Straßenbahn: Drahtige Angelegenheit Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Guyotstraße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der #Guyotstraße in zwei Bauabschnitten gleich 1000 Meter #Fahrdraht der Straßenbahnanlagen. Die erste Bauphase geht von Samstag, den 26. Juni von zirka 01:00 Uhr bis Montag, den 28. Juni 2021, zirka 04:30 Uhr. Die zweite Bauphase geht von Samstag, den 3. Juli von zirka 01:00 bis Montag, den 5. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien #M1 und #50 sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M1 fährt zwischen Am Kupfergraben und #Schillerstraße. Die Linie 50 ist zwischen #Virchow-Klinikum beziehungsweise #Björnsonstraße und #Rosenthal als Ersatz für die M1 im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen der Linie 50 ist zwischen S+U #Pankow und Guyotstraße eingerichtet.

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Straßenbahn: Pankow: Pläne für Hunderte Wohnungen am alten Tram-Depot, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231844637/Pankow-Plaene-fuer-Hunderte-Wohnungen-am-alten-Tram-Depot.html

Friedhofsflächen in Pankow könnten zu Baugrund für einen neuen Kiez werden. Dazu würde die BVG-Tram-Linie #M1 verlängert.

Es ist ein #Potenzialgebiet, das man bislang vor allem dadurch kennt, dass ein historisches #Tram-Depot darauf verfällt. Aber was das Bezirksamt Pankow nun prüfen lässt, könnte das Gelände nordöstlich des #Straßenbahnbetriebshofs an der #Dietzgenstraße in den Kreis der interessantesten Entwicklungsgebiete Berlins katapultieren. Für Flächen am Rande der so genannten #Nordend-Friedhöfe lässt man mit Hilfe mehrerer Planungsbüros ein #Wohnquartier zu beiden Seiten der Bundesstraße 96a untersuchen. Über eine genaue Größenordnung der Bebauung wollen sich zwar weder Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) noch die Planer äußern. Aber das neue Stadtviertel wäre wohl bedeutend genug, dass es sich lohnt, die #Straßenbahnlinie M1 dafür zu verlängern.

Nordend-Friedhöfe in Pankow: Vorne wohnen, hinten erholen
Noch befindet sich dieser Plan im Stadion der „Vorklärung“. Gleichwohl gehen Pankows Baupolitiker davon aus, dass es realistische Chancen gibt, an der Ostkante der Nordend-Friedhöfen, direkt an der Bundesstraße eine Zeile von Neubauten zu errichten. Der Vorschlag der Büros Stattbau, Planwerk und Hemeier lautet wie folgt: Vorne, an der Straßenkante, wird gebaut, hinten bleibt es grün. Ein großer Teil der Bestattungsflächen liegt derzeit brach, ist zum Teil völlig verwildert und bietet die Chance, eine Parklandschaft zu schaffen.

Aber für die Freizeitnutzung von Friedhofsanlagen wird sich der Bezirk Pankow wohl nicht die Mühe machen, so weitreichende Konzepte zu erarbeiten wie dieses. Die Zielstellung darin ist unmissverständlich: „Wohnen im verträglichen Umfang.“ Dazu gehört soziale Infrastruktur und Platz zur Erholung im Grünen. Historische Kapellen der Nordend-Friedhöfe sollen ebenso erhalten bleiben wie die noch genutzten Bestattungsflächen.

Chance zur Belebung des #Straßenbahnbetriebshofs #Niederschönhausen
Interessantester Punkt des Plans ist aber die Frage der Verkehrserschließung. …

Straßenbahn + Regionalverkehr + Radverkehr: Verkehr in Pankow, aus Senat

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Frage 1:

Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?

Antwort zu 1:

Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:

  • Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“

andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.

  • Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit

dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.

  • Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
  • Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
  • Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit

„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die

Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.

  • Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
  • Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.

In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu

§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.

Frage 2:

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild

„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?

Antwort zu 2:

Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur  Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen  wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.

Frage 3:

Ist ein neuer Zweig der Tramlinie #M1 aus #Rosenthal über den #Wilhelmsruher Damm durchs #Märkische Viertel nach #Wittenau nach jetzigem Stand noch zu verwirklichen? Wenn nein, warum nicht? Ist eine #niveaugleiche Kreuzung zwischen der Tram und der #Heidekrautbahn möglich?

Antwort zu 3:

Die #Straßenbahnverlängerung #Rosenthal#Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.

Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.

Frage 4:

Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?

Antwort zu 4:

Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.

Frage 5:

Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?

Antwort zu 5:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.

Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“

Frage 6:

Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden.  „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?

Antwort zu 6:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher  Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“

Frage 7:

Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?

Antwort zu 7:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.

Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.

Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“

Frage 8:

Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den

Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?

Antwort zu 8:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.

Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“

Frage 9:

An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?

Antwort zu 9:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Vorbemerkung:

Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.

Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG5
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.4
DANZIGER STR. / WINSSTR.4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.3
LANDSBERGER ALLEE 1163
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.3

(Stand: 4. März 2021)

Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 5039
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.32
BREITE STR. 2032
INDIRA-GANDHI-STR. / BERLINER ALLEE31
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.31
MÜHLENSTR. / BREITE STR.29
GRANITZSTR. / PRENZLAUER PROMENADE / ROTHENBACHSTR.26
AM STEINBERG / PRENZLAUER PROMENADE / THULESTR.25
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.25
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.24
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.24
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.23
ROMAIN-ROLLAND-STR. 2522
BUSCHALLEE / SEEWEG / BERLINER ALLEE22
KNIPRODESTR. / STORKOWER STR.21
ODERBRUCHSTR. / KARL-LADE-STR. / LANDSBERGER ALLEE21
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 419
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.16

(Stand: 4. März 2021)“

Frage 10:

Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und  der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?

Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?

Antwort zu 10:

Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“

Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Mast-Have der M1 Entlang der Straßenbahnlinie M1, zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord …, aus BVG

Entlang der #Straßenbahnlinie #M1, zwischen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord, erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe in den nächsten anderthalb Wochen insgesamt sechs Fahrleitungsmaste. Die Straßenbahnlinie M1 fährt von Samstag, den 13. März, Betriebsbeginn bis Montag, den 22. März 2021, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt. Die Linie ist zwischen Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz beziehungsweise #Schillerstraße im Einsatz. Zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

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Straßenverkehr: Pankow prüft „Flüsterasphalt“ für Berlins lauteste Straße, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231575675/Pankow-prueft-Fluesterasphalt-fuer-Berlins-lauteste-Strasse.html

Heute #Tempo 10, künftig 50: Der #Neubau der #Friedrich-Engels-Straße in #Pankow steckt voller Probleme.

An Zeit für gründliche Planung besteht kein Mangel: Am Ende könnten bei der #Sanierung des nördlichsten Abschnitts der Friedrich-Engels-Straße bis zu 23 Jahre vom ersten Schritt bis zum Beginn der #Bauarbeiten vergangen sein. Erst Ende des Jahrzehnts wird die Meile den Titel als lauteste Straße Berlins endlich verlieren.

Derzeit unternimmt das Bezirksamt Pankow wieder einmal einen Anlauf, für den #maroden, 1,6 Kilometer langen Streckenteil, auf dem #rumpelnde Lastwagen Häuser erschüttern, eine Planung vorzulegen. Jetzt sind die Ergebnisse einer Online-Beteiligungsrunde für Anwohner ausgewertet – und es zeigen sich Probleme, die trotz der langen Vorbereitungen wohl nicht mehr zu beheben sind. Ein Beispiel erstaunt besonders: Obwohl die neue #Heidekrautbahn an der Engels-Straße sogar einen eigenen #Bahnhof erhält, fahren die #BVG-Straßenbahnlinie der Linie #M1 einfach an diesem Haltepunkt vorbei.

#Verkehrsproblem in #Pankow-Rosenthal: Neuer Bahnhof ohne #Tram-Station
Laut Erkenntnissen von Wolfram Kempe, dem Vorsitzenden des Pankower Verkehrsausschusses, wird die nächste Tramhaltestelle der Engels-Straße …

Straßenbahn: Astreine Sache In der Berliner Straße finden Baumschnittarbeiten des Grünflächenamtes statt., aus BVG

In der #Berliner Straße finden #Baumschnittarbeiten des Grünflächenamtes statt. Von Montag, den 14. Dezember 2020 bis Freitag, den 18. Dezember 2020 jeweils in der Zeit von zirka 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sind die Straßenbahnlinien #M1 und #50 nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M1 ist zwischen Schillerstraße bzw. Rosenthal Nord, Pankow Kirche, und Guyotstraße im Einsatz, sowie zwischen Am Kupfergraben, U Eberswalder Straße und Hansastraße. Die 50 fährt zwischen Björnsonstraße und Virchow Klinikum. Als #Ersatz sind Busse für die M1 zwischen Pankow Kirche und U Eberswalder Straße sowie für die 50 Pankow Kirche und Björnsonstraße unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

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Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
2
soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
3
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
4
Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
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Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein -Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
6
Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
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Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
8
Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
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Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
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Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
11
Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
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Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
13
Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Werkstätten: Straßenbahnbetriebshof auf der Elisabeth-Aue – Lückenschluss der Linien M1 und 50?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Der neue Standdort für den #Straßenbahnbetriebshof im #Nordostraum soll mindestens sechs Hektar groß
sein, während der alte Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen nur 2,5 Hektar groß und damit zu klein
ist. Die in der Nähe befindliche Elisabeth-Aue umfasst insgesamt 70 Hektar. – Inwiefern ist die #Elisabeth-Aue
in der engeren Auswahl für den zu findenden Standort des neuen Betriebshofs?
Frage 2:
Inwiefern setzt das Land sich dafür ein, den neuen Straßenbahnbetriebshof im Nordostraum auf der
Elisabeth-Aue in Blankenfelde zu realisieren?
Antwort zu 1 und 2:
Der Standort Elisabethaue wurde im Rahmen der Standortuntersuchung für einen neuen
Straßenbahn-Betriebshof im Nord-Ost-Raum betrachtet. Der Standort ist nicht der
Vorzugsstandort.
Die Ermittlung des Vorzugsstandortes erfolgte im Rahmen einer formalisierten Standortuntersuchung. Hierzu wurden aus fachlicher Sicht potenziell geeignete Standorte im NordOst-Raum ermittelt, darunter auch die Elisabethaue. Die notwendigen planerischen und
finanziellen Ressourcen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und beim Land Berlin
werden zur Realisierung des Vorzugsstandortes eingesetzt.
2
Frage 3:
Mit welchen Investitionen in die kommunale Infrastruktur wäre der neue Betriebshof für Blankenfelde,
Französisch Buchholz und Niederschönhausen verbunden?
Antwort zu 3:
Die Investitionen für den Bau des Betriebshofes belaufen sich auf geschätzt ca. 120 Mio.
EUR und können mit denen des Standortes Adlershof verglichen werden. Die Folgeinvestitionen (insbesondere ggf. zusätzlich notwendige Streckenanbindungen, Ingenieurbauwerke und Lärmschutzmaßnahmen) unterscheiden sich je nach Standort. Für den
Standort Elisabethaue werden sie auf ca. 25 Mio. EUR zuzüglich Kosten für den
Lärmschutz geschätzt.
Frage 4:
Inwiefern bietet sich durch diese Investition die Möglichkeit, die Straßenbahnlinien #M1 (Niederschönhausen,
Schillerstraße) und #50 (Guyotstraße) miteinander zu verbinden?
Antwort zu 4:
Die technische Machbarkeit einer Verbindung der Straßenbahn-Linien M1 und 50 besteht.
Dies wurde im Rahmen der Voruntersuchung zur Anbindung des bis 2016 auf der
Elisabethaue geplanten Wohnungsbaustandortes geprüft. Ein Neubau dieser Strecke wäre
aber nur mit Realisierung der damals angenommenen Wohnungsbaupotenziale sinnvoll
und wirtschaftlich. Für die Anbindung des untersuchten Standortes #Elisabethaue an das
Straßenbahn-Netz wäre eine Verbindung nach #Blankenburg unabdingbar, da hier die
eigentlichen Bedarfe für die vom Betriebshof zu bedienenden Streckenteile (nach
Realisierung des Neubaustadtquartiers Blankenburger Süden) bestehen und ein vom
Nadelöhr am Bahnhof Pankow unabhängiger Streckenzugang bestünde.
Frage 5:
Inwiefern werden die Bürger/innen am Verfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Der Betriebshof wurde u.a. im Rahmen des Werkstattverfahrens „Blankenburger Süden“
behandelt. Darüber hinaus finden sich Informationen zur Durchführung der
Standortuntersuchung im Internet unter https://www.berlin.de/verkehr-pankower-osten/. .
Weitere Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zuge des weiteren Verfahrens
vorgesehen.
Frage 6:
Inwiefern gibt es bereits Präferenzen oder Festlegungen für einen Standort?
Antwort zu 6:
Aus der bisher erfolgten formalisierten Standortuntersuchung sind die Standorte
„Zwischen Autobahn A114 und Stettiner Bahn“ sowie „Gewerbegebiet Heinersdorf“
3
gleichrangig auf dem 1. Rang hervorgegangen. Unter Berücksichtigung der sozialen
Härten, die eine Standortentscheidung für den Standort zwischen Autobahn A 114 und
Stettiner Bahn bedeuten würde, wäre der Standort Gewerbegebiet Heinersdorf der
Vorzugsstandort.
Frage 7:
Wann wird die Entscheidung getroffen, welcher Standort den Zuschlag erhält?
Antwort zu 7:
Die Standortuntersuchung wurde Ende August 2020 abgeschlossen; der Standort
Gewerbegebiet Heinersdorf ging hierbei als Vorzugsstandort hervor und wurde am
24.09.2020 vom Lenkungsausschuss Stadtquartiere bestätigt.
Das Ergebnis der formalisierten Standortuntersuchung fügt sich in das aus dem
Werkstattverfahren „Blankenburger Süden“ favorisierte Strukturkonzept der Büros yellow z
/ bgmr ein, das den Standort für den Straßenbahnbetriebshof ebenfalls im Gewerbegebiet
Heinersdorf verortet. Da sich der Standort nicht im Landeseigentum befindet, wird die BVG
beauftragt, Ankaufsverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen. Auf der Basis der
Verhandlungen kann eine Entscheidung getroffen werden.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das sehen wir uns gleis mal an Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der BVG an oberster Stelle., aus BVG

Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der BVG an oberster Stelle. Dazu gehört auch, #Straßenbahngleise regelmäßig zu inspizieren und zu warten. So wie am kommenden Wochenende auf der Linie #M1, in den Bereichen Kastanienallee und Friedrichstraße. Um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in den Nächten von Freitag, den 18. auf Samstag, den 19. September, zwischen 1 und 5 Uhr und Samstag, den 19. auf Sonntag, den 20. September, zwischen 1 und 7 Uhr erledigt.

In dieser Zeit können daher auf der gesamten Linie M1 keine Züge fahren. #Barrierefreie Busse verkehren in beiden Nächten zwischen Am Kupfergraben und Schillerstraße.

(Zu den nächtlichen Einschränkungen auf der M1 beachten Sie bitte auch die Bauarbeiten in Höhe Breite Straße aus der Pressemitteilung vom 11. September).

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Frische Gleise sind absolut M1 Die Bautrupps der BVG arbeiten in der kommenden Woche an den Straßenbahngleisen der Linie M1., aus BVG

Die Bautrupps der BVG arbeiten in der kommenden Woche an den #Straßenbahngleisen der Linie #M1. Von Dienstag, den 15. September, ca. 4 Uhr bis Sonntag, den 20. September 2020, ca. 7 Uhr können daher im Bereich um die #Breite Straße keine Züge verkehren.

Die Linie #M1 fährt in diesem Zeitraum zwischen Am Kupfergraben und S- und U-Bahnhof Pankow und dann weiter zur #Guyotstraße. Barrierefreie Busse übernehmen den fehlenden Abschnitt zwischen S- und U-Bahnhof Pankow und Schillerstraße bzw. Rosenthal Nord. Die Linie 50 verkehrt nach Plan.

Zu einer #Fahrzeitverlängerung kommt es wegen einer Umleitung stadteinwärts im Bereich Pankow Kirche auch für den Nachtbus #N50. Alle Haltestellen werden aber planmäßig angefahren.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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