Straßenverkehr: Altglienicker Brücke: Planungsstand für den Brückenneubau, aus Senat

Frage 1:
Wann werden die Planungen für den #Ersatzneubau für die #Altglienicker #Brücke beginnen, damit die
#Baudurchführung spätestens 2025 starten kann?
Antwort zu 1:
Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Die Altglienicker Brücke steht im Eigentum und der Unterhaltungslast der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#WSV). Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat
bereits im Jahr 2016 mit bauvorbereitenden Aktivitäten für die Bau- und
#Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau begonnen. Aktuell ist vorgesehen den
Ersatzneubau nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der #Marggraffbrücke zu realisieren.
Ein Baubeginn ab dem Jahr 2025 ist daher realistisch. Die derzeit genutzte #Behelfsbrücke
wird bis dahin durch den Bund weiter #verkehrssicher vorgehalten.“
Frage 2:
Welche (planungs-)rechtlichen Verfahren sind mit dem geplanten Ersatzneubau verbunden, in welchen
Zuständigkeiten werden sie wann und durch wen durchgeführt?

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Radverkehr + Straßenverkehr: (XIII) 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Zahlen und Fakten, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28226.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Kilometer umfasst das Berliner #Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der #StEP-Verkehr mit folgender #Klassifizierung herangezogen (alle Werte sind in km angegeben).

StEP Stufen Legende:

Stufe I – großräumige Straßenverbindung Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung

Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen

Die in Tabelle 1 dargestellten Daten wurden anhand der RBS-Klassifizierung (Regionales Bezugssystem) berücksichtigt. Die Tabelle enthält: Straßen, Wege, Tunnel, Brücken, Fußgängerzonen, Plätze und Parkplätze. Diese Klassifizierung wurde Anfang dieses Jahres intern abgestimmt und wird bei künftigen Analysen verwendet. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Zahlen in den Tabellen 1 und 3 von denen in S18/24215.

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Bus + Radverkehr: Mobilitäts-Ende, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27669.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Busspur wurden in Berlin seit 2016 zusätzlich ausgewiesen?
Antwort zu 1:
Es wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 23,86 km #Bussonderfahrstreifen neu angeordnet.
Frage 2:
Wie viele #Parkplätze sind dabei weggefallen; zumindest zeitweise?
Antwort zu 2:
Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz
überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr
lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand
abzustellen. Bussonderfahrstreifen in Mittellage oder dort, wo ein Parken vorher bereits
untersagt war, führen ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten.
2
Frage 3:
Wie viele #Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen
Behindertenparkplätzen und Personengebundenen.
Frage 4:
Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt?
Frage 7:
Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen
Behindertenparkplätzen und Personengebundenen.
Frage 8:
Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt?
Frage 13:
Wie fand eine Kompensation der Personengebundenen Parkplätze statt?
Antwort zu 3, 4, 7, 8 und 13:
Für allgemeine oder personenbezogene Behindertenparkplätze, deren Nutzung weiterhin
erforderlich ist, werden jeweils Lösungen erarbeitet und im Bedarfsfall alternative Standorte
definiert.
Frage 5:
Wie viele Kilometer Pop up #Radwege wurden in Berlin seit 2020 ausgewiesen?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2020 wurden 25 km temporäre #Radverkehrsanlagen eingerichtet, die sukzessive in
dauerhafte umgewandelt werden.
Frage 6:
Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen?
Antwort zu 6:
Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz
überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr
lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand
abzustellen. Wenn Radfahrstreifen links oder rechts neben Parkflächen verlaufen oder dort,
wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führt dies ohnehin nicht zu einer Reduzierung
von Parkmöglichkeiten.
Frage 9:
Wie viele Straßen wurden seit 2016 für den motorisierten Verkehr gesperrt, z.B. im Zuge der sog.
#Verkehrsberuhigung, Einrichtung von #Spielstraße oder #Kiezblocks?
3
Antwort zu 9:
Diese Frage betrifft Straßen im Nebennetz, für die ausschließlich die Bezirke zuständig sind,
deren Auskünfte im Folgenden dargestellt sind.
Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, SteglitzZehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick meldeten Fehlanzeige.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„Insgesamt wurden in Friedrichshain-Kreuzberg seit 2016 4 Straßenabschnitte für den
motorisierten Verkehr dauerhaft gesperrt (Stand Mai 2021). Zudem wird durch die
Einrichtung von temporären Spielstraßen in den Sommertagen einmal pro Woche für ein
paar Stunden auf insgesamt 8 Straßenzügen die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr und
Radverkehr gesperrt (Stand Mai 2021).“
Bezirksamt Mitte:
Friedrichstraße, zwischen Französische Straße bis Leipziger Straße, wurde für die Zeit des
laufenden Projekts „autofreie Friedrichstraße“ für den motorisierten Verkehr gesperrt.
„Große Hamburger Straße am 22.09.2020,
Freienwalder Straße am 22.09.2020,
Kattegatstraße am 10.06.2021,
Zechliner Straße am 17.06.2021.“
Bezirksamt Neukölln:
„2019: Böhmischer Platz, Verbindungsfahrbahnen zwischen Niemetzstraße und
Schudomastraße
2019: Weigandufer zwischen Innstraße und Wildenbruchstraße
2020 und 2021: Temporäre Spielstraßen (nur Sonntag-Nachmittag) in folgenden
Abschnitten der
a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee (in 2020 und 2021)
b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße (nur in 2020)
c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz (nur in 2020)
d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich (nur in 2020)
e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße (nur in 2021)“
Frage 10:
Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen?
Antwort zu 10:
Auskunft Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„Ca. 80 Stellplätze.“
Auskunft Bezirksamt Mitte:
„Kattegatstraße am 10.06.2021 für 1 Tag, 24 Parkplätze fallen weg
Zechliner Straße am 17.06.2021 für 1 Tag, 16 Parkplätze fallen weg“
4
Auskunft Bezirksamt Neukölln:
„Dauerhafter Wegfall:
a) Böhmischer Platz: ca. 18 Stellplätze
b) Weigandufer: ca. 57 Stellplätze
Temporärer zeitlich begrenzter Wegfall (nur Sonntag am Nachmittag)
im Zusammenhang mit temporären Spielstraßen
a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee: ca. 45 Stellplätze
b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße: ca. 21 Stellplätze
c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz: ca. 11 Stellplätze
d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich: ca. 12 Stellplätze
e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße ca. 38 Stellplätze“
In der durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen eines
Verkehrsversuchs für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Friedrichstraße zwischen der
Leipziger Straße und der Französischen Straße ist die Möglichkeit weggefallen, Fahrzeuge
an einigen Stellen am rechten Fahrbahnrand zu parken.
Frage 11:
Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach Personengebundenen und
allgemeinen Behindertenparkplätze?
Antwort zu 11:
Es sind, auch nach Auskunft der Bezirke, keine Behindertenparkplätze weggefallen.
Frage 12:
Wie definiert der Senat die Erhöhung der Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch
den Wegfall von wohnsitznahen Stellplätzen?
Antwort zu 12:
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind keine wohnsitznahen Stellplätze
weggefallen. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Förderung des
Umweltverbunds wirken sich insgesamt positiv auf die Wohnqualität aus und eröffnen
zudem Möglichkeiten für eine Nutzung zusätzlicher Mobilitätsangebote. Zudem verbessert
sich die Verkehrssicherheit, wovon Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in
besonderem Maße profitieren.
Frage 14:
Wie wird bei einer Sperrung durch Poller o.ä die effektive Zugänglichkeit für Sonderfahrdienst, Inklusionstaxen
oder auch Rettungsfahrzeuge gewährleistet?
5
Antwort zu 14:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Bezirksämter, die dazu wie folgt
Auskunft gaben:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„Die Poller sind durch Dreikantschlüssel herausnehmbar. Zukünftig sollen die Poller durch
automatisch versenkbare Poller ersetzt werden. Sonderfahrzeuge können dann mittels
Funkfernbedienung oder mittels Handyruf den Poller absenken lassen.“
Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Zugänglichkeit von durch Poller gesperrten Fahrbahnabschnitten für
Sonderfahrdienste, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge ist nicht eingeschränkt
oder nur bedingt eingeschränkt (geringe Umwege).“
Die anderen Bezirke meldeten Fehlanzeige bzw. gaben keine Auskunft.
Frage 15:
Die Mehrzahl der genannten Maßnahmen (Busspuren, Pop up Radwege, Straßenumwidmungen) betreffen
den Innenstadtbereich. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verdrängung von Menschen
mit Behinderung aus der Innenstadt an den Stadtrand noch effektiver zu gestalten?
Antwort zu 15:
Die zu den vorherigen Fragen getroffenen Antworten zeigen, dass die Belange von
Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden, sodass eine Verdrängung
nicht erwartet wird.
Berlin, den 09.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Winterdienst auf Radverkehrsanlagen, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26636.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Abstimmungen und Vereinbarungen mit den #BSR enthält der #Streuplan zur Reinigung der
#Fahrradstreifen, #Fahrradwege und im speziellen der nach StVO benutzungspflichtigen #Radverkehrsanlagen?
Antwort zu 1:
Der Streuplan, der vor jedem Winter neu erstellt wird, enthält eine Aufzählung von
öffentlichen Straßen einschließlich Radfahrstreifen die aufgrund ihrer besonderen
Verkehrsbedeutung der Einsatzstufe 1 zugeordnet sind. Zudem sind besondere
Gefahrenstellen des öffentlichen Straßenlandes aufgeführt. Die Durchführung des
Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen wird durch das Straßenreinigungsgesetz
geregelt.
Frage 2:
Welche Vorschriften und Regelungen gibt es über das #Straßenreinigungsgesetz hinaus zum Einsatz von
Streu- und Enteisungsmitteln auf Radverkehrsanlagen?
2
Antwort zu 2:
Über das Straßenreinigungsgesetz hinaus, zum Beispiel im #Mobilitätsgesetz, gibt es für
den Bereich der öffentlichen Straßen einschließlich der Radverkehrsanlagen keine
weiteren Vorschriften und Regelungen über den Einsatz von Streu- und Auftaumitteln. In
den Vorgaben für die Radverkehrsplanung ist geregelt, dass in Zusammenarbeit mit den
BSR die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beseitigung von Laub, Schnee
und Eis verbessert werden soll.
Frage 3:
Wie viele #Räumfahrzeuge stehen der BSR zur Verfügung, um Fahrradwege und Radverkehrsanlagen zu
räumen?
Frage 4:
Ist die eingesetzten Räumtechnik geeignet und ausreichend verfügbar, um eine zeitnahe Räumung von
Radverkehrsanlagen zu gewährleisten?
Antwort zu 3 und 4:
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) teilen hierzu mit:
„Radwege werden über Unterauftragnehmer im Auftrag der BSR bearbeitet. Für die
Unterauftragnehmer ist vertraglich geregelt, dass sie im ausreichendem Maß Kapazitäten
zur Verfügung haben, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.“
Frage 5:
Warum werden Radwege nicht bevorzugt geräumt, obwohl die Verletzungsgefahr der Verkehrsteilnehmer
größer ist?
Antwort zu 5:
Die gesetzliche Grundlage für den Winterdienst auf Radwegen ist das
Straßenreinigungsgesetz (§ 3 Abs. 9). Danach findet die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 statt. Ein Bevorzugung von
Radwegen sieht das Straßenreinigungsgesetz nicht vor. Eine zeitnahe Räumung der
Radwege ist sinnvoll und praktikabel, weil dadurch von Schneepflügen verursachte
Schneeanhäufungen auf den Radwegen gleich im Anschluss wieder beseitigt werden
können.
Frage 6:
Aus welchem Grund werden beim Räumen und Streuen von Fahrbahnen Fahrradstreifen, anders als mit der
BSR vereinbart, regelmäßig nicht mit geräumt und gestreut?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Bearbeitung von Radfahrstreifen erfolgt entsprechend dem Straßenreinigungsgesetz.
Weil Radfahrstreifen aber wesentlich weniger befahren werden, verteilt sich das
3
Auftaumittel hier wesentlich langsamer und es entsteht teilweise der Eindruck, dass eine
gleichwertige Bearbeitung nicht stattgefunden hat.“
Frage 7:
Was tut der Senat, damit die Vereinbarung mit der BSR zum Räumen und Streuen der Radstreifen auf
Fahrbahnen eingehalten werden?
Antwort zu 7:
Die BSR sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts und führen daher ihre Aufgaben in
eigener Verantwortung durch. Die Aufgaben hierzu sind den BSR vom Gesetzgeber
übertragen worden. Eine Fachaufsicht ist hierbei nicht gegeben. Gleichwohl finden
Abstimmungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den BSR
statt, um eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen zu erreichen.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Radfahrenden eine möglichst gefahrlose Nutzung der Fahrbahn
zu ermöglichen, falls Radwege und -streifen nicht befahrbar sind?
Antwort zu 8:
Alle Verkehrsteilnehmenden sind insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen
zu besonderer Rücksicht angehalten. Es wird zudem angestrebt, dass die wichtigsten
Radverkehrsverbindungen gefahrlos befahrbar sind.
Frage 9:
Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Bedeutung des Radverkehrs in den Wintermonaten – nicht zuletzt im
Zusammenhang mit der Corona-Krise?
Antwort zu 9:
Die im Stadtgebiet installierten automatischen Raddauerzählstellen ermöglichen einen
detaillierten Überblick über die Entwicklung des Radverkehrs in Berlin. Auf der Homepage
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können unter dem folgenden
Link
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/karte/
Daten der automatischen Raddauerzählstellen eingesehen und die Entwicklung des
Radverkehrs monatsbezogen dargestellt werden.
Frage 10:
Über welche technischen und personellen Ressourcen verfügt die BSR um durch Poller gesicherte Radwege
zu räumen und werden diese als ausreichend eingeschätzt?
4
Antwort zu 10:
Die BSR haben hierzu mitgeteilt, dass die geschützten Radfahrstreifen gemäß den
Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes im Rahmen des Winterdienstes bearbeitet
werden. Es findet eine Schneeräumung und Glättebeseitigung mit Auftaumitteln statt. Die
Bearbeitung der geschützen Radfahrstreifen ist im Gegensatz zu ungeschützten
Radfahrstreifen aufgrund der baulichen Abgrenzung nicht zeitgleich mit der Fahrbahn
möglich. Für die mit Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen abgetrennten Radfahrstreifen
müssen Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die diese im Rahmen gesonderter
Winterdiensttouren bearbeiten. Die Touren für den Winterdienst auf Fahrbahnen und die
gesonderten Touren für die Bearbeitung geschützter Radfahrstreifen starten jedoch
grundsätzlich zur selben Zeit von unseren Betriebshöfen, so dass eine zeitnahe
Bearbeitung der geschützten Radfahrstreifen sichergestellt wird.
Die Bearbeitung von geschützten Radfahrstreifen ist mit personellem und technischen
Zusatzaufwand im Vergleich zu ungeschützten Radfahrstreifen verbunden. Mit steigender
Zahl der geschützten Radfahrstreifen steigt auch der personelle und technische Aufwand.
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25430.pdf

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
2
Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
3
Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
4
Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
6
Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Radverkehr: Popup-Radwege, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wo und in welcher Länge sind derzeit #Popup-Radwege geplant (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig (Stand 15.05.2020) erfolgen Abstimmungen mit den Bezirksämtern
Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick
zu möglichen Straßen, in denen temporäre #Radverkehrsanlagen angeordnet werden
könnten. Verbindliche Ergebnisse stehen noch nicht fest.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Strecken ausgesucht, entlang derer Popup-Radwege installiert
werden?
Antwort zu 2:
Die Anordnung erfolgt nur dort, wo die Voraussetzungen für Radverkehrsanlagen
gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Nr. I. 2.
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu
§ 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen. Außerdem können temporäre Anordnungen nur dort
umgesetzt werden, wo keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die
Verkehrslage keine Komplexität aufweist, die einen längeren planerischen Vorlauf
benötigt.
Frage 3:
Wie ist die schnelle Umsetzung zu erklären, während Planungen für konventionelle #Radwege
jahrelang stillstehen?
Antwort zu 3:
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 beziehen sich die temporären
Anordnungen auf weniger komplexe Verkehrssituationen. Durch die Option von
einfachen und schnellen Nachbesserungen kann der planerische Vorlauf zudem
noch verkürzt werden.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze wurden bisher für Popup-Radwege umgewidmet und werden nach derzeitigen
Planungen für noch kommende Popup-Radwege umgewidmet werden?
Antwort zu 4:
Auf den bislang relevanten Straßenabschnitten existierten größtenteils keine
gesondert ausgewiesenen Parkflächen, die entfernt werden mussten. Jedoch ist
durch die Einrichtung von #Radfahrstreifen das Parken am rechten Fahrbahnrand
nicht mehr zulässig. Dort wo dies räumlich und verkehrlich möglich und sinnvoll war,
wurden deshalb links neben dem Radfahrstreifen spezielle Parkflächenmarkierungen
aufgebracht. In dieser Weise wird auch bei künftigen Anordnungen verfahren. Eine
Bilanz zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge wird dabei nicht erstellt.
Frage 5:
Ist vorgesehen, die Radwege auch nach Aufhebung der Abstandsregeln für Corona zu erhalten?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden und wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Stand wird der ganz überwiegende Teil der temporär
angeordneten Radfahrstreifen künftig dauerhaft etabliert. Dabei erfolgen
Modifikationen, wenn sich deren Notwendigkeit in der temporären Phase zeigen
sollte. Die Einrichtung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge an anderen Stellen ist nicht
Bestandteil der Anordnungen im Zusammenhang mit temporären Radfahrstreifen. Es
wurden jedoch in Einzelfällen den Anwohnenden Alternativangebote bereitgestellt,
wie beispielsweise die Kooperation mit einem Parkhaus am Kottbusser Damm.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr werden erwartet, wenn an den nun verengten
Fahrbahnen das Verkehrsaufkommen wieder auf das Vor-Corona-Niveau steigt (bitte um Übersicht für
jede Strecke mit Popup-Radweg)?
Antwort zu 6:
Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der Radverkehrsanlagen neben dem
Erreichen der Ziele des MobG und der Steigerung der Verkehrssicherheit auch die
Gesamtleistungsfähigkeit des Verkehrs positiv beeinflusst wird (§25 MobG BE). Mit
der Einrichtung der Radfahrstreifen wird unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2
eine Maßnahme im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
vollzogen. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung im Sinne des § 43 des Berliner
Mobilitätsgesetzes, der eine flächendeckende Einrichtung von Radverkehrsanlagen
an den Hauptstraßen vorsieht.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen #E-Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die im Nachfolgenden genannten Paragraphen betreffen die jeweiligen Gesetzespassagen des Berliner
#Mobilitätsgesetzes (verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
#Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)).
1 Zu § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit Absatz (2)
Frage 1:
Wie sehen die Prüfergebnisse und Maßnahmen, gestaffelt nach kurz-, mittel- und langfristig, inkl. der
Abwägungen in der Entscheidungsfindung zu potenziellen Maßnahmen zu den Unfällen nach §21 (2) aus?
Frage 2:
Wann werden diese auf der Internetseite der Senatsverwaltung veröffentlicht?
Antwort zu 1 und zu 2:
§ 21 Absatz 2 des Berliner Mobilitätsgesetzes enthält Verpflichtungen zur
Veröffentlichung, für deren Erfüllung die entsprechenden Strukturen im Aufbau sind. Die
Verkehrslenkung Berlin hat zu den tödlichen Unfällen Maßnahmen geprüft. Diese sind auf
Grund der differenzierten Unfalllage sehr unterschiedlich. Das Gesetz erfordert die
Veröffentlichung der Prüfergebnisse. Eine umfassende Darstellung des
Abwägungsprozesses ist hingegen nicht vorgesehen und wird nicht erfolgen.
2
Die tödlichen Unfälle, die Prüfergebnisse zur Vermeidung weiterer solcher Unfälle und die
umzusetzenden Maßnahmen werden bis Ende 2018 im Internet veröffentlicht. Die
komplette Einzeldarstellung der tödlichen Unfälle befindet sich derzeit noch in der
Zusammenstellung. Hinsichtlich der Schwerverletzten wird derzeit ein Verfahren in
Abstimmung mit der Polizei aufgebaut.
2 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den #Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine für die Koordinierung der #Radverkehrsanlagen zuständige Person
benannt?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Benennung der fehlenden Ansprechpartner zu rechnen?
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Zuständig für die Koordinierung sind die im 3. Fragekomplex behandelten Beschäftigten.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Offiziell hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch keine zuständige Person für
die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt. Die Benennung erfolgt in Kürze.
Antwort zu 2:
Rein formell. Es fehlt noch die finale Abstimmung mit dem Stadtrat.
Antwort zu 3:
Kurzfristig.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wurde eine zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat eine Person benannt. Die #Koordinierungsstelle ist im
Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen und Freiflächen-Planung, Entwurf,
Neubau angesiedelt.
3
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Bisher hat Neukölln noch keine Person benannt, die für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen zuständig ist.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die Koordinierung der Radverkehrsanlagen mit den Schnittstellen zur Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IV B, zur Verkehrslenkung Berlin, zu den
politischen Gremien im Bezirk (Fahr-Rat) und zu den Bürgerinnen und Bürgern wird als
Teamleistung von den beiden Radverkehrsingenieuren wahrgenommen. Neukölln wird in
2019 eine Person benennen, sobald seitens der zuständigen Senatsverwaltung eine
Beschreibung der Koordinationsaufgaben erfolgt. Eine Beschreibung dieser
Koordinationsaufgaben ist erforderlich um ggf. aus den zusätzlichen Aufgaben eine
tarifrechtliche Bewertung des Aufgabengebietes fortzuschreiben.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat eine für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen
zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Reinickendorf ist noch keine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt worden.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die beiden zusätzlichen Stellen für die Planung und Umsetzung von bezirklichen
Radverkehrsmaßnahmen sind leider noch nicht besetzt. Der Bezirk bereitet derzeit die
fünfte Stellenausschreibung vor, da die vier vorangegangenen Ausschreibungen nicht
erfolgreich waren. Somit werden die Aufgaben derzeit von den Kolleginnen und Kollegen
im Straßen- und Grünflächenamt mit wahrgenommen. Die Benennung einer Person für die
Koordinierung der Radverkehrsanlagen erfolgt nach erfolgreicher Stellenbesetzung.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat einen Ansprechpartner benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde eine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt.
4
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Fahrradbeauftragte benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
3 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine zwei Vollzeitbeschäftigte, die für den Radverkehr tätig sind?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einstellung oder Umsetzung auf diese Stellen zu rechnen?
(nicht nur Benennung, sondern Stellenbesetzung bzw. behördeninterne Umsetzung auf diese Stellen.)?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Die Stellen sind beide besetzt und ab Frühjahr 2019 beide Beschäftigte in Dienst.
Antwort zu 2:
Die Besetzung erwies sich u.a. aufgrund der geringen Verfügbarkeit qualifizierter
Fachkräfte und der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Bezirksverwaltungen als
Arbeitgeber als schwierig.
Antwort zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten zwei Vollzeitbeschäftigte und ein
Teilzeitbeschäftigter für den Radverkehr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
5
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Straßen-und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf konnte bisher nur einen
Vollzeitbeschäftigten für den Radverkehr einstellen. Die zweite Stelle ist erneut in der
Ausschreibung.
Antwort zu 2:
Es wurde bisher für die zweite Stelle keine geeignete Bewerberin / kein geeigneter
Bewerber gefunden.
Antwort zu 3:
Sobald eine geeignete Bewerberin / ein geeigneter Bewerber gefunden wurde.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin konnte nach mehreren Ausschreibungsrunden beide Stellen
besetzen.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Neukölln hat im Juli 2017 und im Oktober 2017 jeweils Radverkehrsingenieure eingestellt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Fehlanzeige.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat beide Stellen für die Radverkehrsplanung zum 01.09.2018
besetzt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin verfügt noch nicht über zwei Vollzeitbeschäftigte,
die für den Radverkehr tätig sein könnten.
Antwort zu 2:
Es wurden bisher vier Einstellungsverfahren durchgeführt. In den ersten drei der Verfahren
konnten keine geeigneten Bewerber ausgewählt werden. Zwei im vierten Verfahren
ausgewählte Bewerber haben ihre Zusagen zurückgezogen.
Antwort zu 3:
Derzeit wird die fünfte Stellenausschreibung vorbereitet.“
6
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat momentan nur eine Vollzeit-Stelle für den Radverkehr besetzen
können.
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Spandau hat trotz mehrfacher Stellenausschreibungen kein entsprechendes
Fachpersonal finden können. Oft liegt es auch an den schlechteren Rahmenbedingungen
(z. B. Entgelt) im Vergleich zur freien Wirtschaft.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind zwei Vollzeitbeschäftigte für den Radverkehr tätig.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat von den zwei vom Senat bereitgestellten
Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen bisher nur eine Stelle, und diese durch eine interne
Umbesetzung, besetzen können. Dennoch wird, auf mehrere Dienstkräfte verteilt,
mindestens im Umfang von zwei Vollzeit-Ingenieurs-Stellen, Ingenieur-Arbeit für
Radverkehrsvorhaben geleistet.
Antwort zu 2:
Die zweite vom Senat bereitgestellte Ingenieurinnen/Ingenieur-Personalstelle konnte
bisher, trotz mehrfacher Versuche von Ausschreibungen, noch nicht besetzt werden. Die
Gründe waren entweder Bewerbende, die sich nach Auswahl und Einstellungsangebot für
einen anderen Arbeitgeber entschieden haben, oder fehlende geeignete Bewerbende.
Antwort zu 3:
Zurzeit sind mehrere Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen erneut ausgeschrieben. Wenn
daraus geeignete Bewerbende ausgewählt werden können, die das Einstellungsangebot
dann auch annehmen, können diese Stellen besetzt werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Der Bezirksamt Treptow-Köpenick hat im Straßen- und Grünflächenamt zwei Stellen für
Radverkehr (1 Planerin/Planer, 1 Bauleiterin/Bauleiter) im Fachbereich Tief geschaffen.
Jedoch sind diese Stellen wegen der fehlenden bzw. ungeeigneten
Bewerberinnen/Bewerber nicht vollständig besetzt. Im Fachbereich Tief sind 50 % der
Stellen besetzt (1 Planerin/Planer, kein Bauleiter).
Im Stadtentwicklungsamt gibt es keine Stelle, die sich ausschließlich mit dem Radverkehr
befasst. Im Stadtentwicklungsamt ist die Planstelle besetzt.“
4 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (8)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keinen bezirklichen FahrRat eingerichtet?
7
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einrichtung der fehlenden bezirklichen FahrRäte und deren regelmäßigen Einberufung zu
rechnen? Wann beginnen diese mit der geplanten Arbeit?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk gibt es seit vielen Jahren einen kontinuierlich arbeitenden Fahr-Rat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen eingerichteten bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat einen bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat bereits seit dem Jahr 2016 einen bezirklichen FahrRat.
Dieser tagt ca. vier Mal im Jahr. Als Teilnehmende sind Fraktionsmitglieder, Verbände,
Vereine, Initiativen etc. regelmäßig in den Sitzungen anwesend.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Neukölln hat seit 2017 einen Fahr-Rat eingerichtet, welcher drei Mal im Jahr tagt. Dieser
Fahr-Rat wurde schon vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes eingerichtet.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat einen bezirklichen FahrRat eingerichtet.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
8
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat am Anfang dieser Legislaturperiode den
Mobilitätsrat ins Leben gerufen, der zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst) tagt.
Der Mobilitätsrat nimmt auch alle Aufgaben eines FahrRats wahr und setzt sich wie ein
solcher aus Mitgliedern aus allen relevanten Interessengruppen zusammen. Auch je ein
Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertretenen Parteien ist
Mitglied des Mobilitätsrats. Das Gremium berät die Verwaltung und den
Verkehrsausschuss der BVV. Im Mobilitätsrat werden die unterschiedlichen Interessen in
allen Verkehrsfragen berücksichtigt (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Öffentlicher
Personennahverkehr – ÖPNV, Behinderte). Die Arbeit geht also sogar über die eines
FahrRats hinaus.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Spandau tagt der FahrRat vier Mal im Jahr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz- Zehlendorf ist noch kein bezirklicher FahrRat nach Mobilitätsgesetz
eingerichtet. Es gibt jedoch einen regelmäßig tagenden Runden Tisch Radverkehr, an
dem Vertreter der mit Mobilitätsfragen befassten Verbände sowie der bezirklichen
Fachämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
teilnehmen.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant im ersten Quartal 2019 den bezirklichen FahrRat
einzuberufen und die Arbeit aufnehmen zu lassen.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verfügt über einen bezirklichen FahrRat, der von
Frau Bezirksstadträtin Heiß geleitet wird und sich ca. alle zwei Monate trifft.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es seit Jahren eine AG Radverkehr, die die im
Mobilitätsgesetz beschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Die AG Radverkehr tagt
regelmäßig zwei Mal jährlich. Derzeit sondieren die Teilnehmenden einen quartalsweisen
Tagungsrhythmus, um eine bessere Koordination und Kommunikation der Beteiligten zu
erreichen.“
9
5 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (7)
Frage1:
Wie sind die Meilensteine zur Einhaltung dieser Vorgaben festgelegt?
Frage 2:
Sind die Meilensteine bis jetzt eingehalten worden?
Frage 3:
Wie wird die Zielerreichung aktuell eingeschätzt?
Antwort zu 1 bis zu 3:
Ja, die Meilensteine wurden bis jetzt eingehalten. Ziel ist es, den Radverkehrsplan bis Juni
2020 zu erarbeiten und diesen spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Nach dem
Beschluss des Mobilitätsgesetzes im Juni 2018 wurde der „Fahrplan“ für die Aufstellung
des Radverkehrsplans erarbeitet und Beteiligungsformate und Zuständigkeiten
abgestimmt. Die Ausschreibung für die Bindung eines Dienstleisters läuft derzeit. Der
Beteiligungsprozess soll im ersten Quartal 2019, nach der Erarbeitung der Vorgaben für
den Radverkehrsplan, beginnen. Ende 2019 soll das Beteiligungsverfahren abgeschlossen
sein, so dass bis Sommer 2020 der Radverkehrsplan erarbeitet und abgestimmt werden
kann.
6 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (8)
Frage:
Wie sieht der neue Zeitplan zur Erstellung der „Vorgaben für den Radverkehrsplan aus“? Wann werden
diese erstellt sein?
Antwort:
Die Dialoggruppe Radverkehr wird sich zur Erarbeitung der Vorgaben im Dezember 2018
zum ersten Mal treffen. In dieser und zwei weiteren Sitzungen werden Details für die
Vorgaben erarbeitet und dem Senat im zweiten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt.
Die Erstellung des Radverkehrsplans baut darauf auf.
7 Zu § 41 Berliner Radverkehrsnetz Absatz (3)
Frage 1:
Geht die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung noch von einer termintreuen Erstellung des
Radverkehrsnetzes bis Juni 2019 aus?
– Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird der Beginn der Arbeiten zum Radverkehrsnetz zum ersten Quartal
2019 gemäß Ausschreibung sichergestellt?
– Wenn nein, wie lautet der neue Termin?
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Antwort zu 1:
Nein, die Erstellung/ Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes wird sich aller Voraussicht
nach um ein halbes Jahr verschieben, da die Entwicklung des Radverkehrsnetzes und
insbesondere die Festlegung der Standards als Teil des zukünftigen Radverkehrsplans zu
verstehen ist. Es war und ist weiterhin ein sehr hoher Abstimmungsbedarf notwendig.
Die Beauftragung wird voraussichtlich spätestens zum 01. Januar 2019 erfolgen. Um eine
entsprechend hohe Qualität des weiterentwickelten Radverkehrsnetzes zu erhalten, wird
weiterhin von einem Jahr Bearbeitungszeit ausgegangen.
Berlin, den 28.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr + Bus: Radverkehr in Berlin Voll neben der Spur Busspuren, die auch Radler nutzen, sollte es laut Mobilitätsgesetz nicht mehr geben., aus taz

http://www.taz.de/Radverkehr-in-Berlin/!5550263/

Gerade noch ist es fast ein Vergnügen, als #Radler entlang einer sechsspurigen #Hauptstraße in Berlin zu fahren: Der Weg ist frei, die Spur breit genug, dass zwei Räder nebeneinander locker Platz haben, die Autos halten schön Abstand beim Vorbeifahren. Dann brettert von hinten ein Taxi heran und quetscht sich beim Überholen vorbei; kurz darauf spürt man förmlich, dass der #BVG-Bus sich nur sehr ungern der langsameren Geschwindigkeit des #Radfahrers anpasst. So sieht Alltag aus auf Berlins Busspuren: Als Radler ist man dort bestenfalls geduldet.

Das hat natürlich seine Gründe: Eingerichtet wurden diese #Bussonderfahrstreifen für den #ÖPNV. Und auch Taxen dürfen sie meist nutzen – und die sind dort oft noch häufiger anzutreffen als Busse.
Doch die Situation soll sich für Radler durch das rot-rot-grüne Mobilitätsgesetz deutlich verbessern. Es sieht vor, dass „auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen #Radverkehrsanlagen mit gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden“. Die #Radstrecken sollen zudem „so gestaltet werden, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt“, heißt es in dem Gesetz. Danach müsste es zusätzlich zu den Bussonderstreifen künftig auch Radspuren geben.
Platz zum Überholen

Die Position der #Radverbände dazu ist klar: Teilen sich Radfahrende und Busse weiterhin einen Fahrstreifen, müsse dieser künftig ausreichend Platz zum Überholen bieten. „Damit das Miteinander stressfrei und sicher funktioniert, …