Straßenverkehr: Altglienicker Brücke: Planungsstand für den Brückenneubau, aus Senat

Frage 1:
Wann werden die Planungen für den #Ersatzneubau für die #Altglienicker #Brücke beginnen, damit die
#Baudurchführung spätestens 2025 starten kann?
Antwort zu 1:
Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Die Altglienicker Brücke steht im Eigentum und der Unterhaltungslast der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#WSV). Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat
bereits im Jahr 2016 mit bauvorbereitenden Aktivitäten für die Bau- und
#Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau begonnen. Aktuell ist vorgesehen den
Ersatzneubau nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der #Marggraffbrücke zu realisieren.
Ein Baubeginn ab dem Jahr 2025 ist daher realistisch. Die derzeit genutzte #Behelfsbrücke
wird bis dahin durch den Bund weiter #verkehrssicher vorgehalten.“
Frage 2:
Welche (planungs-)rechtlichen Verfahren sind mit dem geplanten Ersatzneubau verbunden, in welchen
Zuständigkeiten werden sie wann und durch wen durchgeführt?


Antwort zu 2:
Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Ein schifffahrtsbezogener Ausbau des Teltowkanals ist seitens der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung nicht vorgesehen, so dass der Ersatzneubau als Maßnahme der
hoheitlichen Unterhaltung nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) durch den
Bund realisiert werden soll. Ein förmliches Genehmigungsverfahren ist dafür nach dem
WaStrG nicht vorgesehen. Das Bauvorhaben ist dafür im Einvernehmen nach § 4 WaStrG
und im Benehmen in sonstigen öffentlich-rechtlichen Belangen mit den zuständigen
Behörden des Landes Berlin umzusetzen. Soweit seitens des Landes Berlin ein
Ausbauverlangen für die überführte Köpenicker Straße gestellt wird, welches ein förmliches
Genehmigungsverfahren nach dem Berliner Straßengesetz (#BerlStrG) erfordert, würde die
Vorhabensträgerschaft auf das Land Berlin wechseln und es wäre das nach BerlStrG
vorgesehene Genehmigungsverfahren durchzuführen.“
Frage 3:
Wie wird sichergestellt, dass Ausführung und künftige verkehrliche Erschließung des Ersatzneubaus
bestmöglich auf die veränderten Anforderungen des Verkehrs (gestiegene Verkehrsmenge, sichere Rad- und
Fußwege) ausgerichtet werden?
Antwort zu 3:
Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Seit Beginn der Vorplanungen erfolgt eine enge Abstimmung mit der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Seitens des WNA Berlin werden die
Forderungen des Landes Berlin dabei bauplanerisch berücksichtigt.“
Frage 4:
Welche Anforderungen stellt der Senat an den Ersatzneubau?
Antwort zu 4:
Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Das Land Berlin hat die Berücksichtigung einer Verbreiterung des Brückenquerschnittes
mit folgenden Vorgaben gefordert:

  • beidseitige #Gehwege 2,50 m breit, zuzüglich Schutzstreifen zur Fahrbahn,
  • Fahrbahn: 2 x 3,25 m zuzüglich beidseitiger #Radverkehrsanlagen.“
    Frage 5:
    Wird der Senat an den Kosten für den Ersatzneubau beteiligt sein und wenn ja, in welchem Umfang?
    Antwort zu 5:
    Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
    „Das Land Berlin muss sich infolge der Forderung nach einer Verbreiterung des
    Brückenquerschnittes an den Kosten für den Ersatzneubau beteiligen. Zur Höhe der
    Kostenbeteiligung können noch keine Angaben gemacht werden.“
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    Die Kostenteilung ist Gegenstand der zwischen den Kreuzungspartnern abzuschließenden
    Kreuzungsvereinbarung.
    Frage 6:
    Mit welchen weiteren Baumaßnahmen ist in Zusammenhang mit dem Ersatzneubau zu rechnen, um den
    gestiegenen verkehrlichen Anforderungen an die Brückenverbindung bestmöglich zu begegnen?
    Antwort zu 6:
    Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
    „Seitens der WSV ist kein Ausbau des Teltowkanals für die Schifffahrt vorgesehen. Neben
    der bauplanerischen Berücksichtigung der Forderung nach einer Verbeiterung des
    Brückenquerschnittes soll auch die derzeitige Anbindung der Straßenanbindung an die
    Straße Ernst-Ruska-Ufer verbessert werden. Weitere Baumaßnahmen im Zuge des
    Ersatzneubaus der Brücke sind nicht vorgesehen.“
    Frage 7:
    Ist geplant, architektonische Elemente der alten Altglienicker Brücke bei der Ausführung des Ersatzneubaus
    aufzugreifen und wenn ja, in welcher Weise?
    Antwort zu 7:
    Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
    „Architektonische Elemente der alten Altglienicker Brücke werden für den Ersatzneubau des
    Bundes nicht aufgegriffen.“
    Frage 8:
    Auf welche Weise werden die Anwohner frühzeitig in die Planungen einbezogen?
    Antwort zu 8:
    Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
    „Die Abstimmungen des Bundes werden mit den zuständigen Behörden der SenUVK und
    des Bezirksamts Treptow-Köpenick sowie mit den von dem Bauvorhaben betroffenen
    Leitungsbetreibern geführt. Sobald die Bau- und Genehmigungsplanungen hinreichend
    konkretisiert sind, wird das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin eine
    Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger anbieten.“
    Frage 9:
    Welchen Zeitraum werden Planung und Baudurchführung insgesamt in Anspruch nehmen?
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    Antwort zu 9:
    Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
    „Der Baubeginn wird durch den Bund derzeit ab 2025 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von
    2,5 Jahren gerechnet. Diese beinhaltet bereits die notwendigen Umverlegungen der
    zahlreich betroffenen Leitungen.“
    Berlin, den 04.11.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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