155 Millionen Euro haben Berlin und Brandenburg für die #Erneuerung der #S-Bahn bezahlt. Besonders auffallend: die schwarzen Türen.
Eine Klimaanlage ist nicht mit drin im Preis. Für 155 Millionen Euro erneuert die S-Bahn gut 300 „#Viertelzüge“ , also gut 600 Wagen. Seit Dienstagnachmittag ist der erste „neue“ Zug im Einsatz. Auffallendstes Merkmal außen: Die glänzend schwarzen #Türen. Neueste Vorschriften fordern für die Türen einen starken Kontrast zu den Seitenwänden – dies soll Sehbehinderten das Leben erleichtern.
Da die Waggons traditionell unten dunkelrot sind, blieb nur schwarz. Man habe sich aus Designgründen dann für das kräftige, tiefe #Glanzschwarz entschieden, sagte S-Bahn-Chef Peter Buchner am Mittag im #Ausbesserungswerk#Schöneweide. Aber die Türen haben nicht nur eine neue Farbe, sie sind komplett neu. „Die Türen waren der größte #Störfaktor“, begründete dies Buchner. Die große Investition soll die Züge der Baureihe #481 noch einmal fit für mindestens …
Es wird eng – oder noch enger – auf der #A114: Seit Monatsbeginn haben die Bauarbeiten zur #Erneuerung der 46 Jahre alten Fahrbahnen begonnen, am Wochenende findet die erste Vollsperrung statt. Ab Freitag um 22 Uhr bis Montag früh um 5 Uhr wird der Abschnitt zwischen Schönerlinder Straße und Pasewalker Straße komplett gesperrt, damit die #Königsteinbrücke abgerissen werden kann.
Insgesamt acht Brücken droht das im Laufe der Baumaßnahme. Sie werden erneuert oder instandgesetzt, darunter die #Bucher-Straßen-Brücke und die #Hebammensteigbrücke, die ebenfalls neu entstehen. Wie in einer Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben bekannt wurde, werden zudem ab jetzt bis Ende Januar 2020 Bäume entlang der A 114 gefällt, danach erst kann die betonierte Fahrbahn nach und nach durch eine asphaltierte ersetzt werden. Das vorgesehene Bauende des Projektes ist nach Angaben der Senatsbauverwaltung in Berlin Sommer 2023. Bis dahin müssen #Pendler und Bewohner mit umfassenden Umleitungen und Staus rechnen.
Keine Lärmschutzmaßnahmen
Bei der Informationsveranstaltung in Berlin-Buch sind die Anrainer vor allem eines: verärgert. Hauptaufreger ist ein Gutachten über nötige Lärmschutzmaßnahmen. Darin wurde festgestellt, dass der Bund …
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) müssen auf die #Erneuerung ihrer veralteten #U-Bahn-Flotte weiter warten. Der Grund: Das landeseigene Unternehmen kann den #Großauftrag über die Lieferung von bis zu 1500 U-Bahn-Wagen noch immer nicht auslösen.
Die Vergabekammer des Landes Berlin hat nach Informationen der Berliner Morgenpost ihre Entscheidung über den Einspruch eines unterlegenen Bieters verschoben – nunmehr auf Ende Juli. Damit schwinden allerdings immer mehr die Hoffnungen der BVG, noch 2021 die ersten Züge der nächsten U-Bahn-Generation einsetzen zu können. Entsprechende Ankündigungen gab es bereits von Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).
U-Bahnen für die BVG: Auftragsvergabe sollte schon im Mai erfolgen
Eigentlich wollte die BVG den Auftrag für ihre bislang größte #Fahrzeug-Neubeschaffung in ihrer mehr als 90-jährigen Geschichte (Wert: rund drei Milliarden Euro) schon am 20. Mai vergeben. In einer europaweiten Ausschreibung hatte sich zuvor die #Stadler Pankow GmbH, der deutsche Ableger des Schweizer Herstellers Stadler Rail AG, gegen Konkurrenz aus Deutschland und Frankreich durchgesetzt. Allerdings legte einer der unterlegenen Bieter, die #Alstom Transport Deutschland GmbH, Einspruch gegen die Vergabe ein.
Frage 1: Wie weit ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung, der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die grundhafte #Erneuerung/#Instandsetzung der #A111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD Charlottenburg seit der Beauftragung der #DEGES durch das Land Berlin im Mai 2015 fortgeschritten? Antwort zu 1: Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept („#Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und Ende 2018 den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt. Es ist vorgesehen, auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes in 2019 die Planungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes auszuschreiben. Frage 2: Wie viele Fahrzeuge passieren täglich den genannten Abschnitt der A 111? 2 Antwort zu 2: Die durchschnittliche werktägliche #Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h (Landesgrenze Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf ca. 100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – AD Charlottenburg) an. Nach Zusammenführung der A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die durchschnittliche Verkehrsstärke auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer Damm) rd. 175.000 Kfz/24 h (Quelle: Verkehrslenkung Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014). Frage 3: In welchem Zeitraum wird die Sanierung der A 111 umgesetzt? Antwort zu 3: Das integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht erste Bauarbeiten auf der A 111 frühestens in 2022 vor. Eine voraussichtliche Gesamtbauzeit für die Arbeiten zur grundhaften Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 lässt sich aktuell – auch mit Hinweis auf ggf. zu berücksichtigende Planfeststellungsverfahren – nicht seriös angeben. Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung sein? Antwort zu 4: Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes bei rd. 870 Mio. EUR. Konkretere Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich. Frage 5: Welche Maßnahmen sind genau geplant? Antwort zu 5: Die Planungs- und Bauaufgabe umfasst die grundhafte Sanierung von 13,3 Kilometer vierstreifiger Autobahn. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird der komplette Fahrbahnaufbau einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und anschließend erneuert. Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme nach aktuellem Regelwerk. Hinzu kommen neben dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf- Wissell-Brücke und dem in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des AD Charlottenburg weitere 49 Brücken-, Tunnel- und Trogbauwerke, 85 Verkehrszeichenbrücken sowie 93 Lärmschutz- und Stützwände, die sich im betrachteten Streckenverlauf der A 111 befinden. 3 Frage 6: Wo wird die Umleitung entlangführen? Antwort zu 6: Im Rahmen der Erstellung des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche Verkehrssimulationen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche Prämissen aufgestellt worden, die unter anderem die Weiternutzung der Autobahn – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsieht. Die Abstimmungen und Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Explizite Umleitungsausschilderungen/- empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz hinein sind demnach nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz zu erwarten sind. Frage 7: Gibt es Abstimmungen mit der S-Bahn und der BVG, damit die Sanierung der A 111, der Ausbau der S 25- Gleise und die Sanierung der U 6-Trasse in Reinickendorf nicht zeitlich zusammenfallen? Frage 8: Wie sehen diese Abstimmungen konkret aus? Welche Ergebnisse gibt es diesbezüglich? Antwort zu 7 und 8: In 2017 hat die DEGES Anfragen an Verwaltungen, Verkehrsträger und Verbände zu dort geplanten Baumaßnahmen gestellt, um diese bei der Erstellung des integrierten Verkehrsund Baukonzept berücksichtigen zu können. Zu den angefragten Verkehrsträgern gehörten auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG. Rückläufe zu diesen Anfragen sind insoweit erfolgt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Sanierungsarbeiten auf der U 6-Trasse in 2020/2021 vorgesehen sind und sich demnach nicht mit dem eingeschätzten frühesten Baubeginn der Sanierungsarbeiten auf der A 111 in 2022 überschneiden. Die Koordinierung erfolgt fortlaufend. Bezüglich der Baumaßnahme S 25 liegt aktuell kein Sachstand seitens der DB AG vor. Es ist vorgesehen, in 2019 konkrete Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen Randbedingungen der einzelnen Baumaßnahmen mit der BVG wie auch mit der Deutschen Bahn AG aufzunehmen. Berlin, den 06.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Neu erbautes #Fernbahngleis am #Karower Kreuz Im vergangenen Oktober war die Freude groß, als am Karower Kreuz das neu erbaute Fernbahngleis befahren werden konnte. Bereits zum Ende der Sommer-Schulferien konnte der Verkehr auf den Linien #S2 und #S8 nach einer siebenwöchigen Unterbrechung wieder aufgenommen werden. Ein wichtiges Etappenziel, das den Fahrgästen im Nordwesten Berlins freie Fahrt bescherte. Wie damals angekündigt, werden mehrwöchige Sperrungen nicht mehr nötig sein. „Dennoch erfordern verschiedene #Bauzustände, dass es wiederholt, wie etwa an vereinzelten Wochenenden, zu abschnittsweisen Sperrungen kommt“, erklärt Jens #Kulecki, Projektleiter DB Netz AG, während in seinem Rücken emsig gebaut wird.
Er steht an der #Eisenbahnüberführung (EÜ) „Am #Danewend“, wo seit Sommer die Arbeiten für den Ausbau der #Fernbahntrasse zwischen Berlin-Blankenburg und Berlin-Karow laufen. An diesem Tag rollt über ein Gleis der Fernverkehr, die S-Bahn muss baubedingt zeitweise pausieren.
Die Spundwände sind in den Boden eingebracht. Der „Kabelsalat“, der bei Brücken im biblischen Alter so bezeichnet werden kann, da oftmals Leitungen auftauchen, die in keinen Bestandsplänen verzeichnet sind, läuft jetzt geordnet über die beiden Kabelhilfsbrücken neben den temporären Brückenüberbauten für die Eisenbahn.
Als nächstes kommt der Straßenverbau an die Reihe. Da liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Erst ganz am Ende werden die #Hilfsbrücken abgebaut und die Stahltrogbrücke eingesetzt. Das dauert nur ein Wochenende.
Ende des Jahres soll es so weit sein.
Moderne #Stellwerktechnik wird installiert Ebenfalls eine große Herausforderung ist die Errichtung des Elektronischen Stellwerks (#ESTW) Karow. „Die Technik wird in der Lage sein, mit den bereits vorhandenen sieben Nachbarstellwerken zu kommunizieren“, so Kulecki. Dazu sind unter anderem die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik anzupassen, Kabel zu ziehen und umfangreiche Testläufe zu absolvieren.
Insgesamt müssen für das Projekt Nordkreuz – Karow bis 2020 acht Eisenbahnüberführungen erneuert werden. Die bis dato vorhandenen Brücken, Baujahr 1910 bis 1952, sind Blechträgerbrücken mit geschlossener und offener Fahrbahn. Nun wird teilweise auf Stahltrogbrücken und komplette Ersatzneubauten gesetzt.
Damit nicht genug des Brückenbauens: Auch zwischen Berlin-Buch und Bernau sind in einem weiteren Projekt 14 Überführungen zu erneuern. Drei davon sind bislang fertig. Die Bauwerke überführen die Gleise der S-Bahnstrecke Berlin Nordkreuz – Bernau sowie der Fernbahnstrecke Berlin Gesundbrunnen – Stralsund.
Das Gesamtprojekt, die #Erneuerung der Strecke Gesundbrunnen – Bernau, soll 2025 abgeschlossen sein. Im Rahmen des Vorhabens wird die Strecke vom Nordkreuz (Gesundbrunnen) bis nach Karow auf #160 km/h ertüchtigt.
Der Ausbau des Abschnitts vom Nordkreuz bis Karow ist bereits erfolgt. Die Brücken zwischen Buch und Bernau sind reine Ersatzinvestitionen.
Abschnittsweise #Sperrungen an Wochenenden Achtung:Das ganze Jahr hindurch wird es im Zusammenhang mit dem Baugeschehen immer wieder zu Einschränkungen bei S-Bahn #S2 und Regionalbahn (#RE3, #RE66, #RB24, #RB27) kommen. Mitunter sind auch beide Verkehrsmittel gleichermaßen betroffen, etwa wenn umfangreiche Brückenarbeiten stattfinden und die Gleise gesperrt werden müssen.
Im Rahmen der #Erneuerung der #Erich-Weinert-Straße werden ab Montag, dem 8. Oktober 2018 zwischen der Schönhauser Allee und der Greifenhagener Straße die Arbeiten in der Fahrbahn und am südlichen Fahrbahnrand durchgeführt. Die geplante Bauzeit für den Abschnitt, der in diesem Zeitraum zur #Einbahnstraße wird, beträgt ca. zehn Wochen. Der #Fahrzeugverkehr ist dann nur in Richtung Schönhauser Allee möglich, das Parken ist beidseitig nicht möglich. Während des Aufbruchs der Fahrbahn wird der Baustellenbereich auf der Fahrbahn komplett eingezäunt und der Bauzaun mit Folie bespannt. Im Rahmen des Arbeitsschutzes der Baustellenmitarbeiter wird zusätzlich beim Ausbau der schadstoffbelasteten Ausbaustoffe (Pflasterbettung und die darunterliegenden Auffüllungen) die Fahrbahn mit Wasser benetzt, um die Staubentwicklung zu minimieren. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für Anwohner*innen oder Passant*innen bestehen nicht. Auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow wird über das Baugeschehen informiert: www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/.
