Bahnverkehr: Reaktivierung der Goerzbahn (II), aus Senat

07.03.2024

Frage 1:
Trifft die Annahme zu, dass der Senat bis dato weder über aktive Planungen zur #Reaktivierung der #Goerzbahn für den #Personennahverkehr noch für den #Güterverkehr verfügt?
Frage 2:
Wann wird der Senat aktive #Planungen vorantreiben?
Frage 3:
Beabsichtigt der Senat #Machbarkeits- und #Wirtschaftlichkeitsstudien für Personen- und Güterverkehr auf den Weg zu bringen? Wenn ja, warum sollte das nötig sein?

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Bahnindustrie: Industriedenkmal in Berlin-Schöneberg, Bauherr übergibt Hochhaus im Gasometer an die Deutsche Bahn, aus rbb24

01.02.2024

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/02/berlin-schoeneberg-gasometer-buerohochhaus-fertigstellung-neubau.html

Der #Innenausbau des Gasometers in #Berlin-Schöneberg auf dem sogenannten #Euref-Campus ist abgeschlossen. Ein 70 Meter hoher #Büroturm mit 28.000 Quadratmetern Fläche sei an den neuen #Eigentümer, die Deutsche #Bahn, übergeben worden, teilte die zuständige Euref AG am Donnerstag mit.

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Flughäfen: Lage weiter angespannt Flughafen BER fährt Verluste ein, aus tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/flughafen-berlin-brandenburg-rote-zahlen-101.html

Am #Hauptstadtflughafen #BER bleibt die finanzielle Lage angespannt. Trotz steigender #Fluggastzahlen dürfte im vergangenen Jahr ein deutlicher #Verlust angefallen sein. Für 2022 wird Besserung erwartet. Der Hauptstadtflughafen BER kommt nicht aus den #roten Zahlen. Immerhin setzt der #Airport nach einem erneut hohen #Konzernverlust im vorigen Jahr für 2022 auf einen operativen Gewinn. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (#Ebitda) und Sondereffekten dürfte bei einem Plus von 177,4 Millionen Euro liegen. 2021 lag das Ergebnis noch bei minus 11,3 Millionen Euro, teilte der Berliner #Airportbetreiber #FBB mit. Unterm Strich rechne man weiter mit roten Zahlen. Wegen hoher #Verschuldung und #Altlasten erwartet die FBB einen #Konzernverlust von gut 147 Millionen Euro, nach minus 569,1 Millionen Euro im vorigen Jahr.

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S-Bahn: Parlament beschloss Fahrzeugpool Neue S-Bahnen gehören künftig Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/parlament-beschloss-fahrzeugpool-neue-s-bahnen-gehoeren-kuenftig-berlin/27165526.html

Berlin wird künftig #Eigentümer der neuen -Bahn-Wagen sein. Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Die Einigkeit im Berliner Parlament war selten so groß wie bei diesem Gesetz. Die neuen S-Bahn-Wagen sollen nicht mehr der Bahn oder einem anderen #Verkehrsunternehmen gehören, sondern der Stadt.

Am Donnerstagabend beschloss das Abgeordnetenhaus eine „#Landesanstalt für #Schienenfahrzeuge Berlin“ – per Gesetz. Bei den Beratungen im Vorfeld hatten sich alle Parteien dafür ausgesprochen, lediglich die AfD hatte sich enthalten.

Denn alle Abgeordneten können sich gut an das #Desaster erinnern, das die Deutsche Bahn 2009 durch ihren völlig übertriebenen #Spartrip angerichtet hatte. Wagen wurden verschrottet,# Werkstätten geschlossen, bei der #Wartung geschlampt – bis Behörden einschritten. 75 Prozent der Züge mussten wegen #Sicherheitsmängeln aufs Abstellgleis.

Im Sommer vor zwölf Jahren musste ein #Notfahrplan in Kraft treten, die Berliner S-Bahn war in die größte Krise ihrer Geschichte geraten. Die Folgen sind noch …

Bahnindustrie: Kritik am Staatskonzern Wird die Deutsche Bahn den Feiertags-Verkehr meistern?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kritik-am-staatskonzern-wird-die-deutsche-bahn-den-feiertags-verkehr-meistern/23771480.html

Stress vor Weihnachten, Ärger mit den #Lokführern und ein unzufriedener #Eigentümer: Die Deutsche #Bahn beendet das Jahr, wie sie es begonnen hat – mit vielen Baustellen.
In die Vorfreude auf Weihnachten mischt sich bei Bahnreisenden wie jedes Jahr eine düstere Ungewissheit: Wird die Deutsche Bahn das Verkehrschaos vor und an den Feiertagen meistern?
„Wir haben alles auf dem Gleis, was uns zur Verfügung steht“, versicherte am Montag eine Sprecherin. Sie verwies auf die verkehrsgünstig gelegenen Festtage, die Entlastung versprächen. Weil Heiligabend dieses Jahr auf einen Montag falle, beginne die Hauptreisezeit schon am Donnerstag und Freitag. „Das verteilt sich besser als im vergangenen Jahr.“

Dennoch rechnet die Bahn im Schnitt mit 20 Prozent mehr Reisenden am 21. und 22. Dezember. 2017 transportierte sie allein am 22. und 23. Dezember 800.000 Fahrgäste. „Wir werden zum #Weihnachtsreiseverkehr bundesweit und über alle Tage verteilt insgesamt 44 zusätzliche Züge im Einsatz haben“, sagte die Sprecherin. Außerdem gebe es im neuen Fahrplan, der seit dem 9. Dezember gilt, planmäßig mehr Verbindungen auf viel befahrenen Strecken – etwa auf der Schnellfahrstrecke Berlin-München, auf der fünf statt bisher drei …

Bahnverkehr: Pro Bahn: Eckpunkte für einen besseren Fernverkehr auf der Schiene

http://www.lok-report.de/ Am Mittwoch beschließt der #Aufsichtsrat der Deutschen #Bahn über Verbesserungen beim schwächelnden #Fernverkehr auf der Schiene. #Billigflieger und aktuell der #Fernbusverkehr setzen den Fernzügen erheblich zu. Das Problem ist aber nicht grundlegend neu, denn der Verkehr auf der Schiene wird massiv benachteiligt. Das große Ziel der Bahnreform vor 20 Jahren, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, wurde – anders als im Nahverkehr – weit verfehlt. Aus Fahrgast-Sicht müssen deshalb sowohl kurzfristige als auch grundlegende Änderungen erfolgen, um das Bahnfahren wieder attraktiver zu machen. • Dazu gehören eine deutlich höhere #Zuverlässigkeit des System Bahn, durch gezielte Schulungen des Personals, reibungslosere Betriebsabläufe und die systematische Durchforstung des Schienennetzes nach Schwachstellen sowie eine Fahrplangestaltung mit zuverlässigen Anschlüssen. • Die Deutsche Bahn muss ihre Züge besser instand halten und eine ausreichende Betriebs- und #Werkstattreserve bereit halten, um Zugausfälle zu vermeiden. • Bahnfahren muss wieder #preisgünstiger werden. Solange eine einfache Fahrt mit dem ICE zum Normalpreis etwa von Hannover nach München 132 Euro kostet, die Fernbus-Reise mit gleichem Ziel aber für nur 25-40 Euro zu haben ist, stimmen die Verhältnisse einfach nicht mehr. Wir fordern ein leicht überschaubares Tarifsystem unter Einbeziehung der Sparpreise, die in verständlichen Stufen Rabatte einräumen. Umbuchungen dürfen nicht länger mit zu hohen Stornogebühren belastet werden. Reservierungen sind mit 4,50 Euro pro Person und Strecke deutlich zu teuer. • Um Fahrgästen Stress zu ersparen, benötigen wir ein besseres #Informationssystem. Das WLAN im Zug muss nicht nur den (freien) Zugang zum Internet herstellen, sondern auch zu Information und Unterhaltung (Bordprogramm). Die Bahn braucht ein Platzbuchungssystem, durch das leichter ersichtlich ist, welche Plätze noch frei sind und noch Last-Minute verkauft werden können. • Fahrgäste benötigen mehr #Platz für ihr Gepäck. Den Klagen über unbequeme Sitze und Platzmangel muss gezielt nachgegangen werden. • Bundesregierung und Bundestag müssen sich wieder ihrer Verantwortung als #Eigentümer für den Fernverkehr auf der Schiene bewusst werden. Dazu ist gemäß Grundgesetz Artikel 87e Absatz 4 ein Bundesgesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs zu erlassen. In dieses Gesetz gehören Zuschussregelungen für den Fall, dass die Deutsche Bahn gewünschten Verkehr eigenwirtschaftlich nicht erbringen kann. Es darf dem Unternehmen nicht länger allein überlassen bleiben, höhere Standards und bessere Angebote mit Hinweis auf die Eigenwirtschaftlichkeit abzulehnen. Zudem müssen Fernbusse mit einer angemessenen Infrastrukturabgabe (Maut) belegt werden. Das Trassenpreissystem muss für Mehrverkehr auf der Schiene attraktiver werden. • In Regionen, wo der Fernverkehr allein nicht zukunftsfähig ist, muss er tarif- und fahrplanmäßig in das Gesamtsystem integriert und mit dem Nahverkehr abgestimmt werden. So fahren im „#Niedersachsen-Modell“ zwischen Bremen und Norddeich abwechselt Nah- und Fernzüge, in denen die gleichen Fahrkarten gelten, also im Fernzug auch das Niedersachsen-Ticket und das Schöne-Wochenend-Ticket. Gerd Aschoff, Bundespressesprecher (Pressemeldung Pro Bahn, 16.03.15).

Bahnverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße: Eigentumsverhältnisse und Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist derzeit und seit wann #Eigentümer der #Bahnflächen an der #Greifswalder Straße im Bezirk Pan-kow, die sich auf den nachfolgend aufgeführten Flurstü-cken befinden: – Flur 216: Flurstücke 116 bis 124, 128 bis 135; – Flur 217: Flurstücke 223 bis 241; – Flur 317: Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191? Antwort zu 1: Nachfolgende Grundstücke waren zu keiner Zeit Bahnflächen an der Greifswalder Straße und werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 122 (nördlich von Flurstück 123) Flurstück 123 (Straßenfläche „Storkower Straße“). Nachfolgende Grundstücke sind sogenannte „histori-sche Flurstücke“ und nicht mehr existent. Sie werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 117 und 119. Für die verbleibenden Grundstücke ergeben sich nach-folgende Eigentumsverhältnisse gemäß Liegenschaftska-taster-Auskunft (LIKA-Auskunft). Der Zeitpunkt des Eigentumüberganges konnte nur für die Flächen gemäß Buchstabe d) ermittelt werden. a) Flur 216, Flurstück 116 Eigentümer/Berechtigte: privat b) Flur 216, Flurstück 118 Eigentümer/Berechtigte: 1. privat 2. DB Mobility Logistics AG c) Flur 216, Flurstück 120 Eigentümer/Berechtigte: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG d) Flur 216, Flurstück 121 und 124 Eigentümer/Berechtigte: privat, seit Oktober 2009 e) alle verbleibenden Grundstücke: Flur 216, Flurstücke128 bis 135, Flur 217, Flurstücke 223 bis 241 sowie Flur 317, Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191 Eigentümer/Berechtigte: privat Frage 2: Welchen eisenbahnrechtlichen und planungs-rechtlichen Status wiesen die o.g. Flächen zum Zeitpunkt des Verkaufs auf und wie ist der Status aktuell? Frage 3: Wann erfolgte ggf. die Entwidmung bzw. Freistellung von Eisenbahnzwecken, wann und durch wen sind die entsprechenden Anträge gestellt worden und welche Berliner Stellen waren in die Prüfung einbezogen, welche Stellungnahmen haben sie abgegeben und durch wen sind die Anträge wie beschieden worden? Antwort zu 2 und 3: Flächen zu Buchstabe a), b) und c): Die Flächen sind durch Grundstücksteilung einer plan-festgestellten Eisenbahnverkehrsfläche entstanden. Dem Land Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Flächen durch Entwidmung bzw. durch Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG) aus der eisenbahnrechtlichen Fachpla-nungshoheit entlassen wurden. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe d): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer (seit Okt. 2009) verkauft. Das Unternehmen betreibt die auf den Flächen befindlichen Bahnanlagen als nichtöffentliche Eisen-bahninfrastruktur (Anschlussbahn) unter der Aufsicht der Landeseisenbahnbehörde Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VII). Aktueller Status: #Planfestgestellte #Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe e): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer verkauft. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen wurde der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG von der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, mit Schreiben vom 14.01.2011 gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit Schreiben 511pf/130/352 vom 22.06.2011 die Frei-stellung beschieden. Die freigestellte Fläche entspricht nach Vermessung und Grundstücksteilung nachfolgende Flächen: Flur 216, Flurstück 131 (teilw.), 133 (teilw.), 135 (teilw.), Flur 217, Flurstück 239 (teilw.), 241 (teilw.), Flur 317, Flurstück 177 (teilw.), 186 und 188 (teilw.), Gesamtgröße ca. 13.886 m². Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die aus der Planfeststellung entlassenen Flächen sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.“ Grundsätzlich sind in einem Freistellungsverfahren nach § 23 AEG die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisie-rungsgesetzes bestimmte Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung sowie die betroffenen Gemeinden (hier: Bezirke) zur Stellungnahme aufzufordern. Für dieses Freistellungsverfahren sind dem Senat keine Einwände von seinen Dienststellen bekannt. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen hat das EBA auf Antrag der DB Netz AG, gemäß § 23 Abs. 2 AEG, am 27.05.2014 im Bundesanzeiger durch öffentli-che Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert: Flur 216, Flurstücke 128, 130, 131 (teilw.), 133 (teilw.) Flur 217, Flurstücke 223, 229, 232, 234, 235, 238, 239 (teilw.), 241 Flur 317, Flurstücke 177 (teilw.), 178, 180, 182, 183, 184, 188 (teilw.) und 189. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat hierzu sinngemäß wie folgt Stellung genommen: – Seitens der Stadt- und Freiraumplanung bestehen keine Bedenken. – Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen keine Be-denken. – Aus kreuzungsrechtlicher Sicht sowie seitens des Straßenbaulastträgers bestehen im Bereich der Straßenüberführung „Prenzlauer Allee Brücke“ Bedenken gegen die beantragte Freistellung. Das Freistellungsverfahren ist derzeit nicht abge-schlossen, ein Freistellungsbescheid liegt nicht vor. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrsflä-chen. Nachfolgende Flächen werden weiterhin als planfest-gestellte Eisenbahnverkehrsflächen, z. B. für bahnbe-triebsnotwendige Kabeltrassen und Zufahrt für die DB AG zu den Bahnanlagen benötigt: Flur 216, Flurstücke 129, 132, 134, Flur 217, Flurstücke 224, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 233, 236, 237, 240, Flur 317, Flurstücke 179, 181, 185, 190 und 191. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage bestand ein kommunales Vorkaufsrecht und wie ist der zuständige Bezirk damit umgegangen, z.B. durch Verzicht und Erteilung eines Negativattestes? Antwort zu 4: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin beim Kauf von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches sind die §§ 24 und 25. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch das Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt. Nach dieser Rechtsgrundlage bestanden und bestehen keine Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Grundstücken im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße durch das Land Berlin.“ Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)