Luftfahrt: Faktencheck Warum die Rosinenbomber nicht in Berlin landen durften, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/06/rosinenbomber-luftbruecke-jahrestag-tempelhof-brandenburger-tor-ueberflug-faktencheck.html

Erst herrschte Vorfreude, dann Ernüchterung, dann Wut: Dass die #Rosinenbomber 70 Jahre nach Ende der #Luftbrücke nicht in #Tempelhof landen oder das Brandenburger Tor überfliegen durften, führt zu jeder Menge Ärger. Ein Faktencheck zu den wichtigsten Vorwürfen.

Manche sprechen von einer „Peinlichkeit“, andere nenne es eine „Schande“ – und nicht wenige behaupten gar, es habe eine anti-amerikanische Verschwörung linker Politiker gegeben. Gemeint ist der Besuch der sogenannten Rosinenbomber am vergangenen Wochenende: Etwas mehr als ein Dutzend historische Maschinen vom Typ #Douglas #DC-3 flogen über Berlin, durften allerdings nicht wie geplant auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof landen oder das Brandenburger Tor überfliegen.

Etliche Nutzer von rbb|24 beschwerten sich daraufhin zum Teil lautstark in den sozialen Netzwerken und in der Kommentarspalte unter unseren Artikeln zum Thema. Hauptschuldige an der Misere seien der Berliner Senat und die regierenden Parteien. Rosinenbomber landeten unter schwierigsten Bedingungen in Berlin“, schreibt zum Beispiel Dietmar Thomas Kunze auf Facebook, „unter der RRG-Regierung nicht mehr möglich!“. „Dieser Senat ist eine Schande für Berlin“, schimpft Uwe Reithy. Nutzerin Nani Ferrari fordert gar „eine Entschuldigung“ vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) „und eine Nachfeier“. Nicht wenige Nutzer sahen in der nicht erteilten Sondergenehmigung ein politisches Manöver der rot-rot-grünen Regierung: Manche sprachen von Geschichtsvergessenheit, andere direkt von einer …

Elektromobilität: Weitere E-Busse für die BVG Das Land Berlin und die BVG treiben die Hochlaufphase bei der Beschaffung von Elektrobussen voran und kaufen 90 weitere Fahrzeuge mit E-Antrieb. , aus BVG

Das Land Berlin und die BVG treiben die Hochlaufphase bei der Beschaffung von #Elektrobussen voran und kaufen 90 weitere Fahrzeuge mit -Antrieb. Anfang Juni hatte der Aufsichtsrat die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die vergaberechtliche Wartefrist abgelaufen ist, konnte am heutigen Dienstag offiziell der Zuschlag an den Hersteller #Solaris erteilt werden. Die ersten Fahrzeuge aus der Bestellung sollen im Frühjahr 2020 geliefert werden.

Die bereits aus der ersten Charge bekannten Fahrzeuge des Typs New #Urbino 12 Electric sind 12 Meter lang und bieten Platz für rund 70 Fahrgäste. Neu bei den nun bestellten 90 Bussen: Die Heizung wird ausschließlich elektrisch betrieben. Damit sind die Fahrzeuge zu 100 Prozent lokal emissionsfrei.

Die Busse sind sogenannte #Depotlader. Durch Zwischenladungen kann ihre Tageslaufleistung maximiert werden, die nominale Reichweite wird dadurch bei weitem übertroffen. Im Testbetrieb erreichten die Fahrzeuge aus der ersten Charge bereits Einsatzzeiten von 16 Betriebsstunden pro Tag.

Stationiert wird die -Flotte zunächst auf dem #Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße. Voraussichtlich werden die E-Busse vor allem auf den Linien #147, #240 und #294 eingesetzt, jeweils im Mischverkehr mit Dieselfahrzeugen.

Die Kosten für die 90 neuen Fahrzeuge einschließlich der benötigten #Ladeinfrastruktur sind mit insgesamt rund 61 Millionen Euro veranschlagt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützen die Beschaffung mit Fördermitteln voraussichtlich in Höhe von rund 14 Millionen Euro.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Von wegen Ferien Während die Berliner Schülerinnen und Schüler die wohlverdienten „großen“ Ferien genießen, legen sich die Bautrupps der BVG mächtig ins Zeug. , aus BVG

Während die Berliner Schülerinnen und Schüler die wohlverdienten „großen“ Ferien genießen, legen sich die Bautrupps der BVG mächtig ins Zeug. Pünktlich zum Ferienbeginn am Donnerstag, den 20. Juni, beginnen umfangreiche Gleisbauarbeiten in den Bereichen #Hackescher Markt und #Gontardstraße. Auf den Abschnitten, die zu den am stärksten beanspruchten im Berliner Straßenbahnnetz gehören, werden die Gleise und Schwellen von Grund auf instandgesetzt und anschließend der Deckenschluss erneuert.

Bis zum Schulbeginn am Montag, den 5. August 2019, kommt es zu Änderungen auf den Straßenbahnlinien #M1, #M4, #M5 und #M6. Für die Nachtbuslinien #N2, #N5, #N8, #N40, #N42 und #N65 wird in dieser Zeit der #Knotenpunkt vom S-Bahnhof Hackescher Markt zur Haltestelle S+U #Alexanderplatz/Memhardstraße verlegt.

Für die Straßenbahnlinien M1 und M5 fahren barrierefreie Ersatzbusse zwischen den Haltestellen Zionskirchplatz und U Naturkundemuseum. Für die Linie M4 fahren nachts Ersatzbusse als Ringlinie zwischen S Hackescher Markt und S+U Alexanderplatz/Memhardstraße. Die Abfahrt erfolgt in der Dircksenstraße. Zu den anderen Tageszeiten bietet sich zwischen den Bahnhöfen Hackescher Markt und Alexanderplatz die S-Bahn an.

