18.03.2025
Der #Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den #Linden darf bleiben. Das hat das #Verwaltungsgericht in einem #Eilverfahren entschieden.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Senatsverwaltung) teilte im März 2023 den #Fahrbahnquerschnitt der Straße Unter den Linden neu auf: Die bis dahin bestehenden zwei Fahrbahnen für den motorisierten #Individualverkehr wurden auf einen #Fahrstreifen reduziert. Anstelle der gemeinsam von Bus- und Fahrradverkehr genutzten Spur wurde ein gesonderter Radfahrstreifen und ein davon getrennter Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Dagegen wandte sich der Antragsteller und macht geltend, dass sich der #Kfz-Verkehr #tageszeitunabhängig auf der einzigen Fahrspur #staue, wohingegen die Busspur in der Regel frei befahrbar sei. Busse und #Radverkehr könnten sich eine Spur teilen, um den Kfz-Verkehr zu entlasten. Es seien keine Konflikte zwischen Rad- und Busverkehr zu befürchten, zumal der Radverkehr im Vergleich zum Pkw-Verkehr marginal sei.
„Bussonderfahrstreifen Unter den Linden darf bleiben (Nr. 17/2025), aus Justiz“ weiterlesen