Regionalverkehr: Personennahverkehr in der Lausitz „Man hat beim Verkehrsverbund alles richtig gemacht“ aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/odeg-geschaeftsfuehrer-spricht-im-interview-ueber-personalnot-und-die-ausstattung-in-den-zuegen_aid-37563905

Odeg-Geschäftsführer spricht über #Personalnot, Ausstattung in den Zügen und Sensoren, die die #Auslastung registrieren.
Ende 2022 nimmt das #Regionalverkehrsnetz #Elbe-Spree den Betrieb auf. Mehr Angebot, mehr Züge, mehr Qualität verspricht der #Verkehrsverbund. Einer der Aufsteiger wird die Ostdeutsche Eisenbahn Gesellschaft (#Odeg) sein. Mit deren Geschäftsführer, Arnulf #Schuchmann, unterhielt sich Andreas Wendt.

Herr Schuchmann, nach der #Ausschreibung des Elbe-Spree-Netzes, bei dem die Ostdeutsche Eisenbahn Gesellschaft ordentlich zulegt ab Ende 2022 – fühlen Sie sich als großer Gewinner des Wettbewerbs auf der Schiene?

Schuchmann Die Odeg darf sich schon als Gewinner fühlen, weil sie erstens ihren Bestand verteidigt hat, auch wenn es nicht exakt die gleichen Linien sind. Und dazu kommt quasi ein Zugewinn von nochmal soviel, unabhängig von welcher Linie. Für uns ist dieser Verkehrsvertrag eine ordentliche Perspektive …

Bahnverkehr: Deutsche Bahn Zurück auf Los aus Wirtschaftswoche

https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/deutsche-bahn-zurueck-auf-los/21098174.html

Der #Staatskonzern eilt von #Fahrgastrekord zu Fahrgastrekord. Eigentlich eine prima Sache. Doch ausgerechnet jetzt will die Politik das Kommando übernehmen – und könnte der Bahn den Schwung nehmen.
Wenn gar nichts mehr geht, helfen nur noch kreative Lösungen. Weil auf bestimmten Strecken so viele Fahrgäste die ICE-Züge stürmen, überlegt die Deutsche Bahn inzwischen, an ausgewählten Zügen #zusätzliche Wagen mitzunehmen. Allerdings würden die Züge dann so lang werden, dass einzelne Bahnsteige für sie zu klein sind. Die unkonventionelle Idee des Managements: Der Lokführer fährt mit der Zugspitze über das Ende der Bahnsteigkante hinaus. Er muss ja nicht aussteigen.

Noch sind das nur Gedankenspiele. Doch tatsächlich muss die Bahn im Fernverkehr neue Wege gehen, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Wenn der Vorstand am Donnerstag die Konzernergebnisse des vergangenen Jahres verkünden wird, dann gibt es zwar viel Schatten, aber auch Licht. Die Güterbahn bleibt zwar ein Krisenthema. Doch der Fernverkehr brummt. Der Staatskonzern wird den dritten Fahrgastrekord in Folge veröffentlichen. 142 Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr ein Ticket für den Intercity oder den ICE gekauft. Das entspricht einem Plus von mehr als zwei Prozent. Der Umsatz stieg von 4,1 Milliarden Euro auf knapp 4,3 Milliarden Euro. Und so soll es weiter gehen.

Doch das Wachstum bringt die Deutsche Bahn zunehmend in Bedrängnis. Denn mehr Fahrgäste bedeuten schlicht mehr Menschen an Bord. Die #Logistik der Waren ist schon jetzt am Anschlag. Und die steigende #Auslastung der Züge senkt den #Komfort all der anderen Mitfahrer. Will die Bahn mehr Züge auf die Strecke setzen, muss sie erkennen: Das #Schienennetz ist im Prinzip voll. Da ist kaum noch Wachstum möglich.

Die Bahn arbeitet daher an neuen Ideen, um die Prozesse an Bord effizienter zu machen. Jüngstes Beispiel: der #Komfort-Check-in. Wer ein Handy-Ticket inklusive Sitzplatz-Reservierung bucht, kann sich künftig selbstständig einchecken. Der Schaffner erhält dann eine Info auf seinem Kontrollgerät, der persönliche Ticketnachweis entfällt. Derzeit testet die Bahn das Projekt auf ausgewählten Verbindungen, etwa von München nach Hamburg und Hamburg nach Berlin. Auch an der #Essenslogistik arbeitet die Bahn. Bestellungen in der ersten Klasse werden die Mitarbeiter …

Fährlinie F11, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt sich die  #Auslastung der #Fährlinie #F11  dar und  zu  welchen Zeiten  wird  die Fähre
besonders stark
genutzt? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Wochentagen und Tageszeiten.)
Antwort zu 1:
Die BVG
AöR
teilt hierzu mit
:
„Die Fahrgasterhebung erfolgt nicht in dem Detaillierungsgrad, um die oben aufgeführte
Aufschlüsselung zu erstellen. Di
e aktuellste Zählung erfolgte im Rahmen der VBB
1

Erhebung 2016 (Juni/Juli) mit folgenden Ergebnissen:
montags bis freitags
rund 250 Fahrgäste
davon ca. 62% Radfahrer
1
Verkehrsverbund Berlin

Brandenburg
2
s
amstags
rund 350 Fahrgäste
davon ca. 38% Radfahrer
sonntags
rund 650 Fahrgäste
davon
ca. 75% Radfahrer“
Frage 2
:
Wie bewertet der Senat die Wirtschaftlichkeit der Fährlinie?
Antwort zu
2
:
Es erfolgt keine Bewertung der Wirtschaftlichkeit einzelner Linien.
Frage
3:
Welches Einzugsgebiet umfasst die Fährlinie?
Antwort zu
3
:
Die BVG
AöR teilt hierzu mit:
„Die Fähre stellt bis zur Fertigstellung der Minna

Todenhagen

Brücke einen Teil des
Europaradweges R1 dar. Hauptsächliches Einzugsgebiet im Sinne der Naherschließung
sind die Kleingartenkolonien auf der Ostseite der Spree. Der Bereich
um das Funkhaus
Nalepastraße ist hingegen günstiger mit der Tram 21 über die Haltestelle Köpenicker
Chaussee/ Blockdammweg zu erreichen.“
Frage
4:
G
ibt  es  Erhebungen,  aus  welchen  Gründen  die  Fährlinie  F11  von  den  Fahrgästen  vorzugsweise  genutzt
wird?
Antwort zu
4
:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Wie den Zahlen zu 1) zu entnehmen ist, wird die Fähre hauptsächlich im Freizeitverkehr
und von einem hohen Anteil an Radfahrenden genutzt.“
Frage
5:
Beurteilt  der  Senat  die  Einführung  der  zukünftigen  Buslinie
365  als  ausreichend,  um  den  Personenverkehr
der Fähre zu ersetzen?
3
Frage 6:
Unter  welchen  Bedingungen  würde  der  Senat  eine  weitere Nutzung der Fährlinie für  sinnvoll halten? Wäre
die Fortführung der Fährlinie 11 in den Frühlings

und Sommermonaten
beispielsweise denkbar?
Antwort zu
5
und 6
:
Die Fähre war angesichts der fehlenden, festen Spreequerung die einzige Möglichkeit zur
Überwindung d
ies
es
natürlichen Hindernisses.
Mit der E
tablierung
einer Buslinie über die
Brücke entfällt aus der Aufgabenstellung für den ÖPNV
2
(
Daseinsvorsorge
)
heraus die
Notwendigkeit für den aufwändigen
Übersetzverkehr
an dieser Stelle
.
Frage
7:
Ist  es  geplant,  die  freiwerdende  Fähre  im  Rahmen  einer  neuen  Fährve
rbindung  an  anderer  Stelle  in
Treptow

Köpenick oder in einem anderen Bezirk zu nutzen?
Antwort zu 7
:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:

Nein, das Fährschiff ist vertraglich nur bis Ende 2017 gebunden und steht dem Berliner
Verkehrsangebot ab 2018 nicht mehr
zur Verfügung.

Die BVG hat bei der Vergabe de
s
Fährver
kehrs
keine Schiffe eingekauft, sondern
Fährleistungen. Für das Los der F11 war der Betrieb bis zur geplanten Fertigstellung der
Brücke 2017 ausgeschrieben. Insofern wird die Fähre nicht frei und steht
damit auch nicht
der BVG
AöR
oder dem Land Berlin zur Verfügung.
Frage
8:
Wie weit sind die neuen Busstationen von den ehemaligen Fähranlegepunkten entfernt?
Antwort zu
8
:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:

Auf der Seite „Wilhelmstrand“ befindet sich die nächstgelegene Bushaltestelle an der
Kreuzung Grenzweg/ Nalepastraße ca. 600m Luftlinie (~730m Fußweg) entfernt. Auf der
Seite der Baumschulenstraße bleibt weiterhin die Linie 170 bestehen. Die neue Linie 365
2
Öffentlicher Personennahverkehr
4
verkehrt dagegen ab S Baumschulenweg, so dass dort direkt in 6 S

Bahn

und 2 Buslinien
umgestiegen werden kann. Umsteigemöglichkeiten werden ferner zur Buslinie 165 und
den Tramlinien M17, 21, 27, 37, 60 und 67 geschaffen.

Berl
in, den
24.07.
2017
In Vertretung
S t e f a n   T i d o w
….
……………………….
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Radverkehr + Bahnhöfe: Auslastung und Erweiterungspotentiale von „Park and Ride“ und „Bike and Ride“, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich
der #Auslastung von #Park+Ride-Anlagen sowie
#Bike+-Ride-Anlagen in Berlin und Umland standortkonkret
vor?
Frage 2: Welche Anlagen werden als besonders überlastet
eingestuft?
Antwort zu 1 und 2: Die in Berlin vorhandenen Park
and Ride Plätze liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen
Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger.
Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
Statistische Analysen über standortkonkrete
Auslastungen der Park and Ride Plätze liegen in den Bezirken
nicht vor. Aufgrund der kostenlosen und uneingeschränkten
Verfügbarkeit von Park and Ride Plätzen im
Nahbereich zum öffentlichen Verkehr ist bei den vorhandenen
Anlagen in Berlin wochentags von einem sehr
hohen Auslastungsgrad auszugehen.
Der Senat fördert seit Jahren Bike and Ride Baupropgramme
der S-Bahn Berlin GmbH und Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen
an den Zugangsstellen des öffentlichen Personenverkehrs.
Im Rahmen dieser Programme wurde das Fahrradabstellangebot
in den Jahren 1999 bis 2016 von ca.
10.000 Abstellplätzen auf ca. 29.000 Fahrradabstellplätze
erhöht.
Zur Ermittlung der Nachfrageschwerpunkte hat der
Senat im Jahr 2015 an 36 S- und U-Bahnhöfen eine Angebots-
und Nachfrageanalyse zu Bike- und Ride im Tageszeitraum
durchgeführt und Erhebungen der Deutschen
Bahn aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Im
Ergebnis wurde festgestellt, dass insgesamt an den Beispielbahnhöfen
in der Summe mehr Räder als vorhandene
Bike and Ride Plätze abgestellt wurden. Bei mehr als der
Hälfte der einzelnen Bahnhöfe übersteigt die Nachfrage
das vorhandene Angebot.
Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich
der Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten an
diesen Standorten zu schaffen, vor?
Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich
vorhandener Flächenpotentiale für zusätzliche
P+R sowie B+R-Kapazitäten vor?
Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der
Senat bei der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für
„Park and Ride“ und „Bike and Ride“?
Antwort zu 3, 4 und 5: Es hat sich gezeigt, dass Park
and Ride zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
aufgrund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und
Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen
(möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Stra-
ßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet
und wirtschaftlich tragfähig sind.
Zur Entlastung der Berliner Stadtgebiete vom Autoverkehr
verfolgt das Land Berlin gemeinsam mit dem
Land Brandenburg das Ziel, den Autoverkehr so früh wie
möglich zu brechen und ein Umsteigen auf öffentliche
Verkehrsmittel zu fördern. Park and Ride Plätze sollen
daher im Land Brandenburg außerhalb der Berliner
Stadtgrenze liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher
verfügbar und finanzierbar angeboten werden können. In
Berlin erfolgt daher keine Flächen- und Kapazitätsvorsorge
zur Schaffung zusätzlicher Park and Ride Plätze.
Zur Erhöhung des Bike and Ride Abstellangebotes hat
der Senat im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Strategie
Fahrradparken einen hohen Bedarf von zusätzlichen
Abstellplätzen an Berliner S- und U-Bahnhöfen ermittelt.
Aufgrund der überwiegend vorhandenen Flächenknappheiten
vor allem im Innenstadtgebiet sollen zur Bedarfsabdeckung
neue flächensparende, sichere und komfortable
Abstellsysteme (Doppelstockanlagen, Fahrradparkhäuser,
-stationen, Sammelschließanlagen) errichtet werden.
Zur Erprobung der Eignung der Abstellsysteme insbesondere
hinsichtlich des Betriebes und der Unterhaltung
sollen Modellprojekte durchgeführt werden. Derzeit läuft
ein Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen im Bezirk SteglitzZehlendorf
einschließlich eines Fahrradparkhauses am SBahnhof
Zehlendorf. Nach Auswertung der Ergebnisse
und Vorliegen der Tragfähigkeit können an weiteren
Bahnhöfen wie zum Beispiel Ostkreuz, Gesundbrunnen,
Warschauer Straße, Hauptbahnhof Sammelschließanlagen,
Fahrradparkhäuser oder –stationen errichtet werden.
Frage 6. Inwiefern unterstützt der Senat die Bezirke
bei der Bewältigung des Pendlerverkehrs?
Antwort zu 6: Konzeptionell greift der aktuelle Stadtentwicklungsplan
Verkehr ebenso wie die derzeit laufende
Überarbeitung dieses Planwerks die Thematik StadtUmland-Verflechtung
und Pendlerverkehre explizit auf.
Daneben wurde der Sachbereich mehrmals im Rahmen
des Kommunalen Nachbarschaftsforums (KNF) in
den unterschiedlichen, räumlich differenzierten Arbeitsgemeinschaften
beraten. An den Arbeitsgemeinschaften
sind neben Vertretenden der jeweiligen Berliner Außenbezirke
auch Vertretende der Umlandgemeinden beteiligt.
Bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) steht das Land Berlin gemeinsam mit den weiteren
Gesellschaftern des Verkehrsverbundes BerlinBrandenburg
(Land Brandenburg sowie den Landkreisen
und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg) intensiv
im Austausch zu Pendlerverkehren und Pendlern als Zielgruppe
des ÖPNV-Angebots.
Frage 7: Plant der Senat den Bezirken eigene finanzielle
Mittel zur Verfügung zu stellen, um mit dem Umland
regionale Konzepte und Maßnahmen zur Bewältigung des
Pendlerverkehrs zu entwickeln?
Antwort zu 7: Explizite Mittel für die Bezirke zur Erstellung
regionaler Konzepte und Maßnahmen zur Bewältigung
des Pendlerverkehrs im Stadt-Umland-Kontext
stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Frage 8: Welche Strategie verfolgt der Senat grundsätzlich
bei der Bewältigung des zunehmenden Pendlerverkehrs
in Berlin?
Frage 9: Auf welcher Grundlage erfolgen die notwendigen
Abstimmungen bei der Bewältigung des Pendlerverkehrs
mit dem Land Brandenburg und wie gedenkt der
Senat die Zusammenarbeit beider Länder im Sinne einer
länderübergreifenden Planung für die Metropolregion
Berlin-Brandenburg zu verbessern?
Antwort zu 8 und 9: Aktuell erfolgt gemeinsam mit
dem Land Brandenburg und unter Koordinierung durch
den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg eine gutachterliche
Untersuchung zu den Angeboten des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV), um Aussagen für die Zukunft
zu erhalten (Erhöhung von Kapazitäten, Aus- und Wiederaufbau
von Strecken). Zudem wird im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten das Regionalverkehrsangebot
auf der Schiene erweitert (zum Beispiel durch weitere
Linienverdichtungen und Linienverlängerungen über
Spandau hinaus in die Innenstadtbereiche nach Jungfernheide,
Gesundbrunnen und Südkreuz).
Grundsätzlich sollten Park and Ride Plätze an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen
(Schienen-)Verkehrs angelegt sein, da dann die
Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung
des ÖPNV-Angebotes am besten ist. Das heißt, dass für
Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg
errichtet werden sollten. Dort sind auch Flächen
für Park and Ride in aller Regel eher verfügbar und die
Flächenkosten geringer als in Stadtlagen Berlins.
Bereits heute besteht in Stadtrandlagen von Berlin und
verschärft mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe
zu finden und für Park and Ride verfügbar zu
machen. Konkurrierende höherwertige Nutzungen verhindern
dort regelmäßig eine Park and Ride Nutzung oder
die Erweiterung von Park and Ride Anlagen innerhalb des
Stadtgebiets Berlin.
Für die Realisierung von Park and Ride Anlagen sind
– in Brandenburg – die Gemeinden zuständig. Brandenburg
hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt entsprechende
Fördermittel zur Verfügung. Berlin befasst
sich vor dem Hintergrund oben genannten Einschätzungen
und der großen Potenziale bei der Verknüpfung von
Fahrrad und ÖPNV schwerpunktmäßig mit der Realisierung
von Bike and Ride Anlagen.
Unabhängig davon tauschen sich die Länder und Ministerien
in dieser Frage nicht nur regelmäßig aus, sondern
realisieren auch neue Ansätze, wie beispielsweise im
Forschungsprojekt „E-Bike-Pendeln“, welches im Rahmen
des „Schaufenster Elektromobilität“ explizit auf
Arbeitswege und Pendlerverflechtungen zwischen Berlin
und dem Brandenburger Umland abzielt.
Berlin, den 19. April 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2017)

Bus: Die Buslinie 160 im Kölner Viertel in Altglienicke, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Seit dem 14. Dezember 2014 fährt die #Buslinie #160 durch das #Kölner Viertel. Wie bewertet die BVG AöR die aktuelle #Auslastung der Busse und wie haben sich die #Fahrgastzahlen entwickelt? (Bitte die Auslastung der alten Linienführung mit der neuen vergleichen)
Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Linie hat sich von Seiten der Nachfrage gut entwickelt. Vergleicht man das Frühjahr 2014 mit dem Frühjahr 2015, so ist eine Zunahme an Fahrgästen auf der gesam-ten Linie von ca. 7,5 %, im relevanten Abschnitt zwischen Rebenweg und S Altglienicke sogar von ca. 25% fest-stellbar.“
Frage 2: Sind der BVG AöR Anfragen oder Be-schwerden der Fahrgäste oder von Anwohnern bekannt? Wenn ja, um welche Probleme geht es dabei und wie häufig sind Anfragen/Beschwerden eingegangen?
Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Seit Dezember 2014 sind bei der BVG insgesamt 13 Hinweise im Zusammenhang mit der neuen Linienführung der Om-nibuslinie 160 über die Porzer Straße eingegangen. In-haltliche Schwerpunkte waren dabei:
• der Zielkonflikt Parken/Busverkehr
• die Straßenbreite und
• die Linienführung.
Die BVG hat zu allen diesen Hinweisen umfassend Stellung genommen.“
Frage 3: Wie viele neue Haltestellen wurden durch die veränderte Linienführung geschaffen?
Antwort zu 3: Es wurden drei neue Haltestellen je Fahrtrichtung eingerichtet: Coloniaallee, Müngersdorfer Straße (neu), Ewaldstraße. Dafür sind die zuvor bedienten Haltestellen S Grünbergallee, Müngersdorfer Straße (alt) und Sebaldweg entfallen.
Frage 4: Wie viele dieser Haltestellen wurden in der Planung mit einer Wartehalle/Wartehäuschen/Überdachte Haltestelle vorgesehen? An welchen Haltestellen sind Wartehallen baulich möglich? (Bitte nach Fahrtrichtung differenzieren)
Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Von Seiten des Bezirksamts und von Seiten der BVG wurden keine Haltestellen mit Wartehalle/Wartehäuschen/Über-dachung geplant.“
Frage 5: Laut Bekanntmachung der BVG AöR sollte die bauliche Fertigstellung im April 2015 erfolgen. Wie viele der Wartehallen konnten baulich (teilweise) fertig-gestellt werden? (Bitte nach Fahrtrichtung differenzieren)
Frage 6: Wann wird mit der abschließenden baulichen Fertigstellung gerechnet?
Antwort zu Fragen 5 und 6: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Bushaltestellen im Bereich Porzer Stra-ße/Coloniaallee und Porzer Straße/Müngendorfer Straße sind fertiggestellt und in Betrieb. Die Herstellung der jeweiligen Haltestellenbereiche erfolgte durch das Bezirk-samt Treptow-Köpenick. Wartehallen wurden in diesem Zuge nicht mit aufgestellt.“
Frage 7: Welche Gründe führten zu der Verzögerung der baulichen Fertigstellung?
Frage 8: Wann hat das zuständige Tiefbauamt die notwendigen Straßenbau und Pflasterarbeiten ausgeführt, und wann wurde der BVG Vollzug gemeldet?
Frage 9: Wann erfolgte die Zustimmung des Bezirk-samtes Wartehallen aufzustellen?
Antwort zu Fragen 7, 8 und 9: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die Ausrüstung der jeweiligen Haltestellen mit Wetterschutzeinrichtungen für diese Haltestellen war nicht Bestandteil der Ausführungsplanung des Bezirks. Anfang Oktober 2015 hat die BVG beschlossen, die Pla-nung nachzuholen und einen Antrag auf die Aufstellung von Wartehallen gestellt. Die Genehmigungsanträge für das Aufstellen von Wartehallen an den Haltestellen Colo-niaallee und Müngersdorfer Str. – jeweils in beiden Rich-tungen – sind bei den Leitungsverwaltungen und dem Bezirksamt gestellt, aber noch nicht abgeschlossen.“
Frage 10: Wann plant die BVG AöR aktuell mit der Aufstellung von Wartehallen für die Haltestellen im Köl-ner Viertel?
Antwort zu Frage 10: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Erhält die BVG eine Genehmigung, wird sie die Nach-rüstung der Haltestellen mit Wartehallen veranlassen. Ein genauer Zeitpunkt dafür kann derzeit nicht benannt wer-den.“
Berlin, den 17. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2015)

Straßenbahn + Bahnhöfe: Neue Tramlinie M 5 in Berlin In der Straßenbahn zum Hauptbahnhof gibt es Sitzplätze für alle, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/neue-tramlinie-m-5-in-berlin-in-der-strassenbahn-zum-hauptbahnhof-gibt-es-sitzplaetze-fuer-alle,10809298,29403584.html Mit der #Auslastung der neuen #Straßenbahnstrecke in Berlin-Mitte ist die BVG zufrieden. Besonders voll sind die Bahnen aber dennoch nicht. Ein Kritiker spricht von „teurem Unsinn“.

Sie ist erst seit neun Tagen in Betrieb. Doch nach Einschätzung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zeichnet sich schon jetzt ab, dass die neue Straßenbahnstrecke zum #Hauptbahnhof ein Erfolg wird. „Im Alltagsbetrieb wird sie bereits gut angenommen“, sagte der Sprecher des Landesunternehmens, Markus Falkner. „In der ersten Woche seit der Betriebsaufnahme waren werktäglich jeweils rund 7200 Fahrgäste auf dem Neubauabschnitt in der Invalidenstraße unterwegs.“ Seit dem 14. Dezember hat Berlin eine neue Ost-West-Verbindung. Am dritten Advent begann auf der rund 1,8 Kilometer langen Straßenbahnstrecke, die von der Kreuzung Chausseestraße/ Invalidenstraße zum Hauptbahnhof und nach Alt-Moabit führt, der Betrieb. Weil der Anschluss zum Nordbahnhof noch nicht fertig ist, wird vorerst nur …

Bus + U-Bahn + Straßenbahn + BVG: Überfüllt – werden jetzt mehr Busse und Bahnen bei der BVG bestellt?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie wird die #Auslastung der #BVG-#Linien evaluiert: auf Grundlage welcher Daten, wie werden die Daten erhoben und durch wen erfolgt die Evaluation? In welchen Zeitabständen werden diese ausgewertet? Antwort zu 1.: Für die Analyse der Auslastung der an-gebotenen #Platzkapazitäten führt die BVG AöR regelmä-ßige Datenerhebungen durch. Auf Basis von Stichproben werden für die verschiedenen Linien, Zeiten, und Wo-chentage die ein- und aussteigenden Fahrgäste und hier-über die Besetzung der Fahrzeuge erfasst. Die #Fahrgastzählungen erfolgen hierbei mittels automatischer #Zählgeräte oder durch manuelle Zählungen. Die #Zähldaten der BVG AöR werden dem #Aufgabenträger regelmäßig bzw. anlassbezogen zur Verfügung gestellt. Zudem werden vom Aufgabenträger selbst anlassbezogene Zählungen oder Verkehrsbeobachtungen, beispielsweise aufgrund von Hinweisen von Fahrgästen, sowie in einzelnen Jahren größere Verkehrserhebungen durchgeführt. Die erfassten Daten werden vom Aufgabenträger regelmäßig ausge-wertet und bilden eine der Grundlagen für die jährliche Bestellung der Verkehrsleistungen bei der BVG AöR. Hinsichtlich der Evaluation der Zähldaten teilt die BVG AöR mit: „Die Evaluation erfolgt kontinuierlich durch die zuständigen Fachabteilungen der BVG AöR in Abstimmung mit dem Aufgabenträger. Schwerpunktmä-ßig dient die Evaluation der Vor- und Nachbereitung der jährlich stattfindenden Fahrplanwechsel.“ Neben der Fahrgastzählung werden bei Bus, Straßen-bahn und U-Bahn sogenannte „100%-Meldungen“ durch das Fahrpersonal ausgelöst, wenn ein Fahrzeug keine weiteren Fahrgäste mehr befördern kann. Diese 100%-Meldungen werden vom Aufgabenträger jährlich für das Vorjahr bei der BVG AöR abgefragt und ausgewertet. Trotz einer subjektiven Beurteilung des Fahrpersonals bei der Abgabe dieser Meldungen bieten diese aus Sicht des Senats einen sehr guten Indikator für Kapazitätsprobleme, da diese besser als automatische Zählgeräte Kapazitäts-einschränkungen für Nutzergruppen mit besonderem Platzbedarf (z. B. Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator, Kin-derwagen oder Gepäck) abbilden. In Bezug auf die Bewertung der Auslastung von Fahr-ten sind jedoch nicht nur die Meldungen von Überbe-setzungen maßgebend. Bereits bei geringeren Auslastun-gen sind aufgrund beengter Platzverhältnisse aus Kunden-sicht deutliche Qualitäts- und Attraktivitätseinschränkun-gen festzustellen. Dies gilt insbesondere für die aufge-führten Nutzergruppen mit besonderem Platzbedarf. Ge-mäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben wer-den daher bereits regelmäßige Auslastungen von über 65 % der Sitz und Stehplätze (4 Fahrgäste/m2) als Überfül-lung bewertet. Frage 2: Bus a) Welche Buslinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahr-gäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 2. a) und b): Dem Senat liegen die 100%-Meldungen derzeit nur für das Jahr 2012 und die Vorjahre vor. Die zehn Buslinien mit den häufigsten 100%-Mel-dungen im Jahr 2012 waren die Linien:  TXL 3.892 Meldungen  M29 2.833 Meldungen  M41 2.737 Meldungen  100 2.593 Meldungen  M27 2.036 Meldungen  M45 1.851 Meldungen  122 1.777 Meldungen  136 1.335 Meldungen  M48 1.264 Meldungen  184 1.220 Meldungen. Im Tagesdurchschnitt waren hier Werte von 3,3 bis 10,7 100%-Meldungen pro Linie festzustellen. Setzt man die 100%-Meldungen ins Verhältnis zu der auf den je-weiligen Linien angebotenen Fahrtenanzahl, fallen zudem neben den oben genannten Linien auch die Nachtlinien N8 und N1 auf. Die Anzahl der 100%-Meldungen hat in den letzten Jahren im Busverkehr merkbar zugenommen. Im Vergleich des Jahres 2012 zu 2008 hat sich die Zahl der 100%-Meldungen fast verdoppelt. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Linien TXL, M41 und M29 werden zeitweise von den Fahrer/innen eine [Erreichung bzw. Überschreitung der] Kapazitäts-grenze gemeldet. Die Anzahl der Meldungen liegen bei durchschnittlich 2 % bis 4 % der Fahrten der genannten Linien pro Tag (24 Stunden).“ Frage 3: Straßenbahn a) Welche Tramlinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahr-gäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 3. a) und b): Bei Straßenbahn und U-Bahn sind Überbesetzungen aufgrund der größeren Fahrzeug-länge und höheren Wagenanzahl für das Fahrpersonal erheblich schwieriger festzustellen als beim Bus. Durch den bereits erfolgten und weiterhin fortgeführten Wechsel der eingesetzten Fahrzeugtypen auf mehreren Linien infolge der Auslieferung der neuen Flexity-Bahnen ergibt sich ebenfalls eine reduzierte Aussagekraft. Die vorlie-genden 100%-Meldungen für die Straßenbahn sind im Vergleich mit dem Bus daher nur eingeschränkt als Indi-katoren verwendbar. Dem Senat liegen derzeit nur die 100%-Meldungen für das Jahr 2012 und die Vorjahre vor. Die zehn Straßenbahnlinien mit den häufigsten 100%-Meldungen im Jahr 2012 waren die Linien:  M6 268 Meldungen  M4 204 Meldungen  M10 129 Meldungen  M2 88 Meldungen  M13 67 Meldungen  M1 63 Meldungen  27 51 Meldungen  M8 50 Meldungen  M5 50 Meldungen  50 36 Meldungen. Angesichts der merkbar geringeren Zahl der Meldun-gen – bei allen Linien ergibt sich im Durchschnitt weniger als eine 100%-Meldung pro Tag – und der eingeschränk-ten Aussagekraft wird auf eine relative Betrachtung im Verhältnis zur Anzahl der Fahrten verzichtet. Trotz der geringeren Zahl der 100%-Meldungen hat der Senat an-hand weiterer Daten festgestellt, dass zu bestimmten Tageszeiten vermehrt hohe Auslastungen zu verzeichnen sind und teilweise Überschreitungen der verkehrsvertrag-lichen Kapazitätsvorgaben auftreten. Als Beispiel ist der bislang auf einigen Linien bereits um 8 Uhr vollzogene Übergang von der Früh-Hauptverkehrszeit in die Neben-verkehrszeit zu nennen, der mit einer Taktreduzierung einhergeht. Hier ergibt sich entsprechender Handlungsbe-darf. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es gibt keine Linien, die regelmäßig ihre Kapazitätsgrenze erreichen bzw. diese überschreiten. Vereinzelt wird von den Fahrer/innen die [Erreichung bzw. Überschreitung der] Kapazitätsgrenze auf den Linien M6, M4, M13, 50 und 63/67 zwischen Schöneweide und HTW gemeldet. Die Anzahl der Mel-dungen für die o. g. Straßenbahnlinien liegt bei durch-schnittlich 0,05 % bis 0,1 % der Fahrten pro Linie und Tag (24 Stunden).“ Frage 4: U-Bahn a) Welche U-Bahnlinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahr-gäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 4. a) und b): In der Antwort zur Frage 3 a) und b) wurde bereits auf die eingeschränkte Aussagekraft der 100%-Meldungen für die U-Bahn hingewiesen. Dem Senat liegen für das Jahr 2012 für die Linien U2, U3, U5, U7, U8 und U9 Meldungen von infolge Überfüllung nicht beförderten Fahrgästen vor. Aufgrund der geringen Zahl der Meldungen je Linie (zwischen 1 und 18 Meldungen) und der beschriebenen Unschärfe bei der Erhebung wird auf eine linienscharfe Darstellung der Zahl der Meldun-gen verzichtet. Trotz der geringeren Zahl der 100%-Mel-dungen hat der Senat anhand weiterer Daten festgestellt, dass zu bestimmten Tageszeiten vermehrt hohe Auslas-tungen zu verzeichnen sind. Als Beispiel ist der bislang auf einigen Linien bereits um 20:30 Uhr vollzogene Übergang von der Nebenverkehrszeit in die Schwachver-kehrszeit zu nennen, der mit einer Taktreduzierung ein-hergeht. Hier ergibt sich entsprechender Handlungsbe-darf. Die BVG teilt hierzu mit: „Es gibt keine Linien, die regelmäßig ihre Kapazitätsgrenze erreichen bzw. diese überschreiten. In Einzelfällen melden die Fahrer/innen das Erreichen der Kapazitätsgrenze auf den Linien U1, U2, U3, U5, U6, U7 und U8. Die Meldungen für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 30.11.2013 belaufen sich auf durchschnittlich 0,01 % aller Fahrten für den gesam-ten Zeitraum.“ Frage 5: Plant der Senat im Rahmen des Nahverkehrs-plans den Takt dieser Linien zu erhöhen? Wenn ja, wann sind diese Verbesserungen geplant und welche Linien werden davon in welcher Weise profitieren? Antwort zu 5.: Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht als ein Kernthema die erforderlichen Angebotsmaßnahmen in Reaktion auf die wachsende Stadt Berlin vor. Hierbei gilt es den Herausforderungen durch den Nachfrageanstieg der letzten Jahre sowie dem prognostizierten weiteren Wachstum der Stadt mit ent-sprechenden Angebotsanpassungen und -ausweitungen zu begegnen. Dies umfasst unter anderem die zeitliche Aus-weitung dichter Takte bzw. die gezielte zusätzliche Ver-dichtung für Linien mit besonders starkem Nachfragean-stieg sowie auftretenden Kapazitätsproblemen. Hinsicht-lich der genauen zeitlichen und linienscharfen Umsetzung befindet sich der Aufgabenträger derzeit in Abstimmung mit der BVG AöR. Die oben genannten Linien werden für Maßnahmen in Betracht gezogen. Bei einigen der oben benannten Linien resultieren die Kapazitätsprobleme auch aus mangelnder betrieblicher Stabilität bzw. dem Einsatz von zu kleinen Fahrzeugen. Neben Taktverdichtungen sind daher bei bestimmten Linien verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Stabili-sierung des Betriebs sowie ein veränderter Fahrzeugein-satz erforderlich. Des Weiteren wurde bei manchen für 2012 benannten Linien im Zeitraum 2012/2013 bereits nachgesteuert und zusätzliche Angebote eingeführt, beispielsweise sind hier die Linien TXL und M45 zu nennen. Frage 6: Plant der Senat auf überfüllten Linien in Zu-kunft größere Busse einzusetzen (z.B. Doppelgelenkbus)? Wenn ja für welche Linien sollen diese Busse bestellt werden und ab wann sollen sie zum Einsatz kommen? Antwort zu 6.: Auf einigen bereits im dichten Takt bedienten Hauptachsen im Busverkehr zeigen sich deutli-che Kapazitätsprobleme, und zwar in den demographi-schen Wachstumsgebieten mit stark steigender Tendenz. Zudem sind einige dieser Linien durch eine mangelnde betriebliche Stabilität mit unpünktlichen Abfahrten und Pulkbildungen gekennzeichnet. Weitere aus kapazitativen Gründen eigentlich gebotene Taktverdichtungen können diese betrieblichen Probleme verschärfen. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht daher einen ent-sprechenden Prüfauftrag vor. Ähnlich wie in anderen Metropolräumen (z. B. Doppelgelenkbusse in Hamburg, Busanhänger in München) soll auch im Berliner Busver-kehr der Einsatz größerer Fahrzeuge für eine ausgewählte Metrobuslinie getestet und ganzheitlich bewertet werden. Im Jahr 2014 wird hierzu eine erste Abstimmung mit der BVG AöR erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Entscheidungen zu einer zeitlichen Terminierung und auszuwählenden Linien. Frage 7: Welche Bus- und Tramlinien weisen die häu-figsten Verspätungen auf? Auf welche Ursachen gehen diese Verspätungen zurück? Antwort zu 7.: Der Senat hat keine Informationen zu Verspätungen einzelner Linien, da die von der BVG mo-natlich übermittelten linienweisen Pünktlichkeitsdaten nicht nach Verfrühungen und Verspätungen differenziert aufgeschlüsselt sind. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aufgrund der vielfäl-tigen Einflüsse im Zentrumsbereich durch zahlreiche Veranstaltungen, Demonstrationen, Bau- und Umlei-tungsmaßnahmen sowie der allgemeinen hohen Ver-kehrsdichte sind die Buslinien TXL, 100, 200, M48, M85 und 147 besonders mit Verspätungen belastet. In einer Gesamtauswertung von Januar bis November 2013 waren folgende Buslinien ebenfalls im besonderen Maße Ein-flüssen ausgesetzt, die zu Verspätungen führten: M11, M27, M29, M41, M46, 101, 104, 125, 171 und 187. In einer Gesamtauswertung von Januar bis November 2013 waren folgende Straßenbahnlinien im besonderen Maße von Verspätungen betroffen: M1, M4, M5, M6, M8 und M13. Auffällig ist hierbei, dass insbesondere die Radiallinien, die ins Zentrum führen, Verspätungen auf-weisen. Die Verspätungen sind auf vielfältige Ursachen zu-rückzuführen:  Fehlende oder außer Betrieb genommene Bevor-rechtigungen für Bus oder Straßenbahn  Hohe Verkehrsdichte auf Streckenabschnitten, wo Bus oder Bahn sich den Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssen  Behinderungen wegen Baumaßnahmen/ Umleitungen  Behinderungen wegen Einengungen im Straßen-raum und dadurch Verminderung der Durchlass-fähigkeit  Behinderungen wegen Unfällen, Rettungseinsät-zen  Behinderungen durch verkehrswidriges Verhal-ten von anderen Verkehrsteilnehmern (z. B. Blo-ckierung von Busspuren und Haltestellen, Nicht-einhaltung der Profilfreihaltung durch haltende oder parkende Fahrzeuge bei notwendiger Stra-ßenbahnvorbei¬fahrt)  Straßensperrungen bei Veranstaltungen, De-monstrationen“. Aus Sicht des Senats sind darüber hinaus auch Ver-spätungsursachen im Verantwortungsbereich der BVG festzustellen. Beispielsweise entstehen Verspätungen auch durch den Einsatz von Fahrzeugen mit nicht ausrei-chender Kapazität sowie verspätete Abfahrten an der ersten Haltestelle einer Linie infolge nicht ausreichender Wendezeiten. Frage 8: Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen um in Zukunft Hindernisse auf Bus- oder Tramspuren zu ver-meiden? Antwort zu 8.: Hindernisse auf Bussonderfahrstreifen oder Straßenbahngleisen verursachen erhebliche Störun-gen bzw. ein totales Erliegen des ÖPNV-Betriebsablaufs und tragen so maßgeblich zu Unpünktlichkeit und Unzu-verlässigkeit bei. Es ist daher zwingend erforderlich, die Fahrwege des ÖPNV konsequent zu überwachen und die Freihaltung ordnungsrechtlich durchzusetzen. Der Senat ist sich der Notwendigkeit einer kontinuier-lichen Überwachung von Bussonderfahrstreifen und Stra-ßenbahngleisen bewusst. Obwohl sich die polizeiliche Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig auf die Bekämpfung der Hauptunfall-ursachen im fließenden Verkehr konzentriert, findet eine gezielte Überwachung von Bussonderfahrstreifen und Straßenbahngleisen sowohl im täglichen Streifendienst als auch im Rahmen von Schwerpunktkontrollen statt. Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsäm-ter kontrollieren die Bussonderfahrstreifen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Dazu gehört im Falle festgestellter widerrechtlich auf den Bussonderfahrstreifen abgestellter Fahrzeuge auch die Veranlassung von Fahrzeugumsetzungen mit dem Ziel der Freiräumung von Hindernissen, um den berechtigten Fahrzeugen (u. a. Bussen, Taxen, Rettungsfahrzeugen) die ungehinderte Fahrt auf diesen Busspuren zu ermöglichen. Über die im ruhenden Verkehr bestehende Parallelzu-ständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter und der Poli-zei Berlin hinaus sind auch (polizeilich) besonders ge-schulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über die Zusam-menarbeit mit der Polizei Berlin befugt, auf Bussonder-fahrstreifen, Straßenbahngleisen sowie in Haltestellenbe-reichen die Umsetzung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in einem beschleunigten Verfahren selbständig zu veranlassen. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2014)

Bahnverkehr: Neue Bahnhöfe und kürzere Fahrzeiten ab 28. Mai 2006, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

In einer Stunde mit der Bahn nach #Leipzig

Wenn am 28. Mai 2006 #Nord-Süd-Tunnel und Hauptbahnhof ans Netz gehen, fährt man mit der Bahn von Berlin in einer Stunde nach Leipzig. Heute sind es noch 110 Minuten. Der Reisende spart also viel Zeit. Gleichzeitig profitieren Berliner und Brandenburger von den neuen Fernbahnhöfen Berlin-Nordkreuz (jetzt noch #Gesundbrunnen) und Berlin-Südkreuz (jetzt noch #Papestraße).

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Tarife: Attraktives Angebot der Deutschen Bahn: das Ostseeticket Auch in diesem Jahr sind für Bahnreisende aus der Region Berlin/Brandenburg mit dem Ostseeticket wieder günstige Fahrten an die Küste möglich. , aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10003111

Speziell im Vergleich zum Auto- und Bustourismus besteht damit ein preislich attraktives Angebot; unverständlich ist dagegen auch im laufenden Jahr wieder die zeitliche #Befristung.

Erstmals wurde das #Ostseeticket versuchsweise für Fahrten zwischen Berliner Fernbahnhöfen und #Stralsund / #Rügen bzw. den Bahnhöfen der #Usedomer Bäderbahn (#UBB) am 30. Mai 1999 angeboten. Die Gültigkeit war ursprünglich befristet bis zum 25. September 1999. Ziel der Maßnahme war eine verbesserte #Auslastung der seinerzeit verkehrenden Interregio-Züge. Aufgrund des großen Erfolgs erweiterte die DB AG erfreulicherweise kurzfristig die #Reisemöglichkeit mit dem Ostseeticket bis zum 31. Oktober 1999. Seit dem 7. August 1999 wurde die Gültigkeit auch auf die Strecke Berlin – #Rostock ausgedehnt. Im Einführungsjahr kostete das Ostseeticket pauschal 49 DM (25,05 Euro) für eine Person zur Hin- und Rückfahrt innerhalb von vier Tagen in der 2. Klasse; eine zweite mitreisende Person erhielt 50 Prozent Ermäßigung.

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S-Bahn: Leseranfrage: Warum fährt die S-Bahn nicht im 10-Minutentakt nach Bernau?, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Es kann nur das fahren, was die Länder bestellen und bezahlen

Verkehrsplanungsmanager Rainer Pohlmann antwortet auf Leserfrage

Warum fährt die S-Bahn zwischen #Buch und #Bernau noch immer #eingleisig und nur im #20-Minutentakt? Dr. Dr. Winfried O. Chwastek aus #Zepernick – regelmäßiger und zufriedener punkt 3-Leser – schreibt: „Unverständlich, dass diese traditionsreiche, allererste S-Bahn-Strecke trotz steigenden Berufsverkehrs und zunehmender Einwohnerzahlen nicht verdichtet wird.“

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