U-Bahn: Unplanmäßige Sperrung Tunnel/Gleis der U2 Bereich Alexanderplatz, aus Senat

09.11.2022

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Seit dem 7. Oktober 2022 ist im Bereich #Alexanderplatz ein Gleis im -Bahn-Tunnel als #Vorsichtsmaßnahme #gesperrt, weil es zu #Gleisverschiebungen und #Rissen im #Tunnelbauwerk der #U2 gekommen sein soll.
Frage 1:
Wann wird der #reguläre #Betrieb der U-Bahn-Linie in dem betroffenen Bereich wieder aufgenommen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ein Termin für die #Wiederaufnahme kann noch nicht genannt werden. Dieser ist abhängig von noch durch den Bauherrn durchzuführenden #Sicherungsmaßnahmen in Baugrube, Erdreich und Tunnel. Erst wenn alle Voraussetzungen für einen sicheren -Bahnbetrieb vorliegen, wird dieser
wieder aufgenommen. Hierüber entscheiden die #Fachexperten der BVG, ein unabhängiger #Prüfingenieur sowie die Technische #Aufsichtsbehörde des Landes Berlin für den Bahnbetrieb.“

Frage 2:
Was ist die #Ursache für die Einschränkungen der U-Bahnlinie 2? (Bitte im Detail angeben.)
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es gab unplanmäßige #Verformungen im #Baugrubenbereich, Veränderungen im Erdreich unter
dem Tunnel und daraus folgend #Setzungen und #Schädigungen des U-Bahntunnels unmittelbar
neben der Baugrube. Weitere Ursachen sind nicht ausgeschlossen. Hierzu finden derzeit noch
gutachterliche Untersuchungen statt.
Die partielle Einstellung des U-Bahnbetriebs war nötig, um Belastungen und Erschütterungen aus
dem U-Bahnbetrieb im betroffenen Gleis nach Pankow von dem durch die Bauarbeiten
geschädigten Tunnelbereich fernzuhalten, damit die Standsicherheit des Tunnels nicht weiter
gefährdet wird. Auch war durch die erfolgte Veränderung der Gleislage die
Entgleisungssicherheit in Frage gestellt.“
Frage 3:
Neben dem U-Bahnhof der U2 wird ein Hochhaus gebaut – wer ist der zuständige Bauherr?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Bauherr ist:
#Covivio Alexanderplatz S.à r.l.
5 Place de la Gare
1616 Luxemburg
Die Vertretung in Deutschland wird übernommen von:
Covivio Construction GmbH
Knesebeckstraße 3
10623 Berlin“
Frage 4:
Wer ist für die Gleisverschiebungen und die Risse im Tunnelbauwerk verantwortlich?
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Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Risse und Gleisverschiebungen sind im zeitlichen Zusammenhang mit der Umsetzung des
Bauvorhabens, insbesondere der Errichtung der Baugrube, ersichtlich geworden. Die
Verantwortung ergibt sich nach Feststellung der konkreten Schadensursache.“
Frage 5:
Wer hat das Bauvorhaben wann genehmigt?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Berlin-Mitte teilt hierzu mit:
„Die #Baugenehmigung wurde durch den Bezirk Mitte, Stadtentwicklungsamt, FB: #Bauaufsicht am
24.03.2021 erteilt.“
Frage 6:
Wer war an der Genehmigung des Bauvorhabens wie beteiligt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Berlin-Mitte teilt hierzu mit, dass entsprechend dem Leitfaden zum
Baunebenrecht Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren eingeholt wurden, z.B. vom
Umwelt- und Naturschutzamt Mitte; vom Stadtplanungsamt Mitte; vom Bundesamt für
Flugsicherung; von der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.
Frage 7:
Gab es bei der baulichen Ausführung Abweichungen von der erteilten Genehmigung? Wenn ja, welche?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Berlin-Mitte teilt hierzu mit:
„Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung sind nicht bekannt.“
Der Senat ergänzt hierzu:
Dem Senat sind Abweichungen der Ausführung zur erteilten Genehmigung nicht bekannt.
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Frage 8:
Sind durch die bisherigen Arbeiten an dem #Neubauvorhaben darüber hinaus Schäden an anderen
Ingenieurbauwerken entstanden?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Berlin-Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher gab es im Bezirksamt Mitte keine Mitteilungen zu Schäden an anderen
Ingenieurbauwerken.“
Der Senat ergänzt hierzu:
Dem Senat sind darüber hinaus keine Schäden an anderen Ingenieurbauwerken bekannt.
Frage 9:
Ist auszuschließen, dass es zu weiteren Schäden kommt?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„An den Bauwerken der BVG sind derzeit weitere Schäden nicht ausgeschlossen, es wurden
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch die BVG kurzfristig veranlasst.“
Frage 10:
Wer ist zuständig für die die notwendigen #Reparaturen am #Tunnelbauwerk und den Gleisen?
a. Wer plant und beauftragt diese?
b. Wer wird diese wann ausführen?
c. Wer trägt die Kosten hierfür?
Antwort zu 10 a bis c:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Soweit die Schadensbilder durch die Baumaßnahmen entstanden und dem Bauherrn
zuzurechnen sind, haftet er für die Regulierung des Schadens. Unabdingbar ist jedoch, dass alle
Planungen und Maßnahmen mit der BVG und den zuständigen Behörden zuvor abgestimmt
werden. Wer diese Maßnahmen schlussendlich durchführt, ist im weiteren Verlauf zu klären.
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Bisher laufen vorerst Planungen und Baumaßnahmen zur Sicherung des Tunnels (nicht
Reparatur). Diese werden teils von der Covivio und teils von der BVG gesteuert. Eine endgültige
dauerhafte #Schadensreparatur wird nach Ende aller Setzungen zu einem späteren Zeitpunkt
unter Betrieb erfolgen.“

Berlin, den 07.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de