www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In welchem Zeitraum plant der Senat den #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke? Antwort zu 1: Die Maßnahme ist in die Investitionsplanung des Landes mit einem Baubeginn in 2016 aufgenommen worden. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 2: Welchen Stand besitzt die Planung zum Neubau und was ist dazu noch weiter zu leisten? Antwort zu 2: Die Planungen zum #Ersatzneubau können frühestens in der 2. Jahreshälfte 2014 beginnen. Frage 3: Welchen Kostenrahmen besitzt die Baumaßnahme? Antwort zu 3: Die Kosten der Baumaßnahme werden ca. 2,8 Mio. € betragen. Frage 4: Inwieweit sind bzw. werden umweltrechtliche Belange in die Planung einfließen? Frage 5: Inwieweit sind bzw. werden verkehrliche Belange (privat wie öffentlich) in die Planung einfließen? Frage 6: Inwieweit plant der Senat den Verkehr zwischen #Müggelheim und der Gemeinde #Gosen-Neu Zittau während der Bauphase aufrechtzuhalten und welche Einschränkungen sind dabei in Kauf zu nehmen? Antwort zu 4, 5 und 6: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. #Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)
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