Radverkehr: Popup-Radwege, aus Senat

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Frage 1:
Wo und in welcher Länge sind derzeit #Popup-Radwege geplant (bitte um Auflistung)?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig (Stand 15.05.2020) erfolgen Abstimmungen mit den Bezirksämtern
Mitte, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick
zu möglichen Straßen, in denen temporäre #Radverkehrsanlagen angeordnet werden
könnten. Verbindliche Ergebnisse stehen noch nicht fest.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden Strecken ausgesucht, entlang derer Popup-Radwege installiert
werden?
Antwort zu 2:
Die Anordnung erfolgt nur dort, wo die Voraussetzungen für Radverkehrsanlagen
gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Nr. I. 2.
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu
§ 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen. Außerdem können temporäre Anordnungen nur dort
umgesetzt werden, wo keine baulichen Veränderungen erforderlich sind und die
Verkehrslage keine Komplexität aufweist, die einen längeren planerischen Vorlauf
benötigt.
Frage 3:
Wie ist die schnelle Umsetzung zu erklären, während Planungen für konventionelle #Radwege
jahrelang stillstehen?
Antwort zu 3:
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 beziehen sich die temporären
Anordnungen auf weniger komplexe Verkehrssituationen. Durch die Option von
einfachen und schnellen Nachbesserungen kann der planerische Vorlauf zudem
noch verkürzt werden.
Frage 4:
Wie viele Parkplätze wurden bisher für Popup-Radwege umgewidmet und werden nach derzeitigen
Planungen für noch kommende Popup-Radwege umgewidmet werden?
Antwort zu 4:
Auf den bislang relevanten Straßenabschnitten existierten größtenteils keine
gesondert ausgewiesenen Parkflächen, die entfernt werden mussten. Jedoch ist
durch die Einrichtung von #Radfahrstreifen das Parken am rechten Fahrbahnrand
nicht mehr zulässig. Dort wo dies räumlich und verkehrlich möglich und sinnvoll war,
wurden deshalb links neben dem Radfahrstreifen spezielle Parkflächenmarkierungen
aufgebracht. In dieser Weise wird auch bei künftigen Anordnungen verfahren. Eine
Bilanz zu Stellflächen für Kraftfahrzeuge wird dabei nicht erstellt.
Frage 5:
Ist vorgesehen, die Radwege auch nach Aufhebung der Abstandsregeln für Corona zu erhalten?
Wenn ja, wie soll dies umgesetzt werden und wie werden die wegfallenden Parkplätze kompensiert?
Antwort zu 5:
Nach derzeitigem Stand wird der ganz überwiegende Teil der temporär
angeordneten Radfahrstreifen künftig dauerhaft etabliert. Dabei erfolgen
Modifikationen, wenn sich deren Notwendigkeit in der temporären Phase zeigen
sollte. Die Einrichtung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge an anderen Stellen ist nicht
Bestandteil der Anordnungen im Zusammenhang mit temporären Radfahrstreifen. Es
wurden jedoch in Einzelfällen den Anwohnenden Alternativangebote bereitgestellt,
wie beispielsweise die Kooperation mit einem Parkhaus am Kottbusser Damm.
Frage 6:
Welche Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr werden erwartet, wenn an den nun verengten
Fahrbahnen das Verkehrsaufkommen wieder auf das Vor-Corona-Niveau steigt (bitte um Übersicht für
jede Strecke mit Popup-Radweg)?
Antwort zu 6:
Es wird erwartet, dass durch die Einrichtung der Radverkehrsanlagen neben dem
Erreichen der Ziele des MobG und der Steigerung der Verkehrssicherheit auch die
Gesamtleistungsfähigkeit des Verkehrs positiv beeinflusst wird (§25 MobG BE). Mit
der Einrichtung der Radfahrstreifen wird unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2
eine Maßnahme im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs
vollzogen. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung im Sinne des § 43 des Berliner
Mobilitätsgesetzes, der eine flächendeckende Einrichtung von Radverkehrsanlagen
an den Hauptstraßen vorsieht.
Berlin, den 19.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz