Der Senat hat in seiner Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, beschlossen, eine #Teilfläche des Parkplatzes 01 am #Olympiastadion zugunsten der Errichtung eines Gleichrichterwerks der BVG aufzugeben. Die BVG benötigt das #Gleichrichterwerk zur Sicherung und vor allem zur Beschleunigung des Zugverkehrs. Hinter dem benachbarten #U-Bahnhof befindet sich neben dem Gleiskörper ein #Rangiergelände mit Abstellmöglichkeiten für Züge und Waggons. Das Gleichrichterwerk ermöglicht deren schnellere #Inbetriebnahme und damit eine höhere #Taktung der Züge. Die BVG plant, das neue Gleichrichterwerk spätestens 2025 in Betrieb nehmen zu können. Sie übernimmt auch die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen.
Die #Entwidmung der Teilfläche bedarf noch der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses.
Ab dem heutigen Montag, den 18. Oktober 2021, ist der unter #Denkmalschutz stehende U-Bahnhof #Klosterstraße (#U2) stufenlos zugänglich. Umliegende öffentliche Verwaltungen, das #Landgericht, die historische #Parochialkirche sowie das älteste Restaurant Berlins sind nun #barrierefrei mit der U-Bahn zu erreichen. Die Arbeiten für den neuen Aufzug begannen im Januar 2020. Er verbindet die #Bahnsteigebene der U2 mit dem #Straßenland.
Bei der Berliner #U-Bahn endet bald ein langes Kapitel der #Fahrzeuggeschichte. Wenn die letzten Wagen wieder die vorgeschriebene #Laufleistung von 960.000 Kilometern erreicht haben, verabschiedet sich die #Baureihe#A3L71 nach rund 50 Jahren aus dem aktiven Dienst. Die „fleißigsten“ Wagen werden dann eine Gesamt-Laufleistung von stolzen rund 3,8 Millionen Kilometern absolviert haben. Bei einer #Sonderfahrt in einem geschmückten Zug konnten die Fans dieser Baureihe schon am heutigen Sonntag, 17. Oktober 2021, symbolisch #Abschied nehmen. Von den ursprünglich zwischen 1971 und 1973 hergestellten 138 Wagen sind aktuell noch zehn im #Fahrgasteinsatz. Sie sind die letzten Berliner U-Bahnen, deren Antrieb vom Hersteller noch mit einer sogenannten #Schaltwerk-Steuerung ausgestattet worden war. Mit ihren Geschwistermodellen aus den 60er-Jahren prägte dieser Fahrzeugtyp über Jahrzehnte das Bild auf den #Kleinprofillinien#U1 bis #U4. Mit dem Ende der Lieferung im Jahr 1973 verschwanden dort auch die letzten Vorkriegszüge aus dem Netz.
Wie viele #Fahrzeuge pro Stunde sind auf den zehn am Stärksten befahrenen #Straßen (inkl. #Autobahnabschnitten) Berlins in den letzten zehn Jahren jeweils durchschnittlich täglich gezählt worden?
Die Berliner Verkehrsbetriebe werden in der Zeit vom 18. Oktober bis 10. November 2021 parallel #Gleisbau- und #Fahrleitungsarbeiten im Kreuzungsbereich der #Prenzlauer Allee – #Prenzlauer Promenade/ #Ostseestraße – #Wisbyer Straße durchführen. Auf der Wisbyer Straße wird ein Teil der #Weichenanlage gewechselt, im Kreuzungsbereich werden zirka 500 Meter #Fahrdraht ausgetauscht. In der gesamten Bauzeit kommt es zu Spureinschränkungen für den #Individualverkehr.
Zwischenauswertung des Verkehrsversuchs zeigt hohe Attraktivität für Nutzerinnen und Nutzer – Senatsverwaltung und Bezirk entwickeln gemeinsames Konzept
Auf der #Friedrichstraße soll es zwischen #Französischer und #Leipziger Straße auch künftig keinen #Autoverkehr mehr geben. Darauf haben sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der Bezirk Mitte verständigt. Der #autofreie#Verkehrsversuch, der Ende August 2020 begann und Ende Oktober 2021 endet, ist nach den Ergebnissen einer Zwischenauswertung erfolgreich verlaufen und bildet die Grundlage für die sogenannte #Teileinziehung dieses Abschnitts der Friedrichstraße. Die SenUVK wird die Teileinziehung (das Schließen einer Straße für bestimmte Verkehrsarten) beim Bezirk Mitte beantragen. Auch während dieses Verfahrens, das voraussichtlich rund sechs Monate dauern wird, bleibt die Friedrichstraße #autofrei (auf Grundlage des § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO).
Wie viele Anträge auf Förderung eines Inklusionstaxis wurden bisher gestellt? Zu 1.: Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 09.11.2018 wurden bis jetzt 68 Anträge auf Förderung von 71 Inklusionstaxis gestellt.
Wie viele dieser Anträge wurden bisher genehmigt? Zu 2.: Bisher wurden 53 Anträge bewilligt. Davon wurden 24 Anträge durch Auszahlung erledigt, für weitere 29 müssen die Fördermittel noch von den Antragstellenden abgerufen werden (Hinweis: Diese Anträge sind bewilligt). Ein Antrag wird wegen fehlender Mitwirkung seitens des Unternehmers derzeit nicht bearbeitet.
Wie viele Inklusionstaxen sind derzeit in Berlin unterwegs? Dies entspricht welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl an Taxen in Berlin? Zu 3.: Die Gesamtzahl an Inklusionstaxis kann nicht genannt werden, da auch Unternehmen bereits vor dem Förderprogramm im Besitz von Inklusionstaxis waren. Außerdem kann sich jedes #Taxi-Unternehmen unabhängig von dem #Förderprogramm ein #Inklusionstaxi beschaffen.
Wie viele Förderanträge sind derzeit noch in Bearbeitung? Zu 4.: Derzeit befinden sich noch 14 Anträge in #Bearbeitung.
Werden alle Anträge bis zum Ende der #Föderperiode am 30.11.2021 abgeschlossen sein? Wenn nein, was geschieht danach damit? Zu 5.: Den Antragstellenden wurde zeitnah mitgeteilt, dass die Maßnahmen bis zum 30.11.2021 abgeschlossen sein müssen, um die Förderung noch erhalten zu können.
Zu welchem Anteil ist der Förderetat bisher ausgeschöpft und wie groß wird der Rest zum Ende der Förderperiode voraussichtlich noch sein? Zu 6.: Bisher wurden insgesamt 274.906,68 Euro ausgezahlt. Für die noch offenen Anträge stehen noch Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Da nicht bekannt ist, in welchem Umfang noch Mittel abgerufen werden, kann keine Aussage zu den verbleibenden Mitteln getroffen werden.
Da derzeit eine Förderung erst erfolgt, wenn die Rechnung des behindertengerechten Umbaus vorliegt, welche rechtlichen Hindernisse bestehen, bereits bei Vorlage des Kaufvertrages auf Basis der bisherigen Umbaukosten zumindest Abschläge auszuzahlen? Zu 7.: Die Förderung kann nur entsprechend den Bestimmung der Förderrichtlinie zum Inklusionstaxi ausgezahlt werden, wonach eine Auszahlung der Fördermittel erst bei Vorliegen der Rechnung möglich ist. Eine Zahlung von Abschlägen ist im Zuwendungsrecht zwar bei langanhaltenden Förderungen möglich, im vorliegenden Fall bei einmalige Sachkosten jedoch nicht vorgesehen.
Ist dem Senat bekannt, dass aktuell rund 50 Bestellungen für VW Caddys zum Umbau vorliegen, die aber erst 2022 ausgeliefert werden können? Zu 8.: Es wurden im zweiten Halbjahr 2021 Anträge für 30 VW Caddys gestellt. Vor dem Hintergrund einer möglichen späten Lieferung wurde den Unternehmenden klar kommuniziert, dass die Mittel nur bis zum 30.11.2021 für die Fahrzeuge bzw. Umbauten abgerufen werden können, bei denen die für die Umbaumaßnahmen entsprechenden Rechnungen vorliegen.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um dieses Potential für einen inklusiveren Verkehr zu nutzen – auch über das Ende der Förderperiode hinaus? Zu 9.: Angesichts der Senatsneubildung sollte weiteren verkehrspolitischen Planungen des neuen Senats nicht vorgegriffen werden und erst zu gegebener Zeit von dem dann für Verkehr zuständigen Bereich erarbeitet und begleitet werden. 3
Welche Bedeutung hat hier die Coronapause in Produktion und Vertrieb von Fahrzeugen für den Senat, wenn eine Umrüstung erst nach Auslieferung möglich ist und erst danach die Förderungsauslösende Rechnung erstellt werden kann? Zu 10.: Eine „Coronapause“ oder andere externe wirtschaftliche Faktoren können auf der rechtlichen Grundlage der vorliegenden aktuellen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung finden. Berlin, den 13. Oktober 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales