Radverkehr: Vom Popup-Radweg zum Radweg, aus Senat

Frage 1:
Wie viele temporäre Radverkehrsanlagen sind derzeit im Land Berlin eingerichtet, wo befinden sich diese und
welche Länge haben sie?


Antwort zu 1:
Als #temporäre #Radverkehrsanlagen werden hier nur solche Verkehrsmaßnahmen
verstanden, die allein zu diesem Zweck errichtet wurden. Temporäre
#Radverkehrsführungen an Baustellen und im Bereich von Veranstaltungen sind in der
nachstehenden Aufzählung nicht enthalten:
 Kantstraße / Neue Kantstraße (derzeit ca. 6 km)
 Adlergestell (2,6 km)
 Petersburger Straße (1,75 km)
 Teilstück Bülowstraße (0,2 km)
 Frankfurter Allee (0,4 km)
 Zossener Straße (0,38 km)
 Kottbusser Straße (0,6 km)
 Blaschkoallee (0,9 km)
 Tempelhofer Damm / Mariendorfer Damm (5,6 km)
Frage 2:
Welche Erkenntnisse haben Senat und Bezirke über den Gebrauch und die Nutzung der jeweils einzelnen
temporären Radwege?
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Antwort zu 2:
Auf der Grundlage von Rückmeldungen aus der Bevölkerung und #Verkehrsbeobachtungen
kann die Aussage getroffen werden, dass die #Radfahrtstreifen eine jeweils bedeutende
Verbesserung der Situation für den Radverkehr bedeuten.
Frage 3:
Wie und seit wann erfolgt diese Evaluierung?
Antwort zu 3:
Eine spezielle #Evaluierung erfolgt nicht. Gleichwohl ist es stetige Aufgabe unter anderem
der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde, die verkehrliche Situation nach der
Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen zu beobachten.
Frage 4:
Welche Schlüsse gehen mit dieser Evaluierung der jeweiligen Radwege einher und welche
Handlungsmaßnahmen ergeben sich daraus für die einzelnen Akteure?
Antwort zu 4:
Ganz vorrangig betreffen die Feststellungen im Zusammenhang mit temporären
Radverkehrsanlagen den Bedarf kleinerer Anpassungen, z. B. durch die Veränderung von
Markierungen oder Beschilderungen.
Frage 5:
Welche Schritte werden unternommen, um temporäre Radverkehrsanlagen in dauerhafte Anlagen zu
überführen und um welche konkreten Maßnahmen handelt sich dabei?
Antwort zu 5:
Für die dauerhafte Etablierung der zunächst temporären Radverkehrsanlagen werden auf
Basis der vorübergehenden Maßnahmen im Regelfall Verkehrszeichenpläne gefertigt, um
diese sodann straßenverkehrsbehördlich anordnen zu können. Im Anschluss ist eine
Umsetzung durch den Baulastträger erforderlich.
Frage 6:
Wie werden bei der Verstetigung der temporären Radverkehrsanlagen die Bedürfnisse des öffentlichen
#Nahverkehres, der #Rettungskräfte und des #Wirtschaftsverkehrs eingebunden?
Antwort zu 6:
Die Entscheidung zu Einrichtung von Radverkehrsanlagen durch eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung muss, sowohl bei einer temporären wie auch bei
einer dauerhaften Umsetzung in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, die Belange
aller Verkehrsarten berücksichtigen.
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Frage 7:
Welcher Zeitplan wird bei der Umwandlung verfolgt?
Antwort zu 7:
Im Rahmen verfügbarer Ressourcen ist eine schnellstmögliche Verstetigung aller
aufgelisteten und bislang temporären Radverkehrsanlagen vorgesehen.
Frage 8:
Wie wirkt sich die Umwandlung der temporären Anlagen auf die Planung und Umsetzung von regulär
geplanten Radwegen im Stadtgebiet aus?
Antwort zu 8:
Aufgrund der in ihrer Gesamtheit begrenzten Ressourcen bedeutet die Realisierung eines
Vorhabens zu Veränderungen im Verkehrsraum stets, dass die genutzten Ressourcen nicht
zugleich für andere Vorhaben zu Verfügung stehen. Aufgrund der schnelleren Realisierung
führt die Umsetzung temporärer Radverkehrsanlagen mit anschließender Verstetigung
jedoch zu einem insgesamt schnelleren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur.
Frage 9:
Inwiefern ist die GB #infraVelo GmbH an diesen Maßnahmen beteiligt und welche Rolle spielt sie dabei?
Antwort zu 9:
Die GB infraVelo GmbH ist an den Vorhaben zur Einrichtung der aufgelisteten, temporären
Radverkehrsanlagen nicht beteiligt.
Frage 10:
Welche Kosten ergeben sich aus der Umwandlung der einzelnen temporären Radverkehrsanlagen und wie
beziffern sich diese für die jeweiligen Radwege?
Antwort zu 10:
Die Kostenermittlung ist Teil der anstehenden Vorhaben für eine Verstetigung der
temporären Radverkehrsanlagen. Pauschale Aussagen dazu sind nicht möglich.
Berlin, den 19.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10053.pdf

www.berlin.de