Nachdem die Passagierzahlen in den Sommermonaten stetig angestiegen sind, verzeichneten die #Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld im September wieder weniger Gäste. Im September flogen insgesamt 693.601 #Passagiere von beiden Flughäfen. Das ist ein Minus von 16,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die wesentlichen Gründe waren das Ende der Sommerferien, die zunehmenden Reisewarnungen für die europäischen Nachbarländer und veränderte Quarantäneverordnungen für die Einreise. Insgesamt fertigte der Standort Schönefeld 213.412 Passagiere ab; in Tegel waren es 480.189 Passagiere. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Rückgang von 78,7 Prozent.
Für beide Flughäfen wurden 9.522 #Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.747 und Tegel 5.775 #Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 63 Prozent.
Im Zeitraum von Januar bis September wurden bisher insgesamt 8.038.590 #Passagiere befördert. Davon rund 2.600.446 in Schönefeld und 5.438.144 in Tegel. Das sind 70,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Rückgang der #Fluggastzahlen im September zeigt, wie unmittelbar das Infektionsgeschehen und die Quarantänepflicht sich auf die Fluggastzahlen auswirken. Um die Hauptstadtregion auch in der Pandemie verlässlich mit der Welt verbinden zu können, brauchen wir weniger pauschale Quarantäneregelungen und mehr Testmöglichkeiten an den Flughäfen. Außerdem sollten die tatsächlichen Infektions-Hotspots klarer eingegrenzt werden, um andere Gebiete weiterhin erreichen zu können.“
Den Verkehrsbericht September mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:
> Verkehrsstatistik
Impressum
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S #Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den #Aufzugseinbau durch. Das Aufzugsgerüst wird angeliefert und eingebaut. Die #Straßenbahnlinien#M5, #M6, #M8 und #M10 fahren von Freitag, den 9. Oktober 2020, zirka 21:00 Uhr, bis Montag, 12. Oktober 2020, zirka 04:30 Uhr nicht am S Landsberger Allee. Ein #Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.
Von Freitag, den 20. November 2020, 21:00 Uhr bis Montag, den 23. November 2020, Betriebsbeginn fahren die drei Linien ebenfalls nicht am S Landsberger Allee. In diesem Zeitraum wird die Verglasung des Aufzugs und der Innenausbau des Aufzugs vorgenommen. Ein Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.
Alle weiteren Informationen zu den Linienänderungen finden Fahrgäste auf bvg.de, in der Fahrinfo-App der BVG sowie im Navi.
Frage 1:
Der neue Standdort für den #Straßenbahnbetriebshof im #Nordostraum soll mindestens sechs Hektar groß
sein, während der alte Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen nur 2,5 Hektar groß und damit zu klein
ist. Die in der Nähe befindliche Elisabeth-Aue umfasst insgesamt 70 Hektar. – Inwiefern ist die #Elisabeth-Aue
in der engeren Auswahl für den zu findenden Standort des neuen Betriebshofs?
Frage 2:
Inwiefern setzt das Land sich dafür ein, den neuen Straßenbahnbetriebshof im Nordostraum auf der
Elisabeth-Aue in Blankenfelde zu realisieren?
Antwort zu 1 und 2:
Der Standort Elisabethaue wurde im Rahmen der Standortuntersuchung für einen neuen
Straßenbahn-Betriebshof im Nord-Ost-Raum betrachtet. Der Standort ist nicht der
Vorzugsstandort.
Die Ermittlung des Vorzugsstandortes erfolgte im Rahmen einer formalisierten Standortuntersuchung. Hierzu wurden aus fachlicher Sicht potenziell geeignete Standorte im NordOst-Raum ermittelt, darunter auch die Elisabethaue. Die notwendigen planerischen und
finanziellen Ressourcen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und beim Land Berlin
werden zur Realisierung des Vorzugsstandortes eingesetzt.
2
Frage 3:
Mit welchen Investitionen in die kommunale Infrastruktur wäre der neue Betriebshof für Blankenfelde,
Französisch Buchholz und Niederschönhausen verbunden?
Antwort zu 3:
Die Investitionen für den Bau des Betriebshofes belaufen sich auf geschätzt ca. 120 Mio.
EUR und können mit denen des Standortes Adlershof verglichen werden. Die Folgeinvestitionen (insbesondere ggf. zusätzlich notwendige Streckenanbindungen, Ingenieurbauwerke und Lärmschutzmaßnahmen) unterscheiden sich je nach Standort. Für den
Standort Elisabethaue werden sie auf ca. 25 Mio. EUR zuzüglich Kosten für den
Lärmschutz geschätzt.
Frage 4:
Inwiefern bietet sich durch diese Investition die Möglichkeit, die Straßenbahnlinien #M1 (Niederschönhausen,
Schillerstraße) und #50 (Guyotstraße) miteinander zu verbinden?
Antwort zu 4:
Die technische Machbarkeit einer Verbindung der Straßenbahn-Linien M1 und 50 besteht.
Dies wurde im Rahmen der Voruntersuchung zur Anbindung des bis 2016 auf der
Elisabethaue geplanten Wohnungsbaustandortes geprüft. Ein Neubau dieser Strecke wäre
aber nur mit Realisierung der damals angenommenen Wohnungsbaupotenziale sinnvoll
und wirtschaftlich. Für die Anbindung des untersuchten Standortes #Elisabethaue an das
Straßenbahn-Netz wäre eine Verbindung nach #Blankenburg unabdingbar, da hier die
eigentlichen Bedarfe für die vom Betriebshof zu bedienenden Streckenteile (nach
Realisierung des Neubaustadtquartiers Blankenburger Süden) bestehen und ein vom
Nadelöhr am Bahnhof Pankow unabhängiger Streckenzugang bestünde.
Frage 5:
Inwiefern werden die Bürger/innen am Verfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Der Betriebshof wurde u.a. im Rahmen des Werkstattverfahrens „Blankenburger Süden“
behandelt. Darüber hinaus finden sich Informationen zur Durchführung der
Standortuntersuchung im Internet unter https://www.berlin.de/verkehr-pankower-osten/. .
Weitere Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zuge des weiteren Verfahrens
vorgesehen.
Frage 6:
Inwiefern gibt es bereits Präferenzen oder Festlegungen für einen Standort?
Antwort zu 6:
Aus der bisher erfolgten formalisierten Standortuntersuchung sind die Standorte
„Zwischen Autobahn A114 und Stettiner Bahn“ sowie „Gewerbegebiet Heinersdorf“
3
gleichrangig auf dem 1. Rang hervorgegangen. Unter Berücksichtigung der sozialen
Härten, die eine Standortentscheidung für den Standort zwischen Autobahn A 114 und
Stettiner Bahn bedeuten würde, wäre der Standort Gewerbegebiet Heinersdorf der
Vorzugsstandort.
Frage 7:
Wann wird die Entscheidung getroffen, welcher Standort den Zuschlag erhält?
Antwort zu 7:
Die Standortuntersuchung wurde Ende August 2020 abgeschlossen; der Standort
Gewerbegebiet Heinersdorf ging hierbei als Vorzugsstandort hervor und wurde am
24.09.2020 vom Lenkungsausschuss Stadtquartiere bestätigt.
Das Ergebnis der formalisierten Standortuntersuchung fügt sich in das aus dem
Werkstattverfahren „Blankenburger Süden“ favorisierte Strukturkonzept der Büros yellow z
/ bgmr ein, das den Standort für den Straßenbahnbetriebshof ebenfalls im Gewerbegebiet
Heinersdorf verortet. Da sich der Standort nicht im Landeseigentum befindet, wird die BVG
beauftragt, Ankaufsverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen. Auf der Basis der
Verhandlungen kann eine Entscheidung getroffen werden.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine #Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den #Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
3
Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
4
Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nach Angaben des Senats vom Mittwoch sind für die Zeit von #Brückenarbeiten auf dem Abschnitt ab Freitag, 20 Uhr bis Montag, 5 Uhr, Umleitungen für die Umfahrung des Abschnitts ausgeschildert.
Dagegen mutet selbst das #Flughafenprojekt#BER wie ein #Schnellläufer an: Seit 2004 wird an der Station gewerkelt. Die DB nennt keinen Endtermin mehr.
Leere Schnapsflaschen liegen auf den Dächern. Hinter Bauzäunen klaffen Löcher im Bodenbelag. Auf den Aufzügen, die zu den beiden S-Bahnsteigen führen, leuchtet rot: „Außer Betrieb“. Der #S-Bahnhof #Warschauer Straße in Friedrichshain ist eine rekordverdächtige #Dauerbaustelle, gegen die selbst das Flughafenprojekt BER wie ein Schnellläufer anmutet. „Ein Ärgernis für unsere Kunden“, gesteht die Deutsche Bahn (DB) ein. Doch bei dem Bundesunternehmen will niemand mehr sagen, wann die Station endlich fertig wird. „Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch keine verbindliche Aussage zu dem endgültigen #Inbetriebnahmetermin möglich“, bedauert ein Sprecher. Zuletzt hieß es, dass der Bahnhof Ende September fertiggestellt sein sollte. Aber auch daraus ist nichts geworden.
Mit durchschnittlich 85.000 Nutzern pro Tag gehört der S-Bahnhof Warschauer Straße zu den am stärksten frequentierten Stationen im Berliner #Schienennetz. Normalerweise laufen die Menschen ohne Stopp durch die Halle, um zu ihren Zügen zu gelangen. An diesem Donnerstag könnte es allerdings sein, dass einige stehen bleiben werden. Bei ihrer #Bahnhofstour durch Berlin kommen DB-Manager in die Station, um von 16 bis …
Auch wenn das „echte“ Dornröschen geschlagene 100 Jahre bis zu seiner erlösenden Wachküssung schlafen musste, 40 Jahre sind im Fall der 1980 #stillgelegten#Siemensbahn auch schon lange Zeit genug. Zumal bis zur endgültigen #Reanimierung (in Form von fahrenden Zügen) wohl noch einmal neun Jahre ins Berliner Land ziehen werden. Zum #100-jährigen Jubiläum der Erstinbetriebnahme im Jahr 2029 sollen dann jedoch wieder #S-Bahnen über die #historische#Strecke rollen.
Wie viele #Baugenehmigungen (Anzahl #Wohnungen) gab es in Berlin seit 2017 bis Ende des 1. Halbjahres 2020 (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
In Berlin wurden seit 2017 bis Ende des 1. Halbjahres 2020 84.273 Wohnungen zum Bau genehmigt. Diese teilen sich wie folgt nach Jahren und Bezirken auf:
Bezirke
Genehmigte Wohnungen
2017
2018
2019
1. Halbjahr 2020
Mitte
4.035
3.148
2.348
1.426
Friedrichshain-Kreuzberg
2.197
1.481
1.806
434
Pankow
2.712
3.693
1.877
438
Charlottenburg-Wilmersdorf
2.118
1.429
1.111
1.182
Spandau
684
1.951
1.845
1.033
Steglitz-Zehlendorf
1.139
792
983
495
Tempelhof-Schöneberg
696
2.420
1.835
477
Neukölln
1.604
383
690
768
Treptow-Köpenick
3.389
3.288
4.718
2.606
Marzahn-Hellersdorf
2.906
2.507
2.247
2.228
Lichtenberg
2.193
2.432
1.744
1.512
Reinickendorf
1.070
694
1.320
189
Berlin
24.743
24.218
22.524
12.788
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Wie viele Wohnungen wurden in Berlin seitdem fertiggestellt (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?
Antwort zu 2:
Seit 2017 wurden in Berlin 51.374 fertiggestellt. Für 2020 liegen noch keine Daten vor.
Bezirke
Fertiggestellte Wohnungen
2017
2018
2019
Mitte
2.510
2.406
3.918
Friedrichshain-Kreuzberg
1.813
1.608
1.083
Pankow
1.533
2.152
2.248
Charlottenburg-Wilmersdorf
846
1.050
1.107
Spandau
405
1.265
767
Steglitz-Zehlendorf
768
634
540
Tempelhof-Schöneberg
311
630
1.028
Neukölln
639
794
832
Treptow-Köpenick
2.097
2.545
2.915
Marzahn-Hellersdorf
1.596
1.173
1.973
Lichtenberg
2.544
2.013
2.236
Reinickendorf
607
436
352
Berlin
15.669
16.706
18.999
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Frage 3:
Wie hat sich der #Bauüberhang in Berlin seitdem entwickelt (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?
Antwort zu 3:
Der Bauüberhang an Wohnungen in Wohngebäuden ist in Berlin von 2017 bis 2019 um
6.587 Wohnungen angestiegen. Für 2020 liegen noch keine Daten vor.
Bezirke
Bauüberhang (Wohnungen in Wohngebäuden)
2017
2018
2019
Mitte
10.639
10.987
9.134
Friedrichshain-Kreuzberg
5.141
4.911
5.400
Pankow
6.731
8.284
7.457
Charlottenburg-Wilmersdorf
6.269
5.676
5.518
Spandau
2.556
3.132
4.038
Steglitz-Zehlendorf
2.380
2.490
2.876
Tempelhof-Schöneberg
2.401
4.185
4.972
Neukölln
2.897
2.457
2.250
Treptow-Köpenick
7.189
7.673
9.131
Marzahn-Hellersdorf
4.401
5.234
5.389
Lichtenberg
5.913
6.240
5.826
Reinickendorf
1.943
2.134
3.056
Berlin
58.460
63.403
65.047
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Wie viele #landeseigene Wohnungen wurden in Berlin seitdem genehmigt und wie viele wurden seitdem fertiggestellt (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?
Antwort zu 4:
Die fertiggestellten Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Baugenehmigungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden derzeit nicht gesondert statistisch erfasst.
Bezirke
Fertiggestellte Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
2017
2018
2019
1. Halbjahr 2020
Mitte
454
182
299
52
Friedrichshain-Kreuzberg
49
235
55
305
Pankow
351
515
183
18
Charlottenburg-Wilmersdorf
0
0
0
0
Spandau
0
873
212
172
Steglitz-Zehlendorf
0
0
0
0
Tempelhof-Schöneberg
116
76
94
0
Neukölln
117
102
69
202
Treptow-Köpenick
1.062
285
876
253
Marzahn-Hellersdorf
287
379
990
736
Lichtenberg
575
632
1.167
380
Reinickendorf
0
0
81
40
Berlin
3.011
3.279
4.026
2.158
Frage 5:
Wie hoch ist die #Bevölkerungsdichte im Berliner Durchschnitt und in den 12 Berliner Bezirken und wie groß ist das kurz- und mittelfristige Neubau-Potenzial (in Wohneinheiten) in den jeweiligen Bezirken (bitte inkl. prozentualem Anteil am gesamtberliner Neubau-Potenzial angeben)?
Antwort zu 5:
In der folgenden Tabellen ist das #Neubaupotenzial für die Bezirke und Berlin dargestellt. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um ein theoretisches Potenzial auf Grundlage des Wohnbauflächen-Informationssystems (WoFIS) mit Datenstand 31.12.2019. Berücksichtigt sind alle erfassten Potenziale ab 50 Wohneinheiten. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Teil dieses Potenzials aus den unterschiedlichsten Gründen letztlich nicht vollstndig realisiert wird.
Bezirk
Zeitliche Realisierbarkeit
Mögliche WE Gesamt
Anteil am Berliner Potenzial
Mitte
kurzfristiges Potenzial
2.531
6,7%
mittelfristiges Potenzial
6.087
7,3%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
8.618
7,1%
Friedrichshain-Kreuzberg
kurzfristiges Potenzial
1.149
3,1%
mittelfristiges Potenzial
4.330
5,2%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
5.479
4,5%
Pankow
kurzfristiges Potenzial
4.621
12,3%
mittelfristiges Potenzial
15.731
18,9%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
20.352
16,9%
Charlottenburg-Wilmersdorf
kurzfristiges Potenzial
1.284
3,4%
mittelfristiges Potenzial
3.385
4,1%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
4.669
3,9%
Spandau
kurzfristiges Potenzial
4.102
10,9%
mittelfristiges Potenzial
10.582
12,7%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
14.684
12,2%
Steglitz-Zehlendorf
kurzfristiges Potenzial
591
1,6%
mittelfristiges Potenzial
3.558
4,3%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
4.149
3,4%
Tempelhof-Schöneberg
kurzfristiges Potenzial
2.592
6,9%
mittelfristiges Potenzial
3.024
3,6%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
5.616
4,7%
Neukölln
kurzfristiges Potenzial
2.236
6,0%
mittelfristiges Potenzial
6.347
7,6%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
8.583
7,1%
Treptow-Köpenick
kurzfristiges Potenzial
8.235
22,0%
mittelfristiges Potenzial
7.286
8,8%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
15.521
12,9%
Marzahn-Hellersdorf
kurzfristiges Potenzial
2.703
7,2%
mittelfristiges Potenzial
6.308
7,6%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
9.011
7,5%
Lichtenberg
kurzfristiges Potenzial
5.815
15,5%
mittelfristiges Potenzial
9.061
10,9%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
14.876
12,3%
Reinickendorf
kurzfristiges Potenzial
1.643
4,4%
mittelfristiges Potenzial
7.361
8,9%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
9.004
7,5%
Berlin
kurzfristiges Potenzial
37.502
100,0%
mittelfristiges Potenzial
83.060
100,0%
kurz- und mittelfristiges Potenzial
120.562
100,0%
In der folgenden Tabelle ist die Bevölkerungsdichte Berlins zum 31.12.2019 dargestellt.
Bezirke
Bevölkerungsdichte Einwohner/km²
Mitte
9.580
Friedrichshain-Kreuzberg
13.739
Pankow
3.909
Charlottenburg-Wilmersdorf
4.926
Spandau
2.606
Steglitz-Zehlendorf
2.866
Tempelhof-Schöneberg
6.476
Neukölln
7.146
Treptow-Köpenick
1.616
Marzahn-Hellersdorf
4.371
Lichtenberg
5.566
Reinickendorf
2.914
Berlin
4.118
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Berlin, den 2.10.2020 In Vertretung
W. Christoph
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung. Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä higkeit des Straßenbaulastträgers kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.
Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in
Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
#Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
#Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)
Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen dige Erhaltungsmaßnahmen unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung nicht festgestellt werden.
Frage 2:
Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?
Antwort zu 2:
Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung getätigt (aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm Straßensanierung getätigt:
Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei genverantwortlich getätigt haben.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa nierungen?
Antwort zu 4:
Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.
Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm) wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22.06.2017 ein Erhal tungsmanagementsystem für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie sen.
Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.
Frage 5:
Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?
Antwort zu 5:
Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.
Frage 6:
Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?
Antwort zu 6:
Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.
Bezirk
2020
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands
2021
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands
Mitte
3.128.000 €
2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg
1.645.000 €
1.595.000 €
Pankow
3.952.000 €
3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf
3.447.000 €
3.447.000 €
Spandau
2.739.000 €
2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf
3.737.000 €
3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg
3.029.000 €
2.979.000 €
Neukölln
2.404.000 €
2.404.000 €
Treptow – Köpenick
3.983.000 €
3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf
3.499.000 €
3.523.000 €
Lichtenberg
3.397.000 €
3.397.000 €
Reinickendorf
2.876.000 €
2.876.000 €
Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm ter eigenverantwortlich.
Frage 7:
Wie werden diese Mittel ausgeschöpft und wo wurden sie verwendet?
Antwort zu 7:
Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt). Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung ist dem Senat nicht bekannt.