Straßenbahn: Straßenbahn-Geschäftsführer Andreas Gagel sieht keine durchgreifende Lösung / Fahrer sollen Heraneilende noch mitnehmen Schranken-Problem Frust für Regionalbahn-Pendler aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/strausberg/artikel8/dg/0/1/1650618/

#Strausberg (MOZ) Regelmäßigen Frust schieben die Fahrgäste der #Regionalbahn 26, wenn sie nach ihrer Ankunft immer zwei Minuten vor der vollen Stunde an der kleinen Schranke auf dem Bahnsteig warten müssen, weil die #S-Bahn aus Strausberg-Nord Richtung Berlin durchfährt. MOZ-Leser und Pendler Thomas Schulz aus Strausberg: „Man steht an der Schranke, die grundsätzlich zwei Minuten früher runtergeht, ehe die Bahn kommt, und will zur #Straßenbahn, die eine Minute nach der vollen Stunde fährt. Die schafft man aber meist nicht.“ Denn auf halbem Wege zum Kleinbahnhof klingelt der Tram-Fahrer ab und startet.

„Ja, er hat ja auch einen Fahrplan, den er einhalten muss, und am Lustgarten wollen die Leute ihre Anschlüsse mit dem #Stadtbus schaffen“, sagt der Geschäftsführer der Strausberger Eisenbahn GmbH, Andreas #Gagel. „Die Umsteigebeziehung zwischen RB 26 und Tram 89 ist unter normalen Bedingungen und in der tagesübergreifenden Betrachtung kurz und daher optimal eingerichtet. Leider haben wir als Strausberger Eisenbahn keinen Einfluss auf die Fußgängerschranke und auch keinen auf Verspätungen bei der S-Bahn-Linie 5 oder bei der Linie 26 der Regionalbahn. In der Praxis können leider nicht alle Anschlüsse mit großzügigen Umstiegszeiten geplant werden“, teilte der Geschäftsführer auf Nachfrage mit. Dennoch habe die Geschäftsführung das Fahrpersonal angewiesen, auf derartige Verzögerungen zu reagieren und, wenn möglich und durch die Fahrer erkennbar, auf die sich annähernden Fahrgäste zu warten. Leider sei das nicht immer durch unser Fahrpersonal umsetzbar.

Im Dezember 2017 fand der alljährliche Fahrplanwechsel innerhalb des VBB-Tarifverbundes statt, informiert Gagel: „In der Regel werden hierbei kleinere Änderungen und Optimierungen von …

Straßenverkehr + Bus: Vollsperrung des Rosenthaler Weges vom 2. Mai – 25. Juni 2018, aus Senat

www.berlin.de

 Im Zusammenhang mit dem #Neubau des #Rosenthaler Weges wird vom 2. Mai – 25. Juni 2018 der Rosenthaler Weg im derzeitigen Baustellenbereich zwischen der #B96A Blankenfelder Chaussee bis zur #Tram-Wendeschleife voll gesperrt. In der Zeit wird die #Trinkwasserleitung erneuert und die im Bau befindliche Fahrbahn bis zur Straße Am Nordgraben fertiggestellt. Für den Individualverkehr wird eine weiträumige Umleitungsstrecke eingerichtet und ausgeschildert. Diese wird für die Fahrtziele Dietzgenstraße bzw. Rosenthaler Weg über die Blankenburger Straße, Pasewalker Straße, Hauptstraße und Blankenfelder Straße oder Mühlenstraße geführt. Während der Vollsperrung beginnt und endet die Streckenführung der #Buslinie #124 an der Haltestelle Herrmann-Hesse-Straße/Waldstraße. Nutzer des ÖPNV mit Fahrtziel Aubertstraße bzw. Alt-Heiligensee nutzen bitte die Buslinie 150 und Tram 50 ab bzw. bis Herrmann-Hesse-Straße/Waldstraße. Die Zufahrt zu den anliegenden Grundstücken der Erholungsanlage „Frohsinn“ wird für den Zeitraum der Vollsperrung über die Straße am Nordgraben weiterhin gewährleistet. Ein Übersichtsplan der Umleitungsstrecke ist im Internet unter https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung/artikel.386693.php veröffentlicht.

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

Bus: Beschleunigung des ÖPNV in Berlin – Busspuren und Vorrangschaltungen aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen („#Busspuren“) gab es zum 31.12.2016 in Berlin?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.12.2016 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Gesamtlänge von ca. 102,3
Kilometern.
Frage 2:
Wie viele weitere Busspuren wurden bis zum heutigen Tag angeordnet und markiert? Wenn ja, in welcher
Länge und wo?
Antwort zu 2:
Seit dem 1.1.2018 wurde auf einer Länge von 175 Metern eine weitere Busspur in der
Berliner Straße (Bezirk Pankow) ab Hadlichstraße bis hinter Schulstraße eingerichtet.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Bussonderfahrstreifen in der üblichen
2
Form (Ausweisung durch Zeichen 245 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO), sondern die
BVG-Busse dürfen im Rahmen einer erteilten Ausnahmegenehmigung die bereits
vorhandene, mit einer Sperrfläche abmarkierte Trasse, die von Straßenbahnen befahren
wird, mitbenutzen.
Frage 3:
Welchen Standard haben die bestehenden Busspuren hinsichtlich Breite und Benutzungsfreigabe für weitere
Verkehrsmittel z.B. Rad, Taxis, Busse im Gelegenheitsverkehr etc. (wenn unterschiedliche Standards, dann
bitte aufgeschlüsselt nach Streckenlängen)?
Antwort zu 3:
In der Regel haben die Bussonderfahrstreifen eine Breite von 3,00 m und werden zur
Mitnutzung für Radfahrende, Taxi, Krankenfahrzeuge sowie Busse im
Gelegenheitsverkehr freigegeben.
Frage 4:
Welche Weiterentwicklung der Beschleunigung des Busverkehrs mittels Busspuren ist vorgesehen (mit
welchen Standards, Längen und in welchen Zeiträumen)?
Antwort zu 4:
Die BVG hatte im Frühjahr 2017 ein ca. 100 km umfassendes Paket neuer bzw. zeitlich
auszuweitender Busspuren vorgeschlagen, die es im Rahmen der verfügbaren
Bearbeitungskapazität bei der Vekehrslenkung Berlin (VLB) abzuarbeiten gilt. Dazu wurde
zwischen BVG, Aufgabenträger und VLB zunächst eine Priorisierung vorgenommen, um
sich vorerst auf die Abschnitte zu konzentrieren, die bei wenig Aufwand hohen Nutzen für
den ÖPNV (Öffenlicher Personennahverkehr) versprechen. Die ersten
zusammengefassten Unterlagen für die Beurteilung von neu einzurichtenden Busspuren
sind der VLB im November 2017 übergeben worden. Derzeit wird nach einer Lösung für
die Erstellung von Bestandsplänen gesucht. Für Busspuren, bei denen die BVG lediglich
eine Ausweitung der Geltungszeiten vorgeschlagen hat, gibt es keinen zeitlichen Plan zur
Umsetzung.
Eine Benennung der konkreten Standards, Längen und Zeiträume ist daher derzeit nicht
möglich.
Frage 5:
An wie vielen #Lichtsignalanlagen gab es zum 31.12.2016 #Vorrangschaltungen für Busse und
#Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Es gab an ca. 850 Lichtsignalanlagen (#LSA) die Möglichkeit der Beeinflussung durch
Omnibusse und an 329 Anlagen Vorrangschaltungen für die #Straßenbahn.
Frage 6:
Wie viele davon waren zum 31.12.2016 in Betrieb bzw. wie viele waren außer Betrieb und warum?
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Antwort zu 6:
Bus
Von den 850 Lichtsignalanlagen waren ca. 65 außer Betrieb. Die Ursachen können sehr
vielfältig sein.
Gründe dafür sind beispielsweise:
– Störungen bei der Funkübertragung:
o Umgebungsbedingungen, Abblocken oder Auslöschen von
Funktelegrammen
– Systemgründe:
o Nichtaussendung, Mehrfachaussendung oder Verschiebung von
Funktelegrammen. Gründe hierfür sind u.a. Mehrfachhaltestellen mit
unbekannter Halteposition, Behinderungen in Haltestellen (ordnungswidriges
Parken)
– Technische Gründe:
o Abarbeitungsfehler im Bordrechner des Fahrzeugs
o Fehler bei Funkgerät oder Antenne im Fahrzeug
o Fehler auf der Empfangsseite (Antenne, Kabel, Funkgerät etc.)
o Fehler in der Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (Einstellungen,
Konfiguration, Baugruppen)
o fehlerhafte Registrierung des BVG-Funknetzes durch das Funkgerät
o Telegrammauslöschung durch zu hohe Funklast im Gebiet bzw. hohe
Telegrammdichte
– Konzeptfehler
o Fehler in der Steuerungslogik
Straßenbahn
Von den 329 Anlagen waren 15 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 7:
Wie viele dieser Vorrangschaltungen sind derzeit noch außer Betrieb?
Antwort zu 7:
Bus
Die Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung hat sich bis heute auf ca. 895
erhöht. Derzeit befinden sich davon ca. 70 Lichtsignalanlagen außer Betrieb.
Straßenbahn
Aktuell sind 9 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 8:
Welche Vorrangschaltungen werden wann wieder oder zusätzlich in Betrieb genommen?
Antwort zu 8:
Die Wiederinbetriebnahme bzw. erstmalige Inbetriebnahme der Vorrangschaltung an
Lichtsignalanlagen ist ein stetiger Prozess.
4
In direkter Zusammenarbeit mit der VLB werden Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen neu eingerichtet, zur Verbesserung der Funktionalität Feinjustierungen
durchgeführt sowie einstmals gestörte Anlagen wieder in Betrieb genommen. Bei der
Straßenbahn gibt es aktuell für keine der unter zu 7 genannten LSA einen konkreten
Einschaltungstermin.
Frage 9:
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse und Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren in
Berlin entwickelt?
Antwort zu 9:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Mittlere Beförderungsgeschwindigkeiten:
Jahr Straßenbahn Omnibus
2013 19,2 km/h 19,4 km/h
2014 19,3 km/h 19,3 km/h
2015 19,0 km/h 19,4 km/h
2016 19,0 km/h 19,5 km/h
2017 19,0 km/h 19,5 km/h
Frage 10:
Welche Effekte werden durch die Weiterentwicklung der Busspuren und der Wiederinbetriebnahme bzw.
Neueinrichtung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen beim Bus- und Straßenbahnbetrieb erwartet?
Frage 11:
Welche weiteren Maßnahmen plant die „#Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des #ÖPNV und
wie ist deren Umsetzung vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11:
Grundsätzlich dienen Maßnahmen wie Busspuren oder Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen dazu, Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und einen
geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Im Kern geht es dabei, die
Planbarkeit des Busverkehres mit einer zügigen Beförderungsgeschwindigkeit
sicherzustellen. Da Busse des ÖPNV in regelmäßigen Takten verkehren, führen
Störungen im Fahrtverlauf dazu, dass die geplanten Fahrzeiten nicht eingehalten werden
können. Busse verspäten sich dadurch, die vorgesehenen Abfahrtzeiten können nicht
mehr eingehalten werden, was die Fahrgäste an den Haltestellen als einen
unregelmäßigen Verkehr mit zu großen Abständen zwischen den einzelnen Abfahrten
einerseits und Pulkbildung von Bussen andererseits wahrnehmen.
Pünktlichkeit ist eine für die Bewertung dieser verlässlichen Fahrzeitplanung eingeführte
Qualitätskennzahl, die als Quote aussagt, in welchem Maße Fahrgäste ihre Fahrt zur
geplanten Zeit antreten können. Dazu werden die tatsächlichen Fahrdaten der Busse mit
den für den Fahrplan geplanten abgeglichen.
Wenn ein vorher gestörter Fahrtverlauf durch das Einrichten einer Busspur verlässlicher
wird, steigt auch die Pünktlichkeitsquote. Busspur und Vorrangschaltungen sind hierfür
sehr nützliche und wichtige Maßnahmen, aber weder die einzigen Mittel, noch allein
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ausreichend. Es bedarf immer des Zusammenspiels von mehreren Maßnahmen entlang
des ganzen Fahrtweges, um insbesondere in verkehrsstarken Zeiten einen störungsfreien
und dadurch verlässlichen Busverkehr zu ermöglichen.
Für das Jahr 2018 hat sich die „Task Force Beschleunigung“ die Straßenbahnlinie M10
vorgenommen sowie die weitere Abarbeitung der Taskforceprojekte aus 2017. Hier sind
derzeit LSA-Optimierungen auf den Straßenbahnlinien M4 und M6 in der Umsetzung
sowie auf den Buslinien 136/236 und M27 in der Planung bzw. Umsetzung.
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Weniger Radler in Brandenburg Fahrradtouristen mögen Brandenburg. Kein Wunder: Im Land gibt es ein Wegenetz von 7.000 Kilometern extra für radelnde Urlauber., aus inforadio.de

