Radverkehr: Nachfragerekord für öffentliche Leihfahrräder in Berlin, aus Senat

05.02.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1412690.php

2023 wurden mehr als zwei Millionen Fahrten zurückgelegt

Das öffentliche #Leihfahrradsystem in unserer Stadt hat sich bewährt: im vergangenen Jahr ist die Nachfrage um 72 Prozent gegenüber 2022 gestiegen. Seit Anfang dieses Jahres gibt es innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings mehr als 6.600 #Leihfahrräder und deutlich mehr als 3.000 Stationen des Betreibers.

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Radverkehr: Ausdehnung des Nextbike-Systems stockt Stadtrand muss auf Leihfahrräder noch Jahre warten, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausdehnung-des-nextbike-systems-stockt-stadtrand-muss-auf-leihfahrraeder-noch-jahre-warten/27107740.html

Ab kommenden Jahr sollten auch in den #Außenbezirken #flächendeckend Stationen des #Leihrad-Anbieters #Nextbike entstehen können. Doch daraus wird nichts.

Damit künftig weniger Autos in Berlin fahren, sollen auch Menschen in den Außenbezirken häufiger auf andere #Verkehrsmittel umsteigen. Helfen soll dabei ein dichtes Netz an #Leihfahrrad-Stationen des Anbieters Nextbike. So hat es die rot-rot-grüne Koalition geplant und bereits im Zuge der Haushaltsverhandlungen Ende 2019 beschlossen.

Der Plan: Das Berliner #Leihfahrradsystem sollte bis an den Stadtrand wachsen und dazu für die Zeit ab 2022 komplett neu konzipiert und ausgeschrieben werden. Dazu jedoch wird es nicht kommen.

Auftragsgebiet von Nextbike lässt sich nicht einfach erweitern
Der Anbieter Nextbike hat 2016 einen Vertrag mit dem Land Berlin geschlossen. Das Unternehmen baut seither ein Leihfahrradsystem samt Stationen in der Stadt auf und erhält bis 2021 im Gegenzug 7,5 Millionen Euro. Der vom damaligen rot-schwarzen Senat beschlossene Vertrag bezieht sich jedoch auf den Berliner -Bahn-Ring als #Kerngebiet.

Schon während der Gespräche zwischen Vertretern der rot-rot-grünen Koalition und der von Senatorin …

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
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Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
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Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
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Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Berlin weitet Leihfahrradsystem auf die Aussenbezirke aus., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228122635/Berlin-weitet-Leihfahrradsystem-auf-die-Aussenbezirke-aus.html

Der Senat will das #Bike-Sharing-Angebot auf die #Außenbezirke ausweiten. Dafür wird das System neu konzipiert.

Ob Berliner oder Tourist: Wer zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, kann bei Bedarf schnell auf ein Leihfahrrad zurückgreifen. Kurz mit dem Smartphone entsperren, schon sitzt man auf dem Rad – zumindest im Zentrum. Alle Berliner in den Außenbezirken hingegen gucken meist in die Röhre. Shared Mobility, also #Leihangebote, um von A nach B zu kommen? Am Stadtrand Fehlanzeige. Dieses Problem will der Senat jetzt angehen. Das #Leihfahrradsystem wird auf Druck der rot-rot-grünen Koalition gerade neu konzipiert und künftig auf die Außenbezirke ausgeweitet.

Die Entscheidung ist das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen im vergangenen Dezember. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen forderten auf Vorschlag der Linken, das vom Land mit Millionen geförderte Leihradsystem von #Nextbike bis an den Stadtrand zu erweitern. Da dies nicht einfach möglich ist, wie die von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) geführte Senatsverkehrsverwaltung urteilte, erteilten die Parlamentarier an Günthers Haus den Auftrag zur Neukonzeptionierung und Ausdehnung. Damit soll das ganze Leihfahrradsystem für die Zeit ab 2022 neu ausgeschrieben werden.

Leihfahrradsystem soll neu ausgeschrieben werden
Berlin hat 2016 einen Vertrag mit dem Anbieter Nextbike geschlossen. Bis 2021 erhält das Unternehmen vom Land 7,5 Millionen Euro. Nextbike errichtet dafür überall im Stadtzentrum Stationen …

Radverkehr: Berliner Leihfahrradsystem – Alles zurück auf Los?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann endet der Vertrag mit der Deutschen Bahn für das #Leihfahrradsystem #Call a #Bike und wann plant der Senat die Ausschreibung für die Fortführung des Berliner Leihfahrradsystems zu starten? Wann ist mit einer Entscheidung über den zukünftigen #Betreiber zu rechnen? Antwort zu 1: Die von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewährte Zuwendung zum Öffentlichen Leihfahrradsystem Call a Bike wird bis zum Ende der Nachnutzungsfrist zum Bundesprojekt für die Jahre 2013 und 2014 gewährt und endet im Dezember 2014. Die Vorbereitung der geplanten Ausschreibung läuft derzeit, eine zeitnahe Veröffentlichung wird angestrebt.

Der Zeitpunkt der Auswahl des zukünftigen Betreibers ist derzeit nicht prognostizierbar und hängt elementar vom Ablauf des angestrebten Vergabeverfahrens ab. Be-absichtigt wird eine schnellstmögliche Vergabe. Frage 2: Hat sich der Senat mit der Deutschen Bahn schon auf einen Übergangvertrag verständigt, damit die bestehenden Stationen nicht vor Beginn des neuen Ver-trages abgebaut werden? Antwort zu 2: Ein entsprechender Vertrag besteht der-zeit nicht. Frage 3: Falls ein anderer Betreiber als die Deutsche Bahn die Ausschreibung gewinnen sollte, in welcher Höhe gingen durch den Abbau der Call a Bike Stationen Zuschüsse des Landes und des Bundes verloren? Antwort zu 3: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann keine Angaben zu Zuschüssen und anderen Finanzierungsinstrumenten des Bundes zum Bundesprojekt machen. Entsprechende An-gaben sind beim zuständigen Bundesministerium zu er-fragen. Die Zuwendung der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt zum Öffentlichen Leihfahrradsys-tem Call a Bike in Berlin deckte bei den beantragten Inf-rastrukturausgaben zur Systemerweiterung (Stationen, Räder) lediglich die Abschreibungskosten für den Zu-wendungszeitraum ab. Die Mittel gehen damit nicht ver-loren. Frage 4: Wie viele Stationen und welche Ausdehnung soll die Ausschreibung umfassen? Wird sich der Senat mit dieser Ausschreibung wieder auf ein rein stationäres Sys-tem festlegen oder auch Systeme mit freien Abstellmög-lichkeiten oder gemischte Systeme zulassen? Was ist diesbezüglich das Ergebnis der Markterkundung im Juli 2014? Antwort zu 4: Details der Vergabeunterlagen, daher unter anderem die Frage nach Ausdehnung und konkreter Ausgestaltung, können mit Rücksicht auf das angestrebte Verfahren erst im Rahmen der offiziellen Bekanntma-chung dargestellt werden. Die in den Markterkundungs-gesprächen durch die Unternehmen aus operativer Sicht dargestellte Vorzugsvariante ist ein rein stationsbasiertes System. Frage 5: Wie lange wird es aus Sicht des Senats dau-ern, um wieder ein Netz von Verleihstationen aufzubauen, das der aktuellen Anzahl und Ausdehnung entspricht, falls ein neuer Betreiber die Ausschreibung gewinnt? Antwort zu 5: Hierzu werden erst im Prozess des Vergabeverfahrens gesicherte Kenntnisse vorliegen. Aus den Markterkundungsgesprächen liegen zwar Angaben vor, diese besitzen allerdings keinen verbindlichen Ange-botscharakter. Frage 6: Inwieweit plant der Senat in die Ausschrei-bung auch Pedelecs aufzunehmen bzw. diese zuzulassen? Antwort zu 6: Nach derzeitigem Diskussionsstand ist die Einbeziehung von Pedelecs nicht angestrebt. Auch im ggf. zu vergebenden öffentlichen Fahrradver-leihsystem würden die Fahrräder ganzjährig eingesetzt werden, insbesondere, um kurze Distanzen mit dem Rad zurücklegen und das öffentliche Leihfahrrad mit dem ÖPNV kombinieren. Die Fahrräder werden damit einer intensiven, wetterunabhängigen Nutzung ständig wech-selnder Fahrerinnen und Fahrer ausgesetzt. Erfahrungen aus Berlin, Deutschland und Europa zeigen, dass Leih-fahrräder auch zum Ziel für Vandalismus werden können. Gleichzeitig weißt Berlin lediglich geringe Höhenunter-schiede auf, ist damit ein topografisch eher gering an-spruchsvolles Gelände für Radfahrende. Kosten (unter anderem für Investition in Räder und Station sowie deren Wartung) und Mehrwert (Pedelec vs. traditionelles Fahr-rad) sprechen hier für die Fokussierung auf ein traditio-nelles System. Frage 7: Inwieweit wäre es in Berlin rechtlich mög-lich, eine Teilfinanzierung des Leihfahrradsystems über Werbeflächen – beispielsweise an den Terminalrückseiten – vorzunehmen, um die Fahrräder die ersten 30 Minuten kostenlos zur Verfügung zu stellen? Inwieweit zieht der Senat eine solche Co-Finanzierung in Betracht? Antwort zu 7: Entsprechende Optionen werden derzeit geprüft und im Rahmen des Vergabeverfahrens darge-stellt. Frage 8: In der Roten Nummer 1327 C erklärt der Se-nat, dass keine kostendeckende Bewirtschaftung in Berlin möglich sei, so dass ein Zuschuss weiterhin notwendig („alternativlos“) ist – sind dem Senat andere europäische Städte bekannt, die ohne solche Zuschüsse auskommen? Wenn ja, worauf führt der Senat das zurück? Antwort zu 8: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt liegen keine Informationen über Öffent-liche Leihfahrradsysteme in einer vergleichbaren Größen-ordnung und Qualität vor, die ohne Zuschüsse realisiert wurden. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)