Straßenverkehr: Parkerleichterungen für mobilitätseingeschränkte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, aus Senat

Frage 1:

Welche #Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen gibt es derzeit in Berlin für Menschen mit #Schwerbehinderungen mit bestimmten #Mobilitätseinschränkungen über den blauen EU- einheitlichen und den orangenen bundeseinheitlichen #Parkausweis hinaus?

Antwort zu 1:

#Parkerleichterungen (Ausnahmegenehmigungen) für schwerbehinderte Men- schen werden im Rahmen der bundesrechtlichen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt. Im Zuge dessen bestehen nicht nur der sogenannte (blaue) EU- Parkausweis sowie der (orangefarbene) Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter. Auf Grundlage der Ermächtigung des § 46 StVO werden beispielsweise auch Ausnahmegenehmigungen an Ohnhänder (Ohnarmer) gewährt, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zo- nenhaltverbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe parken zu können. Ebenso erhalten kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Frage 2:

Wie viele Anträge auf einen orangefarbenen Parkausweis wurden 2018, 2019, 2020 und 2021 ge- stellt und wie viele davon wurden abgelehnt?

Antwort zu 2:

Die Stellungnahmen der Bezirksämter von Berlin sind in der nachfolgenden Ta- belle zusammengefasst:

Statistik (orangefarbener) Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehin- derter
  Bezirk2018201920202021
An- tragAbleh- nungAn- tragAbleh- nungAn- tragAbleh- nungAn- tragAbleh- nung
Friedrichs- hain-Kreuz- berg  Der Bezirk führt keine entsprechende Statistik.
PankowDer Bezirk führt keine entsprechende Statistik.
LichtenbergDer Bezirk führt keine entsprechende Statistik.
SpandauDer Bezirk führt keine entsprechende Statistik.
  NeuköllnDer Bezirk führt keine entsprechende Statistik. Eine Ermittlung der Zahlen ist überdies mit vertretbarem Zeit- und Personalauf- wand nicht möglich.
Mitte5029503283525729
Reinicken- dorfkeine An- gabe  16keine An- gabe  20keine An- gabe  14keine An- gabe  12
  Marzahn- HellersdorfEine detaillierte Antwort auf diese Frage kann nicht gegeben werden. Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf nicht alle Daten vor. Seit 2004 wur- den im Bezirk Marzahn-Hellersdorf 281 orangefarbene Parkaus-
 weise gefertigt. 2020 und 2021 wurden jeweils 11 orangefar- bene Parkausweise ausgestellt. Ablehnungen erfolgen durch das Versorgungsamt und werden nicht immer mit dem Stra- ßen- und Grünflächenamt kommuniziert. Ablehnende Gesprä- che durch die Straßenverkehrsbehörde finden jedoch pro Mo- nat ca. 5 statt.
      Steglitz- ZehlendorfEine konkrete Auflistung der Gesamtzahl von Anträgen res- pektive Ablehnungen orangefarbener Parkausweise in einzel- nen Jahrgängen ist nicht vorhanden. Voraussetzung für eine solche detaillierte Übersicht wäre die Sichtung umfangreicher Aktenbestände, welche aus Kapazitätsgründen kurzfristig nicht möglich ist. Nach den bisherigen Erfahrungswerten sind schätzungsweise in der Hälfte der Fälle die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Parkerleichterung nicht gegeben.
Tempelhof- SchönebergIm Durchschnitt bestehen 120 Anträge pro Jahr, von denen etwa 80 (zum Teil auch telefonisch) abgelehnt werden.
      Treptow- KöpenickAnträge auf Erteilung von Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) werden ohne Software bearbeitet. Da keine softwaregebun- dene Bearbeitung stattfindet, wäre eine Auswertung „manu- ell“ vorzunehmen. Diese Art der Auswertung bindet enorm viel Zeit und Personal. Angesichts der Bearbeitungszeit und aus Gründen der Kosten- und Nutzenabwägung kann somit die gewünschte Auswertung nicht erfolgen.
Charlotten- burg- Wilmersdorf  97  54  103  67  99  60  74  54

Frage 3:

Wie viele unter den abgelehnten Anträgen wurden aufgrund unzureichender Zugangsvorausset- zungen (Merkzeichen/ Gleichstellung) abgelehnt, wiesen aber gleichzeitig eine dauerhafte Mobi- litätseinschränkung und einen max. Aktionsradius von 100m auf?

Antwort zu 3:

Die Stellungnahmen der Bezirksämter von Berlin sind in der nachfolgenden Ta- belle zusammengefasst:

BezirkStellungnahme/ Antwort
Friedrichs- hain-Kreuz- bergDie Frage kann nicht beantwortet werden, da diese Informa- tionen der Straßenverkehrsbehörde aus Datenschutzgründen nicht bekannt sind.
PankowDer Bezirk meldet eine Fehlanzeige.
LichtenbergDer Bezirk meldet eine Fehlanzeige.
SpandauDiese Angaben werden statistisch nicht erfasst, da sie für die Bearbeitung nicht relevant sind.
    NeuköllnAblehnungen von Anträgen auf Ausstellung orangefarbener Parkerleichterungskarten erfolgen von der Straßenverkehrsbe- hörde Neukölln bei fehlendem Merkzeichen/Gleichstellung. Die Gesundheitsprüfung zur Vergabe von Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweisen obliegt ausschließlich und ab- schließend dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
    MitteEs können keine Angaben über den Aktionsradius der Antragstel- lenden gemacht werden, da dies nicht bekannt ist. Die Anträge wurden abgelehnt, weil laut Feststellung des Landesamts für Ge- sundheit und Soziales die Antragstellenden nicht dem Personen- kreis gleichzustellen waren, dem nach straßenverkehrsrechtli- chen Vorschriften Nachteilsausgleiche zustehen.
    Reinicken- dorfAlle zu Antwort 2 genannten Fälle wurden aus dem Grund abgelehnt, weil das Versorgungsamt nach erbetenem Amts- hilfeersuchen festgestellt hat, dass die jeweiligen Antragstelle- rinnen/Antragsteller nicht den Behindertengruppen „aG“ gleichgestellt sind. Die Aufschlüsselung der Einzelgrade einer Schwerbehinderung und/oder sonstige Mobilitätseinschrän- kungen werden vom Versorgungsamt nicht mitgeteilt.
Marzahn- HellersdorfHierzu kann das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) keine Antwort abgeben, da diese Information dem SGA nicht vor- liegen.
  Steglitz- ZehlendorfDie Ablehnung eines Antrages zur Ausstellung einer entspre- chenden Parkerleichterung kann aus unterschiedlichen Grün- den erfolgen. Die der einzelnen Ablehnungsgründe werden hier nicht statistisch erfasst.
    Tempelhof- SchönebergDurchschnittlich etwa 80 Anträge wurden aufgrund der in der Fragestellung genannten Zugangsvoraussetzungen abgelehnt. Die Feststellung, ob eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung mit einem maximalen Aktionsradius von 100 Meter vorliegt, ent- scheidet das zuständige Versorgungsamt und stellt den Be- troffenen eine entsprechende Bescheinigung aus.
            Treptow- KöpenickEs wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Unabhängig da- von liegen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde im Regel- fall keine weiteren Kenntnisse zum Gesundheitszustand der Antragstellenden vor. Sofern das Merkzeichen „aG“ nicht fest- gestellt wurde, kann die Berechtigung nur über die soge- nannte „Gleichstellungsbestimmung“ nach Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO erteilt werden. Die Feststel- lung, ob die in der Ermessensrichtlinie aufgeführten Vorausset- zungen erfüllt sind, obliegt wegen der erforderlichen beson- deren versorgungsärztlichen Sachkompetenz allein den zu- ständigen Versorgungsämtern, die in Amtshilfe tätig werden. Die Straßenverkehrsbehörden sind an die Feststellung des Ver- sorgungsamtes gebunden.
Charlotten- burg- WilmersdorfEine Auflieferung von Zahlen ist leider nicht möglich, daher nur den Hinweis, dass in Berlin aufgrund landesrechtlicher

Frage 4:

Gibt es Pläne, für Menschen mit noch nicht amtlich anerkannten dauerhaften Mobilitätsein- schränkungen und einem Aktionsradius von max. 100m, sowie für Menschen mit vorübergehen- den Mobilitätseinschränkungen (verursacht durch Operation, Unfall, oder Krankheit) und einem Aktionsradius von max. 100m, einen weiteren Parkausweis einzuführen? Als Beispiel könnte hier der in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, und Rheinland-Pfalz gültige gelbe Parkausweis, oder der in Sachsen gültige gelbe Parkausweis dienen. Falls nein, bitte nenne Sie die Gründe, die gegen einen solchen Parkausweis in Berlin sprechen. Falls ja, bitte nennen Sie die konkreten Pläne und den Zeitplan für die Umsetzung der Einführung eines solchen Parkausweises.

Antwort zu 4:

Nein, der Senat hat keine Pläne, einen außerhalb der bundesrechtlichen StVO stehenden Parkausweis zusätzlich einzuführen. Die gegenwärtigen Regelungen haben sich vielmehr als tragfähig erwiesen und garantieren eine bundesweite In- anspruchnahme der Parkerleichterungen durch die entsprechenden Gruppen Schwerbehinderter.

Berlin, den 04.03.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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