Alle Informationen zu den Linienänderungen finden sich wie gewohnt auf BVG.de, im Kundenmagazin BVG PLUS, in der App BVG FahrInfo Plus sowie an den Haltestellenaushängen vor Ort.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe + Radverkehr: S-Bahnhof Mahlsdorf – Fahrradstellplätze – Aufzug – Toilette, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Die übersandte Stellungnahme wird in der Antwort an der entsprechend
gekennzeichneten Stelle wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung des Senats zur Erhöhung der Stellplatzkapazitäten für Fahrräder
am -Bahnhof #Mahlsdorf
Antwort zu 1:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf wurde in einer Standort- und Potentialanalyse ein Gesamtbedarf
für das Fahrradparken von ca. 1.000 Stellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. Dem stehen
derzeit ca. 250 Stellplätze gegenüber. Die im Rahmen der Analyse durchgeführten
Befragungen zeigten zudem einen Bedarf von 60% an gesicherten Stellplätzen auf.
Frage 2:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung der Realisierung eines #Parkhauses für #Fahrräder?
Antwort zu 2:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf sind geringe Flächenkapazitäten im Umfeld des Bahnhofes für
die Errichtung eines #Fahrradparkhauses vorhanden. In der Standort- und Potentialanalyse
wurden Potenzialflächen ermittelt, die sich für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
eignen würden. Aussagen zur Realisierbarkeit eines Fahrradparkhauses sind derzeit
jedoch noch nicht möglich.
2
Frage 3
Welche Kapazität würde das Parkhaus haben?
Antwort zu 3:
Zu der Kapazität eines Fahrradparkhauses können keine Aussagen gemacht werden. In
Abhängigkeit der räumlichen und städtebaulichen Situation müssen in einer
Machbarkeitsstudie mögliche Varianten für die Realisierung entwickelt werden. Ziel wäre,
am Standort den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen, einschließlich der gesicherten
Stellplätze, bereitstellen zu können.
Frage 4
Welche Kosten würden für die Realisierung entstehen?
Antwort zu 4:
In Anlehnung an bereits realisierte Fahrradparkhäuser können Baukosten für die
Errichtung eines Fahrradstellplatzes in einem Fahrradparkhaus mit ca. 2.500,00 € bis
4.800,00 €/Fahrradstellplatz angenommen werden.
Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes sind keine Angaben zu den genauen
Kosten möglich.
Frage 5:
Welche Mittel stehen dafür im Landeshaushalt zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses werden voraussichtlich finanzielle Mittel aus
dem SIWANA1 III Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt.
Über deren Höhe sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen
möglich.
Frage 6:
Welche Flächen kämen für die Realisierung in Frage?
Frage 7:
Wer ist Flächeneigentümer der jeweiligen Flächen?
Antworten zu 6 und 7:
In der Standort- und Potenzialanalyse wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
drei Potenzialflächen im direkten bzw. mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs Mahlsdorf
ermittelt. Bei diesen Potentialflächen handelt es sich um zwei Grundstücke in der
Wodanstraße, die sich im Privateigentum befinden, und um ein Grundstück auf der
derzeitigen Wendeschleife der Straßenbahn. Eigentümer des vorgenannten Grundstücks
ist das Land Berlin bzw. der Bezirk. Die Flächenverfügbarkeit dieser Potenzialflächen
muss im weiteren Projektverlauf geprüft werden.
1 Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds
3
Frage 8:
Welche Mittel stehen zum Erwerb notwendiger Flächen zur Verfügung?
Antwort zu 8:
Die finanziellen Mittel für den Flächenerwerb werden voraussichtlich aus dem SIWANA III
Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt. Über deren Höhe sind
aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen möglich.
Frage 9:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der derzeit für die Wendeschleife der Tram genutzten Fläche?
Antwort zu 9:
Die Fläche der Wendeschleife der Straßenbahn ist als potenzieller Standort für die
Fahrradabstellanlage zu weit vom bestehenden Bahnhofszugang entfernt. Da kein direkter
Zugang zum Regionalbahnsteig vorgesehen ist und auch ein zweiter Zugang zu den SBahnsteigen
westlich der Bahnsteige kurz- bis mittelfristig nicht geplant wird, gibt es hier
nur ein begrenztes Potenzial, dass sich aus einer Busendhaltestelle ergeben würde. Mit
der Umsetzung des Verkehrskonzepts Mahlsdorf soll die Gleisschleife größtenteils
weiterhin für den ÖPNV2-Betrieb genutzt werden. Insbesondere werden die Flächen für
das Wenden der Linienbusse benötigt.
Frage 10:
In welchem Zeitrahmen könnte die Realisierung des Parkhauses erfolgen?
Antwort zu 10:
Angaben zum Zeitrahmen für die Realisierung eines Fahrradparkhauses können nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht abgegeben werden, da umfangreiche Abhängigkeiten zu
Dritten bestehen. Dazu gehört unter anderem die Abhängigkeit von den Neuplanungen der
verkehrlichen Situation um den S-Bahnhof Mahlsdorf.
Frage 11:
Welche Konsequenzen gehen mit der Nichterfüllung der Auflage des Bundeseisenbahnamtes zur Errichtung
einer öffentlichen #Toilette am Standort Bahnhof Mahlsdorf einher?
Frage 12:
Welche Abstimmungen gab es bisher zwischen DB und dem Senat bzgl. der Betreiberschaft einer
öffentlichen Toilette (Toilettenkonzept/ DB-eigener Standort)?
Antworten zu 11 und 12:
Bei der Beantwortung der Fragen 11 und 12 wird auf die Aussagen im Nahverkehrsplan
Berlin 2019-2023, Kapitel III.4.2.6 verwiesen. In diesem Kapitel ist unter anderem
aufgeführt, dass in der Laufzeit des Nahverkehrsplans durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch geprüft wird, wie an besonderen Bahnhöfen im
gesamtstädtischen Kontext die ab 2021 vorgesehene verbesserte #Toilettenversorgung
geplant und baulich wie organisatorisch-betrieblich umgesetzt werden kann. In der
2 Öffentlicher Personennahverkehr
4
laufenden Legislaturperiode werden die Verkehrsunternehmen darüber hinausgehend
aufgefordert, bereits erste Projekte zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf äußerte den Wunsch, über den berlinweiten
Toilettenvertrag eine Toilettenanlage am S- Mahlsdorf errichten zu lassen. Dies ist jedoch
noch nicht final abgestimmt.
Frage 13:
Wann wird der #Aufzug zum Regionalbahnhalt in Betrieb gehen?
Antwort zu 13:
Die DB AG hat wie folgt geantwortet:
„Der Aufzug in Mahlsdorf ist baulich schon länger fertiggestellt. Allerdings hat sich die
Mängelbeseitigung und Vervollständigung der Dokumentationsunterlagen hingezogen.
Zurzeit prüft das BM3 Berlin als künftiger Betreiber noch diese Unterlagen. Die
Inbetriebnahme wird vsl. am 6.6.19 erfolgen.“
Der Aufzug ist am 07.06.2019 in Betrieb gegangen.
Berlin, den 14.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Nahverkehr: Welche Arbeiten bei S-Bahn, Tram und U-Bahn im Sommer anstehen Mit dem Start der Sommerferien beginnen die Arbeiten bei S-, U- und Straßenbahn., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-welche-arbeiten-bei-s-bahn-tram-und-u-bahn-im-sommer-anstehen/24461714.html

„Manchmal kann man nichts machen, außer weiter“ – so hatte die BVG dieser Tage eine ihrer regelmäßigen #Baustellenmeldungen überschrieben. Der Satz beschreibt wunderbar den Zustand der Netze von #BVG und -Bahn. Jahrelang wurde gespart, „das rächt sich heute durch viele Störungen und Ausfälle“, wie die Verkehrssenatorin festgestellt hatte. Also wird weiter gebaut, und zwar auch und vor allem in den in dieser Woche beginnenden Sommerferien. Ein Überblick:

-Bahn
Ganz besonders trifft es Passagiere, die per S-Bahn zum #Flughafen #Schönefeld wollen. Die Strecke wird ausgerechnet am Mittwoch, dem letzten Schultag gesperrt, und zwar bis zum 5. Juli. Gerade an den verkehrsreichen Tagen zum Ferienbeginn ist „SXF“ nicht zu erreichen. Im vergangenen Jahr war der erste Ferientag der verkehrsreichste Tag des Jahres mit mehr als 120.000 Passagieren, wie der Checkpoint des Tagesspiegels bereits berichtet hatte. „Eine unangenehme Nachricht“, nennt die S-Bahn das selbst. Alternativen gibt es nicht, Verschiebung unmöglich. In Schöneweide muss das neugebaute Stellwerk angeschlossen werden, dies ist eingetaktet in den Komplettumbau des jahrzehntelang vernachlässigten Bahnhofs Schöneweide.

Bis 5. Juli, 1.30 Uhr, müssen Flug-Urlauber entweder auf einem Ersatz(schnell-)Bus ausweichen oder auf #Regionalzüge der Linien #RB14 und #RE7. Wer aus Neukölln oder der City West kommt, kann die gesperrte S-Bahn auch mit der #U7 und dem Flughafenbus #X7 umgehen. Gesperrt ist nicht nur die Strecke zum Airport, sondern auch nach #Spindlersfeld und #Grünau. Die Auswirkungen sind so …

Straßenverkehr: Stickoxid-Wert zu hoch Berliner Luft ist besonders schmutzig aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/stickoxid-wert-zu-hoch-berliner-luft-ist-besonders-schmutzig-32710486?dmcid=nl_20190617_32710486

Berlin – Die #Luftverschmutzung durch #Diesel-Abgase ist im vergangenen Jahr in 57 Städten höher als erlaubt gewesen. Der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (#NO2) wurde damit in acht Städten weniger überschritten als noch im Jahr zuvor, wie eine Auswertung des #Umweltbundesamtes (#UBA) zeigt. Im Mittel lagen die Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft unter denen des Jahres 2017.

Der Trend gehe in die richtige Richtung, aber die bisherigen Maßnahmen für saubere Luft reichten nicht aus, teilte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Montag mit. Nötig sei eine schnelle #Nachrüstung älterer Dieselautos mit wirksamen #Katalysatoren, um den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel überall einzuhalten.

NO2 stammt zum großen Teil aus Diesel-Abgasen
Überhöhte NO2-Werte sind der Grund für #Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Andere Städte – etwa Berlin – könnten folgen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Einschränkungen vor Gericht erzwungen, es laufen noch Verfahren. NO2 in Städten stammt zu einem großen Teil aus Diesel-Abgasen. Die höchste Belastung im Jahr 2018 hatte …

Straßenverkehr: Zufahrt zur Autobahn 114 bis September voll gesperrt Die Fahrbahnsanierung der Schönerlinder Straße führt zu Staugefahr. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226203911/Zufahrt-zur-Autobahn-114-bis-September-voll-gesperrt.html

Die #Fahrbahnsanierung der #Schönerlinder Straße führt zu #Staugefahr. Autofahrer sollen das gesamte Gebiet weiträumig umfahren.

Kaum sind die Bauarbeiten an der #Selheimbrücke beendet, entsteht im Norden von Pankow eine neue #Staufalle. Seit dem heutigen Montag, 17 Juni, ist die Schönerlinder Straße von der Einmündung Am Posseberg bis zur #Anschlussstelle der Autobahn #A114 voll gesperrt. Bis zum 2. September gibt es auf der stark befahrenen Zufahrt zur Autobahn in Richtung Ostsee damit kein Durchkommen mehr. In diesem Zeitraum lässt die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr auf einer Streckenlänge von 700 Metern die Fahrbahnen erneuern. Auch die Fahrbahnentwässerung und die Geh- und Radwege werden neu gebaut.

Autofahrer sollen zu Auffahrten der A10 ausweichen
Der Verkehr aus dem Brandenburger Umland werde währenddessen über die Hobrechtsfelder Chaussee mit Anbindung über die Bucher Straße und die Schönerlinder Chaussee umgeleitet, …

Straßenverkehr: Mehr Tempo 30-Zonen oder doch lieber mehr Grüne Wellen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Entwicklung der #Schadstoffbelastung seit der Einführung der Tempo #30-Zonen
am Tempelhofer Damm, der Leipziger Straße, der Kantstraße und der Potsdamer Straße?
Antwort zu 1:
Die Auswertung der Daten des Untersuchungskonzeptes zur #lufthygienischen und
verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 am Tempelhofer Damm, in der Leipziger Straße, der
Kantstraße und der Potsdamer Straße ist umfangreich und deshalb auch noch nicht
abgeschlossen. Eine Bewertung der Wirksamkeit von Tempo 30 bei gleichzeitiger
Verkehrsverstetigung liegt somit noch nicht vor.
Frage 2:
Stimmen Presseberichte, nach denen in diesen Bereichen zeitgleich grüne Wellen eingeführt wurden?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich werden in Berlin die #Lichtsignalanlagen (#LSA) auf durchgehenden
Straßenzügen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen
zu lassen. Mit Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung einer reduzierten
zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Tempelhofer Damm, in der Leipziger Straße,
Hauptstraße, Potsdamer Straße und in der Kantstraße sind die bestehenden Programme
der Lichtzeichenanlagen (LZA) angepasst worden. Entsprechend wurden auch die bereits
bestehenden „#Grüne Welle“-Schaltungen auf die veränderte
#Koordinierungsgeschwindigkeit angepasst.
Grundsätzlich ist es aus mathematischen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich, eine
sogenannte „Grüne Welle“ in beiden Fahrtrichtungen zu schalten. Zudem ergeben sich
2
zusätzliche Einschränkungen für das Funktionieren einer „Grünen Welle“ beispielsweise
durch LSA mit Fußgänger-Sofortanforderungen oder LSA mit #ÖPNV-Beschleunigung.
Frage 3:
Wie kann der Senat eventuelle positive Effekte hinsichtlich der Schadstoffbelastung in Tempo 30 und Grüne
Welle unterscheiden?
Antwort zu 3:
Eine eindeutige Unterscheidung der lufthyienischen Effekte, die auf Tempo 30 oder auf
eine so genannte „Grüne Welle“ zurückzuführen sind, ist nicht möglich. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, dass die Lichtsignalanlagen vor Einführung der Tempo-30-Anordnung
auf eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h, nach Einführung der Tempo-30-Regel auf
eine Regelschwindigkeit von 30 km/h optimiert worden sind. Zudem wird über
kontinuierliche Verkehrszählungen der Verkehrsfluss beobachtet, der in die Auswertung
der Daten des Untersuchungskonzeptes zur lufthygienischen Wirkung von Tempo 30
einfließen wird.
Frage 4:
Gibt es Pilotprojekte, ausschließlich Grüne Wellen ohne Tempo 30-Zonen in bestimmten Bereichen
einzurichten, um die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Gibt es Pilotprojekte, ausschließlich Tempo 30-Zonen ohne Grüne Wellen in bestimmten Bereichen
einzurichten, um die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4 und 5:
Derzeit gibt es keine Pilotprojekte, in denen das Ziel verfolgt wird, die Wirkung von Tempo
30 auf die Luftqualität bei nicht koordinierten Lichtsignalanlagen zu bestimmen. An den
Messstationen, die an Straßenabschnitten positioniert sind, an denen eine
Geschwindigkeitsbegrenzung entweder von 30 km/h (beispielsweise an der
Schildhornstraße in Steglitz-Zehlendorf) oder von 50 km/h (beispielsweise an der
Frankfurter Allee in Friedrichshain-Kreuzberg) herrscht, werden seit Jahren die
Luftschadstoffwerte bei optimierter Lichtsignalanlage gemessen. Es erscheint nicht
sinnvoll, diese Optimierung innerhalb eines Pilotprojektes aufzugeben.
Frage 6: fehlt
Frage 7:
Welche Tempo 30-Zonen sind als nächstes geplant?
3
Frage 8:
Sind hier ebenfalls grüne Wellen vorgesehen, bitte mit Begründung?
Antwort zu 7 und 8:
Eine vollständige Liste der Straßenabschnitte, an denen Tempo 30 zur Verbesserung der
Luftqualität angeordnet wird, findet sich auf Seite 188 und 189 des Entwurfs der 2.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download/l
rp_entwurf_2fortschreibung.pdf).
An allen Tempo-30-Strecken werden die Lichtsignalanlagen an die neue
Geschwindigkeitsbegrenzung angepasst werden.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Straßenverkehr: Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Elementen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen sind aktuell installiert (bitte Auflistung nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell noch nicht mit #akustischen und/oder #taktilen Elementen ausgestattet
(bitte Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1 und 2:
Nachstehende Grafik gibt eine entsprechende Übersicht über die Anzahl der Lichtsignalanlagen
(LSA) pro Bezirk und wieviel davon keinen #behindertengerechten Ausbau (BGA)
aufweisen. Erläuternd ist hinzufügen, dass als kein behindertengerechter Ausbau gewertet
wird, wenn an der LSA weder Rillenplatten noch akustische noch taktile Signalgeber vorhanden
sind.
Anzumerken ist, dass Berlin mit rund 70% behindertengerecht ausgestatteten LSA im
bundesweiten Vergleich der Großstädte sehr weit vorn platziert ist.
2
Frage 3:
Wie viele Lichtsignalanlagen konnten seit 2014 jährlich mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet
werden?
Antwort zu 3:
Es konnten jährlich 20-25 LSA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden.
Frage 4:
Bis wann ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine Nachrüstung aller Lichtsignalanlagen erreichbar?
Frage 5:
Wie kann aus Sicht des Senats die Nachrüstung beschleunigt werden? Welche Voraussetzungen müssten
dafür gegeben sein?
Antwort zu 4 und 5:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung.
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären
Bauprogramms, welches jährlich bei 8 bis 12 LSA eine blindengerechte Aufrüstung
vorsieht, ca. 4 bis 6 weitere LSA blindengerecht ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine Mittelerhöhung
um jährlich 1 Mio. Euro auf dann 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich zusätzlich zu den
o.a. 12 bis 18 plus 4 bis 6 LSA jährlich blindengerecht ertüchtigen. Sofern die jährliche
Mittelzuweisung von 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
künftig fortbestünde, könnten alle LSA in Berlin zügiger behindertengerecht ausgestattet
sein. Auch eine über den künftigen Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätgesetz mögliche
Verankerung von Planstellen für den Fußverkehr in den Bezirken kann zu einer weiteren
Beschleunigung beitragen.
Der nachträgliche behindertengerechte Ausbau einer LSA erfordert eine Überarbeitung
der LSA-Versorgung sowie einen Umbau der LSA mit einem größeren Anteil an Tiefbauarbeiten.
Einer kurzfristigen Umsetzung stehen deshalb insbesondere die begrenzten Kapazitäten
bei den jeweiligen Planern und Ausführenden im Wege, da der Markt bei diesen
Leistungen relativ klein ist und zudem derzeit aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben im
Land Berlin ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu beobachten ist, weshalb auch bei einer
weiteren Erhöhung der Finanzmittel nicht zwangsläufig eine wesentliche Erhöhung der
Nachrüstungsgeschwindigkeit zu erreichen wäre.
3
Eine rein rechnerische Aussage, wann eine Nachrüstung aller LSA erreichbar wäre, ist
deshalb nicht möglich.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: NEB AG weist Vorwurf der Nichtinformation von Bürgerinnen und Bürgern zur Heidekrautbahn entschieden zurück, aus NEB

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/11695-brandenburg-neb-ag-weist-vorwurf-der-nichtinformation-von-buergerinnen-und-buergern-zur-heidekrautbahn-entschieden-zurueck.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) weist die in einem Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 11.06.2019 geäußerten Vorwürfe, betroffene Bürgerinnen und Bürger in #Schönwalde nicht ausreichend zur angestrebten #Modernisierung und #Reaktivierung der #Stammstrecke für den Personenverkehr informiert, die Gemeinde Wandlitz nicht in das Planungsverfahren einbezogen und ihr keine schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben, entschieden zurück.

Für die Durchführung eines komplexen Planungsverfahrens wie der Reaktivierung einer Bahnstrecke für den Personenverkehr ist selbstverständlich die Beteiligung der betroffenen #Baulastträger, der #Genehmigungsbehörden, der anliegenden Gemeinden und betroffenen Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG hat sich aus diesem Grund von Beginn an um einen intensiven Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie eine konstruktive, transparente Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Bezirken bemüht.

Nach der Unterzeichnung der #Planungsvereinbarung am 10.01.2019 mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg hat die NEB bereits am 13.02.2019 die Unterlagen zu den Vorplanungen an die Gemeinde Wandlitz übergeben und Beratungsgespräche mit dem zuständigen Bauamt der Gemeinde geführt (26.02.2019).

In diesem Zusammenhang hinaus widerspricht die NEB auch der Behauptung, der Gemeinde #Wandlitz sei nach Eingang der Unterlagen nur eine kurze Frist zur Stellungnahme von etwas mehr als 4 Wochen bis zum 30.06.2019 gewährt worden. Tatsächlich liegen der Gemeinde Wandlitz die Unterlagen seit nunmehr 4 Monaten vor. Auf Bitten der Gemeinde Wandlitz hat die NEB die Stellungnahmefrist zwischenzeitlich wunschgemäß auf den 31.07.2019 verlängert.

Sowohl auf der #Heidekrautbahnkonferenz am 29.01.2019 als auch auf #Bürgerversammlungen in allen betroffenen Gemeinden und Berliner Bezirken von März bis Mai 2019 hat die NEB umfassend über das Vorhaben, den aktuellen Planungsstand und weitere Veranstaltungstermine informiert, so im Wandlitzer Ortsteil Schönwalde am 14.05.2019. Auf allen Veranstaltungen, aber auch in verschiedenen Informationsmaterialien und auf der Website hat die NEB fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und Termine informiert und Präsentationen aus allen Bürgerversammlungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden eingehende individuelle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern einzeln beantwortet.

Des Weiteren wird in dem genannten Artikel von Vertretern einer Bürgerinitiative behauptet, die Bahnverbindung von Berlin-Karow nach Schönerlinde solle im Zuge der Reaktivierung der Stammstrecke für den Personenverkehr entfallen. Hier weist die NEB darauf hin, dass ein solcher Plan zwar in der Vergangenheit im Rahmen verkehrlicher Studien diskutiert wurde, jedoch nicht Teil der im Januar unterzeichneten Planungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und der NEB ist. Vielmehr sieht diese den Erhalt und die weitere Bedienung aller vorhandenen Streckenäste der #RB27 zusätzlich zu der zu reaktivierenden Stammstrecke vor. Die NEB spricht sich ausdrücklich für den Erhalt dieser Relationen aus. Dies ist von ihr auch stets klar kommuniziert worden.

Abschließend möchte die Niederbarnimer Eisenbahn-AG noch einmal darauf hinweisen, dass die Reaktivierung der Heidekrautbahn seit rund 20 Jahren immer wieder in den Gemeinden diskutiert wurde. Die Stammstrecke der #Heidekrautbahn dient bis heute regelmäßig dem Güterverkehr bis zum PankowPark und war daher zu keinem Zeitpunkt eine stillgelegte oder gar entwidmete Bahnstrecke. Daher und auch aufgrund der wiederkehrenden Diskussionen war mit einer Wiederinbetriebnahme auch für den Personenverkehr jederzeit zu rechnen.

Pressemeldung NEB Betriebsgesellschaft mbH