Berlin (kobinet) Jederzeit mit der Bahn fahren zu können, dafür kämpfen Kai #Macquarrie und die #Interessenvertretung#Selbstbestimmt Leben in Deutschland (#ISL) mittlerweile seit über fünf Jahren. Angefangen hat es mit einem #Schlichtungsverfahren, im Januar diesen Jahres wurde Klage eingereicht. Auf der Projektwebseite „Jederzeit mit Bahn“ wird nun die Entwicklung der letzten fünf Jahre dokumentiert.
Die U-Bahnhöfe #Westpfahlweg (Mariendorf) und #Alt-Tempelhof (Tempelhof) sollen laut neuem Zeitplan der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nun erst im Jahr 2024 #Aufzüge bekommen – und damit vier Jahre später als ursprünglich geplant. Vorgesehen war eigentlich, die Stationen bereits bis 2020 mit #Fahrstühlen ausgestattet zu haben und damit den Zugang für #mobilitätseingeschränkte Menschen zu erleichtern. Da die Bahnhöfe 2018 unter #Denkmalschutz gestellt wurden, hätten „die bereits laufenden #Plangenehmigungsverfahren um die Belange des Denkmalschutzes erweitert und angepasst werden“ müssen, teilt die BVG auf Nachfrage mit.
Frage 1: Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)? Antwort zu 1: Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit. Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen. Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100 bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden. 2 Frage 1a: Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen u.ä.? Antwort zu 1a: Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von 22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden. Frage 1b: Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt? Frage 1c: Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings Antwort zu 1b und 1c: Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist. Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Berlin, den 10.02.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Inwiefern ist das in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25171 vom 05. Oktober 2020 angekündigte Einräumen eines #Wegerechtes zur #Errichtung des #Fähranlegers erfolgt? Antwort zu 1: In der genannten Schriftlichen Anfrage wurde die Notwendigkeit der Einräumung eines Wegerechtes für die favorisierte Variante erläutert. In der Zwischenzeit stellte sich jedoch heraus, dass bereits eine #Dienstbarkeit für den #Uferstreifen vorliegt und somit die Entscheidungsberechtigung über die Nutzung des Grundstücks für die Errichtung und Zuwegung zu einem Steg nicht nur beim #Grundstücksbesitzer selbst liegt, sondern beim Berechtigten aus der Dienstbarkeit. Leider gibt es wegen der fehlenden Rückmeldung des Rechteinhabers derzeit noch keine Einigung.
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Berliner Senat für die Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte #Hohenschönhausen, #Ahrensfelde, #Gehrenseestraße und #Wartenberg angesichts eines wachsenden Bezirks und der zunehmenden Bedeutung des #ÖPNV- und des Fernverkehrs (bitte einzeln Ziele und konkrete Maßnahmen, sowie die Zeit- und Kostenplanung auflisten)? Frage 10: Inwiefern plant der Berliner Senat eine #Aufwertung der Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte Hohenschönhausen, Ahrensfelde, Gehrenseestraße und Wartenberg, um so auch einen Anreiz zum #Umstieg auf die Bahn und somit zum Gelingen der #Verkehrswende zu setzen? (bitte um Auflistung konkreter Ziele und konkreter Maßnahmen, um diese zu erreichen sowie deren Zeit- und Kostenplanung)?
Welche Umstände haben dazu geführt, dass das Planziel, den ÖPNV in Berlin #barrierefrei zu gestalten, verfehlt wurde?
Antwort zu 1:
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG) zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 unterliegen. Die Anlagen der DB Station & Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, die keine entsprechende Verpflichtung enthält.
Der #U-Bahnhof #Birkenstraße wird #barrierefrei. Im Zuge des Ausbaus schreiten die Arbeiten für einen neuen Aufgang und den #Aufzug am nördlichen Ende des Bahnhofes weiter voran. Zusätzlich erledigen die Berliner Verkehrsbetriebe nun Arbeiten im #Gleisbereich, bei denen die Bahnsteigbeläge neu ausgelegt und die #Bahnsteigkanten für den Aufzugbereich betoniert werden. Die Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist noch im ersten Quartal 2022 geplant.
Premiere im Berliner #Nahverkehr: Am heutigen Dienstag, 11. Januar 2022, hat die BVG den ersten #Aufzug an einer Haltestelle der #Straßenbahn eröffnet. Der Umstieg zwischen Straßenbahn und #S-Bahn am Verkehrsknoten #Landsberger Allee ist damit ab sofort deutlich bequemer.
Der #Bahnhof#Pankstraße wird #barrierefrei. Damit der künftige Aufzug eingebaut werden kann, muss zunächst der #Tunnel in diesem Bereich verstärkt werden. Dafür stehen in den kommenden Wochen Stemm- und #Betonarbeiten an. Während mit schwerem Gerät gearbeitet wird, können auf diesem Abschnitt der Linie #U8 verständlicherweise keine Züge fahren. Die gute Nachricht aber lautet: Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten größtenteils wochentags in den Abend- und Nachtstunden erledigt.