Frage 1:
Welche Auswirkungen hat der Fledermausbestand in den abzureißenden Häusern am #Wiesenweg auf das Gesamtprojekt?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Gesamtprojekt – #Erneuerung der #Eisenbahnüberführung Wiesenweg – beinhaltet auch den Bau von drei Stützmauern. Vorrausetzung für die Errichtung der Stützmauer am Kietzer Weg ist die Herstellung einer #Baustraße, der sogenannten Ringumfahrung. Diese Baustraße stellt sicher, dass die Anrainer des Kietzer Weges ihre Grundstücke während der Baumaßnahme erreichen können. Hier wird es dann lediglich tageweise Einschränkungen geben, die den Betroffenen rechtzeitig vorher angekündigt werden. Zur Herstellung dieser Umfahrungsstraße ist der Abriss der Ruinen Wartenbergstraße 20 und 21 erforderlich. Durch das vom Bezirksamt bis April 2018 wegen des Fledermausverdachts ausgesprochene Abrissverbot für die Gebäude kann die Stützmauer nicht so, wie bisher zeitlich geplant, errichtet werden. Aktuell wird der Bauablauf für das Gesamtprojekt überarbeitet, mit dem Ziel die geplanten Inbetriebnahme-Termine zu sichern.“
2
Frage 2:
Welche Alternativen zu der geplanten Baustraße gibt es?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Baustraße ist zur Errichtung der Stützmauer zwingend erforderlich.“
Frage 3:
Ist eine Umsiedlung der #Fledermäuse geplant und welche Kosten fallen hierfür an? Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine Umsiedlung der Fledermäuse ist nicht erforderlich, weil diese in der wärmeren Jahreszeit nach dem Winterschlaf mit Beginn der Bauarbeiten eigenständig in ein anderes Quartier wechseln. Nach gutachterlicher Freigabe kann der Abbruch der Gebäuderuinen vsl. ab 04/2018 erfolgen.“
Frage 4:
Ist durch die Bauverzögerung unabhängig von einer Umsiedlung der Fledermäuse mit weiteren #Mehrkosten zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mehrkosten aus der Bauverzögerung können nicht ausgeschlossen werden. Diese können derzeit noch nicht beziffert werden.“
Berlin, den 29.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Für Reisende auf der Relation Berlin – #Hannover ergeben sich in der Zeit vom 13. Mai bis 31. August 2017 in drei Zeiträumen unterschiedliche #Fahrplanänderungen. Neben #Reisezeitverlängerungen von bis zu 30 Minuten entfallen bei IC-Fahrten die Halte in #Spandau und bei ICE-Zügen der Relation Berlin-Göttingen (-Frankfurt) die Halte in #Ostbahnhof. Der Grund dafür ist eine #Erneuerung der #Schienen auf insgesamt 82 Kilometern zwischen Gardelegen und Ribbeck sowie Schönhauser Damm und Nahrstedt. Die nachfolgenden Fahrplanänderungen sind bereits in allen Informations- und Buchungssystemen hinterlegt. Daher bittet die DB alle betroffenen Reisenden, sich vor Fahrtantritt über die tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Reiseverbindungen mit Echtzeitinformationen sind in der Reiseauskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/reiseauskunft zu ersehen. Verkehrsmeldungen sind unter bahn.de/aktuell enthalten.
13. bis 30. Mai
Berlin – Hannover: ICE meist rund 15 bis 20 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Stendal (– Hannover): IC meist rund 5 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Göttingen (– Frankfurt): ICE meist rund 5 bis 15 Minuten früher ab Berlin, Entfall Halt Berlin Ostbahnhof.
31. Mai bis 9. Juni
Berlin – Hannover: ICE meist rund 15 bis 30 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Stendal (– Hannover): Weitgehend Entfall der IC-Linie. Dadurch für Stendal nur noch einzelne ICE/IC-Direktverbindungen.
Berlin – Göttingen (– Frankfurt): ICE meist rund 10 bis 30 Minuten früher ab Berlin. In der Gegenrichtung rund eine Stunde später in Berlin an, wegen Umleitung über Magdeburg. Entfall Halt Ostbahnhof in beiden Richtungen.
10. Juni bis 31. August
Berlin – Hannover: ICE meist rund 15 bis 30 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Stendal (–Hannover): IC meist rund 5 Minuten früher ab Berlin. Entfall Halt Spandau.
Berlin – Göttingen (– Frankfurt): ICE meist rund 5 bis 10 Minuten früher ab Berlin.
Fernreisende zum Beispiel von Berlin nach Frankfurt können über Erfurt oder über Hannover fahren. Für Pendler Stendal – Berlin bestehen neben einzelnen Fernzügen auch regelmäßige Verbindungen im Nahverkehr.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
sowie die DB AG um Stellungnahme gebeten, die dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1.a: Wie viele #Sperrungen entlang der #U6 gab es
seit 2010 zwischen Alt-Tegel und dem Bahnhof Friedrichstraße?
Antwort zu 1.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Seit 2010 gab es zwischen Alt-Tegel und dem Bahnhof
Friedrichstraße acht Sperrungen.
Frage 1.b: Wie lange dauerten diese Sperrungen?
Antwort zu 1.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Diese acht Sperrungen dauerten über die sechs Jahre
verteilt insgesamt ca. 230 Tage.
Frage 1.c: An wie vielen Tagen erfolgten die Sperrungen
nicht während der Berliner Schulferien?
Antwort zu 1.c: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
An ca. 90 Tagen erfolgten die Sperrungen nicht während
der Berliner Schulferien.
Frage 1.d : Was waren wie Gründe für die Sperrungen,
was wurde konkret baulich gemacht?
Antwort zu 1.d: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Die Gründe für die Sperrungen waren Gleisbauarbeiten
und bauliche Instandsetzungen an den U-Bahnhöfen.
Frage 2.a: In welchem baulichen Zustand befindet sich
aktuell der Streckenabschnitt zwischen Alt-Tegel und
dem Bahnhof Friedrichstraße?
Antwort zu 2.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Der Streckenabschnitt zwischen Alt-Tegel und dem
Bahnhof Friedrichstraße befindet sich in einem altersgerechten
betriebssicheren Zustand. Die ersten Abschnitte
bis zum Bahnhof Seestraße wurden 1923 in Betrieb genommen,
der weitere Abschnitt bis Alt-Tegel 1956
bzw.1958.
Frage 2.b : Welche baulichen Maßnahmen sind in der
Zukunft bereits geplant und wann werden diese umgesetzt?
Antwort zu 2.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Es ist geplant, die Tunnelabdichtung in der Müllerstraße
zwischen den Bahnhöfen Leopoldplatz und Seestraße im
Zusammenhang mit den geplanten Straßenbaumaßnahmen
des Bezirks zu erneuern.
Frage 3.a: Wie ist der Zustand des Fahrdamms der U6
zwischen den Bahnhöfen Borsigwerke und KurtSchumacher-Platz?
Antwort zu 3.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Der Bahndamm zwischen den U-Bahnhöfen KurtSchumacher-Platz
und Borsigwerke weist häufige Setzungsschäden
auf, die durch regelmäßiges Anpassen der
Gleislage korrigiert werden müssen.
Frage 3.b: Wann wird dieser Streckenabschnitt saniert?
Antwort zu 3.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Die BVG befindet sich zurzeit in der Vergabe der Planungsleistungen
für diese Maßnahme. Diese wird rd. zwei
Jahre in Anspruch nehmen. Die Umsetzung der Maßnahme
erfolgt in den Folgejahren.
Frage 3.c: Mit welchem Zeitraum und welchen Einschränkungen
müssen die Nutzerinnen und Nutzer der U6
in diesem Zeitraum rechnen?
Antwort zu 3.c: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Im Rahmen der anstehenden Planungen werden verschiedene
Bauvarianten untersucht. Daher können noch keine
konkreten Sperrzeiträume genannt werden. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass abschnittsweise mehrmonatige
Sperrungen erfolgen müssen.
Frage 3.d: Welche alternativen Ausweichmöglichkeiten
sind für die Nutzer des ÖPNV in diesem Zeitraum
geplant?
Antwort zu 3.d: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Die Alternativen werden im Zuge der jetzt zu erarbeitenden
baulichen Planungen und den Ergebnissen geplant.
Erst danach können konkrete Aussagen über Umfang und
Zeitdauer getroffen werden. Als Alternativen kommen
Pendelverkehre und Schienenersatzverkehre in Betracht.
Frage 4.a: Wird diese zu erwartende Baumaßnahme
mit der dringenden Sanierung des Tegel-Tunnels entlang
der A111 dahingehend koordiniert, dass nicht parallel
gebaut wird?
Frage 4.b: Gibt es hierzu konkrete Abstimmungsgespräche
zwischen SenVerkehr, BVG und VLB?
Antwort zu 4a und 4b: Mit der grundhaften #Erneuerung
der Bundesautobahn (BAB) #A111 einschließlich der
bau-, betriebs- und verkehrstechnischen Instandsetzung
der Tunnelanlagen in diesem Abschnitt wurde im Mai
2015 vom Land Berlin die Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH) beauftragt. Die Deges
ist eine 100 %-Tochter der Bundesrepublik Deutschland
und von 12 Bundesländern (auch Berlin). Die Deges hat
ein Projektteam zusammengestellt, erarbeitet derzeit die
Planungsgrundlagen und beginnt mit der Erarbeitung von
Verkehrskonzepten. Ein besonderes Augenmerk wird das
Bauen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs sein. Ein
zeitlicher Rahmen der Bauausführung kann derzeit noch
nicht benannt werden.
Im Rahmen der verkehrlichen Konzeption sind Baumaßnahmen
anderer Verkehrsträger zu koordinieren
(Versorgungsunternehmen, BVG usw.).
Frage 5: Ist geplant, dass während dieser Bauphase
auch die noch fehlende Barrierefreiheit an den Bahnhöfen
Borsigwerke, Holzhauser Straße und Kurt-SchumacherPlatz
nachgeholt wird?
Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Der #U-Bahnhof #Kurt-Schumacher-Platz wird in diesem
Jahr #barrierefrei ausgebaut.
Die U-Bahnhöfe #Borsigwerke und #Holzhauser Str.
sollen spätestens in der Gesamtmaßnahme barrierefrei
ausgebaut werden.
Frage 6.a: Werden während dieser Bauphase auch die
Bahnhöfe ertüchtigt?
Antwort zu 6.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: In
der Bauphase sollen auch die U-Bahnhöfe ertüchtigt werden.
Frage 6.b: Wenn ja, was wird konkret an welchem
Bahnhof entlang der gesperrten Strecke baulich getan?
Antwort zu 6.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Auf den U-Bahnhöfen sollen u. a. die Bahnsteigdächer
und -platten sowie die Eingangshallen grundhaft erneuert
bzw. saniert werden.
Frage 7.a: Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat
für eine Taktverdichtung der S25 zwischen Hennigsdorf
und Bornholmer Straße?
Frage 7.b: Welche Anträge wurden bei der DB/SBahn
Berlin dazu gestellt?
Antwort zu 7.a und 7.b: Eine #Taktverdichtung der #S25 bis nach Tegel auf einen #10-Minutentakt wird angestrebt.
Eine Verdichtung der S 25 von Berlin-Tegel nach
Hennigsdorf ist seitens des Landes Berlin derzeit nicht
vorgesehen. Für die Taktverdichtung nach Tegel muss ein
Ausbau der Infrastruktur zwischen Schönholz und Tegel
erfolgen. Die für den Ausbau erforderliche Planungs- und
Finanzierungsvereinbarung befindet sich in Abstimmung
zwischen Senat und DB AG.
Nach aktuellem Planungsstand werden ab dem Fahrplanwechsel
im Dezember 2017 die Verstärkerleistungen
der S25 bis nach Waidmannslust verlängert und der nördliche
Linienendpunkt der S85 von Waidmannslust nach
Pankow verlegt.
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: Durch das
Land Berlin wird beabsichtigt, den Verkehr der Linie S25
aus Richtung der Berliner Innenstadt bis Berlin-Tegel
vom derzeitigen 20-Minutentakt auf einen 10-Minutentakt
zu verdichten. Der 10-Minutentakt auf der S25 wird derzeit
aus Richtung Süden je nach Tageszeit nur bis Potsdamer
Platz bzw. Berlin-Gesundbrunnen angeboten. Eine
Verlängerung dieser Verstärkerleistungen über BerlinSchönholz
nach Berlin-Waidmannslust ab Fahrplanwechsel
12/2017 befindet sich zurzeit in der Diskussion.
Frage 7.c: Welche Priorität misst der Senat diesem
Projekt bei?
Antwort zu Frage 7.c: Der Ausbau der S 25 von Berlin-Schönholz
bis Berlin-Tegel ist eines der zentralen
Verkehrsprojekte des ÖPNV in Berlin.
Frage 7.d: Welcher Zeithorizont ist für die Realisierung
dieses Projekts zu erwarten?
Antwort zu Frage 7.d: Die DB AG teilt hierzu folgendes
mit: Nach dem aktuellen Planungs- und Abstimmungsstand
erfolgt zunächst bis 12/2023 ein Ausbau der
Strecke Schönholz – Tegel (Hennigsdorf) auf moderne
Signaltechnik. Die vollständige Herstellung der Infrastruktur
für den angestrebten 10-Minutentakt bis BerlinTegel
ist zum Fahrplanwechsel 12/2026 realistisch.
Frage 8: Welche baulichen Veränderungen sind entlang
der S 25 erforderlich, um eine Taktverdichtung zu
ermöglichen?
Antwort zu Frage 8: Die DB AG teilt hierzu folgendes
mit: Infrastrukturelle Voraussetzung für die Taktverdichtung
ist ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahnstrecke zwischen
Berlin-Schönholz und Berlin-Tegel. In Bezug auf
die Umsetzung der Ausbaumaßnahme steht das Land
Berlin mit der DB in engem Kontakt. Nach dem aktuellen
Planungs- und Abstimmungsstand erfolgt zunächst bis
12/2023 ein Ausbau der Strecke Schönholz – Tegel (Hennigsdorf)
auf moderne Signaltechnik. Hier erfolgt bei
Beibehaltung der gegenwärtigen Infrastruktur eine Umstellung
auf Elektronische Stellwerke (ESTW), verbunden
mit dem Einbau des neuen Zugbeeinflussungssystems SBahn
Berlin (ZBS) zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus.
Die Herstellung der Zweigleisigkeit ist erst im Anschluss
daran möglich. Die vollständige Herstellung der Infrastruktur
für den angestrebten 10-Minutentakt bis BerlinTegel
ist zum Fahrplanwechsel 12/2026 realistisch.
Anforderungen, Planungen oder Wünsche für eine
Taktverdichtung der S25 über Berlin-Tegel hinaus, etwa
bis Hennigsdorf, hat die DB Netz AG bisher von den
Ländern Berlin und Brandenburg nicht erhalten. Wir
gehen daher dort von einer Fortführung des 20-
Minutentaktes aus. Die Umsetzung einer Taktverdichtung
über Tegel hinaus würde voraussichtlich einen weiteren
Infrastrukturausbau erfordern (z. B. Bau eines Kreuzungsbahnhofs
oder eines zweigleisigen Begegnungsabschnitts).
Berlin, den 08. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2017)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen sind mit den
Ersatzneubauten der fünf Brückenbauwerke im Zusammenhang
mit dem #Ausbau der #A114 auf sechs Spuren
verbunden und plant der Senat eine Verbreiterung der
Brückenbauwerke?
Antwort zu 1: Bei dem gegenwärtig in Planung befindlichen
Projekt „#Erneuerung der A 114“ handelt es sich
nicht um eine Ausbau-, sondern um eine #Erhaltungsmaßnahme
mit folgendem Inhalt:
Die Fahrbahnen und deren Entwässerungsanlagen
werden grundhaft erneuert. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung,
passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung)
wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt.
Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der
Autobahn) werden ertüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke,
Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu
errichtet (Pankebrücke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-
Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und
bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen
Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen,
insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden.
Frage 2: Ist auch an der Bahnhofstraße in Blankenburg
ein Ersatz des Brückenbauwerkes geplant und wenn ja,
zieht der Senat in diesem Zusammenhang eine Ausweitung
in Betracht, um auf der Straße Platz für die fehlenden
Radverkehrsanlagen zu schaffen?
Antwort zu 2: Die Brücke über die Bahnhofstraße
wird ebenfalls ersetzt. Eine Aufweitung ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Welche Breite hat der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der A 114 pro Richtungsfahrbahn und
welchen Querschnitt wird er nach dem Ausbau haben?
Antwort zu 3: Der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der Richtungsfahrbahnen ist durchschnittlich ca. 8,55 m
breit. Die neue Querschnittsbreite wird 9,75 m betragen.
Durch Reduzierung des bestehenden ca. 3 m breiten Mittelstreifens
entsprechend dem aktuellen Regelwerk sowie
eine abschnittweise Änderung der Böschungsneigung
erfolgt insgesamt keine Verbreiterung des bisherigen
Straßenkörpers.
Frage 4: Wie begründet der Senat die Notwendigkeit
der Fällung von 250 Bäumen vor dem seiner Erklärung in
der Drs. 17/18267, das der Ausbau der A 114 innerhalb
der bestehenden Flächen erfolgt?
Antwort zu 4: Die beidseitige, symmetrische Verbreiterung
des Querschnittes findet durch Herstellung einer
steileren Böschungsneigung statt. Der Bewuchs der zum
Straßenkörper gehörenden Böschung muss in Folge dessen
partiell weichen. Sämtliche Eingriffe in Natur und
Landschaft werden entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
ausgeglichen bzw. ersetzt.
Frage 5: Wird es Veränderungen an der Pankeböschung
geben und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Im Zusammenhang mit der Erneuerungsmaßnahme
der A 114 wird es neben der Einstellung
einer größeren Neigung keine Veränderungen an der
westlichen, zur Panke ausgerichteten Böschung des
Dammes der A 114 geben. In die Böschungen des Gewässers
erfolgen keine Eingriffe.
Frage 6: Stellt der Neubau von zwei Spuren an der A
114 einen wesentlichen baulichen Eingriff im Sinne der
Bauordnung dar, wenn nein, bitte begründen?
Antwort zu 6: Es erfolgt kein Neubau von zwei Spuren,
sondern die Einrichtung von 2 Standstreifen.
Für Maßnahmen an Verkehrsanlagen ist nicht die jeweilige
(Landes-)Bauordnung- sondern die Fachplanungsgesetzgebung,
hier das Bundesfernstraßengesetz,
einschlägig.
Da es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen
baulichen Eingriff handelt, werden zur Beurteilung
eines Genehmigungstatbestandes gemäß des oben genannten
Gesetzes aktuell die entsprechenden Untersuchungen
durchgeführt bzw. Unterlagen erstellt. Aus heutiger
Sicht erwartet der Vorhabenträger eine Absehensentscheidung,
also einen Verzicht auf ein Baurecht begründendes
Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Frage 7: Ist es üblich, dass Lkw 40-50 cm über die
Oberkante von Autobahnlärmschutzwänden hinausragen
und falls nicht, was ist falsch gelaufen bei der Errichtung
der Lärmschutzwand an der A 114 im Bereich der
Flaischlenstraße 58-63?
Antwort zu 7: Gemäß aktuell gültiger Vorschrift
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90) ist
der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende
Emissionsort (Schallquelle) in 0,5 m Höhe über der Mitte
der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen. Das Überragen
einer Wand durch bis zu vier Meter hohe Lkw ist
kein Kriterium bei der Bemessung der emissionstechnisch
notwendigen Wandhöhe.
Frage 8: Bietet die Lärmschutzwand ausreichenden
Lärmschutz, wenn künftig in den bestehenden Baulücken
weitere Wohngebäude in zweieinhalbgeschossiger Bauweise
errichtet werden?
Antwort zu 8: Die Verdichtung der Bebauungssituation
hat keinen Einfluss auf die Wirkung der vorhandenen
Lärmschutzwand.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
eine Autobahn, entlang von Kleingärten, Wohngebieten
und Naherholungsgebieten, die ganz überwiegend nicht
mit Lärmschutz ausgestattet ist, weder zeitgerecht noch
zumutbar ist?
Antwort zu 9: Der Baulastträger der Autobahnen ist
die Bundesrepublik Deutschland. Die Regularien des
Lärmschutzes sind vorliegend wie folgt zu bewerten:
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge)
besteht nicht, da die Anspruchsvoraussetzungen in
Folge der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der A
114 nicht gegeben sind. Die abschließende Beurteilung,
ob Randbedingungen für eine Lärmsanierung vorliegen,
steht noch aus. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um
eine freiwillige Leistung des Bundes, welche dem Abwägungsgebot
der Verhältnismäßigkeit und den finanziellen
Möglichkeiten des jeweiligen Haushaltes unterliegen.
Frage 10: Auf welchen Autobahnabschnitten im Land
Berlin fehlen ebenfalls Lärmschutzwände?
Antwort zu 10: Die Möglichkeit der Errichtung von
Lärmschutzwänden auf den in Berlin verlaufenden Autobahnen
im Rahmen von Lärmsanierungsmaßnahmen wird
gegenwärtig geprüft.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die Auffassung, das
aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Aufnahme dieser
Streckenabschnitte mit konkreten Zielvorgaben (als
Lärmwerte) in den Lärmaktionsplan Vorrang vor dem
Bau neuer Autobahnabschnitte haben müssen?
Antwort zu 11: Der Baulastträger der Autobahn ist die
Bundesrepublik Deutschland. Lärmsanierungsmaßnahmen
erfolgen nach geltender Rechtslage auf freiwilliger
Basis (siehe Frage 9). Der Deutsche Bundestag befindet
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz (Fernstraßenausbaugesetz)
über den Bau neuer Autobahnen.
Frage 12: Wie hoch ist derzeit die Lärmbelastung in
den benachbarten Grundstücken mit Wohnbebauung
hinter der Lärmschutzwand entlang der Burgwallstraße
und der Flaischlenstraße, in der benachbarten Wohnbebauung
ohne Lärmschutzwand in der Ferdinand-Buisson-
Straße und in den Kleingartenanlagen in den Bereichen
Am Brendegraben, Straße 73 und Rotsperlingsweg?
Antwort zu 12: Im Rahmen der Planung der Erneuerungsmaßnahme
wurden entsprechende Gutachten gefertigt,
welche u.a. auch mittels einzelner Immissionspunkte
in den genannten Straßen die aktuelle sowie die zukünftige
Lärmbelastung darstellen. Die umfangreichen Daten
werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
dieser Gutachten nach abschließender Bewertung durch
den Vorhabenträger zeitnah auf der Internetseite
www.berlin.de/erneuerung-a114 zur Verfügung stehen.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)