Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
2
Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
3
Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
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Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Wichtigste Pendlerstrecke im Westen Berlins Radschnellweg auf die Heerstraße – eine Autospur weniger? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/wichtigste-pendlerstrecke-im-westen-berlins-radschnellweg-auf-die-heerstrasse-eine-autospur-weniger/26678596.html

Die kilometerlange #Heerstraße verbindet die #Innenstadt mit Spandau und Brandenburg. Dort soll einen #Radschnellweg hin. Hier erste Infos zu Plänen und Ideen.

Radschnellweg an der Heerstraße: Eine #Autospur weniger. Täglich quälen sich 50.000 Autos und #BVG-Busse über die Heerstraße von Brandenburg über Berlin-Spandau in die Innenstadt. Morgens rein in die Stadt, abends wieder raus. Und jeden Werktag gibt es kilometerlangen Stau.

#U-Bahn oder #Straßenbahn sind noch ewig nicht in Sicht, dafür aber ein #Radweg. Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, hat jetzt die „#Machbarkeitsstudie“ auf den Tisch gelegt, wie der neue Radschnellweg entlang der Heerstraße konkret aussehen könnte.

Gut versteckt steht auf Seite 14 der brisanteste Satz: Angestrebt wird die Reduzierung von fünf auf vier #Fahrstreifen. Hier finden Sie die ganze Studie zum Lesen.

BVG-Fahrgäste beißen jetzt beherzt in den Vordersitz. Autofahrer und Handwerker aus dem Umland schnaufen bitte durch. Und #Radfahrer sind sowieso erschöpft und durchgerüttelt, weil diese Baustelle immer …

allg.: Entwicklung des ÖPNV-Modal-Split-Anteils in Berlin und den Bezirken, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Aus Veröffentlichung der Initiative #Changing-Cities ergibt sich, dass lt der Studie #Mobilität in Städten 2019
der #Modal-Split-Anteil des #ÖPNV in Berlin im Zeitraum 2013 bis 2019 nur um 0,4% zugenommen hat (2013:
26,5%, 2019: 26,9%) (https://changing-cities.org/berlin-heute-5-prozent-mehr-rad-4-prozent-weniger-auto/).
Lt. Angaben des Senats
(https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.906382.php) gab es im
Vergleich der Zeiträume 2013 bis 2018 sogar gar keine Veränderung des Modal-Split-Anteils des ÖPNV in
Berlin (2013: 27%, 2018: 27%).
Frage 1:
Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats der Grund für diese geringe bzw. gar nicht vorhande (je nach
Quelle) Veränderung des ÖPNV-Anteils im Berliner Modal-Split?
Antwort zu 1:
Die Daten aus der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV“ stehen allen Beteiligten
zur Einsicht über die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur
Verfügung (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/). Dort
können alle vorliegenden Ergebnisse aus der Erhebung selbst eingesehen werden.
Durchgeführt wurden die Erhebungen 2013 und 2018. Auf diesen bereitgestellten Daten
bauen auch Analysen oder Presseberichte Dritter auf. Pressemitteilungen oder Websites
arbeiten fallweise mit aggregierten Daten und Rundungen – hierbei handelt es sich um
keine inhaltliche Abweichung, sondern um vereinfachte Darstellungen. Die konkreten
Daten werden im o. a. Download bereitgestellt. Wie Dritte derartige Daten darstellen oder
interpretieren, liegt in ihrer jeweiligen Verantwortung.
Der Modal Split bezieht sich auf die berichteten Wege der Wohnbevölkerung Berlins.
Aufgrund des Forschungsdesigns wird für die ausgewiesenen Wege für die Einstufung das
Hauptverkehrsmittel eines Weges verwandt. Die Nachfrage im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) selbst hat sich zwischen den Jahren 2013 und 2018 deutlich
erhöht, wie die #Fahrgastzahlen nachweisen. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 macht
2
hierzu detaillierte Ausführungen. Ein Gleichbleiben des Anteils aus Daten einer
Haushaltsbefragung ist da kein Widerspruch, da bei einer zwischen 2013 und 2018
gestiegenen Einwohnenden- und damit einhergehenden Wegeanzahl es zwangsläufig zu
einem Anstieg der realen Fahrten kommt, der Anteil am Modal Split dennoch gleich sein
kann.
Frage 2:
Lt Medienangaben (https://www.morgenpost.de/berlin/article213914355/Volle-Bahnen-Mehr-Menschennutzen-die-BVG.html) rechnet die BVG in ihrer Fahrtenstatistik jede einzelne Fahrt ein. Tatsächlich bedeutet
dies, das auch jeder Umstieg statistisch eine neue Fahrt darstellt. In wie weit verändert sich der tatsächliche
Modal-Split-Anteil des Berliner ÖPNV durch diese Zählweise gegenüber den wirklichen Fahrten der
Fahrgäste, ausgehend davon, dass eine Fahrt normalerweise am ursprünglichen Startort beginnt und am
Endziel endet, also nicht in Einzeletappen betrachtet erfasst wird. Wie verändert sich dadurch auch der
jeweilige Anteil der Mobilitätsformen MIV, Rad und Fuß innerhalb des Berliner-Modal-Splits?
Frage 3:
Wie stellt sich der ÖPNV-Anteil innerhalb des Modal-Splits nach aktueller BVG-Zählweise für die o.g.
Zeiträume in den einzelnen Bezirken dar?
Frage 4:
Wie verläuft die Entwicklung des ÖPNV-Modal-Split-Anteils insbesondere außerhalb des S-Bahnrings in den
o.g. Zeiträumen nach aktueller ÖPNV-Zählweise?
Frage 5:
Wie stellen sich die unter 3. und 4. erfragten Zahlen dar, wenn nicht nach der unter 2. dargestellten
Zählweise erfasst wird?
Antwort zu 2 bis 5:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beurteilung der Verkehrsentwicklung in der Stadt werden unterschiedliche Quellen
herangezogen mit unterschiedlichen Methoden, Indikatoren und Grundgesamtheiten der
Datensätze. Haushaltsbefragungen dienen zur verkehrsträger-übergreifenden Erfassung
der Verkehrsteilnahme der Wohnbevölkerung Berlins über das Jahr. Die Ermittlung des
Modal Split erfolgt nach einer bundesweit einheitlichen Methodik.
Konkrete Zählungen dienen zur Erfassung aller am Verkehr Teilnehmenden in oder mit
den jeweiligen Gefäßen. Die Fahrtenstatistik ist eine Grundlage der Einnahmeaufteilung
und Aufteilung auf die Betriebszweige.
Frage 6:
In welchen Bereichen Berlins gibt es die stärksten Steigerungen des ÖPNV-Modal-Split-Anteils in den o.g.
Zeiträumen und in welchen Bereichen die stärksten Rückgänge und woran liegt dies nach den
Erkenntnissen des Senats?
3
Antwort zu 6:
Hierzu wird auf die Ausführungen im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen(
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/). Im Kapitel I.1.4 des Nahverkehrsplans 2019-2023
sind Ausführungen zu der Fahrgastnachfrage von 2007 bis 2016 u.a. in der
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Stadt (siehe Seite 28-29) als auch
zwischen den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (siehe Seite 27) gemacht.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radschnellwege: Verkehrsverwaltung gibt neue Routen bekannt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231021274/Radschnellwege-Verkehrsverwaltung-gibt-neue-Routen-bekannt.html

Für den #Panke-Trail und drei #Radschnellwege im Nordwesten liegen die #Vorzugsrouten vor. Die Kosten betragen mehr als 100 Millionen Euro

Die Senatsverkehrsverwaltung hat am Freitag die #Machbarkeitsstudien für vier weitere #Radschnellverbindungen veröffentlicht. Damit liegen nun auch die Vorzugsvarianten für den Panke-Trail, die #West-Route sowie die Trassen „#Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee“ und „Spandauer Damm – #Freiheit“ in Spandau und Charlottenburg vor. Die drei erstgenannten Routen sind demnach „rechtlich und #verkehrstechnisch machbar“, so das Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Gekürzt wird demnach aber die Route „Spandauer Damm – Freiheit“. Die Verkehrsverwaltung betont, dass die Streckenverläufe sich in der weiteren Planung noch ändern können. Die Routen im Einzelnen:

Die Strecke in den Bezirken Pankow und Mitte soll insgesamt 18,4 Kilometer lang sein. Mit sieben Kilometern würden laut Studie 38 Prozent auf Sonderwegen abseits des Kfz-Verkehrs geführt. Entlang von Hauptstraßen verlaufen nur gut 500 Meter der Route. Am S-Bahnhof #Karow beginnend folgt der Radschnellweg der Boenkestraße, Krontaler Straße, Flaischlenstraße sowie Burgwallstraße und Maronensperlingweg. Diese sollen allesamt zu #Fahrradstraßen mit Vorfahrt für den #Radverkehr umgestaltet werden. Anschließend soll der Radweg die Bahntrasse am Feuchten Winkel durch eine …

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
2
Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
3
Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
4
Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Elektrifizierung von Zweirädern in Berlin – Was tut der Senat hier für die Verkehrswende?, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Kleinkrafträder, wie viele Leichtkrafträder bis 15 PS bzw. 125 cm² Hubraum, wie viele mittlere Motorräder (> 125 cm² bzw. > 15 PS aber < 500 cm²), wieviel schwere Motorräder (> 500 cm² Hubraum) sowie bei den Kleinkrafträdern sogenannte S-Pedelecs (versicherungspflichtige E-Fahrräder ohne Geschwindigkeitsdrosselung auf 25 km/h) waren in Berlin in den Jahren 2016 bis 2019 zugelassen? (Bitte jeweils nach Fahrzeugklasse und nach Jahr angeben)

Frage 2:

Wie haben sich die Zulassungszahlen in Berlin für die oben genannten vier Kraftrad-Kategorien (vgl. Frage 1) im Jahr 2020 in Berlin entwickelt? (bitte pro Monat und pro Kategorie angeben)

Frage 3:

Welche Anzahl der oben angefragten zugelassenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder waren in den Vorjah- ren seit 2016 mit elektrischem Antrieb ausgestattet (Jahresanzahl) und wie hat sich deren (elektrifizierte) Anzahl im Jahr 2020 monatlich weiterentwickelt? (bitte tabellarisch angeben)

Antwort zu 1 bis 3:

Das örtliche Fahrzeugregister bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird als Bestandsregister geführt, d.h. es ist lediglich der jeweils aktuelle Datenbestand zum Abfragezeitpunkt verfügbar und es lassen sich keine Bestandsentwicklungen darstellen. Zum 06.11.2020 ergab sich folgende Datenlage:

Merkmal Anzahl Merkmal Anzahl Merkmal Gesamt KRAD Anzahl
#Kleinkraftrad (Hubraum bis 50 cm3, Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) 42 #E-Kleinkraftrad (Nennleistung bis 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) 6 Kleinkraftrad (Verbrenner und Elektro) 48
#Leichtkraftrad (Hubraum zwischen 50 cm3 und 125 cm3, Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 21.181 #E-Leichtkraftrad (Nennleistung bis 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 277 Leichtkraftrad (Verbrenner und Elektro) 21.458
Mittleres #Motorrad (Hubraum zwischen 125 cm3 und 500 cm3, Nennleistung über 11 kW, Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h) 14.537 #E-Motorrad (mittleres oder schweres Motorrad, da Eingrenzung nach Hubraum nicht möglich ist) 68 Motorrad (Verbrenner ab 125 cm3 und Elektro) 14.605
Schweres #Motorrad (Hubraum über 500 cm3) 69.764        
Gesamt 105.524   351   105.875

Frage 4:

Welche #Lärmemissionen sind für die Kleinkrafträder und Leichtkrafträder auf Stadtstraßen bzw. auf BAB zulässig und wann, wie und wie oft wird die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen überprüft?

