U-Bahn: Gleis auf die Brücke Durch die starke Frequentierung am Gleisdreieck weisen die dortigen Schienen und Schwellen einen hohen Verschleiß auf., aus BVG

Durch die starke Frequentierung am #Gleisdreieck weisen die dortigen #Schienen und #Schwellen einen hohen #Verschleiß auf. Das führt dazu, dass die Gleise auf der Brücke über dem Park am Gleisdreieck ausgetauscht werden müssen. Diese Arbeiten finden ab Montag, den 7. Oktober bis Donnerstag, den 24. Oktober 2019 statt. In dieser Zeit kommt es zu Einschränkungen auf den U-Bahnlinien 1 und 3.

Die U-Bahnlinie 1 fährt in dieser Zeit nicht zwischen den U-Bahnhöfen #Gleisdreieck und #Wittenbergplatz und die U-Bahnlinie 3 nicht zwischen den Bahnhöfen #Nollendorfplatz und #Warschauer Straße.

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen, zwischen Gleisdreieck und Wittenbergplatz die U-Bahnlinie 2 zu nutzen. Als #barrierefreie Umfahrung zwischen den U-Bahnhöfen Wittenbergplatz und Uhlandstraße können die Buslinien #M19 und #M29 genutzt werden.

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S-Bahn: Wiederbelebung der Kremmener Bahn Kosten für geplante S25-Verlängerung bis Velten explodieren, aus rbb24

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/10/velten-hennigsdorf-s25-erweiterung-s-bahn-verlaengerung-kosten.html

Von #Velten mit der -Bahn in die Berliner Innenstadt – das ist eine der Ideen des Verkehrsprojekts #i2030. Die Verlängerung der #S25 sollte ursprünglich 14 Millionen Euro kosten. Doch nun gibt es eine neue Planungs- und Verkehrskalkulation.

Die Kosten für die #Wiederertüchtigung der Kremmener Bahn als S-Bahn-Strecke explodieren. Das ist das Ergebnis von Plankorrekturen durch die zuständige Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, Bahn und Verkehrsverbund, die nun vorgelegt wurden.

Bis in die 60er Jahre gab es diese S-Bahn-Strecke im Norden: Von Velten (heute Landkreis Oberhavel) ging es bis in die Berliner Innenstadt. Doch nach dem Mauerbau 1961 war Schluss. Die Strecke – ein Abschnitt der sogenannten „Kremmener Bahn“, die in den 1890er-Jahren von Reinickendorf nach Kremmen angelegt worden war und seit 1927 von S-Bahn-Zügen befahren wurde – wurde an der Stadtgrenze gekappt, weil die Gleise teilweise über …

Die Nerven der Pendler in Zepernick liegen blank, FÜR PENDLER DIE VON UND NACH BERLIN WOLLEN, IST DAS MASS VOLL. GRUND: ERSATZVERKEHR, BAUSTELLEN, SPERRUNGEN, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1757053/

Bereits nach fünf Tagen #Sperrung der #Schönower Straße auch für Fußgänger und Radfahrer ist die Geduld der Passanten in #Zepernick bereits aufgebraucht. Zwar hat die Deutsche Bahn nach erbosten Beschwerden vieler #Berufspendler am Dienstag dieser Woche das Wasser auf dem #Umleitungsweg entlang des Bahndamms abgepumpt und in dem #Tunnel, der auf die andere Seite in Richtung Norma-Parkplatz führt, eine Beleuchtung angebracht. Doch ein Pumpsumpf, der dafür sorgen sollte, dass Niederschlagswasser fortan nicht in der Senke steht, sondern abgepumpt wird, funktioniert nicht wirklich. An nahezu allen Tagen waren noch Wasserrückstände und matschige Erde übrig, die den Weg beschwerlich machen.
„Die Bahn hatte versprochen, den Weg manuell zu reinigen, aber scheinbar gibt es diesbezüglich noch einiges zu tun“, stellt Panketals Bürgermeister Maximilian #Wonke (SPD) fest, der vor Ort den Zustand der Umleitung mehrmals in Augenschein nahm. Auch Anwohner der Schönower Straße auf der Seite des Rathauses, die zum Einkauf oder zum Arzt auf die andere Seite des Bahndamms müssen oder Eltern, deren Kindern die Umleitungsstrecke zugleich als Schulweg dient, sind bedient. „Wir Erwachsene versuchen, die Pfützen und den Matsch vorsichtig …

Straßenverkehr: Straßen, die unbefestigt sind bzw. über keinen Gehweg verfügen, aus Senat

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Frage 1:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Befestigung in meinem Wahlkreis ist die #Akazienallee in 13158
#Berlin-Rosenthal. – Wer übernimmt bei der Akazienallee die Kosten für den Fall, dass diese Straße
ordnungsgemäß #befestigt würde?
Frage 2:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Gehwege in meinem Wahlkreis ist die #Buchhorster Straße in 13158
Berlin-Wilhelmsruh. – Wer übernimmt bei der Buchhorster Straße die #Kosten für den Fall, dass in dieser
Straße ein ordnungsgemäßer #Gehweg eingerichtet würde?
Frage 3:
In welcher Rechtsnorm ist für die genannten Straßen die Kostentragung geregelt?
Antwort zu Frage 1 bis 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
2
„Die Kosten für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer Erschließungsanlage
trägt zunächst der jeweilige Straßenbaulastträger, bei öffentlich gewidmeten Straßen somit
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Herstellung oder den Ausbau einer
Erschließungsanlage bis zu deren endgültiger Herstellung erfolgt im Rahmen des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12.07.1995 (GVBl. S. 444), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573). Dort ist geregelt, welche Kosten in welcher
Form durch wen zu tragen sind.
Eine Ausnahme gilt nach § 15a EBG lediglich für Erschließungsanlagen, die vor dem
03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke
genutzt wurden. Außerdem dürfen für endgültig oder teilweise hergestellte
Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn sie seit mehr
als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden.
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich somit immer um eine
Einzelfallentscheidung. Maßgeblich für die Prüfung einer Erschließungsbeitragspflicht ist
die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs, also nach
Beendigung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme.
Zu den konkret angefragten Straßen können daher derzeit keine Aussagen zu einer
möglichen Erschließungsbeitragspflicht getroffen werden.“
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Schnelle Arbeit: U1 und U3 fahren bald wieder Gute Nachricht für die Fahrgäste der U-Bahnlinien U1 und U3, aus BVG

Gute Nachricht für die Fahrgäste der U-Bahnlinien #U1 und #U3: Dank großem Einsatz konnten die bei einem #Böschungsbrand in Kreuzberg zerstörten Kabel schneller als angekündigt repariert werden. Die #Streckensperrung zwischen Nollendorfplatz und Kottbusser Tor kann aufgehoben werden. In den nächsten Stunden läuft der U-Bahn-Verkehr auf dem Abschnitt nach und nach wieder an. Ab dem frühen Donnerstagmorgen sind die Züge wieder im regulären Takt unterwegs.

Mehr als ein Dutzend Fachleute mehrerer BVG-Abteilungen waren seit Dienstagabend rund um die Uhr vor Ort im Einsatz, um die Einschränkungen für die Fahrgäste so schnell wie möglich zu beenden. Durch das Feuer an einer Uferböschung des Landwehrkanals waren Signalkabel und Leitungen der Stromversorgung am darüber liegenden Abschnitt der Hochbahntrasse zerstört worden. Allein für die Leit- und Signaltechnik mussten in mehreren Kabeln insgesamt rund 200 einzelne Adern von Hand verbunden und natürlich akribisch geprüft werden.

„Das war ein echter Kraftakt, den die Kolleginnen und Kollegen – bei aller gebotenen Sorgfalt – in Rekordzeit bewältigt haben“, sagte Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Auch die schnelle Umsetzung des Ersatzverkehrs mit Bussen und die umfassende Fahrgastinformation waren wirklich tolle Arbeit für Berlin und die Fahrgäste der U-Bahn. Dafür gebührt allen Beteiligten Respekt – und natürlich ein großes Dankeschön.“

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Straßenverkehr: Dauerbaustelle Dauerstau auf der A 11, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1756540/

Chaos auf der #Autobahn, Chaos auf der #Bahnlinie. Wer in diesen Tagen von Berlin Richtung Norden muss oder will, zieht die rote Karte. Ebenso in der Gegenrichtung. Gerade hat die Deutsche Bahn erneut Einschränkungen auf der RE-3-Linie bekannt gegeben. Doch ein Ausweichen aufs Auto, um über die Autobahn nach Berlin oder zurück zu fahren, ist momentan ein gewagtes Spiel.

Schutzplanken müssen weg

Denn seit Mitte August blockiert eine Baustelle auf der Richtungsfahrbahn Stettin zwischen #Joachimsthal und #Pfingstberg den gesamten Verkehr. Durch die einspurige Strecke über eine Länge von fast sieben Kilometern gibt es regelmäßig Rückstau bis zur Anschlussstelle Joachimsthal und weiter zurück. Gerade in Spitzenzeiten ist hier alles dicht. Die Arbeiten sind aber nur die Vorbereitung für den später folgenden #grundhaften Ausbau der linken Richtungsfahrbahn (aus Richtung #Stettin in Richtung Berlin).

Um die Autoströme längerfristig an dieser Stelle vorbeizuleiten, muss die Autobahn quasi erweitert werden. Eine Richtungsfahrbahn soll später den gesamten Verkehr …

U-Bahn: Wohnturm am Alexanderplatz kann gebaut werden Der U-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Hines-Turm kann gesichert werden. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-zwischen-bvg-und-investor-beigelegt-wohnturm-am-alexanderplatz-kann-gebaut-werden/25075564.html

Die letzte große Hürde zum Bau des Hines-Hochhauses hinterm Saturn am Alexanderplatz ist offenbar aus dem Weg geräumt. Der #BVG-Aufsichtsrat hat „zugestimmt, dass wir eine nachbarschaftliche Vereinbarung abschließen können“, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken.

Das sei ein wichtiger Schritt. Nun müsse die #technische Aufsichtsbehörde des Senats zustimmen. „Das ist eine hervorragende Entscheidung und ein ganz wichtiger Meilenstein zur Realisierung unseres Bauvorhabens“, sagte Hines-Geschäftsführer Christoph Reschke. „Die miteinander gefundene Lösung garantiert der BVG gutachterlich die geforderte Sicherheit für ihre Anlagen.“

Seit Jahren verhandeln BVG und Investor Hines über das Vorhaben. Im Untergrund verläuft ein -Bahn-Tunnel, der durch die Last des 150 Meter hohen Turms in Bewegung geraten könnte. Noch im April 2018 hatte BVG-Chefin Sigrid #Nikutta in einem Schreiben an Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auf die Gefahren …

Platz für Neues Der über 100 Jahre alte Berliner U-Bahnhof Potsdamer Platz erhält einen neuen Bahnsteig.

Der über 100 Jahre alte Berliner -Bahnhof #Potsdamer Platz erhält einen neuen #Bahnsteig. Das ist notwendig, da die verbauten Materialen veraltet sind und eine statische Ertüchtigung notwendig ist. In der ersten Phase der Erneuerung wird die U-Bahnlinie 2 in Richtung Ruhleben nicht am U-Bahnhof Potsdamer Platz halten.

Dies gilt in der Zeit von Montag, den 7. Oktober 2019 bis Montag, den 12. Oktober 2020. Die Arbeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, da die komplette Bahnsteigseite bis zur #Gleisebene #abgerissen und im Anschluss wieder neu aufgebaut werden muss.

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen in Richtung Ruhleben, bis zum U-Bahnhof Gleisdreieck zu fahren. Dort kann ohne Bahnsteigwechsel der Zug in Gegenrichtung zurück zum U-Bahnhof Potsdamer Platz genommen werden.

Im Anschluss wird am U-Bahnhof Potsdamer Platz die andere Bahnsteigseite in Richtung S+U Pankow saniert. Für die Anlieferung der Baumaterialien muss der #Ausgang in Richtung Leipziger Straße/Leipziger Platz bis voraussichtlich Oktober 2021 #gesperrt werden.

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Bahnhöfe + Cottbus + Straßenbahn: Infrastruktur Cottbuser Bahnhof geht am 22. Oktober in Betrieb, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-bahnhof-geht-am-22-oktober-in-betrieb_aid-46218897

#Cottbus. Nach drei Jahren Bauzeit wird der #Verkehrsknoten am Cottbuser #Bahnhof am 21. Oktober eingeweiht und geht einen Tag später ans Netz. Das hat Auswirkungen auf den gesamten #Nahverkehr in der Stadt und der Region.

Mit zehn Wochen Verzug wird der neue Verkehrsknoten am Bahnhof am Montag nach den Herbstferien offiziell eingeweiht. Die Party beginnt um 15 Uhr. An dem Tag können Besucher das neue Herzstück des Cottbuser Nahverkehrs eingehend inspizieren. Die Stadt will ein Fest für die ganze Familie bereiten.

Danach wird es allerdings ernst. Denn am Dienstag, 22. Oktober, geht der Verkehrsknoten in Betrieb. Damit tritt der neue Verkehrsplan von Cottbusverkehr in Kraft – alle #Straßenbahnen mit Ausnahme der Linie 3 werden dann über den Bahnhof fahren, genauso wie die Mehrzahl der #Buslinien. Der alte #Busbahnhof an der Marienstraße wird außer Dienst genommen. Das hat Auswirkungen auf den gesamten …

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
4
Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz