In einer jahrelang erwarteten #Konferenz nannte der Senat Lösungen für den #Verkehr in Pankows neuen Quartieren. Das ist geplant.
Berlin. Auf diese Konferenz wartete halb #Pankow schon vor der Pandemie. Nun erklärte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwochabend in einer großen, mehrstündigen Video-Schalte, wie die Mobilität im Nordosten Berlins trotz etlicher neuer Stadtquartiere funktionieren soll. Fast alle Bausteine waren schon seit Monaten bekannt. Neu ist vor allem die zeitliche Zuordnung von #Verkehrslösungen zum Bau der Quartiere. Dabei reicht der Zeitstrahl sehr weit nach vorn – bis zum Jahr 2037, wenn das Viertel #Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen fertiggestellt sein soll.
Verkehr in Pankow: Längere S-Bahnen, mehr Züge nach Buch
Erste Verbesserungen beim Verkehr kommen bereits in zwei Jahren: Ab Ende 2023 soll die S-Bahnlinie #S2 auf der Stettiner Bahn mit acht Wagen fahren können und damit ihre derzeit erschöpfte Kapazität so erhöhen. Von 2026 an soll der neue #Radschnellweg#Panke Trail erste Radpendler aus dem Norden Pankows ins Berliner Zentrum bringen. Zu dieser Zeit werden auch die ersten Wohnungen des Quartiers Buch – Am #Sandhaus mit bis zu 3000 Wohnungen bezugsfertig sein. Als Fertigstellungszeitpunkt für den neuen Kiez an der Bucher #Moorlinsenennt der Senat 2035.
Wie viele #Stellen waren im Haushalt in Referat #IVA der #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 2:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 1 waren zu den dort genannten Daten jeweils #unbesetzt? Frage 3:
Wie viele Stellen waren im Haushalt in Referat IVc der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 4:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 3 waren zu den dort genannten Daten jeweils unbesetzt?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf Grund des Neuzuschnittes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich. Aufgrund der bundesweit angespannten #Personallage bei #Planerinnen und #Planern und #Ingenieurinnen und #Ingenieuren sind freigewordene Stellen oftmals nicht zeitnah nach zu besetzen.
Zu den jeweiligen Stichtagen stellte sich die Personalsituation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen im Referat IV A
23
26
29
31
davon nicht besetzt
3
4
4
3
Stellen im Referat IV C
28
29
30
35
davon nicht besetzt
6
5
6
5
Frage 5:
Wie viele Stellen im Referat IVa waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele jeweils für Planungen des Regionalverkehrs und der S-Bahnen, für Straßenbahnplanungen, für U-Bahn-Planungen und für verkehrsträgerübergreifende Planungen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Frage 6:
Wie viele Stellen im Referat IVc waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele davon jeweils für Straßenbahnplanungen mit jeweils welchen Aufgaben, für weiteren Schienenverkehr (bitte unterscheiden nach S-/U-/R-Bahn/i2030) und für ÖPNV-Finanzierungsfragen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren jeweils besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der sich ändernden Anforderungen an die #Verkehrsplanung des #ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) sind die Stellenbeschreibungen möglichst breit angelegt, so dass die Mitarbeitenden flexibel und an den aktuellen Bedürfnissen orientiert eingesetzt werden können. Stellen, die sich gemäß Stellenprofil ausschließlich mit einem Verkehrsträger des ÖPNV beschäftigen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten komplex sind und Beschäftigte üblicherweise mit Stellenanteilen parallel in unterschiedlichen Themenfeldern bzw. Projekten / Vorhaben arbeiten.
Für IV A stellt sich die Situation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die ÖV- Grundlagenarbeit (IV A)
5
5
5
5
davon nicht besetzt
1
1
2
0
Im Referat IV C gab es im Jahr 2019 eine strukturelle Anpassung der Arbeitsorganisation. Die ehemalige Gruppe IV C 3, in der ÖV-Infrastruktur geplant wurde, ist in zwei Gruppen aufgespalten worden (IV C 3 und IV C 4). Die Angaben sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Neben den in der Frage 6 benannten Themenfeldern werden in diesen Gruppen mit Stellenanteilen u.a. der barrierefreie Infrastrukturausbau des ÖV vorangetrieben, der Neubau des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) gesteuert und weitere Aufgaben übernommen. Ebenfalls in die untenstehende Zählung miteingeflossen sind die entsprechenden Stellen der Führungskräfte.
Dies vorausgeschickt, sind in der nachstehenden Übersicht die Stellen für die Planung von ÖV-Infrastruktur im Referat IV C aufgeführt:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die Planung von ÖV- Infrastruktur
9
9
10
14
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von Straßenbahninfrastruktur
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
6
8
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von U, S- und Regionalverkehrs- infrastruktur einschließlich i2030
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
4
6
– davon nicht besetzt
4
2
4
3
In der nachstehenden Übersicht sind die Stellen aufgelistet, die mit der Finanzierung der ÖV-Infrastruktur betraut sind.
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen zur Bearbeitung von ÖV- Infrastruktur- finanzierung
3
3
3
3
– davon nicht besetzt
0
0
0
0
Gelebte Praxis sind heute von der „klassischen Vollzeit“ abweichende Arbeitszeitmodelle von Beschäftigten, sowie temporäre Abwesenheiten (u.a. auf Grund von Elternzeit, Krankheit). Eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten ist personalrechtlich bedingt nicht möglich.
Auf Grund des Neuzuschnittes der SenUVK in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich.
Frage 7:
Für welche Planungsschritte bei Infrastrukturprojekten zum Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs ist jeweils welches Referat zuständig?
Antwort zu 7:
Mit Infrastrukturprojekten sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (IV A) und ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (IV C) befasst. Das Referat IV A betreut dabei die Durchführung der Grundlagenermittlungen und schafft eine Entscheidungsgrundlage für den Senat (HOAI- Leistungsphasen 0/1). Das Referat IV C steuert nach Billigung durch den Senat die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und unterstützt anschließend den Vorhabenträger (Infrastrukturbetreiber) bei Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen.
Das Referat IV E führt die planrechtlichen Verfahren als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durch und nimmt die bau-, betriebs- und genehmigungsrechtlichen Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde wahr.
Frage 8:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die geplanten und reellen Personalkapazitäten für die Umsetzung der Straßenbahnausbauplanungen gemäß Nahverkehrsplan ein?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan gibt ein ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann keine abschließende Einschätzung einer verfügbaren im Vergleich zu einer optimalen Personalausstattung erfolgen. Hierbei ist jeweils zu prüfen, in wie weit es langfristig zielführend ist, temporäre Spitzen durch personellen Zuwachs abzufedern.
Frage 9:
Konnte seit der Information von Senatorin Günther im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz am 12.11.2020, wonach drei von sechs bis acht Stellen für die Straßenbahnplanung nicht besetzt seien, die Lage verbessert werden?
Frage 11:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung, um die Chancen zur Besetzung der vakanten Stellen zu verbessern?
Antwort zu 9 und 11:
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Bereich von IV C ist es kurzfristig gelungen die noch offenen Planerstellen zu besetzen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation damit stabilisiert.
Frage 10:
Welche Straßenbahnplanungen mussten aufgrund der schwierigen Personalsituation um welchen Zeitraum verschoben werden?
Antwort zu 10:
Dem Zeitplan des ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019- 2023 folgend, wären im Jahr 2020 die Grundlagenuntersuchungen für die Straßenbahnverbindung UTR – Spandau sowie Johannisthal – Zwickauer Damm aufzunehmen gewesen. Aufgrund der Gesamtlage – Personalsituation, Lockdown und Pandemie-bedingte reduzierte Leistungsfähigkeit, Einarbeitungsphase des neu eingestellten Personals – wurden diese Untersuchungen noch nicht begonnen. Der Beginn der Untersuchung ist für das Jahr 2021 avisiert.
Frage 12:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung zur Bindung des vorhandenen Personals?
Antwort zu 12:
Der Senat nutzt die ihm gemäß den Tarifverträgen des Landes Berlin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Land Berlin als Arbeitgeber attraktive Vorteile für alle Beschäftigten. Familienfreundlichkeit äußert sich u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle. Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, aber auch Beratung in Krisensituationen, ermöglichen auch in schwierigen Lebensphasen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Letztlich ist der Arbeitsmarkt jedoch maßgeblich durch persönliche Faktoren (Wohnortwechsel, persönliche Neuorientierungen usw.) geprägt, sodass Maßnahmen zur Personalbindung mitunter ins Leere laufen, da sie individuelle Präferenzen und Entscheidungen nicht zu übersteuern vermögen.
Frage 13:
Wie viele Arbeitstage mussten zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Machbarkeitsstudien für den Ausbau der U-Bahn aufgewandt werden? (Schätzung)
Antwort zu 13:
Da keine vorhabenspezifische Zeiterfassung erfolgt, sind entsprechende Abschätzungen nicht leistbar. Die Leistungen standen dabei nicht in personeller Konkurrenz zu den Planungen im Bereich Straßenbahn. Für die weitere Bearbeitung der U-Bahnplanungen ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung (zwei Stellen) zur Bearbeitung der nächsten Schritte der planerischen Fortführung der U-Bahn-Netzerweiterung notwendig, da entsprechende Tätigkeiten bisher nicht als Daueraufgabe vorgesehen waren.Frage 14:
Frage 14:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Unser Gastautor und #ADAC-Vorstand Volker #Krane hat die Vision, dass es mit gegenseitigem Respekt besser klappt im Berliner #Verkehr. Wie kann das aussehen?
Gastautor Volker Krane ist Verkehrsvorstand beim Allgemeinen Deutscher Automobil Club (ADAC) in Berlin und Brandenburg. Der Beitrag ist Teil unserer Serie „75 Visionen für Berlin“.
Stellen Sie sich vor: Sie wachen morgens auf und sind Mitglied des „Team Berlin“. Alle Mitglieder dieses Teams wollen sicher, nachhaltig, kostengünstig und bedarfsgerecht ans Ziel – und das mit #Auto, #Fahrrad, U- oder #S-Bahn oder mit gleich mehreren Verkehrsmitteln. Vor allem aber ohne Streit, wer es denn am besten, schnellsten, sichersten oder klimaschonendsten macht.
Und, ziemlich praktisch: die Berliner #Traffic-App zeigt ihnen gleich an, wie ausgelastet Bahn, Bus und Straße zu welcher Uhrzeit an welchem Tag sind. Sie können sich also ganz entspannt und intermodal auf den Weg machen.
Es gibt auch tatsächlich keinen Grund, sich ständig über die Verteilung des Verkehrsraums zu streiten: Fahrradfahrer gegen Autofahrer und zusammen gegen die Fußgänger, nur um auf dem Nebengleis noch eben dem öffentlichen Nahverkehr eine zu verpassen, weil er unpünktlich und neuerdings sogar …
Potsdams Busse sind immer langsamer unterwegs. Die Trams kommen auch nicht schneller voran als zuletzt. Eine der Ursachen sind die volleren Straßen. Aber immerhin geht es schneller als in Berlin.
Potsdam – Wenn die #Straßen in den Stoßzeiten nicht so voll wären, kämen Autos schneller voran. Doch der Wunsch zerplatzt schnell an der Realität. Denn auch Potsdams Straßen – das zeigt sich beinahe täglich – können nur eine begrenzte Anzahl von Autos zur gleichen Zeit aufnehmen. Kommen dann noch Engpässe dazu durch Baustellen oder Unfälle, kommt der #Verkehr zum Stillstand. Nach dem #Verkehrskonzept der Stadt sollen in der wachsenden Stadt deshalb Busse und Trams eine immer größere Rolle in #Potsdam spielen. Damit soll man schnell und umweltschonend zugleich in der Stadt unterwegs sein können.
Regine #Günther glaubt nicht, dass sich die Stadt zu langsam verändert. Sie will aber auch das Tempo erhöhen: Für E-Autos soll es bald 2000 Ladesäulen geben.
Regine Günther (Grüne) ist Senatorin für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz in Berlin. Sie ist auch Mitglied im Aufsichtsrat der BVG. Bevor sie Senatorin wurde, war sie Direktorin für Klimaschutz und Energie und später Generaldirektorin für Politik und Klima bei der Umweltstiftung WWF.
Frau Günther, Sie sind als Verkehrssenatorin gewählt worden, um die #Verkehrswende umzusetzen. Es gibt seit zwei Jahren ein #Mobilitätsgesetz. Warum ist trotzdem bisher so wenig passiert?
Schauen wir doch auf die Fakten. Ich nehme mal nur den #Nahverkehr: Wir haben die größte #S-Bahn-Ausschreibung, die es je in Berlin gab, mit einem Volumen von rund acht Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wir haben jetzt einen #BVG-Verkehrsvertrag, der jährliche Investitionen von 800 Millionen Euro statt wie bisher 300 Millionen vorsieht.
In der Metropolregion treiben wir das milliardenschwere Projekt #i2030 für bessere Pendler-Infrastruktur voran: bis zu 180 Kilometer neue Schienenverbindungen, allein 36 neue oder erneuerte Bahnhöfe in Berlin. Wir haben in Deutschlands größter Bus-Flotte den kompletten Umstieg von Diesel- auf E-Busse begonnen. Diese Liste ließe sich fortführen – und das ist nur der #ÖPNV. Unser Mobilitätsgesetz ist das modernste verkehrspolitische Gesetz in Deutschland. Was wir noch nicht geschafft haben, ist der vollständige #Umbau einer Stadt, deren #Verkehrspolitik in dien vergangenen 70 Jahren …
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.
Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin #BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 % #DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 % #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 % #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!
Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
4/5
4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
5/5
9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen
Wenn auch nur ein Teil der vorgesehenen #Bauprojekte im Pankower Norden umgesetzt wird, werden #Karow, #Buch, #Französisch Buchholz und #Blankenburg ihre #Einwohnerzahl bis 2030 nahezu #verdoppeln. Was den jetzigen Anwohnern daran Sorge bereitet, ist vor allem eines: der #Verkehr. 17 #Initiativen aus diesem Gebiet haben sich inzwischen zu einem großen #Bündnis formiert und präsentieren einen ersten Vorschlag, wie man die neuen Nachbarn aus über 7000 Wohnungen auf die Straße und die Schiene bringt.
Die #Verkehrsverwaltung hat am Mittwoch einen Plan dazu veröffentlicht, wie und an welchen Stellen der Lärmpegel in der Stadt gesenkt werden soll. Der sogenannte Lärmaktionsplan, der die wichtigsten #Lärmschutzprojekte der Hauptstadt für die nächsten fünf Jahre beschreibt, ist aber noch nicht in Stein gemeißelt: Nun beginnt die Phase, in der die Bürger ihre Meinung über den Basisentwurf abgeben können – bis Ende August können noch Ideen für die Planung berücksichtigt werden.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Verkehr der größte #Lärmverursacher der Stadt: 340.000 Berliner wohnen an Straßen, an denen der Lärm nachts den „#gesundheitsrelevanten“ Pegel von 55 Dezibel überschreitet. Die Hauptstadt dröhnt aber auch, weil Eisenbahnverkehr, Straßenbahn und U-Bahn – soweit sie #oberirdisch verläuft – und der #Flugverkehr erheblich zur #Lärmbelastung beitragen. Auf ihrer Internetseite hat die Verkehrsverwaltung auf der Grundlage einer Befragung im vorigen Jahr einige der quälendsten Lärmquellen benannt [berlin.de], die nun entschärft werden sollen.
Tempo am #Pankower Tor: #Möbelunternehmer Kurt #Krieger will schnellstmöglich bauen. Die Bürger wollen und sollen mitreden.
Kurt Krieger sitzt mit gesenktem Kopf auf einer Kirchenbank und hört zu. Hinter den Unternehmer diskutieren die Menschen im überfüllten Gotteshaus das Für und Wider seines 550 Millionen Euro teuren Bauvorhabens, das Pankow 2000 Wohnungen beschert. Die einen fürchten sich vor zusätzlichem #Verkehr. Die anderen fragen: Warum es so lange dauert mit dem wichtigsten Bauvorhaben in Pankow seit der Wende? Die Leute wollen mitreden – das zeigt die #Bürgerversammlung in der Hoffnungskirche von der ersten Minute an. Und sie sollen es sogar. Seit Freitagabend läuft nach einem zehnjährigen Ringen um das Pankower Tor das offizielle Dialogverfahren. Bis Heiligabend kann jeder seine Wünsche zu Protokoll geben. Auf einer Seite im Internet und am Tresen eines Infomobils. Dieser Wagen tourt in den nächsten Wochen kreuz und quer den Bezirk – das Beteiligungsverfahren läuft auf Kriegers Rechnung.
600 der 2000 Wohnungen werden sozial vermietet
DB und #S-Bahn offizielle Partner ⋅ Dichter Takt auf allen Linien Richtung #Brandenburger Tor ⋅ #Durchgehender#Verkehr in der Nacht zum 3. Oktober
Berlin feiert 28 Jahre deutsche Einheit. Vom 1. bis 3. Oktober veranstaltet die Hauptstadt die zentralen Feierlichkeiten. Rund ums Brandenburger Tor, Reichstag und Straße des 17. Juni werden etwa eine Million Besucher erwartet.
Die Deutsche Bahn und die S-Bahn Berlin sind #Mobilitätspartner des #Bürgerfestes zum Tag der deutschen Einheit.
Die S-Bahn Berlin wird an allen drei Tagen in sehr dichtem Takt und fast ausschließlich mit maximaler Zuglänge in Richtung Bürgerfest unterwegs sein.
In Nord-Süd-Richtung fahren die Linien S1, S2 und S25 bis um 22 Uhr durchschnittlich alle vier Minuten (fünf Fahrten innerhalb von 20 Minuten) – danach bis 1 Uhr im Schnitt alle fünf bis sieben Minuten. In der Nacht zum 3. Oktober bietet die S-Bahn sogar durchgängig Fahrten bis morgens um 7 Uhr.
Auf der Stadtbahn, in Ost-West-Richtung, läuft der Verkehr ähnlich: Die Linien S3, S5, S7 und S9 fahren bis um 21 Uhr durchschnittlich alle drei Minuten (sechs Fahrten innerhalb von 20 Minuten). Danach bis 1 Uhr durchschnittlich alle vier bis sieben Minuten. Und auch hier fahren Züge die gesamte Nacht von Dienstag auf Mittwoch.
Die genauen Fahrzeiten finden Sie im Internet unter www.sbahn.berlin, auch mobil per App.
Noch ein Hinweis: Vom 30. September, 8 Uhr bis 4. Oktober, 4 Uhr ist der Eingang zum Bahnhof Brandenburger Tor am Hotel Adlon geschlossen. Es kann nur der Eingang an der russischen Botschaft genutzt werden. Um eine Überfüllung und kurzfristige Schließung des Bahnhofs zu vermeiden, bitten wir die Fahrgäste, auch auf die Stationen Friedrichstraße, Hauptbahnhof und Potsdamer Platz auszuweichen.
Als Mobilitätspartner bringen die DB und die S-Bahn Berlin Besucher nicht nur zu den Veranstaltungen rund um das Einheitsfest – unter http://sbahn.berlin/was-hast-du-vor/neues-entdecken/artikel/tag-der-deutschen-einheit-2018 können das Kulturangebot und die Veranstaltungsorte rund um die Einheitsfeier eingesehen werden.