten 10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren? Antwort zu 1: Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn #Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben. Frage 2: Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? 2 Frage 3: Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? Frage 4: Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn ja, in welcher Form? Frage 5: Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen? Antwort zu 2, 3, 4 und 5: Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Frage 6: Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches Vorkommnis bei welcher Demonstration ? Antwort zu 6: Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar Frage 7: Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die „Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand 2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den Fragen 9-23 verwiesen. Frage 8: In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden. Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem Tunnel? 3 Antwort zu 8: Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen Frage 9: Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind? Frage 10: Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert werden können? Frage 11: Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer Menschenmengen ungeeignet sind? Frage 12: Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus? Frage 13: Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet? Frage 14: Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser? Frage 15: Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in der aktuellsten Fassung auf? Frage 16: Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die Sicherheitsstandards anzupassen? Frage 17: Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90 Sitzplätzen zu durchfahren? Frage 18: Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.? 4 Frage 19: Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie viele? Frage 20: Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten? Frage 21: Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen? Frage 22: Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt? Frage 23: Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher? Antwort zu 9 bis 23: Die AdB teilt hierzu mit: „Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen: Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf. Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht unmittelbar sichtbar. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen. Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen. Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können. Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn nicht zusätzlich abgesichert werden kann. Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar, deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib und Seele meist immer negativ bewertet werden kann. 5 Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein. Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von Autobahnen.“ Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt: In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen. Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt. Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind. Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge vorgetragen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Inwiefern ist geplant, die Situation für den #Radverkehr um den #Pastor-Niemöller-Platz zu verbessern? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Bezirksamt Pankow hat die Planungen für die Einrichtung von #Radverkehrsanlagen in der #Hermann-Hesse-Straße / #Grabbeallee zwischen #Tschaikowskistraße und #Wackenbergstraße im Jahr 2020 aufgenommen. Bestandteil dieser Planungen ist auch der Pastor-Niemöller-Platz sowie die Einrichtung von #Fahrradstraßen im #Güllweg und in der #Waldstraße. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Projektkarte auf den Seiten der GB #infraVelo GmbH verweisen: https://www.infravelo.de/karte/. In der Karte finden sich zahlreiche Informationen zu den einzelnen Radverkehrsprojekten im Land Berlin.“ Frage 2: Inwiefern ist beabsichtigt, Radstreifen o.Ä. um den Pastor-Niemöller-Platz und an der Einmündung zur #Friedrich-Engels-Straße einzurichten? 2 Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die aktuellen Planungen sehen die Einrichtung eines Radfahrstreifens um den Pastor-Niemöller-Platz vor. Dieser soll an die bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen in der Friedrich-Engels-Straße angebunden werden.“ Frage 3: Inwiefern ist beabsichtigt, die Einfahrt (das Abbiegen) von Rad Fahrenden aus der #Grabbeallee Richtung Pastor-Niemöller-Platz / Friedrich-Engels-Straße zu verbessern (lebensgefährliche Situation)? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Problematik ist bekannt. Lösungsmöglichkeiten für diese komplexe Abbiegerelation werden im weiteren Planungsverfahren untersucht.“ Frage 4: Inwiefern ist beabsichtigt, das Abbiegen aus dem Pastor-Niemöller-Platz in die Grabbeallee sicherer zu machen? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Es ist vorgesehen, ein sicheres Abbiegen rechts in die Grabbeallee sowie links in die Hermann-Hesse-Straße zu gewährleisten. Für die Führung des Radverkehrs in der Knotenpunktzufahrt wird derzeit eine Lösung erarbeitet, die den geplanten barrierefreien Umbau der Endhaltestelle der BVG-Buslinie 107 (Grabbeallee/Pastor-Niemöller-Platz) berücksichtigt. Ein Umbau der Lichtsignalanlage bzw. eine Ergänzung dieser mit Signalen für den Radverkehr wird vermutlich erforderlich sein. Die Untersuchungen hierzu sind Teil der anstehenden Entwurfsplanung.“ Frage 5: Inwiefern ist die problematische Situation für den Radverkehr in diesem Bereich bekannt? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Defizite und die daraus resultierenden Probleme sind allen an der Planung Beteiligten bewusst.“ Frage 6: Wie wird diese Verkehrslage und wie werden die sich hieraus ergebenden Risiken eingeschätzt? 3 Antwort zu 6: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Verkehrssituation rund um den Pastor-Niemöller-Platz ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens insgesamt sowie im Speziellen wegen der Unübersichtlichkeit aufgrund der Platzgeometrie, wegen der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr, wegen der querenden Straßenbahntrasse und wegen des hohen Anteils an Busverkehr und Bushalten sehr unübersichtlich und für Radfahrende und zu Fuß Gehende subjektiv eher unsicher. Eine objektive Einschätzung der Risiken durch das Bezirksamt ist aufgrund nicht vorliegender Unfallzahlen nicht möglich.“ Frage 7: Inwiefern ist beabsichtigt, die Umgestaltung des Pastor-Niemöller-Platzes (Wiederherstellung / Wiederbegrünung) zum Anlass zu nehmen, die Radverkehrssituation im oben genannten Sinne oder in ähnlicher Weise zu verbessern? Welche baulichen Maßnahmen werden ergriffen, erwogen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Bezirksamt wird in Kürze die begrünte Fläche des Pastor-Niemöller-Platzes sowie den dort angelegten Gehweg wiederherstellen lassen. Dabei wird auch der zukünftige Bedarf an Ladezonen und Radverkehrsanlagen rund um den Platz berücksichtigt. Konkret bedeutet das, dass ein rund drei Meter breiter Randbereich des Platzes, der voraussichtlich zukünftig als Verkehrsfläche benötigt werden wird, nur mit Rasen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit Bäumen und Hecken bepflanzt werden wird. Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen kann erst mit dem Ausbau der Bus-Endhaltestelle sowie nach Umgestaltung des signalisierten Knotenpunktes Pastor-Niemöller-Platz/Grabbeallee erfolgen. Radverkehrsanlagen sind daher zeitlich nicht im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Platzfläche realisierbar, wurden aber wie oben beschrieben, bereits mitgedacht.“ Frage 8: Welche Dringlichkeit / Priorität hat die Verbesserung der Radverkehrssituation im Bereich des Pastor-Niemöller-Platzes? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Bezirksamt sieht die Maßnahme als sehr dringlich an und hat daher auch die Planungen aufgenommen.“ Frage 9: Inwiefern stehen für die Verbesserung des Radverkehrs Mittel für Pankow bereit, und wie viele Mittel davon sind bereits gebunden? 4 Antwort zu 9: Die in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Maßnahme wird aus Mitteln zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert. Für die Planung des Vorhabens Hermann-Hesse-Straße wurden Mittel in Höhe von 63.440,25 Euro bewilligt, die somit haushaltstechnisch gebunden sind. Insgesamt waren dem Bezirksamt Pankow mit Stand vom 23.06.2021 1.997.778,06 € im Haushaltstitel 72016 („Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“) und 1.315.626,93 € im Haushaltstitel 52108 („Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“) zugesichert und daher in den Haushaltstiteln festgelegt. Da die Bewilligung von Radverkehrs-Maßnahmen, für die die Finanzmittel den Bezirksämtern auf der Grundlage der auftragsweisen Bewirtschaftung aus den Haushaltstiteln 72016 sowie 52108 des Kapitels 0730 zur Verfügung gestellt wird, schrittweise (in der Regel zunächst für die Vorplanung, dann für weitere Planungsstufen und die Baumaßnahme selbst) erfolgt, lässt sich vor Abschluss der Bauplanungsunterlagen und der darauf beruhenden Finanzierungsbewilligungen noch keine konkrete Summe der für die mit dem Bezirksamt Pankow betriebenen Radverkehrs-Vorhaben bereitstehenden Radverkehrs-Mittel nennen. Zudem dienen auch zahlreiche bezirkliche Maßnahmen, von denen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine oder keine detaillierte Kenntnis hat, der Verbesserung des Radverkehrs. Frage 10: Wie viele Mittel sollen zur Verbesserung des Radverkehrs nach Niederschönhausen, Blankenfelde, Rosenthal, Wilhelmsruh und Französisch Buchholz fließen, und wie teilen sich diese Mittel auf die einzelnen Ortsteile auf? Antwort zu 10: Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahme werden zurzeit auch Planungen für die #fahrradfreundliche#Asphaltierung des #Schönholzer Weges (gepflasterter Straßenabschnitt, der an der Grenze zwischen #Wilhelmsruh und #Rosenthal liegt, einschließlich einer kurzen Radweganbindung) im Zusammenwirken zwischen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirksamt Pankow betrieben. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltstitel 72016 erfolgen; da für diese Maßnahme bisher noch keine Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden konnten, ist noch keine Angabe zu den letztendlich benötigten Mitteln möglich. Frage 11: Über wie viel Personal verfügt der Bezirk Pankow für die Radverkehrsverbesserung (z.B. für die Radwegplanung)? Wie viele Stellen gibt es dafür insgesamt, wie viele Stellen sind besetzt? Antwort zu 11: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Für die Planung von Radverkehrsanlagen stehen im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Pankow zwei Vollzeitstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind voll besetzt. Für die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen stehen drei Bauleiterinnen und Bauleiter 5 zur Verfügung, die jedoch nicht nur Radverkehrsmaßnahmen, sondern auch investive Straßenbaumaßnahmen begleiten.“ Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlins bislang längste #Fahrradstraße entsteht im Stadtbezirk #Neukölln. Nach Fertigstellung im Jahr 2024 soll sie auf der #Weserstraße über 2,5 Kilometer parallel zur #Sonnenallee verlaufen, wie Bezirksbürgermeister Martin #Hikel (SPD) am 28. Juni 2021 anlässlich des ersten Spatenstichs mitteilte.
#Radfahrer können dann zwischen #Kottbusser Damm und dem S- und U-Bahnhof Sonnenallee eine 5,5 Meter breite asphaltierte #Fahrbahn nutzen. Autos sind dort dann weitgehend tabu, für Anwohner, Liefer- oder Rettungsfahrzeuge sollen aber Ausnahmen gelten. Der erste #Bauabschnitt zwischen #Pannierstraße und #Fuldastraße soll bereits Ende diesen Jahres fertig sein, wie Hikel ergänzte. Im Zuge der insgesamt 3,7 Millionen Euro umfassenden Baumaßnahme werden auch die Gehwege erneuert und neue Bäume in der Weserstraße gepflanzt. «Mit der Fahrradstraße leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verkehrswende», sagte Hikel. Vor drei Jahren hatte das Berliner Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit erste Abschnitte eines Mobilitätsgesetzes beschlossen, um die #Verkehrswende weg vom Auto rechtlich abzusichern und unter anderem den Ausbau der #Radinfrastruktur zu beschleunigen. Radfahrer wie auch Fußgänger sowie Busse und Bahnen haben nun per Gesetz Vorrang …
Frage 1: Sind dem Senat die aus dem #Kiezbeirat für das Aktive Zentrum #Dörpfeldstraße vorgetragenen Argumente gegen die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „#Variante E“ für den geplanten Umbau der Dörpfeldstraße bekannt und wenn ja, wie bewertet er sie? Antwort zu 1: Die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „Variante E“ ist eine aus einem mehrjährigen Planungs- und Abstimmungsprozess hervorgegangene Kompromisslösung, die unter Abwägung der verschiedenen Belange auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgetragen wird. Der Senat ist über eine #Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Bezirksamt informiert, ihm liegen aber keine Auswertungen oder neuen Argumente aus dem Kiezbeirat für das Aktive Zentrum Dörpfeldstraße vor. Frage 2: Wie ist der Sachstand bzgl. des Planfeststellungsverfahrens für den von der BVG angestrebten zweigleisigen Ausbau der #Straßenbahn in der Dörpfeldstraße? 2 Antwort zu 2: Hierzu teilt die BVG mit: „Auch auf Anregung des „Aktiven Zentrums“ wurde zusätzlich eine intensive und vertiefende Variantenuntersuchung bzgl. der Haltestellenanordnung und -ausbildung durchgeführt. Diese hat den geplanten Fertigstellungstermin für die #Planfeststellungsunterlage verzögert. Die BVG geht davon aus, dass ein #Planfeststellungsverfahren in 2021 eingeleitet werden kann.“ Frage 3: Welche Alternativen zu einem zweigleisigen #Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurden mit jeweils welchem Ergebnis wann und durch wen geprüft? Antwort zu 3: Die Bestandsstrecke der Dörpfeldstraße soll zweigleisig ausgebaut werden, um die Kapazität und Qualität der Strecke zu erhöhen und das Umfeld besser zu erschließen. Grundsätzlich sind im #ÖPNV-Bedarfsplan (Anlage 3 des Nahverkehrsplans Berlin 2019– 2023) im weiteren Umfeld der Dörpfeldstraße keine Neubaustrecken vorgesehen, die als #Alternativerschließung in Frage kommen würden. Darüber hinaus teilt die BVG mit, dass zur Erschließung des Stadtteiles Adlershof und der #Wissenschaftsstadt Adlershof sowie zur Anbindung des neuen Betriebshofes Adlershof keine bessere Alternative als die Streckenführung durch die Dörpfeldstraße gesehen wird. Frage 4: Hat in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der Dörpfeldstraße und insbesondere dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine schriftliche #Anwohnerbefragung stattgefunden und wenn ja, in welchen Bereichen des Ortsteils, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Hierzu teilt die BVG mit: „Im Vorfeld des in 2021 geplanten Planfeststellungsverfahrens erfolgte für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 #VwVfG, die aufgrund der pandemischen Lage als #Online-Veranstaltung am 16.06.2020 ab 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr stattgefunden hat. Neben der direkten Beantwortung einzelner Fragen wurde die zusammenfassende Beantwortung aller Fragen online gestellt. […] Parallel hat die BVG (28.05.2021) dem „Aktiven Zentrum“ auf eine Vielzahl von Bürgerfragen eine Stellungnahme übergeben, die den aktuellen Planungsstand wiedergibt.“ Frage 5: Wie ist der Sachstand bezüglich der Ausweisung von Lieferzonen in Nebenstraßen der Dörpfeldstraße, wurden Anwohner hierüber informiert und ist jeweils gewährleistet, dass auch bei größeren Lieferfahrzeugen eine ausreichende Fahrbahnbreite z.B. für Rettungsfahrzeuge gesichert ist? 3 Antwort zu 5: Die vorhandene angrenzende Bebauung mit der daraus resultierenden lichten Weite des Verkehrsraums lässt unter Berücksichtigung eines zweigleisigen Ausbaues der Straßenbahn und sicherer Anlagen für zu Fußgehende und Radfahrende keine separaten Lieferzonen in der Dörpfeldstraße zu. Bei allen bisher untersuchten Varianten sollen Lieferzonen in den Nebenstraßen eingerichtet werden. Die Öffentlichkeit wurde darüber in allen Planungsphasen informiert, der Kiezbeirat hat dabei auch die Belange der Anwohnenden und Gewerbetreibenden vertreten. Frage 6: Hält der Senat angesichts der Zentren-Funktion der Dörpfeldstraße das Parkplatzangebot im Umfeld und dessen Erschließung zukünftig für ausreichend bzw. angemessen und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 6: Dem Senat liegt auch aufgrund der diesbezüglich fehlenden Zuständigkeit keine Übersicht über vorhandene Parkplatzangebote im Umfeld der Dörpfeldstraße vor. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung der Dörpfeldstraße sowie des lokalen Umfeldes ist zu beachten, dass neben der vorliegenden und weiterbestehenden Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) nach dem Umbau die Erschließung durch den zweigleisigen Straßenbahnausbau mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie durch die Ergänzung der gegenwärtig fehlenden Radverkehrsanlagen weiter ausgebaut wird. Berlin, 27.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der sechsspurige Ausbau der #Autobahn#10 im Norden Berlins sorgt immer wieder für Verkehrsbehinderungen. Nun ist schon bald eine #Vollsperrung nötig. Bereits zum Ferienbeginn am Wochenende rechnet der #ADAC mit #Staus und Verzögerungen. Die Autobahn 10 muss Anfang Juli im Berliner Norden mehrere Tage voll gesperrt werden. Das teilte das Unternehmen Havellandautobahn am Donnerstag mit. Betroffen sei der Bereich am Dreieck Pankow in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) sowie die Strecke zwischen Dreieck Pankow und Barnim in Fahrtrichtung Rostock. Die Vollsperrungen sollen von 2. Juli um 22 Uhr bis zum 4. Juli um 14 Uhr bestehen. Entsprechend beschilderte Umleitungen würden eingerichtet, hieß es weiter. Grund für die Vollsperrungen sind notwendige Arbeiten an einer Brücke. Die Brückenbauarbeiten sind Teil des sechsspurigen Ausbaus der Autobahn 10. Der Ausbau sorgt immer wieder für Verkehrsbehinderungen.
Wegen schwerer #Schäden wurden nun Spuren der #Mühlendammbrücke gesperrt. Auch andere Brücken in Berlin sind marode. Ein Überblick.
Berlins Brücken stellen die Stadt vor eine Herausforderung: Bei mehr als 30 davon wird der Zustand zurzeit als „nicht ausreichend“ beurteilt, bei dreien gilt er sogar als ungenügend, wie kürzlich aus der Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg (beide Linke) hervorging. Die Folge: Diverse Brücken müssen durch Neubauten ersetzt werden, manche sind zurzeit zum Teil oder komplett gesperrt. Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese schreibt in der Antwort von einem „erheblichen Instandsetzungsrückstau“.
Am Donnerstag traf es nun die Mühlendammbrücke in Mitte: Weil schwere Schäden in der Konstruktion entdeckt wurden, wurden Spuren für den Verkehr gesperrt; in Richtung Potsdamer Platz steht nun nur noch ein Fahrstreifen – die bisherige Busspur – für alle Fahrzeuge zur Verfügung. Eine zunächst angenommene kleine #Fehlstelle im Beton hatte sich als großer Schaden mit 4,60 Meter Länge herausgestellt.
Seit dem Umbau am #Cottbuser#Hauptbahnhof mit Wegfall des östlichen Parkplatzes am Empfangsgebäude, wurden auf der Westseite ein weiterer #Parkplatz gebaut sowie am Nordausgang Stellplätze geschaffen. Am #Nordausgang fallen aber mit dem Bau des neuen #Bahnwerks der Deutschen Bahn ca 150 Parkplätze weg, das Gebiet gehört der Deutschen Bahn. Derzeit gibt es noch keine Lösung für den Wegfall, ein Neubau könnte für Entspannung sorgen, ProTram hatte seit 2015 weitere Vorschläge eingebracht, von denen noch keiner aufgegriffen wurde. Das krtisiert der ökologische Verkehrsclub VCD-Brandenburg, zu dem #ProTram als Ortsgruppe gehört.
In einer Mitteilung heißt es: „ProTram hatte das Parkplatzproblem bereits 2015 thematisiert, als der ehemalige Parkplatz östlich des Empfangsgebäudes zugunsten der zentralen Haltestelle aufgegeben werden musste. Der Stadtverwaltung fiel damals zur Lösung des Problems nichts weiter ein als der Neubau des Parkplatzes – hauptsächlich gedacht für #Pendler – westlich des Empfangsgebäudes und (später) der zusätzliche Parkplatz am Nordausgang des Tunnels (auf gepachtetem Gelände). Wie man jetzt sieht: Zu kurz gedacht, das Problem ist mit dem Bau des Bahnwerks wieder da! ProTram unterbreitete schon damals Lösungsvorschläge, die aber offensichtlich im Papierkorb landeten.“ sagt Dieter Schuster, Sprecher der Ortsgruppe.
Sie ist älter als der #Nürburgring, war schneller als jede andere Rennstrecke und ist eines der #Wahrzeichen Berlins: Die #Avus, einst als „#Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“ gedacht, ist heute ein Symbol deutscher Geschichte. Dieses Jahr feiert sie ihren 100. Geburtstag. Viele Mythen ranken sich um die einst bis zu 19 km lange Strecke. Der PS.Speicher und die Initiative „#Avus100“ feiern das #Jubiläum dieses geschichtsträchtigen Orts mit einer Sonderausstellung. Das #Oldtimermuseum in Niedersachsen zeigt ab dem 12. September zahlreiche Fahrzeuge, die einst die Strecke belebten.
Die Avus ist nicht nur Berliner Historie, sie ist auch deutsches Kulturgut und genießt einen weltweiten Ruf. Wir präsentieren eine einmalige Auswahl an Exponaten, die in dieser Form noch nie gemeinsam zu sehen waren. (Ausstellungsleiter Sascha #Fillies)