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/nahaufnahme/201804/223467.html

Allerdings: Sie mögen die Mark nicht mehr ganz so gerne wie zuvor. Nach Erkenntnissen des des Allgemeinen Deutschen #Fahrradclubs #ADFC ist das Land im Ranking der beliebtesten #Radregionen Deutschlands von Platz sechs auf Platz neun gerutscht. Inforadio-Reporterin Marie Asmussen hat angeschaut, was in der Mark gut läuft für Radler und was besser laufen könnte.
Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen: Hier steigt Jürgen Neumann gern mit seinem Fahrrad in den Regionalzug und fährt raus ins nördliche Brandenburg. So wie viele andere Berliner #Radler auch. An sonnigen Wochenden sind die Züge brechend voll. Raus aus Berlin geht aber immer noch was, meint Jürgen Neumann. Richtig kompliziert wird es abends auf dem Heimweg.

"Wir fahren oft nach Fürstenberg und fahren dann Sonntagabend zurück von da aus. Das ist hochriskant, weil die ganzen Leute von der Ostsee im Zug sitzen abends. Da muss man eben später fahren. Das muss man vorher kalkulieren. Schönes Wochenende im Sommer, am Sonntagabend zurück: schwierig! Da haben wir schon wilde Turnübungen gemacht und sind schließlich über Rheinsberg zurückgefahren."

Die Deutsche Bahn versucht mittlerweile, sich besser auf Reisende mit Fahrrädern einzustellen. "#Rad im Regio" heißt ein entsprechendes Pilotprojekt. Von Ostern bis Oktober hängt an den Doppelstockzüge der Linien #RE3 und #RE5 hoch zur Ostsee nun jeweils ein zusätzlicher Wagen nur für Fahrräder – im Untergeschoss. Die Sitze dort sind hochgeklappt und arretiert.
Wenig Platz trotz gequetschter Räder

Jörg #Werner ist bei der Deutschen Bahn zuständig für das Fahrgastmarketing in der Region Nordost. Wieviele Räder in einen Regionalzug reinpassen, das hängt auch von deren Besitzern ab, hat er beobachtet.

