zu Fuß mobil: Falschparker-Petition „Knolle statt Knöllchen“ führt endlich zu höheren Bußgeldern, aus Fuss eV

Breites Verbändebündnis beendet Online-Petition erfolgreich. Bußgelder
für #Falschparker sollen mit der #StVO-Novelle angehoben werden. Zum
Schutz von Radfahrern und Fußgängern muss jedoch nachgebessert werden.

Mit der Reform der #Straßenverkehrsordnung (StVO), die
am Mittwoch im Verkehrsausschuss beraten wird, sollen die Bußgelder für
Falschparker angehoben werden. Wer auf #Geh- oder #Radwegen parkt, zahlt
künftig 55 statt bislang 20 Euro. Das ist ein Erfolg der im Mai 2019
gestarteten Initiative „#Knolle statt #Knöllchen“. Ein breites Bündnis aus
Verbänden und Organisationen hatte ein Bußgeld von 100 Euro für
Falschparker und einen Punkt in Flensburg gefordert. 33.000
Unterschriften wurden Ende Juni an Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer übergeben. Anfang Juli kündigte dieser an, das Bußgeld auf „bis
zu 100 Euro“ anzuheben. Inzwischen sind mehr als 38.000 Unterschriften
für die Forderung der Verbände nach angemessenen Bußgeldern
zusammengekommen.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Falschparken wird schon viel
zu lange als Kavaliersdelikt behandelt, dabei kann es Radfahrer und
Fußgänger das Leben kosten. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Mit Tausenden von Unterschriften im Rücken haben wir ein klares Zeichen
gesetzt und bewirkt, dass die Bußgelder endlich deutlich korrigiert
werden. Aber es ist noch Luft nach oben.“

Künftig sollen nur die Falschparker 100 Euro zahlen, die ihr Auto auf
einem Schutzstreifen abstellen und dadurch einen Unfall verursachen.
Kommt es nicht zu einem Unfall, werden für das Parken auf Radwegen bei
Behinderung von Radfahrern 70 Euro fällig. Das Halten in zweiter Reihe
soll in Zukunft mit 80 Euro geahndet werden – wenn dadurch Radfahrer
gefährdet werden. Vom Parken auf Bus- und Tramspuren, Ladestationen,
Carsharing- und Behindertenparkplätzen ist hingegen ebenso wenig die
Rede wie von Feuerwehreinfahrten oder Kreuzungen.

Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Initiative Clevere Städte:
„2014 haben wir die Kampagne für höhere Bußgelder angeschoben, um der
Verkehrswende ihre Flächen freizuhalten. Statt 100 Euro sind es 55 Euro
– mehr war mit dieser Regierung nicht drin. Richtige Knollen für
Falschparker stehen noch aus, auch wenn es nie wieder Knöllchen geben wird.“

Ein einheitliches Bußgeld in abschreckender Höhe würde dabei helfen, das
Verkehrschaos in den Städten einzudämmen und die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer und die Chancen für die Verkehrswende deutlich
zu verbessern, so die Verbände.

Rückenwind erhält das Verbändebündnis aus der breiten Bevölkerung: Wie
eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, halten zwei Drittel der Befragten
höhere Bußgelder für wirkungsvoll, 64 Prozent finden eine strengere
Punktevergabe sinnvoll.

Roland Stimpel, Vorstand des FUSS e.V.: „Fußgänger und Autofahrer können
sich durch falsch geparkte Autos nicht rechtzeitig sehen, das Überqueren
der Straße wird so gerade für Kinder und ältere Menschen
lebensgefährlich. Besonders rücksichtslos und gefährlich ist das
Falschparken an Zebrastreifen und Ampel-Übergängen. Dass Falschparken
endlich teurer wird ist ein wichtiges Signal. Aber notorische
Falschparker, die gut verdienen, schreckt erst ein Punkt in Flensburg
richtig ab.“

Das Verbändebündnis für eine Anhebung der Bußgelder für Falschparker
besteht aus dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Initiative Clevere
Städte, dem FUSS e.V., dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem
Bundesverband Carsharing (BCS), dem Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, dem Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem
Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie dem Zweirad-Industrie-Verband
(ZIV).

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Pressekontakte:
Roland Stimpel,FUSS e.V., Vorstand, roland.stimpel@fuss-ev.de Telefon:
0163 – 1833 508

Straßenverkehr: Diese Brückenbau-Maßnahmen plant der Senat 2020, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/diese-brueckenbau-massnahmen-plant-der-senat-2020

Unsere #Brücken haben Rücken. Wenn eine #Not-OP der Bauleute nicht mehr hilft, wird #abgerissen und erneuert.

Bei der #Elsenbrücke, die Treptow und Friedrichshain verbindet, soll das acht (!) Jahre dauern. Zeit und Geld kostet auch manche vergebliche Ausschreibung.

Im #Heidequartier ist das Design einer Fußgängerbrücke so exklusiv, dass die Bauarbeiten mehrmals ausgeschrieben werden mussten.

Insgesamt 15 Brückenbau-Maßnahmen plant der Verkehrssenat in diesem Jahr.

► Die #Moltkebrücke: Die Balkenbrücke (Baujahr 1909, 580 m²) in Lichterfelde muss abgerissen und ersetzt werden. Seit 2013 dürfen keine schweren Fahrzeuge mehr über die S-Bahn- und Fernbahngleise rollen. Sie ist der einzige Zugang zum S-Bahnhof Botanischer Garten. Fertig: Ende 2021.

► Die #Pyramidenbrücke: Erst muss die Regenentwässerung verlegt werden, dann wird der Ersatz der Stahlbetonbrücke (Baujahr 1940) gebaut. Geplant sind 2×2 Fahrspuren, in der Mitte zwei Tramgleise. Mehrere Leitungsbetreiber nutzen die Brücke zur Querung der …

Radverkehr + zu Fuß mobil: Rad-Grünpfeil: Neues Chaos droht* Verkehrsminister gefährdet Verkehrsdisziplin – und veräppelt seine eigenen Experten, aus Fuss eV

Die Fußgängerlobby #FUSS e.V. warnt vor einer überstürzten
Einführung des #Rad-Grünpfeils. Dieser soll nach dem Plan von
Verkehrsminister Andreas Scheuer Radfahrern erlauben, auch bei Rot an
Kreuzungen nach rechts abzubiegen. Für FUSS e.V. sagt Roland Stimpel:
„Schon der für Kraftfahrzeuge eingeführte Grünpfeil hat sich als
gefährlich und nutzlos erwiesen. Er hat das Tabu durchbrochen, dass bei
Rotlicht grundsätzlich nicht gefahren werden darf. Ein Rad-Grünpfeil
würde die Verkehrsdisziplin weiter senken und vor allem Fußgänger
zusätzlich behindern oder gefährden.“

FUSS e.V. verweist darauf, dass bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) derzeit ein Pilotversuch für Rad-Grünpfeile in neun Städten
läuft, der noch nicht beendet und ausgewertet ist. Stimpel: „Der
Minister, der sich neuerdings als Fahrradfreund gibt, veräppelt seine
eigenen Experten. Er lässt sie aufwendig forschen, aber wartet das
Ergebnis nicht ab. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesrat. Er darf
sie erst fällen, wenn die BASt dazu fundierte Erkenntnisse hat.“

Zum bestehenden #Grünpfeil für Kfz verweist FUSS e.V. darauf, dass laut
einem Forschungsbericht (1) schon heute viele dieser Blechpfeile den
Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, die in der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwW-StVO) festgelegt
sind. Zudem halten sich nach der genannten Studie drei Viertel der
Autofahrer nicht an die hier geltenden Regeln. Stimpel: „Mit jedem
Grünpfeil droht mehr Chaos. Fußgänger können sich immer weniger darauf
verlassen, dass ihnen niemand in die Quere kommt, wenn sie selbst Grün
haben.“

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508 Heute ausnahmsweise Stefan Lieb 0176/80 235 524
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Weitere Informationen von FUSS e.V. zum Grünpfeil: www.gruenpfeil.de

zu Fuß mobil: Senat plant Rad-Schnellweg durchs Brandenburger Tor – FUSS e.V. protestiert, aus Fuss eV

Berlins Verkehrssenat will einen #Radschnellweg durchs
#Brandenburger Tor und über den #Pariser Platz führen, auf dem er rund
30.000 Radfahrer pro Tag erwartet. Das gaben Staatssekretär Ingmar
Streese und Mitarbeiter der senatseigenen Planungsgesellschaft #Infravelo
am Montag bekannt. Die #Fußgängerlobby FUSS e.V. protestierte umgehend:
„Radverkehr im Sekundentakt würde Berlins symbolisch wichtigsten
Stadtraum zerschneiden. Als Ort für entspanntes Flanieren und Genießen,
zum Treffen und Feiern wäre der Platz tot“ – so Vorstand Roland Stimpel.
Er wirft den Planern vor: „Das ist Schnellweg-Technokratie ohne Sinn für
Stadtqualität. Für Durchgangsverkehr zentrale Stadträume zu killen – das
ist der alte Ungeist der autogerechten Stadt. Vom Autoverkehr wurde das
Tor erst 2002 befreit. Jetzt muss es auch frei von schnellem, starkem
Radverkehr bleiben.“

Bekannt wurde die Pläne auf einer Informationsveranstaltung von
Verkehrssenat und Infravelo in der „Stadtwerkstadt“ in der
Karl-Liebknecht-Straße. Der hier vorgestellte Schnellweg ist Teil der
wichtigsten West-Ost-Fahrradroute, die von Spandau bis Marzahn führen
soll. Sie soll vier bis sechs Meter breit sein und dem
Rad-Durchgangsverkehr über längere Strecken dienen. Von Fußgängern
dürfte sie überquert, aber nicht belaufen werden. Am Brandenburger Tor
soll sie nach ersten Senatsvorstellungen nicht als separate Piste
ausgebaut, sondern der Radverkehr frei über den Platz geführt werden.

In Berlin-Mitte untersuchten die Planer bis zu sechs parallele Trassen –
die nördlichste am Hauptbahnhof, die südlichste am Potsdamer Platz. Die
Trasse auf der Straße des 17. Juni, durchs Brandenburger Tor und Unter
den Linden wurde am Montag als „fachlich am besten bewertete Route“
vorgestellt. Sie hat aus Senatssicht zwei Vorteile: Sie führt fast immer
geradeaus, und sie brächte am wenigsten Einschränkungen für den
Autoverkehr. Stimpel meint aber: „Alle fünf Alternativrouten wären
verkraftbar. Diese Straßen haben zusammen 17 Spuren zum Fahren und
Parken. Es täte keinem weh, zwei davon zur Radtrasse umzuwidmen, etwa
auf der Reinhardt- oder Dorotheenstraße, der Behrenstraße oder der
Hannah-Ahrendt- und Französischen Straße.“

Im Tiergarten sind zwei Alternativen in der engsten Wahl: Die
Schnelltrasse wird entweder auf der Straße des 17. Juni geführt oder
über Parkwege südlich davon, auf denen dann das Gehen verboten wäre.
Dazu FUSS e.V. : „Tiergarten-Spaziergänger für Schnellverkehr zu
vertreiben – das gab es zuletzt beim Bau der Entlastungsstraße im Jahr
1961. Es ist schwer zu fassen, dass die Enkel der damaligen Planer das
jetzt überhaupt nur erwägen.“

Auf der Veranstaltung am Montag wurden die Pläne lebhaft diskutiert;
auch Radfahrer äußerten Vorbehalte, über den stark begangenen Platz zu
fahren. Andere merkten an, dass für Veranstaltungen am Tor Berlins
wichtigste Radroute immer wieder unterbrochen würde. Am Ende räumte
Staatssekretär Ingmar Streese ein: „Der Pariser Platz hat gewisse
Nachteile für die Radschnellverbindung.“

zu Fuß mobil: Berlin entfernt gefährliche Grünpfeile, aus Fuss e.V.

Die #Verkehrslenkung Berlin entfernt acht #Blech-Grünpfeile
an #Ampelkreuzungen, die bisher Fahrzeugen das #Rechtsabbiegen bei Rot
gestatteten. Das teilte Verkehrs-Staatssekretär Ingmar Streese der
#Fußgängerlobby FUSS e.V. mit. Der Verein hatte die Behörde darauf
hingewiesen, dass die Pfeile an diesen Kreuzungen #vorschriftwidrig und
#verkehrsgefährdend eingesetzt sind.

Alle acht Pfeile verstoßen gegen Regeln in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung. Bei den meisten Kreuzungen ist für abbiegende
Fahrer die Sicht nach links verdeckt. Teils hängen sie an Straßen mit
zwei Rechtsabbiege-Spuren, was ebenfalls unzulässig ist. Den
Negativ-Rekord hält ein Grünpfeil am Stralauer Platz vor dem Ostbahnhof:
Hier sind gleich drei Bedingungen erfüllt, die einen solchen Pfeil
verbieten: Die schlechte Sicht, die zwei Abbiegespuren und
konfliktträchtiger Gegenverkehr.

Staatssekretär Streese strebt mit dem Abschrauben auch die „Reduzierung
der Komplexität von Verkehrssituationen“ an. Die Kreuzungen seien „unter
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsströme und Notwendigkeiten neu
bewertet“ worden. FUSS e.V. begrüßt Streeses Ankündigung. „Die Pfeile
bringen Gefahren für Fußgänger und sie untergraben die Verkehrsmoral,
weil sie das Tabu brechen, dass man bei Rot grundsätzlich warten muss“,
sagt Vorstand Roland Stimpel. „Eine Studie der TU Dresden und der
Versicherer hat gezeigt, dass drei Viertel der Autofahrer bei solchen
Pfeilen gegen ihre Pflicht verstoßen, kurz anzuhalten und sich zu
vergewissern, dass keine Fußgänger bei Grün über die Ampel wollen.“ FUSS
e.V. hofft jetzt, dass dies der Anfang vom Ende der Blech-Grünpfeile in
Berlin ist. Sie hingen 2018 noch an 34 Kreuzungen.

FUSS e.V. fordert nach dem Misserfolg des Blech-Grünpfeils auch, den
geplanten Sonderpfeil für Radfahrer nicht zuzulassen. Er hängt derzeit
in einem Test an fünf Kreuzungen, die größte davon ist die von
Schönhauser Allee und Torstraße in Mitte. Die Erfahrung von FUSS e.V.:
„Hier stauen sich auf dem schmalen Radweg oft die Räder vor der Ampel.
Offenbar vom Grünpfeil ermuntert nehmen rechts abbiegende Radfahrende
den ebenfalls schmalen Gehweg neben der Fahrrad-Kolonne. Das zeigt: Auch
der Rad-Pfeil schafft gefährliche Situationen.“

Die jetzt zum Abschrauben vorgesehenen Grünpfeile hängen an folgenden
Berliner Kreuzungen:
Otto-Suhr-Allee / Cauerstr. – Leibnizstr. (Charlottenburg)
Otto-Suhr-Allee / Eosanderstr. – Wilmersdorfer Str. (Charlottenburg)
Schlüterstr. / Mommsenstr. (Charlottenburg)
Mühlenstr. – Stralauer Pl. / Str. der Pariser Kommune (Friedrichshain)
Urbanstr. / Blücherstr.  (Kreuzberg)
Schnellerstr. / Fennstr. (Schöneweide)
Michael-Brückner-Straße/Sterndamm (Schöneweide)
Spreeweg / John-Foster-Dulles-Allee  (Tiergarten)

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508

Bahnhöfe: Neue Fußgängerbrücke an der Warschauer Straße eröffnet aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.871747.php

Pressemitteilung vom 03.12.2019
Einfaches #Umsteigen an der U- und S-Bahn-Haltestelle #Warschauer Straße
Am Mittwoch, den 04.12.2019, wird um 12:00 Uhr die #Fußgängerbrücke am U- und -Bahnhof Warschauer Straße eröffnet. Damit wird das Umsteigen für Fahrgäste erheblich einfacher.

Die neue Brücke verläuft vom Gebäude des -Bahnhofs Warschauer Straße parallel zur Straße und über die Bahnanlagen zum neuen Gebäude des S-Bahnhofs. Damit wird zum einen die Warschauer Brücke vom stetig zunehmenden Umsteigeverkehr entlastet, zum anderen wird das Gelände des ehemaligen #Ostgüterbahnhofs fußläufig erschlossen. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von rund 103 Metern und eine Breite von 3,40 Metern.

Der Bau der neuen Brücke erfolgte in drei Bauabschnitten. Zwischenzeitlich wurde eine #Treppenanlage mit Aufzug und provisorischem Anschluss zur Warschauer Brücke eingerichtet, da vorab noch Bauarbeiten am Gebäude des S-Bahnhofs abgeschlossen werden mussten. Diese Provisorien werden bis Ende Januar 2020 zurückgebaut.

Die Baukosten liegen bei rund 1,5 Millionen Euro und werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur (GRW) gefördert.

zu Fuß mobil: Wie geht es weiter mit der Sanierung der Löwenbrücke im Großen Tiergarten?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wann ist eine Sanierung der #Löwenbrücke im #Großen Tiergarten geplant?
Frage 2:
Welche Schäden liegen bei der Löwenbrücke im Detail vor und welche sollen im Rahmen der #Sanierung
beseitigt werden?
Frage 3:
Sind seit #Schließung der #Brücke im Jahre 2008 bis heute weitere Schäden aufgetreten bzw. entstanden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Brücke wurde aufgrund von erheblichen Schäden ( #Faulstellen am #Holzbohlenbelag,
an den Längs- und Querträgern sowie am #Holzgeländer) im Jahr 2008 gesperrt und in
2014 mit Ausnahme der Löwenfiguren, der Widerlager und der #Tragseilverankerung
#zurückgebaut.
Es ist vorgesehen, einen #Ersatzneubau unter Berücksichtigung der Anforderungen des
#Denkmalschutzes sowie der aktuell gültigen Vorschriften bezüglich der Standsicherheit
und Verkehrssicherheit ab dem Jahr 2022 durchzuführen.
Frage 4:
Wieso befinden sich derzeit nur noch drei der historischen #Brückenfiguren in Löwenform am Standort?
Antwort zu 4:
Zur Bearbeitung der erforderlichen Planungsphasen, insbesondere zur
Machbarkeitsuntersuchung, mussten u.a. die Löwenfiguren von innen und außen
gescannt und zusätzlich metallurgisch untersucht werden. Diese Bestandsanalyse konnte
2
in Kooperation mit der TU-Berlin durchgeführt werden. Dazu musste eine Löwenfigur
demontiert und in die Behrenshalle der TU-Berlin verbracht werden.
Frage 5:
Mit welchen Kosten wird für die Sanierung kalkuliert? Wo und in welcher Höhe sind für die Sanierung der
Brücke Mittel eingestellt? Ist davon auszugehen, dass diese Mittel ausreichen werden?
Frage 6:
Welche Planungen liegen für die Sanierung im Detail vor? (Bitte auch nach Verwendung der Mittel
aufschlüsseln).
Antwort zu 5 und zu 6:
Der Neubau der Löwenbrücke ist mit einem Ansatz von 700.000 EURO in der
Investitionsplanung des Landes Berlin berücksichtigt. Über die Kostenentwicklung kann –
auch aufgrund der derzeitigen Wirtschafts-/Auftragslage – keine belastbare Aussage
getroffen werden.
Für den Ersatzneubau der Löwenbrücke liegen Unterlagen der Entwurfsplanung vor.
Frage 7:
Wie lange werden die Baumaßnahmen zur Sanierung der Brücke voraussichtlich in Anspruch nehmen?
(Bitte Planungen auch nach Jahren aufschlüsseln).
Antwort zu 7:
Nach derzeitiger Projektplanung ist mit einer Bauzeit von 12 bis 14 Monaten zu rechnen.
Frage 8:
Wieso konnten die Schäden an der Löwenbrücke bislang nicht behoben werden? Was hat zu den bisherigen
Verzögerungen geführt?
Antwort zu 8:
Aufgrund der vorhandenen Personalkapazitäten in der zuständigen Tiefbauabteilung und
des herrschenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsrückstaus mussten Prioritäten
gesetzt werden, so dass der Ersatzneubau der Löwenbrücke verschoben werden musste.
Frage 9:
Ist davon auszugehen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung mehr kommt? Falls nein, warum nicht? Bitte
erläutern.
3
Frage 10:
Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um weitere Verzögerungen der Sanierung möglichst zu verhindern?
Frage 11:
Ist damit zu rechnen, dass bei einer weiteren Verzögerung der Sanierung weitere Schäden entstehen
werden? Falls ja, welche?
Antwort zu 9, 10 und 11:
Aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten sowie der Herausforderung, die Belange
des Denkmalschutzes und der Verkehrssicherheit sowie der Standsicherheit
einvernehmlich zu klären, kann es zu weiteren Verzögerungen kommen. Da der Überbau
der Brücke im Jahr 2014 vollständig zurückgebaut wurde, sind keine weiteren Schäden
möglich.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Löwenbrücke als kulturhistorisches Denkmal im Großen
Tiergarten?
Antwort zu 12:
Die historische Bedeutung der ca. 17 m langen und rund 2 m breiten Fußgängerbrücke,
die 1838 nach einem Entwurf des Hofarchitekten Ludwig Ferdinand Hesse im Berliner
Tiergarten erbaut wurde, ist bekannt. Die Löwenbrücke ist Berlins erste und bis heute
auch einzige Hängebrücke.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + zu Fuß mobil: Die Schneckenbrücke zeigt, wie schlecht dieser Senat arbeitet, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-schneckenbruecke-zeigt-wie-schlecht-dieser-senat-arbeitet

Eine kleine aber wichtige #Verbindung in #Reinickendorf ist #baufällig und wird nicht saniert. Ständig ist von Haushaltsüberschüssen die Rede, aber die elementaren Aufgaben in dieser Stadt bleiben liegen, kritisiert Gunnar Schupelius.

Sie steht wie ein Mahnmal des Versagens in Reinickendorf, die #Schneckenbrücke von #Borsigwalde. Sie verfällt, und der Senat schiebt die Sanierung dennoch immer wieder auf.

Es handelt sich um eine #Fußgängerbrücke, Baujahr 1983, die von der Siedlung Borsigwalde über die Autobahn und die S-Bahngleise zur Berliner Straße führt.

Anwohner, die den U-Bahnhof Borsigwerke, das Bürgeramt, die Polizei oder die Borsighallen erreichen wollen, können nur diese Brücke nehmen, denn die #Ernststraße, auf der sie steht, wird von Autobahn und S-Bahn …

Radverkehr + zu Fuß mobil: Die Sanierung der „Schneckenbrücke“ – Eine unendliche Geschichte?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Bereits im Jahr 2017 sollte die #Schneckenbrücke (#Ernststraßensteg), die Tegel und #Borsigwalde verbindet,
nach Aussagen des Senats umfangreich saniert werden. Im Oktober 2017 teilte die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit, dass die #Sanierung verschoben und im Jahr 2019 erfolgen soll (im
AGH-Drs. 18/12 694). Ist mit einer Sanierung in den verbleibenden neun Wochen des Jahres 2019 zu
rechnen? Wenn nicht: Wieso wurde die bereits einmal verschobene Sanierung erneut nicht wie geplant
durchgeführt?
Antwort zu 1:
In den verbleibenden neun Wochen des Jahres 2019 ist mit keiner Sanierung der Brücke
zu rechnen. Die Maßnahme musste aufgrund notwendiger Prioritätenfestlegung und
Personalengpässen erneut verschoben werden.
Frage 2:
Wann soll die Sanierung der Schneckenbrücke stattdessen stattfinden?
Antwort zu 2:
Nach derzeitiger Einschätzung wird angestrebt, die Sanierungsleistungen der
Schneckenbrücke in 2020 auszuschreiben und nachfolgend in 2021 ausführen zu lassen.
Auch diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt von Personalengpässen, welche sich
durch die Problematik der Bildung der Autobahn GmbH weiter verstärken könnten.
2
Frage 3:
Wie lange wird die Schneckenbrücke für die Sanierung gesperrt sein?
Antwort zu 3:
Die Bauzeit wird ca. 10 Wochen betragen, davon ca. 6 Wochen für Arbeiten auf der
Brücke und an den Aufgängen mit Brückensperrung und ca. 4 Wochen für Arbeiten
außerhalb der Aufgänge.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Antwort zu 4:
Folgende Maßnahmen sind im Zuge der Instandsetzung geplant:
Lagerauswechselung, Erneuerung von Abdichtung/Dünnschichtbelag, Erneuerung des
Korrosionsschutzes, Betoninstandsetzung und Erneuerung der Betonbeschichtung im
Bereich der Aufgänge.
Frage 5:
Wird dem einstimmigen Beschluss der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Drs.
0818/XX) entsprochen, der vorsieht, dass „die Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Brücke und
im Bereich der Aufgänge in die Planung zur Sanierung aufgenommen wird“?
Antwort zu 5:
Die Prüfung des Erfordernisses hinsichtlich einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
erfolgt derzeit.
Frage 6:
Ist eine optische Aufwertung der Brücke vorgesehen? Wie wird sich diese konkret darstellen? Ist nach wie
vor die Kooperation mit dem Kunstprojekt geplant?
Antwort zu 6:
Eine optische Aufwertung in Kooperation mit dem Kunstprojekt ist für die beidseitigen
Rampenbauwerke weiterhin geplant. Ein Konzept mit Finanzierungszusage für das
Kunstprojekt liegt von der Tegel-Initiative „I love Tegel“ bisher noch nicht vor.
Frage 7:
In einer Vorlage zur Kenntnisnahme (BVV-Drs. 0147/XX) teilt die Verkehrslenkung Berlin der
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf richtigerweise mit, dass eine Freigabe für den Radverkehr
aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen kann. Wie wird man in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Brücke
nicht – wie in der Realität leider oft der Fall – mit dem Fahrrad befahren wird? Sind hier bauliche
Veränderungen geprüft worden?
3
Antwort zu 7:
Bedingt durch die zu gewährleistende Barrierefreiheit ist der Einbau von Drängelgeländern
an den Rampenbereichen nicht vorgesehen. Bauliche Veränderungen, die einem
Befahren mit dem Fahrrad wirksam entgegenwirken, stehen ebenso einer Barrierefreiheit
entgegen und sind nicht beabsichtigt. Es werden entsprechende Beschilderungen in
Abstimmung mit der Verkehrsbehörde aufgestellt.
Berlin, den 07.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampelanlagen) gibt es in Berlin? Wie viele sind davon auf eine Schrittgeschwindigkeit
von 1,0 m/sec eingestellt? Wie viele Lichtzeichenanlagen sind auf eine sehr kurze #Querungszeit
(entsprechend einer Schrittgeschwindigkeit > 1,2 m/sec) eingestellt? Gibt es Lichtzeichenanlagen vor
sensiblen Bereichen (Seniorenheime, Schulen), die auf längere Querungszeiten (z.B. entsprechend einer
Schrittgeschwindigkeit von 0,8 m/sec wie in den Niederlanden üblich) eingestellt sind?
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass bereits für die Altersgruppe der 70- bis 80-jährigen Männer im Durchschnitt
eine Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec anzusetzen ist und das mobilitätseingeschränkte Bürger*innen
(mit Rollatoren oder Gehhilfen) entsprechend neuer Studien der Unfallforschung sich durchschnittlich mit 0,6
m/sec bewegen und bei Rollatoren zusätzlich eine Anlaufzeit von 2-3 Sekunden zu berücksichtigen ist?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es gibt in Berlin 2.120 Lichtzeichenanlagen (LZA). Die vorhandenen Datenbanksysteme
lassen leider keine detaillierte Auswertung bezüglich der zugrunde gelegten Schrittgeschwindigkeit
sowie der Querungszeit an einzelnen LZA zu.
Die Berechnung der Signalzeitenprogramme für die einzelnen LZA basiert auf den Richtlinien
für Lichtsignalanlagen (RiLSA), welche bundesweit die Regelungen für die Schaltung
von LZA für alle Verkehrsteilnehmergruppen formulieren. Die RiLSA unterscheidet nicht
zwischen Geh- und Räumgeschwindigkeit, sondern sieht für den Fußverkehr als Regelwert
eine Räumgeschwindigkeit 1,2 m/s vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s
zulässig sind.
Dem Senat sind die Beschwernisse von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Teilnahme
am Straßenverkehr bekannt. Um diesen die Teilhabe zu erleichtern, wird in Berlin
bereits seit 2016 an allen LZA, deren Signalzeitenprogramme zu erarbeiten bzw. überarbeiten
sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich von einer Gehgeschwin2
digkeit von 1,0 m/s ausgegangen, lediglich für die sich anschließende Räumzeit wird in
Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen sind hiervon LZA
in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen
und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet
wird.
Insofern berücksichtigt das Land Berlin bereits gegenwärtig die Interessen des Fußverkehrs
an LZA im besonderen Maß. Weitere Verbesserungen sind durch die perspektivisch
angestrebte Ausstattung aller Berliner LZA mit taktilen und akustischen Elementen bis
2030 sowie im Rahmen des zukünftigen Abschnitts Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes
vorgesehen.
Frage 3:
Wie viele Lichtzeichenanlagen (vor 2016 installiert) plant der Senat in dieser Legislaturperiode auf eine fußgängerfreundliche
Schrittgeschwindigkeit < 1,0 m/s umzuprogrammieren? Wann ist z.B. mit der Umprogrammierung
der Lichtzeichenanlagen im Umfeld der Comenius Schule in Wilmersdorf zu rechnen?
Antwort zu 3:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 sieht der Senat langfristig an allen
Berliner LZA Grünzeitverlängerungen vor, deren Umsetzung jedoch nur sukzessive erfolgen
kann. Die LZA im Umfeld der Comenius Schule sind Bestandteil dieses mittelfristigen
stadtweiten Umsetzungsprozesses. Ein konkreter Termin für die Umprogrammierungen
dieser LZA kann daher gegenwärtig nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie lange benötigt der Senat, um eine Lichtzeichenanlage bzw. eine Gruppe zusammenhängender Lichtzeichenanlagen
umzuprogrammieren? Können externe Firmen die Umprogrammierung unterstützen (wie?)?
Wie hoch sind die Kosten der Umprogrammierung pro Lichtzeichenanlage?
Antwort zu 4:
Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung
von LZA einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner des seit 1. Januar 2016
laufenden zweiten Generalübernehmervertrages ist die Alliander Stadtlicht GmbH.
Durch den mit der Alliander Stadtlicht GmbH geschlossenen Vertrag wird das gesamte
operative Geschäft rund um LZA einem privaten Generalübernehmer übertragen, das
Land Berlin bleibt jedoch weiterhin für die Anordnung und Genehmigung von LZA sowie
die Vorgabe und Kontrolle von Standards zuständig. Ebenso verbleibt die Steuerung des
Verkehrs als hoheitliche und somit nicht privatisierbare Maßnahme als Aufgabe der Stadt.
Der Generalübernehmer hat bestehende Vertragsverhältnisse mit allen in Frage kommenden
Planungsbüros, welche jedoch auf Grund der Vielzahl von Vorhaben derart stark ausgelastet
sind, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung einzelner Aufträge
kommen kann. Eine zusätzliche Beauftragung externer Firmen durch das Land Berlin ist
vertraglich nicht vorgesehen.
Die Umprogrammierung einer LZA mit verkehrsabhängiger Steuerung benötigt gemäß
dem mit dem Generalübernehmer vereinbarten Regelablaufplan ab dem Zeitpunkt der Be3
stellung fünf Monate, bei einfachen Umprogrammierungen (Änderung der Wochenautomatik)
sieht der Regelablaufplan einen Zeitraum von einem Monat ab Bestellung vor.
Gleichwohl kann die Umsetzung anderer wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die ebenfalls
signaltechnische Änderungen an LZA bedürfen, im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen
bei der Umsetzung führen.
Die Kosten für Umprogrammierungen von LZA liegen je nach Komplexität des Vorhabens
zwischen 1.000 Euro bis 15.000 Euro.
Frage 5:
Ist im Doppelhaushalt 2020/ 2021 eine zügige und beschleunigte Umrüstung der Lichtsignalanlagen ausreichend
haushalterisch untersetzt? Aus welchen Haushaltstiteln wird diese Maßnahme finanziert?
Antwort zu 5:
Im Kapitel 0770 Titel 54010 sind für den Doppelhaushalt 2020/2021 800.000 EURO pro
Jahr für LZA-Umprogrammierungen angemeldet. Das sind 300.000 EURO pro Jahr mehr
als im vorherigen Doppelhaushalt auf Grund der zusätzlichen Anforderungen des Mobilitätsgesetztes,
unter anderem für den Fußverkehr. Es wird derzeit davon ausgegangen,
dass hiermit eine ausreichende haushalterische Untersetzung gegeben ist.
Frage 6:
Wann wurde die Machbarkeitsstudie zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße in Auftrag gegeben und wann ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Machbarkeitsuntersuchung für die Neugestaltung des Knotenpunktes Messedamm/
Masurenallee – Neue Kantstraße unter Berücksichtigung der Passerelle wurde im Juli
2018 beauftragt. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Erarbeitung von Lösungsansätzen
für einen modernen innerstädtischen Knoten mit ebenerdigen, barrierefreien Wegeführungen
für den Fußverkehr an allen Knotenpunktarmen. Erste Ergebnisse der Untersuchung
liegen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 vor. Diese sollen die Grundlage für die Erarbeitung
konkreter Lösungen zur Umgestaltung der Kreuzung bilden und sind zugleich Entscheidungshilfe
für den Umgang mit der Passerelle. Die Voraussetzungen für die Anmeldung
von investiven Mitteln zur Neugestaltung des Knotenpunktbereiches sind somit noch
nicht gegeben.
Berlin, den 06.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz