Straßenverkehr: Konzessionierung im Berliner Mietwagengewerbe, aus Senat

06.07.2023

Frage 1:
Welchen Stellenwert hat für das #Landesamt für Bürger- und #Ordnungsangelegenheiten (#LABO) die #wirtschaftliche Prüfung (bspw. im Sinne eines #Businessplans) für die #Konzessionierung einer #Mietwagenfirma sowie der eingesetzten Fahrzeuge?
Antwort zu 1:
Die Prüfung der finanziellen #Leistungsfähigkeit gemäß § 2 Berufszugangsverordnung für den #Straßenpersonenverkehr (#PBZugV) ist eine Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG).
Frage 2:
Wie genau und anhand welcher Kriterien prüft das LABO im Rahmen der Konzessionierung grundsätzlich vorab, ob ein vorgestelltes Geschäftsmodell wirtschaftlich sein kann und sein wird? (Aufstellung erbeten.)


Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um die Konzessionierung eines unwirtschaftlichen Betriebes im
Bereich des Mietwagengewerbes auszuschließen?
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Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
In § 2 PBZugV sind die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgeführt. Das LABO prüft
einzelfallbezogen, ob die Angaben in den eingereichten Unterlagen schlüssig und
nachvollziehbar sind.
Frage 4:
Inwiefern überprüft das LABO nach erfolgter Konzessionierung einer Mietwagenfirma und seiner Fahrzeuge die
Wirtschaftlichkeit des angemeldeten Geschäfts?
Frage 5:
Wie oft und wie finden diese Überprüfungen statt?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Sechs Monate nach Ersterteilung einer Genehmigung muss das Unternehmen gemäß Auflage
dem LABO Geschäftsunterlagen (insbesondere Beförderungsaufträge) zur Prüfung übersenden.
Diese werden einzelfallbezogen und stichprobenweise überprüft. Außerdem kann das LABO
anlassbezogen eine vollständige Betriebsprüfung anordnen.
Frage 6:
Welcher #Personalkörper steht dem LABO hinsichtlich dieser Überprüfungen zu Verfügung und wie hat sich dieser in
den letzten fünf Jahren entwickelt? (Aufstellung nach Jahren und VZÄ erbeten.)
Antwort zu 6:
Im Sachgebiet Gewerbliche Personenbeförderung werden nicht nur Mietwagen, sondern auch
Taxen und Krankenkraftwagen genehmigt und im Rahmen der Gewerbeaufsicht überwacht. Eine
genauere Aufschlüsselung des Personalkörpers ist daher nicht möglich.
Jahr (Stand Jahresmitte) VZÄ
2018 20,75
2019 20,75
2020 19,75
2021 20,75
2022 19,00
Zusätzlich wurde zum 01.01.2023 ein neues Sachgebiet „Kontrollen und Ermittlungen“
eingerichtet. Dieses umfasst zusätzlich 7 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Die Stellenbesetzungen sind
noch nicht abgeschlossen.
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Frage 7:
Wie viele Konzessionen wurden im Bereich des Mietwagengewerbes in Berlin seit 2019 insgesamt vergeben und wie
viele davon wurden seitdem wieder entzogen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)
Frage 10:
Wie viele der Konzessionen, die seit 2019 Bereich des Mietwagengewerbes vergeben worden sind, wurden in den
Folgejahren bis heute verlängert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)
Antwort zu 7 und 10:
Die Fragen 7 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
In der Statistik für jede einzelne Verkehrsart wird beim LABO nur die Zahl der jeweils aktuell
genehmigten Unternehmen und Fahrzeuge ausgewiesen. Die darüber hinausgehend erfragten
Sachverhalte werden statistisch nicht erfasst.
Anzahl der bestandkräftigen bzw. vollstreckbaren Widerrufe gegen Mietwagen-Unternehmen:
2021: 42 Unternehmen mit 732 Fahrzeugen
2022: 67 Unternehmen mit 1.153 Fahrzeugen
2023 (bis 23.06.): 10 Unternehmen mit 251 Fahrzeugen
Frage 8:
Welche waren seit 2019 die häufigsten Gründe für den Entzug von Konzessionen im Mitwagengewerbe? (Aufstellung
der Gründe erbeten.)
Antwort zu 8:
Grundlage für den #Widerruf einer Genehmigung nach § 25 PBefG ist regelmäßig der Wegfall
der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG.
Die konkreten Gründe für den Widerruf von Genehmigungen werden statistisch nicht erfasst.
Frage 9:
Welche Gültigkeitsdauer hat eine Konzession im Mietwagengewerbe und welche konkreten Nachweise müssen dem
LABO im Rahmen einer Verlängerung vorgelegt werden?
Antwort zu 9:
Bei erstmaliger Erteilung einer Genehmigung wird diese regelmäßig für 2 Jahre erteilt. Wird eine
bestehende Genehmigung erneuert, liegt die Gültigkeitsdauer in der Regel bei 5 Jahren.
Einzelfallbezogen wird jedoch auch bei einer Erneuerung eine kürzere Frist festgelegt.
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Die Unterlagen bei einem #Erneuerungsantrag entsprechen grundsätzlich denen eines
Erstantrages. Zusätzlich sind jedoch Geschäftsunterlagen für den bisherigen Gültigkeitszeitraum
zur Prüfung einzureichen.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um #kriminelle Strukturen sowie #Schwarzarbeit, #Steuerhinterziehung
und #Sozialmissbrauch im Mietwagengewerbe zu unterbinden? (Aufstellung der Maßnahmen erbeten.)
Frage 12:
Mit welchen Stellen und Behörden arbeitet das LABO im Sinne der Fragstellung unter 11.) hierbei zusammen?
(Aufstellung unter Nennung des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erbeten.)
Antwort zu 11 und 12:
Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die zuständigen Behörden (#LABO, #Hauptzollamt, #Finanzämter, #LaGetSi, #Polizei) informieren sich
gegenseitig bei etwaigen Feststellungen. Abstimmungsgespräche und gemeinsame
werden nach Bedarf und verfügbaren Ressourcen durchgeführt.
Frage 13:
Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.

Berlin, den 05.07.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de