Regionalverkehr: Unpünktlich, Überfüllt oder er kommt nicht – Verkehrswende von R2G – RB10/14, aus Senat

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Frage 1:
Welche Bahnen der #RB10 / #RB14 sind in diesem Jahr #ausgefallen? Bitte Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung
nennen!
Antwort zu 1:
Für die Abwicklung der Verträge und die #Leistungsüberwachung hat das Land Berlin den
#Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) beauftragt. Der VBB teilt hierzu mit: „Aktuell
liegen vonseiten des beauftragten Verkehrsunternehmens, DB Regio, Liefernachweise bis
einschließlich September 2019 vor. Zu Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1
verwiesen. In der Tabelle wurde unterschieden, ob der Zug „planmäßig“ ausfiel, das heißt
auf Grund von Bauarbeiten, oder ob der Zug „operativ“ ausfiel, das heißt, dass diese Fahrt
im Fahrplan angekündigt war, jedoch unvorhersehbar ausfiel.“
Frage 2:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr #verspätet gewesen? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung
und Verspätungsdauer nennen!
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Antwort zu 2:
Der VBB teilt hierzu mit: „Hierzu ist zunächst eine Vorbemerkung erforderlich: Laut
Anforderungen des Verkehrsvertrages ist ein Zug, der die im Fahrplan veröffentlichte und
den Fahrgästen bekannt gegebene Ankunfts- und Abfahrtszeit auf die Minute einhält,
pünktlich. Für die Bewertung der vertraglichen Regelungen zu Abzügen wegen
Schlechtleistungen sind Verspätungen ab 3 Minuten relevant. Für die Berechnung des
Pünktlichkeitsgrades, der vom VBB veröffentlicht wird, werden Verspätungen ab 5 Minuten
berücksichtigt.
In Anlage 2 werden diejenigen Fahrten ausgegeben, die vom Betreiber mit einer
Verspätung an einem Messpunkt von mindestens 3 Minuten gemeldet wurde.
Da eine Fahrt mehrere Messpunkte berührt, wurde in Anlage 2 je Fahrt der höchste Wert
ausgegeben, der an einem der durchfahrenen Messpunkte gemessen wurde.“
Frage 3:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr so #voll gewesen, dass nicht alle Fahrgäste mitgenommen
worden konnten? Bitte Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 3:
Der VBB teilt hierzu mit: „Eine solche Auskunft ist nicht möglich, da im Falle des
Zurückbleibens von Fahrgästen keine Meldungen abgesetzt werden, die für die
Beantwortung dieser Frage herangezogen werden könnten. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass diejenigen Fahrten der RB10 und RB14, die montags bis
freitags
· zwischen 6 und 8 Uhr ab Nauen Richtung Berlin sowie
· zwischen 16 Uhr 18 Uhr ab Berlin Richtung Nauen
mit einer Kapazität von 300 oder weniger Sitzplätzen verkehrten, dazu führten, dass nicht
alle Fahrgäste mitgenommen werden konnten. Diese Fälle sind ersichtlich in der
Auflistung, die in der Antwort auf Frage 4 gegeben wird.“
Ergänzend dazu ist aus Sicht des Senats festzustellen, dass die bestellten Kapazitäten auf
den Linien RB10 und RB14 unverzichtbar sind und insbesondere in der Hauptverkehrszeit
benötigt werden, um alle Fahrgäste zuverlässig zu befördern. Aus diesem Grund hat der
Senat eine Leistungsausweitung bei der DB Regio AG als bestehenden Betreiber der
Linien bestellt. Im Weiteren wird dazu auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Frage 4:
Welche Bahnen der RB 10/14 sind in diesem Jahr als #Kurzzug verkehrt? Bitte Datum, Uhrzeit und
Fahrtrichtung nennen!
Antwort zu 4:
Der VBB teilt dazu mit: „Vorbemerkung zur Frage: Ein „Kurzzug“ ist im Regionalverkehr
kein klar definierter Begriff. Des Weiteren bestellen die Länder Berlin und Brandenburg
keine Zuglängen. Die eingesetzten Züge und damit die Zuglängen ergeben sich jedoch
aus der vertraglich zu erfüllenden Sitzplatzkapazität.
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Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass gemeint ist, in welchen Fällen der Zug
die bestellte Kapazität der Länder Berlin und Brandenburg deutlich unterschritten hat. In
Anlage 3 sind alle Züge aufgelistet, deren Sitzplatzkapazität um mindestens 50 Sitzplätze
unterschritten wurde.“
Frage 5:
Was sind die Gründe dafür, dass häufig gerade im #Berufsverkehr #Kurzzüge eingesetzt werden?
Frage 6:
Wie schätzt der Senat die Situation für Pendler ein, die auf die RB 10 bzw. die RB 14 angewiesen sind?
Antwort zu 5 und 6:
Die Qualitätsmängel, welche von der DB Regio AG zu verantworten sind, begründen sich
zum einen damit, dass die Wagen, welche für eine vom Senat beauftragte
Kapazitätsausweitung auf mehreren Linien vorgesehen sind, noch mit einer
Notbremsüberbrückung für den Einsatz im Nord-Süd-Tunnel ausgerüstet werden müssen.
Diese Wagen wurden nicht für diesen Einsatz neu hergestellt, sondern wurden aus
anderen Regionalbereichen der DB Regio AG an die DB Regio AG, Region Nordost
abgegeben, weil diese in Ihrem ursprünglichen Einsatzgebiet nicht mehr benötigt werden.
Nur so war es überhaupt möglich, zeitnah für die stark gestiegenen Fahrgastzahlen ein
angemessenes Angebot verkehrsvertraglich abzusichern.
Es ist nicht unüblich, dass Fahrzeuge für den Einsatz in anderen Regionen oder auf
anderen Linien zunächst ertüchtigt oder umgerüstet werden müssen. Bei dieser
Ausrüstung mit einer Notbremsüberbrückung bzw. deren Zulassung haben sich allerdings
Verzögerungen ergeben, so dass die Fahrzeuge zur Kapazitätsausweitung nicht, wie im
November 2018 angekündigt, im zweiten Quartal 2019 zur Verfügung standen.
Zum anderen sieht sich die DB Regio AG derzeit einem ungeplant hohen #Schadstand und
#Reparaturbedarf bei den Bestandsfahrzeugen ausgesetzt. Dadurch sind die dortigen
#Werkstattkapazitäten vollends ausgelastet. Unglücklicherweise fällt dies mit der bisher
nicht vollumfänglich umgesetzten Kapazitätsausweitung zusammen, so dass es zu der
derzeit kaum erträglichen Situation im Pendelverkehr auf den Linien RB10 und RB14
kommt.
Der VBB teilt dazu ergänzend mit: „Es gibt für zahlreiche Schlechtleistungen in den
Verträgen Minderungen, die Minderung wegen mangelnder Sitzplatzkapazität ist nur eine
davon. Auf den Linien RB10 und RB14 belaufen sich die Minderungen im Zeitraum Januar
bis September 2019 voraussichtlich auf ca. 780.000 €. Dies sind vorläufige Berechnungen
auf Basis der Liefernachweise des Verkehrsunternehmens. Eine endgültige Abrechnung
erfolgt mit der Schlussabrechnung für das Fahrplanjahr 2019.“
Frage 7:
Was hat der Senat unternommen, um die Situation für die Pendler zu verbessern, und wie schätzt der Senat
die Wirkung dieser Maßnahmen ein?
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Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird bei Schlecht- und Nichtleistungen das an das
Eisenbahnverkehrsunternehmen gezahlte Bestellentgelt gemindert. Darüber hinaus hat
der Senat zum einen eine Ausweitung der Kapazitäten gegenüber den ursprünglich
vertraglich vereinbarten Fahrzeuggrößen vereinbart. Diese Kapazitätsausweitungen
konnten allerdings nicht, wie ursprünglich von der DB Regio AG mitgeteilt, im zweiten
Quartal 2019 umgesetzt werden.
Zum anderen hat der Senat aufgrund der Qualitätsmängel durch Verminderung der
Kapazitäten sogar gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zustand den VBB, welcher
das Qualitätsmonitoring für diese Linien durchführt, beauftragt, eine deutlich
engmaschigere Kontrolle der DB Regio AG durchzuführen. In einem Spitzengespräch am
27.06.2019 zwischen Bahnunternehmen, Verkehrsverbund und Ländervertretern wurden
mehrere Maßnahmen vereinbart, um die Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit
schnellstmöglich zu erhöhen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde und wird laufend überprüft und zeigt erste
Wirkungen. Seitens der DB Regio AG wurde den Ländern und dem Verkehrsverbund
zugesichert, dass ab dem 4. November 2019 das Angebot mit der vertraglich vereinbarten
Kapazität und einer guten Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist. Mit Stand vom
7. November 2019 muss festgestellt werden, dass die DB Regio AG diesen Termin nicht
einhalten konnte.
Frage 8:
Ist es für den Senat hinnehmbar, dass nicht alle Pendler in die Regionalbahn passen und so weiterhin auf
das Auto angewiesen sind
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz