Bahnhöfe: So lange saniert die BVG den U-Bahnhof Seestraße noch, aus Berliner Morgenpost

11.02.2023

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article241630516/So-lange-saniert-die-BVG-den-U-Bahnhof-Seestrasse-noch.html

Kabel hängen von der Decke, blanker #Beton überall: Seit 2018 ist an der #Seestraße #Baustelle – und wird es noch für viele Jahre sein.

Fahrgäste werden von nacktem Beton empfangen. Kabel hängen von der Decke wie Spinnenweben. An den Wänden fehlen #Fliesen und geben auch dort das #Grau des Betons preis. Der #U-Bahnhof Seestraße (#U6) in #Berlin-Wedding wirkt #trostlos auf dem westlichen der beiden Bahnsteige. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sind mitten in einer umfangreichen #Sanierung des 1923 gebauten Bahnhofs. Auf Nachfrage erklärt das Unternehmen, warum der #unansehnliche Zustand und die lange Bauzeit trotzdem mehr im Sinne der Fahrgäste sein sollen.

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Bahnhöfe: Spicherlich ein guter Anfang, aus BVG

Ab dem heutigen Donnerstag, den 30. April 2020, ist der erste von zwei #Aufzügen auf dem -Bahnhof #Spichernstraße in Betrieb. Er verbindet die #Straßenebene mit dem Bahnsteig der #U3 in Fahrtrichtung Wittenbergplatz. Ein zweiter Aufzug, der die andere Bahnsteigseite der U3 und die Bahnsteige der #U9 mit der Straßenebene verbindet, wird voraussichtlich im September dieses Jahres in Betrieb gehen. Die Arbeiten am fertiggestellten Aufzug haben im Juni 2018 begonnen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro.

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U-Bahn: Kurz kein Halt für neuen Asphalt Die Sanierungsarbeiten auf dem U-Bahnhof Spichernstraße schreiten weiter voran., aus BVG

Die #Sanierungsarbeiten auf dem -Bahnhof #Spichernstraße schreiten weiter voran. Neben zwei neuen #Aufzügen, an denen fleißig weitergearbeitet wird und einem runderneuerten Bahnsteig der Linie #U9, ist nun der Bodenbelag des #U3-Bahnsteigs an der Reihe. Neben einer neuen Asphaltierung werden in den kommenden Wochen auch Granitbahnsteigkanten und zwei Blindenleitstreifen verlegt.

Von Montag, den 9. März bis Freitag, den 20. März können die Züge in Richtung S+U #Warschauer Straße wegen der laufenden Bauarbeiten nicht am U-Bahnhof #Spichernstraße (#U3) halten. Von Montag, den 23. März bis Freitag, den 3. April geht es auf der anderen Seite des Bahnsteigs weiter, weshalb dann die Züge Richtung Krumme Lanke den Bahnhof ohne Halt passieren müssen.

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barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Verfügbarkeit von Aufzügen und Rolltreppen bei der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Ziele definiert der #Verkehrsvertrag mit der #BVG AöR hinsichtlich der #Verfügbarkeit von #Aufzügen und #Rolltreppen? Sind diese Ziele 2012 und 2013 erreicht worden? Antwort zu 1.: Die BVG AöR ist gemäß Verkehrsvertrag verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Dafür werden die tatsächlichen Betriebszeiten der Aufzüge und Fahrtreppen den geplanten gegenüber gestellt, indem die für die Entstörung und Instandhaltung benötigten Ausfallzeiten von den geplanten Betriebszeiten abgezogen werden. Die BVG AöR hat quartalsweise über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über 6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber informieren. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde das aufgeführte Qualitätsziel des Verkehrsvertrags erreicht. Die Verfügbarkeitsquoten gemäß Verkehrsvertrag lagen für Aufzüge in 2012 bei 98,1 % und in 2013 bei 97,9 %. Bei den Fahrtreppen lag die Verfügbarkeit in 2012 bei 96,8 % und in 2013 bei 97,2 %. Frage 2: Wie viele Tage fielen Aufzüge und Rolltreppen durchschnittlich aus? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Betriebsjahr 2013 betrug die kumulierte Gesamtausfallzeit je Aufzug durchschnittlich 2,1 % des Jahres, je Fahrtreppe durchschnittlich 2,8 %. Darin sind bereits die Ausfallzeiten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen und planmäßiger Instandsetzungen von insgesamt 1,1 % bei Fahrtreppen und 0,4 % bei Aufzügen im Jahr enthalten.“ Frage 3: Welche Aufzüge fielen länger als 1 Monat aus? Welche Aufzüge fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Jahr 2013 fielen keine Aufzüge aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat aus.“ Frage 4: Welche Rolltreppen fielen länger als 1 Monat aus? Welche Rolltreppen fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ausfälle von mehr als einem Monat resultieren aus planmäßigen, periodisch durchzuführenden Grundinstandsetzungen. Diese sind sehr arbeitsintensiv und werden an schwer zugänglichen Baugruppen unter komplizierten Bedingungen mit eigenem Personal oder von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Des Weiteren können sehr kostenintensive Ersatzteile aus wirtschaftlichen Gründen weder bei der BVG AöR noch bei den Lieferanten vorgehalten werden. Dies führt insbesondere bei älteren Anlagen zu erheblichen Lieferzeiten für die erst auf Bestellung extra gefertigten Teile. Bei ungeplanten Reparaturen resultieren daraus fallweise unerwünscht lange Ausfallzeiten. Im Berichtsjahr 2013 fielen folgende Fahrtreppen aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat, jedoch weniger als zwei Monate aus:  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz  Fahrtreppe 2, U-Bhf. Blissestraße  Fahrtreppen 3 und 13, U-Bhf. Altstadt Spandau  Fahrtreppe 1, U-Bhf. Schloßstraße  Fahrtreppe 3, U-Bhf. Zoologischer Garten  Fahrtreppe 4, U-Bhf. Brandenburger Tor  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Prinzenstraße  Fahrtreppe 13, U-Bhf. Wittenau Hinzu kommen folgende Fahrtreppen, die aufgrund notwendiger Instand-haltungsmaßnahmen länger als 2 Monate ausfielen:  Fahrtreppen 2 und 4, U-Bhf. Turmstraße  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Pankow  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Osloer Straße“ Frage 5: Sind alle Ausfälle der Rolltreppen und Aufzüge in die Statistik einbezogen worden? Nach welchen Kriterien werden Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen in die Verfügbarkeitsstatistik aufgenommen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bis auf folgende Ereignisse und Maßnahmen (Kriterien) sind alle Ausfälle der Fahrtreppen und Aufzüge in der Verfügbarkeitsstatistik berücksichtigt:  Durchführung einer vollständigen Ersatzinvestition (kompletter Abriss mit Verschrottung der alten Anlage und Einbau einer neuen Anlage).  Endgültige Stillsetzung / Außerbetriebnahme einer stark verschlissenen Anlage, die aufgrund baulicher Planungen künftig ersatzlos wegfallen soll und eine Grundinstandsetzung wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.  Durchführung baulicher Maßnahmen, die einen Betrieb der Anlage nicht zulassen (z. B. Sperrung kompletter Ausgänge/ Bahnhöfe aufgrund größerer Instandsetzungsmaßnahmen am Baukörper).“ Frage 6: Sind im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH ähnliche Berichtspflichten vereinbart? Antwort zu 6.: Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station & Service, das die Aufzüge und Fahrtreppen der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht nicht. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der DB Station & Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen. Über Anlagen, die länger als drei Tage außer Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren. Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)

barrierefrei + Bahnhöfe: Langer Stillstand bei Fahrtreppen und Aufzügen … das darf nicht sein!

http://www.bahnkunden.de/ (24.7.2014) Langer Stillstand bei #Fahrtreppen und #Aufzügen … das darf nicht sein!

Angesichts aktueller Presseberichte fordert der #DBV-Landesverband die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg wiederholt auf, die oft sehr lang andauernden #Ausfallzeiten von Aufzügen und Fahrtreppen deutlich zu reduzieren. Damit sie vorrangig für den mobilitätseingeschränkten Personenkreis (Behinderte, ältere Bürger mit Rollator und Mütter mit Kinderwagen) störungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Verkehrsunternehmen auf, ihre Reparaturkonzepte und Wartungsverträge mit den Herstellerfirmen zu überprüfen und ggf. zu ändern! Gerade in der Innenstadt sind täglich viele tausend Menschen auf die Verfügbarkeit dieser Hilfsmittel angewiesen. Wenn sie wochen- oder monatelang ausfallen, bedeutet das für einen großen Personenkreis eine extreme Einschränkung ihrer Mobilität. Dies ist nicht hinnehmbar. Deshalb fordert der DBV die Aufgabenträger auf, dem Funktionieren von Aufzügen und Rolltreppen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Nicht nur die Pünktlichkeit von Bahnen und Bussen ist wichtig. Ebenso wichtig ist auch die barrierefreie Erreichbarkeit. Im Falle des Erreichens der Lebensdauer einer Fahrtreppe, wie in der Presse schon zu lesen, sind langwierige Ausschreibungsverfahren für eine Reparatur bzw. Totalerneuerung der falsche Weg. Nicht alles, was uns die EU vorschreibt, ist im Sinne einer raschen Behebung eines Schadens! Hier sind auch die zuständigen politischen Gremien gefordert. Interessanter Weise ist zu beobachten, dass beispielsweie in Kaufhäusern sehr selten ein tagelanger Stillstand von Fahrtreppen und Aufzügen festzustellen ist. Offenbar legt man hier mehr Wert auf die Verfügbarkeit. Mit Stand 24.7.2014, 16.00 Uhr sind in der Berliner Innenstadt (S-Bahn-Ring) bei S-, U- und Regionalbahn in den folgenden Bahnhöfen Aufzüge als defekt gemeldet: Alexanderplatz, Bismarckstraße, Bülowstraße, Friedrichstraße, Heidelberger Platz, Hermannstraße, Innsbrucker Platz, Landsberger Allee, Ostbahnhof, Storkower Straße. Pressekontakt: Michael Hasse, stellvertretender Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 6 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Unsere Presseinformationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Mobilität + barrierefrei: Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von - und -Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Bahnhöfe + S-Bahn + barrierefrei: Einblick Ostkreuz Vorausgeschaut: Projektleiter Mario Wand über das Baugeschehen 2014, aus Punkt 3

http://www.punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3140

Mühseliges #Treppauf-#Treppab geht 2014 am #Ostkreuz für die Reisen­den zu Ende. Was wird sich ändern? Mario Wand: In zwei Etappen werden alle durch die -Bahn angefahrenen #Bahnsteige untereinander sowie mit den Zugangsbereichen Nord (#Sonntagstraße) und Süd (#Hauptstraße) mit #Aufzügen und #Fahrtreppen verbunden. Für die aus der Innenstadt in Richtung Erkner reisenden Fahrgäste der S 3 ergibt sich hierbei leider noch eine zwischenzeitliche Erschwernis. Das heißt, keiner muss sich dann mehr über die stählerne Behelfsbrücke quälen? Mario Wand: Die kann abgebaut werden, denn die Züge der Linien S 3, S 5, S 7 und S 75 halten an neuen Bahnsteigen, die einen komfortablen Zugang zur Ringbahnhalle haben. Über feste Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge gelangen die Fahrgäste zum jeweils anderen Bahnsteig bzw. zu den Ausgängen. Was geschieht derweil auf der Baustelle? Mario Wand: Jetzt werden der neue S-Bahnsteig D sowie der künftige Regionalbahnsteig auf der Stadtbahnebene errichtet. An letzterem soll die S 3 ab Juli 2014 für drei Jahre von und nach Erkner verkehren. Im Oktober 2014 soll dann der Verkehrshalt der S 5, S 7 und S 75 an den neuen Bahnsteig D verlegt wer­den. Damit besteht Baufreiheit, um den letzten alten Bahnsteig am Ostkreuz (E) abzureißen und in neuer Lage aufzubauen. Das heißt auch: Ab Juli 2014 ist das Umsteigen am Ostkreuz barrierefrei möglich? Mario Wand: Nein, noch nicht vollständig. Die stadtauswärts fahrenden Züge der S 5, S 7 und S 75 halten noch am Bahnsteig E, der nicht barrierefrei verlassen oder erreicht werden kann. Da die S 3 ab Juli 2014 südlich des Bahnsteigs E am neuen Regionalbahnsteig hält, ist auch das …

Bahnhöfe + S-Bahn + barrierefrei: Einblick Ostkreuz Vorausgeschaut: Projektleiter Mario Wand über das Baugeschehen 2014, aus Punkt 3

http://www.punkt3.de/index.php?go=lesen&read=3140

Mühseliges #Treppauf-#Treppab geht 2014 am #Ostkreuz für die Reisen­den
zu Ende. Was wird sich ändern?

Mario Wand: In zwei Etappen werden alle durch die -Bahn angefahrenen #Bahnsteige untereinander sowie mit den Zugangsbereichen Nord (#Sonntagstraße) und Süd (#Hauptstraße) mit #Aufzügen und #Fahrtreppen verbunden. Für die aus der Innenstadt in Richtung Erkner reisenden Fahrgäste der S 3 ergibt sich hierbei leider noch eine zwischenzeitliche Erschwernis.
Das heißt, keiner muss sich dann mehr über die stählerne Behelfsbrücke quälen?

Mario Wand: Die kann abgebaut werden, denn die Züge der Linien S 3, S 5, S 7 und S 75 halten an neuen Bahnsteigen, die einen komfortablen Zugang zur Ringbahnhalle haben. Über feste Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge gelangen die Fahrgäste zum jeweils anderen Bahnsteig bzw. zu den Ausgängen.

Was geschieht derweil auf der Baustelle?

Mario Wand: Jetzt werden der neue S-Bahnsteig D sowie der künftige Regionalbahnsteig auf der Stadtbahnebene errichtet. An letzterem soll die S 3 ab Juli 2014 für drei Jahre von und nach Erkner verkehren. Im Oktober 2014 soll dann der Verkehrshalt der S 5, S 7 und S 75 an den neuen Bahnsteig D verlegt wer­den. Damit besteht Baufreiheit, um den letzten alten Bahnsteig am Ostkreuz (E) abzureißen und in neuer Lage aufzubauen.

Das heißt auch: Ab Juli 2014 ist das Umsteigen am Ostkreuz barrierefrei möglich?

Mario Wand: Nein, noch nicht vollständig. Die stadtauswärts fahrenden Züge der S 5, S 7 und S 75 halten noch am Bahnsteig E, der nicht barrierefrei verlassen oder erreicht werden kann. Da die S 3 ab Juli 2014 südlich des Bahnsteigs E am neuen Regionalbahnsteig hält, ist auch das …

Bahnhöfe: Erster Spatenstich für den S-Bahnhof Kolonnenstraße mit 19 Jahren Verspätung, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10000350

Im Frühjahr 2008 sollen am neuen -Bahnhof #Kolonnenstraße an der #Wannseebahn die ersten Züge der S 1 halten, versprach Günther #Schuppenies von DB #Station&Service. Vielleicht auch schon früher, wenn die Winter nicht so streng werden.

Am 15. November 2006 lud DB Station&Service zum feierlichen ersten #Spatenstich ein. Im Frühjahr 2007 soll dann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Kosten von 6,4 Millonen Euro teilen sich die Bahn und das Land Berlin; 17 000 Ein- und Aussteiger werden täglich erwartet.

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Noch 94 Tage, bis auch am Südkreuz Regional- und Fernzüge halten

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Kurze Wege und bequemes Umsteigen am #zweitgrößten Bahnhof der Stadt

Ein unlängst noch unscheinbarer, umständlicher, unbequemer Bahnhof der langen Wege, ein hässliches Entlein im #Bahnnetz wurde – gut, vielleicht nicht gerade zum schönen Schwan, aber doch zu einem #zweckmäßigen Bahnhof der kurzen, bequemen Wege und zu einer der wichtigsten Stationen im neuen Fahrplangefüge der Stadt. Aus „#Papestraße“ wird „Berlin #Südkreuz“ und aus einer Ansammlung von Bahnsteigkanten ein wichtiger #Umsteigeknoten und der zweitgrößte Bahnhof der Hauptstadt.

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