"Es gibt ja mittlerweile viele Reisende, die sehr kostbare Fahrräder haben. Und die sind dann auch entsprechend vorsichtig, dass da nichts davor und dahinter gestellt wird. Es gibt aber auch viele Fahrradfahrer, die sind da ganz gnadenlos. Die quetschen die zusammen, dass das gerade …

Bauarbeiten + Straßenverkehr: Ruppiner Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:
Angesichts der bevorstehenden #Instandsetzungsarbeiten und Ersatzbauten an der
#Autobahn #A111 finden derzeit Untersuchungen durch die #DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zur verkehrlichen Abwicklung während dieser
Maßnahmen statt. Da durch die Baumaßnahmen Stausituationen nicht auszuschließen
sind, die Umfahrungen erforderlich machen, werden infrage kommende
#Umfahrungsstrecken mit in diese Untersuchung einbezogen – so auch die #Ruppiner
Chaussee. Im Zuge einer zurückliegenden Studie wurde bereits festgestellt, dass die
Ruppiner Chaussee, verglichen mit anderen Umleitungsstrecken, im Raum Heiligensee
die wenigsten Betroffenheiten aufweist. Die erwähnte Untersuchung der DEGES ist noch
in Bearbeitung. Erst wenn diese abgeschlossen ist und dem Senat vorliegt, kann er sich
eine fundierte Meinung über die in den diversen Teilfragen der Schriftlichen Anfrage
angesprochenen Themen bilden, Bewertungen vornehmen und Positionen einnehmen.
Frage 1:
Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee, die einst als
Lärmschutzersatzmaßnahme im Zuge des Baus der A111 entwidmet wurde, für die Dauer der anstehenden
Autobahnsanierung?
Antwort zu 1:
Eine Position bezüglich einer möglichen Öffnung der Ruppiner Chaussee während der
Autobahnsanierung kann der Senat erst nach Vorlage der o.g. Untersuchung der DEGES
einnehmen, die u. a. auch diese Fragestellung zum Thema hat.
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Risiken für die Verkehrssicherheit aufgrund des sehr schlechten Zustands der
Straße und hier insbesondere den Zustand der Fahrbahndecke?
Frage 4:
Welche Risiken sieht der Senat für die Rollstuhlfahrer aus dem anliegenden Diakoniezentrum und der
Schulkinder, die die Straße durch den Tegeler Forst nutzen um nach Tegel zu kommen?
Antwort zu 2 und 4:
Eine Risikobewertung bezüglich der Verkehrssicherheit aufgrund des Straßenzustands
und bezüglich Rollstuhlfahrern und Schulkindern kann der Senat erst vornehmen, wenn
die Untersuchung der DEGES, die auch die Ruppiner Chaussee umfasst, vorliegt.
Frage 3:
Wie bewertet er den Missstand, dass streckenweise keine Fußgängerwege, bei zum Teil nur 1,5 Meter
Abstand von der Straße zu angrenzenden Wohnhäusern und keine Fahrradwege vorhanden sind?
Antwort zu 3:
Eine Bewertung der Dimensionen im Straßenraum der Ruppiner Chaussee unter
Berücksichtigung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer kann der Senat erst
nach Vorlage der Untersuchung der DEGES vornehmen.
Frage 5:
Wäre die Ruppiner Chaussee aus Sicht des Senats überhaupt für Schwerlastverkehr geeignet?
Frage 9:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Ruppiner Chaussee vorher saniert werden müsste, bevor
die Entwidmung aufgehoben würde?
Frage 10:
Wie hoch wird der Sanierungsaufwand für die Ruppiner Chaussee eingeschätzt? In welchem Zeitraum
würde sich eine Sanierung der Ruppiner Chaussee bewegen?
Frage 15:
Wie kann gewährleistet werden, dass die fast direkt an der Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude
(Ensemble Gut Schulzendorf) nicht weiteren Schaden durch den Schwerlastverkehr nehmen?
Antwort zu 5, 9, 10 und 15:
Wenn die Ruppiner Chaussee als Umleitungsstrecke für die Baumaßnahmen an der A 111
herangezogen werden (und aus diesem Grunde entwidmet werden) sollte, wird vermutlich
zuvor eine Sanierung erforderlich werden, die dann auch die Aufnahme von
Schwerverkehr ermöglichen würde, ohne, dass dieser Schäden verursacht. Genaueres
wird die DEGES-Untersuchung ergeben. Dies betrifft auch Aussagen zur Schätzung der
Kosten und der Dauer der Sanierung.
3
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass mit der Öffnung der Ruppiner Chaussee ein
Naherholungsgebiet und eine Wildbrücke zerschnitten würden und zusätzlich die Gefahr von Wildwechsel
bestünde?
Antwort zu 6:
Die DEGES-Untersuchung wird für den Fall der Heranziehung der Ruppiner Chaussee als
Umleitungsstrecke auch Aussagen zur Wildwechselgefahr enthalten. Vorher kann hier
keine Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten für die Öffnung der Straße für den Verkehr erfüllt
sein? Wann könnte frühstens mit einem Abschluss der Verfahren gerechtnet werden?
Antwort zu 7:
Zur Vorbereitung der Ausgestaltung einer Bedarfsumleitung für die A 111 sind Unterlagen
für ein durchzuführendes Planänderungsverfahren durch den Vorhabenträger zu
erarbeiten. Insbesondere sind die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende
Schutzauflage der Teilentwidmung der Ruppiner Chaussee zu untersuchen und zu
bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Planänderungsverfahrens kann die
Bedarfsumleitung aktiviert werden. Allerdings ist ein diesbezüglicher Änderungsantrag bei
der zuständigen Planfeststellungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz bisher nicht eingegangen, so dass derzeit keine Aussagen über die
zeitlichen Abläufe gemacht werden können.
Frage 8:
Die bisherige offizielle Umleitungsstrecke (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße) wurde zum Teil
bereits umfangreich ausgebaut. Ein fehlendes Teilstück wird jetzt umfangreich saniert. Welche Gründe sieht
der Senat, dann die Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr zu nutzen?
Antwort zu 8:
Welche Umleitungsstrecken während der A 111-Maßnahmen unter Abwägung aller
Aspekte am geeignetsten und welche Kapazitäten erforderlich sind, ist u.a. Gegenstand
der Untersuchung der DEGES. Ob nur eine der in der Schriftlichen Anfrage genannten
Umleitungsstrecken (Hennigsdorfer-/Heiligensee-/Karolinenstraße bzw. Ruppiner
Chaussee) oder beide erforderlich werden, kann erst nach Vorlage der DEGESUntersuchung
beantwortet werden.
Frage 11:
Inwiefern wäre eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Straße ein Präjudiz für eine dauerhafte
Öffnung der Ruppiner Chaussee für den Verkehr?
4
Antwort zu 11:
Eine temporäre Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee stellt nach
Auffassung des Senats kein Präjudiz dar, da eine Entwidmung schon einmal
vorgenommen wurde und erneut vorgenommen werden könnte.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die verkehrlichen Probleme, die durch die Aufhebung der Entwidmung entstehen
würden? Teilt der Senat die Auffassung, dass sich der „Alte Fritz“ zum Nadelöhr entwickeln würde, von wo
aus sich der Verkehr bis zur Autobahnauffahrt Schulzendorfer Straße stauen würde? Inwiefern würde eine
temporäre oder dauerhafte Aufhebung der Entwidmung der Ruppiner Chaussee zu noch mehr Autoverkehr
in Teilen von Tegel und Heiligensee führen? Wie sieht hierzu der Senat die Auswirkungen auf den
öffentlichen Nahverkehr (Buslinie 124)?
Antwort zu 12:
Generell gilt, dass, wenn Verkehre, die normalerweise auf Autobahnen stattfinden, wegen
einer Störung oder wegen Bauarbeiten von der Autobahn in ein niederrangiges
Straßennetz abgeleitet werden müssen, es in Spitzenlastzeiten zu Engpässen an
bestimmten Punkten im Stadtstraßennetz kommen kann. Derartige Vorkommnisse können
auch für den Knoten Heiligenseestraße/Ruppiner Chaussee/Karolinenstraße nicht
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des ÖPNVs in diesem Bereich sind die Aussagen
der DEGES-Untersuchung abzuwarten.
Frage 13:
Welche Erkenntnisse hat der Senat über den ordnungswidrigen Verkehr in der Ruppiner Chaussee? Wie oft
fanden in den vergangenen Jahren Verkehrskontrollen durch die Berliner Polizei statt?
Antwort zu 13:
Die Beachtung des mittels Verkehrszeichen angeordneten Durchfahrtverbotes für
Kraftfahrzeuge lässt nach polizeilichen Beobachtungen tendenziell nach. Weil die
Verkehrszeichenlage neben der BVG auch den Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und
zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund zulässt, ist eine restriktive und nachhaltig wirkende
Verkehrsüberwachung nicht erfolgreich möglich. Betroffene haben im Falle einer Kontrolle
größtenteils passende Behauptungen zum Fahrtziel bereit, welche die Ahndung
verhindern. Verstöße häufen sich bei Sperrungen der A 111 nach Verkehrsunfällen oder
aufgrund von Bau- und Wartungsarbeiten.
Über das regelmäßige Einschreiten durch die Polizeidienstkräfte im Streifendienst hinaus
wurden in den Jahren 2016/2017 acht Schwerpunktkontrollen zum Durchfahrtverbot und
39 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Ergebnis sind insgesamt 519
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt worden. Das Geschwindigkeitsniveau in
der Ruppiner Chaussee ist nicht auffällig hoch.
Frage 14:
Wie will der Senat der Beschlusslage effektiv Rechnung tragen, dass die Ruppiner Chaussee durch den
Tegeler Forst für den Individualverkehr gesperrt ist und sich kein Parallelverkehr zur Autobahn entwickelt?
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Antwort zu 14:
Hierzu erwartet der Senat konzeptionelle Aussagen aus der noch in Arbeit befindlichen
Untersuchung der DEGES.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Literatur + Bahnhöfe: Berlins historische Bahnhöfe Mächtig unter Dampf Ein Fotoband zeigt Glanz und Niedergang von Berliner Fern- und Regionalbahnhöfen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/kultur/berlins-historische-bahnhoefe-maechtig-unter-dampf/21164286.html

Was für #Prachtbauten! Und was für ein Elend! Berlins #Bahnhöfe waren meist immer mehr als nur ein Haltepunkt. Im 19. Jahrhundert entstanden Paläste, ja, so mancher Zeitgenosse schwärmte sogar von Schlössern. Nach dem Krieg war es damit vorbei; vor allem die #Kopfbahnhöfe, in denen die Züge ihre Fahrten begannen oder beendeten, waren zerstört; an einen Wiederaufbau dachte man nicht. Dummerweise lagen sie fast alle auf West-Berliner Gebiet, um das die Reichsbahn der DDR einen weiten Bogen machte. Ohne große Proteste wurden die Ruinen in den 1950er Jahren platt gemacht. So wehte der Zeitgeist.

Was verloren gegangen ist, zeigt Boris von #Brauchitsch in einen #Fotoband mit meist noch unbekannten Bildern vorwiegend von der bpk-Bildagentur der Stiftung #Preußischer #Kulturbesitz. Textlich beschränkt sich von Brauchitsch bei jedem Bahnhof auf eine kurze Bau- und Betriebsgeschichte, auch zu den Fotos gibt es nur einige Stichwörter oder gar nur Jahreszahlen. Schade, hier wünscht man sich manchmal doch mehr Informationen zum gezeigten Bild.
„Unter #Dampf“ geht die Reise durch die Vergangenheit chronologisch vom 1838 eröffneten #Potsdamer Bahnhof bis zum wenig bekannten #Auswandererbahnhof #Ruhleben von 1891. Er war gebaut worden, weil Berlin zu einer Durchgangsstation vorwiegend für Juden geworden war, die nach einem Attentat auf den Zaren nach 1881 Russland verlassen mussten und über Hamburg oder Bremerhaven in die USA wollten. Das Umsteigen in Berlin war nicht einfach. Von der Ankunftsstation #Schlesischer Bahnhof, der vorher #Frankfurter Bahnhof hieß, bis zum #Lehrter Bahnhof, in dem die Züge gen Bremen und Hamburg fuhren, mussten sich die Auswanderer durchs Zentrum der Stadt schlagen. Und auch damals schlug den Fremden Misstrauen und Ablehnung entgegen. Deshalb leitete man die Züge aus dem Osten um die Stadt herum und fuhr umsteigefrei bis Ruhleben. Die letzten Überbleibsel des Auswandererbahnhofs wurden erst 2012 abgerissen.

Selbst von den Bahnhöfen der #Stadtbahn zwischen #Ostbahnhof und #Charlottenburg, die es heute noch gibt, ist von den Anfangsbauten …

Straßenverkehr: Verkehr A10-Ausbau: Brücken werden im Sommer abgerissen, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1650297/

#Mühlenbeck (MOZ) Jetzt wird es ernst: Ende Mai beginnt der Ausbau des nördlichen Berliner #Rings auf acht Teilabschnitten. In Oberhavel sind die Abschnitte bei Öberkrämer, Kremmen und Mühlenbeck bis zum Dreieck Pankow betroffen. Vertreter des Auftraggebers Deges und des Auftragnehmers #Havellandautobahn GmbH & Co KG stellten am Dienstagabend im Bauausschuss der Gemeinde Mühlenbecker Land Details zu den Bauarbeiten bei Mühlenbeck vor, die analog auch für die anderen Abschnitte gelten.

Zunächst werden die Seitenstreifen provisorisch verbreitert, damit mehr Platz für den Fahrzeugverkehr vorhanden ist. Denn auf der #A10 soll auch während der Bauphase der Verkehr zweispurig in beide Richtungen fließen. Vorgesehen ist Tempo 80. Die Verbreiterung hat zur Folge, dass auch Brücken abgerissen werden, weil die Pfeiler im Weg stehen. „Voraussichtlich Ende Juni erfolgt der Abriss der Brücke am #Zehnrutenweg“, kündigte Deges-Projektleiter Sven Tesanovic an. Spätestens Ende 2020 – dann soll der Streckenabschnitt ausgebaut sein – wird die neue Brücke, die nicht als Autobrücke konzipiert ist, zur Verfügung stehen. Mit genauen Daten hielt sich Tesanovic mit Verweis auf das laufende Planfeststellungsverfahren für die Überquerung noch zurück. Ursprünglich sollte die Brücke ersatzlos abgerissen werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht einigte sich die Gemeinde mit dem Land aber auf einen Vergleich, nach dem die Überführung doch erneuert werden muss.

Zuerst wird die Fahrbahn in Richtung Berlin ausgebaut. Beginn ist voraussichtlich im Juli. Gleichzeitig werden die neuen Brückenwiderlager und Fundamente errichtet. Zwölf Monate sind für dieses Bauphase geplant.

Auch auf der Landesstraße 21, die zwischen Summt und Mühlenbeck die Autobahn unterquert, wird es Einschränkungen geben. Der Verkehr soll während der Bauarbeiten mit einer …

Straßenverkehr: Senat einigt sich auf Trassenführung für Schnellstraße TVO Bürgerversammlung diskutiert in der kommenden Woche, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213980451/Senat-einigt-sich-auf-Trassenfuehrung-fuer-Schnellstrasse-TVO.html

Der Senat hat am Dienstag die #Trassenführung der #Tangentialverbindung Ost (#TVO) zwischen #Märkischer Allee/Alt-Biesdorf im Norden und der Straße An der #Wuhlheide im Süden besprochen. Das mit langen Verzögerungen behaftete Projekt soll nun vorankommen. Senatssprecher Julian Mieth sprach zwar nur von einer "Besprechungsgrundlage", die nun vorgesehene Vorzugsvariante wird aber am Donnerstag im Planungsbeirat erörtert und soll am Mittwoch nächster Woche von Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf einer Bürgerversammlung (19 Uhr, Theater am Park) vorgestellt werden.

Vorher möchte die Senatsverkehrsverwaltung die mögliche Trassenführung nicht öffentlich darstellen. Nach Angaben des Marzahn-Hellersdorfer CDU-Abgeordneten Christian Gräff sieht die Vorzugsvariante im nördlichen Teil eine Trassenführung westlich der Bahntrasse vor. Sie würde dann östlich des Tierparks Friedrichsfelde und des Ortsteils Karlshorst verlaufen. Etwa auf Höhe der Irmastraße soll die TVO dann auf das Areal östlich der Bahntrasse verschwenkt werden, zwischen Bahnlinie und S-Bahnhof Wuhlheide geführt werden und schließlich weiter in südlicher Richtung auf die Straße An der Wuhlheide stoßen. Die Köpenicker Allee müsse dann teilweise verlegt werden, so Gräff.

Damit seien alle Argumente, die Verbände und #Bürgerinitiativen vorgetragen hatten, anerkannt worden, lobte der CDU-Abgeordnete. "Ein wichtiger Schritt zur Realisierung der TVO ist getan. Das ist auch ein Resultat jahrelangen Engagements", erklärte er. Die Bundesmittel aus dem Etat "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)", die für den Bau der Tangentialverbindung bereits in der letzten Legislaturperiode angemeldet worden seien, dürften nicht gefährdet werden, forderte Gräff. Dazu müsse Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) Planfeststellungsverfahren und Bau …

U-Bahn: Stromversorgung der U Bahn Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es technisch möglich, das gesamte #Schienennetz der #U-Bahn Berlin mittels #Oberleitung zu elektrifizieren?
Oder sind zumindest Teilnetze (#Großprofil bzw. #Kleinprofil) möglich umzustellen? Falls nein, welche
Streckenabschnitte sind nicht möglich, mit einer Oberleitung auszustatten und warum nicht?
Antwort zu 1:
Nein. Allenfalls auf den oberirdischen Abschnitten wäre es rein theoretisch aus den
räumlichen Gegebenheiten möglich teilweise Oberleitungsanlagen zu errichten; betrieblich
schließt sich diese Lösung aber von vornherein aus. Die bautechnische (#Lichtraumprofil)
und elektrotechnische Infrastruktur (Netzstruktur und Bahnspeisebezirke) der U-Bahn sind
für einen Oberleitungsbetrieb grundsätzlich nicht ausgelegt.
Darüber hinaus ist die Übertragung der für einen U-Bahn Betrieb erforderlichen hohen
elektrischen Traktionsleistung bei einer Systemspannung von 750V DC über eine
Oberleitung mit einem gegenüber einer Stromschiene deutlich geringeren
Leiterquerschnitt nicht möglich.
2
Frage 2:
Wie hoch sind die Gesamtkosten für eine Ausstattung des gesamten Netzes der U Bahn Berlin mit einer
Oberleitung?
Frage 3:
Wie hoch ist der Aufwand? Wie lange würde es dauern, das gesamte Streckennetz der U Bahn Berlin mit
einer Oberleitung auszustatten?
Frage 4:
Wäre es technisch möglich, für eine Übergangszeit beide Stromsysteme, Oberleitung und derzeitige seitliche
Stromschiene zeitgleich durch verschiedene Zugtypen zu nutzen?
Frage 5:
Wie hoch wären die Kosten für eine Demontage der derzeitigen seitlichen Stromschiene? Wie hoch wäre der
zeitliche Aufwand?
Antwort zu 2 bis 5:
Aufgrund der nicht gegebenen technischen Realisierbarkeit einer Umstellung der
#Energieversorgung der U-Bahn auf Oberleitungsbetrieb (vgl. Antwort zu 1) ist eine
Ermittlung nicht sinnvoll möglich. Eine Einschätzung des zeitlichen Aufwands und der
Kosten für derartige Systemeingriffe ist bislang auch nicht vorgenommen worden und
würde umfassendere Untersuchungen erfordern.
Frage 6:
Wie teuer ist ein neuer U Bahn Zug mit dem derzeitigen seitlichen Stromsystem in der Neuanschaffung?
Welche alternativen Zugtypen mit dem derzeitigen seitlichen Stromsystem gibt es und was kosten diese pro
Zug?
Antwort zu 6:
Ein aktueller #Vier-Wagen-Zug der Baureihe #IK, die im Klein- und Großprofil an der
seitlichen Stromschiene einsetzbar ist, kostet inklusive der Entwicklungskosten ca. 5,5 Mio
EUR (1,38 Mio EUR pro Wagen). Es gibt keine alternativen Zugtypen, die im U-Bahn-Netz
der BVG einsetzbar sind. Jeder neue U-Bahn-Zug für Berlin muss extra für das U-Bahn-
Netz konstruiert und gefertigt werden.
Frage 7:
Wie teuer ist ein U Bahn Zug mit Pantograph? Welche alternativen Baureihen gibt es zu welchen
Anschaffungskosten pro Stück?
Antwort zu 7:
Genaue Preise von U-Bahn-Zügen mit Pantographen liegen uns aufgrund des fehlenden
Bedarfs und entsprechend fehlender Anfragen nicht vor.
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Frage 8:
Wie hoch sind die Unterhaltskosten pro Kilometer Strecke bei dem derzeitigen Stromsystem und wie hoch
sind die Kosten bei einem Kilometer Strecke mit Oberleitung?
Antwort zu 8:
Siehe Antwort zu 2 bis 5.
Es gibt bei der BVG keine Kostenaufschlüsselung zur Unterhaltung des
Stromschienensystems pro Kilometer. Die Kosten des gesamten Fahrstromsystems
werden pro Jahr erfasst.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Kosten für Betrieb und Instandhaltung von
Oberleitungssystemen im Vergleich zu Stromschienensystemen um ein Vielfaches höher
liegen.
Frage 9:
Gibt es derzeit Überlegungen bei der U Bahn Berlin (BVG) für ein #autonomes Fahren der U Bahn Züge?
Falls ja, welche Pläne existieren konkret? Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Es gibt derzeit bei der BVG keine Überlegungen für einen automatischen U-Bahnbetrieb.
Neben der technischen Machbarkeit (siehe Antwort zu Frage 10) hat die BVG keine
umfassenden Untersuchungen zur #Automatisierung des U-Bahnbetriebes vorgenommen.
Frage 10:
Wurde autonomes Fahren bei der U bahn Berlin bereits getestet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 10:
Ja, in der Vergangenheit wurde der automatisierte Fahrbetrieb bereits erprobt. Im Rahmen
der Forschungsvorhaben #STAR und #STARII (Systemtechnik für den automatischen
Regelbetrieb) wurde von 1996 bis 2002 die betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit
der Einführung eines automatischen, #fahrerlosen U-Bahnbetriebes bei vorhandener
Infrastruktur und vorhandenen Fahrzeugen am Beispiel einer Referenzstrecke der Berliner
U-Bahn untersucht. Schwerpunkt des Forschungsvorhabens war die Überführung eines
bestehenden konventionellen Betriebes in einen automatischen Betrieb, ohne dass
größere betriebliche Beeinträchtigungen, z. B. zeitweise Streckenstilllegungen, auftreten
durften. Die technische Machbarkeit konnte im Rahmen des Forschungsvorhabens
nachgewiesen werden.
Bereits zuvor gab es eine Reihe von Forschungs- und Realisierungsvorhaben, die die
Einführung automatisch betriebener U-Bahnlinien und vergleichbarer Systeme
thematisierten. Dazu gehörten z. B.:
 1976 bis 1999 Fahrgastbetrieb auf der Linie U9 mit der #Linienzugbeeinflussung #LZB
501. Die Züge waren jedoch durchgehend mit Zugpersonal besetzt. Der Betrieb
erfolgte halbautomatisch.
 1977 bis 1995 Aufbau und Betrieb einer #SELTRAC-Referenzanlage auf der Linie
U4. Auch in diesem Fall waren die Züge durchgehend mit Zugpersonal besetzt. Der
Betrieb erfolgte halbautomatisch.
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 1983 bis1990 Aufbau und Betrieb des vollautomatischen #M-Bahn-Systems.
Aufgrund der teilweisen Lage der M-Bahnstrecke auf der Trasse der heutigen U2
und der Wiedervereinigung Berlins wurde die M-Bahn in den Folgejahren stillgelegt
und abgebaut.
Frage 11:
Ist es derzeit technisch möglich, die U Bahn Berlin mit autonomen Zügen zu betreiben? Falls nein, warum
nicht?
Antwort zu 11:
Die vorhandenen Fahrzeuge sind nicht für den automatischen Betrieb ausgerüstet. Auch
die vorhandene Infrastruktur und die bestehenden Zugsicherungs-, Leit- und
Kommunikationssysteme lassen einen automatischen Zugbetrieb nicht zu. Zusätzlich
fehlen auch die für einen automatischen Betrieb erforderlichen Überwachungssysteme für
die Bahnsteiggleise.
Das Berliner U-Bahnsystem ist in seiner Form einzigartig. Automatische Züge, die in
anderen Städten bereits fahren, können aufgrund ihrer abweichenden Abmessungen
– (Breite und Höhe der Fahrzeuge) Stromversorgung und Zugsicherungs- und Leitsysteme
– nicht in Berlin eingesetzt werden.
Frage 12:
Wird die U Bahn Berlin derzeit mit ökologisch sauberen Strom betrieben, ggf. zu wieviel Prozent? Falls nein,
warum nicht und ist es geplant, die U Bahn Berlin zukünftig mit sogenannten „Grünen Strom“ zu betreiben?
Wo und wie wird der Strom für die U Bahn Berlin derzeit produziert?
Antwort zu 12:
Die Beschaffung der Energie erfolgt über einen externen Dienstleister an der Strombörse.
Seit dem Lieferjahr 2014 setzt sich die bezogene Energiemenge für die BVG einschließlich
des Energiebedarfes der U-Bahn aus 100 % „Grünem Strom“ zusammen.
Berlin, den 05.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
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Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz