Straßenverkehr: Welche Beschränkungen für den Schwerlastverkehr gibt es in Berlin und wie werden diese kontrolliert?, aus Senat

Frage 1:

An wie vielen Stellen im öffentlichen Straßenland gibt es nach Kenntnis des Berliner Senats Beschränkungen der Straßennutzung für LKWs hinsichtlich Gewicht und / oder Höhe? (Bitte getrennt nach Bezirken sowie nach Gewicht bzw. Höhe ausweisen)

Antwort zu 1:

Eine Übersicht zu Lastbeschränkungen hinsichtlich der Berliner Straßenbrücken ist in nachfolgender Tabelle 1 dargestellt. Eine Unterscheidung nach Kraftfahrzeugarten erfolgt dabei nicht.

Tabelle 1

 BezirkLastbeschränkung auf Brücken
  24 t20 t18 t16 t12 t10 t7,5 t6 t5 t3,5 t2,8 tSumme
1Mitte1 21 1 1   6
2Friedrichshain-Kreuzberg  31      15
3Pankow   12     14
4Charlottenburg-Wilmersdorf  211 1  1 6
5Spandau  211    1 5
6Steglitz-Zehlendorf   11      2
7Tempelhof-Schöneberg           0
8Neukölln  6        6
9Treptow-Köpenick11112    1 7
10Marzahn-Hellersdorf   1    1  2
11Lichtenberg   1       1
12Reinickendorf  2        2
 Summe21189711113246

(Stand: 18. Februar 2022)

Die Angaben zu sonstigen Last- und Höhenbeschränkungen wurden bei den Berliner Bezirksämtern abgefragt und sind in der Tabelle 2 wiedergegeben. Soweit konkrete Angaben innerhalb der erbetenen Frist übermittelt wurden, sind diese mit aufgeführt.

Tabelle 2

 BezirkLast -und Höhenbeschränkungen nach Angabe der Bezirke
   
1Mitte28 Beschränkungen
2Friedrichshain-Kreuzbergkeine bekannt
3Pankowkeine statistische Erfassung
4Charlottenburg-Wilmersdorf2 Beschränkungen
5Spandaukeine Rückmeldung
6Steglitz-Zehlendorfvier Straßen mit LKW-Beschränkungen hinsichtlich des Gewichts
7Tempelhof-Schönebergkeine Rückmeldung
8Neukölln1 x über 7,5 t, 5 x Höhenbeschränkungen (1 x 3,70 m; 1 x 3,80 m; 3 x 4,00 m)
9Treptow-KöpenickTonnagebeschränkungen: 5, Höhenbeschränkungen (Straßen & Bahnunterführungen): 11
10Marzahn-Hellersdorf38 Stellen im öffentlichen Straßenland
11Lichtenberg1 x 7,5 t, 4 x Höhenbeschränkung, davon 2 x 3,80 m, 1 x Breitenbeschränkung
12Reinickendorfkeine statistische Erfassung

(Stand: 18. Februar 2022)

Frage 2:

Wie wird nach Kenntnis des Berliner Senats die Einhaltung von Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs in Berlin sichergestellt?

  1. Gab es hierzu Schwerpunktkontrollen und wenn ja, wann und wo (bitte für die Jahre 2016 bis heute getrennt nach Bezirken ausweisen)?
  2. Wie viele Verstöße gegen Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs wurden nach Kenntnis des Berliner Senats geahndet und wie (bitte für die Jahre 2016 bis heute nach Bezirken und Art der Ahndung ausweisen)?

Antwort zu 2:

Die Polizei Berlin fasst die Überwachung des Schwerlastverkehrs einschließlich der Überprüfung von Höhe und Gewicht unter der Begrifflichkeit „Personen-Güter- Gefahrgutverkehrsüberwachung“ statistisch zusammen. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 3 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.

Tabelle 3

Einsatzanlass201620172018201920202021
Personen-Güter- Gefahrgut- verkehrsüberwachung485477361162176339

(Stand: 1. Februar 2022)

Die entsprechenden Verdachtsfälle von Verstößen wurden durch Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfolgt. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 4 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.

Tabelle 4

Tatbestand201620172018201920202021
Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/255/260).1843722532054220
Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 265 angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war.00249376258231
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.000058200
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.000030
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 35231242053
Nr. 2 Buchstabe a) oder b) Straßenverkehrsordnung den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.      
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibus) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.1.079797452218201387
gesamt1.3151.200978819567841

(Stand: 31. Januar 2022)

Frage 3:

In wie vielen Fällen wurden seit 2016 nach Kenntnis des Berliner Senats LKWs von dafür nicht geeigneten Straßen durch Feuerwehr, Polizei und/oder THW geleitet (bitte für jedes Jahr einzeln getrennt nach Bezirken ausweisen)?

Antwort zu 3:

Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt in der Polizei Berlin nicht. Die Berliner Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) besitzt keine Regelungsbefugnis für den fließenden Verkehr.

Frage 4:

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, den durch Brückensanierungen bestehenden oder absehbaren Umfahrungsverkehr von LKWs über 12 t aus Nebenstraßen fernzuhalten? (bitte für jede Brückensanierung einzeln antworten)

Antwort zu 4:

Vom Grundsatz her ist die Nutzung der öffentlichen Straßen durch alle Kraftfahrzeuge entsprechend der nach § 34 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung) zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte gestattet. Eine pauschale Vorgabe zur Führung des Schwerlastverkehrs über das Hauptstraßennetz besteht nicht. Bei Ersatzneubauten insbesondere im Hauptstraßennetz ist es das Ziel, die Verkehrsbeziehungen durch eine halbseitige Verkehrsführung weiterhin auf dieser Route aufrecht zu erhalten und damit eine Verdrängung in das Nebenstraßennetz zu vermeiden. Des Weiteren werden je nach Erfordernis mittels Verkehrszeichen im Zusammenhang mit bauzeitlichen Verkehrsführungen Durchfahrtsverbote erlassen und bereits im weiteren Umfeld mit Hinweistafeln auf Umfahrungsstrecken umgeleitet.  Gegebenenfalls  wird  über  die   Verkehrsinformationszentrale   und

dynamische Verkehrsinformationsanzeiger auf Ausweichstrecken hingewiesen. Die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen immer in Abwägung von Durchgangsverkehr zu Anlieger- und Zielverkehr und unterliegen gegebenenfalls einer Anpassung infolge sich einstellender Ausweichverkehre.

Frage 5:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 5: Keine.

Berlin, den 22.02.2022

In Vertretung Markus Kamrad

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Arbeiten für Ersatzneubau der Moltkebrücke in Steglitz-Zehlendorf gestartet, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1178507.php

100-Tage-Programm: Investitionen in Brücken sichern wichtige Verbindungen und befördern die Mobilitätswende mit neuen Rad- und Fußverkehrsanlangen

Die Arbeiten für den #Ersatzneubau der #Moltkebrücke in #Steglitz-Zehlendorf haben begonnen: Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch gab an diesem Sonnabend das offizielle #Startsignal für die Installation einer #Behelfsbrückenkonstruktion am #S-Bahnhof #Botanischer Garten, die den barrierefreien Zugang zum Bahnsteig während der Bauzeit sichert.

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Elektromobilität: Anreize schaffen, Elektromobilität stärken, aus Senat

Frage 1:

Wie sehen die Pläne des Berliner Senats für den Ausbau der #Ladeinfrastruktur für E-Autos bis 2030 in Berlin aus?

Antwort zu 1:

Wie vom Senat am 22. Juni 2021 beschlossen, wurde am 20.12.2021 das landeseigene Unternehmen Berliner #Stadtwerke #KommunalPartner GmbH mit der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur für die Jahre 2022 bis 2030 beauftragt. Neben den im Auftrag des Landes durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH zu errichtenden #Ladepunkte werden auch weiterhin dritte Betreiber Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins errichten und betreiben.

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Bahnhöfe: Mehr Bahn für Köpenick: DB startet 2023 mit dem Ausbau zum Regionalbahnhof Baugenehmigung liegt nun vor, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Mehr-Bahn-fuer-Koepenick-DB-startet-2023-mit-dem-Ausbau-zum-Regionalbahnhof-7277662

Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027

Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.

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zu Fuß mobil: Ein Jahr Fußverkehrsgesetz: Wie fußgängerfreundlich ist Berlin inzwischen?, aus Senat

Frage 1:

Welche #Straßen, #Wege und #Plätze wurden im Sinne des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ in den vergangenen 12 Monaten #umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezir- ken seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021)?

Antwort zu 1:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:

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Straßenverkehr + U-Bahn: Dichter und Denker Am U-Bahnhof Ullsteinstraße geht die Planung voran. Die bisherigen Untersuchungen an den Fugen der Tunneldecke …, aus BVG

Am #U-Bahnhof #Ullsteinstraße geht die Planung voran. Die bisherigen Untersuchungen an den Fugen der #Tunneldecke über dem Gleis 1 haben bereits wichtige Erkenntnisse geliefert. In zwei Nächsten der kommenden Woche sollen vorsorglich auch die angrenzenden Bereiche über Gleis 2 noch in Augenschein genommen werden. Dafür gibt es in den Nächten von Mittwoch und Donnerstag (16. und 17. Februar), jeweils von 22 Uhr bis Betriebsschluss, noch einmal #Pendelverkehr. Die U-Bahn fährt dann zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf alle 20 Minuten.

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Straßenverkehr: Rampenbau Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren die rund 100 Jahre alte Gleisrampe auf der Berliner Straße, …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe #sanieren die rund 100 Jahre alte #Gleisrampe auf der #Berliner Straße, zwischen den Bahnhöfen Schönhauser Allee und U-Bahnhof #Vinetastraße. Dabei werden die Verkleidung aus dünnen Ziegelscheiben, sogenannten Spaltklinkerriemchen, entfernt, die #Betonunterkonstruktion saniert und schließlich wieder neu aufgebaut.

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Straßenbahn + Straßenverkehr: Planungspanne in Berliner Verkehrsverwaltung Tram könnte doch über Marggraffbrücke fahren – auf Kosten des Autoverkehrs, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/planungspanne-in-berliner-verkehrsverwaltung-tram-koennte-doch-ueber-marggraffbruecke-fahren-auf-kosten-des-autoverkehrs/28049794.html

Zwischen #Baumschulenweg und #Schöneweide könnte eine #Tramlinie über die #Spree führen. Ein Versäumnis der Verwaltung schien das eigentlich unmöglich zu machen.

Das Aus für die #Tramverbindung über die #Marggraffbrücke wegen einer Behördenpanne scheint abgewendet werden zu können – allerdings auf Kosten des Autoverkehrs. Die #Straßenbahnlinie ließe sich nun doch über die Brücke zwischen den Treptow-Köpenicker Baumschulenweg und Schöneweide realisieren, sagte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).

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Straßenverkehr: Sellheimbrücke in Pankow, aus Senat

Frage 1:
In welchem baulichen Zustand befindet sich die #Sellheimbrücke im Pankower Ortsteil Blankenburg?
Frage 2:
Wann wurden letzte bautechnische Untersuchungen durchgeführt und was war deren Ergebnis?
Antwort zu 1 und 2:
Das #Bauwerk wird gemäß DIN 1076 alle drei Jahre auf #Standsicherheit, #Verkehrssicherheit und #Dauerhaftigkeit geprüft und bewertet. Die letzte #Bauwerksprüfung erfolgte am 10.12.2020 und ergab eine Zustandsnote von 3,0 (Benotung von 1-4). Ab
der Note 3,0 wird von einem „kritischen #Bauwerkszustand“ gesprochen.
Die Schäden am #Brückenbauwerk sind insbesondere auf verschlissene #Bauwerksfugen sowie die zum Zeitpunkt der Errichtung im Jahr 1958 geringeren Anforderungen an die Betondeckung zurückzuführen. Sie beeinträchtigen mittelfristig die
#Standsicherheit des Bauwerks. Um die Schäden zu beheben, wäre eine umfangreiche und sehr kostenintensive #Grundinstandsetzung der Brücke erforderlich. Da zusätzlich Anforderungen an das #Lichtraumprofil mit größerer Stützweite über die
#Bahntrasse gestellt worden sind, werden zurzeit nur die absolut notwendigen Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, um den Verkehr bis zu einem #Ersatzneubau sicher
aufrechterhalten zu können.

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Straßenverkehr + Bahnverkehr: Beseitigung von Bahnübergängen mittels Über- oder Unterführungen, aus Senat

Frage 1:

Wie viele höhengleiche #Kreuzungsstellen von #Straßen und #Eisenbahn (#Bahnübergänge) wurden in den vergangenen fünf Jahren mittels Über- oder #Unterführungen umgebaut?

Antwort zu 1:

In den letzten 5 Jahren wurde ein #Bahnübergang durch eine #Eisenbahnüberführung ersetzt. Es handelt sich um den Bahnübergang #Säntisstraße der #Dresdner Bahn. Diese Eisenbahnüberführung wurde im Jahr 2021 fertiggestellt. 2 Bahnübergänge werden zurzeit durch Eisenbahnüberführungen ersetzt. Es handelt sich hierbei um die Bahnübergänge #Bahnhofstraße Lichtenrade und #Wolziger Zeile der Dresdner Bahn. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 2023 bzw. 2024 beendet.

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