Antwort zu 4:

#Geräuschgrenzwerte von Krafträdern werden durch die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 sowie durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2013 geregelt. In diesen wird für Kleinkrafträder der Klasse L1e-B auf die UNECE-Regelung Nr. 63 und für Leichtkrafträder der Klasse L3e auf die UNECE-Regelung Nr. 41 verwiesen.

Für (neue) Kleinkrafträder der Klasse L1e-B gelten laut UNECE-Regelung Nr. 63 für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h maximale Schallpegelgrenzwerte von 66 dB(A). Für Kleinkrafträder > 25 km/h gilt der Grenzwert von 71 dB(A).

Die UNECE Regelung Nr. 41 gilt für alle zweirädrigen Krafträder mit Hubvolumen ≤ 80 cm³ mit oder ohne Beiwagen. Die maximalen Grenzwerte der Schallpegel werden nicht wie bisher nach dem Hubvolumen in cm³, sondern nach dem Leistungs-Masse-Verhältnis (PMR) ermittelt. Für Leichtkrafträder der Klasse L3e gelten abhängig vom PMR Grenzwerte von 73, 74 oder 77 dB(A).

Validierte Angaben zu Zeit, Art und Häufigkeit der Überprüfung der Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen konnten nicht gemacht werden.

Frage 5:

Welche durchschnittlichen #Kraftstoffverbräuche – die natürlich nach Geschwindigkeit und Fahrweise variieren können – werden fossil betriebenen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sowie mittleren Motorrädern (> 500cm² vgl. Frage 1) pro 100km Strecke zugeordnet und welche CO2-Belastungen ergeben sich daraus?

Antwort zu 5:

Angaben zum Verbrauch und zur CO2-Emission finden sich im Handbuch für Emissionsfaktoren (Version 4.1). Für die Größe von Krafträdern gibt es darin drei Klassen: Mopeds mit kleiner/gleich 50 ccm Motorgröße und Krafträder kleiner/gleich und über 250 ccm. Angaben für Motorräder kleiner bzw. größer 500 ccm stehen nicht zur Verfügung.

Mittlere #Verbrauchsangaben und CO2-Emissionen für städtische Fahrsituationen für das Bezugsjahr 2020 sind in Tabelle 1 zusammengestellt:

Kraftradgröße Verbrauch in l/100km CO2

in g/km

Moped <= 50 ccm 2,5 58
Kraftrad <= 250 ccm 2,6 60
Kraftrad > 250 ccm 6,4 148

Die Fahrleistung aller Krafträder in Berlin lag gem. den Berechnungen für den Luftreinhalteplan im Jahr 2015 bei214 Millionen Kilometern pro Jahr und erreicht damit circa 2 % der Gesamtfahrleistung aller Kraftfahrzeuge. Der jährliche CO2-Ausstoß der Krafträder beträgt rund 17 t/a, das sind ca. 0,8 % des CO2-Ausstoßes des gesamten Kfz- Verkehrs im Jahr 2015. Neuere Zähldaten liegen nicht vor. In den Prognosen für den Luftreinhalteplan für Berlin (Zweite Fortschreibung) wird mit einem Anstieg der CO2- Emissionen von Krafträdern um circa 6 % gerechnet.

Frage 6:

Mit      welchem        Messverfahren         und      unter       welchen        Bedingungen         werden       die      durchschnittlichen Kraftstoffverbräuche einzelner Fabrikate und Fahrzeugtypen ermittelt?

Antwort zu 6:

Abgasemissionen und Kraftstoffverbräuche von Motorräder werden im Labor auf einem Prüfstand gemessen. Dabei werden eigens für Motorräder entwickelte Fahrzyklen verwendet.

Für die Herleitung von Emissionsfaktoren für das Handbuch für Emissionsfaktoren werden herstellerunabhängige Messungen für ein Emissionsmodell aufbereitet, so dass für jede Motorleistung ein Emissionswert berechnet werden kann. So ergeben sich Emissionsfaktoren in Abhängigkeit von der Verkehrssituation.

Frage 7:

Welche Erkenntnisse hat der Senat über sonstige Luftschadstoffe (NO2, Feinstaub etc.), die von fossil betriebenen Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern (vgl. Frage 1) emittiert werden?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde der Schadstoffausstoß des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der Emissionen von Krafträdern berechnet.

Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans dienen der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Partikel PM10, da für diese Stoffe die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte kritisch ist. Nur für diese Stoffe wurden die Emissionen nach Fahrzeugarten aufgeschlüsselt. Eine Differenzierung nach Größe der Krafträder erfolgte nicht. Die Stickstoffoxidemissionen (NOx) von Krafträdern betrugen im Jahr 2015 rund 23 t/a, davon wurden ca. 1,1 t/a als Stickstoffdioxid (NO2) emittiert. Zum Vergleich: Die NOx-Emissionen des gesamten Kfz lagen 2015 bei 5.817 t/a, davon 1.446 t/a NO2. Krafträder verursachen damit etwa 0,4 % der Kfz-bedingten NOx-Emissionen.

Für Partikel-Emissionen lagen bei der Erstellung des Luftreinhalteplans keine Emissionsfaktoren für Krafträder vor.

Krafträder werden überwiegend mit Ottomotor angetrieben. Aufgrund des hohen Alters der Motorradflotte – gemäß Kennzeichenerhebung 2019 sind etwa die Hälfte der Motorräder älter als acht Jahre – und weniger anspruchsvollen Emissionsgrenzwerten ist erst ein kleiner Teil der Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator ausgestattet. Das führt dazu, dass Krafträder hohe Emissionen von teils geruchsintensiven Kohlenwasserstoffen sowie von Kohlenmonoxid aufweisen können. Diese Emissionen sind gesundheitsschädlich und tragen zudem im Sommer zu erhöhten Ozon-Werten bei. Daher ist eine Emissionsminderung, z.B. durch den Umstieg auf elektrische Antriebe, als Beitrag zu einer besseren Luftqualität sinnvoll.

Frage 8:

Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um mit Blick auf die für Berlin festgestellte Klimanotlage und die Berliner Klimaziele (EWG Bln §3), aber auch aus Lärmschutzgründen einen massiven Zuwachs von fossil betriebenen Zweirädern zu verhindern bzw. diesen absehbaren Zuwachs auf elektrische Antriebe umzulenken?

Antwort zu 8:

In diesem Zusammenhang wird auf die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verwiesen (siehe dazu Antwort zu Frage 14 und 15).

Frage 9:

Welche Zuwächse erwartet der Senat für die kommenden fünf Jahre für die Zulassung fossil betriebener Klein- und Leichtkrafträder und welcher Anteil an elektrisch betriebenen Klein- und Leichtkrafträder wird erwartet?

Antwort zu 9:

Der Senat geht davon aus, dass die Anzahl an motorisierten Klein- und Leichtkrafträdern in Zukunft weiter zunehmen wird, und dass der Anteil an elektrisch betriebenen Fahrzeugen darunter ansteigen wird.

Frage 10:

Gibt es in Berlin nach Kenntnis des Senats, sei es im öffentlichen Dienst oder anderswo, Programme für – insbesondere elektrisch betriebene – Dienstfahrräder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung, die in Süddeutschland u.a. unter „Jobrad“ bekannt sind – wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 10:

Eine im Juni 2020 durchgeführte Umfrage im Land Berlin unter den Dienststellen zur Nutzung von Dienstfahrrädern (einschließlich E-Bikes) ergab kein einheitliches Vorgehen der Behörden. Hier wurde nach der jeweiligen Verfahrensweise zur Nutzung von Dienstfahrrädern und entsprechenden geplanten Vorhaben gefragt sowie nach einer ausschließlich dienstlichen und/oder privaten Nutzung.

Die Abfrage ergab, dass die Fahrräder nur für dienstliche Fahrten verwendet werden und überwiegend zum Eigentum des Landes Berlin gehören (kein Leasing). Vereinzelt kommen Leasingmodelle zur Anwendung, die auch Wartung und Reparatur beinhalten. In einigen Fällen erfolgt die Nutzung von Angeboten von Bikesharing-Anbietern für Dienstwege.

Unter anderem aufgrund tarifrechtlicher und besoldungsrechtlicher Grundlagen kommen bisher dezentrale Behördenlösungen zur Anwendung. Eine landesweite Umsetzung und Koordination eines Projekts zur Beschaffung von Dienstfahrrädern oder zum Dienstfahrradleasing sowie die daraus resultierenden einheitlichen Beschaffungsmaßnahmen und Regelungen der Nutzungsbedingungen, insbesondere die Durchführung einer EU-Ausschreibung, wären als langfristig angelegtes Projekt aufwändig.

Frage 11:

Wie viele Unternehmen und/oder öffentliche Dienststellen bieten ihren Angestellten Diensträder oder elektrische Klein- und Leichtkrafträder auch zur privaten Nutzung an und wie viele Fahrzeuge sind in diesem Rahmen nach Kenntnis des Senats in Berlin unterwegs?

Antwort zu 11:

Die Angaben zur Nutzung von Dienstfahrrädern im Rahmen der unter Frage 10 genannten Umfrage ergeben eine ausschließlich dienstliche Nutzung.

Frage 12:

Wie viele elektrische Klein- und Leichtkrafträder sind in Berlin im Rahmen von Sharing-Angeboten zugelassen und wie hat sich deren Anzahl in den letzten vier Jahren entwickelt?

Antwort zu 12:

Da es keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten vor, sodass keine Angaben über die Entwicklung in den letzten vier Jahren gemacht werden können. Die freiwillig übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Der Senat schätzt auf Basis der vorliegenden Unternehmensangaben, dass aktuell insgesamt zwischen 1.500 und 2.000 Elektro- (Leicht-)Krafträder im Rahmen von Mietfahrzeugflotten von drei Unternehmen angeboten werden.

Frage 13:

Wie schätzt der Senat derartige elektrifizierte Fahrräder oder Klein- und Leichtkrafträder für den Stadtverkehr bezüglich

  1. ihrer Nachhaltigkeit (Ressourcenverbrauch, Klimaentlastung, Schadstoffe)
  2. ihrer Stadtverträglichkeit (Lärm, Platzbedarf, Ladeinfrastruktur, Kosten)

im Vergleich zu vergleichbaren fossil betriebenen Zweirädern bzw. batterieelektrisch betriebenen PKW ein?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass gerade der motorisierte Verkehr in der Stadt einen substanziellen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Elektrifizierung von bisher fossil betriebenen motorisierten Zweirädern ein Beitrag zugetraut, den Stadtverkehr (a) nachhaltiger und (b) stadtverträglicher zu gestalten. Allerdings ist der Anteil, den diese Fahrzeuge an den gesamten Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs haben, sehr gering (siehe die Antworten zu den Fragen 5 und 7). Deutlich größer schätzt der Senat die Potenziale ein, wenn fossil betriebene Pkw-Verkehre durch elektrifizierte Zweiräder und hier insbesondere durch Pedelecs ersetzt werden. Diese hat der Senat im Rahmen des Projektes „EBikePendeln“ für Pendlerverkehre im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 untersucht, und die Ergebnisse unter anderem in einem Praxisleitfaden für Kommunen, Unternehmen und private Haushalte bereitgestellt:  https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/download/broschuere_pendeln

_mit_rueckenwind.pdf.

Frage 14:

Sieht der Senat hier politischen Handlungsbedarf und wenn ja, wie wird er diesen Handlungsbedarf in welchen Zeiträumen in reales Handeln umsetzen?

Antwort zu 14:

Durch das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe werden Berliner KMU und selbstständig Tätige bei der Anschaffung (Kauf oder Leasing) von elektrisch betriebenen motorisierten Zweirädern, worunter z.B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S- Pedelecs fallen, mit 500 Euro je Fahrzeug unterstützt. Bislang wurde die Förderung für 136 Fahrzeuge beantragt. Das Förderprogramm wurde erst kürzlich bis 31.12.2021 verlängert.

Frage 15:

In welcher Form und in welchem Umfang berücksichtigt der Senat beim Ausbau der Ladeinfrastruktur die aktuellen und zukünftigen Bedarfe kleiner elektrisch betriebener Zweiräder?

Antwort zu 15:

Neben der Anschaffung der Fahrzeuge wird durch WELMO auch die Anschaffung von Ladeinfrastruktur mit 50 % der Kosten, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt bei AC- Ladeinfrastruktur bis 22 kW bzw. 50 % der Kosten, max. 30.000 Euro bei DC- Ladeinfrastruktur ab 22 kW gefördert. Zudem wird der Netzanschluss mit 50 % der Kosten,

max. 5.500 Euro bei AC-Ladeinfrastruktur bzw. 50 % der Kosten, max. 55.000 Euro bei DC-Ladeinfrastruktur gefördert.

Frage 16:

Ist den Antworten auf diese Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 16: Nein.

Berlin, den 17.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: So will der Berliner Senat tödliche Radunfälle verhindern Immer wieder sterben Menschen, weil Lkw-Fahrer beim Abbiegen Radfahrer übersehen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neues-foerderprogramm-soll-toedliche-radfahrerunfaelle-verhindern-li.119690

#Rechtsabbiegende #Lastwagen können für #Radfahrer eine tödliche Gefahr sein. Das zeigt sich auch in Berlin: Allein seit Anfang Januar dieses Jahres wurden sieben Radfahrer von Lkw, die nach rechts schwenkten, getötet. In einem weiteren Fall kam ein Radfahrer durch einen abbiegenden BVG-Bus ums Leben. Technik kann dazu beitragen, solche Zusammenstöße zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Deshalb hat der Berliner Senat jetzt ein Programm aufgelegt, das die Nachrüstung von Lkw mit bestimmten Abbiegeassistenzsystemen fördert – mit bis zu 1500 Euro. Vom 10. Dezember an können Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von Lastkraftwagen, die in Deutschland zugelassen sind, beim IBB Business Team Geld beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit.

Mithilfe des neuen Förderprogramms lassen sich die System- und Einbaukosten von #Abbiegeassistenzsystemen, die vom #Kraftfahrtbundesamt genehmigt wurden, verringern. Geld kann für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts beantragt werden, hieß es. Die Antragsteller müssen eine Betriebsstätte im Land Berlin haben sowie die Lkw, die gefördert werden sollen, im Land Berlin betreiben. Übernommen werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1500 Euro je Einzelmaßnahme, hieß es außerdem. Eine weitere wichtige Bedingung: „Das Land Berlin legt bei der Technik den Fokus auf den höchsten …

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf (V), aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und wie ist der Fertigstellungszeitraum sämtlicher geplanter
#Radverkehrsmaßnahmen in #Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„a) Bau des #Radwegs von der Hoyerswerdaer Straße bis Sebnitzer Straße:
Ist abgeschlossen.
b) Bau des Radwegs inklusive Querungsstellen und Unterführungssicherung östlich
parallel zur Wuhle:
Teil A steht kurz vor der Abnahme.
Teil B ist abgeschlossen.
c) Sanierung des Radwegs Tangential-Route 7 zwischen Mehrower Allee und
Havemannstraße:
2
Entwicklungskonzept steht, Grundstücksankauf von der BVG noch nicht
abgeschlossen, Vergabe wird vorbereitet.
d) Bau des Radwegs von der Bitterfelder Brücke bis zur Ludwig-Renn-Straße:
Leistungsverzeichnis ist vorbereitet, die Vergabe kann starten, scheitert aber daran,
dass kein Personal zur Verfügung steht.
e) Projekt ZR1, Teil 2 (Parchimer Str. bis Wulkower Straße einschließlich
Anbindungen an Blumberger Damm und Wuhlgartenweg):
Kein neuer Stand, das Leistungsverzeichnis für die Vergabe wird vorbereitet.
f) Bau eines Rad- und Gehwegs im Münsterberger Weg von Myslowitzer Straße bis
Neuenhagener Straße:
Abschnitt West läuft nach Plan.
Abschnitt Ost Baubeginn Ende Oktober 2020
g) Projekt ZR1, Teil 1 (Berliner Straße bis Parchimer Straße):
Kein neuer Stand.
h) Radwegsanierung Rhinstraße – Meeraner Straße (Allee der Kosmonauten):
Bauarbeiten haben begonnen.
i) Planung von Radverkehrsanlagen in der Allee der Kosmonauten zwischen
Eitelstraße und Elisabethstraße.
Leistungsfähigkeitsprüfung ist abgeschlossen, es laufen die Abstimmungen mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur
Weiterführung der Planung.
j) Sanierung der Radwege in der Gülzower Straße:
Planungsphase ist abgeschlossen, die Finanzierung in 2021 möglich
k) Planung von Radverkehrsanlagen in der Marzahner Chaussee zwischen
Bezirksgrenze und Allee der Kosmonauten:
Das Entwässerungskonzept wurde mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz abgestimmt, das Projekt wurde auf Eis gelegt wegen zu hoher
Kosten.
l) Erneuerung des Rad- und Gehwegs Menzelstraße parallel zur Ostbahn:
Kein neuer Stand.
m) Ausbau sicherer Radwege auf den Zufahrten zur Märkischen Allee (B1/B5),
3
Kein neuer Stand.
n) Geschützter Fahrradstreifen auf der Märkischen Allee südlich der Brücke über die
Ostbahn:
Kein neuer Stand.“
Frage 2:
Welche Ergebnisse liegen in der Machbarkeitsuntersuchung für die #RSV 9 (Trassenkorridor #Landsberger
Allee-Marzahn / Ost-Route) vor?
Antwort zu 2:
Die Machbarkeitsuntersuchung der Radschnellverbindung (RSV) 9 ist derzeit in der
Finalisierung. Der umfassende Untersuchungsbericht sowie der zusammenfassende
Ergebnisbericht werden bis zum Ende des vierten Quartals veröffentlicht. Aus der
Untersuchung lässt sich jedoch bereits ableiten, dass die RSV 9 grundsätzlich realisierbar
ist. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde der Trassenkorridor leicht
abgewandelt – weg von der Landsberger Allee hin zum Stadtteil Helle Mitte.
Die vorläufigen Ergebnisse wurden im Rahmen von zwei Informations- und
Dialogveranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die Präsentationen und Ergebnisse sowie
die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger mit den Antworten der Fachplanung sind auf der
Website der GB infraVelo GmbH zu finden (https://www.infravelo.de/projekt/tiergartenlandsberger-allee-marzahn-hellersdorfost-route/).
Frage 3:
Wann soll die nächste Info- und Dialogveranstaltung zur RSV 9 stattfinden?
Antworten zu 3:
Es ist avisiert, dass die nächsten Info- und Dialogveranstaltungen zu den
Radschnellverbindungen nach der geprüften Vorplanung stattfinden, in der auch die
Vorzugsvariante festgelegt wird. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Fortschritt der
weiteren Planungen.
Frage 4:
Welchen aktuellen Stand haben die Planungen für den vom Bezirksamt geplanten Radschnellweg entlang
der Märkischen Allee?
Antworten zu 4:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Vattenfall plant zurzeit eine Gashochdruckleitung entlang der Märkischen Allee, erst nach
dem Abschluss dieser Baumaßnahme ist die Umsetzung eines Radschnellweges
möglich.“
4
Frage 5:
Welche Ergebnisse haben die Gespräche auf Fachebene (siehe Antwort zu Drs. 18/22 605) gebracht?
Welches Vorgehen ist verabredet worden?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Auf Grund der Planungen von Vattenfall wurden die Gespräche vorerst gestoppt.“
Frage 6:
Welche Gespräche hat das Bezirksamt bisher mit Speditionen geführt, deren LKW auf der Märkischen Allee
regelmäßig geparkt werden?
Antwort zu 6:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Da bei den Kontrollen des Ordnungsamtes keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt
wurden, sind keine Maßnahmen durchgeführt worden. Abfragen nach Halterdaten sind
aus Datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vorliegen eines Rechtsverstoßes verboten.“
Frage 7:
Verfolgt der Bezirk weiterhin den Plan, einen #Radschnellweg entlang der Waldpromenade in Mahlsdorf
einzurichten? Wie begründet der Bezirk die Notwendigkeit, dort einen Radschnellweg zu errichten?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Zurzeit wird die Möglichkeit zur Einrichtung eines Radschnellweges mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk Treptow-Köpenick,
dem Umweltschutz und dem Straßen- und Grünflächenamt geprüft.“
Frage 8:
Mit welchen Eingriffen in den Waldbestand ist zu rechnen, um die Qualität eines Radschnellwegs
herzustellen?
Antwort zu 8:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Die Frage kann zurzeit nicht beantwortet werden, siehe auch Antwort zu Frage 7.“
5
Frage 9:
Welche Abstimmungen haben Senat und Bezirk vorgenommen, um der Beschlussfassung der
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf, aus der alten Waldpromenade einen Wanderweg
vom Erpe- bis hin zum #Wuhlewanderweg entstehen zu lassen, nachzukommen?
Antwort zu 9:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Unterlagen dazu in der Anlage. Es gibt dazu keinen neuen Stand.“
Anmerkung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
Der Bezirk verweist auf die Anlage zu der Schriftlichen Anfrage mit der
Drucksachennummer 18/22605.
Frage 10:
Haben mittlerweile Gespräche zwischen dem Senat und dem Bezirk bezüglich einer Radschnellverbindung
„#Radbahn U5“ stattgefunden? Falls nicht, kann noch davon gesprochen werden, dass der Bezirk etwaige
Planungen verfolgt?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Es haben noch keine Gespräche dazu stattgefunden, Planungen werden weiterverfolgt,
Verzögerungen resultieren aus dem Personalmangel.“
Frage 11:
Welche Prüfungen haben in dieser Legislatur bisher zur Einrichtung von #Fahrradstraßen stattgefunden und
welche Ergebnisse liegen hier vor? Welche Fahrradstraßen sollen im Bezirk eingerichtet werden?
Antwort zu 11:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Die Cottbusser Straße als zukünftige Fahrradstraße ist in der Planung.“
Frage 12:
Welche #Grünmarkierungsprojekte sind für das Jahr 2021 vorgesehen?
Antwort zu 12:
Für das Jahr 2021 sind die Grünbeschichtungsprojekte derzeit noch in Prüfung.
Dementsprechend kann hier noch keine konkrete Aussage getroffen werden.
6
Frage 13:
An welchen Standorten wurden 2020 #Radabstellanlagen eingerichtet?
Antwort zu 13:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Bisher wurden 3 Anlagen am S-Bahnhof Mahlsdorf errichtet.
Folgende Anlagen werden in 2020 noch gebaut:
 Bruno-Baum-Grünzug,
 Kita „Grashüpfer“,
 Kita „Tausendfuß“,
 Humanistisches Familienhaus Felix,
 Kita „Naseweis“,
 Kita Eigenbetrieb NordOst, Teupitzer Straße 10-12,
 Kita “Galileo“,
 Kita „Wuhlehopser“,
 Kita „Raupe Nimmersatt“,
 Kita „Senfkörner“,
 Kita „Spielhaus“,
 Dussmann KulturKindergarten,
 Kita „Elementa“,
 Ernst-Hackel-OS,
 Haus „Sonneneck“,
 Schule Am Schleipfuhl,
 Schule Am Lehnitzplatz,
 S-Bahnhof-Marzahn.“
Frage 14:
An welchen Standorten sind 2021 zusätzliche Radabstellanlagen geplant?
Antwort zu 14:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat wie folgt geantwortet:
„Das kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da die Anträge dazu bis Mai
2021 gestellt werden können.“
Frage 15:
Trifft es zu, dass zur Schaffung neuer Fahrradstellplätze der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf geprüft
worden ist? Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse haben die Prüfungen erbracht?
Antwort zu 15:
Im Zuge von Standort- und Potenzialanalysen, die bereits an 160 Bahnhöfen von der
GB infraVelo GmbH durchgeführt wurden, ist auch der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf
7
geprüft worden. Hier gibt es aktuell 260 vorhandene Stellplätze. Bis 2030 wird ein Bedarf
von 609 Stellplätzen prognostiziert. Zudem hat eine Befragung im Umkreis des Bahnhofs
ein deutlich erhöhtes Interesse an gesicherten Stellplätzen ergeben, so dass hier der
Bedarf für ein Fahrradparkhaus gesehen wird. Die Erfahrungen anderer Städte haben
gezeigt, dass Fahrradparkhäuser als qualitativ sehr hochwertige Angebote eine
zusätzliche Nachfrage an Stellplätzen hervorrufen. Deshalb wurde hier mit einem
Zuwachspotenzial von 70 Prozent gerechnet. Daraus folgt also ein erhöhter Bedarf von ca.
1.000 Stellplätzen bis 2030.
Berlin, den 06.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr und Witterung, aus Senat

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Frage 1:

 

Wie schwankt die Intensität des #Radverkehrs in Berlin als Ganzes und in den Bezirken im Besonderen allgemein über das Jahr verteilt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen #Witterungsbedingungen?

 

Antwort zu 1:

 

Entsprechende Informationen stellt die Erhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser repräsentativen Befragung wurden über 40.000 Berlinerinnen und Berliner zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Auswertungen sind sowohl für die Gesamtstadt als auch bezirksspezifisch verfügbar.

Die Tabellen 5.6 und 5.7 des Tabellenberichts zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“ in Berlin stellen die #Verkehrsmittelanteile in der Gesamtstadt einmal nach #Witterungsbedingungen und einmal quartalsweise (jahreszeitlicher Bezug) dar.

 

SrV Tabelle 5.6: Verkehrsmittelanteile (nach Witterungsbedingungen)

 

Wetter am Stichtag Zu #Fuß #Fahrrad MIV* ÖV** Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
(Sehr) gut 29,5 % 21,4 % 24,7 % 24,4 % 100 % 42.571 42.793
Eher gut 30,0 % 16,3 % 25,9 % 27,7 % 100 % 49.486 49.760
Eher schlecht 29,1 % 13,7 % 28,2 % 28,9 % 100 % 27.149 27.335
(Sehr) Schlecht 30,6% 12,8% 27,4% 29,2% 100% 5.877 5.899

* Motorisierte Individualverkehr

 

** Öffentlicher Verkehr

 

SrV Tabelle 5.7: Verkehrsmittelanteile (nach Quartal)

 

Quartal Zu Fuß Fahrrad MIV ÖV Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
Januar –

März

30,7 % 11,9 % 27,9 % 29,5 % 100 % 36.081 36.673
April – Juni 28,7 % 21,1 % 24,9 % 25,4 % 100 % 37.894 37.975
Juli –

September

29,9 % 21,8 % 24,5 % 23,9 % 100 % 22.486 23.556
Oktober – Dezember 29,2 % 16,9 % 26,1 % 27,8 % 100 % 34.612 33.551

 

Die dargestellten Informationen liegen (ebenfalls jeweils als Tabellen 5.6 und 5.7) für alle Berliner Bezirke vor und sind unter folgendem Link öffentlich verfügbar:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-  staedten-srv-2018/.

Insgesamt schwanken die Anteile des Radverkehrs über das Jahr stärker als beispielsweise die Anteile des öffentlichen Verkehrs.

 

 

Frage 2:

 

Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat hinsichtlich der unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründe der Verkehrsteilnehmer im Berufsverkehr für ihre Entscheidung, Rad, ÖPNV oder privates Kraftfahrzeug für den Weg zu und von der Arbeitsstelle zu nutzen?

 

Frage 3:

 

Verhalten sich Schwankungen bei der Nutzung von ÖPNV und/oder PKW-Verkehr umgekehrt proportional und korrelieren diese Nutzungsunterschiede?

 

Frage 4:

 

Wie unterscheiden sich diese Ausprägungen zwischen den Außenbezirken und den Innenstadtbezirken (außerhalb und innerhalb des Berliner S-Bahnringes)?

 

Antwort zu 2 bis 4:

 

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet.

 

Auch in Bezug auf diese Fragen liefert das Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV

2018“ in Berlin zahlreiche Ergebnisse.

Allgemein ist hervorzuheben, dass Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Verkehrsmittel immer multifaktoriell sind. Raumstrukturelle Faktoren, individueller ökonomischer Status, soziale Milieuzugehörigkeit, Verkehrsmittelverfügbarkeit, das Alter und viele weitere Faktoren wirken sich – mit gegenseitigen Abhängigkeiten – auf das Verkehrsmittelwahlverhalten aus. So spielt das Fahrrad insbesondere im Alter von 3 bis 17 Jahren sowie von 37 bis 53 Jahren eine überdurchschnittliche Rolle. Auch der ökonomische Status spielt bei der Verkehrsmittelwahl, aber auch grundlegend bei der Verkehrsmittelverfügbarkeit eine wichtige Rolle. Personen mit geringerem ökonomischen

 

Status nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr, während Personen mit höherem ökonomischen Status häufiger den MIV nutzen.

Eine gute Erreichbarkeit des ÖV und ein dichter Takt wirken sich positiv auf die Nutzung dieser Verkehrsart aus – insbesondere für mittlere und weite Distanzen. Einschränkungen der Parkmöglichkeiten wirken sich negativ auf die MIV-Nutzung aus, eingeschränkte Möglichkeiten zum Fahrradparken negativ auf die Nutzung des Radverkehrs.

Topographische Faktoren, wie starke Steigungen, die die Fahrradnutzung negativ beeinflussen, sind in Berlin eher zu vernachlässigen. Jedoch spielt die zurückgelegte Entfernung eine wichtige Rolle bei der Verkehrsmittelwahl. Die mittlere in Berlin mit dem Fahrrad zurückgelegte Entfernung beträgt 3,6 km, was einen Großteil der unterschiedlichen modalen Anteile zwischen Innenstadt und Außenstadt erklärt. Jedoch ist bei der Entfernung und Affinität zur Fahrradnutzung auch die Entwicklung und Nutzungsakzeptanz des Pedelecs zu nennen. Die mittlere Reiseweite in Berlin mit diesen elektrisch-unterstützten Fahrrädern beträgt 6 km. Dies erhöht also den Nutzungsradius  des Fahrrads, auch im Berufsverkehr.

 

An einem mittleren Werktag werden Wege zum eigenen Arbeitsplatz mit einem Anteil von 14,2 % zu Fuß zurückgelegt, das Fahrrad hat einen Anteil von 19,7 %, 27,1 % der Wege werden im MIV zurückgelegt. Den höchsten Anteil weisen mit 39,0 % Wege mit dem ÖV auf (Gesamter Untersuchungsraum, alle Wege). Aussagen zu unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründen spezifisch zur Verkehrsmittelwahl im Berufsverkehr liegen nicht vor.

 

Aktuelle Analysen zu statistischen Abhängigkeiten und Beziehungen im Sinne der Frage 3 liegen dem Senat nicht vor, weshalb auch räumliche Differenzierungen im Sinne der Frage 4 nicht möglich sind. Unterschiede im Verkehrsverhalten zwischen Innerer Stadt und äußerer Stadt liegen aus den Steckbriefen der vorangegangenen Erhebung vor.

 

Für die Innere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_innere.pdf

 

Für die äußere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_aeussere.pdf

 

 

Berlin, den 26.10.2020 In Vertretung

 

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Mobilität in Berlin — Wie wichtig ist dem Senat unsere Infrastruktur?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?

Antwort zu 1:

Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis  entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung.  Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä­ higkeit des Straßenbaulastträgers  kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra­ ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.

Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in

  • Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
  • #Instandhaltung (auf der Oberfläche B. Fräsen, Beschichten)
  • #Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
  • #Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)

Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen­ dige Erhaltungsmaßnahmen  unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung  konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung  nicht festgestellt werden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?

Antwort zu 2:

Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der­ zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung  und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen  durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung  getätigt  (aufgeschlüsselt  nach Bezirken)?

Antwort zu 3:

In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm  Straßensanierung getätigt:

  #Fahrbahn #Gehweg #Radweg
Anzahl Anzahl Anzahl
01 Mitte 31 15 0
02 Friedrichshain- Kreuzberg  

44

 

11

 

2

03 Pankow 106 39 1
04 Charlottenburg- Wilmersdorf  

55

 

8

 

0

05 Spandau 30 9 1
06 Steglitz- Zehlendorf  

103

 

44

 

0

07 Tempelhof- Schöneberg  

78

 

14

 

0

08 Neukölln 39 45 0
09 Treptow- Köpenick  

58

 

12

 

0

10 Marzahn- Hellersdorf  

113

 

33

 

0

11 Lichtenberg 66 47 0
12 Reinickendorf 62 21 0

 

2015 – 2019

Bezirk

 

Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei­ genverantwortlich getätigt haben.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa­ nierungen?

Antwort zu 4:

Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.

Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm)  wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses  vom 22.06.2017 ein Erhal­ tungsmanagementsystem  für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un­ ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra­ ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie­ sen.

Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver­ kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.

Frage 5:

Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?

Antwort zu 5:

Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur  kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.

 

Frage 6:

Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?

Antwort zu 6:

Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan­ des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.

 

 

 

Bezirk

2020

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

2021

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

Mitte 3.128.000 € 2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.645.000 € 1.595.000 €
Pankow 3.952.000 € 3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.447.000 € 3.447.000 €
Spandau 2.739.000 € 2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf 3.737.000 € 3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg 3.029.000 € 2.979.000 €
Neukölln 2.404.000 € 2.404.000 €
Treptow – Köpenick 3.983.000 € 3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf 3.499.000 € 3.523.000 €
Lichtenberg 3.397.000 € 3.397.000 €
Reinickendorf 2.876.000 € 2.876.000 €

 

Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm­ ter eigenverantwortlich.

Frage 7:

Wie werden diese Mittel ausgeschöpft  und wo wurden sie verwendet?

Antwort zu 7:

Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms  Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen  Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt).  Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung  ist dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 06.10.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz