Bus + BVG: Vordereinstieg beim Bus startet wieder Bei den Bussen der BVG öffnet in wenigen Tagen auch wieder die vordere Tür. , aus BVG

Bei den Bussen der #BVG öffnet in wenigen Tagen auch wieder die #vordere #Tür. Zugleich startet am kommenden Montag, 12. Juli 2021, ein #Pilotversuch zum #kontaktlosen #Ticketkauf. Fahrscheine können dann ausschließlich bargeldlos bezahlt werden. Um eine gute Durchlüftung der Fahrzeuge und einen Fahrgastwechsel mit möglichst viel Abstand zu gewährleisten, bleibt der Zustieg mit gültigem Ticket weiterhin auch durch die hinteren Türen möglich.

Messungen am #Fahrerarbeitsplatz der verschiedenen #Bustypen hatten in den vergangenen Wochen keine erhöhte #Aerosolkonzentration in der Luft festgestellt. Nach der Auswertung der Ergebnisse verständigten sich der Vorstand und die Personalvertretungen der BVG in dieser Woche darauf, den Vordereinstieg und Ticketverkauf wieder zu ermöglichen. Bereits zuvor waren alle Busse der BVG, die regulär im Linieneinsatz sind, zum Schutz der Fahrer*innen mit Trennscheiben ausgestattet worden.

„Ich freue mich über dieses wichtige Signal an Berlin und an unsere Fahrgäste gleich dreifach“, sagt Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Wir öffnen alle Türen und durchlüften unsere Fahrzeuge damit noch stärker. Unsere Fahrgäste können sich wieder besser im Bus verteilen. Und mit dem kontaktlosen Ticketverkauf testen wir ein modernes Bezahlsystem und gehen damit einen wichtigen Schritt in die Zukunft.“

„Die Gesundheit der Kolleg*innen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Berlin mobil bleibt, hat für uns oberste Priorität“, betont Lothar Stephan. Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der BVG „Die zusätzlichen Aerosolmessungen waren deshalb ein wichtiger Schritt, den wir durchgesetzt haben, damit unsere Kolleg*innen und die Fahrgäste gleichermaßen sicher und mit einem guten Gefühl ein Stück Normalität zurückgewinnen können.“

Zahlen bitte – aber mit Karte

Parallel zum Öffnen der Vordertüren startet am Montag der rein kontaktlose Ticketverkauf. Bezahlt wird mit #Girokarte („#EC-Karte“) und #Kreditkarte oder mit #Smartphone-Technologien wie #Apple- oder #Google-Pay. So wird ein naher und längerer Kontakt zwischen dem Fahrpersonal und den Kund*innen vermieden. Genutzt wird dafür die #NFC-Technologie. Die Abkürzung steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation). Diese Technik ist bereits in den allermeisten EC- und Kreditkarten integriert und an dem Symbol mit vier geschwungenen Strichen zu erkennen.

Als weiteres neues Bezahlmedium plant die BVG außerdem eine Guthabenkarte ein, die individuell mit Geldbeträgen aufgeladen werden kann.

Neben der Kontaktreduzierung erwartet die BVG als positiven Effekt auch eine Zeitersparnis. Der Fahrscheinerwerb an jeder Haltestelle wird voraussichtlich sehr viel schneller erfolgen, die Abfahrt damit zügiger. Wie groß ein möglicher Effekt auf die Pünktlichkeit im Alltag ist, muss der Pilotversuch zeigen. Für die dauerhafte Einführung des kontaktlosen Vertriebs im Bus wird die BVG einen Tarifantrag bei der Tarifgenehmigungsbehörde stellen.

Mit Sicherheit gut unterwegs

Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten gleich zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 zum Schutz von Fahrpersonal und Fahrgästen den Ticketverkauf im Bus eingestellt, die erste Tür geschlossen und den Fahrerbereich zunächst provisorisch mit Folien abgetrennt. Seitdem wurden rund 1.400 Busse mit Trennscheiben für den Fahrerarbeitsplatz ausgerüstet. Die BVG investierte hierfür rund 2,1 Millionen Euro, die Vielzahl der in Berlin eingesetzten Busmodelle machten Beschaffung und Einbau der Trennscheiben sehr aufwändig.

Zur guten Durchlüftung und der Abschirmung durch Trennscheiben kommt weiter der positive Effekt der Maskenpflicht: Seit April 2020 müssen Fahrgäste im Berliner Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen, seit März dieses Jahres sind dabei FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Maskendisziplin ist seit Monaten konstant hoch und liegt täglich im Bereich von 97 bis 99 Prozent.

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Mit freundlichen Grüßen

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Radverkehr: Grüner Pfeil für Berliner Radfahrer: Wie geht es weiter?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Erfahrungen und Erkenntnisse wurden bisher in dem Berliner #Pilotversuch an fünf ausgewählten
Kreuzungen mit einem #Grünen Pfeil für #Radfahrer gesammelt?
Antwort zu 1:
Im Zuge des Berliner Pilotversuchs „#Rechtsabbiegende Rad Fahrende bei Rot“ konnten
von den ursprünglich fünf ausgewählten Lichtzeichenanlagen (#LZA) vier für die Auswertung berücksichtigt werden. Der lichtzeichengeregelte Knoten Thorwaldsenstraße/Bergstraße stellte sich im Laufe der Untersuchung wegen des zu geringen Anteils an rechtsabbiegendem Radverkehr als nicht aussagekräftig heraus und wurde daher nicht weiter betrachtet.
Die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Berliner Pilotversuch lauten:
– Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
– Das #Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „#Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
– Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den
Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
– Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich
durch die #Grünpfeilregelung.
– Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Rad Fahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.
2
– Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht
anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
– Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur
Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit
das Kollisionsrisiko.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat aus anderen Städte wie München, Köln und Stuttgart vor, die ebenfalls am Pilotprojekt teilgenommen haben?
Antwort zu 2:
Parallel zum Berliner Pilotversuch wurde der „Grünpfeil nur Radverkehr“ durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln,
Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart erprobt. Hierbei existierten an 43
ausgewählten Örtlichkeiten vom Grundsatz her gleiche Randbedingungen, so dass eine
Vergleichbarkeit der Ergebnisse beider Pilotversuche gegeben ist.
Eine offizielle Auswertung der bundesweiten Erprobung liegt noch nicht vor. Nach ersten
Rückmeldungen sollen die Erkenntnisse der bundesweiten Erprobung „Grünpfeil nur Radverkehr“ mit denen des Berliner Versuchs übereinstimmen. Darüber hinaus sollen weitere
Erkenntnisse in Bezug auf die Radverkehrsmenge die Art der Radverkehrsanlage im Stauraum, die bauliche Gestaltung der Radverkehrsführung im Knoten und erforderliche
Sichtachsen gewonnen worden sein, welche im Detail bislang nicht verlautbart wurden.
Frage 3:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Pilotversuche?
Frage 4:
Gibt es Überlegungen für Berlin, den Grünen Pfeil für Radfahrer dauerhaft beizubehalten bzw. ihn an weiteren Kreuzungen einzuführen?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen an einer Kreuzung erfüllt sein (z. B. Verkehrsaufkommen, Vorhandensein
eines Radweges, Unfallstatistik), damit eine Ergänzung des Verkehrszeichens #720 StVO („#Grünpfeilschild“)
um den Zusatz „nur Radverkehr“ vorgenommen werden kann?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Durch die am 28. April 2020 in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) wurde das Verkehrszeichen „Grünpfeil nur Radverkehr“ in die StVO aufgenommen.
3
Die Anordnung dieses Verkehrszeichens wird zur Förderung des Radverkehrs grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Gleichermaßen bedarf es im Interesse der Verkehrssicherheit neben den bereits in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) zu § 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen
allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ der Aufnahme weiterer zu definierender Randbedingungen, welche unter anderem aus den Ergebnissen der Pilotversuche abzuleiten sind.
Seitens des BMVI ist vorgesehen, die VwV-StVO im Hinblick auf die im April 2020 erfolgte
Novellierung der StVO zu überarbeiten und die Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ zu spezifizieren.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee bestehen. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwVStVO bzw. nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und Kriterien für die Anordnungspraxis im Sinne der vorstehenden Antworten geprüft.
Berlin, den 03.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Platz da! Die BVG testet von dieser Woche an ein System, das die Auslastung von U-Bahnwagen grafisch darstellt., aus BVG

Die BVG testet von dieser Woche an ein System, das die #Auslastung von -Bahnwagen grafisch darstellt. Fahrgäste sehen durch #Leuchtanzeiger, welche Wagen des nächsten Zuges bereits gut besetzt sind und wo es noch reichlich Platz gibt. Sie können sich damit leicht orientieren, auf dem Bahnsteig verteilen und die Position wählen, die einen schnellen und stressfreien Einstieg am einfachsten macht.

Der #Pilotversuch findet auf dem U-Bahnhof #Bundestag der #U55 statt. Am heutigen Dienstag, 15. Oktober 2019, werden dort die Anzeiger montiert. Bereits am morgigen Mittwoch soll der Testlauf starten.

„Sicher ist die U55 nicht die Linie, auf der es üblicherweise #Platzprobleme gibt“, sagt Nicole #Grummini, Bereichsleiterin U-Bahn bei der BVG. „Auf dieser kurzen Strecke mit den wenigen eingesetzten Wagen haben wir aber die Möglichkeit, dieses neue System technisch mit sehr geringem Aufwand zu testen. Wir wollen hier in erster Linie erproben, wie zuverlässig die Komponenten im Zug und im Bahnhof miteinander kommunizieren. Denn nur so können unsere Fahrgäste in Zukunft bestmöglich von einem solchen oder ähnlichen System profitieren.“

In drei der vier auf der U55 eingesetzten Doppeltriebwagen werden dafür die 360-Grad-Videokameras im Innenraum mit einer Software ausgestattet, die erkennt, wie viele Fahrgäste sich in jedem einzelnen Wagen befinden. Diese #Auslastungs-Information sendet der Zug an das Anzeigesystem im nächsten Bahnhof, in diesem Fall zur Station Bundestag.

Für jeden Wagen gibt es dort eine Anzeige mit drei stilisierten Personen. Je nach Auslastung leuchten vor Einfahrt des Zuges eine, zwei oder drei davon auf und signalisieren damit: Hier gibt es viel Platz, mäßig viel Platz oder kaum noch Platz. Die Fahrgäste können sich so bequem und ohne Eile die entsprechende Position am Bahnsteig suchen.

Mit freundlichen Grüßen

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