Flughäfen: Ende des Sommerreiseverkehrs sorgt für sinkende Passagierzahlen Auswirkungen steigender COVID-Infektionszahlen zu spüren, aus Berliner Flughäfen

Nachdem die Passagierzahlen in den Sommermonaten stetig angestiegen sind, verzeichneten die #Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld im September wieder weniger Gäste. Im September flogen insgesamt 693.601 #Passagiere von beiden Flughäfen. Das ist ein Minus von 16,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Die wesentlichen Gründe waren das Ende der Sommerferien, die zunehmenden Reisewarnungen für die europäischen Nachbarländer und veränderte Quarantäneverordnungen für die Einreise. Insgesamt fertigte der Standort Schönefeld 213.412 Passagiere ab; in Tegel waren es 480.189 Passagiere. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Rückgang von 78,7 Prozent.

Für beide Flughäfen wurden 9.522 #Flugbewegungen registriert, davon führte Schönefeld 3.747 und Tegel 5.775 #Flüge durch. Verglichen zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von 63 Prozent.

Im Zeitraum von Januar bis September wurden bisher insgesamt 8.038.590 #Passagiere befördert. Davon rund 2.600.446 in Schönefeld und 5.438.144 in Tegel. Das sind 70,5 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Rückgang der #Fluggastzahlen im September zeigt, wie unmittelbar das Infektionsgeschehen und die Quarantänepflicht sich auf die Fluggastzahlen auswirken. Um die Hauptstadtregion auch in der Pandemie verlässlich mit der Welt verbinden zu können, brauchen wir weniger pauschale Quarantäneregelungen und mehr Testmöglichkeiten an den Flughäfen. Außerdem sollten die tatsächlichen Infektions-Hotspots klarer eingegrenzt werden, um andere Gebiete weiterhin erreichen zu können.“

Den Verkehrsbericht September mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online:

> Verkehrsstatistik

Impressum

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Bahnhöfe + Stationen: BVG rüstet auf Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den Aufzugseinbau … , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe führen am S #Landsberger Allee notwendige Arbeiten für den #Aufzugseinbau durch. Das Aufzugsgerüst wird angeliefert und eingebaut. Die #Straßenbahnlinien #M5, #M6, #M8 und #M10 fahren von Freitag, den 9. Oktober 2020, zirka 21:00 Uhr, bis Montag, 12. Oktober 2020, zirka 04:30 Uhr nicht am S Landsberger Allee. Ein #Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Von Freitag, den 20. November 2020, 21:00 Uhr bis Montag, den 23. November 2020, Betriebsbeginn fahren die drei Linien ebenfalls nicht am S Landsberger Allee. In diesem Zeitraum wird die Verglasung des Aufzugs und der Innenausbau des Aufzugs vorgenommen. Ein Ersatzverkehr zwischen Oderbruchstraße/Karl-Lade-Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße ist eingerichtet.

Alle weiteren Informationen zu den Linienänderungen finden Fahrgäste auf bvg.de, in der Fahrinfo-App der BVG sowie im Navi.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Werkstätten: Straßenbahnbetriebshof auf der Elisabeth-Aue – Lückenschluss der Linien M1 und 50?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Der neue Standdort für den #Straßenbahnbetriebshof im #Nordostraum soll mindestens sechs Hektar groß
sein, während der alte Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen nur 2,5 Hektar groß und damit zu klein
ist. Die in der Nähe befindliche Elisabeth-Aue umfasst insgesamt 70 Hektar. – Inwiefern ist die #Elisabeth-Aue
in der engeren Auswahl für den zu findenden Standort des neuen Betriebshofs?
Frage 2:
Inwiefern setzt das Land sich dafür ein, den neuen Straßenbahnbetriebshof im Nordostraum auf der
Elisabeth-Aue in Blankenfelde zu realisieren?
Antwort zu 1 und 2:
Der Standort Elisabethaue wurde im Rahmen der Standortuntersuchung für einen neuen
Straßenbahn-Betriebshof im Nord-Ost-Raum betrachtet. Der Standort ist nicht der
Vorzugsstandort.
Die Ermittlung des Vorzugsstandortes erfolgte im Rahmen einer formalisierten Standortuntersuchung. Hierzu wurden aus fachlicher Sicht potenziell geeignete Standorte im NordOst-Raum ermittelt, darunter auch die Elisabethaue. Die notwendigen planerischen und
finanziellen Ressourcen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und beim Land Berlin
werden zur Realisierung des Vorzugsstandortes eingesetzt.
2
Frage 3:
Mit welchen Investitionen in die kommunale Infrastruktur wäre der neue Betriebshof für Blankenfelde,
Französisch Buchholz und Niederschönhausen verbunden?
Antwort zu 3:
Die Investitionen für den Bau des Betriebshofes belaufen sich auf geschätzt ca. 120 Mio.
EUR und können mit denen des Standortes Adlershof verglichen werden. Die Folgeinvestitionen (insbesondere ggf. zusätzlich notwendige Streckenanbindungen, Ingenieurbauwerke und Lärmschutzmaßnahmen) unterscheiden sich je nach Standort. Für den
Standort Elisabethaue werden sie auf ca. 25 Mio. EUR zuzüglich Kosten für den
Lärmschutz geschätzt.
Frage 4:
Inwiefern bietet sich durch diese Investition die Möglichkeit, die Straßenbahnlinien #M1 (Niederschönhausen,
Schillerstraße) und #50 (Guyotstraße) miteinander zu verbinden?
Antwort zu 4:
Die technische Machbarkeit einer Verbindung der Straßenbahn-Linien M1 und 50 besteht.
Dies wurde im Rahmen der Voruntersuchung zur Anbindung des bis 2016 auf der
Elisabethaue geplanten Wohnungsbaustandortes geprüft. Ein Neubau dieser Strecke wäre
aber nur mit Realisierung der damals angenommenen Wohnungsbaupotenziale sinnvoll
und wirtschaftlich. Für die Anbindung des untersuchten Standortes #Elisabethaue an das
Straßenbahn-Netz wäre eine Verbindung nach #Blankenburg unabdingbar, da hier die
eigentlichen Bedarfe für die vom Betriebshof zu bedienenden Streckenteile (nach
Realisierung des Neubaustadtquartiers Blankenburger Süden) bestehen und ein vom
Nadelöhr am Bahnhof Pankow unabhängiger Streckenzugang bestünde.
Frage 5:
Inwiefern werden die Bürger/innen am Verfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Der Betriebshof wurde u.a. im Rahmen des Werkstattverfahrens „Blankenburger Süden“
behandelt. Darüber hinaus finden sich Informationen zur Durchführung der
Standortuntersuchung im Internet unter https://www.berlin.de/verkehr-pankower-osten/. .
Weitere Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zuge des weiteren Verfahrens
vorgesehen.
Frage 6:
Inwiefern gibt es bereits Präferenzen oder Festlegungen für einen Standort?
Antwort zu 6:
Aus der bisher erfolgten formalisierten Standortuntersuchung sind die Standorte
„Zwischen Autobahn A114 und Stettiner Bahn“ sowie „Gewerbegebiet Heinersdorf“
3
gleichrangig auf dem 1. Rang hervorgegangen. Unter Berücksichtigung der sozialen
Härten, die eine Standortentscheidung für den Standort zwischen Autobahn A 114 und
Stettiner Bahn bedeuten würde, wäre der Standort Gewerbegebiet Heinersdorf der
Vorzugsstandort.
Frage 7:
Wann wird die Entscheidung getroffen, welcher Standort den Zuschlag erhält?
Antwort zu 7:
Die Standortuntersuchung wurde Ende August 2020 abgeschlossen; der Standort
Gewerbegebiet Heinersdorf ging hierbei als Vorzugsstandort hervor und wurde am
24.09.2020 vom Lenkungsausschuss Stadtquartiere bestätigt.
Das Ergebnis der formalisierten Standortuntersuchung fügt sich in das aus dem
Werkstattverfahren „Blankenburger Süden“ favorisierte Strukturkonzept der Büros yellow z
/ bgmr ein, das den Standort für den Straßenbahnbetriebshof ebenfalls im Gewerbegebiet
Heinersdorf verortet. Da sich der Standort nicht im Landeseigentum befindet, wird die BVG
beauftragt, Ankaufsverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen. Auf der Basis der
Verhandlungen kann eine Entscheidung getroffen werden.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
3
Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
4
Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Brückenarbeiten an der Autobahn in Pankow Vollsperrung der A114 am Wochenende, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/10/koenigsteinbruecke-bucher-strasse-bruecke-a114-berlin-pankow-vol.html

Aufgrund der #Bauarbeiten zur #Erneuerung der #Bundesautobahn #A114 im Norden Pankows wird der #Autobahnzubringer zum nördlichen Berliner Ring ab Freitag für das Wochenende #gesperrt.

Nach Angaben des Senats vom Mittwoch sind für die Zeit von #Brückenarbeiten auf dem Abschnitt ab Freitag, 20 Uhr bis Montag, 5 Uhr, Umleitungen für die Umfahrung des Abschnitts ausgeschildert.

Grund für die Sperrung sind Arbeiten an zwei Brücken über den Abschnitt. So soll laut Senat an der Bucher-Straßen-Brücke ein Traggerüst aufgebaut und an der Königsteinbrücke eine neue Stahlkonstruktion für …

#seilbahn in den #gärtenderwelt zum #wolkenhain ab #kienberg

View on Instagram https://instagr.am/p/CGDHLKoDrCV/

Bahnhöfe: Schlimmer als der BER: Warum der S-Bahnhof Warschauer Straße eine Dauerbaustelle bleibt Dagegen mutet selbst das Flughafenprojekt BER wie ein Schnellläufer an …, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schlimmer-als-der-ber-warum-der-s-bahnhof-warschauer-strasse-eine-dauerbaustelle-bleibt-li.109619

Dagegen mutet selbst das #Flughafenprojekt #BER wie ein #Schnellläufer an: Seit 2004 wird an der Station gewerkelt. Die DB nennt keinen Endtermin mehr.

Leere Schnapsflaschen liegen auf den Dächern. Hinter Bauzäunen klaffen Löcher im Bodenbelag. Auf den Aufzügen, die zu den beiden S-Bahnsteigen führen, leuchtet rot: „Außer Betrieb“. Der -Bahnhof #Warschauer Straße in Friedrichshain ist eine rekordverdächtige #Dauerbaustelle, gegen die selbst das Flughafenprojekt BER wie ein Schnellläufer anmutet. „Ein Ärgernis für unsere Kunden“, gesteht die Deutsche Bahn (DB) ein. Doch bei dem Bundesunternehmen will niemand mehr sagen, wann die Station endlich fertig wird. „Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch keine verbindliche Aussage zu dem endgültigen #Inbetriebnahmetermin möglich“, bedauert ein Sprecher. Zuletzt hieß es, dass der Bahnhof Ende September fertiggestellt sein sollte. Aber auch daraus ist nichts geworden.

Mit durchschnittlich 85.000 Nutzern pro Tag gehört der S-Bahnhof Warschauer Straße zu den am stärksten frequentierten Stationen im Berliner #Schienennetz. Normalerweise laufen die Menschen ohne Stopp durch die Halle, um zu ihren Zügen zu gelangen. An diesem Donnerstag könnte es allerdings sein, dass einige stehen bleiben werden. Bei ihrer #Bahnhofstour durch Berlin kommen DB-Manager in die Station, um von 16 bis …

S-Bahn: Der Dornröschenschlaf ist vorbei Erste Arbeiten an der legendären Siemensbahn, aus Punkt 3

Auch wenn das „echte“ Dornröschen geschlagene 100 Jahre bis zu seiner erlösenden Wachküssung schlafen musste, 40 Jahre sind im Fall der 1980 #stillgelegten #Siemensbahn auch schon lange Zeit genug. Zumal bis zur endgültigen #Reanimierung (in Form von fahrenden Zügen) wohl noch einmal neun Jahre ins Berliner Land ziehen werden. Zum #100-jährigen Jubiläum der Erstinbetriebnahme im Jahr 2029 sollen dann jedoch wieder -Bahnen über die #historische #Strecke rollen.

„S-Bahn: Der Dornröschenschlaf ist vorbei Erste Arbeiten an der legendären Siemensbahn, aus Punkt 3“ weiterlesen

Infrastruktur: Berliner Bauentwicklung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #Baugenehmigungen (Anzahl #Wohnungen) gab es in Berlin seit 2017 bis Ende des 1. Halbjahres 2020 (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?

Antwort zu 1:

In Berlin wurden seit 2017 bis Ende des 1. Halbjahres 2020 84.273 Wohnungen zum Bau genehmigt. Diese teilen sich wie folgt nach Jahren und Bezirken auf:

Bezirke Genehmigte Wohnungen
 

2017

 

2018

 

2019

1. Halbjahr 2020
Mitte 4.035 3.148 2.348 1.426
Friedrichshain-Kreuzberg 2.197 1.481 1.806 434
Pankow 2.712 3.693 1.877 438
Charlottenburg-Wilmersdorf 2.118 1.429 1.111 1.182
Spandau 684 1.951 1.845 1.033
Steglitz-Zehlendorf 1.139 792 983 495
Tempelhof-Schöneberg 696 2.420 1.835 477
Neukölln 1.604 383 690 768
Treptow-Köpenick 3.389 3.288 4.718 2.606
Marzahn-Hellersdorf 2.906 2.507 2.247 2.228
Lichtenberg 2.193 2.432 1.744 1.512
Reinickendorf 1.070 694 1.320 189
Berlin 24.743 24.218 22.524 12.788

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Wie viele Wohnungen wurden in Berlin seitdem fertiggestellt (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?

Antwort zu 2:

Seit 2017 wurden in Berlin 51.374 fertiggestellt. Für 2020 liegen noch keine Daten vor.

Bezirke Fertiggestellte Wohnungen
2017 2018 2019
Mitte 2.510 2.406 3.918
Friedrichshain-Kreuzberg 1.813 1.608 1.083
Pankow 1.533 2.152 2.248
Charlottenburg-Wilmersdorf 846 1.050 1.107
Spandau 405 1.265 767
Steglitz-Zehlendorf 768 634 540
Tempelhof-Schöneberg 311 630 1.028
Neukölln 639 794 832
Treptow-Köpenick 2.097 2.545 2.915
Marzahn-Hellersdorf 1.596 1.173 1.973
Lichtenberg 2.544 2.013 2.236
Reinickendorf 607 436 352
Berlin 15.669 16.706 18.999

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Frage 3:

Wie hat sich der #Bauüberhang in Berlin seitdem entwickelt (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?

Antwort zu 3:

Der Bauüberhang an Wohnungen in Wohngebäuden ist in Berlin von 2017 bis 2019 um

6.587 Wohnungen angestiegen. Für 2020 liegen noch keine Daten vor.

Bezirke Bauüberhang (Wohnungen in Wohngebäuden)
2017 2018 2019
Mitte 10.639 10.987 9.134
Friedrichshain-Kreuzberg 5.141 4.911 5.400
Pankow 6.731 8.284 7.457
Charlottenburg-Wilmersdorf 6.269 5.676 5.518
Spandau 2.556 3.132 4.038
Steglitz-Zehlendorf 2.380 2.490 2.876
Tempelhof-Schöneberg 2.401 4.185 4.972
Neukölln 2.897 2.457 2.250
Treptow-Köpenick 7.189 7.673 9.131
Marzahn-Hellersdorf 4.401 5.234 5.389
Lichtenberg 5.913 6.240 5.826
Reinickendorf 1.943 2.134 3.056
Berlin 58.460 63.403 65.047

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Wie viele #landeseigene Wohnungen wurden in Berlin seitdem genehmigt und wie viele wurden seitdem fertiggestellt (bitte nach Bezirken und Jahren auflisten)?

Antwort zu 4:

Die fertiggestellten Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Baugenehmigungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden derzeit nicht gesondert statistisch erfasst.

Bezirke Fertiggestellte Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
2017 2018 2019 1. Halbjahr 2020
Mitte 454 182 299 52
Friedrichshain-Kreuzberg 49 235 55 305
Pankow 351 515 183 18
Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 0 0
Spandau 0 873 212 172
Steglitz-Zehlendorf 0 0 0 0
Tempelhof-Schöneberg 116 76 94 0
Neukölln 117 102 69 202
Treptow-Köpenick 1.062 285 876 253
Marzahn-Hellersdorf 287 379 990 736
Lichtenberg 575 632 1.167 380
Reinickendorf 0 0 81 40
Berlin 3.011 3.279 4.026 2.158

 

Frage 5:

Wie hoch ist die #Bevölkerungsdichte im Berliner Durchschnitt und in den 12 Berliner Bezirken und wie groß ist das kurz- und mittelfristige Neubau-Potenzial (in Wohneinheiten) in den jeweiligen Bezirken (bitte inkl. prozentualem Anteil am gesamtberliner Neubau-Potenzial angeben)?

Antwort zu 5:

In der folgenden Tabellen ist das #Neubaupotenzial für die Bezirke und Berlin dargestellt. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um ein theoretisches Potenzial auf Grundlage des Wohnbauflächen-Informationssystems (WoFIS) mit Datenstand 31.12.2019. Berücksichtigt sind alle erfassten Potenziale ab 50 Wohneinheiten. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Teil dieses Potenzials aus den unterschiedlichsten Gründen letztlich nicht vollstndig realisiert wird.

 

Bezirk

 

Zeitliche Realisierbarkeit

Mögliche WE Gesamt Anteil am Berliner Potenzial
Mitte kurzfristiges Potenzial 2.531 6,7%
  mittelfristiges Potenzial 6.087 7,3%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 8.618 7,1%
Friedrichshain-Kreuzberg kurzfristiges Potenzial 1.149 3,1%
  mittelfristiges Potenzial 4.330 5,2%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 5.479 4,5%
Pankow kurzfristiges Potenzial 4.621 12,3%
  mittelfristiges Potenzial 15.731 18,9%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 20.352 16,9%
Charlottenburg-Wilmersdorf kurzfristiges Potenzial 1.284 3,4%
  mittelfristiges Potenzial 3.385 4,1%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 4.669 3,9%
Spandau kurzfristiges Potenzial 4.102 10,9%
  mittelfristiges Potenzial 10.582 12,7%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 14.684 12,2%
Steglitz-Zehlendorf kurzfristiges Potenzial 591 1,6%
  mittelfristiges Potenzial 3.558 4,3%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 4.149 3,4%
Tempelhof-Schöneberg kurzfristiges Potenzial 2.592 6,9%
  mittelfristiges Potenzial 3.024 3,6%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 5.616 4,7%
Neukölln kurzfristiges Potenzial 2.236 6,0%
  mittelfristiges Potenzial 6.347 7,6%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 8.583 7,1%
Treptow-Köpenick kurzfristiges Potenzial 8.235 22,0%
  mittelfristiges Potenzial 7.286 8,8%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 15.521 12,9%
Marzahn-Hellersdorf kurzfristiges Potenzial 2.703 7,2%
  mittelfristiges Potenzial 6.308 7,6%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 9.011 7,5%
Lichtenberg kurzfristiges Potenzial 5.815 15,5%
  mittelfristiges Potenzial 9.061 10,9%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 14.876 12,3%
Reinickendorf kurzfristiges Potenzial 1.643 4,4%
  mittelfristiges Potenzial 7.361 8,9%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 9.004 7,5%
Berlin kurzfristiges Potenzial 37.502 100,0%
  mittelfristiges Potenzial 83.060 100,0%
  kurz- und mittelfristiges Potenzial 120.562 100,0%

 

In der folgenden Tabelle ist die Bevölkerungsdichte Berlins zum 31.12.2019 dargestellt.

 

Bezirke

 

Bevölkerungsdichte Einwohner/km²

Mitte 9.580
Friedrichshain-Kreuzberg 13.739
Pankow 3.909
Charlottenburg-Wilmersdorf 4.926
Spandau 2.606
Steglitz-Zehlendorf 2.866
Tempelhof-Schöneberg 6.476
Neukölln 7.146
Treptow-Köpenick 1.616
Marzahn-Hellersdorf 4.371
Lichtenberg 5.566
Reinickendorf 2.914
Berlin 4.118

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

 

Berlin, den 2.10.2020 In Vertretung

W. Christoph
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Mobilität in Berlin — Wie wichtig ist dem Senat unsere Infrastruktur?, aus Senat

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Frage 1:

Wie bewertet der Senat den Stand der Sanierungen von #Radwegen, #Gehwegen und #Straßen allgemein in Berlin und in den einzelnen Bezirken (mit der Bitte um Auflistung)?

Antwort zu 1:

Die Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege und sonstige Nebenanlagen) in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis  entsprechenden Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Straßenbauverwaltung.  Dies ist ein stetiger Prozess, welcher im Rahmen der Leistungsfä­ higkeit des Straßenbaulastträgers  kontinuierlich gewährleistet wird. Die Pflichten des Stra­ ßenbaulastträgers werden in Berlin durch die Bezirke wahrgenommen.

Die Systematik der Straßenerhaltung teilt sich in

  • Bauliche #Unterhaltung (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit, B. Schlaglochverfüllung)
  • #Instandhaltung (auf der Oberfläche B. Fräsen, Beschichten)
  • #Instandsetzung (an der Deckschicht, Deckschicht 3 – 4 cm ersetzen)
  • #Erneuerung (Ersatz des gesamten gebundenen Aufbaus oder Ersatzneubau – mit Umgestaltung)

Auf Grund der zeitweise beschränkten Haushaltslage vor einigen Jahren mussten notwen­ dige Erhaltungsmaßnahmen  unter ungünstigen monetären Bedingungen durchgeführt werden, das Niveau der Substanzerhaltung  konnte jedoch auch unter diesen Umständen aufrechterhalten werden. Ein „Stand der Sanierungen“ kann aufgrund der Kontinuität der Aufgabenbearbeitung  nicht festgestellt werden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen zur Erfassung des Sanierungsstandes der Gehwege, Radwege und Straßen in Berlin wurden bereits getätigt?

Antwort zu 2:

Der Sanierungsstand der baulichen Anlagen der Berliner Straßen wird nicht erhoben. Der­ zeit erfolgt die Erhebung des Zustandes der Fahrbahnen des Hauptverkehrsnetzes als standardisierte Zustandserfassung  und -bewertung (ZEB). Mit Vorlage und Auswertung dieser Zustandsdaten können entsprechende bezirksweise Auswertungen  durchgeführt und zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:

Welche Maßnahmen der Sanierung wurden in den letzten fünf Jahren zur Gehweg-, Radweg- und Straßensanierung  getätigt  (aufgeschlüsselt  nach Bezirken)?

Antwort zu 3:

In den letzten fünf Jahren haben die Bezirke nachstehende Anzahl von Sanierungen im Sonderprogramm  Straßensanierung getätigt:

  #Fahrbahn #Gehweg #Radweg
Anzahl Anzahl Anzahl
01 Mitte 31 15 0
02 Friedrichshain- Kreuzberg  

44

 

11

 

2

03 Pankow 106 39 1
04 Charlottenburg- Wilmersdorf  

55

 

8

 

0

05 Spandau 30 9 1
06 Steglitz- Zehlendorf  

103

 

44

 

0

07 Tempelhof- Schöneberg  

78

 

14

 

0

08 Neukölln 39 45 0
09 Treptow- Köpenick  

58

 

12

 

0

10 Marzahn- Hellersdorf  

113

 

33

 

0

11 Lichtenberg 66 47 0
12 Reinickendorf 62 21 0

 

2015 – 2019

Bezirk

 

Zu diesen Maßnahmen kommen zahlreiche Sanierungsmaßnahmen , die die Bezirke ei­ genverantwortlich getätigt haben.

Frage 4:

Wie bewertet der Senat die getätigten Maßnahmen? Wo sieht der Senat Potential in der Erweiterung der Sa­ nierungen?

Antwort zu 4:

Die von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke durchgeführten Maßnahmen der Straßenunter- und -erhaltung entsprechen den geltenden rechtlichen und technischen Regelungen und sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit wirtschaftlich und zielführend.

Durch die bisher ausgereichten Sonderprogramme (z.B. Schlaglochprogramm)  wird die Straßenerhaltung verstetigt. Als Werkzeug für die Optimierung der Erhaltungsressourcen wird entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses  vom 22.06.2017 ein Erhal­ tungsmanagementsystem  für die Straßen Berlins (EMS) aufgebaut. Zu diesem gehört un­ ter anderem die regelmäßige Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Stra­ ßen (ZEB). Im Weiteren wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/24484 verwie­ sen.

Eine Ausweitung von Erhaltungsmaßnahmen kann nur im Rahmen der Ressourcen der Baulastträger, der Bauwirtschaft und der Infrastruktur selbst erfolgen, da diese in ihrer Ver­ kehrsfunktion auch während der Bauzeit in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen muss.

Frage 5:

Welche Maßnahmen sollen in Zukunft für die Sanierung der Gehwege, Radwege und Straßen getätigt werden?

Antwort zu 5:

Auch in Zukunft soll die Straßeninfrastruktur  kontinuierlich und wirtschaftlich effektiv und gemäß der geltenden Rechtslage erhalten werden.

 

Frage 6:

Über welche Mittel und Möglichkeiten verfügen die Bezirke, um individuell Gehwege, Radwege und Straßen sanieren zu lassen?

Antwort zu 6:

Den Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 für die Unterhaltung des Straßenlan­ des und somit für die individuelle Sanierung von Gehwegen, Radwegen und Straßen die in nachstehender Tabelle aufgeführten Haushaltmittel zur Verfügung.

 

 

 

Bezirk

2020

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

2021

 

Kapitel 38 00

Titel 521 01 Unterhaltung des Straßen- lands

Mitte 3.128.000 € 2.828.000 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.645.000 € 1.595.000 €
Pankow 3.952.000 € 3.952.000 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.447.000 € 3.447.000 €
Spandau 2.739.000 € 2.639.000 €
Steglitz – Zehlendorf 3.737.000 € 3.737.000 €
Tempelhof – Schöneberg 3.029.000 € 2.979.000 €
Neukölln 2.404.000 € 2.404.000 €
Treptow – Köpenick 3.983.000 € 3.983.000 €
Marzahn – Hellersdorf 3.499.000 € 3.523.000 €
Lichtenberg 3.397.000 € 3.397.000 €
Reinickendorf 2.876.000 € 2.876.000 €

 

Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm­ ter eigenverantwortlich.

Frage 7:

Wie werden diese Mittel ausgeschöpft  und wo wurden sie verwendet?

Antwort zu 7:

Die Ausschöpfung der Mittel des Sonderprogramms  Straßensanierung lag in den letzten fünf Jahren zwischen 81,2 % und 101,3 % (einer geringfügigen  Übersteuerung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zugestimmt).  Die Ausschöpfung der bezirklichen Mittel zur Straßenunterhaltung  ist dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 06.10.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz