Dank des beherzten Einsatzes der BVG-Mitarbeiter konnten die Linien #U1 und #U3 nach einem #Böschungsbrand Anfang Oktober schnell wieder den Betrieb aufnehmen. Lediglich ein paar #Feinarbeiten müssen dort am kommenden Wochenende noch erledigt werden. Deshalb können die Linien U1 und U3 am Sonntag, den 24. November von 20 Uhr bis zum Betriebsbeginn am Montagmorgen nicht zwischen den Bahnhöfen Kottbusser Tor und Gleisdreieck fahren. In dieser Zeit übernehmen barrierefreie Busse die Strecke.
Die Linie U1 fährt in diesem Zeitraum zwischen Kottbusser Tor und Warschauer Straße und die Linie U3 von Gleisdreieck bis Krumme Lanke bzw. Wittenbergplatz.
Größte #Baumaßnahme am #Biesdorfer Kreuz pünktlich beendet ⋅ Dankeschön-Aktion für die Fahrgäste
Diese Bauarbeiten hatten es in sich! Drei Linien und damit fast der gesamte S-Bahnverkehr im Berliner Osten, waren betroffen – 220.000 Fahrgäste täglich. Doch die bislang umfangreichsten Sperrungen am Biesdorfer Kreuz konnten pünktlich beendet werden, und seit 14. November rollt alles wieder nach Plan. Als Dankeschön für die Geduld der Fahrgäste verteilte die #S-Bahn Berlin am gestrigen Donnerstag zu den Hauptverkehrszeiten auf den Linien #S5, #S7 und #S75 insgesamt 33.000 Fünf-Euro-Gutscheine. Diese können bei mehr als 30 Partner-Unternehmen (z.B. Karstadt, Sportcheck, ATU) eingelöst werden.
Welche Leistungen in Sachen Organisation, Logistik, Finanzierung und Fahrgastinformation hier gestemmt wurden, belegen die Zahlen:
Die #DB Netz AG hat rund 60 Millionen Euro investiert.
Das neue #elektronische Stellwerk (#ESTW) Biesdorfer Kreuz mit neuem Bedienplatz in der Betriebszentrale S-Bahn Berlin in Halensee wurde errichtet.
Die Strecken wurden komplett mit dem neuen #Zugbeeinflussungssystem Berliner S-Bahn (#ZBS) ausgerüstet. Dafür waren u.a. umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten erforderlich.
Zudem wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung von Weichen und die Gleiserneuerung im Streckenabschnitt Springpfuhl – Wartenberg (6 km) durchgeführt.
79 SEV-Busse waren täglich im Einsatz – so viele wie nie zuvor.
Mehr als 1000 zusätzliche Fahrten mit Regionalzügen wurden in der Bauzeit angeboten.
Die BVG hat mit zusätzlichen Bussen und U-Bahnen unterstützt.
Auf 20 S-Bahn- und fünf U-Bahnhöfen wurden insgesamt 175 große und 37 kleine Schilder aufgestellt, 3000 Fußtapsen wurden geklebt.
85.000 Bauflyer wurden gedruckt, verteilt und ausgelegt.
Doch ganz überstanden sind die Bauarbeiten noch nicht. In den kommenden Monaten stehen auf der S5 zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf einige Sperrungen, meist an den Wochenenden, bevor. Die nächste ist vom 29.11. (Fr) 22 Uhr bis 2.12. (Mo) 4 Uhr. Grund sind die Vorarbeiten für das nächste neue ESTW „S5 Ost“.
Ein Video zum Resümee der Baustelle am Biesdorfer Kreuz gibt’s auf YouTube hier.
Frage 1:
Sind dem Senat derartige Überlegungen/Planungen bekannt?
Antwort zu 1:
Ja, sie sind bekannt.
Wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK)
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/a114/de/verkehrskonzept.shtml informiert
wird, sind #bauzeitliche#Verkehrseinschränkungen nicht auszuschließen, sollen aber auf ein
erforderliches Maß reduziert werden.
Die geplanten #Erneuerungsarbeiten auf der #Bundesautobahn (BAB) #A114 ab Herbst 2020
werden während der drei #Hauptbauphasen zu Einschränkungen auf jeweils einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung führen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits im Normalzustand sehr
staubehafteten Verkehrsabläufe im Bereich der A 114 Anschlussstelle (AS) #Bucher Straße
müssen infolge der dann baulich bedingten, zusätzlichen Einschränkungen #Verkehrslenkungsmaßnahmen mit ordnendem Charakter zur Wahrung der
Verkehrssicherheit getroffen werden. Dies kann ggf. auch zu temporären Sperrungen der
AS Bucher Str. führen.
Die Detailplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Nordosten Pankows grundsätzlich und
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen ein?
Antwort zu 2:
Das Straßennetz im Nordosten Pankow ist hinsichtlich
× der radial ausgerichteten Netzstruktur mit größtenteils 2-streifigen Fahrbahnen,
× der verkehrsverteilenden Querverbindungen und
× dem werktäglich hohem Verkehrsaufkommen,
grundsätzlich staugefährdet.
Das Ziel ist es, die laufenden und geplanten Baumaßnahmen mit größeren, verkehrlichen
Einschränkungen weitestgehend vor dem Baubeginn der A 114 abzuschließen, um
während der Erneuerungsarbeiten der A 114 ein weitestgehend störungsfreies, paralleles
Stadtstraßennetz zu erhalten. Hierzu zählen auch die Ertüchtigungsarbeiten für die
festgelegte Entlastungsstrecke (Hauptstraße – Berliner Str. – Pasewalker Str.), die sowohl
Fahrbahnsanierungen als auch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen in den
Knotenbereichen beinhalten.
Ein Verzögern bzw. Verschieben von notwendigen, baulichen Eingriffen kann in allen
Fällen auch nicht immer erfolgen, weil die Gefahr eines Versagens der Infrastruktur (wie
Leitungen, Brücken, aber auch Gleisanlagen der Straßenbahn etc.) ausgeschlossen
werden muss.
Frage 3:
Welche Bedeutung kommt der BAB A114 inkl. AS Bucher Straße nach Einschätzung des Senats aktuell und
insbesondere angesichts der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen (Bsp. Wiltbergstraße,
Bahnhofstraße in Blankenburg, Dorfstraße in Malchow, AS Schönerlinder Straße, Bucher Straße,
Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn, etc.) zu?
Antwort zu 3:
Die BAB A 114 bildet mit einer Länge von ca. acht Kilometern und mit jeweils zwei
Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr eine wichtige Nord-Süd-Achse zwischen
dem Berliner Ring BAB A 10 und dem Stadtzentrum. Entsprechend ihrer Netzfunktion ist
sie als großräumige Straßenverbindung eingestuft (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.sht
ml). Die Anschlusstellen der BAB stellen die Verbindungen zum Stadtstraßennetz und den
angrenzenden Ortsteilen in Berlin und den angrenzenden Gemeinden / Landkreisen im
Land Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet her.
Bis zum Beginn der eigentlichen Erneuerungsbauarbeiten auf der A 114 sollen die
Baumaßnahmen mit größeren Verkehrseinschränkungen im relevanten Verkehrsgebiet
abgeschlossen werden. Hierzu finden Behördentermine statt, um u.a. auch die seit dem
Frühjahr laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen abzustimmen und einzuordnen. Diese
3
finden im Vorlauf zu den ab Sommer 2020 beginnenden Arbeiten der BAB A 114 statt und
sollen Leistungsreserven für den zu erwartenden Verdrängungsverkehr erschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung der Anschlussstelle auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
im Nordosten Pankows?
Frage 5:
Über welche alternativen Routen würden nach Einschätzung des Senats die Quell- und Zielverkehre der
Ortsteile Buch, Karow, Buchholz und Blankenburg sowie die Pendlerverkehre laufen? Wie leistungsfähig
sind diese?
Frage 6:
Mit welchen Fahrzeitverlängerungen wäre für die Verkehre (Referenzpunkt Prenzlauer Promenade Ecke
Granitzstraße) in die Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Buchholz zu rechnen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der circa 30-monatigen Bauausführung auf der BAB A 114 wird nach derzeitigem
Sachstand die AS verfügbar bleiben. Zur Erneuerung der Rampen sowie der Bucher
Straße einschließlich der Knotenpunktsbereiche werden voraussichtlich kurzzeitige
Sperrungen erforderlich werden. Es sind keine längerfristigen Sperrungen der AS Bucher
Straße geplant. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die VLB/ Autobahnpolizei
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Rückstaubildung/ erhöhte
Unfallhäufigkeit) einzelne Rampen schließen könnte. Es gilt der Grundsatz, dass während
der Bauausführung der A114 alle drei Anschlussstellen offen zu halten sind und nur für
den Bau der Rampen selbst Sperrungen, vorzugsweise im Nachgang des Streckenbaus
A114, einzuplanen sind.
Die VLB hat mitgeteilt, dass eine ggf. notwendige, kurzzeitige Sperrung der AS Bucher
Straße zu einer erheblichen Verlagerung der Verkehrsströme und des
Verkehrsaufkommens führen wird; es erfordert verkehrliche und verkehrstechnische
Anpassungen. Im weiteren Planungsverlauf werden hierzu noch Details abgestimmt.
Entscheidungen und tiefergehende, verkehrliche Aussagen sind erst dann möglich.
Aufgrund der, wie bereits erwähnten, nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden
Leistungsreserven im Verkehrsgebiet können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben
zu in etwa zu erwartenden Fahrzeitverlängerungen gegeben werden.
Die Verkehre werden sich voraussichtlich neben den unmittelbar parallelen Straßenzügen,
u.a. der Pasewalker Str. und der Heinersdorfer Str., auch auf die weiter entfernt gelegenen
Straßenzüge B 96a Dietzgenstr. und B2 Dorfstraße Malchow verlagern. Durch die
Schaltung eines Vorbehaltsnetzes wird angestrebt, in diesen Straßenzügen zum Zeitpunkt
der Erneuerungsarbeiten der A 114 Anträge auf Arbeitsstellen nur nach gesonderter
Prüfung und ggf. unter erhöhten Auflagen genehmigend zuzulassen.
Zwischen der SenUVK, dem Bezirk, der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben, der
Deutschen Bahn, der Straßenverkehrsbehörde, der DEGES, den Behörden im Land
Brandenburg und den für die Bauvorhaben zuständigen Behörden/ Leitungsverwaltungen
finden hierzu umfangreiche Abstimmungen statt, um die einzelnen Planungen und
Genehmigungen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten einzuordnen.
4
Frage 7:
Wie schätzt der Senat die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch ein, sollte die
Anschlussstelle gesperrt werden?
Antwort zu 7:
Die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch wird jederzeit gewährleistet.
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche #Datensätze mit #Mobilitätsbezug werden aktuell auf #daten.berlin.de zur Verfügung gestellt?
Zu 1.: In der Kategorie Verkehr werden derzeit auf dem #Datenportal 8 Datensätze
bereitgestellt. Im Themenbereich des öffentlichen #Personennahverkehres handelt es
sich hierbei um Datensätze zu den #Fahrplandaten (im *GTFS-Format sowie via
**API) des VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg), die VBB-Linienfarben und
die Koordinaten der #Zugangsmöglichkeiten zu den Stationen. Im Bereich der
allgemeinen Mobilität gibt es einen Überblick über alle e-mobility-Ladestationen in
Berlin, einen Datensatz zum Verkehrsaufkommen am Ernst-Reuter-Platz sowie eine
Auflistung der allgemeinen Kfz-Kennzeichen in Deutschland und einen Überblick
über die Diplomatenkennzeichen.
2. Welche Strategie verfolgt der Senat bei dem zukünftigen Ausbau von Datenbeständen mit
Mobilitätsbezug auf daten.berlin.de?
Zu 2.: Der Senat verfolgt das Ziel, zukünftig alle öffentlich kommunizierbaren Daten
mit Mobilitätsbezug auch auf der Open Data Plattform des Landes Berlin zur Verfügung
zu stellen
3. Können verfügbare Daten von privaten Mobilitätsdienstleistern (z.B. UBER Movement, Google,
Apple, etc.) auf daten.berlin.de eingetragen oder automatisch und in Echtzeit übermittelt werden bzw.
werden sie in das Datenportal in eigener Verantwortung übernommen? Falls nein, warum nicht?
Zu 3.: Das Berliner Open Data Portal ist ein Metadatenportal und von der Zielrichtung
her ein Open Government Data Metadatenportal. Dies bedeutet, dass darüber fast
ausschließlich Government Data (Daten des öffentlichen Sektors) veröffentlicht
werden. Da es sich um ein Metadatenportal handelt, können (Echtzeit-) Daten externer
Anbieter nicht gespeichert/abgelegt werden, daher erhalten externe Datenbereitsteller
auch keinen Zugriff zur (Meta-)Datenbereitstellung auf daten.berlin.de. Der
2
Senat arbeitet im Projekt Data Hub Berlin derzeit an der Vereinheitlichung der
Dateninfrastruktur.
4. Welche Echtzeitdaten im Mobilitätsbereich werden durch die folgenden Institutionen aktuell in
offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt? Inwieweit setzen diese Institutionen, sofern anwendbar,
den § 5 Nr. 5 des MobG ein?
a) BVG
b) S-Bahn Berlin
c) Deutsche Bahn
d) Nextbike
e) VBB
f) Verkehrslenkung Berlin
g) Verkehrsinformationszentrale Berlin
h) Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
i) CityLab Berlin
5. Ist dem Senat bekannt, wann die nach § 5 Nr. 5 MobG verpflichtende Datenbereitstellung – so sie
bisher nicht erfolgt ist – bei den geeigneten Institutionen aus Frage 5 erfolgen wird?
Zu 4. und 5.:
a) – c) und e): Die Daten aller Verkehrsunternehmen (VU) im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) werden über die VBB-Datendrehscheibe (DDS)
zusammengeführt und ausgetauscht. Zwischen VBB und Unternehmen und den
Unternehmen untereinander, z.B. für die Anschlusssicherung oder die Versorgung
von Dynamischen Fahrgastinformationen (DFI). Bei der Nutzung durch weitere
Partner muss man unterscheiden zwischen
• der Nutzung der Echtzeitdaten über die VBB-DDS (z. B. DB AG)
• und als Auskunft, also als Dienst über die entsprechende Schnittstelle (die sog.
„VBB-API“), die für die Partner Routingergebnisse mit Echtzeitinformationen bereit
stellt. Ebenfalls ist es möglich über diese API Abfahrtsinformationen für Haltestellen
abzurufen. Das ist der Regelfall bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Ausnahme ist
Google, die auf eigene Kosten die VBB-Echt- und Sollzeitdaten in ein eigenes
Format überführt.
• Echtzeitdaten sind dabei bisher Prognosedaten über Fahrplanabweichungen,
dazu zählen aber auch Störungsinformationen aus den Meldesystemen der VU bzw.
über den „HFAS Informations-Manager“ (HIM) des VBB. Diese Textinformationen
über Störungen ohne konkret bekannte Fahrplanabweichung bzw. zur
Vorankündigung für angekündigte Unterbrechungen (z.B. bei Demonstrationen,
Bombenentschärfungen o.a.) spielen eine zunehmend größere Rolle.
Die Operationalisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes zum § 5 Nr. 5 MobG
BE (Mobilitätsgesetz) ist Bestandteil der aktuellen Verhandlungen mit der BVG zum
Verkehrsvertrag und künftiger Verträge mit anderen Verkehrsunternehmen.
d): Das Unternehmen nextbike GmbH stellt über eine frei zugängliche Schnittstelle
Echtzeitinformationen bzgl. verfügbarer Räder und der Stationen (inklusive
Auslastungsgrad) bereit und erfüllt damit die Anforderungen des Paragraphen 5 Nr. 5
des MobG BE. Dabei werden die marktängigen Standards umgesetzt. Eine
Darstellung der Daten erfolgt beispielweise über die Verkehrsinformationszentrale
des Landes Berlin (VIZ).
3
f): Derzeit werden keine Echtzeitdaten in offenen Schnittstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin (VLB) zur Verfügung gestellt.
Auf der Homepage der Verkehrslenkung Berlin
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/karte.shtml werden die Daten
der Dauerzählstellen für den Radverkehr täglich aktualisiert veröffentlicht.
§ 5 Abs. 5 MobG BE ist darauf nicht anwendbar, da es sich um infrastrukturelle
Zähleinrichtungen (Induktionsschleifen) handelt und somit keine Verfügbarkeit von
Verkehrsmitteln erfasst wird.
g): Aufbereitete Echtzeit-Verkehrsdaten werden als aktuelle Verkehrsinformationen
durch die VIZ über deren Kommunikationskanäle der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt, z.B. auf deren Homepage (viz.berlin.de) oder deren Twitter-Dienst
(twitter.com/viz_berlin) sowie über die 33 elektronischen Verkehrsinformationstafeln
(Stauinformationen sowie Reisezeiten auf ausgewählten Achsen) im gesamten
Stadtgebiet.
Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Website der VIZ Informationen auch über
Sperrungen und Behinderungen auf den Wasserstraßen sowie Schleusen in einer
interaktiven Stadtkarte zu veröffentlichen. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht
benannt werden, gegenwärtig läuft die Testphase.
Echtzeitdaten werden jedoch nicht an offenen Schnittstellen zur Verfügung gestellt.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die VIZ keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst.
h): Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt sich an dem
Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM, www.mdm-portal.de) der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur. Die Schnittstelle zwischen den Daten der VIZ und dem MDM steht kurz
vor der Implementierung. Dann können über den MDM ebenfalls Verkehrsdaten
abgerufen werden.
§ 5 Nr. 5 des MobG BE kommt nicht zur Anwendung, da die hier keine
Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsmittel erfasst werden.
i): Das City Lab Berlin veröffentlicht keine Daten nach § 5 Nr.5 MobG BE. Dieser
Paragraf ist für das City Lab auch nicht anwendbar.
6. Werden diese Echtzeitdaten auf einer zentralen Plattform zusammengeführt und dort als
einheitlicher und offener Datensatz zur Verfügung gestellt? Falls nein, warum nicht?
Zu 6.: Es ist perspektivisch das Ziel, alle öffentlich kommunizierbaren Daten als einheitliche
und offene Datensätze zentral zur Verfügung zu stellen.
Berlin, den 14. November 2019
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Aushang am #U-Bhf. #Potsdamer Platz soll die #Bahnsteigsanierung in Richtung Ruhleben ab 07.10.2019
„voraussichtlich bis Herbst 2020“ dauern.
Frage 1:
Weshalb wird für die #Sanierung des halben Bahnsteiges ein ganzes Jahr veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Aufbau eines komplett neuen Bahnsteiges erfolgt in zwei Bauabschnitten. Jeder
Bauabschnitt benötigt eine Bauzeit von einem Jahr. Der #U-Bahnhof wurde 1902 in Betrieb
genommen und steht unter #Denkmalschutz. Deshalb ist die #Beräumung, #Baufreimachung
und der Abbruch wesentlich zeitaufwendiger. Teile der #denkmalgeschützten Aufbauten
(z. B. #Diensträume, #Verkaufskioske u.a.) müssen rückgebaut und eingelagert werden. Im
Zuge der Sanierung sind aufwendige Abbruch- und Schutzschalungen zur Gewährleistung
der verbleibenden Einbauten wie z. B. des Aufzuges herzustellen.“
2
Frage 2:
Wie soll an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der ÖPNV unter diesen Umständen aufrechterhalten
werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes während der Erneuerung der jeweiligen
Bahnsteigseite ist weiterhin gewährleistet. Die Züge fahren im Zuge der Bauarbeiten
einseitig am Bahnhof durch, da auf der zu erneuernden Bahnsteigseite kein Ein- und
Aussteigen von Fahrgästen möglich ist. Die Fahrgäste steigen deshalb eine Station weiter
aus und fahren mit dem gegenüberliegenden Zug eine Station zurück bis zum Potsdamer
Platz.“
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt eines propagierten „zukunftsfähigen ÖPNV“ für Berlin die Länge
der Bauzeit?
Antwort zu 3:
Das Vorhaben zur Bahnsteigsanierung des U-Bahnhofs Potsdamer Platz entspricht den
Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023, da mit der grundhaften Sanierung
eine hohe Verfügbarkeit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet
wird. Zudem werden mit der Sanierungsmaßnahme des U-Bahnhofs die Ansprüche der
Fahrgäste an ein repräsentatives und zeitgemäßes Verkehrsbauwerk berücksichtigt.
Gemäß den Ausführungen der BVG (siehe Antworten zu 1 und 2) sind aufgrund des
Denkmalschutzstatus erhöhte Schwierigkeiten und Zeitaufwendungen zu berücksichtigen.
Auch der Senat bevorzugt eine einseitige, länger andauernde Bahnsteigsperrung
gegenüber einer Vollsperrung des U-Bahnhofs, die dann eine schnellere Sanierung
ermöglicht hätte. So bleibt die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs Potsdamer Platz, die für
Berlinerinnen und Berliner wie auch Touristinnen und Touristen gleichermaßen von großer
Bedeutung ist, auch während der Baumaßnahme gegeben, wenngleich dafür in eine
Fahrtrichtung ein Umweg (in der Regel Dauer von max. 10 min) erforderlich ist.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die von einer #Aufsichtsbehörde gebilligten #Gebühren an einem #Flughafen müssen für alle #Fluggesellschaften verbindlich sein. Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) stellte am Donnerstag klar, dass für einzelne Nutzer nicht andere Entgelte festgesetzt werden könnten. Hintergrund für das Urteil war ein Rechtsstreit um die Festlegung und Überprüfbarkeit der Entgeltordnung am Flughafen Berlin- #Tegel (Rechtssache C-379/18).
Die #Lufthansa hatte vor den Verwaltungsgerichten gegen die Genehmigung der #Entgeltordnung durch das Land Berlin geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte diese Klage für unzulässig, weil die Airline in dieser Frage keine Klagebefugnis habe. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor, um Fragen zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie klären zu lassen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn haben im Vorjahr mehr als 22 Millionen Euro für die Reinigung ihrer Bahnhöfe ausgegeben. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf hervor. Allein die Beseitigung von Farbschmierereien an den Stationen habe rund zwei Millionen Euro gekostet.
Die BVG gab im Vorjahr 490.000 Euro für das Entfernen von Graffiti in ihren U-Bahnhöfen aus. In den ersten neun Monaten dieses Jahres entstanden bereits Kosten von 323.000 Euro.
Statt immer der #S-Bahn hinterherzurennen, sollten wir vielleicht mal durchleuchten, was zur Thematik #Prignitz-Express zu sagen ist.“ Wenn Marcel Siegert (#Pro Velten) als Vorsitzender des Bauausschusses zudem darauf hinweist, dass Veltens S-Bahn-Anschluss „acht Mal teurer wird“, als in Veltens Kosten-Nutzen-Analyse vor Jahren errechnet, lässt das darauf schließen, dass Pro Velten die Prioritäten von der S-Bahn zum Prignitz-Express verlagert. In der kommenden Woche könnte es dabei zum Schlagabtausch zwischen den Fraktionen kommen. Denn auf Antrag der Linken soll am 25. November (18.30 Uhr, Rathaus) über eine bessere Anbindung der #Ofenstadt ans #Schienennetz diskutiert werden.
So richtig deutlich will sich Siegert am Telefon vom Lieblingsprojekt von Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) nicht distanzieren. Was er allerdings verschweigt: Pro #Velten hatte bereits zur Sitzung des Stadtparlaments am 7. November einen Antrag eingereicht, der Sprengkraft besitzt. Wenige Tage vor der Sitzung zog die Fraktion das Papier aber wieder zurück. In dem „Bahnanbindung der Stadt Velten“ überschriebenen Antrag, der der Redaktion vorliegt, heißt es: „Die weitere Forderung der Verlängerung der S-Bahn nach Velten scheint vor diesen Hintergründen abwegig.“ Begründet wird dies mit den „um mehr als das Achtfache“ gestiegenen Kosten für die S-Bahn-Verlängerung Hennigsdorf-Velten. Statt der 2010 in der von Velten finanzierten Nutzen-Kosten-Analyse errechneten 14 Millionen Euro sollen die …
Frage 1:
Für wann ist eine Sanierung der #Löwenbrücke im #Großen Tiergarten geplant?
Frage 2:
Welche Schäden liegen bei der Löwenbrücke im Detail vor und welche sollen im Rahmen der #Sanierung
beseitigt werden?
Frage 3:
Sind seit #Schließung der #Brücke im Jahre 2008 bis heute weitere Schäden aufgetreten bzw. entstanden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Brücke wurde aufgrund von erheblichen Schäden ( #Faulstellen am #Holzbohlenbelag,
an den Längs- und Querträgern sowie am #Holzgeländer) im Jahr 2008 gesperrt und in
2014 mit Ausnahme der Löwenfiguren, der Widerlager und der #Tragseilverankerung #zurückgebaut.
Es ist vorgesehen, einen #Ersatzneubau unter Berücksichtigung der Anforderungen des #Denkmalschutzes sowie der aktuell gültigen Vorschriften bezüglich der Standsicherheit
und Verkehrssicherheit ab dem Jahr 2022 durchzuführen.
Frage 4:
Wieso befinden sich derzeit nur noch drei der historischen #Brückenfiguren in Löwenform am Standort?
Antwort zu 4:
Zur Bearbeitung der erforderlichen Planungsphasen, insbesondere zur
Machbarkeitsuntersuchung, mussten u.a. die Löwenfiguren von innen und außen
gescannt und zusätzlich metallurgisch untersucht werden. Diese Bestandsanalyse konnte
2
in Kooperation mit der TU-Berlin durchgeführt werden. Dazu musste eine Löwenfigur
demontiert und in die Behrenshalle der TU-Berlin verbracht werden.
Frage 5:
Mit welchen Kosten wird für die Sanierung kalkuliert? Wo und in welcher Höhe sind für die Sanierung der
Brücke Mittel eingestellt? Ist davon auszugehen, dass diese Mittel ausreichen werden?
Frage 6:
Welche Planungen liegen für die Sanierung im Detail vor? (Bitte auch nach Verwendung der Mittel
aufschlüsseln).
Antwort zu 5 und zu 6:
Der Neubau der Löwenbrücke ist mit einem Ansatz von 700.000 EURO in der
Investitionsplanung des Landes Berlin berücksichtigt. Über die Kostenentwicklung kann –
auch aufgrund der derzeitigen Wirtschafts-/Auftragslage – keine belastbare Aussage
getroffen werden.
Für den Ersatzneubau der Löwenbrücke liegen Unterlagen der Entwurfsplanung vor.
Frage 7:
Wie lange werden die Baumaßnahmen zur Sanierung der Brücke voraussichtlich in Anspruch nehmen?
(Bitte Planungen auch nach Jahren aufschlüsseln).
Antwort zu 7:
Nach derzeitiger Projektplanung ist mit einer Bauzeit von 12 bis 14 Monaten zu rechnen.
Frage 8:
Wieso konnten die Schäden an der Löwenbrücke bislang nicht behoben werden? Was hat zu den bisherigen
Verzögerungen geführt?
Antwort zu 8:
Aufgrund der vorhandenen Personalkapazitäten in der zuständigen Tiefbauabteilung und
des herrschenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsrückstaus mussten Prioritäten
gesetzt werden, so dass der Ersatzneubau der Löwenbrücke verschoben werden musste.
Frage 9:
Ist davon auszugehen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung mehr kommt? Falls nein, warum nicht? Bitte
erläutern.
3
Frage 10:
Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um weitere Verzögerungen der Sanierung möglichst zu verhindern?
Frage 11:
Ist damit zu rechnen, dass bei einer weiteren Verzögerung der Sanierung weitere Schäden entstehen
werden? Falls ja, welche?
Antwort zu 9, 10 und 11:
Aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten sowie der Herausforderung, die Belange
des Denkmalschutzes und der Verkehrssicherheit sowie der Standsicherheit
einvernehmlich zu klären, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Da der Überbau
der Brücke im Jahr 2014 vollständig zurückgebaut wurde, sind keine weiteren Schäden
möglich.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Löwenbrücke als kulturhistorisches Denkmal im Großen
Tiergarten?
Antwort zu 12:
Die historische Bedeutung der ca. 17 m langen und rund 2 m breiten Fußgängerbrücke,
die 1838 nach einem Entwurf des Hofarchitekten Ludwig Ferdinand Hesse im Berliner
Tiergarten erbaut wurde, ist bekannt. Die Löwenbrücke ist Berlins erste und bis heute
auch einzige Hängebrücke.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz