#Telefónica Deutschland hat die ersten vier Linien der Berliner #U-Bahn mit #LTE für die #Telekom und #Vodafone ausgerüstet. Damit haben die drei Anbieter den #LTE-Ausbau im Berliner Untergrund nur drei Monate nach Vertragsunterzeichnung zeitnah umgesetzt.
Ab sofort können alle U-Bahnfahrgäste auf zunächst vier Linien unter Tage online spielen, Filme streamen oder die digitalen Angebote der BVG nutzen. Voraussetzung ist ein LTE-fähiges Smartphones oder Tablet und ein entsprechender Vertrag. „Wir bieten unseren #o2 Kunden bereits seit einigen Jahren ein zuverlässiges LTE-Netz in der U-Bahn. Nun ermöglichen wir LTE für alle“, erläutert Marcus #Thurand, Vice President Regional Implementation & Engineering bei Telefónica Deutschland. „Wir haben im Juli zugesagt, auf Basis unserer #Netzinfrastruktur auch Kunden unserer beiden Wettbewerber so schnell wie möglich eine LTE-Versorgung im Berliner Untergrund zur Verfügung zu stellen – das haben wir mit unseren Teams in den vergangenen Monaten zügig umgesetzt. Darauf bin ich sehr stolz“.
„Vodafone versorgt Berlin mit mobilem #Highspeed-Internet – ab jetzt auch in der U-Bahn. Nach langen Verhandlungen und technisch anspruchsvollen Arbeiten können unsere Kunden endlich auch in den U-Bahnen und an Bahnsteigen Mails checken, Online-News lesen oder auf Social Media posten. Für die noch unterversorgten #U-Bahnstrecken erwarten wir einen möglichst raschen Ausbau, um die Datennutzung für alle Fahrgäste zu ermöglichen. Danke an unsere Partner und insbesondere an das Vodafone Team, das dieses Projekt mit großer Beharrlichkeit vorangetrieben hat“, äußert #Gerd von der Osten, Regionalleiter Technik bei Vodafone.
„Wir freuen uns, dass unsere jahrelangen und intensiven Bemühungen nun erste Früchte tragen“, sagt Mathias #Poeten, Senior Vice President Best Mobile, Deutsche Telekom Technik GmbH. „Der Ausbau der kompletten U-Bahn in Berlin mit LTE ist zweifelsohne ein herausforderndes Projekt, bei dem wir jetzt endlich einen großen, ersten Schritt gehen. Nun wollen wir aber nach vorne schauen und sind optimistisch, dass das geplante weitere Vorgehen mit der BVG und allen Mitbewerbern den Ausbau endlich vorantreiben wird, um auch im Telekom Netz mobile Breitbandanwendungen in der Berliner U-Bahn zu ermöglichen. Ein guter und wichtiger Schritt für Berlin und alle Kunden.“
Zum Ausbau sagt Dr. Sigrid #Nikutta, Vorstandvorsitzende der BVG: „Wir bieten unseren Fahrgästen immer mehr digitale Angebote, wie zum Beispiel unsere Mobilitätsplattform Jelbi. Umso wichtiger ist es, dass sie jederzeit online sein können. Daher freuen wir uns, dass die drei großen Mobilfunkanbieter den LTE-Ausbau in der U-Bahn nun gemeinsam umsetzen. So wird U-Bahnfahren in Zukunft noch attraktiver.“
„Gesagt, getan. Schritt für Schritt kommen wir unserem Ziel, in der Berliner U-Bahn flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet anzubieten, voran. Die zuverlässige Verfügbarkeit von großen Bandbreiten ist für unsere digitale Stadt von großer Bedeutung. Ich freue mich, dass immer mehr Berlinerinnen und Berliner die Zeit in der U-Bahn für Information und Unterhaltung nutzen können“, so Ramona #Pop, Aufsichtsratsvorsitzende der BVG und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Vodafone und die Telekom starten die LTE-Versorgung für ihre Kunden ab sofort auf den Linien #U2 (Pankow bis #Stadtmitte), #U5 (Alexanderplatz bis #Tierpark), #U7 (#Gneisenaustraße bis Rudow) sowie #U8 (#Bernauer Straße bis Hermannstraße). Bis voraussichtlich Ende 2020 werden die Anbieter gemeinsam mit Telefónica Deutschland weitere U-Bahn-Strecken mit schnellen Datendiensten ausrüsten und die Mobilfunkversorgung verbessern.
Zu diesem Zweck schaltet Telefónica die LTE-Technik der beiden Kommunikationsunternehmen mit der eigenen vorhandenen Mobilfunk-Infrastruktur im Berliner Untergrund zusammen. Parallel modernisiert und erweitert das Münchner Unternehmen die vorhandene Netzversorgung und bereitet die Infrastruktur auf #5G vor, um dem steigenden Bedarf an schnellen Datendiensten gerecht zu werden – so hat sich das abgerufene Datenvolumen der o2 Kunden von 2018 bis 2019 von 4TB auf annähernd 9TB mehr als verdoppelt.
Das Sonderprojekt „#U-Bahn Berlin“ ist das größte Projekt seiner Art in Deutschland. Aktuell konstruiert das Münchner Mobilfunkunternehmen unter Tage ein zukunftsorientiertes und modernes Netzdesign, auch mit Blick auf den zukünftigen #5G-Ausbau. Hier greift Telefónica Deutschland auf eine langjährige Erfahrung beim Mobilfunkausbau im Berliner U-Bahn-System zurück.
Frage 1:
Welche Bahnen der #RB10 / #RB14 sind in diesem Jahr #ausgefallen? Bitte Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung
nennen!
Antwort zu 1:
Für die Abwicklung der Verträge und die #Leistungsüberwachung hat das Land Berlin den #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) beauftragt. Der VBB teilt hierzu mit: „Aktuell
liegen vonseiten des beauftragten Verkehrsunternehmens, DB Regio, Liefernachweise bis
einschließlich September 2019 vor. Zu Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1
verwiesen. In der Tabelle wurde unterschieden, ob der Zug „planmäßig“ ausfiel, das heißt
auf Grund von Bauarbeiten, oder ob der Zug „operativ“ ausfiel, das heißt, dass diese Fahrt
im Fahrplan angekündigt war, jedoch unvorhersehbar ausfiel.“
Frage 2:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr #verspätet gewesen? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung
und Verspätungsdauer nennen!
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Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit: „Hierzu ist zunächst eine Vorbemerkung erforderlich: Laut
Anforderungen des Verkehrsvertrages ist ein Zug, der die im Fahrplan veröffentlichte und
den Fahrgästen bekannt gegebene Ankunfts- und Abfahrtszeit auf die Minute einhält,
pünktlich. Für die Bewertung der vertraglichen Regelungen zu Abzügen wegen
Schlechtleistungen sind Verspätungen ab 3 Minuten relevant. Für die Berechnung des
Pünktlichkeitsgrades, der vom VBB veröffentlicht wird, werden Verspätungen ab 5 Minuten
berücksichtigt.
In Anlage 2 werden diejenigen Fahrten ausgegeben, die vom Betreiber mit einer
Verspätung an einem Messpunkt von mindestens 3 Minuten gemeldet wurde.
Da eine Fahrt mehrere Messpunkte berührt, wurde in Anlage 2 je Fahrt der höchste Wert
ausgegeben, der an einem der durchfahrenen Messpunkte gemessen wurde.“
Frage 3:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr so #voll gewesen, dass nicht alle Fahrgäste mitgenommen
worden konnten? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit: „Eine solche Auskunft ist nicht möglich, da im Falle des
Zurückbleibens von Fahrgästen keine Meldungen abgesetzt werden, die für die
Beantwortung dieser Frage herangezogen werden könnten. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass diejenigen Fahrten der RB10 und RB14, die montags bis
freitags
· zwischen 6 und 8 Uhr ab Nauen Richtung Berlin sowie
· zwischen 16 Uhr 18 Uhr ab Berlin Richtung Nauen
mit einer Kapazität von 300 oder weniger Sitzplätzen verkehrten, dazu führten, dass nicht
alle Fahrgäste mitgenommen werden konnten. Diese Fälle sind ersichtlich in der
Auflistung, die in der Antwort auf Frage 4 gegeben wird.“
Ergänzend dazu ist aus Sicht des Senats festzustellen, dass die bestellten Kapazitäten auf
den Linien RB10 und RB14 unverzichtbar sind und insbesondere in der Hauptverkehrszeit
benötigt werden, um alle Fahrgäste zuverlässig zu befördern. Aus diesem Grund hat der
Senat eine Leistungsausweitung bei der DB Regio AG als bestehenden Betreiber der
Linien bestellt. Im Weiteren wird dazu auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Frage 4:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr als #Kurzzug verkehrt? Bitte Datum, Uhrzeit und
Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 4:
Der VBB teilt dazu mit: „Vorbemerkung zur Frage: Ein „Kurzzug“ ist im Regionalverkehr
kein klar definierter Begriff. Des Weiteren bestellen die Länder Berlin und Brandenburg
keine Zuglängen. Die eingesetzten Züge und damit die Zuglängen ergeben sich jedoch
aus der vertraglich zu erfüllenden Sitzplatzkapazität.
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Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass gemeint ist, in welchen Fällen der Zug
die bestellte Kapazität der Länder Berlin und Brandenburg deutlich unterschritten hat. In
Anlage 3 sind alle Züge aufgelistet, deren Sitzplatzkapazität um mindestens 50 Sitzplätze
unterschritten wurde.“
Frage 5:
Was sind die Gründe dafür, dass häufig gerade im #Berufsverkehr#Kurzzüge eingesetzt werden?
Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Situation für Pendler ein, die auf die RB 10 bzw. die RB 14 angewiesen sind?
Antwort zu 5 und 6:
Die Qualitätsmängel, welche von der DB Regio AG zu verantworten sind, begründen sich
zum einen damit, dass die Wagen, welche für eine vom Senat beauftragte
Kapazitätsausweitung auf mehreren Linien vorgesehen sind, noch mit einer
Notbremsüberbrückung für den Einsatz im Nord-Süd-Tunnel ausgerüstet werden müssen.
Diese Wagen wurden nicht für diesen Einsatz neu hergestellt, sondern wurden aus
anderen Regionalbereichen der DB Regio AG an die DB Regio AG, Region Nordost
abgegeben, weil diese in Ihrem ursprünglichen Einsatzgebiet nicht mehr benötigt werden.
Nur so war es überhaupt möglich, zeitnah für die stark gestiegenen Fahrgastzahlen ein
angemessenes Angebot verkehrsvertraglich abzusichern.
Es ist nicht unüblich, dass Fahrzeuge für den Einsatz in anderen Regionen oder auf
anderen Linien zunächst ertüchtigt oder umgerüstet werden müssen. Bei dieser
Ausrüstung mit einer Notbremsüberbrückung bzw. deren Zulassung haben sich allerdings
Verzögerungen ergeben, so dass die Fahrzeuge zur Kapazitätsausweitung nicht, wie im
November 2018 angekündigt, im zweiten Quartal 2019 zur Verfügung standen.
Zum anderen sieht sich die DB Regio AG derzeit einem ungeplant hohen #Schadstand und #Reparaturbedarf bei den Bestandsfahrzeugen ausgesetzt. Dadurch sind die dortigen #Werkstattkapazitäten vollends ausgelastet. Unglücklicherweise fällt dies mit der bisher
nicht vollumfänglich umgesetzten Kapazitätsausweitung zusammen, so dass es zu der
derzeit kaum erträglichen Situation im Pendelverkehr auf den Linien RB10 und RB14
kommt.
Der VBB teilt dazu ergänzend mit: „Es gibt für zahlreiche Schlechtleistungen in den
Verträgen Minderungen, die Minderung wegen mangelnder Sitzplatzkapazität ist nur eine
davon. Auf den Linien RB10 und RB14 belaufen sich die Minderungen im Zeitraum Januar
bis September 2019 voraussichtlich auf ca. 780.000 €. Dies sind vorläufige Berechnungen
auf Basis der Liefernachweise des Verkehrsunternehmens. Eine endgültige Abrechnung
erfolgt mit der Schlussabrechnung für das Fahrplanjahr 2019.“
Frage 7:
Was hat der Senat unternommen, um die Situation für die Pendler zu verbessern, und wie schätzt der Senat
die Wirkung dieser Maßnahmen ein?
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Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird bei Schlecht- und Nichtleistungen das an das
Eisenbahnverkehrsunternehmen gezahlte Bestellentgelt gemindert. Darüber hinaus hat
der Senat zum einen eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber den ursprünglich
vertraglich vereinbarten Fahrzeuggrößen vereinbart. Diese Kapazitätsausweitungen
konnten allerdings nicht, wie ursprünglich von der DB Regio AG mitgeteilt, im zweiten
Quartal 2019 umgesetzt werden.
Zum anderen hat der Senat aufgrund der Qualitätsmängel durch Verminderung der
Kapazitäten sogar gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zustand den VBB, welcher
das Qualitätsmonitoring für diese Linien durchführt, beauftragt, eine deutlich
engmaschigere Kontrolle der DB Regio AG durchzuführen. In einem Spitzengespräch am
27.06.2019 zwischen Bahnunternehmen, Verkehrsverbund und Ländervertretern wurden
mehrere Maßnahmen vereinbart, um die Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit
schnellstmöglich zu erhöhen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde und wird laufend überprüft und zeigt erste
Wirkungen. Seitens der DB Regio AG wurde den Ländern und dem Verkehrsverbund
zugesichert, dass ab dem 4. November 2019 das Angebot mit der vertraglich vereinbarten
Kapazität und einer guten Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist. Mit Stand vom
7. November 2019 muss festgestellt werden, dass die DB Regio AG diesen Termin nicht
einhalten konnte.
Frage 8:
Ist es für den Senat hinnehmbar, dass nicht alle Pendler in die Regionalbahn passen und so weiterhin auf
das Auto angewiesen sind
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ab Montag müssen sich Autofahrer auf der #A100 auf Einschränkungen einstellen. Hintergrund ist der #Neubau der #Rudolf-Wissell-Brücke
Autofahrer müssen in der zweiten Novemberhälfte auf der A100 mit Einschränkungen und Staus rechnen. Ab Montag, den 19. November beginnen #Vollsperrungen, zudem stehen in Teilabschnitten bis Ende des Monats nur zwei statt drei #Fahrstreifen zur Verfügung.
Hintergrund des Ganzen ist der geplante Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke. Für diesen finden nun verschiedene #Vorarbeiten und Untersuchungen auf mögliche #Kampfmittel statt, die sich in dem Bereich noch aus dem Zweiten Weltkrieg befinden könnten.
Eine kleine aber wichtige #Verbindung in #Reinickendorf ist #baufällig und wird nicht saniert. Ständig ist von Haushaltsüberschüssen die Rede, aber die elementaren Aufgaben in dieser Stadt bleiben liegen, kritisiert Gunnar Schupelius.
Sie steht wie ein Mahnmal des Versagens in Reinickendorf, die #Schneckenbrücke von #Borsigwalde. Sie verfällt, und der Senat schiebt die Sanierung dennoch immer wieder auf.
Es handelt sich um eine #Fußgängerbrücke, Baujahr 1983, die von der Siedlung Borsigwalde über die Autobahn und die S-Bahngleise zur Berliner Straße führt.
Anwohner, die den U-Bahnhof Borsigwerke, das Bürgeramt, die Polizei oder die Borsighallen erreichen wollen, können nur diese Brücke nehmen, denn die #Ernststraße, auf der sie steht, wird von Autobahn und S-Bahn …
Um die #S-Bahn pünktlicher zu machen, werden in Hamburg zwei komplette Strecken technisch gesichert. Mit Millionenaufwand sollen bis 2021 etwa 15 Kilometer #Zaun errichtet werden. Zudem werden die #Bahnsteigsenden von unterirdischen Stationen zusätzlich abgesperrt, dass Menschen nicht mehr so leicht in den #Tunnel eindringen können.
„Die Zäune werden helfen, einen stabileren Betrieb anbieten zu können“, teilte die Hamburger S-Bahn mit. Zunehmend hatte es in den vergangenen Monaten und Jahren Streckensperrungen wegen „Personen im Gleis“ gegeben.
Unter dem Problem leidet auch die Berliner S-Bahn. Zäune will man aber weiterhin nicht. Dazu sei man nicht verpflichtet, sagte ein Berliner Bahnsprecher. Es gelte „der Grundsatz, dass #Gleisanlagen nicht betreten werden dürfen“. Doch an diese schöne Theorie halten sich immer weniger …
Es ist ganz still, (fast) freier Blick so weit das Auge reicht – so leer und ruhig wird es hier nie wieder sein. Bald sollen auf dieser #Trasse pro Minute etwa Tausend Fahrzeuge auf sechs bis acht #Fahrstreifen rollen.
Berlin – Unbemerkt von der Öffentlichkeit entstand in den vergangenen sechs Jahren die Weiterführung der Berliner #Stadtautobahn#A100 von der Neuköllner #Grenzstraße bis zur #Straße Am Treptower Park. Das 3,2 Kilometer lange Teilstück soll eine bessere Verkehrsanbindung der östlichen Bezirke an die A 100 schaffen. Es wird der teuerste #Autobahnabschnitt in der Geschichte der Bundesrepublik. Jeder Meter kostet 187 500 Euro!
Die Strecke verläuft in #Trog- und #Tunnellage mit Kurven und #Steigungen, sieben bis 20 Meter tief unter der Erde, unterquert sieben Straßen und #Gleisanlagen. 2,4 Kilometer Strecke zwischen Neuköllische Allee und #Kiefholzstraße sind bereits fertiggestellt.
Für die Angelegenheiten der Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Sachverhalten, die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen.
Wie schätzt der Senat die Sicherheit in Berlins U-Bahnen, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen generell ein?
Zu 1.:
Daten zur Kriminalität im ÖPNV lassen sich über die PKS nicht abbilden, sodass die die Beantwortung der Anfrage auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI) erstellt wurde. Im DWH-FI wird stets der tagesaktuelle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet.
Die verlaufsstatistischen Daten zu Straftaten mit dem Verdacht auf Nötigungen, Freiheitsberaubungen, Bedrohungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen sind im laufenden Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Delikte mit Gewaltcharakter (Raub, Körperverletzung, Sexualdelikte etc.) stagnieren hingegen. Die Anzahl der Eigentumsdelikte konnte durch intensive polizeiliche Maßnahmen und dabei insbesondere durch Präventionsmaßnahmen gesenkt werden. Im aktuellen
Vergleichszeitraum des Jahres 2019 liegt die Gesamtzahl der registrierten Straftaten unter der des Vorjahres.
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den U-Bahnlinien im Land Berlin
im Zeitraum 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
nach U-Bahnlinien?
welche Straftatbestände waren betroffen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den S-Bahnlinien im Land Berlin
im Zeitraum 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
nach S-Bahnlinien?
welche Straftatbestände waren betroffen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017 – 2018 Oährliche Auflistung)?
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den Straßenbahnen und Linienbussen der BVG
im Zeitraum 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
nach Straßenbahnlinien und Buslinien?
welche Straftatbestände waren betroffen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
Zu 2., 3. und 4.:
Die strukturierte Erfassung des Kontextes einer Straftat im ÖPNV zu einer Linie öffentlicher Verkehrsmittel ist im POLIKS weder möglich noch vorgesehen und daher auch nicht recherchierbar. Ursächlich hierfür ist die Komplexität des Verkehrsgeschehens mit Übergangsbahnhöfen zwischen den unterschiedlichen Linien und verschiedenen Verkehrsmitteln.
Eine valide Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann daher nicht erfolgen.
Wie viele Raub- und Gewaltdelikte sowie andere Straftaten gab es in den S-Bahnhöfen , U-
Bahnhöfen und Haltestellen der Straßenbahnen und Busse im Land Berlin
im Zeitraum 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
Welche Straftatbestände waren betroffen?
nach S- und U-Bahnhöfen und Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen?
wie hoch war die Aufklärungsrate 2017-2018 Oährliche Auflistung)?
Zu 5. a.- d.:
Die Berliner U-Bahnhöfe sind im Regionalen Bezugssystem (RBS) enthalten. Das Regionale Bezugssystem (RBS) ist eine Geodatenbank mit den Adressen , Straßen, Blöcken und Bezugsräumen von Berlin.1 So lassen sich Daten zu Tatorten in ÖPNV relevanten Vorgängen aus diesen Angaben generieren. Im Zusammenhang mit der S-Bahn wird auf die originäre Zuständigkeit der Bundespolizei verwiesen (siehe Vorbemerkung). Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen sind im RBS nicht enthalten, sie lassen sich daher nicht strukturiert erfassen und sind folglich nicht recherchierbar.
Die Daten zur Kriminalität im ÖPNV lassen sich über die PKS nicht abbilden , sodass die Beantwortung der Anfrage auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI) erstellt wurde (siehe Antwort zu Frage 1). Im DWH-FI
wird stets der tagesaktuelle Stand der im POLIKS enthaltenen Daten abgebildet. Dieser Datenbestand unterliegt fortlaufenden Änderungen , sodass gegebenenfalls vorliegende frühere Erhebungen von der aktuellen Recherche abweichen können.
Darüber hinaus kann eine valide Aufklärungsquote aus der Verlaufsstatistik nicht berechnet werden , weil die bundeseinheitlich verbindlichen Richtlinien der PKS nicht zur Anwendung gebracht werden können. Insofern kann die Unterfrage 5. d. nicht beantwortet werden.
Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2017 veranlasst, um die Anzahl der Gewalt- und Raubdelikte sowie der anderen Straftaten zu senken?
Zu 6.:
Entsprechend der im Februar 2017 abgeschlossenen „Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Polizei Berlin und der BVG“ wurde der Arbeitsplatz für die Polizei Berlin in der Sicherheitsleitstelle der BVG organisatorisch und technisch weiter verbessert.
Die Nutzung der Videoüberwachungsanlage der BVG für polizeiliche Zwecke in den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen kann neben der Gefahrenabwehr im Bereich der Strafverfolgung für eine möglichst schnelle Identifizierung von Tatverdächtigen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsmittel und Anlagen der BVG bereits jetzt nahezu vollständig mit Videokameras ausgestattet sind – von Nutzen sein.
Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung die Bildung gemeinsamer Streifen zwischen der Polizei Berlin und dem BVG – eigenen Sicherheitsdienst. Ziel der gemeinsamen Streifen ist es, durch gefahrenabwehrende Maßnahmen und der Verfolgung von Ordnungsstörungen/-widrigkeiten und Straftaten die Sicherheit im ÖPNV maßgeblich zu steigern.
In diesem Zusammenhang wurde im Zielverfahren ÖPNV der Polizei Berlin der im Jahr 2011 festgeschriebene Wert der zu erbringenden Einsatzkräftestunden von
150.000 Einsatzkräftestunden (EkStd) pro Jahr auf einen Zielwert von 200.000 EkStd erhöht.
Über diese Maßnahmen hinaus werden auf Grundlage der „Einsatzkonzeption für die polizeilichen Maßnahmen im Bereich des Berliner ÖPNV“ durch die Polizei Berlin unter anderem anlassbezogene Einsätze zur Kriminalitätsbekämpfung, Präsenzmaßnahmen sowie Präventionseinsätze (z. B. zur Bekämpfung des Taschendiebstahls) durchgeführt.
Welche zusätzlichen Maßnahmen haben die BVG und die S-Bahn GmbH seit 2017 veranlasst, um die Anzahl der Gewalt- und Raubdelikte, sowie der anderen Straftaten zu senken?
Zu 7.:
Die BVG AöR teilt dazu Folgendes mit:
„Die BVG hat folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der Gewalt- und Raubdelikte veranlasst:
Zum einen wurde das Projekt „Videovollausstattung“ aufgelegt, welches Ende 2020 abgeschlossen sein Nach Abschluss werden alle U-Bahnhöfe im Hausrechtsbereich der BVG über eine Videoaufzeichnung mit 48 stündiger Vorhaltezeit der Aufnahmen verfügen.
Zusätzlich werden in der Zeit zwischen 22:00 und Sicherheitsstreifen auf Endbahnhöfen fest
Des Weiteren wird die Zusammenarbeit mit der Berliner ausgebaut, so dass durch die sogenannten GeSiS Sicherheitsstreifen) eine erhöhte Präsenz erzeugt „
06:00 Uhr
Polizei stetig (gemeinsame
Die S-Bahn Berlin GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Seit Beginn des Verkehrsvertrags in 12/2017 wurde das Sicherheitspersonal massiv aufgestockt, sowohl in den Zügen als auch in den Bahnhöfen.
Waren bisher innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Sicherheitskräfte im S-Bahn Bereich unterwegs, sind es nach dem neuen Konzept bis zu 340, wofür die Deutsche Bahn AG im Großraum Berlin nunmehr insgesamt mehr als 650 Sicherheitskräfte vorhält.
An fünf zentralen Kreuzungsbahnhöfen wurden zusätzlich sog. S-Bahnwachen eingerichtet, die rund um die Uhr als ständige Ansprechpartner in Sachen Sicherheit und Service zur Verfügung stehen. Vor Ort kommen Doppelstreifen zum Einsatz, die
u.a. aktive Präventionsarbeit leisten sowie bei Sicherheitsstörungen unmittelbar eingreifen. Aufwachsend werden Sicherheitsmitarbeiter der S-Bahnwachen von Diensthunden bei ihren Streifen begleitet. Die Lage- und Einsatzzentrale, die in der sog. Integrierten Leitstelle der S-Bahn Berlin GmbH angesiedelt ist, koordiniert die Einsätze aller Sicherheitskräfte. Sie arbeitet eng mit den diversen Leitstellen der am S-Bahn Betrieb Beteiligten zusammen, um gezielt und abgestimmt im Bedarfsfall auftreten zu können, aber auch Auswirkungen auf den Zugbetrieb zu minimieren.
Wesentlich ist dabei insbesondere auch eine enge Abstimmung mit der Einsatzleitung der Bundespolizei, die sicherstellt, dass die Sicherheitskräfte bei Bedarf unmittelbar vor Ort Unterstützung von Polizeibeamten bekommen. Gerade für das Thema Sicherheit ist es zwingend, die Bausteine einer Sicherheitsarchitektur gesamthaft zu betrachten, um effizient und effektiv agieren zu können.
Videoaufzeichnung als auch anlassbezogene Videoüberwachung sind dabei wesentlich in einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept, das auch die Belange der Ermittlungsbehörden, das subjektive Sicherheitsgefühl und die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste sowie die generell abschreckende Wirkung der Einrichtung und einzelne Gefährdungslagen berücksichtigt.
Auf den großen Verkehrsstationen und wichtigen Umsteigebahnhöfen sind deswegen Videoüberwachungssysteme im Einsatz. Die aufgezeichneten Videobilder der rein betrieblich genutzten Kameras werden ebenfalls in diesem Kontext durch die Ermittlungsbehörden genutzt. Die Ausweitung der Videoaufzeichnung auf die Fahrzeuge der S-Bahn Berlin GmbH beginnt bereits in diesem Jahr, auf Anforderung des Bestellers mit der Ausrüstung der Baureihe 481 und damit dem größten Teil der Bestandsflotte. Der erste Viertelzug dieser Baureihe mit Videoüberwachung wurde am 22.10.19 in Betrieb genommen und an den Fahrgastverkehr übergeben. Die Umrüstung der 499 Viertelzüge mit viertausend Kameras soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Züge der neuen Baureihe 483/484, die ab 2021 im Fahrgasteinsatz verkehren wird, haben bereits serienmäßig eine Einrichtung zur Videoüberwachung.
Vor dem Hintergrund, dass gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme gesellschaftspolitische Themen sind, die alle Protagonisten im öffentlichen Raum
angeht, hat die S-Bahn Berlin GmbH in Abstimmung mit ihrem Aufgabenträger ergänzend zu den bestehenden Kommunikationsmitteln/-arten wie beispielsweise Piktogramme zu Gestattung und Verboten einen neuen Kommunikationsansatz entwickelt: Es ist eine bunte Reihe von Benimm-Videos mit S-Bahn-Wagen- und Bahnhofsbezug entstanden, deren Ziel es ist, Aufmerksamkeit zu schaffen und für ein rücksichtsvolleres Miteinander auf humoristische Weise zu plädieren und ist seit dem Frühjahr in den sozialen Medien platziert wurde.
Die View-Raten im sechsstelligen Bereich der einzelnen Beiträge zeigen anschaulich, welche Aufmerksamkeit und Stellenwert diese wichtige Thematik einnimmt. Die Kampagne wurde außerdem im Sommer als Printversion weiter in die Öffentlichkeit getragen.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass auch der Service bei der S-Bahn Berlin gestärkt wurde, indem Servicekräfte nun von den Fahrgästen nicht nur an den Stationen angetroffen werden können, sondern zwischenzeitlich regelmäßig in den Zügen für Anfragen zur Verfügung stehen.
Innerhalb von 24 Stunden sind dies rund 80 Servicekräfte im Berliner S-Bahn-Netz. Hinzu kommen Kollegen aus den Bereichen der für die Verkehrsstationen verantwortlichen DB Station & Service AG bzw. den anderen in Berlin verkehrenden Verkehrsgesellschaften, mit denen eng zum Thema Sicherheit und Service zusammengearbeitet wird.“
Werden die Opfer von Raub-, Gewaltdelikten und anderen Straftaten in Bussen, Straßenbahnen und S-Bahnen durch die BVG und die S-Bahn GmbH nach den Vorfällen betreut? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.:
Die BVG AöR teilt dazu Folgendes mit:
„Wir betreuen unsere Fahrerinnen und Fahrer, sobald sie von Raub oder anderen Gewaltdelikten betroffen sind, nach einem dafür entwickelten und mit den Berufsgenossenschaften abgestimmten Konzept. Für die Betreuung von Fahrgästen stehen eine Reihe öffentlicher Ansprechpartner zur Verfügung.“
Die S-Bahn Berlin GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
„In der der Regel ist die S-Bahn Berlin GmbH bei derartigen Delikten nur indirekt betroffen, weshalb aus Datenschutzgründen eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Polizei an die S-Bahn Berlin GmbH nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig ist. Soweit die S-Bahn Berlin GmbH von Opfern oder deren Vertretern eingebunden wird, unterstützt sie die Kontaktaufnahme zu speziellen Hilfsorganisationen wie dem Weißen Ring e.V. u.a., an die sich Betroffene wenden können, um professionelle Unterstützung zu erhalten.“
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Dass sich die Köpfe des #Weltverbandes der #Fluggesellschaften zu einem Kongress treffen, ist nicht ungewöhnlich. Der Tagungsort schon eher: Er lautet Berlin.
Gut zwei Jahre nach dem letzten Flug der insolventen #Air Berlin (siehe unten) und mehr als sieben Jahre nach dem geplatzten Termin zur Eröffnung des Großflughafens #BER ist Berlin denkbar weit entfernt davon, als wichtiges Drehkreuz im Luftverkehr durchzustarten. Dennoch hat die #International Air Transport Association (#IATA) mit Zentrale im kanadischen #Montreal für Dienstag und Mittwoch rund 400 Führungskräfte, Experten und Vordenker (aller Geschlechter) ins Hotel Grand Hyatt am Marlene-Dietrich-Platz in Mitte geladen.
Nein, das hofft der Deutsche #Bahnkunden-Verband (#DBV) nicht. Der Deutsche Bahnkunden-Verband erwartet, dass dieses im Vergleich zum ICE preislich attraktivere Angebot zwischen Berlin und Hamburg auch weiterhin angeboten wird.
Allerdings besteht der Eindruck, dass DB #Regio, die dieses Angebot in Eigenregie betreibt, den #IRE abschaffen möchte. In der Vergangenheit ist der IRE leider sehr oft wegen #Lokführer-Mangel ausgefallen. Dies ist sehr ärgerlich und trägt nicht dazu bei, dass Fahrgäste Vertrauen in dieses Angebot haben. Damit ist auf Dauer letztlich die ausreichende Wirtschaftlichkeit gefährdet.
Dazu ist jetzt noch geplant, ab dem 15. Dezember 2019 die #Fahrpreise anzuheben. Von Montag bis Donnerstag soll die einfache Fahrt zwar auch weiterhin 19,90 Euro kosten, von Freitag bis Sonntag ist aber eine Erhöhung auf 22,90 Euro vorgesehen. Das Ticket für die #Hin- und Rückfahrt für 29,90 Euro soll sogar komplett gestrichen werden.
Dem DBV ist bekannt, dass viele Fahrgäste den IRE auch für einen Tagestrip nach Hamburg bzw. Berlin nutzen. Für diese Gruppe der Fahrgäste würde das Ticket für die Hin- und Rückfahrt damit von 29,90 Euro auf 39,80 Euro bei Fahrten von Montag bis Donnerstag und sogar auf 45,80 Euro in der Zeit von Freitag bis Sonntag steigen. Dies ist nicht zielführend, um die Züge gerade in Zeiten schwächerer Nachfrage auszulasten.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, das Fahrgäste wieder auf das Auto umsteigen, was aus Gründen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes nicht wünschenswert wäre.
Der DBV-Länderverband erwartet, dass der IRE Berlin – Hamburg jeden Tag zuverlässig, so wie im Fahrplan vorgesehen, verkehrt und zeitnah Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen Angebots ergriffen werden. Gerade angesichts der vielen Ausfälle in der jüngsten Zeit muss der angekündigte Wegfall des Hin- und Rückfahr-Tarifes noch einmal überdacht bzw. korrigiert werden.
Pressekontakte:
Mail: nordost@bahnkunden.de
Michael Wedel, Vorsitzender des Länderverbandes Nordostdeutschland (Telefon 01 62 / 1 64 33 42) und Christian Schultz, Telefon 01 52 / 04 05 76 21 (Bundesvorstand Personenverkehr)
Die neuen #Waggons für die Berliner #U-Bahn könnten bereits 2022 da sein. Doch es ist zu befürchten, dass diese #technisch hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben.
Die gute Nachricht zuerst: Andres als befürchtet wird sich der Kauf neuer U-Bahnen nicht um mehrere Jahre verzögern. Der #Super-GAU, dass die ersten Wagen erst 2025 oder 2026 fertig werden, ist gebannt.
Am Freitag hat das #Kammergericht Berlin klar gemacht, dass es den Rechtsstreit um die geplante Auftragsvergabe aller Voraussicht nach zugunsten der BVG entscheiden wird. Wenn das #Gerichtsverfahren tatsächlich so endet, kann der Berliner #Bahnhersteller#Stadler 2020 mit dem Bau der U-Bahnen beginnen.